Ohne die kontinuierliche kreative künstlerische Arbeit über die gesamte Spielzeit hinweg wären solche Höhepunkte nicht zu erreichen. Diese Kontinuität haben die Theater und Orchester des Landes durch eine ausgewogene Spielplangestaltung und deren erfolgreiche Umsetzung unter Beweis gestellt. So viel zu den Leistungen und Erfolgen, die umso höher zu bewerten sind, als die wirtschaftliche Lage der Theater ja nun nicht rosig ist. Sie ist problematisch. Die Erfolge dürfen nicht darüber hinwegtäuschen.
Das ist nebenbei nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern so, sondern es ist in der ganzen Bundesrepublik so. Theater und Orchester sind personalintensive Kunsteinrichtungen. Das Kunstwerk entsteht vor allem durch die Personen, die agieren. 85 Prozent der Ausgaben in einem Theater sind Personalkosten, so dass eine tarifliche Erhöhung zwangsläufig erhebliche Kostensteigerungen nach sich zieht.
Die Kultusministerkonferenz hat die bundesweite Dramatik, die bundesweite Problematik dieser Entwicklung thematisiert und am 9. Dezember 1999 ein Positionspapier verabschiedet, dem sich alle Länder angeschlossen haben, sonst wäre es ja auch noch nicht verabschiedet. Das Ziel des Papiers besteht im Wesentlichen darin, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Theater und Orchester und die Theaterstrukturen so zu gestalten, dass der Erhalt einer ausgewogenen Theaterlandschaft innerhalb der verfügbaren Ressourcen gesichert werden kann. Das betrifft auch Empfehlungen im tariflichen Bereich. Ich nehme an, Sie kennen dieses Papier, sonst werde ich es Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Theater muss bezahlbar bleiben. Das ist die Botschaft, die von der Kultusministerkonferenz ausgeht.
Wir haben die wirtschaftliche Situation der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern anhand von Beiträgen der kommunalen Gebietskörperschaften geprüft. Es hat sich ergeben, bei Beibehaltung der jetzigen Strukturen sowie unter Zugrundelegung einer angenommenen Steigerung von 3,5 Prozent Personalkosten und von 1,1 Prozent Sachkosten im Jahr würde der Zuschussbedarf für alle Einrichtungen bis zum Jahre 2005 auf 150 Millionen DM ansteigen. Demgegenüber steht nach den derzeitigen Erkenntnissen ein Finanzrahmen von 120 Millionen DM. Danach fehlen bei den jetzt vorhandenen Strukturen 30 Millionen DM. Das Problem wäre dann zu lösen, wenn wir sagen, wir erhalten die Strukturen so, wie sie sind, und bekommen von irgendwoher 30 Millionen DM.
Wir wissen alle, dass sich die Theater und Orchester in unserem Land ausschließlich in kommunaler Trägerschaft und Verantwortung befinden. Das ist nicht unerheblich. Das ist auch nicht unerheblich für die Möglichkeiten, die das Land hat, Einfluss zu nehmen. Das ist Ihnen doch allen klar und auch der Opposition, die immer wieder Appelle an uns richtet, in bestimmter Weise programmatisch Profil zu geben, Einfluss zu nehmen und das auch durchzusetzen.
(Harry Glawe, CDU: Na, bitte schön, dann beklagen Sie sich doch auch nicht darüber, dass wir das fordern.)
Die Übernahme von Trägerschaftsverpflichtungen durch das Land ist n i c h t vorgesehen. Die Landesregierung ist übereinstimmend der Meinung, dass wir keine Trägerschaftsverpflichtungen übernehmen. Das Land beteiligt sich mit 70 Millionen DM an der Theaterfinanzierung. Sie wissen das. Und da die Konsolidierung des Landeshaushaltes in fast allen Bereichen zur Absenkung geführt hat, ist die Verstetigung der Theaterfinanzierung eine besondere Schwerpunktsetzung des Landes und auch eine besondere Leistung.
Ich erinnere mich an die Diskussionen Anfang des Jahres 1999, die mich, das muss ich gestehen, etwas kalt erwischt haben.
