Dann ist der Widerspruch nicht zustande gekommen von einem Fünftel der anwesenden Mitglieder, die notwendig gewesen wären.
Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das bei einigen Gegenstimmen und einer Enthaltung so beschlossen worden in zweiter Lesung und damit endgültig.
Wer möchte hierzu der Ausschussempfehlung folgen und das darin aufgeführte Gesetz über die Kreditaufnahme und Auszahlung an die hsh finanzfonds AöR im Zusammenhang mit der Veräußerung der HSH Nordbank AG beschließen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das auch bei ein paar Gegenstimmen und Enthaltungen beschlossen worden.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Schließlich haben wir noch über den gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN aus Drucksache 21/13404 abzustimmen.
Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das bei ein paar Enthaltungen angenommen worden.
Dann muss ich meinen Mahnruf korrigieren. Ich habe zwar den richtigen Sünder angeguckt, aber den falschen Namen genannt: Es war nicht Herr
Liebe Kollegen! Wir sind hier oben von mehreren Personen angesprochen worden ob des Ausdrucks, der hier gefallen ist. Ich habe ihn selbst nicht gehört, sondern ich habe das wiedergegeben. Ich empfehle, damit wir die Sache vom Eis bekommen, dass sich derjenige bitte beim Präsidium meldet, der diese Aussage gemacht hat, bevor hier noch weitere Unverdächtige von mir aufgerufen werden.
Ich komme zum nächsten Tagesordnungspunkt und rufe Punkt 32 auf, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Dolmetscherinnen und Dolmetscher an Hamburger Schulen endlich bedarfsgerecht einsetzen und angemessen vergüten.
Ich habe jetzt zunächst einmal, bevor ich den Punkt 6 aufrufe, noch das Ergebnis der Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Es sind 104 Stimmzettel abgegeben worden, alle waren gültig. Herr Frank Maur enthielt 93 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen. Damit ist Herr Maur gewählt worden.
Jetzt aber Punkt 6 der Tagesordnung, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Verfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste.
[Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Verfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste – Drs 21/12897 –]
Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Tagesordnungspunkt von der Fraktion DIE LINKE als Kurzdebatte angemeldet worden ist, sodass jeder Rednerin und jedem Redner pro Debatte zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Von den 155 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel sind Stand 14. Mai 52 Verfahren eingestellt.
Zehn Monate nach dem Gipfel gibt es keine Anklage, keinen Strafbefehl, keine Einstellung gegen Auflagen. Es kann, das will ich betonen, in jedem Einzelfall gute Gründe für eine Einstellung geben. Aber dieses Verhältnis von 52:0 ist sehr, sehr bedenklich.
Das nährt den Eindruck, dass bestätigt werden soll, was unmittelbar nach dem Gipfel als Tatsache behauptet wurde: Polizeigewalt habe es nicht gegeben. Sie bestärken bei denen, die als friedliche Demonstrierende, als Anwohnerinnen oder als Journalistinnen Polizeigewalt erfahren haben, und bei denen, die das erlebt haben, den Verdacht, dass es keine umfassende Aufklärung, keine polizeiliche und justizielle Aufarbeitung von Polizeigewalt geben soll. Sie erzeugen Misstrauen in die Rechtsstaatlichkeit und schwächen die ohnehin geringe Bereitschaft von Bürgerinnen, bei dem Verdacht rechtswidriger Polizeigewalt Anzeige zu erstatten. Wozu auch, wenn sowieso eingestellt wird?
Elf Verfahren wurden eingestellt, weil die Täter nicht identifiziert wurden. Das ist ein unschlagbares Argument für die individuelle Kennzeichnungspflicht.
20 Verfahren wurden eingestellt, weil die Tat nicht nachweisbar war, nicht etwa, weil es definitiv keine Tat gab. Nur fünf wurden eingestellt, weil es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gab.
Richtig ist: Es gibt wenig Anzeigen von Geschädigten. Ich höre von vielen, die als Geschädigte resigniert die Achseln zucken.