Manfred Rissmann

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit dem Dank an alle Beteiligten beginnen, die das Gesetz in der jetzigen Form zustande gebracht haben: an die Rektoren, an die Kanzler der Universitäten, an die Studenten, an die Gewerkschaften, an den Unternehmerverband, an die IHK, an die Mitarbeiter der Universitäten, an die Personalräte, an alle Abgeordneten, die sich an dem Gesetz fast die Zähne ausgebissen haben – aber das Gebiss ist drin geblieben –,
an alle Mitarbeiter aus den Ministerien, an die Staatssekretäre Herrn Mediger, Herrn Hiltner, an die Abteilungsleiter Herrn Wille, Herrn Fischer. Und lassen Sie mich zuletzt besonders danken beiden Ministern – Herrn Minister Kauffold, Frau Ministerin Keler.
Herr Kauffold hat es hier ausgeführt, es sind einige Regelungen in diesem Gesetz, die nicht seine Zustim
mung gefunden haben. Und auch Frau Keler hat sich sicher mit einigen Regelungen, die in diesem Hochschulgesetz enthalten sind, die aber Chancen für die Hochschulen bedeuten, sehr schwer getan.
Und ich bedanke mich besonders bei Frau Keler und dem Finanzministerium.
Und ich bedanke mich an dieser Stelle auch beim Ministerpräsidenten unseres Landes, der uns bei der Gestaltung des Gesetzes immer das Gefühl gegeben hat, die Hochschulen dieses Landes brauchen dieses neue, modernere Gesetz und ich stehe voll dahinter.
Ich bedanke mich, meine Damen und Herren, auch bei der Opposition.
Sie haben mit einer Kritik am Gesetzentwurf und zur gegenwärtigen Hochschulpolitik vom 12.10.2001 wichtige Aspekte angesprochen und bei dieser Einschätzung, scheint es mir, ist der Beitrag von Herrn Rehberg stehen geblieben. Das Gesetz hat sich wesentlich verändert und hat eine solche Einschätzung nicht mehr verdient.
Meine Damen und Herren, Sie müssen die Kritik neu schreiben.
Sie haben die enttäuschte Erwartung ausgedrückt, dass dieses Gesetz keine Zustimmung finden wird bei den Betroffenen. Nun, meine Damen und Herren, warten wir das Echo der nächsten Tage ab und warten wir ab,
was die Hochschulen mit diesen neuen Handlungsmöglichkeiten tatsächlich auf die Beine stellen!
Wenn man an die Gestaltung eines solchen Gesetzes herangeht, hat man ja bestimmte Visionen, hat man Vorstellungen, welche Chancen sich denn damit ergeben. Und ich hatte oder habe die Vorstellung, dass es eine Brücke für die Hochschulen ist zu neuen Dimensionen, zu neuen Chancen in unserem Land. Und eine Brücke ist immer etwas Erhabenes, etwa Erhebendes. Man geht über die Brücke und schaut ein Stück zurück, ein Stück nach vorne, ein Stück nach unten, mit neuen Zukunftschancen vor Augen.
Ich komme damit ein bisschen zu PISA. Denn, Herr Rehberg, Sie können lesen.
Sie haben sicher auch verstanden – wie Frau Schnoor –, welche Ansätze und Möglichkeiten in dem neuen Gesetz enthalten sind. Aber wenn man dann ausdrückt, dass man nicht verstehen will, dann frage ich mich: Sind nicht einige Schüler vielleicht auch dabei gewesen, die die PISA
Studie für uns so nach unten gedrückt haben, weil sie einfach nicht verstehen wollen, was sie gelesen und eigentlich verstanden haben?
