Olaf Steinbiß

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP sieht also die Meinungsfreiheit in der Krise. Das ist sicherlich ein Grund, da einmal genauer hinzuschauen, denn die Meinungsfreiheit ist das Kernelement unserer Verfassung, unserer Demokratie sowie unserer offenen Gesellschaft. Sie gilt es nicht nur durch den Staat zu schützen, sondern alle demokratischen Kräfte, jeder und jede Einzelne, haben sich für die Meinungsfreiheit einzusetzen.
Wenn die FDP in ihrem Antrag aber von einer Krise der Meinungsfreiheit und der Demokratie in Hamburg spricht, so teilen wir diese Auffassung nicht. Dies ist doch etwas viel Populismus in Wahlkampfzeiten und gleichzeitig gefährlich, ist es doch Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sich vermeintlich immer in der Opferrolle sehen,
behaupten, man dürfe nicht mehr alles in Deutschland sagen, und dabei selbst ausgrenzen und Hass schüren.
Die FDP selbst scheint sich bei diesem Thema aber offensichtlich nicht ganz sicher zu sein, denn mit diesem Antrag soll eigentlich erst einmal in einer groß angelegten Evaluation ermittelt werden, wie es denn aus Sicht der Hamburgerinnen und Hamburger um die Meinungsfreiheit in der Stadt steht. Wie sich das die FDP dann nachher vorstellt, etwa durch eine Volksbefragung, bleibt im Antrag unklar.
Genau, da haben Sie recht, Frau von Treuenfels.
Die FDP fordert den Senat auf, erst einmal zu prüfen, in welcher Form, in welchem Rahmen, in welcher Größenordnung dieser Konvent dann zu realisieren ist. Die FDP verlangt also einerseits ein starkes Signal aus der Mitte der Gesellschaft, andererseits soll die Regierung aber diese Mitte erst einmal organisieren. Das passt aus unserer Sicht nicht ganz zusammen.
Insgesamt bleibt unklar, welche Intention mit diesem Antrag verfolgt wird. Geht es der FDP um den Schutz der Meinungsfreiheit durch den Staat in seinen Einrichtungen – wir denken an Herrn Lindner –
oder geht es etwa um das gesellschaftliche Miteinander, das diesen Kern der Meinungsfreiheit ausmacht? Aus meiner Sicht ist eigentlich vielmehr die heutige Streitkultur gemeint. Der Antrag bezieht sich auf eine Allensbach-Umfrage, und da gab ein Teil der Befragten an, man könne angeblich nicht mehr ohne Bedenken aussprechen, was man meint. Die dabei genannten Themen waren Ausländerpolitik und Asylpolitik, und auch das Thema Nazizeit wurde in diesem Zusammenhang genannt. Es wurde aber nicht weiter spezifiziert,
worauf sich die Bedenken der einzelnen Befragten gegründet haben. Die Meinungsfreiheit beinhaltet aus unserer Sicht keinen Anspruch darauf, seine Meinung unwidersprochen kundzutun und damit Kritik heraufzubeschwören. Wer unreflektiert seine Meinung äußert, braucht sich über Gegenwind nicht zu wundern.
Unsere Meinungsfreiheit darf nicht verwechselt werden mit ungehindert gegen andere Menschen hetzen. Eine Grenze ist eindeutig dort erreicht, wo versucht wird, Menschen mit anderer Meinung anzufeinden, zu beleidigen oder gar zu bedrohen. Demjenigen, der glaubt, im Internet alle Hemmungen fallen lassen zu können, müssen klare Grenzen aufgezeigt werden. Es ist keine Krise der Meinungsfreiheit, sondern eine Krise der Diskussionskultur.
Gerade der Umgang in der Diskussion miteinander hat sich aus unserer Sicht in den letzten Jahren durch das Internetzeitalter noch etwas verschlechtert. Hier sehen wir den Ansatz, hier hat vieles in den letzten Jahren gelitten. Es gibt sicherlich einen großen Nachholbedarf, einen großen Nachschulungsbedarf in unserer Gesellschaft. Die Diskussion darf aber nicht, wie von Ihnen vorgeschlagen, abstrakt im luftleeren Raum geführt werden. Es geht dabei aus unserer Sicht um die Grundfeste des öffentlichen Gesprächs in unserer Demokratie, aber auch um die Konflikte beim Umgang mit der kulturellen Vielfalt, den globalen Bedrohungen, wie wir sie heute haben, der Bewältigung der ökologischen Krise und der Sicherung der Freiheit als eine der Grundlagen des vernünftigen Gemeinsinns unserer Gesellschaft.
