Meine Damen und Herren! Seien Sie doch bitte so nett und nehmen Sie Ihre Plätze ein, dann können wir beginnen.
Dann eröffne ich die heutige Sitzung, meine Damen und Herren, und beginne sie mit Geburtstagsglückwünschen, die sich an unsere Kollegin Frau Dr. Annegret Kerp-Esche richten. Liebe Frau KerpEsche, im Namen des ganzen Hauses alles Gute zum Geburtstag und für das neue Lebensjahr.
Mit Schreiben vom 28. September 2018 hat mir der Abgeordnete Professor Dr. Jörn Kruse seinen Austritt aus der AfD-Fraktion zum 1. November 2018 zur Kenntnis gegeben. Herr Professor Dr. Kruse wird sein Mandat als fraktionsloser Abgeordneter weiter ausüben.
Des Weiteren hat mir mit Schreiben vom 22. Oktober 2018 die ehemalige Abgeordnete Frau Dr. Stefanie von Berg mitgeteilt, dass sie ihr Bürgerschaftsmandat zum 31. Oktober dieses Jahres niederlege. Frau Dr. von Berg war seit März 2011 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Sie engagierte sich als bildungs- und gleichstellungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung, im Europaausschuss und im Schulausschuss, dessen Vorsitz sie innehatte. Die Bürgerschaft dankt Frau Dr. von Berg für die geleistete Arbeit und wünscht ihr alles Gute.
Nach Mitteilung des Landeswahlleiters ist am 1. November 2018 auf der Wahlkreisliste 6 der GRÜNEN Fraktion Herr Dominik Lorenzen nachgerückt.
Lieber Herr Lorenzen, ich begrüße Sie herzlich in unserer Mitte und wünsche Ihnen viel Freude bei der neuen Aufgabe.
Hierzu hat mir der Präsident des Senats mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 mitgeteilt, dass er Herrn Senator Frank Horch auf seinen Wunsch hin zum 31. Oktober 2018 aus seinem Amt als Senator entlassen und Herrn Michael Westhagemann
Das Schreiben des Senatspräsidenten war mit dem Wunsch verbunden, die Bestätigung der Berufung in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Wunsch haben wir entsprochen. In einem mir eben zugegangenen weiteren Schreiben teilt mir der Präsident des Senats nun mit, dass er heute gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 1 der Hamburgischen Verfassung Herrn Michael Westhagemann zum Senator berufen habe und seine Bestätigung durch die Bürgerschaft für die heutige Sitzung beantrage.
Die entsprechende Drucksache ist Ihnen zugegangen beziehungsweise wird gerade verteilt. Die Fraktionen sind übereingekommen, das Verfahren zur Bestätigung der Berufung vor der Aktuellen Stunde durchzuführen.
Wir beginnen also mit der Drucksache 21/14840, der Bestätigung der Berufung eines Senatsmitglieds. Nach Paragraf 4 des Senatsgesetzes entscheidet die Bürgerschaft über die vom Ersten Bürgermeister beantragte Bestätigung eines Senators ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Vereinbarungsgemäß findet dies in Wahlkabinen statt.
Wir verfahren so, dass Frau Yilmaz und Herr Kreuzmann abwechselnd Ihre Namen in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und Ihre Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung und Ablehnung oder Enthaltung. Sie gehen damit bitte in die Wahlkabine und nehmen Ihre Entscheidung vor. Jeder Stimmzettel darf bitte nur ein Kreuz bekommen, alles andere macht ihn ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel sind wie immer ungültig. Danach begeben Sie sich bitte zu Herrn Kreuzmann an die Wahlurne und werfen dort Ihren Zettel hinein.
Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Dann stelle ich fest, dass alle Mitglieder der Bürgerschaft aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe damit beendet ist. Dann erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen und bitte, die Stimmen auszuzählen.
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist dann wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen gern das Ergebnis der Abstimmung bekannt.
Es sind 118 Stimmzettel abgegeben worden, alle waren gültig. Herr Michael Westhagemann erhielt 74 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Für die Bestätigung ist die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Diese ist erreicht. Sie haben damit die Zutrittsberechtigung zu diesem Plenarsaal erworben – herzlichen Glückwunsch – und sind hier nach vorn in unsere Mitte gekommen.
Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor:
"Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, so viel ich vermag, fördern will."
Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" zu sprechen.
Herr Senator, damit haben Sie den vor der Bürgerschaft erforderlichen Eid geleistet. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen eine gute Amtszeit, viel Glück bei der Führung der Amtsgeschäfte zum Wohle der Freien und Hansestadt Hamburg und herzlichen Glückwunsch.
Meine Damen und Herren! Ich habe ein weiteres Schreiben des Präsidenten des Senats erhalten. Darin wird mir mitgeteilt, dass der Senat Herrn Senator Westhagemann mit dem Amt des Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation betraut hat. Herzlichen Glückwunsch noch einmal.
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Wir starten mit dem ersten Thema, angemeldet von der FDP-Fraktion. Herr Oetzel bekommt das Wort für maximal fünf Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Westhagemann, lassen Sie mich Ihnen zuerst einmal zu Ihrem neuen Amt gratulieren. Wir wünschen Ihnen als FDP-Fraktion ein gutes Gelingen im Sinne der Hamburgerinnen und Hamburger und viel Erfolg bei der Bewältigung der Probleme, die Ihnen in Ihrem Ressort sicherlich begegnen werden.