Antje Möller-Biermann
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kruse, Letzteres unterstellt Ihnen auch niemand hier in den Reden. Es geht nicht darum, ob die FDP eine Nähe zur AfD hat, sondern es geht darum …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Auch, Herr Tjarks, Ihre Fraktionskollegin …
Es geht, glaube ich, um ein paar …
Pardon, Entschuldigung.
Ich danke. – Es geht um drei Punkte. Erstens: Man weiß, was man tut, wenn man so etwas tut. Das ist, glaube ich, hier deutlich geworden. Und heute wäre hier tatsächlich der Ort gewesen, wo wir inhaltlich hätten diskutieren können. Wo Sie sich als FDP natürlich auch inhaltlich noch einmal hätten erklären können. Und tun Sie das nicht ab.
Sie haben, Frau von Treuenfels …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Also wirklich noch einmal, das Wort hat die Rednerin und nicht alle Fraktionskollegen.
Sie haben sich nicht inhaltlich erklärt, Frau von Treuenfels. Sie haben versucht, Dinge zu relativieren. Das tut man mit diesen Zahlen, und das ist auch nicht gut.
Natürlich mag es aus Ihrer Sicht Gründe gegeben haben, warum Sie in Thüringen so gehandelt haben und warum Sie auch bei den Anträgen, die wir hier schon besprochen haben, so gehandelt haben oder nicht. Aber wo wir uns, glaube ich, nähergekommen sind, und auf diesen wichtigen Punkt, der ist vielleicht sogar noch wichtiger, will ich eigentlich hinaus: Ich glaube, wir haben uns hier heute gut verständigen können, wie wir eigentlich in der Zukunft mit der AfD umgehen wollen, nämlich nicht mehr so wie mit einer normalen Partei. Das ist, glaube ich, deutlich geworden.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Frau Möller, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung der Abgeordneten von Treuenfels-Frowein?
Ja.
Das, was ich gesagt habe, ja, das ist mein Ernst. Sie haben es sozusagen relativiert dahin, dass Sie gesagt haben, es tue Ihnen leid und es hätte nicht passieren dürfen. Aber wir hätten hier eine inhaltliche Auseinandersetzung an der Stelle noch gebraucht. Die hat gefehlt.
Sie sagen, Sie suchen den Konsens für den Satz, den Sie gestern im Radio gesagt haben: Wir Demokraten müssen aufpassen, dass uns die Ränder nicht jagen.
Dass uns die Ränder nicht jagen. Wenn das Ihre These ist, dann ist die falsch. Dann ist es nämlich wirklich das …
Es fehlt die inhaltliche Abgrenzung.
Aber vielleicht kriegen wir sie hin, und deshalb noch ein paar Worte zu der letzten Rede von Herrn Wolf. Also wissen Sie, dieser immer wieder gern gewählte Weg, es ist so einfach, Sie haben eine andere Meinung und deswegen würden Sie von einem großen Teil des Parlaments als Faschist bezeichnet, so einfach ist das nicht. Sie haben Leute in Ihrer Partei, die völkisches Denken öffentlich erklären. Sie haben Rassisten in Ihrer Partei, Sie haben deutliche Positionen in Richtung des Abschiebens oder sonst wie des Umgangs mit Migranten und Migrantinnen. Und Sie haben natürlich auch eine These, dass man nämlich bestimmte Organisationen, die diese Gesellschaft mittragen, Gewerkschaften, Initiativen jeder Art, politische Initiativen, Kulturbereich, alle einmal so ein bisschen verändern müsste, damit sie mehr so in Ihre Richtung gehen als in die Richtung der Mehrheit der Gesellschaft. Das alles führt uns dazu und ist auch gerichtlich inzwischen entschieden, dass man einzelne Personen bei Ihnen Faschisten nennen darf und dass man Sie insgesamt als eine rechtskonservative und in Teilen rechtsextreme Partei bezeichnen darf. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Rath, also das mit dem Nullum, das habe ich jetzt nicht so richtig verstanden. Und andererseits habe ich auch wirklich keine konkreten Vorschläge von Ihnen gehört, wie es denn
anders hätte gehen sollen, als mit Vehemenz und mit der Kraft von zwei Behörden, sprich zwei Rechtskreisen, sich einem Problem zu nähern, was wir tatsächlich schon die ganze Legislaturperiode über im Auge hatten.
Vielleicht haben Sie es doch nicht so im Detail bemerkt, vielleicht nur an der Oberfläche.
Immerhin standen 16 000 Frauen, über die wir hier reden und die im SGB-II-Bezug sind, aus Sicht der Jobcenter und anderer Arbeitsmarktakteure tatsächlich lange Zeit nicht im Fokus. Natürlich steckt hinter dem Lösungsansatz, den wir seit knapp zwei Jahren in Arbeit haben, ein Problem, und das wollten wir lösen, das war die Aufgabe. Ich glaube, das Spannende daran ist, dass es gelungen ist, diese Abschottung zwischen zwei Behörden, zwei Rechtskreisen – ich habe es eben schon gesagt, dem Jobcenter auf der einen Seite und dem ASD auf der anderen Seite – aufzubrechen und diese beiden Behörden miteinander nicht nur in Kontakt, sondern in Arbeit zu bringen, und zwar zugunsten der Familien, der alleinerziehenden Frauen, die es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben.
Das ist ein großes Ziel. Wir sind es energisch angegangen, und ich finde, es gibt ein gutes Zwischenergebnis.
Diese Logik der jeweiligen Behörden zu durchbrechen bei so banalen Dingen wie Verhängung von Sanktionen – passt das gerade in die familiäre Situation, ist das wirklich die einzig mögliche Reaktion? –, ist, das haben wir oft genug erlebt, ohne jeden Bezug zu der familiären und sozialen Situation einer Familie entschieden worden. Jetzt haben wir den ASD vielleicht ein bisschen mehr, als die Jobcenter es immer sind oder sein können, sozusagen als Anwalt der Familien an der Seite dieser Familien.
Das war wichtig und richtig, und ich finde auch, dass die Ausweitung von ursprünglich zwei auf jetzt immerhin vier Bezirke, mit denen es Kooperationsvereinbarungen gibt, ein guter Schritt ist. Es fehlen noch ein paar Bezirke, aber vielleicht sind Harburg, Mitte, Altona und Eimsbüttel diejenigen, bei denen die Problemlage am größten war. Entscheidend ist, dass hier Maßnahmen abgestimmt auf die familiäre Situation, auf die spezielle Situation der Frauen durchgeführt, besprochen und gemeinsam getragen werden, weil Maßnahmen, die man ohne Blick auf den familiären und sozialen Hintergrund von Familien schlicht anordnet, nicht zu dem Ziel führen, das wir alle haben, nämlich dass sich der Anteil der Frauen, die in eine solide, sichere Erwerbstätigkeit kommen, die ihre Chan
cen auf dem Arbeitsmarkt wahrnehmen können, zugunsten der Kinder, die in den Familien leben, aber auch zugunsten der Familien insgesamt maßgeblich erhöht.
Ich sehe den Senat hier auf einem guten Weg. Da muss man immer wieder mal erneut über das Problem reden – Frau Rath, das wird sicherlich durch Sie oder durch die Opposition insgesamt weiterhin passieren –, aber genau diese Problemlösung ist die Aufgabe hier, und der Bericht, den wir jetzt haben, zeigt, dass wir ein gutes Stück vorangekommen sind. – Vielen Dank.
Frau Ensslen, ich wollte nur nachfragen, ob Ihnen klar ist, dass es diese Kooperation nicht gibt, wenn eine Familie nicht in Jugendhilfe ist. Wir reden hier nicht über eine zwangsweise Zusammenführung, sondern wir reden hier über eine Chance, zwei Be
hörden miteinander statt parallel arbeiten zu lassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Westenberger, ich hatte mir gerade aufgeschrieben, Sie zu bitten, trotzdem zuzustimmen. Sie machen es. Das finde ich gut.
Wie viele sich tatsächlich noch an die Debatten zum NATO-Doppelbeschluss erinnern, will ich in diesem Parlament gar nicht so …
Ja, ja, ja.
Also, alles gut und schön, aber die Realität ist natürlich an einer völlig anderen Stelle, und die große Frage "Wie geht der Weg in eine atomwaffenfreie Welt?" müssen wir uns stellen, trotz all der Details rund um die weltliche Situation, die wir hier sicherlich weiter diskutieren könnten. Tun wir nicht. Wir haben eine Kurzdebatte angemeldet durch die Fraktion DIE LINKE, ein wenig mit dem Impetus, wenn sie nicht gewesen wäre, dann hätten wir das hier alles nicht gemacht. Das teile ich nicht so ganz. Sie haben in dieser Legislaturperiode eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt.
Das war schon einmal gut. Aber man kann sagen, dass sich innerhalb des letzten Jahres … Fast genau vor einem Jahr, am 2. Februar, hat die erste Stadt das ICAN-Bündnis unterschrieben. Wir sind jetzt die 81. Das finde ich gut, es ist eine gute Bilanz für ein Jahr, und ich hoffe, dass das den nötigen Druck macht. Wir müssen daran weiterarbeiten, es müssen mehr Städte werden. Und ja, es ist richtig, die NGOs, die Friedensinitiativen, die ICAN-Initiativen haben den Weg geöffnet, und wir dürfen nicht aufhören, uns weiterhin Sorgen darüber zu machen, wie das Wettrüsten weitergeht. Der dezente Hinweis von Frankreich auf seine Atomwaffen, die Politiker Trump und Putin, die internationale Rüstungskontrolle sowieso nicht so richtig interessiert, das Atomabkommen mit dem Iran, ich glaube, die Probleme sind uns allen bekannt.
Ich freue mich, dass wir diesen Antrag hier hoffentlich mit großer Mehrheit beschließen. Der Senat wird ihn umsetzen. Wir werden uns melden bei dem Bündnis der Städte gegen die nukleare Auf
rüstung und auch darin bleiben und das nicht in der nächsten Legislaturperiode vergessen.