Und Sie haben etwas Wahres hier ausgedrückt, Herr Rehberg, nämlich dass unsere Hochschulen im Ranking, in der Einschätzung der Studenten, also derer, die davon profitieren sollen, sehr gut abschneiden. Sie haben auch gesagt, dass die Hochschulen mit wenigen Mitteln offensichtlich eine solche Position zustande gebracht haben, dass man vor ihnen praktisch den Hut ziehen möge oder könnte. Die Hochschulen sind leistungsbereit, Herr Rehberg, sie haben mit diesem Gesetz neue Chancen, diese Leistungsbereitschaft auch ausnutzen zu können.
Lassen Sie mich zu einigen Dingen des Gesetzes noch ein paar Bemerkungen machen, zunächst zur 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes, zur Dienstrechtsreform. Ihnen ist sicher allen noch erinnerlich, dass es einen heftigen Protest von mehr als 3.000 Professoren gegeben hat, eine Anzeige in der „Frankfurter Allgemeinen“, Kern: Juniorprofessuren sind nicht der Königsweg, um junge Wissenschaftler heranzubilden, die mehr Chancen und bessere Chancen brauchen. Die Gruppenzugehörigkeit der Juniorprofessuren ist kritisiert worden, kritisiert worden ist, dass der Mittelbau geschwächt würde mit diesem neuen Konzept, und einige Kritikpunkte mehr. Wir standen vor der Frage, ob wir nach der Vorlage des Regierungsentwurfes diese Regelungen einarbeiten sollten oder nicht. Und die Äußerungen aus dem Hochschullehrerverband, von den Professoren waren: Eigentlich haben wir doch drei Jahre Zeit, diese Regelungen an unsere gesetzlichen Regelungen anzupassen, es ist doch nicht zwingend nötig, das jetzt mit diesem neuen Hochschulgesetz gleich zu tun. Aber, meine Damen und Herren, wir haben uns davon leiten lassen, dass wir eben nicht warten wollen, bis eventuelle Klagen zu einem Ergebnis geführt haben. Der Zeitaufwand dafür ist nicht kalkulierbar. Wir haben nicht warten wollen oder akzeptieren wollen, dass in den nächsten Monaten, Jahren dann wieder Änderungen vorgenommen werden müssen, um die Anpassung vorzunehmen. Und wir haben uns von dem Aspekt leiten lassen, dass bereits eingearbeitete Veränderungen in unser Hochschulgesetz auch einen Vorteil, eine Akzeptanz bei jungen Leuten, die diese Entwicklung mit den Juniorprofessuren wahrnehmen wollen, bedeuten.
Der nächste Aspekt, die Autonomie, landauf, landab diskutiert. Meine Damen und Herren, für mich ist Autonomie eine Hülle, die demnächst mit Inhalten vor allem der Verantwortlichen seitens der Hochschulen und begleitend seitens der Politik ausgefüllt werden wird.
Und wenn man damit beginnt, ist das eigentlich noch nicht der Endpunkt, und man kann eigentlich davon ausgehen, dass es immer einige geben wird, die Autonomie in der Forschung, frei, ohne staatlichen Einfluss, als individuelle Chance des Gebietes oder des einzelnen Professors oder des einzelnen Forschers sehen möchten. Das allein ist es natürlich nicht. Die Handlungsfähigkeit der
Hochschulen insgesamt unter Einbeziehung aller individuellen Möglichkeiten und die Abwägung, was innerhalb der Hochschule geleistet werden kann und soll, welche Schwerpunkte zu setzen sind, das ist die Ausgestaltung der Autonomie, die natürlich ihren finanziell verlässlichen Rahmen braucht. Und das ist etwas, um das wir mit der Landesregierung seitens beider Fraktionen – da mal auf einer Linie – sehr lange gestritten haben.
