Protokoll der Sitzung vom 15.02.2017

(Dr. Andreas Dressel SPD: Und wie geht das dann weiter im Koalitionsvertrag?)

Bei der Elbvertiefung handelt es sich aber nicht um irgendein beliebiges Projekt, sondern um das zentrale Infrastrukturprojekt, das für die Zukunft des Hafens und somit für die wirtschaftliche Prosperität der ganzen Stadt entscheidend ist – ein Projekt, das schon wegen seiner langen Planungsphase und des auch schon damals hinlänglich bekannten

Gegenwinds unbedingt Entschlossenheit der politisch Verantwortlichen gebraucht hätte. Das ist aber leider überhaupt nicht der Fall. Erst Ende 2015 hat Umweltsenator Kerstan noch im Alleingang versucht, die Elbvertiefung zu verzögern, indem er klammheimlich bei der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion um eine Fristverlängerung für die Stellungnahme gebeten hatte.

(Glocke)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Dressel?

Herr Dressel möchte etwas vortragen; das kann er ja gleich an dieser Stelle tun. Von daher: nein.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Eine Frage ist eine Frage!)

Diese Verzögerung bei der Stellungnahme, um die Herr Kerstan gebeten hat, ist, wie ich finde, ein ungeheuerlicher Vorgang innerhalb einer Regierung. Auch heute haben wir – ich habe Herrn Tjarks sehr genau zugehört – in seiner Rede kein Wort darüber gehört, dass er oder seine Fraktion diese Elbvertiefung wirklich will. Nichts dazu haben Sie gesagt. Das hätten Sie wirklich tun müssen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU – Dr. Andreas Dressel SPD: Einfach mal lesen!)

Wir fordern daher den Bürgermeister auf, endlich dafür Sorge zu tragen, dass beide Koalitionspartner in Sachen Elbvertiefung an einem Strang ziehen, und zwar in dieselbe Richtung.

In Deutschland ist es in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, große Infrastrukturprojekte umzusetzen. Das Verbandsklagerecht hat den Umweltverbänden die Möglichkeit gegeben, diese Vorhaben massiv zu verzögern oder sogar zu verhindern. Ich finde es richtig, dass die Belange der Umwelt eine große Berücksichtigung finden. Wir dürfen unsere natürlichen Lebensgrundlagen nicht zerstören. Aber das darf nicht dazu führen, dass wir es in Deutschland und in Europa nicht mehr schaffen können, unsere Infrastruktur so auszubauen, dass wir unseren Wohlstand weiterhin erhalten können. Eine gut funktionierende Infrastruktur ist nämlich eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass es uns auch in Zukunft gut geht. Deshalb muss das Verbandsklagerecht auf den Prüfstand und wir müssen dabei aufpassen, dass die richtige Balance gehalten wird. Das Verbandsklagerecht muss wichtigen gesellschaftlichen Interessen dienen, nicht aber dem Geltungsdrang einzelner Verbände; dafür ist es nicht gemacht worden, Herr Hackbusch.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Großprojekte wie die Elbvertiefung müssen auch in Zukunft planbar sein. Für die Beteiligten müssen Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet sein. Dafür muss insbesondere die Umsetzung der europäischen Gesetzgebung in deutsches Recht unter die Lupe genommen werden. Denn nicht in allen Ländern der EU, in denen das Verbandsklagerecht genauso gilt wie in Deutschland, kommt es immer wieder zu großen Verzögerungen bei Bauvorhaben. In Dänemark beispielsweise gab es mit dem Bau der Fehmarnbeltquerung viel weniger Probleme als in Deutschland. Wir sollten also genau hinschauen, was dort anders und besser läuft und was wir in Deutschland ändern müssen. Daran werden wir als FDP-Fraktion sehr gern mitarbeiten.

Eine zügige Umsetzung der Elbvertiefung schafft viele Gewinner, zuallererst natürlich den Hafen, seine Betriebe und deren Mitarbeiter, dann die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die von hohen Steuereinnahmen aus einem wirtschaftlich starken Hafen profitieren, genauso wie sie von einer werthaltigen HHLA profitieren, denn die ist ja mehrheitlich im Besitz der Stadt.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das sagen Sie mal Herrn Kruse!)

Nicht, dass wir das so wollen; es ist so.

Umgekehrt gilt natürlich: Falls die Elbvertiefung nicht oder weiterhin verzögert auf Jahre kommt, dann gibt es in Hamburg viele Verlierer. Trotz des Schlamassels, in das der rot-grüne Senat unsere Stadt gebracht hat, wollen wir deshalb als FDPFraktion die Elbvertiefung, und wir hoffen wirklich sehr darauf, dass sie kommt.