Mir scheint das ein guter, quasi internationaler Abschluss meiner grünen parlamentarischen Arbeit, immerhin sieben Legislaturperioden. Meistens mit Vergnügen habe ich mein Mandat ausgeübt. Ich möchte einen Satz loswerden: Bleiben Sie alle – wir alle hoffentlich – stark gegenüber denen, die die unmittelbaren Freiheitsrechte unserer Republik zerstören wollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Langsam, muss ich sagen, wird diese Debatte wirklich ärgerlich und der Not der Menschen, über die wir eigentlich reden wollen, überhaupt nicht mehr gerecht,
wenn hier in der zweiten Runde von der linken Seite gesagt wird, Hamburg sei einfach im falschen Bündnis, und alles, was dieses Bündnis will und macht, ist es nicht wert, von Ihnen ernst genommen zu werden, sondern wir müssten genau das tun, was Sie vorschlagen, nämlich in das Bündnis "Städte Sicherer Häfen" gehen. Das sind 41 Städte von den insgesamt 122 Städten, die sich in dem Bündnis, in dem Hamburg ist, nämlich "Sicherer Hafen" bewegen. Was soll denn das? Das ist materiell überhaupt kein Unterschied.
Sie sind eben noch auf die Initiative Solidarische Stadt eingegangen, die einen, wie ich finde, im Ton völlig daneben liegenden offenen Brief
an den Bürgermeister und damit an uns alle geschrieben hat, die die Zahl 100 ins Spiel bringt. Das ist wirklich völlig daneben. Sie wissen genauso gut wie wir, denn Sie machen lange genug Politik, dass die Zahl der Geretteten, die Deutschland erreichen und die Hamburg erreichen, mitnichten von Hamburg vorgegeben wird, sondern es liegt an der Verteilungspraxis, um dieses hässliche Wort in ganz dicke Anführungszeichen zu setzen, aber zu benutzen, die Seehofer und sein Ministerium vornimmt. Deshalb hat Hamburg bis jetzt tatsächlich nicht viel mehr als zehn Geflüchtete aus dieser
Initiative "Sicherer Hafen" heraus aufnehmen können.
Jetzt sagen wir, wir wollen auch für die Minderjährigen, über deren Situation wir hier ausführlich gesprochen haben, etwas tun. Das reicht Ihnen immer noch nicht; wir sind ja noch nicht in diesem Bündnis "Städte Sicherer Häfen". Das ist schlicht und einfach unseriös, und wir bleiben bei unserer Kritik: Das ist vor allem Wahlkampf.
So geht die konkrete Hilfe nicht. Man muss über den Bund kommen. Heute diskutiert der Bundestag eine Vorlage der LINKEN und der GRÜNEN; mal sehen, wie weit die kommen. Es muss gelingen, dass man mit möglichst vielen Bündnissen – da sind wir uns einig – gemeinsam den Druck auf das Seehofersche Ministerium verstärkt, aber nicht, indem wir uns hier gegenseitig ausgrenzen und sagen, die einen sind in dem einen Bündnis und die anderen sind in dem anderen, und deshalb …
Das ist was? Sie sind unsolidarisch, nicht wir.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, das mit dem Verfassungsschutz … Die Aufgabe des Verfassungsschutzes scheint eigentlich total einfach: Die Ämter sollen diese Verfassung schützen, und gleichzeitig – das kann, glaube ich, niemand ignorieren – hat der Verfassungsschutz, nicht nur seit einigen Jahren, sondern eigentlich seit seiner Anfangszeit, ein massives Legitimationsproblem. Das hat vor allem etwas damit zu tun, dass es für Parlamentarierinnen und Parlamentarier zwar eine auch in der Verfassung stehende Kontrollmöglichkeit gibt, gleichzeitig aber eine Menge Verschwörungstheorien politischer Ansätze der diversen Parteien und Fraktionen, die sich auch hier im Haus finden, in Bezug auf das bestehen, was der Verfassungsschutz eigentlich für uns, für unsere Republik, für die Stabilität dieses Rechtsstaates machen und tun soll.
Wenn Sie sich die Mühe machen wollen, weil Sie das Thema wirklich spannend finden – und da appelliere ich an viele Kolleginnen und Kollegen und nicht nur an uns, die wir uns tagtäglich damit beschäftigen –, dann lesen Sie einmal die Wortprotokolle. Dann werden Sie nämlich mitnichten feststellen, dass die Expertinnen und Experten Herrn Gladiator recht geben, sondern sie geraten an der Stelle gern auch untereinander in Streit, vor allem bei dieser Chimäre Onlinedurchsuchung; das war schon beim Polizeigesetz so. Etwas, was zu einem Schlagwort wird, rettet noch lange nicht die Republik.
Auch wenn Sie mehrfach sagen, Rot-Grün habe keine Kraft und so weiter, ist die technische Umsetzung der Onlinedurchsuchung hoch umstritten. Wir haben die Onlinedurchsuchung jetzt im strafprozessualen Bereich. Da soll sie sich gern bewähren, und dann kann man sehen, ob sie in Polizeigesetze gehört, ob sie in ein Verfassungsschutzgesetz gehört.
Aus unserer Sicht nicht.
Was uns ein Anliegen war, ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten. Wir haben den parlamentarischen Kontrollausschuss mit weiteren Kontrollrechten gestärkt, vor allem bei den Punkten, die in der öffentlichen Diskussion strittig sind.
Der eine Punkt ist dabei die Senkung des Alters der Personen, über die Daten verarbeitet werden dürfen. Sie wissen, dass Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig sind. Die meisten Bundesländer, die ihr Verfassungsschutzgesetz novelliert haben, sind hier dieser Altersgrenze gefolgt, und das tut Hamburg jetzt auch. Über die tatsächliche Begrenzung überhaupt jedweder Verarbeitung von Daten auf zwölf Jahre kann man lange diskutieren; das haben wir auch. Diese zwei Jahre im Alter der zu beobachtenden oder überhaupt wahrzunehmenden Personen, die wir dem Verfassungsschutz an der Stelle noch zugestanden haben, dienen tatsächlich lediglich dem Kindeswohl, dem Jugendschutz. Alle Fälle von Beobachtungen und Verarbeitungen von Daten Minderjähriger sind erstens Einzelfälle und werden zweitens den PKA erreichen. Wir werden uns sehr viel mehr Arbeit im Kontrollgremium machen müssen, aber auch können, um hier ein Auge darauf zu haben, wie verantwortlich der Verfassungsschutz mit den Daten umgeht, die er erhebt, und was er damit tut.
Wenn wir uns die vielen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse anschauen, die es in den anderen Bundesländern zu diversen Fragen zum Agieren des Verfassungsschutzes gibt, dann kann man sagen, dass der Hamburger Verfassungsschutz im Moment an dieser Stelle gut dasteht. Wir wollen, dass das so bleibt, und stärken deshalb die parlamentarischen Kontrollrechte. Um das an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Es geht hier nicht um ein grundsätzliches Misstrauen gegen das Handeln, sondern es geht um das Wahrnehmen eines verfassungsgemäßen Rechts durch uns als Abgeordnete.
Im Übrigen gilt das auch für die G10-Fälle, für die jetzt tatsächlich die Quellen-TKÜ, Herr Schumacher hat darüber gesprochen, ermöglicht wird. Hier wird es nach einem Jahr eine Evaluation geben, hier wird die G10-Kommission verstärkt werden durch Expertinnen und Experten aus dem IT-Bereich, damit die Mitglieder dieser Kommission sich auch tatsächlich sachlich-fachlich damit auseinandersetzen können. Wir sehen die Kritik von der linken Seite als zu starke Verschärfung, wir sehen die Kritik der CDU,
und ich glaube, damit ist die Mitte vielleicht doch der richtige Platz für diesen Entwurf der rot-grünen Koalition.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich versuche einmal ein paar leise Töne, mehr wegen meiner Stimme, aber auch inhaltlich. Es war interessant zu hören, Herr Kleibauer, wie Sie mit Ihrem Satz – den ich mir aufgeschrieben haben, weil ich ihn recht gut fand – zum Thema politische Lohnhöhe eingestiegen sind, und dann plötzlich in einen Diskurs CDU zur SPD übergegangen sind: Wir reden mal, wie wir uns auskennen in der Welt des Lohns und des Mindestlohns. Ein kleiner Blick auf die Ergebnisse der Sonntagsumfrage würde da vielleicht helfen; so ganz kommen Sie an uns nicht vorbei bei diesem Thema. Und ich weise noch einmal darauf hin, dass es sich um einen gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN handelt.
Keine Entschuldigung, das ist die Realität.
Der Mindestlohn ist ein beliebtes Thema, vor allem im Wahlkampf, obwohl – und das wäre mein eigentlicher Einstieg gewesen – hier doch große Einigkeit herrscht. Wir sind uns, so verstehe ich das jedenfalls, in der großen Mehrheit darüber einig, dass, was der DGB schon lange fordert und was politisch jetzt so langsam umgesetzt wird, der aktuelle Mindestlohn von 9,19 Euro – das muss man vielleicht noch einmal sagen – auf 12 Euro steigen soll und muss. Das wollen wir erreichen. Und dass dann das als Grenze dynamisch bleibt über die nächsten, was weiß ich, wie viele, fünf, acht Jahre hinweg, ist doch klar. Aber jetzt, nachdem diese breite politische Einigung besteht, mit 14 Euro zu kommen, da würde ich mich tatsächlich dem Begriff von Herrn Kleibauer anschließen mögen, das ist eine politisch gesetzte Steigerung, die Sie sachlich-inhaltlich kaum begründen können. Sie hat lediglich Signalfunktion: Wir bleiben nicht in der Mehrheit, sondern wir wollen das noch toppen. Wahlkampf eben.
Wir alle wissen, dass Hamburg hier in die Vorlage gegangen ist in der Umsetzung auf 12 Euro. Das ist ein Kraftakt finanziell, aber auch in der realen Umsetzung. Wir haben immerhin eine Spreizung von fast 5 Euro zwischen dem Hamburger Mindestlohn für Beschäftigte und allen anderen nach Mindestlohn Beschäftigten. Das ist unter Gerechtigkeitsaspekten schwierig. Deshalb unser Antrag mit der deutlichen Ansage: Wir wollen die schnelle – schrittweise ist richtig – Umsetzung von 12 Euro
als Kriterium in die Vergaberichtlinien aufnehmen. Wir setzen damit diesen eingeschlagenen Weg fort, und das ist gut und richtig so.