Wenn über Jahrzehnte der Eindruck bei den Hochschulen entstand, dass sich eine Regelungsdichte, fast eine Gängelung, eine fürsorgliche Umarmung durch den Staat, fast bis zum Ersticken eigener Möglichkeiten, entwickelt hat, meine Damen und Herren, das ist dann ja wohl dringend einer Änderung zuzuführen. Mehr Spielraum für eigenverantwortliches Handeln nach außen wie nach innen, Haushaltsvorgaben möglichst einschränken, so dass Möglichkeiten an den Hochschulen selber genutzt werden können, Einschränkungen zu Studiengängen, zu Berufungen, die Genehmigungsvorbehalte in großer Zahl abbauen, das war eines der Ziele dieses neuen Hochschulgesetzes. Und Professor Müller-Böling vom Centrum für Hochschulentwicklung hat mal ein passendes Zitat gebracht, das das sehr deutlich hervorhebt: „Hochschule lebt vom ausgewogenen Verhältnis zwischen individueller und korporativer Autonomie. Sie muss mehr sein als eine Ansammlung von Benutzern einer Zentralheizungsanlage.“
Lassen Sie mich noch etwas sagen zu dem Thema Zielvereinbarungen. Die Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin hat so einen Vorgeschmack geboten dafür, wie mühsam es ist, Standpunkte miteinander so weit zu einem Konsens zu bringen, dass man dann damit leben kann. Ein gegenseitiges Geben und Nehmen, das auszuhandeln ist, in Augenhöhe, ein Ergebnis einer gleichberechtigten Diskussion, das ist eines der Beispiele, das ich hier tatsächlich bei der Zahnmedizin vor Augen habe. Nun kann man natürlich darüber streiten, ob es gerade die Zahnmedizin und das Zahnmedizinstudium ist, was wichtig für das Profil einer heutigen Universität mit Zukunftschancen sein muss. Aber es ist eines der Beispiele, wie man miteinander zäh bis zu einer Lösung kommen kann,
verhandeln kann, um dann am Schluss ein Ergebnis zu erreichen, mit dem beide einigermaßen zurechtkommen können. Ich bedanke mich auch an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen, die dieses Vorhaben „Unterstützung der Volksinitiative“ unterstützt haben, auch bei der Regierung, dass letzten Endes das Zugeständnis, auch diesen Studiengang wieder einrichten zu können, erfolgt ist.
Zu den Zielvereinbarungen: Sie haben natürlich eine begrenzte Dauer. Korrekturen der Zielvereinbarungen, um neue, andere Prioritäten setzen zu können, sind selbstverständlich. Aber Zielvereinbarungen sind nicht Zieldiktate, sondern Verträge, sind Kontrakte zwischen beiden Beteiligten, zwischen Landesregierung und Hochschulen, und zu genehmigen, zu bestätigen durch den Gesetzgeber, durch das Parlament. Das ist meiner Meinung nach, unserer Ansicht nach eine wichtige Voraussetzung für eine Planungssicherheit, für eine Verlässlichkeit, die beide
Universitäten, die Studentenvertreter, der Hochschullehrerverband, die Fachhochschulen gefordert haben. Wenn denn Zielvereinbarungen abzuschließen sind, dann mögen sie auch die finanzielle Verlässlichkeit haben, sonst sind sie nicht mit dem Vertrauensbonus ausgestattet, den eine Uni, den eine Fachhochschule für die Ausgestaltung von Zielvereinbarungen braucht.
Nächster Punkt, zu dem ich etwas sagen möchte, ist der Paragraph 10, die Erprobungsklausel. Neue Modelle zur Leitung, Organisation der Hochschulen mit dem Ziel, einfachere Entscheidungsprozesse, bessere Wirtschaftlichkeit und internationale Kooperation zu ermöglichen, betreffen die Studiengänge, das Studienziel, die Regelstudienzeit, postgraduale Studiengänge, weiterbildende Studien. All das kann in anderer Weise auf Antrag der Hochschule bestätigt, genehmigt werden durch das Ministerium und hier so neue Möglichkeiten für die Hochschulen bedeuten. Auch die Berufungsverfahren und Strukturen betreffende Dinge sind mit dieser Erprobungsklausel erfasst, etwas, um das eigentlich gleichlautend alle, fast alle Anzuhörenden nachgesucht haben und dem wir nachgekommen sind.
