Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018

Wer also möchte nun dem Antrag der FDP-Fraktion aus der Drucksache 21/11502 seine Zustimmung geben? Den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Punkt 48 unserer heutigen Tagesordnung, dem Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 21/11433: Bevor ein Flüchtling eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhält, muss überprüft werden, ob der Fluchtgrund noch besteht.

[Antrag der AfD-Fraktion: Bevor ein Flüchtling eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhält, muss überprüft werden, ob der Fluchtgrund noch besteht – Drs 21/11433 –]

Diese Drucksache möchte die AfD-Fraktion an den Innenausschuss überweisen.

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr Nockemann von der AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl die Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen eigentlich immer nur temporär sein soll, ist es doch so, dass die meisten Flüchtlinge in Deutschland verbleiben. Ein Szenario, das der Einschätzung der Bundeskanzlerin Merkel, dass die meisten Flüchtlinge irgendwann in ihre Heimat zurückkehren, eklatant widerspricht. Deswegen möchten wir einmal die Gesetzeslage beleuchten.

Auf der Grundlage von Paragraf 25 Aufenthaltsgesetz ist einem Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist oder wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des Paragrafen 3 Absatz 1 Asylgesetz anerkannt hat. Gemäß Paragraf 26 Absatz 3 ist einem Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, und diese ist in der Regel unbefristet, zu erteilen, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 besitzt und er die Aufenthaltserlaubnis seit fünf beziehungsweise seit drei Jahren besitzt. Und darüber hinaus müssen weitere sehr enge Voraussetzungen erfüllt sein.

Ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren setzt voraus, dass der anerkannte Asylberechtigte neben guten Sprachkenntnissen auch seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Daneben gibt es nun weitere wichtige Voraussetzungen und darum geht es in

(Martin Dolzer)

diesem Antrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf nicht nach Paragraf 73 Absatz 2a des Asylgesetzes mitgeteilt haben, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme des Asylstatus vorliegen. Und damit sind wir beim Paragraf 73 Asylgesetz, einer sehr spannenden Norm. Nach Absatz 1 sind die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie eben nicht mehr vorliegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ausländer nach Wegfall der Umstände, die zu seiner Anerkennung führten, es ablehnt, den Schutz seines eigenen Staates wieder in Anspruch zu nehmen. Nach Absatz 2 ist die Anerkennung als Asylberechtigter zurückzunehmen, wenn sie aufgrund unrichtiger Tatsachen erteilt worden ist. Absatz 2a fordert nun zwingend die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf nach Absatz 1 oder eine Rücknahme nach Absatz 2 vorliegen, und zwar spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung. Liegen also die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vor, teilt das Bundesamt dieses Ergebnis der zuständigen Ausländerbehörde mit, die dann darüber entscheidet, ob eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden darf oder nicht. In diesem Fall darf sie eben nicht erteilt werden. Rücknahme und Widerruf sind dann eben ein Hindernis für die Ausländerbehörde.

Insgesamt hat es 2016 nur 2 207 individuelle Prüffälle gegeben. Darin sind nicht nur Entscheidungen zum Flüchtlingsschutz, sondern auch zum subsidiären Abschiebeschutz enthalten. 395-mal wurde der Schutzstatus entzogen; darunter sind auch 240 Fälle, bei denen die Betroffenen den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention inklusive Asyl verloren. Von Januar bis Ende September 2017 hat es nur in insgesamt 1 552 Fällen individuelle Prüfungen gegeben.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Das ist überhaupt nicht wahr!)

Warum ist das so?

(Christiane Schneider DIE LINKE: Das ist gar nicht so!)

Ich frage mich natürlich auch: Warum weicht das Bundesamt dort von individuellen Prüfungen ab und beurteilt nach Ablauf von drei Jahren die Flüchtlings- und die Asyleigenschaft nur noch aufgrund allgemeiner Kriterien, zum Beispiel aufgrund der Lageberichte des Auswärtigen Amtes?

(Dennis Thering CDU: Das stimmt einfach nicht!)

Ja, lesen Sie es nach, es gibt einen "Welt"-Artikel, der auf der Grundlage einer Abfrage beim Bundesamt resultiert.