Im Übrigen werden das zügige Schritte sein und nicht ein Verläppernlassen des Themas.
Unser Zusatzantrag ist allerdings sehr viel weitgehender, und darauf möchte ich gern doch noch einmal eingehen. Denn die städtischen Vergaben sind selbstverständlich ein wichtiges politisches Gestaltungsinstrument in Bezug auf das Verfolgen von sozialen Zielen. Dazu gehören die Löhne, aber auch das Beenden des anonymen Subunternehmertums zum Beispiel. Gleichzeitig wollen wir natürlich auch die beschäftigungspolitischen Ziele weiter voranbringen, nämlich öffentliche Aufträge auch dahingehend nutzen, um Arbeitgeber zu fördern, die zum Beispiel Ausbildungsplätze schaffen. Darüber hinaus – und das Thema ist jetzt, sagen wir einmal, allen nicht mehr neu – geht es auch um klimapolitische Ziele, weil wir selbstverständlich bei den Beschaffungen und bei der Vergabe den umweltverträglichen Produktionsprozess von Gütern, damit insgesamt das umweltverträgliche Produkt, das wir als Hansestadt kaufen oder das wir unterstützen wollen, zum Vergabekriterium machen wollen. Das ist wichtig und richtig und wir sollten es genauso ernst nehmen wie das Kriterium 12 Euro Mindestlohn.
Mit dem Aktionsbündnis "hamburg mal fair" setzt sich Hamburg schon lange zusammen mit entwicklungspolitischen Initiativen gemeinsam für die Stärkung des fairen Handels ein. Das wird in der nächsten Legislaturperiode ebenfalls stärker im Vergabegesetz zu verankern sein; wir gehen davon aus, dass diese Reform den Weg dafür öffnet.
Insgesamt bleibt es ein dickes Brett, weil das übergeordnete europäische Vergaberecht äußerst kompliziert ist, die verschiedenen Interessen auf diesem Feld mächtig; das hatten Sie angesprochen, Herr Kleibauer. Trotzdem gehen wir mit diesem Zusatzantrag einen weiteren Schritt in diese Richtung, und ich würde mich freuen, wenn auch DIE LINKE ihn unterstützen würde. Denn, sagen wir einmal so, eine Kontrollstelle mag Sinn haben, um Ausreißer zu entdecken, aber sie hilft nicht viel auf dem Weg
zu 12 Euro für alle.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! So einfach geht das nicht, Herr
Lenders, weil die Begründung für die Änderung des Paragrafen 12b eine andere ist, als Sie sie haben. Unsere Begründung ist die, die aus der Sicht der Polizei notwendig war, und deshalb haben wir sie noch mit aufgenommen.
Ich will einmal deutlich sagen: Es tut mir sehr leid, dass dieser Antrag so kurzfristig gekommen ist. Das hatte ein bisschen mit den Abstimmungsnotwendigkeiten innerhalb der Koalition und der Behörde zu tun.
Noch nicht einmal Streit, Herr Trepoll.
Und noch etwas zu Ihnen, Herr Lenders. Es ist ja so, dass es nicht nur im BKA vielleicht Träume gibt. Es gibt durchaus auch bei den Bundes-GRÜNEN und innerhalb des Zusammenschlusses mit den Ländern die Idee, ein bundesweites Polizeigesetz zu entwickeln. Das würden wir aber natürlich gern unter Rot-Grün machen, und ob das Ihnen dann so gefallen würde, weiß ich nicht. Und was Bayern und Hessen dazu sagen würden, steht in den Sternen.
Ich will noch etwas anderes sagen: Ich bin sehr froh, dass wir hier keine Vorfälle wie zum Beispiel in Chemnitz haben, über die wir reden müssen, dass wir nicht darüber reden müssen, dass es Tausende gestohlene Patronen gibt, Hunderte verschwundene Waffen bei der Polizei, die man dann privat gehortet bei Angehörigen von Landespolizeien findet. Ich bin sehr froh, dass wir diese Themen in Hamburg nicht haben.
Wir reden und streiten darüber, was wir als Parlament der Polizei aufgeben wollen, um ihrer Aufgabe nachzukommen, für uns alle die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Dazu haben wir uns tatsächlich sehr viel Zeit genommen, und nach der Debatte eben zwischen Herrn Lenders und Frau Schneider könnte man den Eindruck gewinnen, wir könnten noch ein paar Ausschusssitzungen allein zum Thema Online-Durchsuchung brauchen, um irgendwie vielleicht zu einem Ergebnis zu kommen. Natürlich – und es ist tatsächlich natürlich – gibt es eine große Kluft in der Diskussion zwischen denjenigen, die massiv, deutlich und ganz klar Freiheitsrechte einfordern, und den Eingriffen, die aus der polizeilichen Sicht, auch aus der parlamentarischen Sicht notwendig sind.
Vieles wäre aus der Sicht der verschiedenen Landespolizeien – da will ich gar nicht nur über die hamburgische reden – sozusagen nice to have. Im schleswig-holsteinischen Gesetz wird wahrscheinlich zum Beispiel der sogenannte Taser mit aufgenommen; alle möglichen Gesetze haben bestimmte landesspezifische Regelungen. Ich glaube, wir sind hier einen guten Weg gegangen, ein auf eine
Art sehr neutrales Gesetz zu beschließen, das einerseits sehr streng dem folgt, was nach dem Urteil zum BKA-Gesetz als Pflicht auf dem Tisch lag, und andererseits sehr streng dem folgt, was die Datenschutzgrundverordnung verlangt, also das, was rechtlich nötig ist. Wir haben uns Zeit genommen – das sehen Sie an den Änderungsanträgen und an der zweiten, dritten Diskussionsrunde im Innenausschuss –, den Expertinnen und Experten zuzuhören, abzuwägen, was ihre Einschätzung war, um immer wieder an dem Punkt anzukommen: Ist es für uns verantwortbar, in ein Gesetz zu gehen, das tatsächlich auf viele Elemente, die es in anderen Bundesländern gibt, die sehr viel stärker eingreifen in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, verzichtet? Können wir bei den Eingriffen, zum Beispiel bei der elektronischen Fußfessel, sicherstellen, dass durch den Bericht an die Bürgerschaft uns dann wiederum klar wird, ob die Polizei es so nutzt, so anwendet, wie wir es vorgesehen haben?
Im Ergebnis sind wir dazu gekommen, dass dieses Gesetz dafür taugt. Es ist sicherlich nicht frei davon, dass man möglicherweise in zwei Jahren oder wann auch immer noch einmal sagt: Das eine oder andere hat sich so nicht bewährt, wie wir es aufgeschrieben haben, wie wir es haben wollten aus parlamentarischer Sicht oder eben auch aus polizeilicher Sicht. Da sollten wir uns dann auch frei fühlen als Parlament, tatsächlich wieder unsere parlamentarischen Rechte wahrzunehmen.
Ich freue mich, dass wir mit einem sehr unterstützenden Ergebnis in diese finale Runde gehen, und ich hoffe, dass wir alle dazu im kritischen Diskurs bleiben, auch wenn ich dann wahrscheinlich nicht mehr dabei sein werde. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Thema kann man sehr breit auffächern, wie wir an der Debatte sehen, und ich fange deshalb einmal mit Blumen an, denn damit bin ich dann wieder bei der ersten Rede des Kollegen Schwieger. Ich finde, man sollte immer nur die eigenen Blumen mit nach Hause nehmen, wenn man denn welche bekommen hat, und nicht die, die möglicherweise auch anderen zustehen. Ich habe jetzt noch nicht so ganz verstanden, dass irgendetwas aus der Gesamtentwicklung in dieser
Stadt, sei es im Bereich der Wirtschaft – dazu hat mein Kollege Dominik Lorenzen schon einiges gesagt –, im Bereich des Arbeitsmarkts oder im Bereich des sozialen Arbeitsmarkts, allein durch die Sozialdemokratie oder möglicherweise aufgrund eines Risikos, das die GRÜNEN darstellen, erfolgt ist, sondern hier gibt es einen großen Blumenstrauß, den wir alle uns teilen sollten. Der ist gut und richtig, und wir wollen, dass die Blumen weiterhin blühen, vor allem aber auch, dass der Arbeitsmarkt sich weiterhin in dieser positiven Entwicklung fortbewegt.
Verstehe ich alles, Wahlkampf und so, das ist nicht der Punkt. Wir haben trotzdem noch zwei, drei Aspekte. Gerade Hamburg mit dem starken Dienstleistungssektor – wir sehen das an den Arbeitsplätzen im Bereich der Banken und Versicherungen – braucht sehr viel Unterstützung. Die Digitalisierung hat sicherlich schon die größten Umbrüche verursacht, und es stehen weitere bevor. Ich will noch einmal sehr deutlich sagen, dass aus unserer Sicht allen ein Weg in Bildung, Ausbildung und berufsbegleitende Weiterbildung zu eröffnen ist. Da sind wir noch nicht ganz an dem Punkt; auch die Senatorin hat schon vieles dazu gesagt. Das wird ein entscheidender Faktor für die Weiterentwicklung auf dem Arbeitsmarkt sein.
Der zweite Punkt, nur sehr knapp angesprochen, da viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner sich schon damit auseinandergesetzt haben. Das eine ist das Thema befristete Arbeitsverträge. Die unternehmerischen Risiken werden deutlich stärker als früher auf die Beschäftigten abgewälzt. Das andere ist das Anwachsen der Teilzeitbeschäftigung – für viele ein guter Einstieg, für viele Unternehmen der richtige Weg, für andere trotzdem so etwas wie eine Sackgasse. Das soll es nicht sein. Wir müssen im Detail gucken, wie da die Entwicklung ist, und wir müssen auch mit Landesmitteln versuchen, dem, so gut es geht, entgegenzuwirken.
Wir sind in einer Situation, in der wir – das sehe ich anders als Herr Trepoll, der jetzt nicht mehr da ist – nicht auf den Bund gucken müssen, sondern in Hamburg eine eigene spannende Entwicklung im Bereich des Arbeitsmarktes, auch des sozialen Arbeitsmarktes, im Bereich der Wirtschaft haben. Wir sollten uns politisch weiterhin gemeinsam massiv dafür einsetzen, dass der Weg in die richtige Richtung auch bleibt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Trepoll, Tacheles reden, guter Begriff dafür. Genauso hat Uwe Giffei gesagt: nie wieder Faschismus. Da finden wir uns, dafür stehen wir hier, alle demokratischen Fraktionen in diesem Parlament haben dazu Beifall geklatscht. Ich halte es für richtig, dass wir das als unsere Ausgangspositionen benennen.
