Ich rufe auf die Paragraphen 2 bis 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer diesen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Paragraphen 2 bis 4 mit dem gleichen Stimmverhalten wie bei Paragraph 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.
Ich rufe auf den Paragraphen 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Gibt es keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Damit sind der Paragraph 5 sowie die Überschrift mit dem gleichen Stimmverhalten in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.
Ich rufe auf den Paragraphen 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem Paragraphen 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Ebenfalls mit dem gleichen Stimmergebnis ist damit der Paragraph 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1319 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS einstimmig angenommen.
Ich lasse nun über den Paragraphen 7 abstimmen. Wer diesem Paragraphen 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraph 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den eben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.
Ich rufe auf die Paragraphen 8 bis 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Paragraphen 8 bis 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und eines Abgeordneten der SPD-Fraktion angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Damit ist der Gesetzwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der SPDund PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1313 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.20 Uhr fortgesetzt. Vielen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, Drucksache 3/1285.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen (Erste Lesung) – Drucksache 3/1285 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bitte sehr, Herr Professor Kauffold, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einzubringen ist der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen.
Der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999, den die Ministerpräsidenten der Länder geschlossen haben, soll den gleichnamigen Staatsvertrag aus dem Jahre 1992 vom kommenden Wintersemester an ablösen. Dieser neue Staatsvertrag wurde nötig, weil die letzte Novelle zum Hochschulrahmengesetz den Ländern einige neue Vorgaben für die bundesweite zentrale Vergabe von Studienplätzen macht. Dazu möchte ich Ihnen nun einige Erläuterungen geben. Zu diesen Neuerungen gehört:
In den Studiengängen mit bundesweitem Numerus clausus – im Gesetz heißt das Auswahlverfahren – werden die Hochschulen künftig einen Teil der Studienplätze selbst vergeben und das entspricht dem Paragraphen 32 Absatz 3 des Hochschulrahmengesetzes. Die Hochschulen haben dann die Wahl zwischen:
1. einer Vergabe rein nach der Durchschnittsnote Diese Arbeit dürfen sie auch von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen erledigen lassen.
2. einem Auswahlgespräch Dieses ist in den medizinischen und zahnmedizinischen Fachbereichen aus früheren Jahren geläufig.
4. einer Kombination zwischen den vorstehend genannten Möglichkeiten Damit wird eine größere Flexibilität und Handlungsmöglichkeit für die Hochschulen gewährleistet.
Durch die Aufnahme eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens in das Gesamtverfahren erhalten zusätzliche Bewerber somit die Chance einer sofortigen Zulassung, die im Rahmen der Quote nach dem Abiturdurchschnitt wegen einer unter Umständen nur geringfügigen Abweichung von der Grenznote nicht hätten ausgewählt werden können. Das ist also auch eine Verbesserung zugunsten von Bewerbern und das begrüßen wir dankbar.
Im Mechanismus der Ortsverteilung, also auch bei den Studiengängen, in denen bundesweit die Plätze für alle Bewerber und Bewerberinnen ausreichen, sollen nicht mehr nur soziale Kriterien an erster Stelle stehen. Ein Teil der Studienplätze soll stets nach der Durchschnittsnote vergeben werden, also hier eine stärkere Leistungsorientierung, bevor soziale Kriterien, zum Beispiel die Nähe zum Elternhaus, zum Zuge kommen. Durch Einführung einer Leistungsquote im Ortsverteilungsverfahren soll leistungsstarken Studienbewerberinnen und -bewerbern die Möglichkeit gegeben werden, an der Hochschule ihrer Wahl zu studieren. Ich hoffe, das sind möglichst viele Hochschulen in unserem Lande.
Der Staatsvertrag enthält aber auch Neuerungen, die der Bund den Ländern nicht unmittelbar vorgegeben hat. Als wesentliche Neuerungen möchte ich folgende hervorheben:
Erstens. Das Studium für einen späteren Beruf hat Vorrang vor dem Seniorenstudium. Das ist vielleicht auch von Interesse für einige Abgeordnete in diesem Parlament.
Zweitens. Bisher wird die Zahl der Studienplätze in erster Linie nach dem Stellenplan des Lehrpersonals errechnet. Mit der Einführung von Globalhaushalten, die wir ja alle wollen, brauchen wir andere Maßstäbe.
