Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

(Volker Schlotmann, SPD: Bis Sonntag.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu müssen wir die Einheit von Forschung und Lehre einer neuen Qualität unterwerfen. Auch hier versagen die rückwärts gewandten Ideen der Autoren des neuen Hochschulgesetzes. Sowohl Forschung als auch Lehre sind weiter individuelle Angelegenheiten der Professoren. Der Trend geht

aber dahin, dass Forschung und Lehre eine institutionelle Angelegenheit werden, die es ermöglicht, Mitglieder der Institution zeitweilig zum Zwecke der Forschung freizustellen, indem andere Mitglieder den Bereich der Lehre für sie übernehmen. Die konservative Regelung des Forschungssemesters und des damit verbundenen zeitlichen Korsetts entspricht nicht mehr der Schnelllebigkeit der Wissenschaft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion fordert die Entflechtung des Verhältnisses von Staat und Hochschule. Am Ende meiner Rede, Dr. Bartels, werden Sie verstehen, was dieses heißt.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Ich gebe mir große Mühe, Frau Kollegin.)

Diesem Anspruch kommen Sie nicht nach, auch wenn Sie den Hochschulen glauben machen wollen, dass die Frage der Einrichtung und Schließung von Studiengängen oder die gesetzliche Festschreibung des Hochschulgesamtplans den Hochschulen dennoch die erwartete Autonomie bringt. Der Globalhaushalt mit seinen Möglichkeiten wird durch die gesetzliche Festlegung des Hochschulgesamtplanes nämlich wieder eingeschränkt. Die scheinbare Planungssicherheit bedeutet Einschränkung der Autonomie und widerspricht im Grundsatz dem, was der Abgeordnete Dr. Bartels gestern grundsätzlich aus den Globalhaushalten ausführte. Und die Politik des Minimalismus in der Frage der Modellversuche zur Flexibilisierung der Hochschulhaushalte ist nicht dazu angetan, den gemeinsam formulierten Anspruch umzusetzen. Die Reibungsverluste bei der Einführung der Globalhaushalte werden größer sein, wenn wir das derzeitige Tempo bei den Modellversuchen beibehalten.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig.)

Wir wissen um die Komplexität der universitären Haushalte mit zwei unterschiedlichen Haushaltsmodellen in Universität und Klinikum. Diese Haushalte umzustellen erfordert mehr Logistik, mehr Zeit als die richtige schrittweise Etablierung von Flexibilisierungselementen in den Fachhochschulen. Daher, meine Damen und Herren, kann ich nicht akzeptieren, wenn sich die PDS-Fraktion mit der Bewahrung des Status quo des Jahres 2000 hinsichtlich der Haushaltsvermerke zufrieden gibt. Sie bremsen Entwicklung aus, da Ihre Bedenken größer sind als der Mut, Chancen zu ergreifen. Meine Damen und Herren, Sie haben einfach Angst, Gestaltungsmöglichkeiten zu verlieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Aber nicht bei Ihnen, Frau Schnoor. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Bleiben wir bei den Stichworten Mut, Chance, Gestaltungsmöglichkeiten. Folgen Sie dem Beispiel von BadenWürttemberg! Hier gibt es Zielvereinbarungen zwischen Landesregierung und Hochschulen. Diese Zielvereinbarungen geben den Hochschulen Planungssicherheit, was die Etathöhe anbelangt, und legen fest, in welchem Umfang die Hochschulen selber gestalten können und ihre Autonomie auch richtig wahrnehmen können.