Wir hoffen, dass Hamburg noch einmal mit einem blauen Auge davonkommt. Der Senat muss jetzt alles dafür tun, damit unausweichliche Kostensteigerungen und zeitliche Verzögerungen so gering wie möglich ausfallen werden. Hamburg braucht die Elbvertiefung, um nicht in der maritimen Bedeutungslosigkeit zu versinken, und zwar schnell. Herr Bürgermeister, Herr Scholz, nehmen Sie diese Aufgabe ernst, und zwar ernster, als Sie es in der Vergangenheit getan haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort bekommt Herr Dr. Baumann von der AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Elbvertiefung ist nicht nur in Hamburg, sondern mittlerweile bundesweit Thema. Ich weiß nicht, ob Sie es im "heute-journal" im ZDF gesehen haben.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das ist ja schon mal gut, dass Sie "heute-journal" gucken!)

(Katja Suding)

Da hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Team von Botanikern als Gutachter an die Elbe geschickt, um den Schierlings-Wasserfenchel, für den sich mittlerweile die ganze Republik interessiert und der rechtlich für den Welthafen Hamburg so wichtig geworden ist, zu suchen. Denn, so wurde berichtet, auf der ganzen großen weiten Welt ist das Pflänzlein ausgestorben; nur an der Elbe gibt es es noch, und auch dort nur an sehr wenigen Stellen. Ansonsten gibt es das auf keinem Kontinent, in keinem Land, in keinem Landstrich mehr, und auch an der Elbe nur an Stellen, wo zwischen Ebbe und Flut das Wasser etwas überspült wird, und auch da nur, wo der Salzgehalt nicht so hoch ist, und auch dort wächst es nur im Schatten anderer Gewächse. Das Gericht schickte also das Gutachterteam, die Kamera war dabei, die Botaniker sollten die letzten Pflänzlein suchen, das "heutejournal" berichtete, das Gutachterteam lief viele Hundert Kilometer mit GPS, um die Pflanzen zu kartografieren und fand die letzten sechs Schierlings-Wasserfenchel. Der leitende Wissenschaftler sagte, dieses Pflänzchen sei wirklich super, super, super selten – das waren seine Worte. Dann beugte er sich nach unten, um es mit seinem Finger zu berühren, und sagte, sie seien jetzt Hunderte Kilometer gelaufen, das sei das Ding, von dem wir alle sprechen – das Pflänzchen war halb so groß wie sein Zeigefinger –, und jetzt sehe es so unspektakulär aus; das sagte er sehr enttäuscht in die Kamera. Klaus Kleber fragte anschließend wie der Rest des Landes, ob dieses Pflänzchen jetzt die Zukunft Hamburgs und seinen Welthafen stoppen könne. Das Ganze ist in der Republik wie eine Farce angekommen und der Bedeutung des Hafens vollkommen unwürdig.

(Beifall bei der AfD)

Aber, das muss man auch sagen, es ist keine Gerichtsposse. Die eigentlichen Ursachen des Dramas liegen ganz woanders. Zu Recht wehrt sich der Vorsitzende Richter Nolte gegen den Vorwurf, das Gericht habe zu ökologisch geurteilt oder überspannt umweltrechtlich entschieden. Er spielt den Ball zu Recht in die Politik zurück. Das Gericht war gefesselt durch umweltrechtliche Regelungen, die uns bestimmte Politiker, bestimmte Parteien eingebrockt haben. Lassen Sie uns darüber einmal reden. Erst bei diesen Fragen wird das volle Versagen von Rot-Grün deutlich, aber eben nicht nur das von Rot-Grün, sondern beispielsweise auch das große Versagen der CDU, die heute so groß die Backen aufgebläht hat. Lassen Sie uns einmal darauf eingehen.

Hafen und Elbvertiefung sind in eine schlimme umweltrechtliche Schraubzwinge geraten, eingeklemmt zwischen zwei Umweltrichtlinien. Das ist zum einen die europäische Wasserrahmenrichtlinie, die alle Anrainer des Gewässers verpflichtet, diese permanent ökologisch aufzuwerten. Es gibt da ein generelles Verschlechterungsverbot. Jedes

