Die Sozialdemokraten werden sich auch in Zukunft und in der nächsten Legislaturperiode für ein Verbot von Atomwaffen einsetzen.
Vielen Dank, Frau Heyenn. – So, gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Thema? Das sehe ich nicht. Dann können wir zur Abstimmung kommen.
Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Wer nicht? – Die Enthaltung, bitte. – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 26, das ist die Drucksache 21/19989, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliche Ersuchen zum Thema "Mit der U-Bahn auf den Kleinen Grasbrook".
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliche Ersuchen vom 13. Februar 2019: "Mit der U-Bahn auf den Kleinen Grasbrook: Bereitstellung der Vorplanungsmittel für die U4-Verlängerung von den Elbbrücken auf den Kleinen Grasbrook auf den Weg bringen" – Drs. 21/16007 sowie vom 25. April 2019: "Bericht des Verkehrsausschusses über die Drucksache 21/16171: Mit der U-Bahn auf den Kleinen Grasbrook und weiter nach Süden bis nach Harburg" – Drs. 21/16724 – Drs 21/19989 –]
Hier sind die Fraktionen übereingekommen, diesen Punkt heute nicht zu debattieren, und wir können feststellen, dass wir von dieser Drucksache Kenntnis genommen haben.
Und wir kommen sogleich zum Tagesordnungspunkt 106, Drucksache 21/19941, Antrag der AfDFraktion: Islamisches Zentrum Hamburg wegen wiederholter Verstöße gegen die Wertegrundlagen des Staatsvertrags sanktionieren.
[Antrag der AfD-Fraktion: Islamisches Zentrum Hamburg wegen wiederholter Verstöße gegen die Wertegrundlagen des Staatsvertrags sanktionieren – Drs 21/19941 –]
Wer wünscht das Wort? – Herr Nockemann für die AfD-Fraktion, Sie haben es für fünf Minuten, die wir hier noch kurz einstellen müssen, und dann kann es gleich losgehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit das Land Hamburg vor sieben Jahren mit drei islamischen Verbänden einen Staatsvertrag schloss, ist es in unserer Stadt immer wieder zu extremistischen Auswüchsen gekommen. Im Zentrum dieser Ereignisse steht das IZH, das wegen seiner Steuerung durch das islamische Mullah-Regime in Teheran seit 26 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Hierzu hat die Bundesregierung am 21. August 2017 Folgendes festgestellt:
"Die inhaltlichen Positionen des IZH ergeben sich aus der Verbindung des IZH zur Islamischen Republik Iran […]. Die Islamische Republik Iran erklärt in ihrer Verfassung den weltweiten 'Export' der iranischen Revolution zum Staatsziel. Die Inhalte der Verfassung der islamischen Republik Iran sind nicht mit den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung […] vereinbar."
Diese Einschätzung lässt erkennen, warum der Staatsvertrag für das IZH von herausragender Bedeutung ist. Erstens konnte das IZH durch ihn plötzlich Rechte gegenüber dem Staat geltend machen, die bis dahin vor allem Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vorbehalten waren. Und zweitens erhielt das IZH erstmals eine mustergültige Referenz für gelungene Integration. Hatte es bis dato den alarmierenden Befunden der Sicherheitsbehörden lediglich beflissene Unschuldsbekundungen entgegensetzen können, war es ihm nun möglich, ein staatlich geprüftes Gütesiegel vorzulegen, das ihm lautere Absichten attestierte.
Diese Zusammenhänge sind zur Erklärung des Erfolgs unabdingbar, den das IZH bei der Durchsetzung seiner politischen Agenda in Hamburg bis heute erzielt hat. Dazu gehört vor allem die beachtliche Leistung, trotz seiner zahlreichen Verstöße gegen die Wertgrundlagen des Staatsvertrages nicht vom Senat sanktioniert worden zu sein. Diese bestehen vor allem in der exponierten Stellung des IZH bei der Organisation und Durchführung der antisemitischen Quds-Demonstrationen in Berlin, auf denen jedes Jahr am Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan die Vernichtung des jüdischen Staates gefordert und ostentativ Israel-Flaggen verbrannt werden.