Schon Mitte der Neunzigerjahre mussten wir uns hier unterhalten, mussten wir streiten, mussten wir die rassistischen Ausschreitungen in Hoyerswerda, in Rostock-Lichtenhagen, Brandund Mordanschläge in Mölln und Solingen erleben, die – das wissen wir wissen jetzt – den Boden für das Netzwerk des rechtsextremen NSU und seines Terrors bereiteten. Jetzt wurden aus rassistischen und antisemitischen Gründen eine Synagoge angegriffen und zwei Menschen in Halle ermordet. Mitglieder einer rechtsterroristischen Gruppe stehen vor Gericht, weil sie sich Waffen beschafft und Attentate geplant haben sollen. Die Bundesregierung warnt inzwischen vor selbsternannten Bürgerwehren, sieht dort – Zitat –
"rechtsterroristisches Potenzial".
Bei der Bundeswehr und in der Polizei werden rechtsextremistische Personen enttarnt, ebenso ein Netzwerk Gleichgesinnter. Die Sicherheitsbehörden haben im Bereich der Aufdeckung und Erkennung noch viel nachzuarbeiten. Die Stärkung des LfV – Uwe Giffei hat es erwähnt – ist ein Schritt dahin. Mit rechtsstaatlichen Mitteln müssen wir diese Entwicklung bekämpfen.
Aber auch an die Veränderung der Debatte über Nationalismus und Rassismus, Entgrenzung – die Diskursverschiebung wurde genannt –, an die Versuche, die Verbrechen der Nationalsozialisten zu relativieren und als vergangenes Kapitel der deutschen Geschichte abzutun, dürfen wir uns nicht gewöhnen. Hass und Hetze, Nationalismus als Alltag, als normal hinzunehmen wäre der größte politische Fehler, den man machen könnte.
Die Wortwahl der Neuen und Alten Rechten stehen zu lassen oder gar zu nehmen ist ein Türöffner dazu. Wir als Parlament sind in der Verantwortung, ebenso die Medien, die Bildungseinrichtungen, die Behörden, die Zivilgesellschaft. Die Stärkung von Präventionsprojekten, ein großer Bestandteil des Landesprogramms, der weitere Aufbau von Beratungsangeboten, die Stärkung der Bildungsarbeit in den Schulen und mehr darüber hinaus, sind notwendig. Das gehen wir jetzt hoffentlich gemeinsam an. Dazu ist das Landesprogramm eine gute Vorlage.
Ich finde, die jetzt vorgelegte Weiterentwicklung, die differenzierte Analyse der aktuellen Situation ist äußerst schlüssig. Die Hintergründe der Radikalisierung werden gut und deutlich aufgearbeitet. Damit kann man arbeiten. Damit haben wir als Parlament ebenso wie Initiativen und Organisationen wichtige Hinweise zur Stärkung der Präventionsarbeit. Der Antisemitismus steht auch heute mit den Anmeldungen der verschiedenen Anträge in der parlamentarischen Diskussion in einem besonderen Fokus. Hier liegt eine besondere Verantwortung Deutschlands, somit auch Hamburgs. Wir alle wissen das und gehen sorgsam und offen damit um.
Antidiskriminierung, Rassismus, alles, was zur Spaltung unserer vielfältigen Gesellschaft und zur Zerstörung demokratischer Kultur und deren Protagonisten und Fürsprecher führt, werden wir politisch bekämpfen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was für eine gute, der Situation angemessene Debatte wir hier interfraktionell führen. Ich finde das einen richtigen und wichtigen Auftakt. Es gelingt über die demokratischen Fraktionen hinweg, uns darüber zu verständigen, dass das, was in Halle passiert ist, das, was in dieser Republik passiert, nicht passieren darf und dass wir viel politisch in der Umsetzung, aber auch in dem Streit zum Beispiel mit der AfD dafür tun müssen, dass das nicht passiert.
Ich will einmal in einem Halbsatz den Bundespräsidenten zitieren, der gesagt hat:
"Mich ergreift Zorn über die nicht enden wollende Dummheit, Feigheit und Brutalität der Angriffe auf die jüdische Gemeinschaft in unserem Land."
Ich glaube, in ähnlichen Worten und vielleicht sogar mit der ähnlichen Deutlichkeit haben wir das gesagt. Es war wichtig und richtig, dass wir es immer wieder sagen. Ich hätte es nicht für möglich
gehalten, dass es in Deutschland wieder möglich wird, Attentate erleben zu müssen. Das ist beschämend und das macht zornig.
Und noch einmal darüber hinaus: Wir alle, und zwar die komplette Gesellschaft, egal, welchen ethnischen, kulturellen oder sonstigen Hintergrund sie hat, wir alle haben aus den Verbrechen der Nazis, aus dem Holocaust die unbedingte Verpflichtung, Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland übernommen.
Das muss man sicherlich vielen Menschen, die einer anderen Generation als ich zum Beispiel angehören, noch erklären. Es ist auch egal, woher sie kommen oder wohin sie wollen, sie müssen es verstehen. Dazu gehört die, und ich sage es noch einmal, unbedingte Verpflichtung. Und das gelingt natürlich nicht, um noch einmal so einen kleinen Exkurs zur AfD zu machen, wenn Sie die große demokratische Errungenschaft eben nicht in dem Zusammenhalt der Gesellschaft und der Vielfalt der Gesellschaft sehen, sondern indem Sie zulassen und fördern oder unterstützen, dass es eine Ausgrenzung von Minderheiten gibt, dass Rassismus gefördert wird, dass Diskriminierung für Sie eigentlich nichts Schlimmes ist. Der Hass gegen Minderheiten wird offen im Netz geschürt und an anderer Stelle auch, und dem müssen wir uns ebenfalls entgegensetzen.
Wir haben konkrete Anträge für die nächste Sitzung auf der Tagesordnung stehen, auch von der Koalition wird es einen Antrag geben. Sie wissen das, FDP, CDU haben Anträge, der Antrag der LINKEN liegt ebenfalls noch im Ausschuss. Ich glaube, wir tun gut daran, uns noch lange und ausführlich und möglichst konkret und am liebsten auch interfraktionell unter den demokratischen Parteien und Fraktionen in diesem Haus zu verständigen, was wir tun können, um die Zukunft des jüdischen Lebens in dieser Stadt zu verbessern, zu erhalten und ein Miteinander sehr viel mehr zu stärken, als wir es vielleicht manchmal getan haben. Viele Beispiele dazu sind hier schon genannt. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Lenders zuerst. Es ist ja so: Wenn die Automobilindustrie zum Diesel-Skandal redet, dann denkt man immer: Vielleicht sollte man nicht nur als Lobbyist oder Lobbyistin denken. Vielleicht sollte man die parlamentarische Aufgabe, die wir haben, auch noch einmal ein bisschen anders angehen.
Deswegen hätte ich mich gefreut, wenn Herr Gladiator geredet hätte, ehrlich gesagt. Aber das ist die Entscheidung der Fraktion.
Ja, zum Glück.
Herr Jarchow, Sie haben recht damit, dass es vor dreieinhalb Jahren das entscheidende Urteil auf der Bundesebene gab, und Sie haben recht damit, dass es lange gedauert hat, bis der Senat die Novellierungsentwürfe dieser beiden Gesetze vorlegen konnte. Ich glaube aber, dass man jetzt schon sagen kann: Die Zeit hat es eben gebraucht. Sie war nötig, und das Ergebnis ist eins, über das wir gut in die Diskussion geraten können zwischen den Fraktionen, von dem wir als Koalition in diesem Bundesland aber sagen können – Herr Schumacher sprach es schon an –, dass es ein Gesetz ist, das für diese Koalition tragbar ist. Es wahrt nämlich die Verhältnismäßigkeit bei notwendigen präventiven Eingriffen in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Und das ist das Hauptziel. Denn alles andere, was Herr Lenders zum Beispiel zitiert hat … Teilweise war das das ja fast schon das, was Herr Maaßen gern sagt, andererseits habe ich auch Überschriften erkannt von verschiedenen Polizeigewerkschaften. Es geht aber nicht darum, möglichst schlagwortartig darüber zu reden, was die Polizei braucht, sondern wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, die tatsächlich gerichtsfest ist und die das, was möglich ist, und das, was nötig ist, gut gegeneinander abwägt.
Es muss eine solide Arbeitsgrundlage für uns alle sein, für die Polizistinnen und Polizisten, für den Senator, für uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, und es muss den Herausforderungen in Bezug auf die öffentliche Sicherheit in dieser Stadt, die uns alle begegnen, etwas Solides gegenüberstellen.
Natürlich gibt es Punkte, die zu kritisieren sind; dem einen fehlt etwas, dem anderen ist etwas zu viel. Ich glaube, dass wir die Themen – elektronische Fußfessel zum Beispiel – sehr unterschiedlich ansehen und diskutieren werden. Das Thema "Die wirken bei Terror" ist, glaube ich, durch. Wir haben hier den Opferschutz bei Beziehungstaten im Fokus. Es geht darum, den Schutz von Frauen – in der Regel sind es Frauen – zu stärken, wenn die Wegweisung nicht mehr reicht; aus unserer Sicht ein wichtiges Element, Herr Schumacher hat es schon gesagt.
Thema zusätzliche Datensammlung, so hat es, glaube ich, Herr Jarchow genannt in Bezug auf die Lichtbilder bei der Gefangenensammelstelle. Ja, das muss man diskutieren. Was aber vielleicht nicht unwichtig ist: dass diese Bilder tatsächlich wieder gelöscht werden, sobald die betroffenen Personen die Gesa verlassen.
Ebenso aus unserer Sicht ein schwieriges, aber wichtiges Thema: Die Möglichkeit, durch automatisierte Datenanalyse das sogenannte Predictive Policing in Gang zu setzen. Dazu werden wir hoffentlich eine interessante Expertinnen- und Expertenanhörung haben. Es bedeutet aber tatsächlich nicht, dass wir hier eine neue Norm schaffen zur Erhebung von neuen personenbezogenen Daten. Es gibt weitere Punkte, unter anderem die Befugnisse des Hamburger Datenschutzbeauftragten. Auch das werden wir sicherlich ausführlich diskutieren.
