Protokoll der Sitzung vom 13.02.2019

Vielen Dank, Frau Özdemir. – Frau Jäck, Sie haben nun das Wort.

Frau Özdemir, wir können jetzt eine Staatsaffäre daraus machen, aber ich finde, das sollten wir nicht tun.

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin! Zur Faktenlage: Uns liegt die Drucksache 21/ 15986, Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vor. Die EU-Richtlinie über den Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen war bis zum 23. September letzten Jahres in den Mitgliedsstaaten rechtlich umzusetzen. Für eine Umsetzung ist es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erforderlich, die jeweiligen Behindertengleichstellungsgesetze sowie die entsprechenden Verordnungen, die sogenannten Barrierefreien Informationstechnik-Verordnungen, anzupassen. Zunächst war eine Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen des Gesamtnovellierungsverfahrens Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen geplant. Dieses wird nicht möglich sein. Im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens werden die Vertreter der Interessensverbände und -organisationen mit behinderten Menschen beteiligt und, Frau Özdemir, das Beteiligungsverfahren läuft zurzeit.

(Zuruf von Cansu Özdemir DIE LINKE)

Die intensive parlamentarische Beratung – eine Expertenanhörung wird von meiner Fraktion vorgeschlagen werden – erfolgt im Anschluss.

Die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – das ist richtig –, das sich zurzeit im Stadium Vorverfahren befindet und das, sollte die Bun

(Vizepräsidentin Christiane Schneider)

desrepublik Deutschland die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen nicht in absehbarer Zeit umsetzen, zur Anrufung des EuGH und sodann zu empfindlichen Sanktionen führt.

Von dieser Ankündigung sind Bund und Länder gleichermaßen betroffen. Weder der Bund noch die Mehrzahl der Länder erfüllen derzeit die Voraussetzungen zur Umsetzung der Richtlinie. Um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden, hat sich der Senat mit Bitte des Bundes dafür entschieden, die Umsetzung der EU-Richtlinie und die dafür notwendigen Änderungen aus der regulären Gesetzgebungsverfahrensgesamtnovellierung auszukoppeln und jetzt vorab der Bürgerschaft in dieser Einzeldrucksache vorzulegen.

Ich betone, dass innerhalb des regulären Gesetzgebungsverfahrens zum Hamburgischen Gleichstellungsgesetz in der zweiten Jahreshälfte eine vertiefte Erörterung über die dort gleichlautenden vorgenommenen Regelungen in Paragraf 11 möglich sein wird und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden können, soweit sie die EURichtlinie erfüllen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die Verbände sind im Rahmen der derzeitigen Anhörung vom Senat aufgefordert worden, sich auch zu dieser Regelung zu äußern, Frau Özdemir, und das tun sie gerade.

(Glocke)

Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Frau Jäck, Ihre Redezeit ist um. Die drei Minuten sind schon überschritten.

Die Eilbedürftigkeit ist gegeben. Bitte folgen Sie dem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD – Zuruf: Ja, ja!)

Frau Engels, Sie haben jetzt das Wort für die GRÜNE Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich jetzt noch einmal schnell gemeldet, weil meiner Kollegin die Zeit am Ende fehlte, und würde noch einmal kurz ein paar Punkte betonen.

Ja, es ist nicht hundertprozentig optimal, dass das Verfahren jetzt vorgezogen werden muss. Es wäre eleganter gewesen, das in der gesamten Novellierung des Gleichstellungsgesetzes zu machen. Es gibt jetzt aber das Verfahren, das sich ein bisschen in die Länge zieht, gerade weil wir die Verbände ausführlich anhören wollen. Das zieht sich ein bisschen, das wollen wir gründlich machen. Deswegen ist es notwendig, diese Regelung vorzuzie

hen und heute zu beschließen. Dann aber wird der Paragraf 10, um den es heute geht, auch in der Verbändeanhörung noch einmal Thema sein. Wir werden das gesamte Gesetz im Herbst im Parlament haben. Da gucken wir uns auch noch einmal den Paragrafen 10 an. Da können wir den noch nachbessern, wenn wir wollen. Also es ist jetzt nicht so, dass wir den heute abschließend im Parlament haben und uns im Herbst nicht mehr angucken, sondern wir werden das noch mit den Verbänden, mit den Betroffenen, so wie es von der UN-BRK vorgesehen ist, behandeln und auch im Parlament ausführlich debattieren, so wie es sich gehört.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und wir kommen deshalb zur Abstimmung in der Sache.