Die Diskussion über diesen gemeinsamen Umgang in unserer Gesellschaft müssen und werden wir führen. Es wird aus unserer Sicht die Aufgabe der demokratischen Parteien dieses Hauses sein, in der nächsten Legislatur diese Diskussion unter
Einbeziehung der maßgeblichen Institutionen in dieser Stadt, auch den Vertretern der Presse, zu führen. Dafür stehen wir, der Antrag aber ist etwas kurz gesprungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Antrag der FDP, dessen Inhalt tatsächlich schon häufiger einmal in der Stadt erörtert wurde, sei es in der Presse, sei es von unserem grünen Koalitionspartner, der diese Idee schon einmal in seinem Zukunftsprogramm hatte.
Ich glaube, wir können an dieser Stelle zum Ende der Legislaturperiode ruhig einmal feststellen, dass wir gerade im Verfassungsausschuss und auch in unserem Unterausschuss zur Stärkung der Bürgerschaft immer sehr gut und einvernehmlich zusammengearbeitet haben, vielleicht in der Sache gestritten haben, aber doch die gemeinsame gute Fortentwicklung im Vordergrund stand. Dafür möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Parteien recht herzlich bedanken.
Wie gesagt, es ist durchaus eine Idee wert, so eine Anknüpfung zu machen. Aber man kann sicherlich auch noch eine Menge anderer Ideen haben. Passt es tatsächlich so gut, dass wir diese Entkopplung von Bürgerschaftswahl und Bezirkswahl haben, wie wir sie haben?
Es gibt eine Menge Sachen, die man in diesem Zusammenhang bedenken muss. In dem gegenwärtigen System ist vorgesehen, dass der Senat abschließend die Bezirksamtsleitung bestimmt und Bezirksamtsleitungen daher Senatsbeamte auf Zeit sind. Ob der politische Zwang, der sich durch diese vorgeschlagene Neuausrichtung ergeben würde, wirklich noch kompatibel wäre mit dem aktuellen Status, ob es nicht doch mehr eine Änderung hin zu Wahlbeamten wäre – das zumindest ist dann die logische Folge, denke ich –, muss man auch einmal bedenken. Wir müssten bei dieser Gelegenheit eine Menge weitere Gesetze – das Bezirksverwaltungsgesetz, das Hamburgische Beamtengesetz – ebenfalls ändern; wir hätten einen echten Systemwechsel, der aus meiner Sicht immer die Gefahr in sich birgt, dass wir eben nicht mehr dieses Verwaltungskonstrukt der Einheitsgemeinde hätten, sondern dies durch die Hintertür aufgeben könnten.
Es klingt auf den ersten Blick interessant, aber es hängt noch eine Menge dran. Wir sollten das deshalb wie all die anderen Dinge, die wir bisher im verfassungsrechtlichen Bereich vorangebracht haben, in Ruhe gemeinsam diskutieren; vielleicht bekommen wir das noch in diesem Jahr hin, ansonsten spätestens in der nächsten Legislaturperiode. Ich bin mir sicher, dass wir unsere vernünftige Arbeit, so wie wir sie bisher geleistet haben, dann fortsetzen können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte mich eigentlich gewundert, was dieser Antrag von der AfD so kurz zum Ende der Wahlperiode soll. Die Rede jetzt hat es deutlich gemacht. Es sollten einmal wieder diese Weltverschwörungstheorien zum Besten gegeben werden.
Wir werden nicht über jedes Stöckchen springen, das Sie uns hinhalten. Und wir lernen und auch andere Fraktionen lernen, Sie jedoch werden leider niemals lernen, Sie werden immer da bleiben, wo Sie sind. Und es wäre schön, wenn Sie sich einmal im Ausschuss einbringen würden. Ich hatte gerade vorhin schon einmal gesagt, wie gut wir alle einvernehmlich da zusammenarbeiten. Im Ausschuss bekommt man von den Herren, es sind dann da nur Herren, nichts mit. Und, ja, eigentlich wäre es auch besser so, dass wir allgemein nichts mitbekommen von Ihnen. – Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist mal wieder ziemlich billig, dass die AfD sich dieses Thema jetzt hier auch zu eigen machen möchte. Ich selbst freue mich natürlich sehr, wenn ich an die Ereignisse vor 30 Jahren zurückdenke, die schließlich wieder zur deutschen Einheit führten. Ich selbst komme aus einer Familie … Meine Eltern sind beide in den Sechzigerjahren aus der ehemaligen DDR hierhergekommen, waren also quasi auch Flüchtlinge – nicht so, wie Sie von der AfD es heute verstehen, aber auch diese Flüchtlinge traf damals schon ziemlich viel Unmut in der Bevölkerung; ich könnte ein paar persönliche Anekdoten erzählen von meinen Eltern, ich lasse es sein. Dieses schmutzige Gedankengut aber wird heute von Ihnen weiter befördert, und es ist deshalb eine Unverschämtheit, dass Sie die Errungenschaften und Losungen, die damals im Herbst 1989 entstanden sind, für sich vereinnahmen möchten.
