Protokoll der Sitzung vom 11.05.2016

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer möchte dann das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Wir kommen zum letzten Punkt für heute, dem neu eingefügten Punkt 19a unserer Tagesordnung, Drucksache 21/4421, Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Einspruch des Abgeordneten Dr. Ludwig Flocken gegen den Ausschluss aus der Bürgerschaftssitzung vom 27. April 2016.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Einspruch des Abgeordneten Dr. Ludwig Flocken gegen den Ausschluss aus der Bürgerschaftssitzung vom 27. April 2016 – Drs 21/4421 –]

Der Einspruch ist Ihnen allen im Wortlaut zugegangen. Gemäß Paragraf 49 unserer Geschäftsordnung hat die Bürgerschaft ohne Beratung über diesen Einspruch zu entscheiden.

Wer möchte dem Einspruch des Abgeordneten Dr. Flocken stattgeben? – Wer möchte das nicht? – Wer enthält sich? – Damit ist der Einspruch abgelehnt.

Die Sitzung ist für heute beendet.

Ende: 21.33 Uhr