An die Stelle des Curricularnormwertes soll künftig ein Kosten-Norm-Wert treten. Das ist für Haushälter auch nicht uninteressant und orientiert in Richtung auf eine größere Ressourceneffizienz an den Hochschulen.
Mit der Ratifizierung des neuen Staatsvertrages sollen zugleich auch einige Fragen des landeseigenen Bereiches auf dem Verordnungswege geregelt werden. Das bundesweit geltende Modell soll auch für die Studiengänge gelten, die in Mecklenburg-Vorpommern einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen. Dazu gehören Soziale Arbeit an der Fachhochschule Neubrandenburg
Wir haben uns entschlossen, die neuen verfahrensrechtlichen Bestimmungen mit dem Ziel vorzubereiten, dass sie spätestens für das Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2001/2002 zur Anwendung kommen.
Es gibt inzwischen auch noch mittelfristig Erfordernisse, andere Anpassungen vorzunehmen. Die Hochschule und das Land bemühen sich, neue Studiengänge und Abschlüsse wie Bachelor- und Master-Abschlüsse einzuführen. Wir alle hoffen, dass das erfolgreich wird. Hier müssen Zulassungskriterien geschaffen werden, die die Zulassung für das Bachelor-Studium von denen für das Master-Studium unterscheidet. Beim Bachelor-Studium sollte ein Bewerbungsgespräch mit zu den Zulassungskriterien gehören.
Außerdem orientieren wir auf Studiengänge, die vorrangig und besonders für Ausländer interessant sind. Da möchte ich wieder den Studiengang Baltic-ManagementStudies erwähnen, der sich einer erheblichen Nachfrage von Ausländern erfreut. Wir alle möchten ein möglichst internationales Studentenpublikum haben und da sind Zulassungsquoten von zehn Prozent wie gegenwärtig hinderlich. In regionalen Zulassungsordnungen sollten wir das ändern.
So viel, meine Damen und Herren, zu dem Inhalt des Gesetzes und zu dem, was im Rahmen dieses Gesetzes möglich ist. Mit dem zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Umsetzung der Regelung des Staatsvertrages erfolgen. Der Gesetzentwurf enthält keine über den Staatsvertrag hinausgehenden Regelungen. Wir wären dem Hohen Haus und den Ausschüssen sehr dankbar, wenn die Beratung zügig erfolgen könnte, damit wir zu einem frühen Termin dieses Gesetz bei dem Depositar Nordrhein-Westfalen hinterlegen können. – Ich bedanke mich.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Da es dazu offensichtlich keinen Widerspruch gibt, eröffne ich die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist ein willkommener Anlass, nach circa zwei Jahren einmal auch Verdienste der alten Bundesregierung ins Rampenlicht der Öffentlichkeit zu bringen.
(Angelika Gramkow, PDS: Nee. – Andreas Bluhm, PDS: Wir wollen erst mal abwarten, was Sie sagen. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)
… lediglich Bundesrecht in Landesrecht umsetzt und aus dem Gesetzentwurf zu ersehen ist, dass er nicht über
die Regelungen des Staatsvertrages hinausgeht. Und auch wir als CDU-Fraktion sind an einer schnellen Beratung interessiert.
Aber bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass die CDU sehr wohl etwas dazu zu sagen hat, denn die Novelle des Hochschulrahmengesetzes war eines der letzten Projekte einer CDU-geführten Bundesregierung, das mit Erfolg durch Bundestag und Bundesrat gebracht wurde. Auch dieses progressive, wenn auch nicht weit genug gehende Gesetzeswerk wäre fast an der dogmatischen Haltung der SPD gescheitert, da damals ein ausdrückliches Verbot von Studiengebühren in das Gesetz hineingeschrieben werden sollte. Nach Ihrem Willen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, hätten wir diesen Gesetzentwurf heute nicht beraten können. Sie haben sich damals nicht nur der großen Steuerreform verweigert, sondern Sie hätten auch fast dieses Gesetz, die Hochschulreform, verhindert. Aber auch hier passt sich die SPD den Realitäten an. Im „Spiegel“ dieser Woche konnte man nachlesen, dass der niedersächsische Wissenschaftsminister über Studiengebühren philosophiert, als ob es den Widerstand seiner Genossen in den Debatten zum Hochschulrahmengesetz nie gegeben hätte.