Meine Damen und Herren! Chancen ergreifen, das ist Sinn und Zweck einer Hochschulreform. Dabei müssen wir auch das Risiko eingehen, dass die eine oder andere Entscheidung falsch sein mag. Welche Garantie können Abgeordnete und Minister geben, dass Ihre Entscheidun

gen immer die richtigen sind? Wie heißt es so schön? – Nur wer nichts tut, macht keine Fehler. In vielen anderen Bereichen haben wir uns dem Prinzip der Subsidiarität verschrieben. Wir sollten dies auch im Bereich der Hochschulen so halten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Detailfragen können wir hier endlos weiterdebattieren. Ich hoffe jedoch, dass die Koalition im kommenden Jahr den Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes in den Landtag einbringt und wir auch anhand der im Antrag der CDU formulierten Thesen die Hochschulen für kommende Herausforderungen fit machen. Es wäre wünschenswert, wenn Sie bei Diskussionen um und über den Gesetzentwurf eine ernsthaftere Folgenabschätzung unternehmen würden, als Sie dies bisher getan haben. Die Entwicklung der Situation im Bereich der Lehrerschaft sollte für uns alle eine Lehre sein, keinen Sonderweg in Deutschland bei der Behandlung von Professoren zu gehen. Mit Sonderwegen erreichen Sie, Herr Minister, nicht Ihr Ziel, mehr qualifizierte Professoren aus dem Ausland an unsere Hochschulen zu bekommen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Wir können es uns einfach nicht leisten, dass die leistungsfähigsten Menschen dieses Land verlassen, weil sie hier in einem Maß gegängelt und kontrolliert werden, wie das in keinem anderen Bundesland in Deutschland der Fall ist. Ringen Sie sich zu einer Gesetzvereinfachung durch, denn ich bin fest davon überzeugt, dass sich die Regelungsdichte des Gesetzes um mindestens ein Drittel reduzieren ließe,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

ohne dass man einen Punkt des CDU-Antrages vernachlässigen würde. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Danke, Frau Schnoor.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Rißmann von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der CDU-Antrag eines bewirkt hat, nämlich eine nochmalige Diskussion über die Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen zu verankern, die im Einvernehmen wahrscheinlich mit allen hier im Lande die Chancen für unsere Hochschulen verbessern, dann hat er ja schon viel erreicht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Leitlinien und Zielvorstellungen zu den Rahmenbedingungen der Hochschulpolitik in unserem Land werden wesentlicher Bestandteil des neuen Landeshochschulgesetzes sein. Und, Frau Schnoor, um damit gleich zwei Punkte anzusprechen, es ist im Vorfeld über einige Bedingungen, über einige Vorstellungen geredet worden, zum Beispiel den Hochschulgesamtplan als Gesetz zu verabschieden, zum Beispiel Sonderwege bei der zeitlichen Befristung der Professoren zu betreten. Wir haben im Vorfeld der Erarbeitung dieses Gesetzes diese Probleme diskutiert, das ist richtig, und wir werden einen Gesetzentwurf im nächsten Jahr vorlegen, der nach gründlicher Diskussion diese Diskussionen berücksichtigt und zu einem

Hochschulgesetz führen wird, in dem sich all die Chancen und Bedingungen, die auch Sie mit Ihrem Antrag vorhaben, wiederfinden werden. Es ist also noch eine Vorbereitung, eine gründliche Vorbereitung für dieses Gesetz im Gange. Im Vorhinein einzelne Passagen herauszunehmen im Stadium der Diskussion und den Teufel an die Wand zu malen, halte ich nicht für begründbar.

Eine strategische Hochschulpolitik mit höherer Eigenverantwortung und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen ist auch unsere Forderung. Die Forderung nach dem Rückzug des Staates insgesamt greift zu kurz. Wir müssen uns sehr genau überlegen, welche unterschiedlichen Parts dabei die Regierung, das Parlament, die Hochschulen spielen werden. Ich registriere mit Anerkennung, dass Ihre Vorstellungen zur Gestaltung der Hochschulpolitik in eine ähnliche Richtung weisen, ich bedanke mich auch dafür, dass Ihr Antrag eine neuerliche Gelegenheit dafür gegeben hat, dass der Minister begründen konnte und erwähnen konnte,

(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Verrenkungen. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

wo zurzeit die Linien des Landes liegen und was bisher angegangen worden ist.

(Reinhardt Thomas, CDU: Das ist ja schon eine Pirouette.)

Ich denke, Sie werden sich mit Ihrer Kompetenz auch in die Diskussion einbringen, wenn der entsprechende Gesetzentwurf vorliegt.