Ich sehe in dem jetzt vorliegenden Gesetz eine derartige Vielzahl an Veränderungen, die substantieller Natur sind – etwa die Hälfte der Anträge betreffen solche Sachbereiche –, dass man mit diesem jetzigen Gesetz sehr zufrieden sein kann. Es sind unter anderem auch die Voraussetzungen geschaffen worden, dass die Universitätskliniken in Anstalten öffentlichen Rechts überführt werden können auf dem Verordnungsweg. Gut, ein Gesetz wäre sicher der verlässlichere, der bessere, von den Universitätskliniken bevorzugte Weg gewesen, aber wir haben diese Zeit genutzt. Die Verordnung ist weitestgehend vorbereitet, so dass sie jetzt mit diesem Gesetz im Grunde Handlungsgrundlage für die Universitätskliniken werden kann.
Meine Damen und Herren, wir haben sehr gewissenhaft die Verantwortung des Landtages bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes in die Hand genommen. Hochschulen sind nicht irgendein Politikbereich. Ich habe bei der Einbringung des Gesetzes eine grundlegende Motivation für die Hochschulen begründet, die darin liegt, dass Motivation durch Verantwortung initiiert werden kann, unterstützt werden kann, dass klare Regeln – und darum haben wir uns bemüht – Basis für ein Vertrauen sind, Vertrauen, das mir schien im Laufe der Jahre doch arg in Zweifel gezogen worden zu sein von beiden Seiten, seitens der Hochschulen gegenüber der Landesregierung, gegenüber dem Parlament, gegenüber der Landespolitik und seitens der Politik gegenüber den Hochschulen. Ja, können die denn das, wenn wir ihnen die Verantwortung auch für finanzielle Dinge übertragen? Ich sehe in diesem Gesetz, meine Damen und Herren, echte, gute Chancen für die Zukunft unseres Landes.
Und ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal bei allen, die an der Ausgestaltung beteiligt waren, und bin froh darüber, dass das erste Echo auf diesen, jetzt vorgelegten Beschluss, das am 12. Oktober 2001 von der CDU erwartet worden ist, nämlich eine Ablehnung, nicht bestätigt wurde. Sie werden die Zustimmung, das Begrüßen des Landeshochschulgesetzes nicht nur unter dem Aspekt, dass es endlich da ist, sondern auch, dass gut Ding Weile haben will, von den Universitäten, von den
Hochschulen, von den betroffenen Studenten, wahrscheinlich auch als Echo von anderen, die die Hochschullandschaft wirklich nicht mehr zwischen dem Bau von Straßen und Gefängnissen in der öffentlichen Akzeptanz in unserem Land wahrnehmen, vernehmen.
Und was die Autonomie der Hochschulen angeht, es ist ein ganzes Stück gegenüber dem alten Entwurf mehr an Autonomie. Und dieser alte Entwurf stammt ja wohl noch aus einer ganz alten Zeit,
in der noch vieles schwarz war.
Und wenn ich vorhin von der Brücke für unsere Hochschulen gesprochen habe, von den Chancen des Landes eben,
dann meine ich schon, dass die Brücke ein wesentlich erhebenderer Eindruck
und ein anderes Bild ist im Vergleich zu einem schwarzen Loch, zu einem Tunnel,
an dessen Ende das Licht nicht zu sehen war. Jetzt beginnt für die Hochschulen die neue Chance, für unser Land. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf ein Wort, auf ein kurzes Wort zu den Ausführungen von Frau Schnoor. Frau Schnoor, wir haben einvernehmlich den Zeitplan für die Behandlung des Landeshochschulgesetzes festgelegt mit den Anhörungen. Wir haben Zeit dazwischen gehabt bis zur abschließenden Behandlung im Ausschuss. Und Ihnen wie uns ist klar gewesen, dass die Beratung am 12. Juni die abschließende sein würde. Im Vorfeld haben Sie oder hat Ihre Fraktion die Meinungen von Fachexperten zitiert, diskutiert, ohne eigene Akzente zu setzen. Und Sie mögen es mir nachsehen, ich habe den Eindruck, dass Sie lediglich für die Öffentlichkeit Ihre Argumente heute noch einmal in der Diskussion dargeboten haben, ohne die eigene ernste Absicht, konkrete Veränderungen am Gesetzentwurf mitgestalten, mit beeinflussen, mit einbringen zu wollen.