(Harry Glawe, CDU: Wir hoffen, dass man nach dem FAG handelt. – Angelika Gramkow, PDS: Sie haben das doch ins FAG gepackt, nicht wir!)
Da war ja allgemein der Ruf, die Strukturen so zu lassen und die Finanzierung anzuheben. Inzwischen hat der stetige Dialog der Landesregierung mit den Einrichtungen dazu beigetragen, dass wir solche Rufe nicht mehr hören,
sondern es wird allgemein eingeschätzt, dass die Konstanthaltung dieser Leistung ein erheblicher Beitrag des Landes ist.
Es ist eine Schwerpunktsetzung und ich möchte keinen Zweifel daran lassen – das habe ich auch früher schon gesagt –, dass eine Anhebung der Theaterfinanzierung zu Lasten anderer Bereiche der Kulturförderung nicht in Frage kommen kann.
Die Schwerpunktsetzung wird auch aus dem Ländervergleich zur Theaterfinanzierung deutlich. Laut Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins – leider ist nur die Theaterstatistik von 1997/98 verfügbar – gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern mit dem höchsten Betriebskostenzuschuss je Besucher, nämlich mit rund 188 DM je Besucher.
(Georg Nolte, CDU: Das sind doch andere Einwohnergrößen. Das geht doch so nicht. – Harry Glawe, CDU: Die Brandenburger machen ihre Theater zu.)
Das Land beteiligte sich 1997/98 mit 57,8 Prozent am Zuschussbedarf. Ich darf Ihnen im Vergleich dazu auch mal die Zahlen aus anderen Bundesländern nennen: Das reiche Baden-Württemberg zahlt 42 Prozent, Bayern 50 Prozent, Niedersachsen 67,9 Prozent, Schleswig-Holstein 52 Prozent, Sachsen-Anhalt 40 Prozent, Brandenburg 43 Prozent und wir 57 Prozent.
(Georg Nolte, CDU: Wer dieser Statistik glaubt, ist selber schuld. – Harry Glawe, CDU: Das hilft nicht.)
Das zählt nicht? Na ja, wissen Sie, ich bin geübt im Umgang mit Statistiken und in der Interpretation von Statistiken. Was soll man denn sonst machen?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Harry Glawe, CDU: Die haben doch gar keine Steuerkraft, die Kommunen.)
Im Jahr 1999 betrug die Beteiligung des Landes an der Finanzierung der Theater und Orchester im Landesdurchschnitt 56 Prozent, die Kommunen haben durchschnittlich 41 Prozent des Zuschussbedarfes finanziert. Zu ergänzen ist, dass sich das Land darüber hinaus auch an baulichen Maßnahmen zur Sanierung der Theatergebäude beteiligt.
Kommentare der Öffnung des Investitionsfördergesetzes für die neuen Bundesländer haben zu übertriebenen Erwartungen geführt.
Es ist zwar das Investitionsfördergesetz geöffnet, aber die Mittel, die in den kommunalen Bereich als kommunaler Investitionszuschuss fließen, sind 150 Millionen DM und die Kommunen setzen ihre eigenen Prioritäten.
Sie wissen selbst als diejenigen, die sich mit dem Haushalt befassen, wofür die Landesanteile eingesetzt werden.
Im Rahmen des Aufbauprogramms Kultur in den neuen Ländern werden natürlich auch Mittel für die Theater und die Spielstätten für Orchester eingesetzt. Ich möchte hier benennen, dass über das Bundesprogramm der Konzertsaal in Neubrandenburg – die Marienkirche, die dort entsteht – mit 2 Millionen DM bezuschusst wird. Für das Theater Vorpommern haben wir 1,6 Millionen DM jetzt aus diesem Programm bereitgestellt, das ja im Jahr nur – dankenswerterweise, aber immerhin nur – 3,9 Millionen DM für Mecklenburg-Vorpommern bereitstellt. Auch die Rekonstruktion des Theaters, die Investitionen im Theater in Schwerin, werden mit 2 Millionen DM aus diesem Programm bezuschusst.