Die Anhäufung von politischem Einfluss und sozialer Akzeptanz ist kein Zufall, sondern das Ergebnis der Exekution eines wohlkalkulierten Plans, wonach Teheran religiöse Organisationen wie das IZH zur Schaffung eines Netzwerks in Europa instrumentalisiert. Dass dies überhaupt erst möglich wurde, liegt daran, dass das IZH die Hürde sozialer Akzeptanz längst genommen hat. Faktisch wird es heute nämlich nicht nur vom Senat, sondern auch von den Kirchen als Partner hofiert und teilweise sogar für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gewürdigt. Die spezifischen Ausprägungen dieser Wertschätzung zeigten sich zuletzt am 12. Juni 2019, als das IZH zum Ramadan-Bankett einlud, um mit Gästen aus Politik, Medien und Gesellschaft das Brot zu brechen, ganz so, als hätte es die eindringlichen Warnungen des Verfassungsschutzes nie gegeben. Dass am 12. Juni trotzdem zahlreiche Gäste in die Islamische Akademie des IZH gekommen sind, um einen Vortrag über Rolle und Verantwortung von Politik und Medien für den Frieden in der Gesellschaft beizuwohnen, ist ein Skandal.
Ihre Untätigkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sie in den letzten Jahren jeden Versuch der AfD boykottiert haben, das IZH in die Schranken zu weisen, ist dafür verantwortlich, dass es nun zu einem neuen, beispiellosen Vorgang kam. Am 9. Januar richtete das IZH eine Trauerfeier für den zuvor durch das US-Militär im Irak liquidierten General Soleimani aus. Als Anführer der berüchtigten Quds-Brigaden war dieser seit März 1998 dafür verantwortlich gewesen, den iranischen Einfluss in den Ländern des Nahen Ostens auszuweiten. Im Rahmen der feierlichen Zeremonie des IZH vom 9. Januar ist dieser Mann nun als Märtyrer geehrt worden.
Erstens: Der Staatsvertrag hat sich als wirkungslos erwiesen, extremistische Tendenzen in den Gemeinden der durch ihn begünstigten islamischen Interessenverbände einzudämmen.
Zweitens tragen sowohl der Senat als auch die Bürgerschaft einen erheblichen Teil der Verantwortung für die Genese antidemokratischer Kräfte im IZH. Durch Ihre Blockadehaltung haben Sie nämlich dafür gesorgt, dass das IZH in den letzten fünf Jahren trotz offenkundiger Verstöße gegen die Wertegrundlagen des Staatsvertrags kein Mal sanktioniert worden ist.
Und drittens schließlich: Der Staatsvertrag ist ein politischer Fehlschlag und längst zum Opfer des Mythos seiner eigenen Bedeutung geworden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Bewertung eines Antrags ist für uns Sozialdemokraten auch entscheidend, wer diesen Antrag stellt, und damit, welche generelle Geisteshaltung hinter diesem Antrag steckt.
Es gibt, glaube ich, keine Fraktion, die ungeeigneter ist, über die Wertegrundlagen des Grundgesetzes zu sprechen, als die AfD.
Aus dieser Betrachtung heraus – Teile der AfD werden selbst vom Verfassungsschutz beobachtet und sie vertritt eine zum Teil völkische Ideologie – kann es heute nur eine kurze Befassung mit den geforderten Anliegen geben. Zudem sind beide
Vielleicht zu dem ersten Punkt des Antrags, dem vereinsrechtlichen Verbotsverfahren. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen. Das sind eine Strafgesetzwidrigkeit, eine Verfassungsfeindlichkeit und eine Völkerverständniswidrigkeit nach Artikel 3 des Vereinsgesetzes. Hier reicht, glaube ich, eine kursorische Sicht auf diese drei Voraussetzungen, und dann sieht man schon, dass keine von ihnen zutrifft. Weder ist strafrechtlich etwas relevant noch gibt es eine aggressive – das muss nämlich belegt sein – Verfassungsfeindlichkeit. Die Grundlagen sind selbst im Verfassungsbericht so geschildert, dass das IZH selten Angriffsflächen für eine solche Diskussion bietet. Und bei der Völkerrechtswidrigkeit ist klar, dass es eine gravierende Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung geben muss. Das langt alles nicht, und das wissen Sie auch.