Sie haben nichts mit den Menschen gemeinsam, die damals friedlich die Mauern eingerissen und dafür gesorgt haben, dass es wieder zur Einheit gekommen ist. Schämen Sie sich, dass Sie dieses Ereignis für Ihre politische Agitation missbrauchen wollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Schön, dass wir über dieses Thema noch einmal reden können. 70 Jahre Grundgesetz, wirklich ein Grund zur Freude.
Im August 1948 war es, dass der Verfassungskonvent sich zusammensetzte am Herrenchiemsee und die ersten Vorbereitungen für unser Grundgesetz schuf. Die Alliierten waren damals übrigens gar nicht so richtig begeistert, zumindest die Sowjetunion hat natürlich das Vorhaben klar abgelehnt, aufseiten der Westalliierten gab es immerhin ein wohlwollendes Misstrauen. Danach gab es noch viele lange Debatten im Parlamentarischen Rat, und letztlich konnte dann am 23. Mai endlich das Grundgesetz verkündet werden.
Das Grundgesetz, das war von vornherein die Planung, sollte durchaus alles Gute aus der Weimarer Verfassung fortführen, aber eine ganz klare Antithese zum Nazistaat da sein.
Ich glaube, er hatte schon genug das Wort. Nein, dann lassen wir das.
Das Grundgesetz ist wirklich die Antithese zum Nazistaat, wie ich sagte, und deshalb ist es unsere Aufgabe, diesen Rahmen weiterhin fest hochzuhalten.
Zu bemerken ist auch, das sagte die Kollegin von Treuenfels schon: Es wurde zuerst eigentlich als eine Art Provisorium gesehen, genauso wie die ge
samte Bonner Republik. Man fragt sich natürlich: Wie haben es die Menschen damals geschafft – alles lag noch in Trümmern, Deutschland lag am Boden –, einen demokratischen Staat so aus dem Boden zu stampfen? Und 70 Jahre später sind wir immer noch stolz auf das, was die Verfassung uns damals gebracht hat. Wir definieren immer noch unser Wesen und unser Sein über das, was damals die Väter des Grundgesetzes geschaffen haben.
Unter Juristen heißt es häufig, ein Blick in das Gesetz erleichtere die Rechtsfindung. Ich würde sagen: Auch ein Blick in das Grundgesetz gibt uns viele Gründe. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", heißt es dort gleich im ersten Artikel, im ersten Satz. Da würden heute bestimmt einige sagen: Das ist doch etwas übertrieben, etwas dick aufgetragen. Aber man muss sich die Zeit vorstellen, in der das geschrieben wurde. Damals war die Nazibarbarei den Menschen noch ganz klar, ganz frisch präsent, was leider heutzutage nicht mehr überall der Fall ist.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, das ist auch ein Eid der Verfassung an die Menschen, eine klare Abkehr vom NS-Staat. Der Mensch darf nicht das bloße Objekt sein; der Mensch hat einen Achtungsanspruch, allein weil er ein Mensch ist.
Das gilt bei Hilfsbedürftigkeit und das gilt für jedes Menschenleben. Das mag einigen von uns selbstverständlich erscheinen, war aber nicht immer so. Denn der Begriff der Menschenwürde ist eigentlich ein sehr junger Begriff. Was man früher unter Würde verstand, war die Würde des Amtes. Würde war immer etwas Höheres, ein höherer Rang, genau das Gegenteil von dem, was das Grundgesetz mit Würde meint. Das Grundgesetz hat dieses Konzept der Ungleichheit ins Gegenteil verkehrt. Heutzutage genießt die Menschenwürde nicht nur der Erfolgreiche, nicht nur der finanziell Reiche, der Würdenträger, nein, alle Menschen sind dort gleich.
Im ursprünglichen Entwurf von Herrenchiemsee war eigentlich noch der Satz vorangestellt worden:
"Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen."
Ein klarer, deutlicher Satz; schade eigentlich, dass er nicht den Weg in das Grundgesetz gefunden hat.
Aber die Wirkung des Grundgesetzes lässt sich eben nicht nur allein am Text erklären. Es sind die Interpretationen des Bundesverfassungsgerichts,
die das Grundgesetz so lebendig machen. Es wird seit der Verkündung des Grundgesetzes viel über die Auslegung im Einzelnen gestritten. Die Geschichte des Grundgesetzes und die Geschichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind im Prinzip auch unsere Geschichte der Bundesrepublik. Den Charakter des Provisoriums hat das Grundgesetz schon lange verloren, das Verfassungsgericht schreibt die Verfassung nicht neu, aber es schreibt sie fort.