Wer möchte nun den dringlichen Senatsantrag aus Drucksache 21/15986 annehmen und das darin aufgeführte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der dringliche Senatsantrag beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Den sehe ich nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.

Diesen Senatsantrag möchten die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN nun nachträglich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.

Wer möchte diesem Überweisungsbegehren folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag nachträglich überwiesen.

Ich rufe Punkt 11 auf, Senatsantrag: Fünfte Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Bau.

[Senatsantrag: Fünfte Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Bau – Drs 21/15912 –]

(Regina-Elisabeth Jäck)

Wer möchte diesem Senatsantrag zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 13 auf, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 17. Dezember 2014: Hamburg 2020: Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertageseinrichtungen – Konkrete Schritte und langfristige Perspektive.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 17. Dezember 2014: "Hamburg 2020: Verbesserung der Betreuungsqualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen – Konkrete Schritte und langfristige Perspektive" – Drs. 20/13947 (Neufassung) – Drs 21/15751 –]

Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen.

Wer schließt sich dem Überweisungsbegehren an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Unterrichtung aus Drucksache 21/15751 Kenntnis genommen hat.

Wir kommen zu Punkt 15a, Unterrichtung durch die Präsidentin: Volksinitiative "Hamburgs Grün erhalten", hier: weitere Fristverlängerung gemäß Paragraf 6 Absatz 3 Satz 2 des Volksabstimmungsgesetzes.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Volksinitiative "Hamburgs Grün erhalten", hier: weitere Fristverlängerung gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Drs 21/16078 –]

Wir haben hier über den Antrag der Initiatoren der Volksinitiative auf weitere Fristverlängerung gemäß Paragraf 6 Absatz 3 Satz 2 Volksabstimmungsgesetz zu entscheiden.

Wer möchte nun der beantragten weiteren Fristverlängerung bis zum 9. Mai 2019 zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag auf weitere Fristverlängerung zugestimmt.

Wir kommen zu Punkt 20, Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie: Nutzung öffentlicher

Infrastrukturbauwerke als Wärmetauscherflächen für die Erdwärmenutzung.

[Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie über die Drucksache 21/13254: Nutzung öffentlicher Infrastrukturbauwerke als Wärmetauscherflächen für die Erdwärmenutzung (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 21/15916 –]

Wer sich hier der Ausschussempfehlung anschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Ausschussempfehlung mit Mehrheit gefolgt.

Tagesordnungspunkt 27, Bericht des Stadtentwicklungsausschusses: 162. Änderung des Flächennutzungsplans sowie 146. Änderung des Landschaftsprogramms – Wohnen und Mischnutzungen östlich des Eppendorfer Parks in Eppendorf.

[Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 21/14232: 162. Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg – Wohnen und Mischnutzungen östlich des Eppendorfer Parks in Eppendorf, 146. Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Wohnen und Mischnutzungen östlich des Eppendorfer Parks in Eppendorf (Senatsantrag) – Drs 21/15932 –]

Wer möchte hier der Ausschussempfehlung folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ausschussempfehlung angenommen.

Tagesordnungspunkt 28, Bericht des Stadtentwicklungsausschusses: 163. Änderung des Flächennutzungsplans – Wohnen und Gewerbe westlich der Krausestraße in Barmbek-Süd und Dulsberg.

[Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 21/14557: 163. Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg – Wohnen und Gewerbe westlich der Krausestraße in Barmbek-Süd und Dulsberg (Senatsantrag) – Drs 21/15933 –]