Seit einigen Wochen steht das Problem der Ladenöffnungszeiten und insbesondere die unterschiedliche Anwendung der Bäderregelung in unserem Land im Mittel
punkt der öffentlichen Debatte, und dies auch zu Recht, denn es geht schlicht und einfach um das Recht. Warum, wieso und weshalb, darauf möchte ich später zurückkommen.
Dies aus folgenden Gründen: Zum einen hat die Regierung sich bereits entschieden, auf Bundesebene für eine Novellierung des Ladenschlussgesetzes aktiv zu werden und zum anderen, weil wir der Intention des Antrages, nämlich zu bewerkstelligen, dass eine größtmögliche Flexibilität erreicht werden soll, nicht folgen können und wollen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf Sinn und Anliegen des Ladenschlussgesetzes verweisen. Der Gesetzgeber hat ganz bewusst ein Gesetz erlassen, das Ladenschluss- und nicht Ladenöffnungszeitgesetz heißt,
um erstens dem Grundgesetz Rechnung zu tragen, zweitens die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu schützen und drittens – und das sollte Sie ja insbesondere interessieren – einer Wettbewerbsverzerrung im Interesse von klein- und mittelständischen Einzelhandelsbetrieben vorzubeugen. Dieses politische Anliegen hat sich aus unserer Sicht auch nicht verändert. Darauf werde ich auch später noch einmal zurückkommen.
wir haben in Mecklenburg-Vorpommern, das interessiert sie auch gar nicht, einen Zustand, der für alle Beteiligten unerträglich ist. Aber, und das frage ich Sie, wer hat denn diesen Zustand verursacht? Es war doch nur eine Frage der Zeit, dass sich die Betroffenen, seien es die Kirchen oder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gegen diesen eindeutigen Rechtsbruch wehren werden.
Der Streit richtet sich doch eindeutig gegen die Bäderund Fremdenverkehrsregelung des Wirtschaftsministeriums der vergangenen Legislaturperiode.
Und dieser Rechtsstreit war Ihnen von Anfang an bewusst. Ganz bewusst haben Sie sich bei der Begründung der Bäderregelung auf den Paragraphen 23 Ladenschlussgesetz bezogen,
der den eigentlichen Spielraum rechtlich untersetzt. Der Paragraph 10 regelt die Ausnahmen in bestimmten Situationen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung, zum Beispiel in Katastrophenfällen, wie Erdbeben, also ein vorübergehendes Versorgungsinteresse für unvorhersehbare und kurzfristige Situationen. Aber vielleicht meinten Sie, dass die Erde in Mecklenburg-Vorpommern bebt, was sie jetzt ja auch tut – welch eine Weitsichtigkeit.
Bedenklich ist aus unserer Sicht, dass eine Regierung, die immer und immer wieder die Bürgerinnen und Bürger zur Einhaltung von Gesetzen auffordert, selbst ganz bewusst Rechtsbruch billigend in Kauf genommen hat. Aber wen wundert es nach den jüngsten Enthüllungen in der Bundesrepublik!
Im Übrigen hat die Sozialministerin im vergangenen Jahr bereits vor den Klagen der Kirchen auf diese Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht.
Und hier ist sicherlich die Kritik an die jetzige Landesregierung angebracht, die in der Hoffnung auf eine neue Bundesregierung nicht eigenständig agiert hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun sind die Debatten um die Änderung des Ladenschlussgesetzes nicht neu. Im Jahre 1996 wurde für eine Probezeit von drei Jahren eine Änderung herbeigeführt. Diese Änderung wurde damit begründet, dass durch eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Umsatz im Einzelhandel steigen wird und 50.000 Arbeitsplätze geschaffen werden sollten.
Die Auswertung der durch die Bundesregierung in Auftrag gegebenen Untersuchungen zeigt jedoch ein ganz anderes Ergebnis. Trotz der verlängerten Öffnungszeiten ist der Umsatz nicht gestiegen, im Gegenteil, er ist um 0,9 Prozent gesunken. Die Ursachen sind uns bekannt, eine Mark kann man eben nur einmal ausgeben.
Und die Entwicklung der Arbeitsplätze? Statt 50.000 zu schaffen sind diese in den letzten Jahren insbesondere bei den Vollzeitkräften drastisch zurückgegangen. Vier Fünftel aller Unternehmen, die die Verlängerung genutzt haben, haben heute noch weniger Beschäftigte als 1996. Durch diesen Prozess wird es insbesondere für Frauen immer schwieriger, im Einzelhandel eine existenzsichernde Arbeit zu bekommen. Der Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist heute schon unerträglich hoch.
Gleichzeitig stellt sich für mich die Frage, wie ernst Sie es denn mit der Verantwortung der Eltern, der Bedeutung der Familie meinen, mit der von Ihnen immer wieder beschworenen Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwohl, also der Ausübung des Ehrenamtes. Und wie sieht es aus mit der Entwicklung der kleinen und mittelständischen Unternehmen im Einzelhandel? Ich zitiere die Aussage des Instituts für Wirtschaftsförderung: „Die kleineren Läden besitzen vielfach nicht die betrieblichen absatzwirtschaftlichen Voraussetzungen, um mit verlängerten Öffnungszeiten einen besseren wirtschaftlichen Ertrag zu bringen.“
Und da frage ich Sie, meine Damen und Herren, die sich permanent als die Interessenvertreter der kleinen und mittelständischen Unternehmen darstellen, die unsere Bürgerinnen und Bürger zu mehr Mut zur Existenzgründung auffordern: Wie passt das alles zusammen? Ja, geben Sie es doch zu: Sie wollen die Veränderung der Öffnungszeiten als Mittel im Wettbewerb nutzen und damit den Verdrängungswettbewerb zu Lasten von kleinen Innenstädten, Stadtteilen und ländlichen Gebieten und den weiteren Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer billigend in Kauf nehmen! Und die Situation der Betroffenen ist heute schon erschreckend. Aber wo Verlierer sind, da sind auch Gewinner. Und die stehen schon heute fest. Es sind die großen Verkaufsstellen und Einkaufszentren in den Innenstädten. Ich frage mich
Um einem Missverständnis vorzubeugen, sei es zum Abschluss deutlich gesagt: Die PDS-Fraktion verschließt sich – genauso wenig wie die Kirchen und Gewerkschaften – nicht einer Bäderregelung, die auf gesetzlicher Grundlage basiert
und von den Beteiligten akzeptiert und somit den Ansprüchen der Tourismusentwicklung gerecht wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was uns von der CDU in den letzten beiden Tagen geboten wird, ist an Scheinheiligkeit nicht zu übertreffen.
Ich sage Ihnen aber voraus: Wenn Sie es jedem recht machen wollen, werden Sie am Ende doch scheitern.
Wirtschaftsminister Eggert hat schon darauf hingewiesen, wie Sie sich in der Vergangenheit verhalten haben. Ich sehe hier Herrn Dr. Born sitzen, der die Bäderregelung durchaus mitgetragen hat.
aber ich will ja auf Ihre Scheinheiligkeit kommen. Und dann muss man den Medien entnehmen, dass der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion nun seine Meinung radikal geändert hat und den Wirtschaftsminister auffordert, die Bäderregelung völlig zurückzuziehen.
Frau Skrzepski will die Fremdenverkehrswirtschaft bedienen und legt in einer langen Rede dar, dass das Ladenschlussgesetz völlig antiquiert ist und es überhaupt kein Ladenschlussgesetz mehr geben sollte.