(Harry Glawe, CDU: Dem fällt nichts mehr ein. – Glocke der Vizepräsidentin)

Zu einigen Punkten würde ich aber dann doch ganz gerne noch was sagen, weil es von mir noch nicht gesagt worden ist. Herr Bartels und der Minister haben das getan. Die Vermischung von bundes- und landesrechtlichen Aufgaben in diesem Antrag ist deutlich geworden, brauche ich also nicht noch einmal extra auszuführen, Dienstrechtsreform, Abschaffung der ZVS, voll in derselben Meinung wie der Minister. Die ZVS hat für uns in den zurückliegenden Jahren eher Vorteile bei der Möglichkeit, unsere Studienplätze auch mit außerhalb des Landes geborenen Kindern besetzen zu können, gebracht und es wäre eher von Nachteil, sie abschaffen zu wollen. Das ist eine Diskussion, die in Hochschulen geführt wird, die unter anderen Bedingungen mit zurzeit noch besseren Chancen für ein Studium ausgestattet sind als unser Bundesland.

Die Einführung von Globalhaushalten an den Hochschulen ist auch erklärtes Ziel dessen, was das neue Hochschulgesetz beinhalten wird. Der Zeithorizont ist sicher für die Fachhochschulen und die Universitäten ein unterschiedlicher. Wenn wir das in den nächsten drei, vier Jahren für die Fachhochschulen und in den nächsten sechs Jahren nach entsprechender Vorbereitung für die Universitäten, wobei deren Rolle die aktivere in den nächsten Jahren sein wird, erreichen, dann wäre ich damit schon einverstanden und zufrieden.

Den Hochschulzugang, der bei Ihnen hier auch angemahnt wird, halte ich für überflüssig in einer Extraerläuterung, denn es gibt den Hochschulzugang für Personen ohne die schulische Hochschulzugangsberechtigung bereits. Aber über die Ausgestaltung kann man durchaus auch im Hochschulgesetz noch diskutieren.

Ich bin also nach den lange währenden Vorbereitungsund Diskussionsphasen doch der Hoffnung, dass im Laufe der nächsten Wochen ein diskutabler Vorschlag die Runde machen wird, in die Gremien kommen wird. Die Hochschulen stehen genauso mit scharrenden Hufen und möchten endlich eine verbindliche Aussage über die Inhalte haben. Dem hat leider ein auf der Hälfte oder nach drei Viertel des Diskussionsprozesses herausgebrachter Entwurf von der CDU-Fraktion, mit Kommentaren versehen verteilt, nicht unbedingt geholfen. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, im Laufe der nächsten Monate den Entwurf zu diskutieren,

(Wolfgang Riemann, CDU: Verrenken Sie sich doch nicht! Das haben Sie doch nicht nötig, sich so zu verrenken!)

und ich hoffe, dass wir ihn zum Jahre 2001 auch in der Zweiten Lesung durch den Landtag bekommen werden. Ihre Diskussion wäre mir dabei sehr hilfreich.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ich biete Ihnen genau wie zu anderen Themen jeweils einen fairen Meinungsaustausch dazu an.

(Volker Schlotmann, SPD: Bei denen funktio- niert das nicht, Fairness kennen die nicht.)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich habe mich nicht dazu geäußert, ob wir Ihren Antrag in die Ausschüsse überweisen und ihn dann gemeinsam mit dem Gesetz diskutieren wollen. Ich halte sämtliche Regelungsbedarfe, die Ihr Antrag hat, in einem künftigen Gesetz für gut aufgehoben. Sparen Sie sich die Mühe einer vorgezogenen Diskussion. Wir stimmen Ihrem Antrag heute nicht zu.

(Wolfgang Riemann, CDU: Typisch.)

Wir diskutieren in den Ausschüssen, wenn der verbindliche Gesetzentwurf vorliegt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Typisch, typisch.)

Danke schön, Herr Dr. Rißmann.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1645. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1645 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS bei einer Stimmenthaltung und Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Maßnahmen zur qualitativen Fortentwicklung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1646.

Antrag der Fraktion der CDU: Maßnahmen zur qualitativen Fortentwicklung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1646 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Thomas von der Fraktion der CDU.