Wirtschaftsprojekt, jeder Eingriff darf die Qualität des Wassers durch ein permanentes Verbesserungsgebot für alle Anrainer, die Gewässer permanent ökologisch durch sogenannte Maßnahmen aufwerten, nicht verschlechtern. Aber diese EURichtlinie unterscheidet nicht, ob es sich bei dem Gewässer um ein schönes touristisches Flüsschen handelt oder um eine der wenigen verkehrsstrategisch riesigen Wasserstraßen des globalisierten Massenverkehrs wie die Unterelbe. Es lässt keine Ausnahmen zu, auch nicht für sehr hohe wirtschaftspolitische Bedeutungen. Für alle Projekte gelten das Verschlechterungsverbot und das Gebot permanenter ökologischer Verbesserung. Dieses Korsett ist viel zu eng. Daran ist die Politik schuld, die solche Gesetze macht, und nicht die Richter; das muss einmal deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der AfD)

Dieses für die Wirtschaft viel zu enge umweltrechtliche Korsett hat die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Schröder auf dem Gewissen; das können wir festhalten. Aber es ist nicht nur dieses Korsett der Umweltwasserrahmenrichtlinie, das viel zu eng ist. Schlimmer noch für den Hafen ist das Zusammenspiel mit einer zweiten Umweltrichtlinie, der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Wir müssen uns den Namen merken; darüber werden wir noch öfter zu reden haben. Denn was passiert in der Praxis? Mit der Wasserrahmenrichtlinie, das war das erste EU-Regelwerk, werden immer neue Gebiete an der Elbe definiert, in denen sogenannte Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung durchgeführt werden. Das ist schön für diese Räume und auch sehr sympathisch, denn wir alle wollen Umwelt- und Naturschutz. Aber diese knappen Schutz- und Verbesserungsräume fehlen dann an anderer Stelle, wo sie für das Fortkommen Hamburgs und des Hafens strategisch notwendig sind. Denn sobald die Hafenwirtschaft irgendwo dringende Modernisierungsmaßnahmen ergreift, wenn sie den Hafen erweitern oder Elbvertiefungen durchführen will, weil sie im beinharten Wettbewerb dazu gezwungen ist, können diese nur genehmigt werden, wenn ausreichend Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie soll die Lebensräume damit verbessern, Tiere und Pflanzen und als besonderes Beispiel den Schierlings-Wasserfenchel schützen. Aber jeder neue Eingriff des Hafens und der Wirtschaft muss durch Ausgleichsflächen geheilt werden.

So war es auch 2001 beim Airbus-Industrieareal, Sie erinnern sich, im Mühlenberger Loch. 170 Hektar wurden künstlich aufgeschüttet, und dafür mussten Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Das gab es damals noch. Hahnöfersand, Borghorster Elbwiesen konnten benannt werden, die entsprechend ökologisch so herrichtbar waren, dass sie zu Ausgleichsflächen werden konnten – auch 170 Quadratmeter.

Jetzt hat der Senat beim Elbvertiefungsprojekt in Ermangelung anderer Flächen solche Flächen als Ausgleichsflächen angeboten, die schon als ökologische Verbesserungsgebiete im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie angegeben waren. Solche können aber umweltrechtlich nicht als neue Ausgleichsflächen für die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gelten. Das ist die Zwickmühle, in der die Hafenwirtschaft und Senator Horch, wenn er das vorantreiben will, stecken. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Elbvertiefung nicht gestattet, weil das Areal in Kreetsand nicht anerkannt werden konnte, weil es schon für Verbesserungen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie verbraucht war, es also keine Ausgleichsfläche mehr gab. Aber wie konnte der Senat bei der Elbvertiefung, diesem wichtigen Projekt, in die Schraubzwinge zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geraten? Dazu muss man wissen, wie diese Umweltrichtlinie Flora-Fauna-Habitat zustande kam und wie die Politik hierbei versagt hat. Wer hat sie denn zu verantworten, Herr Trepoll? Die CDU unter Kanzler Kohl, 1994.Die Richtlinie musste mithilfe der CDU durchs EU-Parlament, durch die Kommission, durch den Ministerrat. 1997, Herr Trepoll, wurde sie noch einmal novelliert. Wer war damals Umweltminister, Herr Trepoll? Wer hat das im Umweltministerrat der EU durchgepeitscht? Frau Merkel. Frau Angela Merkel war das als Umweltministerin.

(Zurufe und Heiterkeit)

Sie hat das alles für gut befunden, obwohl deutsche Interessen, besonders auch die des Hamburger Hafens, so sehr auf dem Spiel standen. Der damalige Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau, damals in der Koalition mit der STATT Partei, hat sich vehement dagegen gewehrt. Auch das muss man deutlich sagen: Der Mann hat im Sinne der wirtschaftspolitischen Vernunft dieser Stadt recht gehabt. Er sah die Probleme Hamburgs und der Unterelbe, sich als internationaler Weltverkehrshafen nicht ein so restriktives Korsett aufzwingen zu lassen. Die CDU hat es damals anders gesehen, Herr Trepoll. Viele andere Experten und Funktionsträger nahmen Kohl und Merkel ins Gebet, um sie davon abzubringen, die EU-Richtlinie in dieser Form durchzuwinken, aber beide haben es gemacht, ohne Ausnahmeregelung – für räumliche Besonderheiten wie in Hamburg doch so notwendig. Auch dies war ein Versagen der CDU, Herr Trepoll. Davon habe ich heute von Ihnen nichts gehört.