Keine eigenen Vorschläge! Wir sind mit der Fußballweltmeisterschaft noch nicht zu Ende. Eine Verteidigung mit der Meinung von Fachexperten ohne eigene Absichten, Tore zu erzielen. Frau Schnoor, Herr Rehberg, eins zu null. Sie sind draußen.
In letzter Minute haben wir noch einen Änderungsantrag eingebracht, der ein weiteres Steinchen für die Autonomie der Hochschulen beinhaltet, nämlich den Hochschulen selber zu überlassen in ihrer Grundordnung, ob sie die gewählten Leitungsgremien für die gewählte Zeit belassen möchten oder ob sie nach Einreichung der Grundordnung und Wahlordnung neu wählen möchten. Das ist Ziel dieses Änderungsantrages, den ich Ihnen auch zur Zustimmung anheim stelle.
Und ein Letztes: Nicht nur Sie sind draußen, auch ich gehe heraus. Ich bin in Zukunft unter den Zuschauern. Aber auch darauf freue ich mich. Alles hat seine Zeit. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat sich 1996 für die Unterstützung einer ITER-Bewerbung Deutschlands ausgesprochen. Ich sehe nirgendwo ein Anzeichen dafür, dass die Kontinuität in der Unterstützung des Standortes unterbrochen worden sein sollte.
2000 und 2001 haben Gespräche stattgefunden, sind Briefe zwischen der Landesregierung und der Bundesre
gierung ausgetauscht worden, sind Meinungen ausgetauscht worden. Es hat bislang, da gebe ich Ihnen Recht, keine deutsche Bewerbung gegeben. Es liegt nur die französische vor und die Konkurrenten in Spanien, in Kanada, in Japan warten auf die Entscheidung. Und da ist es nicht mehr als recht und billig, daran zu erinnern, dass auch Deutschland eine Rolle spielen sollte, und die Bewerbung noch einmal in Richtung Bundesregierung zu unterstützen.
Ich darf aber auch daran erinnern, dass 1996 die CDURegierung entschieden hat, keine Bewerbung um ITER abzugeben. Demgegenüber hat sich in der letzten Zeit keine Änderung in der Meinung der Bundesregierung erreichen lassen, auch nicht durch das gemeinsame Auftreten von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, was zumindest das Gleichbleiben der Unterstützung für die Fusionsforschung zur Folge hatte. Greifswald ist ein einzigartiger Standort. Die Vorzüge sind beschrieben. Ich kann mich kurz fassen. Ich brauche das nicht noch einmal zu wiederholen. Stellarator W 7-X war ein ganz wichtiger Schritt in der Akzeptanz dieses Ortes für die Fusionsforschung in Deutschland.
Ich tendiere eigentlich dazu zu sagen, dieser Antrag konterkariert Bemühungen, die seitens der Landesregierung
unternommen worden sind, ich verkenne aber auch nicht eine vorbehaltlose Unterstützung Ihres Antrages mit erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten. Aus diesem Grunde wird meine Fraktion der Formulierung, finanziell und organisatorisch unterstützend wirksam zu werden, nicht zustimmen können. Nach Streichung der Worte „sowohl finanziell als auch organisatorisch“ stimmt meine Fraktion Ihrem Antrag zu und ich bitte, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Damit wird der Intention, noch einmal mit dem Votum des Landtages die Landesregierung zu unterstützen im Bemühen Greifswald, die Angelegenheit noch einmal in der Bundesregierung zu überdenken und einen Antrag für die Bewerbung abzugeben, in dem Maße Rechnung getragen, dass also mit Votum des Landtages, der letzten Tagung noch einmal besonders Wert darauf gelegt wird, dass dieser Standort explizit geeignet ist für die Fusionsforschung in Deutschland, dass dieser auch gerade für ITER Chancen bietet.
Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung zu dem Änderungsantrag. Dann können wir dem gemeinsamen Antrag folgen und wir hätten dann weiterhin auch eine fraktionsübergreifende Meinungsbildung aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern für den Standort Greifswald zustande gebracht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sinn und Zweck des Antrages lagen in zwei Richtungen, die eine, dieses Thema öffentlich zu machen, und die andere, die Landesregierung mit bestimmten Aufträgen und Handlungsmöglichkeiten auf den Weg zu schicken. Es ist eine Technologie in Deutschland eingeführt worden, ungeprüft eingeführt worden, die ein natürliches ungeplant ablaufendes Experiment in der menschlichen Bevölkerung zur Folge hatte, wenn man es so allgemein ausdrücken möchte. Aus diesem Grunde hielten wir eine Präventionsorientierung für nötig, für bitter nötig. Eine adäquate Begleitforschung im großen Stil gibt es bis heute nicht, obwohl die Mobilfunkunternehmen Mittel zur Verfügung stellen und in den Jahren zwischen 2002 und 2005 zusammen mit Bundesmitteln und den Mitteln der Mobilfunkunternehmen 29 Millionen DM beziehungsweise Euro für Forschungszwecke jetzt zur Verfügung stehen.
Bei Störung elektronischer Systeme gibt es sofort Handlungen, gibt es sofort Aktionen und Abstellbemühungen. Wenn biologische Systeme gestört werden, die vielleicht nur reversibel gestört sind, wird das als harmlos deklariert oder nicht existent beiseite geschoben. Das ist eine ernste Situation, zumal es bislang nur die Festlegung der Grenzwerte als so genannte SAR – spezifische Absorptionsrate – gibt, das ist ein Maß für die Energieabsorption mithin nur für thermische Effekte. Es gibt aber andere Effekte, die mit Strahlungen verbunden sind, und diese SAR-Werte, auf die man sich bezieht, sind in keinster Weise geeignet, andere Effekte zu kontrollieren oder Aussagen darüber zu machen.
Ich erinnere in dem Zusammenhang nur, dass man b e i der Zurkenntnisnahme der Rolle von Asbest für die Krebsentstehung aus der Beschaffenheit von Asbest überhaupt nicht schließen konnte, dass jemals in dieser Richtung eine Aktivität der Reaktion biologischer Systeme ausgelöst werden könnte. Es gibt außerdem keine Studien, die sich besonders mit der empfindlichen biologischen Substanz bei Kindern beschäftigen. Bei ihnen liegen höhere Teilungsraten der Zellen und damit möglicherweise empfindlichere Reaktionsgrundlagen vor und ich halte Studienuntersuchungen speziell in der Auswirkung der Strahlung auf Kinder für dringend erforderlich.