Wichtig ist, dass dieses Gesetz nicht die beliebten Füll- und Schlagwörter enthält, mit denen die konservative politische Seite dieser Republik sehr viel Werbung macht,
also das Stichwort Gefährder, das Stichwort Präventivhaft. Das brauchen wir in Hamburg zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit tatsächlich nicht.
Ansonsten: Wir treffen uns noch mehrfach in der Diskussion um die Details, kommen dann hoffentlich weg von den politischen Schlagworten und gehen tatsächlich in die fachlich-sachliche Diskussion im Ausschuss. Wir werden uns dafür die notwendige Zeit nehmen, und dann treffen wir uns danach
vielleicht hier erneut im Plenum und gucken einmal, ob wir ein anderes Fazit haben
oder ob wir weitergekommen sind. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man kann sich dem W.I.R-Konzept von verschiedenen Seiten nähern, aber was die jeweiligen Zugänge eint, ist die Einschätzung, dass das schon etwas sehr Besonderes ist, was da im Jahr 2015 entstanden ist: ein Konzept, das es so in dieser Republik noch nicht gab und das in den Monaten und Jahren danach auch – in etwas anderer Form – in anderen Bundesländern seine Umsetzung gefunden hat.
Es hatte ja ursprünglich das Ziel, tatsächlich möglichst frühzeitig, schon in den Erstunterbringungen, Menschen anzusprechen auf ihre Erwerbsbiografie, auf ihre Qualifikationen und sozusagen auch auf ihre Lebenslage. Dazu sind verschiedene Institutionen zusammengebunden worden, die vorher nicht miteinander gearbeitet hatten: einerseits Träger aus dem Bereich der Lebenslagenberatung, andererseits das Jobcenter und die Arbeitsagentur mit Unternehmerkontakten und mit der Beratung von Unternehmen. Das ist und bleibt hochspannend.
Dieses Wissen, dieses Miteinander nicht wieder versanden zu lassen, nur weil die Zahl der neu angekommenen Zuwanderinnen und Zuwanderer sich reduziert, und es auszuweiten, das ist eine gute Idee. Wir erweitern also den Personenkreis, ohne die individuelle Beratung, die es gegeben hat, ohne die auf die Lebenslage zugeschnittene Unterstützung sein zu lassen; das finde ich ein gutes Signal, einen guten Ansatz.
Das Potenzial vor allem bei Frauen, die zugewandert sind – ob es vor längerer Zeit war oder in den letzten Jahren – und sich dadurch auszeichnet, dass sie bisher keine eigene Erwerbsbiografie haben, ist ein großes. Dieses Potenzial ist bisher nicht im Schwerpunkt des Fokus gewesen in den letzten Jahren. Ich glaube, die Unterstützung, die sich ergeben kann durch die Erweiterung von W.I.R auf diesen Personenkreis, ist gut und richtig und hilfreich und wird dazu führen, dass auch
Frauen ohne eigene Erwerbsbiografie eine Chance haben, durch Qualifizierung, durch ein Heranführen an den Arbeitsmarkt eine Perspektive in Richtung des Ersten Arbeitsmarktes zu bekommen. Das wäre uns wichtig.
Die Erweiterung, die sich aufgrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ergibt, der Bedarf, der sich durch die EU-Zuwanderung in den Arbeitsmarkt ergibt, kann dabei mit berücksichtigt werden und wird dabei mit berücksichtigt werden. Es ist bisher einfach noch nicht einzuschätzen, wie groß das jeweilige Potenzial ist, wie groß der jeweilige Anteil bei den Beratungen sein wird. Das alles aber macht es richtig und wichtig, im Ausschuss das, was der Senat mit unserem Auftrag macht, nämlich darzustellen, wie die Weiterentwicklung aussehen kann, wie die Bedarfe sind, welche Partner und Partnerinnen man beteiligt, ausführlich zu besprechen. Und da passt Ihr Antrag, Frau Rath, tatsächlich sehr gut rein. Es geht also nicht um eine Beerdigung, sondern mich freut, dass Sie als CDU – wir haben es im Ausschuss schon mehrfach gehört – dieses Konzept unterstützen, und wir werden die Ergänzungen, die Sie formuliert haben, den speziellen Fokus auf die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit und natürlich die prekäre Unterbringungssituation, die es für einen Teil der Arbeitsuchenden gibt, im Ausschuss miteinander diskutieren und sehen, wie man da weiterkommt, was man zusammenbinden kann – alles mit dem Ziel, dieses vielfältige Angebot, was es an Beratung gibt, was es an Qualifizierungs-, an Bildungs-, an Unterstützungsangeboten gibt, besser zusammenzubinden, damit es die Menschen, die es brauchen, auch erreicht. Ein großes Ziel, aber ich glaube, der Antrag geht einen Schritt in die richtige Richtung, und wir werden im Ausschuss die Möglichkeit haben, das ausführlich und im Detail zu diskutieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Westenberger, ja, ein interessanter Satz Ihres Mitarbeiters, muss man sagen. Die SPD hat als Thema zu dieser Aktuellen Stunde im Grunde einen Evergreen angemeldet, einen Evergreen der Sozialund Arbeitspolitik. Das Grundgesetz – Sie haben es erwähnt, Herr Westenberger – haben wir als 70-jähriges gefeiert, allerdings ist das Prinzip der Tarifautonomie tatsächlich so alt wie das Frauenwahlrecht, nämlich 100 Jahre. Das macht vielleicht deutlich, dass es ein essenzieller Bestandteil der Grundfesten des friedlichen Miteinanders in dieser Republik war und ist.
Es gab damals tatsächlich einen Wendepunkt in den Beziehungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber und ist eine Grundlage der bis heute noch funktionierenden Sozialpartnerschaft. Tarifverträge regeln die fairen Löhne, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitszeiten, Urlaubstage. Leider entwickelt sich aber die heutige Wirtschaft in großen Teilen in eine völlig andere Richtung. Trotzdem muss man immer wieder betonen, dass Beschäftigte mit einem Tarifvertrag wirtschaftlich deutlich besser dastehen als die Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifbindung. Der DGB hat einmal ausgerechnet, dass man in Hamburg mit Tarifvertrag 24,43 Euro brutto, ohne Tarifvertrag 21,07 Euro brutto verdient.
Herr Westenberger, Sie haben recht mit der Mitte der Gesellschaft, aber Sie haben unrecht damit, dass nur die Mitte der Gesellschaft einen Anspruch auf Tarifverträge hat. Wir brauchen Tarifverträge auch in den Lohnbereichen, die sich weit unter diesen Durchschnittslöhnen bewegen. Wir freuen uns deshalb – Herr Rose hat es auch schon gesagt –, dass es tatsächlich gelungen ist, den Lohntarifvertrag für die Sicherheitsdienstleistungen für allgemeinverbindlich zu erklären. All die Negativbeispiele zähle ich nicht noch einmal auf. Was man aber immer wieder sagen muss, ist, dass diese lediglich 45 Prozent der Beschäftigten, die einen Tarifvertrag haben, wesentlich weniger sind als noch vor
ein paar Jahren. Es zeigt sich also, dass dieses Konkurrenzprinzip des – ja, man muss das Wort einmal nehmen – kapitalistischen Wirtschaftens tatsächlich weiterhin gilt und immer mehr Arbeitgeber den eigenen Vorteil darin suchen, Tarife zu unterlaufen. Deshalb ist aus unserer Sicht das, was jetzt im Bundesrat als Entschließung durchgegangen ist, tatsächlich etwas zögerlich. Ich habe Herrn Rose so verstanden, dass auch er sich da mehr gewünscht hätte. Ich glaube, wir brauchen zusammen mit den Gewerkschaften noch ein paar mehr Impulse, die deutlich zeigen, dass Schluss damit sein muss, dass Allgemeinverbindlichkeit in dem Tarifausschuss blockiert werden kann, dass Schluss sein muss mit dem Vetorecht von Arbeitgebern, die in der Regel diejenigen sind, die schlicht dadurch, dass es überhaupt zu Gesprächen kommt, die Allgemeinverbindlichkeit eines ausgehandelten Tarifvertrags verhindern. Hier muss man sich, glaube ich, klarer positionieren. Das ist im Bundesrat vielleicht ein bisschen unüblich, aber es geht bei dieser Entschließung aus unserer Sicht, aus grüner Sicht, zu viel um Auswerten, Sondieren, Prüfen. Wir würden gern, wie es in anderen Bundesländern auch der Fall ist, gemeinsam mit dem Koalitionspartner und dem DGB daran arbeiten, um den Druck zu erhöhen, damit wir zu konkreten Regelungen kommen, die ermöglichen, dass weitere Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden.
In 2018 waren es lediglich 26, 1992 immerhin noch 205. Vielleicht sollte das wieder die zukünftige Zielzahl sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, unsere freiheitliche Demokratie lebt von dem Diskurs der Meinungen. Zum Glück erleben wir diesen in allen Lebensbereichen jeden Tag, auch wenn die AfD immer so tut, als ob das nicht möglich sei. So politisch wie lange nicht, wird in dieser Republik debattiert und demonstriert: Seebrücke, "Fridays for Future", Artikel 13, Pflegenotstand – zu Zigtausenden gehen die Menschen wieder auf die Straße, zu Recht und übrigens unabhängig davon, welcher Regierung oder Opposition das gerade gefällt. Genauso nehmen dann eben auch Nazis und Rechtsextreme wie auch Autonome und Linksextreme ihre Freiheitsrechte wahr. Das dürfen sie. Die Grenze liegt bei Gewalt, und diese Grenze muss und wird auch klar gezogen – das als kleiner Impuls. In dieser Debatte geht es scheinbar um eine Schule, aber vor allem muss es natürlich darum gehen, Denunziation und Bespitzelung nicht gesellschaftsfähig zu machen.