Auf dieser Basis wird die Flüchtlingseigenschaft zum dauernden Aufenthaltsrecht. Das ist vom Gesetz nicht gewollt und deswegen bitten wir darum, dass der Hamburger Senat beim Bund dagegen interveniert, dass diese Praxis weiter fortgesetzt wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort bekommt Herr Wysocki von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht sollte man angesichts der letzten Anmeldung zur Debatte, die die AfD hier vorgenommen hat, noch einmal ein Fazit ziehen. Es ist bei Weitem nicht so, dass hier ein Querschnitt der Hamburger Politik als Debatte angemeldet wird, sondern es liegt ein Schwerpunkt auf Migranten, es liegt ein Schwerpunkt auf Ausländern, es liegt ein Schwerpunkt hier jetzt wieder auf den Flüchtlingen und der Aufbau des Antrags ist immer der gleiche. Es wird uns sozusagen versichert, dass die AfD Zeitung liest, dass sie aus diesen Zeitungen heraus bestimmte Zahlen nimmt, den Zustand völlig entsetzlich findet, diese Zahlen aber auch nicht infrage stellt – wozu das denn? –, sondern im Prinzip einfach nur diese Zahlen dann als Ausgangspunkt für ihre steilen Thesen nimmt, die im Rest des Antrags dann Folgen haben, weil sie darauf ihre Forderungen aufbaut. Ich glaube, das ist ein Stil der parlamentarischen Arbeit, den wir uns nicht angewöhnen und in der Debatte aber auch einmal deutlich benennen sollten.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und ver- einzelt bei den GRÜNEN)

Auch weil hier wieder zwei Punkte miteinander vermengt werden: Das eine ist die dreijährige Überprüfung des subsidiären Schutzstatus, das andere ist die Niederlassungserlaubnis. Das hat miteinander überhaupt nur etwas zu tun, weil im Rahmen der Niederlassungserlaubnis,

(Dirk Nockemann AfD: Eben!)

die die Bezirke prüfen, mit geprüft wird, ob der Schutzstatus noch existiert. Dazu gibt es dann eine Anfrage der jeweiligen Bezirksämter; die meisten laufen über die Bezirksämter beim Bundesamt. Und dann ist das ein Kriterium für die Zulassung der Niederlassungserlaubnis. Die anderen hat Herr Nockemann im Nebensatz genannt, Sprachkenntnisse und zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhaltes. Und das ist in der Bedeutung des gesamten Themas Niederlassungserlaubnis eine so geringe Anzahl, dass das im Prinzip auch noch nicht einmal wert ist, in diesem Stil hier diskutiert zu werden, wie Herr Nockemann das als Untergang des Abendlandes hier dargestellt hat.

Der zweite Punkt, um jetzt noch einmal kurz auf den Antrag zu kommen: Ich habe schon gesagt,

(Dirk Nockemann)

dass die Quelle eine einzige Zeitung ist. Dann wird vorausgesetzt, dass das bedeutet, dass das BAMF seinen Bundespflichten nicht nachkommt, nicht regelmäßig überprüft. Daraus wird dann gezogen, dass wir hier natürlich eine ungesteuerte Zuwanderung genau über diesen Paragrafen und die Nichttätigkeit einer Bundesbehörde haben. Und dann wird verlangt, dass der Hamburger Senat sich dafür einsetzt, dass diese Bundesbehörde auf Trab gesetzt wird. Und da sage ich einmal, dieses durchsichtige Spielchen hier mitzumachen und das von den anderen Fraktionen zu verlangen, ist es nicht wert, an den Ausschuss überwiesen zu werden. Wenn Sie das Thema bewegt haben wollen, dann stellen Sie eine Anfrage, aber auch nicht unbedingt hier, sondern im Bundestag; da haben Sie im Prinzip die Koryphäen aus Hamburg. Sie haben die Hamburger AfD-Antwort auf die angebliche Bedrohung des Abendlandes. Herr Baumann ist dort Geschäftsführer; der soll eine Anfrage stellen, der kann den Antrag stellen, dann kann das da debattiert werden. Hamburg hat damit überhaupt nichts zu tun und insofern, entschuldigen Sie den unparlamentarischen Ausdruck, werden wir dem mit Sicherheit nicht zustimmen und weg damit.

(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE)

Das Wort bekommt Herr Gladiator von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin der AfD ehrlicherweise sehr dankbar für diesen Antrag, denn dieser Antrag macht die Arbeitsweise der AfD sehr gut deutlich. Statt sich um die echten und realen Probleme zu kümmern, werden Probleme erfunden, die in das Parteiprogramm und das eigene Weltbild passen, ob sie etwas mit der Realität zu tun haben oder nicht. Und offensichtlich braucht die AfD mittlerweile dieses Zerrbild der Realität, um die eigene Existenzberechtigung begründen zu können; anders kann man sich das schlichtweg nicht erklären. Denn auch heute werden mit dem vorliegenden Antrag die Fakten völlig verdreht. Die AfD behauptet, das BAMF komme seiner gesetzlichen Pflicht, die Asylberechtigung nach spätestens drei Jahren zu überprüfen, nicht ausreichend nach.