Es gibt Hinweise darauf, dass Hirnleistungen unter dem Einfluss von Mobilfunktelefonen verändert werden. Das ist reversibel. Es gibt Hinweise darauf, dass Konzentrationsstörungen entstehen, dass Schlafstörungen gebahnt werden. All diese Dinge sind bisher nach meinem Dafürhalten nicht ernst genug genommen und in Forschungsvorhaben umgesetzt worden. Studien, die ganz grobe Beeinträchtigungen versucht haben zu erfassen, zum Beispiel 1996 von Rossmann bei 250.000 Personen, bei denen untersucht worden ist, ob eine höhere Sterblichkeit bei Personen, die Mobiltelefone benutzt haben, nicht nachgewiesen worden ist, das ist keine verbindliche Aussage über eventuelle gesundheitliche Schäden, wenn es sich nicht im schwersten Falle in Todesziffern ausdrückt. Oder erwähnt sei eine Studie 1999 von Herdel, bei der 209 Patienten mit Hirntumoren darauf hin verglichen werden mit
425 Kontrollpersonen, ob eine erhöhte Rate oder ein größerer Anteil an Mobilfunknutzern, an Handynutzern bei den Hirntumorpatienten verzeichnet wird. Auch hier keine Signifikanz zwischen diesen beiden Gruppen. Und auch eine 2000 vorgelegte Studie von Maskit – 469 Hirntumoren, 422 Kontrollen – hat auf den ersten Blick keine signifikanten Unterschiede erbracht. Lediglich bei einem speziellen Tumor, bei einer speziellen Tumorart fand sich eine dreifach höhere Rate. Eine 2001 vorgelegte Studie an einem speziellen Tumor des Auges, an einem Aderhautmelanom – 118 Patienten bei 475 Kontrollpersonen –, hat eine dreifach höhere Rate an Aderhautmelanomen. Im Gefolge dieser Melanome müssen die Augen herausgenommen werden. Das ist die einzige Studie, die mir zugänglich war, bei der ein deutlicher Hinweis auf die Belastung durch Mobilfunk gegeben ist.
Durch die Benutzung von Mobiltelefonen.
Eine Studie aus der Tiermedizin durch die Tiermedizinische Hochschule Hannover belegt, dass in hohem Maße Beeinträchtigung von Rindern zu verzeichnen war. Nun ist es natürlich die Frage bei vielen Patienten, die so genannte Elektrosensibilität angeben oder sich gegen das Errichten von Antennen wehren oder schon beim Anblick von Antennen vielleicht irgendwelche Erkrankungssymptome zu fühlen meinen, ob man den blöden Viechern, sage ich jetzt mal ungeschützt – der Landwirtschaftsminister ist nicht da, ich kann es auch fachlich sauberer ausdrücken –, nicht unterstellen kann, dass sie hier auf den Anblick von Antennen reagieren. Ich zitiere: „Eine Veröffentlichung über sinkende Milchleistung gemeinsam mit Spontanaborten, mit Totgeburten und Abmagerung von Kühen hat gezeigt, dass diese Zeichen sich wieder zurückbilden, wenn die Kühe von den Weiden mit den GSM-Masten abtransportiert wurden.“ Sowohl diese harten Daten als auch die geringe Auffassungsgabe der Tiere sprechen gegen psychosomatische Wirkungen. Da werden mir sicher auch die Kollegen Recht geben.
Die Frage ist, gibt es denn nicht die Möglichkeit, gemeinsam mit den Mobilfunkunternehmen im Monitoring zu etablieren, das heißt vor der Einführung, vor der Nutzung bestimmter Sendeanlagen Personen zu untersuchen, die nach Inbetriebnahme der Sendeanlagen sich dieser Untersuchung wieder unterziehen.
Es hat ein Angebot der Freien Uni Berlin und eines Bremer Institutes über Schlafforschung gegeben, mit Beginn, vor Inbetriebnahme eines Senders die Schlafqualität zu beurteilen und nach Einschaltung des Senders eine Kontrolle vorzunehmen. Die Kooperation, die Bereitschaft der Betreiber wurde vor Beginn der Studie verweigert. Da mutet es dann doch recht problematisch an, wenn auf der einen Seite nach wissenschaftlich exakten Nachweisen von Schäden gefragt und diese gefordert werden und auf der anderen Seite die korrekte Durchführung von Studien verweigert wird. All das hat uns im Grunde veranlasst, hier dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen und die Möglichkeiten, die wir hier im Land haben, doch zu beleuchten und in Gang zu setzen.