Frau Merkel aber war damals schon auf ihrem GRÜNEN-freundlichen Kurs – auch das kann man im Rückblick noch einmal in den Blick nehmen –, wie sie später auch plötzlich den Schwenk machte in der Kernenergie und hin zur Masseneinwanderung und Grenzöffnung.

(Heiterkeit bei CDU und SPD – Birgit Stöver CDU: Kommen Sie doch mal zum Thema!)

Bitte, meine Damen und Herren, wenn Sie Spaß haben, freut mich das.

(Glocke – Zuruf: Nein, nein, wir haben keine Freude!)

Was die restliche CDU und der Rest des Landes nicht vergessen und nicht verstanden haben: Schon damals hatte in der CDU kaum jemand den Mumm, sich gegen Merkels links-grüne Avancen für politische Vernunft zu erheben.

(Zuruf: Nicht das Thema!)

Das fällt auf Sie heute zurück, Herr Trepoll. Deswegen sollten Sie gerade bei der Elbvertiefung, wenn wir die wirklichen Ursachen beleuchten, die Backen nicht ganz so weit blähen.

(Beifall bei der AfD)

Denn der Hafen und ganz Hamburg müssen heute darunter leiden. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie erdrosseln gemeinsam mit den engen, unflexiblen, dogmatischen Ausnahmeregimen für zentrale Industriestandorte die vitalen Zukunftschancen unserer Hafenstadt Hamburg. Das gibt es so weder in China noch in Rotterdam noch bei sonst irgendeinem Konkurrenten auf der Welt. Schlimmer noch, diese EU-Richtlinien, diese Schraubzwingen, sind auch ein Anreiz, sich außerhalb Deutschlands anzusiedeln. Es gibt bereits erste Signale, dass am Rhein die BASF ein Projekt absagt und lieber an die Themse nach London geht, weil die mittlerweile aus der EU ausgetreten sind.

(Milan Pein SPD: Sie können sich ja mal au- ßerhalb ansiedeln!)

Die Briten sind nicht nur Brexit-blöde; dafür gibt es auch Argumente, wie wir heute wieder einmal merken.

Noch schlimmer ist ein weiteres Zusatzproblem für die Hafenwirtschaft. Es wurde eine Stiftung gegründet, der Name ist heute schon gefallen: die Stiftung Lebensraum Elbe. Sie hat ein honoriges Ziel, nämlich den ökologischen Zustand der Tideelbe zu verbessern, natürliche Vielfalt zu bewahren, Lebensräume, Flusslandschaften zu stärken, sodass Tiere und Pflanzen wieder in den Umwelträumen leben können, so, wie es sein soll. Das wollen wir eigentlich alle.

(Milan Pein SPD: Alles Teufelszeug!)

Das ist ein honoriges Ziel. Doch die Flächen an der Elbe sind knapp. Und diese Stiftung ist es, welche die Gebiete zu sogenannten Maßnahmengebieten im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie definiert. Wenn sie so definiert sind, dann kommen sie als Ausgleichsflächen für die Hafenwirtschaft nicht mehr in Frage. Wenn Senator Horch und die Ha

fenwirtschaft den Hafen ausbauen und die Elbe vertiefen wollen, können sie auf diese Ausgleichsflächen nicht mehr zurückgreifen. Sie sind dann sozusagen umweltrechtlich nackt, wenn die Stiftung flugs alle in Frage kommenden potenziellen Ausgleichsgebiete vorab schon zu ökologischen Maßnahmengebieten erklärt hat. Das ist hier passiert, und darauf hat noch niemand von Ihnen hingewiesen.

(Beifall bei der AfD – Vizepräsidentin Antje Möller übernimmt den Vorsitz.)

In dieser Stiftung haben nun die klagenden Umweltverbände zusammen mit der grün gesteuerten Umweltbehörde eine entscheidend starke Stellung; das müssen wir festhalten. Das ist anders als sonst irgendwo in Europa oder der Welt. Die FloraFauna-Habitat-Richtlinie wirkt in der ganzen EU, aber nirgends haben Umweltverbände eine solch starke Stellung wie in Deutschland – mit leider oft fundamentalistischen Plänen. Umweltschutz ist uns allen wichtig, aber hier geht es oft zu weit.