(Dirk Nockemann AfD: Individuell!)

Fakt ist, die Verpflichtung gibt es. Die Verpflichtung wird erfüllt, oftmals sogar früher als erst nach drei Jahren, und sie wird auch individuell überprüft und eine Einschätzung vorgenommen. Es gibt nur eine Änderung; und die ist so taufrisch nicht, die hätte auch die AfD nachvollziehen können. Seit dem 1. August 2015 müssen die Ergebnisse der Einzelfallprüfung nicht mehr in jedem Fall der Ausländerbehörde mitgeteilt werden, sondern nur noch dann, wenn die Asylberechtigung widerrufen oder zu

rückgenommen wurde. Und auch nur diese Fälle werden dann noch statistisch erfasst. Es ist also geradezu fahrlässig zu sagen, man beschäftige sich nicht mit den Fakten, sondern nur mit den Überschriften, weil es diese Verwaltungsvereinfachung gegeben hat. Die haben wir sehr bewusst im Bund so beschlossen, damit sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Fälle kümmern können, damit sie sich schneller und sorgfältiger um die Fälle kümmern können, statt nur Papier zu bewegen. Es war also eine bewusste Entscheidung. Und ich hätte gedacht, die AfD fände das auch gut, dass wir uns mehr mit den Menschen, mehr mit den Fällen, mehr mit dem Aufenthaltsrecht beschäftigen als mit der Registratur und der Aktenlage. Nun also zu schlussfolgern, weil weniger Fälle in der Statistik sind – ich habe Ihnen erklärt, warum das so ist –, würde die Pflicht nicht erfüllt werden, ist geradezu grotesk und man kann wirklich nur den Eindruck bekommen, Sie machen das wieder einmal, um mit den Sorgen der Menschen zu spielen, um Ängste zu schüren, um selbst davon dann politisch profitieren zu können. Und das ist wirklich grob unanständig.

(Beifall bei der CDU, der SPD, vereinzelt bei den GRÜNEN und bei Sabine Boedding- haus DIE LINKE)

Auch was Sie zur Niederlassungserlaubnis gesagt haben, stimmt so nicht. Sie erwecken den Eindruck, die sei nicht widerrufbar. Natürlich ist die widerrufbar, wenn die entsprechenden Gründe vorliegen. Gleich werden Sie sagen: Gesagt habe ich das so aber nicht, lesen Sie den Antrag. Da wird der Eindruck erweckt, Sie wollten damit eine Stimmung schüren, die schlichtweg mit der Realität nichts zu tun hat, zumindest nichts mit dieser Realität, sondern nur mit Ihrer alternativen Realität.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Und dann kommen wieder die allgemeinen Texte: Nur die AfD will das Aufenthaltsrecht ernst nehmen. Das ist doch schlichtweg Quatsch. Also sowohl in den Ländern als auch im Bund ist gerade die Frage der Rückführung eines der zentralen Themen. Ich hoffe ja sehr, dass die Koalitionsverhandlungen mit der SPD beginnen werden, denn da hat man sich darauf verständigt, erstmals die Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungszentren ins Leben zu rufen – ein dringender Schritt, wir wollten das schon länger. Das wäre wichtig, um genau diese Verfahren sorgfältig, ohne Schaum vorm Mund führen zu können und diejenigen, die kein Bleiberecht bekommen, dann auch schnellstmöglich wieder zurückzuführen. Das ist das, woran wir arbeiten. Wir arbeiten also an den echten Problemen, die es in diesem Land gibt. Wir machen aber nicht Faktenverdreherei, wir schüren keine Ängste, wir spielen nicht mit der Stimmung; das macht die AfD. Das hilft keinem Menschen in die

(Ekkehard Wysocki)

sem Land. Und in diesem Sinne werden wir den Antrag heute auch sehr deutlich ablehnen.