Das Faszinierende ist für mich, dass das Grundgesetz diese Möglichkeit eben auch lässt, dass es bewusst etwas vage gehalten ist an vielen Stellen, dass es immer noch interpretiert werden kann, dass die Verfassung auf die sich verändernde Gesellschaft reagieren kann, eben durch die Gerichtsbarkeit.
Vor 70 Jahren dachte noch niemand an Datenschutz, Auslandseinsätze der Bundeswehr, gleichgeschlechtliche Ehen und eine europäische Gemeinschaftswährung.
Ich komme gleich zum Schluss. Letzter Satz.
Jetzt haben wir mit dem Grundgesetz ein wunderbares Gerüst, um auf neue Sachen regelmäßig reagieren zu können.
Ich glaube, wir sollten das Ganze in Ehren halten, und bedanke mich jetzt für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich da meinem Vorredner nur anschließen. Das ist ein Thema, das wir schon lange im Verfassungsausschuss diskutiert haben. So wie es bei uns immer wieder gute Tradition ist, finden wir uns dann auch zusammen. An diesem interfraktionellen Antrag freut mich sehr, dass viele dabei sind. Dass nun gerade die selbsternannte digitale Partei FDP nicht dabei ist, finde ich ein bisschen schade. Dazu einen Zusatzantrag zu stellen, der sich gleich mit Quoren und Derartigem beschäftigt – Erhöhung von Quoren ist wohl gemeint –, halte ich an dieser Stelle für etwas unnötig und für ein völlig falsches Signal. Aber wir werden uns im Ausschuss ausführlich mit dem Thema beschäftigen – mal sehen, was am Ende herauskommt. Aber ich denke, es ist für viele Bürgerinnen und Bürger in der Stadt ein großer Schritt, den wir heute hier auf den Weg bringen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere letzte Bürgerschaftswahl liegt schon wieder etwas zurück, aber ich erinnere mich, gleich danach haben wir uns im Verfassungsausschuss zusammengesetzt, uns Gedanken gemacht über die doch wieder leider gesunkene Wahlbeteiligung beim letzten Mal und auch eine hohe Anzahl ungültiger Stimmen. Das Problem des sogenannten negativen Stimmengewichts war uns auch schon länger bekannt. All das war Anlass für uns, dass wir uns damit einmal umfangreich beschäftigt haben. Wir haben dann zunächst eine Expertenanhörung im Verfassungsausschuss gehabt und die hat im Prinzip ergeben, dass wir natürlich die Wahlbeteiligung nicht durch das Wahlrecht ändern werden. Es war ein kleiner Trugschluss, zu denken, dass das Wahlrecht so, wie wir es bekommen haben, nun irgendwie dazu führt, dass mehr Bürgerinnen und Bürger wählen gehen.
Was nicht versprochen war, was uns aber ein bisschen nahegelegt wurde; insoweit gebe ich Ihnen recht, Herr Trepoll.
Aber uns war wichtig, dass wir uns erst einmal umfangreich informieren. Das lief dann sehr gut, auch mit dem Landeswahlleiter; Oliver Rudolf hat uns immer wieder hervorragend unterstützt. Für uns alle war klar, dass es einen breiten politischen Konsens geben muss. Wir wollten von Anfang an auch die Initiative, auf der dieses Wahlrecht eigentlich fußt, die Initiative "Faires Wahlrecht", miteinbeziehen. Das haben wir dann letztendlich auch so hinbekommen.
Für uns war es wichtig, Teile anzupassen, wo es erforderlich war, aber das Wahlrecht nicht grundlegend zu ändern. Der Antrag der CDU, den wir heute vorliegen haben, wäre so eine grundlegende Änderung. Ich denke einmal, es wäre sehr, sehr schwierig gewesen, alles hier mit einer Zweidrittelmehrheit hinzubekommen, die wir heute für diese Änderung brauchen, und man hätte bestimmt auch nicht die Volksinitiative miteinbeziehen können. Und das war uns wichtig.
Als Ergebnis aus der Expertenanhörung ergab sich auch, dass die Heilungsmöglichkeiten ein sehr wichtiger Faktor sein werden. In Bayern übrigens gibt es das schon lange, dass Stimmen eben noch gerettet werden, solange klar erkennbar ist, was der Wille des Einzelnen war. Das ist auch vom Bayerischen Verfassungsgericht überprüft worden. Also da sind wir auf einer guten Seite.
Ebenso haben wir jetzt noch ein paar bezirkliche Vorschriften angepasst, die Bestimmungen erstmals in einem Gesetzestext zusammengefasst. Ohnehin war uns sehr wichtig, dass wir auch kurz vor den Bezirks- und Europawahlen im nächsten Jahr noch einmal die Kolleginnen und Kollegen stärken. So haben wir zum Beispiel das Benachteiligungsverbot dort jetzt auch fixiert. Ich glaube, das ist eine gute Sache im Hinblick auf das nächste Wahljahr.