Wir haben bei Abschluss der Staatsverträge festgelegt, dass die Beobachtungen durch den Verfassungsschutz weiterlaufen, und insofern ist zu den Staatsverträgen aus unserer Sicht auch alles gesagt. Sie selbst sprechen auch gar nicht mehr von Kündigung, sondern sagen, es solle eine Überprüfung geben. Das haben wir ohnehin vor, denn nach zehn Jahren liegt eine Überprüfung auf der Hand, das ist auch so festgelegt. 2023 wird diese Überprüfung stattfinden.
Voraussagungen dieser Überprüfung kann man sinnvollerweise heute noch nicht treffen. Stand jetzt: Die Staatsverträge haben sich gerade in Konfliktfällen bewährt. Auf ihrer Grundlage konnten viele Maßnahmen der Prävention gegen gewaltbereiten Extremismus beziehungsweise Salafismus eingeleitet und ausgebaut werden. Ohne die vertragliche Grundlage wäre hier ein Weiterkommen sehr erschwert.
Und wegen der problematischen Entwicklung und Aktivitäten des IZH und auch anderer Teile von muslimischen Verbänden haben wir und werden wir regelmäßig kritische Gespräche führen. Beispielsweise ist es bei dem von Herrn Nockemann bemühten Beispiel des Al-Quds-Tages so gewesen, dass nach meiner Kenntnis, nach der Kenntnis der Bürgerschaft und des PKA keine Aufforderung zur Beteiligung im letzten Jahr stattgefunden hat. Und deswegen halten wir diesen eingeschlagenen Weg der Kooperation trotz aller Schwierigkeiten a) für richtig und b) werden wir ihn weitergehen.
Zentral sind für mich zwei Punkte; sie werden im Laufe der Debatte vielleicht noch deutlich gemacht werden. Erstens: Keine einzige Religionsgemeinschaft fordert eine Kündigung der Verträge, es ist ausschließlich eine Forderung aus dem politischen Raum. Ich glaube, das sollte den Antragstellern zu denken geben, denn die Zusammenarbeit und die
Kooperation mit allen anderen Religionsgemeinschaften läuft gut. Sie lief auch gut mit der Beteiligung am gemeinsamen Religionsunterricht, der in den Schulen gerade angelaufen ist. Und niemand konnte bisher einen Weg aufzeigen, wie wir nach einer Kündigung der Staatsverträge eigentlich weitermachen, wie dort die Kooperation laufen soll, wie da die Gespräche laufen sollen und wie da Einfluss genommen werden soll auf die Verbände.
Das alles wäre wirkungslos. Die Debatte haben wir hier schon einmal geführt. Es gibt nichts Neues vonseiten der AfD, das hat ehrlicherweise aber auch niemand anders erwartet. Insofern, glaube ich, können wir die Debatte hiermit abschließen, denn das ist ein Wiedergänger, einzig und allein aus politischen Gründen wird dieses Thema hier noch einmal vorgetragen. Wir sind in Gesprächen, wir bleiben in Gesprächen, und wir haben Veränderungen im Verhalten erwirkt. Das halte ich für den einzigen gangbaren Weg. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegen! Der iranische Gottesstaat ist wahrlich kein Paradies. Der Iran ist ein Land, in dem die Menschen um ihre Freiheit, um ihre Lebensgrundlage, um ihre Würde kämpfen müssen, in dem die Menschen erleben, dass die eigene Staatsführung Massaker am eigenen Volk begeht und in dem die Menschen eine geistliche Führung haben, die die iranische Revolution international mit Terror und Bürgerkrieg verbreitet.
Die Blaue Moschee in Hamburg, das IZH, ist nicht nur ein Treffpunkt für gläubige Schiiten, sondern es ist auch die politische Außenstelle der iranischen Revolution, und damit ist für uns als CDU die Grenze der Religionsfreiheit erreicht.
Für uns war deshalb immer wichtig, dass wir den politischen Aktivitäten aus dem IZH entschieden entgegentreten, und für uns war und ist auch richtig, dass das IZH vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Und das ist auch das richtige Instrument für die Zukunft.
Zum AfD-Antrag. Wir als CDU werden nicht Fanatismus mit Fanatismus und nicht Hass mit Hass bekämpfen. Wer selbst Feuer legt, taugt nicht als Feuerwehr, und die AfD ist wahrlich keine gesellschaftliche Feuerwehr. Deswegen folgen wir ihren