(Beifall bei der CDU und bei Ekkehard Wy- socki SPD)

Das Wort bekommt Frau Möller von der GRÜNEN Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben ja fast in seltener Einmütigkeit das gesagt, was ich jetzt auch sagen werde. Dieser Antrag kommt pseudorechtlich argumentiert daher und in Wirklichkeit steckt hier eine politische Linie dahinter, mit der Sie fast schon verzweifelt immer nach neuen Hebeln suchen, um Ihre Ressentiments gegenüber den Zugewanderten, den Geflüchteten loszuwerden und über das Gesetz, das scheinbar nicht ausreichend ist, dann eine Ihrer politischen Forderungen auch noch einmal loszuwerden. Das ist in diesem Fall so was von nach hinten losgegangen, dass ich mir auch die Freude machen werde, es Ihnen noch einmal zu erklären.

Wenn man nämlich das, was Sie hier behaupten, den Anspruch auf Niederlassungserlaubnis, nachdem es für einen Geflüchteten, der hier im Asylverfahren anerkannt worden ist, eine Aufenthaltserlaubnis gegeben hat, dieser Anspruch ist schlicht falsch. Sie selbst haben schon so schön beschrieben, welcher Anforderungen es bedarf, um eine Niederlassungserlaubnis bei uns zu bekommen. Und das schaffen Sie dann vielleicht alles einmal in drei Jahren: die Lebensunterhaltssicherung, die Wohnung, die Rente, die Sprache mit den entsprechenden Zertifikaten. Wer das schafft, der ist so weit drin in unseren sozialen Systemen, im gesellschaftlichen Miteinander, in der Integration, der hat sich dann auch die Niederlassungserlaubnis wahrlich mühsam erarbeitet und dann soll er sie auch bekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Das ist nämlich genau auch das, was das Gesetz vorschreibt, wenn Sie es denn im Detail und vielleicht noch mit den diversen Erläuterungen dazu gelesen hätten.

Vielleicht geht es etwas leiser hier vorn in der ersten Reihe. Entschuldigung, Kollegin. Danke. Ja, das habe ich durchaus gesagt, ich danke.

Es handelt sich nämlich um einen schlauen Gesetzgeber, der sich mit dem Ausländerrecht in seinen vielen Facetten – Herr Trepoll, ich mag es auch, wenn Sie zuhören, müssen Sie aber nicht – auseinandersetzt. Genau, selbst bei einem Widerruf gibt es noch die Abwägungen, die sich auf die Integrationsleistungen beziehen. Und genau das ist das, was wir wollen. Es geht darum: Wie bringen sich Menschen hier in diese Gesellschaft ein?

Wie kommen sie an und was erarbeiten sie sich hier? Und dann können und sollen sie auch bleiben dürfen. Und selbstverständlich gibt es nach dem Asylverfahren, drei Jahre danach, eine Prüfung des Widerrufs; das hat Herr Gladiator eben auch schon gesagt. Die summarische Prüfung im Übrigen, die Sie so abgetan haben, ist selbstverständlich auch Teil des Rechts und sie ist rechtens. Auch sie darf durchgeführt werden. Dann erst sind wir bei dem Punkt, so kann man ja sagen, dass der irgendwie nebensächlich ist, aber in Wirklichkeit vielleicht doch der einzig entscheidende. Sie reden hier nämlich über Bundesrecht. Und wie wir jetzt mit Ihrem merkwürdigen Petitum: Der Senat wird aufgefordert, sich unbedingt, unbedingt – ohne Bedingungen, würde ich einmal sagen, ist gemeint – dafür einzusetzen, dass vor Erteilung der Niederlassungserlaubnis und so weiter die individuelle Prüfung erfolgt … Hätten Sie das jetzt gern als Aufforderung an die Ausländerbehörde verstanden, hier das Bundesrecht zu brechen? Oder fiel Ihnen da einfach keine andere Lösung ein? So oder so ist dieser Antrag einer, der zeigt, dass Sie weder die Idee und den Grundsatz des Ausländerrechts als Paket insgesamt verstanden haben oder ihn zumindest nicht ernst nehmen. Und das finde ich immer schwierig, Gesetze nicht ernst zu nehmen. Im Übrigen ist es schlicht und einfach wieder nur der Beleg dafür, auf welche Ideen Sie alle kommen, wenn Sie gern einmal wieder über Geflüchtete und das große Problem, was die aus Ihrer Sicht in unserer Gesellschaft mit sich bringen, reden wollen. Die Integrationsleistung, innerhalb weniger Jahre es bis zur Erfüllung der Kriterien der Niederlassungserlaubnis hier bei uns zu schaffen, ist Ihnen allerdings keine Silbe wert.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Sabine Boeddinghaus DIE LINKE)

Das Wort bekommt Frau Schneider von der Fraktion DIE LINKE.