Schließlich kann man auch sagen, dass die Stimmzettel etwas überschaubarer werden; zumindest im Hinblick auf die Wahlkreise dürfte es ein bisschen übersichtlicher werden. Auch die Ausschlussgründe für das aktive Wahlrecht sind jetzt aufgehoben worden; auch das war uns allen sehr wichtig.
Insgesamt kann ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen nur bedanken. Wir haben sehr gut zusammengearbeitet. Christiane Schneider werde ich sehr vermissen, wenn sie künftig nicht mehr im Verfassungsausschuss sein wird.
Wir haben gestritten in der Sache, haben aber nachher einen guten Konsens gefunden. Mein Dank geht an unseren Koalitionspartner, an die FDP natürlich aber auch. Und auch die CDU hat lange, finde ich, sehr gut mitgearbeitet, wollte nachher aber vielleicht doch irgendwie noch etwas anderes, um auch hier ein bisschen Aufmerksamkeit zu erhalten. Ich weiß nicht, was der Hintergrund war. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das alle zusammen gemacht hätten. Aber Politik ist kein Ponyhof und auch kein Wunschkonzert.
Insofern bedanke ich mich für die Zusammenarbeit. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Trepoll, ich finde, das ist kein Thema, wo man solch ideologische Grabenkämpfe rausholen sollte. Und wir als moderne Großstadt … Da, finde ich, passt Ihr Slogan "Zurück in die Zukunft" überhaupt nicht. Rücken Sie davon vielleicht einmal ein bisschen ab. Wir haben hier etwas Gewachsenes, ein Wahlrecht, das auch noch weiter wächst.
Das ist gewachsen. Das ist schon in den ersten zwei Anläufen gewachsen und wächst noch weiter.
Wir haben jetzt leichte Veränderungen vorgenommen, die wir für sinnvoll erachten. Aber dieses "Zurück in die Zukunft", überdenken Sie das noch einmal. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Applaus kam dann doch noch irgendwann. Es ist mal wieder so ein typischer AfD-Antrag, diesmal sehr weinerlich.
Wer sonst so gern austeilt, wie Sie es heute auch mal wieder gemacht haben, und sich dann wundert, wenn bei so einem runden Tisch plötzlich Leute sagen, na ja, deren Meinung, die, glaube ich, kennen wir schon … Ich finde es nicht gut in der Sache. Sie sind aber gar nicht ausgeschlossen
worden. Das ergibt sich sogar aus Ihrem Antrag, in dem steht, Sie, Herr Wolf, hätten freiwillig den Saal verlassen. Sie sind dafür nachher auch noch gelobt worden,
dass es dort nicht eskaliert ist, so wie Sie ja gern versuchen, immer alles eskalieren zu lassen. Das wird Ihnen auch hier nicht gelingen. Ihren Antrag, ja … Wollen wir alle zu sämtlichen Veranstaltungen, die in der Stadt stattfinden, eingeladen werden? Das ist gar nicht möglich, dort alles bereitzuhalten.
Wir, auch Sie, können weiterhin grundsätzlich zu solchen Veranstaltungen gehen,
auch das wurde übrigens auf der Sitzung nachträglich noch diskutiert. Es waren auch Leute von der AfD da, die sich in typischer Weise wohl zu Wort gemeldet haben. So kennen wir es. Also wir lehnen den Antrag ab, so wie es sich gehört. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es auch relativ kurz halten. Wir haben im Januar schon darüber gesprochen, damals noch als Antrag von der LINKEN. Jetzt haben wir das Thema noch einmal neu hier. Ich habe wirklich keine neuen Argumente gehört. Ich habe es auch nie verstanden, warum unser Bürgerschaftsreferendum so ein Teufelszeug sein soll, worin da die Gefahr liegt. Ich weiß nicht, ob der eine oder andere von Ihnen heute die "taz" gelesen hat, in der ich zitiert wurde.
Ja, genau, danke, danke.
Ich hätte angeblich gesagt, dass wir mit dem Erlebnis der letzten Abstimmung über Olympia nicht zufrieden gewesen waren.
Ich meine, ich hätte Ergebnis gesagt, nicht Erlebnis.