Ich möchte nochmals erwähnen, was aus dem Landeshauptstadtvertrag in den Jahren 1996 bis 2000 in die Spielstätte in Schwerin geflossen ist. Das sind 24 Millionen DM und weitere 26 Millionen DM sind bis 2005 vorgesehen. Das sind also die Investitionen.
Natürlich ist es notwendig, in die Spielstätten zu investieren. Ganz besonders notwendig ist es in Rostock.
Und die Unzulänglichkeiten, die dort bestehen, haben natürlich auch Rückwirkungen auf die Besucherzahlen. Der Intendant in Rostock kann das sehr überzeugend darstellen, aber hier sind auch in erster Linie die Trägerkommunen als Eigentümer der Gebäude gefragt, Lösungen anzubieten.
Es ist sehr positiv, dass die Beiträge der Theater am Einspielergebnis sich in einigen Fällen sehr gut entwickelt haben, also die Theaterunternehmen sehr differenzierte, aber zum Teil sehr intensive Anstrengungen unternehmen, das Einspielergebnis zu einem wesentlichen Beitrag der Theaterfinanzierung zu machen. Spitzenreiter sind die Neubrandenburger Philharmonie mit 21,2 Prozent Einspielergebnis in 1999 und das Mecklenburgische Staatstheater mit 18,9 Prozent, die Vorpommersche Landesbühne mit 17,9 Prozent. Aber es gibt auch Unterschiede. Beim Volkstheater Rostock liegen die Einspielergebnisse bei 5,3 Prozent und das ist erheblich unter dem Landesdurchschnitt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 15 Prozent. Aber sei es, wie es wolle, die Einspielergebnisse sind natürlich nicht ausreichend, in nennenswertem Maße – auch wenn sie noch weiter steigen – ein Defizit zu decken, was sich bei den vorhandenen Strukturen aufmacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung war eben nicht untätig, wie Frau Schnoor festzustellen glaubt. Wir haben eine Projektgruppe eingesetzt. Der Vertreter der Träger, der Vertreter der künstlerischen Leitung der Theater, der betriebswirtschaftliche Sachverstand, der Bühnenverein und ein externer Sachverstand – ein noch unabhängiger Sachverstand –, der dem Theaterbereich angehört, haben Empfehlungen zur Neuordnung der Theaterstruktur erarbeitet. Das ist keine Patentlösung. Eine Patentlösung kann es hier überhaupt nicht geben. Aber es ist insgesamt doch interessant zu bemerken und ganz wesentlich, dass das Ergebnis dieser Arbeit der Projektgruppe nicht der Ruf dahin gehend war, die Zuschüsse des Staates anzuheben, sondern dass dieses Papier
übereinstimmend – und das war neu in der Situation – Ansatzpunkte zeigte, wo etwas getan werden müsse.
Dieses Papier haben alle theatertragenden Kommunen erhalten. Im Ergebnis dieses Papiers hat die Landesregierung mit den theatertragenden Kommunen und mit den Theatern selbst Beratungen durchgeführt, in denen wir uns auf Grundsätze verständigt haben. Es ist also ein stetiger Dialogprozess. Ich muss sagen, die Ergebnisse sind unterschiedlich. Der Stand, die Möglichkeiten sind unterschiedlich in den einzelnen Regionen. In dem Bereich Neubrandenburg/Neustrelitz gibt es sehr weitreichende Ansätze, zu Fusionen zu kommen. Im Bereich Vorpommern sind die Möglichkeiten für positive Effekte dieser Fusionen schon konsumiert. Hier werden aber andere Ansätze gesehen.
Es gibt in allen Bereichen Ansätze, die bestehen, um zu einer größeren Ressourceneffizienz zu kommen. Welche Handhabe hat das Land? Das Land hat eine kulturpolitische Verantwortung und das Land hat als Handhabe die Möglichkeiten, die sich aus der Theaterfinanzierung ergeben. Das sind die Möglichkeiten, die das Land hat, Einfluss zu nehmen. So kann es zunächst die Rolle des Landes sein, im Prozess des Dialoges mit den Kommunen Möglichkeiten auszuarbeiten, zu Lösungen zu kommen,