Frau Möller, Sie wandten sich vorhin an den Kollegen Lenders mit der Aufforderung, er möge doch bitte nicht als Lobbyist der Polizei auftreten, sondern man müsse das schon vor einem anderen parlamentarischen Hintergrund sehen. Und ich sage Ihnen, wer passgenauere Gesetze für die Polizei fordert, vielleicht sogar schärfere Gesetze, der gibt der Polizei die Maßnahmen an die Hand, die sie braucht, um Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten. Und genau das ist auch, was die Bevölkerung händeringend sucht: mehr Sicherheit in diesem Land. Wer also der Polizei bessere Gesetze an die Hand gibt, der ist ein Lobbyist der Bevölkerung und nicht ein Lobbyist der Polizei.
(Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Überlegen Sie mal, was Sie den ganzen Tag erzählen! Ich sag nur Lübcke! Was glauben Sie denn, wo das herkommt? Natürlich hat das damit zu tun!)
Und warum gräbt sich denn dann der Deutsche Bundestag in einen Graben ein von 2,5 Metern Tiefe und von 10 Metern Breite? Das hat doch
nichts mit der AfD zu tun. Oder meinen Sie, wir ängstigen jetzt auch die Abgeordneten so sehr, dass die sich da eingraben? Warum müssen denn die Weihnachtsmärkte zunehmend mit Betonpollern eingepollert werden? Weil es sicherer geworden ist? Warum müssen denn jetzt die Bahnhöfe zu Hochsicherheitszonen umgebaut werden? Weil es die AfD gibt? Was hat denn die AfD damit zu tun?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland, und das halte ich jetzt einmal fest, beschleicht die Bevölkerung zunehmend – warum wird es denn immer laut, wenn ich rede? –
ein Gefühl der Unsicherheit, das ist einfach Fakt. Und weil das so ist, hat es in einer Reihe von Bundesländern – Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen – schärfere Polizeigesetze gegeben. Und wenn wir in Hamburg folgen wollen, dann heißt es, wir sind Lobbyisten der Polizei. Es ist eigentlich eine unglaubliche Verachtung der eigenen Bevölkerung.
Lange hat es gedauert, aber nun ist es endlich in Hamburg auch so weit: Ein erster Entwurf liegt vor, auch wenn die Abgeordneten diesen ersten Entwurf nicht vor der Presse bekommen haben, sondern die Presse wurde zunächst informiert über ein neues Gesetzesvorhaben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine totale Missachtung des Parlaments. Aber diese Missachtung des Parlaments hat ja System. So auch bei der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Da hatten wir noch eine Sachverständigenanhörung, und mittendrin wurde plötzlich klar: Der Senat hat seine Entscheidung schon gefällt. Das war nicht nur eine Missachtung der Abgeordneten, das war auch eine Missachtung der geladenen Sachverständigen.
Dieser Gesetzentwurf ist nicht der große Wurf. Es ist gerade schon angeklungen: Es gibt eben keine Onlinedurchsuchung in diesem Entwurf. Es gibt keine länger andauernde Präventivhaft für Gefährder. Und was es auch nicht gibt, ist die Ausweitung auf den Begriff einer drohenden Gefahr. Nach Nine-Eleven, aber auch nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt dünkte es den einen oder anderen, dass man schon im Vorfeld solcher Aktionen handeln und der Polizei das entsprechende Instrumentarium in die Hand geben muss.
Das ist mittlerweile in Hamburg immer noch nicht der Fall. Nein, dann verbietet man lieber das Alstervergnügen, weil die Sicherheit nicht gewährleistet ist, dann pollert man den Weihnachtsmarkt ein.
Ich darf Ihnen sagen, in Bayern dürfen die Polizeibeamten mehr als die Hamburger Polizeibeamten, sie dürfen es vor allem sehr viel früher, und zwar vermittels des Begriffs der drohenden Gefahr. Kleines Beispiel: Da ist eine Terrorgruppe, das wird den deutschen Behörden mitgeteilt von einem ausländischen Geheimdienst, die Terrorgruppe ist bekannt und auch die Art des Anschlags ist bekannt. Nun tauchen die plötzlich unter. Wenn wir nur den Begriff der konkreten Gefahr haben, hat die Polizei keine Handhabe, mit entsprechenden Mitteln nach dieser Gruppierung zu forschen; die können weiter im Untergrund ihren Terrorakt vorbereiten. Die Bayern dürfen einschreiten, weil sie nämlich den Begriff der drohenden Gefahr – eine Gefahr, die sich abzeichnet – ins Gesetz aufgenommen haben. Und so etwas vermissen wir. Wir vermissen es, weil es das Gefühl der Bevölkerung nach Sicherheit
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Volksvertreter m/w/ d! Wer den Schutz gegen indigene und exogene Gewalttäter aus den eigenen Armen in die Hände des Staates gibt, der wünscht sich drei Dinge: Erstens, dass dieser auch ausreichend scharfe Waffen für diesen Schutz besitzt. Zweitens, dass er sich nicht scheut, die Waffen gegen die Gewalttäter einzusetzen, auch wenn diese sich bedrohlich aufführen und wissen, wo das Haus des Polizisten wohnt. Drittens, dass er die Waffen nicht gegen friedliche Menschen einsetzt.