Dazu aufzurufen ist Methode totalitärer Staaten. Das ist antidemokratisch, das gilt es politisch zu bekämpfen. Seit der Befreiung vom Nationalsozialismus leben wir die Demokratie, ein ständiger Prozess, ein Aushandeln von Entscheidungen, die möglichst vielen zugutekommen sollen. Das gelingt mal besser und mal schlechter. Die Parteien spielen dabei aber eine wichtige Rolle, und da taucht aktuell auch die AfD als eine von sechs Parteien auf. Das zeigt doch erneut, dass die Behauptung, Meinungen dürften nicht frei geäußert werden, schlicht falsch ist. AfD als Opfer ist hier nicht.
Der aktuelle Duden sagt, Antifaschismus sei die Gegnerschaft gegen Faschismus und Nationalsozialismus. Das ist eigentlich ganz einfach. Die grundsätzlich unverrückbare Voraussetzung für unsere freiheitliche Demokratie lässt sich deshalb auch sehr griffig ausdrücken: nie wieder Faschismus.
Seit über 100 Jahren wird dieser Begriff des Antifaschismus von verschiedenen politischen Richtungen okkupiert und der jeweils eigene Weg als der einzig richtige erklärt. Der Blick in die Geschichtsbücher lohnt an dieser Stelle wirklich. Entscheidend allein ist allerdings, dass wir ohne die antifaschistische Grundlage der Politik kein Grundgesetz hätten, keine Meinungs- und Pressefreiheit, keine Gleichberechtigung der Geschlechter, keine Religi
onsfreiheit und so weiter. Deshalb ist diese Haltung keine Frage der Neutralität, sondern die zentrale Ausrichtung dieser Republik und aktueller denn je.
Die AfD bringt diese klare Haltung an den Rand des Verbotenen; sie will den Begriff vergiften. Den antifaschistischen Konsens, der mehr oder weniger offensiv von allen demokratischen Parteien getragen wird, will sie diffamieren, indem sie diesen zu einem linksextremistischen Begriff abstempelt. Das werden wir nicht durchgehen lassen.
Gehen wir also der AfD mit ihrem Portal nicht auf den Leim. Weder die Presse noch die Behörden sollten zulassen und befördern, dass Denunziation und Bespitzelung durch die AfD gesellschaftsfähig werden. Hinter dem Portal steht kein demokratischer Gedanke.
Der Bildungsauftrag der Schulen ergibt sich aus den Regeln der Demokratie. Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, sich selbst eine Meinung zu bilden, ihre Rechte zu kennen und zu nutzen. Sie müssen lernen, dass die Suche nach dem gesellschaftlichen Konsens Teil davon ist und dass eine politische Meinung nicht die allein gültige sein kann. Dazu muss auch die Diskussion extremer Meinungen gehören. Die Schulen haben dabei auch die Aufgabe, den inneren Schulfrieden selbst herzustellen, kritische, politische Auseinandersetzungen zu fördern, antidemokratischen Diskurs nicht zuzulassen. Das können die Schulen; ich habe da keine Sorge. Wir stehen hinter den Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern nicht nur der Ida Ehre Schule.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, das ist eine inhaltlich, aber auch sachlich total schwierige Debatte. Wenn man sich nur den Antrag anguckt, dann gibt es da relativ klare und auch schlüssige Antworten. Herr Schumacher hat vieles dazu gesagt. Auch Herr Gladiator hat die Punkte 1 bis 4
durchgearbeitet und die richtigen Dinge dazu gesagt. Aber Sie, Frau Özdemir, habe ich jetzt ganz anders verstanden. Sie wollen eine ganz andere Debatte haben. Sie wollen einerseits die außenpolitische Bewertung und Einschätzung hier austauschen. Das ist tatsächlich schlicht und einfach nicht unser Bereich. Da kann man sicherlich in dem einen oder anderen Punkt Ihrer Meinung sein, bin ich zumindest, aber das ist eine Debatte, die wir hier gar nicht führen können und auch nicht führen sollten, denn das ist einfach nicht unsere Zuständigkeit.
Auf der anderen Seite finde ich es auch zu einfach, immer wieder darüber zu reden, dass all diejenigen, die sich in der genannten Region möglicherweise in Haft oder in Lagern aufhalten, tatsächlich frei gewählt in diese Situation gegangen sind, also sich radikalisiert haben, Menschen aus Hamburg – über die reden wir hier –, die nach Syrien gegangen sind, denn dahinter verbergen sich verschiedenste Schicksale. Herr Gladiator hat es angedeutet: Wir haben im PKA dazu viele Einzelheiten gehört, die tatsächlich nicht öffentlich sind; das ist das Problem der Kollegin Özdemir. Aber es ist deutlich geworden, dass zum Beispiel dort selbstverständlich auch Kinder geboren worden sind, dass dorthin auch Menschen, vor allem Frauen, verschleppt worden sind, die diese Situation nicht freiwillig gewählt haben. Das heißt, insgesamt muss das Konzept der Aufnahme der Rückkehrenden aus Syrien und der Region natürlich so ausgeweitet werden, dass es nicht nur darum geht, Justiz und Staatsanwaltschaft darauf vorzubereiten, dass von dort Kämpferinnen und Kämpfer zurückkommen, sondern auch Menschen, die sehr viel Betreuung bedürfen, die soziale Betreuung brauchen, die ärztlicher Betreuung und psychischer Unterstützung bedürfen. All das ist uns und auch Hamburg klar und ob es ausreichend ist, wird man sehen. Die Mittel für Legato sind nicht ganz wenige, die Aufnahmekapazitäten in Therapieeinrichtungen sind sicherlich eher knapp. Aber all das ist gar nicht so richtig Teil Ihres Antrags.
Zu Punkt 2, Eckpunkte erarbeiten: Ich gehe davon aus, dass das in der Behörde passiert und wir uns vielleicht im Rahmen der Selbstbefassung in ein paar Monaten – vor der Sommerpause, würde ich mal sagen – auch damit noch einmal auseinandersetzen können.
Aber Ihrem letzten Satz, dass Sie von uns jetzt und hier konkrete Antworten erwarten, kann ich tatsächlich nicht folgen, denn die Punkte 1 bis 4, die Sie aufgelistet haben, sind Anforderungen und Beschreibungen und darin steht nicht, dass das jetzt sofort beantwortet werden solle. Es ist klar, dass Hamburg, dass wir im Parlament uns genauso wie die zuständigen Behörden darauf vorbereiten müssen, dass es Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die aus Hamburg gegangen sind und wieder nach Hamburg kommen, geben wird, schon jetzt gibt
und auch weiterhin geben wird. Das muss angemessen, humanitär und der jeweiligen Situation entsprechend entwickelt und umgesetzt werden. Meiner Meinung nach ist das für die jetzige Situation tatsächlich auch ausreichend.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, wie diskutiert man eigentlich in fünf Minuten ein derartiges Menschheitsthema? Wie kann man das eigentlich erfassen, dass diese ganze Fluchtgeschichte, die vor 2 Millionen Jahren mit der Frühform der Homo sapiens in Afrika angefangen hat, ein typisches Element der Weiterentwicklung der Menschheit gewesen ist und immer war, und heute zu einem Thema fast schon verkommt – in dicken Anführungsstrichen –, wo sehr schnell sehr viel an politischem Bedenkenträgertum hervortritt, wo man sich vor Populismus fürchtet, wo man sich vor dem Signal fürchtet, ja, dieses Land, diese Republik, dieses Europa oder auch dieses Bundesland ist bereit, Menschen aufzunehmen, die in Not sind. Das, finde ich, ist das große Problem, das hinter all unseren Diskussionen hier steckt.
Und welches Land die größere Hölle ist, um es einmal so zu sagen, Libyen, Jemen, Syrien, das kann man nicht so entscheiden. Der Antrag der LINKEN bezieht sich auf eine sehr spezielle schutzbedürftige Gruppe, das ist richtig, die brauchen eine besondere Hilfe, und gleichzeitig muss man, glaube
ich, bei dieser Debatte, die wir im Innenausschuss dann sehr konkret weiterführen können, sich darüber im Klaren sein, dass auch das nicht reichen wird, um nur annähernd ein Signal von wirklicher Hilfe geben zu können. Trotzdem darf man an der Stelle natürlich nicht aufhören. Ich will nicht so verstanden werden, dass eine Zahl von 100 oder 500 eine unwichtige Zahl ist. Nur müssen wir uns immer wieder im Klaren darüber sein, wie kleinteilig wir hier diskutieren und wie groß die Aufgabe und das Problem sind.
Herr Gladiator, Sie haben gesagt, Sie sähen die humanitäre Situation ähnlich. Aber wir müssen dann natürlich auch darüber reden, dass es so klare, deutliche Ansagen und Festsetzungen von Bundesebene gibt, eben nicht einzusteigen in Kontingentflüchtlinge, in eine humanitäre Unterstützung außerhalb des normalen Verfahrens, dass es den Ländern natürlich massiv erschwert wird. Anders als Sie teile ich nicht die Einschätzung, dass die große Linie vom Bund aus gegeben werden muss, wo wir doch hier erleben, dass jeden Tag neue Städte sich als sicherer Hafen erklären
und dass immer mehr Bundesländer sich dahin aufmachen zu sagen, sie seien sehr wohl bereit, Kontingente von Geflüchteten aufzunehmen. Ich empfinde die Große Koalition auf Bundesebene hier so deutlich als Bremser, dass ich es nur richtig finde zu sagen, eigentlich müsse man auch einen politischen Weg über den Bundesrat gehen und dieser Vorherrschaft des Bundesinnenministeriums an der Stelle dann doch einmal ein Ende setzen.