Das Erlebnis, wie in der Stadt über dieses Thema diskutiert wurde, fand ich gut. Mit dem Ergebnis war ich tatsächlich nicht ganz so glücklich, aber das haben wir dann ja auch so hingenommen und umgesetzt. Auch an anderer Stelle bei der Volksgesetzgebung sprechen die Menschen mit uns und wir entwickeln gemeinsam etwas, damit die Bürger wieder politischer werden. Ich glaube, dass wir das mit dem Olympia-Referendum ganz gut hinbekommen haben. Das Ergebnis ist nicht so schön, aber das Erlebnis der Demokratie war gut. Und deshalb behalten wir das auch so drin. – Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als ich zuerst von dem Antrag hörte, habe ich mich schon gewundert, was da auf uns zukommen wird. Ich muss ehrlich sagen, auch nachdem ich ihn gelesen habe und jetzt Ihre Erklärungen oder vermeintliche Begründung gehört habe, habe ich es immer noch nicht verstanden. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Wir haben das als Selbstbefassung im Verfassungsausschuss, wir hatten eine Expertenanhörung, zumindest meine Fraktion hat sich auch schon einmal intern beraten, und ich denke, andere Fraktionen tun das ebenso.
Genau, einige sind schon richtig weit, höre ich von Frau Prien gerade.
Wir sind da auf dem Weg, so wie es vorgesehen ist. Weshalb es also dort plötzlich diesen Vorstoß von Ihnen gibt … Das Ganze gipfelt darin, der Senat solle etwas vorlegen und uns als Parlament sagen, wir sollen unsere originäre Aufgabe, nämlich das Wahlrecht, unsere eigene Kompetenz, an den Senat abgeben. Bürgerbeteiligung ist überhaupt nicht vorgesehen bei dem Verfahren.
Wir haben aktuell ein Wahlrecht, das auf dem Bürgerwillen fußt. Das kommt in Ihrem Antrag überhaupt nicht vor, vielleicht habe ich es auch überlesen.
Sie haben dann da abgelesen und sprachen immer von "Herr" Niemeyer und ich frage mich, was Frau Niemeyer macht.
Sie meinten dann Hare/Niemeyer. Hare/Niemeyer, behaupten Sie, sei das bisherige Sitzverteilungsverfahren. Tatsächlich machen wir das nach Sainte-Laguë. Ich finde es abstrus, was Sie hier
machen, und wir sollten nicht so viel Zeit darauf verschwenden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren! Diese Märtyrerrolle möchte ich doch nicht durchgehen lassen. In der letzten Sitzung haben wir einmal einen Antrag von Ihnen gefunden, wo ein Fünkchen dabei war, das man an den Ausschuss überweisen konnte. Das haben wir gemacht. Wenn es aber standardmäßig so bleibt, wie es auch heute bei diesem Antrag der Fall ist, dann lehnen wir es natürlich ab, und so machen wir das jetzt auch. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts im letzten Oktober, das auch Sie, Frau Schneider, gerade ansprachen, müssen wir uns überlegen, ob wir über die Spielregeln der Volksgesetzgebung nachdenken und uns noch einmal im Verfassungsausschuss beraten müssen. Dass man aber der Idee verfallen kann, das Bürgerschaftsreferendum infrage zu stellen und es wieder abschaffen zu wollen, kann ich nicht annähernd nachvollziehen.
Ich halte es im Übrigen auch politisch für sehr gefährlich, immer wieder gebetsmühlenartig zu behaupten, dass dieses Bürgerschaftsreferendum unliebsame Volksentscheide schon im Keim ersticken könne. Das ist völlig realitätsfern. Ich habe noch keine Argumente gehört; für mich ist es reiner Populismus – tut mir leid, Frau Schneider.
Ihre Schlagworte, Volksgesetzgebung von unten sei eingeschränkt worden und die Volksbefragung von oben hätten wir einfach implementiert, führen doch nur dazu, dass noch mehr Misstrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern entsteht und der Politikverdrossenheit Tür und Tor geöffnet ist – alles nach dem Motto: die da oben, wir da unten. Ich halte das wirklich für Unfug, liebe LINKE. Ich glaube auch nicht, dass Sie mit solch plumpen Schlagworten irgendwelche Leute finden, die ihr Kreuz bei Ihnen machen. Da gibt es andere Fänger bei uns im Haus, die die Stimmen von solchen enttäuschten Menschen bekommen.
Man kann tatsächlich – Sie hatten es eben wiederholt – nur sagen, dass wir in den jetzigen Zeiten zusammenrücken müssen. Es ist unsere Aufgabe, die Gesellschaft demokratisch zusammenzuführen und dafür zu sorgen, dass es einen Einklang von direkter und parlamentarischer Demokratie gibt, und nicht den Anschein zu erwecken, hier sei irgendetwas auseinandergeraten. Das ist nicht der Fall.
Volksentscheide bleiben weiterhin ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Wir haben sie vor einigen Jahren eingeführt, und ich kann nur sagen, dass wir weiterhin voll zu der Volksgesetzgebung stehen; da gibt es kein Wanken. Ich habe bisher noch kein einziges stichhaltiges Argument dazu gehört, warum dieses Bürgerschaftsreferendum ein Teufelszeug sein sollte. Ich habe Ihre Argumente nicht verstanden und glaube, dass auch viele andere in der Stadt sie bisher nicht verstanden haben.