Gut. – Da stellt sich die Frage: Quis custodiet ipsos custodes? Also wer überwacht die Wächter selbst? Bevor diese Frage so formuliert wurde, hat eine einfache Antwort der Faschist Plato gegeben: Keiner, legt er seinem Bruder Glaukon in den Mund. Die Wächter zu bewachen wäre absurd. Ganz so weit geht das hochgelobte bayerische Polizeigesetz nicht. Dem einfachen Polizisten sagt man nach, AfD-nah zu sein; verständlich, dass LinksGrün befürchtet, es stünde ein effektiver Kampf gegen Linksextremismus bevor. Der leitende Polizeibeamte dagegen ist von der Politik abhängig. Hier besteht die Gefahr, dass die Regeln im Sinne der jeweils amtierenden Regierung ausgelegt wer
den und damit die Polizei für politische Zwecke genutzt wird, und zwar nicht nur gegen Extremisten, sondern gegen alle Rechten missbraucht, auch gegen die Opposition. Wie es die jetzige Bundesregierung am Beispiel des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsschutzes vorgemacht hat, besteht hier die Gefahr, dass jemand, der nicht der Regierung Beifall klatscht, entfernt wird und damit der Verfassungsschutz bedroht ist, genauso wie die Polizeiführung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wer möchte nun die Drucksache 21/17906 an den Innenausschuss überweisen? Den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung angenommen.
Und wir kommen zum Punkt 95, Antrag der AfDFraktion: 30 Jahre Mauerfall – Gemeinsamer Festakt von Bürgerschaft und Senat im Hamburger Rathaus.
[Antrag der AfD-Fraktion: 30 Jahre Mauerfall – Gemeinsamer Festakt von Bürgerschaft und Senat im Hamburger Rathaus – Drs 21/17813 –]
Ich möchte hierzu vorab anmerken, dass dieser Tagesordnungspunkt von der AfD-Fraktion als Kurzdebatte angemeldet worden ist, sodass jeder Rednerin und jedem Redner pro Debattenbeitrag jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.
Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Der 9. November 1989 ist ein heller Tag unserer Geschichte, an den sich Millionen Deutsche – und nicht nur Deutsche – mit Freude und Stolz erinnern. Der Tag markiert das Ende der jahrzehntelangen Teilung Deutschlands und des DDR-Regimes. Dem Tag voraus gingen Jahre des Widerstands. Mutige Bürgerrechtler schritten voran, die ihre Freiheit, Gesundheit und berufliche Existenz auf Spiel setzten. Dann weitete sich der Protest aus, bis am Ende zu den Montagsdemonstrationen tatsächlich Hunderttausende auf die Straße gingen – trotz der unmissverständlichen Ansage des Staats: Geht da nicht hin. Sie bewiesen Rückgrat, für Meinungsfreiheit, freie Wahlen und Demokratie einzustehen; das ist eine Tradition, auf die wir alle stolz sein können.
Mit dem 9. November 1989 errangen nicht nur Millionen DDR-Bürger ihre Freiheit wieder, auch und gerade Hamburg profitierte von der Überwindung der Teilung: Tausende DDR-Bürger siedelten in die Hansestadt über, Hamburg gewann sein Hinterland zurück und profitierte in ganz besonderem Maße von der Wiedervereinigung.
In der deutschen Nachkriegsgeschichte gibt es keinen zweiten Tag, der mit so viel Glück und Hoffnung auf eine bessere Zukunft in Freiheit, Frieden und Wohlstand in einem geeinten Deutschland verbunden war wie der 9. November 1989. Dies – Bürgerprotest und der glückliche Ausgang – sollte Hamburg angemessen würdigen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns heute als Bürgerschaft fraktionsübergreifend einem würdigen Festakt anlässlich des
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist mal wieder ziemlich billig, dass die AfD sich dieses Thema jetzt hier auch zu eigen machen möchte. Ich selbst freue mich natürlich sehr, wenn ich an die Ereignisse vor 30 Jahren zurückdenke, die schließlich wieder zur deutschen Einheit führten. Ich selbst komme aus einer Familie … Meine Eltern sind beide in den Sechzigerjahren aus der ehemaligen DDR hierhergekommen, waren also quasi auch Flüchtlinge – nicht so, wie Sie von der AfD es heute verstehen, aber auch diese Flüchtlinge traf damals schon ziemlich viel Unmut in der Bevölkerung; ich könnte ein paar persönliche Anekdoten erzählen von meinen Eltern, ich lasse es sein. Dieses schmutzige Gedankengut aber wird heute von Ihnen weiter befördert, und es ist deshalb eine Unverschämtheit, dass Sie die Errungenschaften und Losungen, die damals im Herbst 1989 entstanden sind, für sich vereinnahmen möchten.
Sie haben nichts mit den Menschen gemeinsam, die damals friedlich die Mauern eingerissen und dafür gesorgt haben, dass es wieder zur Einheit gekommen ist. Schämen Sie sich, dass Sie dieses Ereignis für Ihre politische Agitation missbrauchen wollen. – Vielen Dank.