Wie schnell uns das gelingt, weiß ich auch nicht. Ich weiß aber, dass schnelle Hilfe notwendig ist. Wir begrüßen sehr das Programm, das in Schleswig-Holstein aufgelegt worden ist. Es ist erst am Anfang; ich glaube, sie haben es im November beschlossen. Das wäre so ein Programm, bei dem man möglicherweise politisch in Gespräche kommt und bei dem Hamburg vielleicht dann auch noch die Bereitschaft entwickeln könnte, etwas mehr zu tun als das, was es heute schon alles tut. Es gibt nur noch fünf Länder mit dem Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge. Es gibt Angebote für Menschen, die schon hier sind, die sich wesentlich unterscheiden von dem, was andere Bundesländer in Richtung Ausbildung, in Richtung Erwerbstätigkeit machen. Hamburg geht durchaus sorgsam und gut und empathisch mit den Geflüchteten um, die hier sind, aber ich sehe das Bild noch nicht abgerundet. Ich finde schon, wir könnten uns noch einmal viele Gedanken darüber machen, was wir noch mehr tun könnten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum BKA-Gesetz sehr deutliche Signale gegeben, die die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Freiheitsrechte auf der einen Seite und die notwendigen Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit auf der anderen Seite noch einmal ganz deutlich machen. Es gibt in dem Urteil keine rechtssichere Entscheidung zu dem Begriff drohende Gefahr. Dieser Rechtsbegriff ist so nicht thematisiert worden, sondern gerade zum Beispiel die Einschränkungen, die verdeckte polizeiliche Maßnahmen dort nach sich gezogen haben, bieten keine Grundlage, an der Stelle etwas zu verschärfen. Das heißt also, ob der bayerische Gefahrenbegriff überhaupt noch als verfassungskonform anzusehen ist, ist umstritten. Da folge ich Herrn Gladiator: Es wäre das Dümmste, was man machen kann, jetzt einen derartigen Begriff in die Novellierung hineinzunehmen, und dann, wenn das ausgeklagt ist, wieder neu anfangen zu müssen. Im Übrigen wird auch das Gesetz in BadenWürttemberg gerade beklagt.
Von den zwölf Bundesländern, die in den letzten Jahren der Aufgabe, die das Bundesverfassungsgericht uns allen – also den Länderparlamenten – gegeben hat, nachkommen, haben es zwei Drittel geschafft, innerhalb der letzten zwei Jahre tatsächlich bis zur parlamentarischen Befassung und zur Entscheidung zu kommen. Bei vier Bundesländern ist die Gesetzesänderung noch in Planung. Dazu gehört Hamburg. Ja, es ist ein kompliziertes Verfahren. Es ist eine komplizierte Aufgabe, die das Verfassungsgericht uns hier – zu Recht – gestellt hat. Und wir haben auf der anderen Seite natürlich auch die Notwendigkeit zu berücksichtigen, dass die Belange der Zivilgesellschaft … Die an dieser Stelle sehr wachsam ist, das sieht man an den großen Demonstrationen, die in verschiedenen Bundesländern stattgefunden haben nach Bekanntwerden des Inhalts der Novellierung. Auch die müssen wir mit berücksichtigen. Das bedeutet für uns schlicht und einfach, dass wir uns hier in einem nicht kurzen und knappen und schnellen Verfahren dieser Novellierung parlamentarisch annähern werden.
Das ist ein eingeübtes Verfahren. Überhaupt nicht hilfreich ist da, mit einem einzelnen Begriff kommen zu wollen und zu sagen: Das muss da jetzt rein, der Lieblingsbegriff der AfD, wenn ich es richtig verstanden habe, der gehört da rein und nichts anderes. Das hilft …
Ja, das habe ich gelesen.
Das hat, ehrlich gesagt, auch nicht annähernd den Umfang der Aufgabe beschrieben, die uns hier bevorsteht.
Also, schlicht und einfach: Die hamburgische Novellierung ist dran, ja. Sie braucht aber auch hier wie in den anderen Bundesländern ihre Zeit. Wir werden diese Novellierung bekommen.
Wir werden uns mit dem Entwurf beschäftigen können. Und wir werden immer wieder zu überprüfen haben, was das Bundesverfassungsgericht uns Parlamenten natürlich mit als Aufgabe gegeben hat, nämlich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in Bezug zu unseren Freiheitsrechten. Das bleibt hier schlicht und einfach die große Aufgabe.
Tatsächlich passiert genau das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, was eigentlich völlig überflüssig ist. Wir hatten deshalb unseren Dreiminutenbeitrag auch ursprünglich zurückgezogen, in dem es schlicht und einfach um die Aufklärung gehen sollte, dass
genau diese Themen aus den Punkten 1 bis 11 des LINKEN-Antrags Teil der Selbstbefassung …
Das mag jetzt für Frau Ensslen nicht interessant sein, für uns aber.
Ich will es den anderen sagen, die nicht im Sozialausschuss waren. Wir diskutieren seit November oder Ende Oktober, glaube ich – die Senatorin nickt, es war Oktober –, immer wieder genau darüber: Was passiert, wenn das neue Bundesprogramm in Hamburg relevant wird, umgesetzt werden muss? Was können wir tun für die Träger, die nicht in das neue System passen? Was können wir tun für die Beschäftigten, die möglicherweise nicht auf die neuen Plätze passen? All das ist ausführlich besprochen worden und genau diese Verabredung, wieder in die Selbstbefassung zu gehen … Die im Übrigen nicht eine einzige Zuschauerin, einen einzigen Zuschauer hatte; wir haben uns selbst befasst und das war auch gut. Wir haben gesagt, wir befassen uns erneut. Der Senat wird uns die Zahl der Plätze vorlegen. Der Senat wird uns jeden einzelnen Träger beschreiben und er wird sicherstellen, dass nicht eines der jetzt aktuell laufenden Projekte durch diese Umstellung auf das Bundesprogramm gefährdet sein wird.
Das, was Sie dargestellt haben, Frau Dr. Ensslen, war nicht von sehr tiefgreifender Kenntnis geprägt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, Herr Warnholz, das fand 2003 hier statt, aber das war nicht nur die Zeit von Ole von Beust, sondern es war die Zeit einer Koalition.
Das dachte ich mir, Herr Nockemann. Aber ich bin vor Ihnen dran, also muss ich das schon einmal vorab erzählen.
Das war die Zeit, als Sie in einer Koalition mit der PRO waren – der Schill-Partei, kurz gefasst. Und da mussten Sie vielleicht so einem Antrag folgen. Aber die Notwendigkeit erschließt sich mir nicht, warum Sie sich jetzt an diesen AfD-Antrag anklötern, uns lange historisch hergeleitet noch einmal die Aufgaben der Bundeswehr und das, was sie an großartiger Arbeit leistet, beschreiben, aber eigentlich keinen inhaltlichen Grund nennen, warum dieser Beförderungsappell, der, wie Herr Schumacher schon gesagt hat, mit großem Aufwand, mit viel Begleitung,
mit viel Öffentlichkeit bei der Bundeswehr-Universität stattfindet, dort nicht mehr stattfinden soll.
Die Verankerung der Bundeswehr in der Zivilgesellschaft erreicht man nicht durch öffentliche militärische Zeremonien;
die betonen nämlich das Trennende. Die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform trifft man dort, wo sich die ganze Vielfalt der Gesellschaft trifft.
Den Tag der offenen Tür hat Herr Schumacher schon genannt. Wir können auch das gemeinsame Totengedenken im November im Michel benennen. All diejenigen, die da waren – ich habe nicht so viele von der Seite gesehen –, wissen, was ich meine.
Die Begegnung bei der …
Herr Gladiator, Sie waren da, das weiß ich.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Liebe Frau Möller, Augenblick, Frau Möller. Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe, denn das artet sonst in ein Zwiegespräch aus. Danke.
Aber dann bitte auch meine Uhr anhalten. Danke.
Zum Beispiel die Begegnung bei der szenischen Lesung zum Holocaust-Gedenktag im Rathaus am vorigen Sonntag, Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kirchen und Religionsgemeinschaften, politische Diskussionen, all das sind Orte, wo sich die Gesellschaft, die Hamburgerinnen und Hamburger und auch wir natürlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr treffen. Das ist auch gut und richtig so.
Wir hatten die Debatte hier im Parlament tatsächlich schon 1998 und 2002. Es hat mir, muss ich sagen, viel Freude gemacht, die alten Protokolle zu lesen. Herr Warnholz, Frau Duden – jetzt ist sie nicht mehr da –, Herr Rosenfels, Herr Nockemann und auch ich waren zumindest bei der Debatte 2002 dabei. Der damals innenpolitische Kollege, Michael Neumann, der uns allen auch in anderer Funktion als nur der SPD bekannt ist, hat, meine ich, die wichtigsten Sätze in der Debatte 2002 gesagt. Er hat nämlich in Richtung CDU und SchillPartei gesagt:
"Passen Sie auf, dass Sie nicht Politik mit der Bundeswehr machen, sondern dass Sie Politik für die Bundeswehr machen."
Obwohl die SPD damals dem Antrag zugestimmt hat, ist das aus meiner Sicht immer noch der politisch klügste Satz der damaligen Debatte. Denn genau an dem Punkt sind wir. Auch die Herleitung von Herrn Ehlebracht hat mir nicht weiter verständlich gemacht, welcher sachliche Grund dahinter ist. Die AfD will die Bundeswehr instrumentalisieren.
Sie wollen das Militärische feiern, Sie wollen es weiterhin nicht als Teil der Gesellschaft, sondern außerhalb der zivilen Gesellschaft stehend haben. Es ist im Übrigen nicht, so wie es in Ihrem Antrag steht, Teil der Traditionslinie der Bundeswehr, sondern es waren Graf Baudissin, Egon Bahr und andere, die hier die Staatsbürgerin, den Staatsbürger in Uniform formuliert haben, und dabei soll es auch bleiben.
Ein paar Feinheiten Ihres Antrages machen mir noch einmal deutlich, wo Sie stehen. Sie schreiben – ich zitiere aus Ihrem Antrag –:
"Unsere Soldaten haben nach ihrer Grundausbildung gelobt, das deutsche Volk tapfer zu verteidigen."
Seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 gibt es diese Gelöbnisse nicht mehr. Es wird ein Eid geschworen, aber der Eid ist falsch zitiert, denn der Eid lautet:
"Ich schwöre,"
und wieder Zitat –
"der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."
Genau darin liegt der Unterschied.
Das ist nämlich das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu dem Rechtsstaat, für den wir hier streiten. Deshalb finde ich den CDU-Antrag an der Stelle schon fast tragisch.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Nockemann, ich muss das einfach noch einmal sagen: Sie sind ein ganz schlechter Geschichtenerzähler.