Genauso ist dieser Etikettenschwindel "Rettet den Volksentscheid" aufgeflogen. Da gab es nichts zu retten. Es gab nun die Entscheidung des Verfassungsgerichts, und da würde ich schon sagen, es ist keine Niederlage der Volksgesetzgebung gewesen, sondern eine Niederlage für die Leute, die dachten, sie könnten unsere repräsentative Demokratie mit wilden Vorschlägen aus den Angeln heben. Dem hat das Hamburger Verfassungsgericht Einhalt geboten.
Wir haben durch das Instrument weiterhin ein "Mehr an Demokratie", wir haben vernünftige Hürden mit der Zweidrittelmehrheit. Ich weiß nicht, welche Zweidrittelmehrheit Sie erwarten, die irgendetwas Böses mit diesem Instrument anstellen möchte. Wenn es eine Mehrheit im Parlament gibt, können solche Sachen jederzeit geändert werden. Ich habe mich über das Ergebnis nicht gefreut. Natürlich hätte ich es mir anders gewünscht. Aber es gehört zu einer Demokratie dazu, dass man ab und zu Niederlagen einstecken muss oder damit zurechtkommt, dass das gewünschte Ergebnis nicht eingetreten ist. Ich glaube, es würde auch Ihnen ganz gut zu Gesicht stehen, gelegentlich zu akzeptieren, dass Ihnen unliebsame Dinge von der Mehrheit eingeführt worden sind, und in Form eines Urteils, wie jetzt vom Hamburger Verfassungsgericht, bestätigt wurden. Wir lassen uns auf jeden Fall unser bundesweit nach wie vor vorbildliches direkt-demokratisches System von Ihnen nicht kaputtmachen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, heute ist ein schöner Tag, ein guter Tag für die Demokratie und die Verfassung in Hamburg. Wir hörten schon, 70 Jahre ist es jetzt her, dass das erste Parlament nach dem Zweiten Weltkrieg hier frei gewählt wurde. Gleichzeitig hat heute Morgen das Hamburger Verfassungsgericht entschieden und unsere Auffassung zu der geplanten Initiative, zu dem geplanten Volksbegehren bestätigt. Ich glaube, darauf können wir aufbauen, und das tun wir damit, dass wir uns zusammengesetzt haben und heute die neuen Spielregeln für unsere Bürgerschaftssitzung ab dem nächsten Jahr beschließen werden.
Ich glaube, es waren insgesamt elf Sitzungen, wenn ich richtig gezählt habe, in denen wir zum Teil schon morgens beieinander gesessen haben. Ich erinnere mich an eine Sitzung, in der sogar die Journalisten quasi als Sachverständige plötzlich mit befragt wurden. Wir haben uns da sehr viel Mühe gegeben und einiges erreicht. Wir müssen einmal schauen, wie es sich im Einzelnen umsetzen lässt. Wichtig ist, dass künftig solche Tage wie heute, an denen die Ränge kaum noch gefüllt sind – einige sind noch da, das ehrt Sie –, nicht mehr vorkommen. Die ganzen Kollegen sind donnerstags bekanntlich häufig schon verschwunden.
Die Donnerstagsitzung wird also künftig verschwinden. Dafür werden wir im 14-täglichen Rhythmus mittwochs tagen und ein bisschen früher anfangen, um 13.30 Uhr. Ich glaube, damit können wir alle leben und dürften dann auch so gegen 20 Uhr das Ende unserer Sitzung gefunden haben. Gleichzeitig wollen wir die Redezeiten ein bisschen kürzen, aber wir haben auch die Möglichkeit, weiterhin, wenn es denn einmal darauf ankommt, auch die Debatten, die Redezeiten wiederum zu verlängern.
Senatserklärungen wird es künftig häufiger geben, damit auch anschließend noch eine Debatte folgen kann. Gleichzeitig wird es aber auch die sogenannte Senatsbefragungsstunde geben, ein Instrument, das es in der Vergangenheit schon einmal gab und womit wir uns zuerst auch ein bisschen schwergetan haben. Aber davon war eben dieser ganze Unterausschuss geprägt, dass wir da gemeinsam etwas erarbeitet haben und aufeinander zugegangen sind. Ich bin einmal gespannt, wie das laufen wird. Gegen 19 Uhr wird also künftig immer zum Schluss so ein Highlight sein, die Senatsbefragung, auch in der Hoffnung, dass wir damit am nächsten Tag noch in der Presse landen.
Das Ganze ist also auch ein bisschen medial geplant, dass wir uns medial noch besser präsentieren können. Gleichzeitig ist natürlich auch die Wahrnehmung, die Transparenz insgesamt hier wieder einmal unser Ziel.