Völlig faktenfrei berichten Sie Dinge, basteln sich die Beschreibung einer Situation, die sich so aufgrund der Vorfälle, zum Beispiel auch aufgrund des Berichts des Wehrbeauftragten, überhaupt nicht wiederfinden lässt. Wenn man sich dann anguckt, was Herr Ehlebracht gesagt hat, und wenn man sich dann anguckt, was Sie gesagt haben, und wenn man sich dann anguckt, was in Ihrem Antrag steht, nämlich dass dieser öffentliche Beförderungsappell auf dem Rathausplatz – darüber haben wir nun schon mehrfach gesprochen –
helfen solle, das Nachwuchsproblem unserer Streitkräfte zu mildern und die kostspieligen – ist noch nicht fertig – derzeit durchgeführten Werbemaßnahmen unnötig zu machen …
Deshalb also feierliche Zeremonien der in Hamburg stationierten Soldaten. Das ist einfach nur Unsinn.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Nicolaysen, die Rede, die Sie gehalten haben, und der Antrag, den Sie hier gestellt haben, passen irgendwie nicht wirklich zusammen. Sie haben in Ihrem Antrag eine allgemeine Situation beschrieben, die jedes Bundesland betrifft, die auch vom IAB sehr zielführend und korrekt beschrieben wurde, und Sie sind mitnichten auf die Hamburger Situation eingegangen. Hätten Sie vielleicht – das muss ich an dieser Stelle einmal sagen – die sehr umfangreiche 45-seitige Große Anfrage der CDU vom letzten Jahr gelesen, dann wüssten Sie, welche Details und welche Akteurinnen und welche Akteure es in dem Bereich gibt und welche Zahlen für Hamburg wirklich gültig sind. Ich möchte das noch konkretisieren, was Frau Rath eben gesagt hat. Die Punkte 1.a. bis g. werden genau in dem Konzept, das wir und andere Akteure und Akteurinnen verfolgen mit dem Ziel, die Geflüchteten und andere, die immer noch arbeitsmarktfern sind, in den Arbeitsmarkt zu brin
gen, umgesetzt. Wenn Sie sich im Sozialausschuss unsere vielen Befassungen zu diesem Thema, auch sehr detaillierte Befassungen, noch einmal angucken, dann wüssten Sie tatsächlich, dass all das, was Sie hier fordern, Teil des umfangreichen Konzepts ist, das natürlich immer wieder überprüft werden muss, weshalb wir uns immer wieder berichten lassen, und das zum Beispiel bei dem Anteil der Frauen, die in diesem Konzept erfasst werden, ein bisschen Nachsteuerung haben könnte. Das wäre einmal ein spannendes Thema, da zu gucken: Was kann man noch machen, wie ist das Potenzial? Aber, um es kurz und knapp zu sagen: Wir brauchen den FDP-Antrag dazu tatsächlich nicht, dann aber gern weitere Diskussionen zu dem Thema im Sozialausschuss, Selbstbefassung oder wie auch immer, wenn die Behörde mit aktuellen Informationen kommt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man sieht schon an diesen Redebeiträgen, dass es sehr wohl republikweit, nicht nur in Hamburg, eine politische Debatte zu dem Einsatz der biometrischen Software für die Gesichtserkennung gibt. Diese politische Debatte muss einerseits geführt werden, andererseits ist auch das, was Herr Tabbert gesagt hat, natürlich zutreffend. Wir haben hier einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten. Er hat eine Verfügung erlassen. Die Behörde hat sich entschieden, dieser Verfügung nicht zu folgen. Das wird zu einer gerichtlichen Klärung führen. Deshalb macht der Antrag mit der Formulierung, so wie Sie, Herr Jarchow, sie im Antrag gewählt haben, jetzt hier und heute keinen Sinn. Denn der Weg, dieses gerichtliche Verfahren zu gehen, ist eingeschlagen worden; den teilen wir auch politisch. Jetzt auszuscheren und zu sagen, wir machen praktisch parallel eine Initiative in Richtung Bund, halte ich für sinnlos. Aber darüber hinaus muss klar sein, dass nicht nur bei uns, son
dern in allen Bundesländern, in denen gerade das SOG, die Polizeigesetze erneuert werden, genau diese Debatte stattfindet. Und die Debatte geht sehr wohl – das sieht man auch schon hier an unseren Beiträgen – nicht um den Grundsatz, ob man überhaupt Gesichtserkennungs-Software anwenden dürfe oder nicht, sondern die Frage ist, wie weitgehend, für welche Einsatzzwecke, für welche Situationen. Und das ist und bleibt eine politische Debatte. Reicht die Generalklausel oder reicht sie nicht, braucht man spezielle Gesetze dazu? Das werden wir weiter diskutieren, aber für das in Hamburg begonnene Verfahren ist der Antrag nicht hilfreich. Deswegen wird er nicht überwiesen und deshalb wird er abgelehnt. Aber wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die unterschiedlichen Einschätzungen der politischen Parteien in den Bundesländern selbstverständlich weiterhin zu dieser Diskussion führen werden. Das finde ich gut und richtig, und die werden wir uns hier auch nicht ersparen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Warnholz, das war ein Beitrag zu dem Thema "Alles, was ich schon immer einmal zur Polizei sagen wollte". Vielleicht hätten Sie dazu einen Antrag schreiben sollen.
Wir sind heute hier zu später Stunde mit einem Ersuchen, das, glaube ich, unsere ureigenste Aufgabe ist. Immer dann, wenn wir wissen, dass es irgendwann auch einmal ums Geld gehen wird, werden wir selbstverständlich parlamentarisch aktiv und ersuchen den Senat, uns doch dann einmal möglichst frühzeitig zu berichten und uns mit in die Entwicklung hineinzunehmen zu dem, was er so alles vorhat.
Das alles verbirgt sich hinter diesem Ersuchen. Was da schon läuft oder was da nicht läuft, was Sie von der CDU-Fraktion alles schon wieder wissen,
das können Sie dann mit dem abgleichen, was der Senat uns berichten wird.
Ich würde gern an einer anderen Stelle noch einmal anfangen. Vielleicht noch einmal als Informati
on: Es finden in diesen Tagen die IMK-Treffen statt. Dass der Senator dorthin musste und nicht hier sein konnte,
Ja, das haben wir angemeldet, weil wir auch ohne Senator dazu reden können, Herr Gladiator,
spricht durchaus für uns, aber noch lange nicht gegen den Senator.
Ich glaube, dass wir durch das eine Jahr Beschäftigung mit den Herausforderungen, mit den Ergebnissen und mit den Polizeieinsätzen zum G20-Gipfel mehrere Dinge haben lernen müssen. Das eine Wichtige dabei ist, dass alle Bereiche der Polizei, genauso wie wir auch, darauf angewiesen sind, qualifizierten Nachwuchs ausbilden zu können. Das hat qualitative und quantitative Aspekte. Die Anforderungen an die Polizei werden vielfältiger und komplexer. Ausbildung, Studium und Weiterbildung müssen diesen Wandel nicht nur mitmachen, sie müssen ihn auch vordenken, praktisch umsetzen und trainieren. Die Infrastruktur für diese anspruchsvolle Aufgabe besteht nicht einfach nur in Häusern, sondern in einem kompakten Angebot einer Ausbildungsstätte. Sie muss den qualitativen Ansprüchen entsprechen, die wir selbst an die Arbeit der Polizei stellen. Das heißt: Wir wollen weg von möglichst vielen Provisorien, sondern möglichst schnell hin zu einer Weiterentwicklung, einer baulichen, technischen, und sonstig optimierten Akademie der Polizei …
Danke. – Unabhängig davon, ob am Ende eine Sanierung oder ein Neubau ansteht. Sie mögen das möglicherweise auch schon wissen, was geplant ist, Herr Gladiator. Ich glaube, wir werden uns mit diesem Ersuchen dann ausführlich beschäftigen können, wenn der Senat uns seine Konzeption vorstellt.
Das ist erfreulich. Denn nur dann, wenn möglichst viele in diesem Raum sich einig sind in die
sen baulichen Fragen, schaffen wir es vielleicht, auch konzeptionell weiterzukommen und uns den neuen Herausforderungen, den Gewaltphänomenen, der Digitalisierung und allem anderen, was die Polizei und damit aber auch uns weiterhin erwartet, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, gemeinsam zu stellen. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Nockemann, das war schon einmal fast etwas Lustiges in einem AfD-Antrag, dass Sie hier so nebenbei sagen, es gebe eine leichte Ungenauigkeit. Dieser Antrag ist schlicht und einfach so, wie Sie ihn geschrieben haben, völliger Nonsens, denn das, was Sie wollen, geht gar nicht. Herr Gladiator hat das eben schon gesagt, Herr Schumacher hat es gesagt, und ich gehe davon aus, dass Sie das genau wussten. Sie wollten nur noch einmal Ihr Sprüchlein hier aufsagen können und Ihren Text loswerden.
Aber es ist gut, wenn man dann auch noch einmal darüber redet. Deshalb möchte ich mir, auch wenn das nicht zu meinen Lieblingsaufgaben gehört, doch einmal die Antwort genauer angucken, die Ihr Abgeordneter Leif-Erik Holm im Bundestag bekommen hat und die Sie hier zum Teil, und zwar zu dem eher uninteressanten Teil, zitiert haben. Es hat nämlich aufgrund dieser Diskussion auf der Innenministerkonferenz sehr wohl einen Auftrag an eine sogenannte Kommission zur Weiterentwicklung des statistischen Systems der PKS gegeben. Diese Kommission ist schlicht und einfach zu der Erkenntnis gekommen, dass es keine Rechtsgrundlage für eine derartige Erweiterung gibt.
Ja, das ist wahrscheinlich auch irgendwie politisch. Wollten Sie das sagen?
Es ist auf jeden Fall einfach noch einmal die Bestätigung dessen, was Herr Gladiator gesagt hat, was Herr Schumacher gesagt hat: Es gibt keine Rechtsgrundlage. Die PKS hat einen bestimmten Zweck, darüber kann man auch immer streiten.
Der Kern ist, das Anzeigeverhalten abzubilden. Danach setzen die Arbeit und die Aufgabe nicht nur von Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden ein, sondern eben auch von Sozialwissenschaft, von Kriminologie. Dann geht es um soziale,
ökonomische, familiäre, persönliche Umstände bei Straftaten. Das ist das, was vorgesehen ist in unserem Rechtsstaat, den ich für den richtigen halte. Ich möchte nicht, dass wir Ihrer Intention folgen, die besagt, es müsse doch Zusammenhänge zwischen Nationalität und den Straftaten geben. Sie selbst sagen in Ihrem Antrag, das sei nicht rassistisch.