Ich glaube, dass wir da ganz gut etwas geschaffen haben, und ich bin gespannt, wie es wird. Wir haben erst einmal gesagt, wir legen es fest. Es beginnt am 1. Januar nächsten Jahres und endet automatisch am 31. März 2018. In der Zeit wird der Ausschuss natürlich weiterhin tagen. Es hat übrigens 20 Jahre gedauert, dass wir unsere Spielregeln einmal wieder verändert haben in der Bürgerschaft. Wir werden uns das also nicht untätig anschauen oder nicht anschauen, sondern wir werden weiterhin daran arbeiten. Einige Sachen werden wir vielleicht übernehmen, vielleicht werden wir noch einige danach ergänzen. Ich bin gespannt auf diesen Praxistest und freue mich auf viele
spannende gemeinsame Debatten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kruse, was Sie gerade behauptet und ausgeführt haben, kann man so nicht stehen lassen.
Ich bin entsetzt, dass eine Partei, die so über Lügenpresse und Ähnliches philosophiert, dann selbst so mit der Wahrheit umgeht. Wir haben
doch alle regelmäßig von der Vorsitzenden des Ausschusses, gleichzeitig Präsidentin der Bürgerschaft, alle Unterlagen zusammengestellt bekommen, bis hin zum Schluss die Endversion. Ich glaube, ich habe der Presse auch irgendwo entnommen, dass es bei Ihnen im Spamordner gelandet sei.
Vielleicht habe ich da etwas durcheinanderbekommen, aber so habe ich das in Erinnerung. Wir sind immer alle rundum informiert worden.
Das ist grotesk, was Sie hier aufbauschen wollen.
Und in Richtung Frau Heyenn: Natürlich haben wir auch die Rechte der einzelnen Abgeordneten gesichert, da machen Sie sich keine Sorgen. – Besten Dank.
Danke sehr. – Herr Professor Kruse, meine Frage ist, haben Sie schon einmal mitbekommen, dass ein Unterausschuss abstimmt?
Dass ein Unterausschuss beschließt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, ich kann meinen Redebeitrag relativ kurz halten. So ein Antrag passt wieder einmal ins Gefüge der AfD, vor allem, weil wir wissen, was dahintersteht: Es wird so getan, als würde irgendetwas vertuscht
oder als hätten wir keine Transparenz. Sieht man sich einmal die gelebte Praxis im Bundesrat an, so gibt es jedes Mal doch schon vor der Sitzung eine Pressemitteilung der Landesvertretung, aus der deutlich hervorgeht, wie im Einzelnen abgestimmt wird. Darüber hinaus sind die Sitzungen öffentlich, jeder kann zuschauen, das Fernsehen ist anwesend,
und meistens gibt es sogar schon am Tag nach der Sitzung eine Zusammenfassung, die alle Fraktionsvorsitzenden höchstwahrscheinlich per Post
zugestellt bekommen, in der Punkt für Punkt genau steht, was im Einzelnen abgestimmt worden ist. Insofern ist mit aller Deutlichkeit dargelegt, wie Hamburg abgestimmt hat.
Sie sprachen zu Recht an, dass Hamburg in Sachen Transparenz Vorreiter ist. Gerade vor diesem Hintergrund wollen wir uns mit unserem Zusatzantrag dem nicht verschließen und sagen, dann wird eben noch ein bisschen mehr öffentlich als ohnehin schon gemacht wird. Im Internet können Sie übrigens immer verfolgen, wie im Einzelnen abgestimmt wurde. Aber wir verschärfen das jetzt noch etwas. Deshalb haben wir unseren Zusatzantrag gestellt, für den ich Sie um Ihre Zustimmung bitte. – Besten Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Man muss erst einmal Luft holen nach dem, was eben zum Teil gesagt wurde. Ganz tief. Feststellen lässt sich: Ihr Antrag ist absoluter Murks.
Warum die Bürgerschaft auf etwas hinwirken soll, um es dann zu beschließen, erschließt sich mir nicht ganz. Entweder beschließen wir etwas gleich, aber darauf hinzuwirken … Na ja, gut. Das ist eben Ihr Verständnis. Genauso ist es Ihr Verständnis, dass die Staatsflagge künftig hier gehisst werden soll. Die repräsentiert den Senat, aber nicht die Bürgerschaft. Warum soll die Senatsflagge während Bürgerschaftssitzungen gehisst werden? Vielleicht sollten Sie da noch einmal ein bisschen in sich gehen.
Ich habe den Eindruck, Sie wollten jetzt hier ein bisschen über Schwarz-Rot-Gold reden. Ich würde eigentlich an Tagen wie diesen eher über Europa reden, und ich glaube, wir sind ganz gut aufgestellt hier im Hamburger Rathaus. Das lassen Sie mal unsere Sache sein. – Danke.