Im Bundestag hat es einen Antrag im März gegeben, der genau dieses Thema auch aufgreift, Monitoring in der Bevölkerung, Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung bei der Installation von Sendeanlagen, Belastung zu mini
mieren sowie Daten zur Strahlung öffentlich zu machen. Und da zitiere ich einfach mal Albert Einstein, der sagt: „Es ist von großer Bedeutung, daß die breite Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich über Bestrebungen und Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung sachkundig und verständlich unterrichten zu können. Es genügt nicht, daß einzelne Resultate durch wenige Fachleute des entsprechenden Teilgebietes anerkannt, weiterbearbeitet und angewendet werden. Die Beschränkung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf eine kleine Gruppe von Menschen schwächt den philosophischen Geist eines Menschen und führt zu dessen geistiger Verarmung.“
Ich meine, dass es wichtig ist, über diese Dinge zu reden. Ein anderer oder eine andere wichtige Person – ich denke, wenn man vom Direktor der WHO oder von der Direktorin der WHO in Genf Aussagen zitiert, sollte das einigermaßen Gewicht haben. Frau Gro Harlem Brundtland ist selber elektrosensibel und hat das festgestellt, sich aber lange Zeit dagegen gesträubt, das öffentlich zu machen. Sie hat sich nach Anfangsempfindungen mit lokaler Wärme am Ohr über Unbehagen bis hin zu Kopfschmerzen gewundert und nachdem sie diese Sensibilität entwickelt hat, war sie in der Lage, wenn jemand mit einem angeschalteten Handy ihr Büro betreten hat, ihn zu identifizieren. War das Handy ausgeschaltet, hatte sie keinerlei Störungen. Über diese eigene entwickelte Sensibilität hat sie lange nachgedacht, ob sie das öffentlich machen würde. Sie hat im Übrigen ihren Kindern und Enkelinnen Mobiltelefone geschenkt und bereut das heute zutiefst. Sie sagt, ich zitiere wörtlich: „Ab wann die Empfindlichkeit in einen Gesundheitsschaden übergeht, wie etwa Krebs oder andere Krankheiten, wissen wir bis jetzt nicht. Es scheint aber, dass man das Vorsorgeprinzip befolgen sollte, und das gilt ganz besonders bei Kindern.“ Deswegen haben wir in einem der Punkte in unserem Antrag auch die Frage aufgeworfen, ob man nicht über die Anwendung von Handys über die Schulen oder in den Schulen stärker diskutieren und von der handyproduzierenden Industrie eine genauere, exaktere Kennzeichnung der Geräte über die Strahlenintensität verlangen sollte, m i t Qualitätssiegel oder Hinweisen schon auf der Verpackung.
Ich finde, es ist richtig und wichtig, dass wir uns von Zeit zu Zeit aktuellen Themen widmen, auch wenn sie nicht in der eigenen Entscheidungskompetenz überwiegend liegen, denn die Bundesbehörden sind hier kontrollpflichtig. In den Bundesministerien werden Forschungsmittel zur Verfügung gestellt. Ich hielt es für wichtig, wir hielten es für wichtig in unserer Fraktion, dieses Thema mit einem Antrag zu belegen und Aufmerksamkeit zu erwarten, zu erhoffen in der Öffentlichkeit. Aufmerksamkeit in dem Sinne, wie die Europäische Kommission sie formuliert hat, dass bereits bei Beginn, bei Verdacht auf mögliche Schäden das Vorsorgeprinzip eingehalten werden muss. Und die wissenschaftlichen Erkenntnisse ändern sich rapide und rasch in schneller Folge. Ich finde es wichtig, dass wir von Zeit zu Zeit einmal eine Bestandsaufnahme auch darüber machen, inwieweit diese Vorschläge, die unser Antrag enthält, von der Landesregierung – auch von der künftigen – umgesetzt werden. Noch wichtiger aber ist die Information, über diese Möglichkeiten einer Belastung, einer Schädigung, einer noch nicht kalkulierten Risikobelastung in der Öffentlichkeit zu diskutieren.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Unser Anliegen ist mit
dem Antrag, glaube ich, erfüllt. Ich hoffe, Sie stimmen ihm zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich langweile Sie nicht über Gebühr. Ich bin sicher auch nicht dafür bekannt, dass ich Gerüchte in die Welt setze, aber ich kann doch nicht umhin, eine Bemerkung hier noch loszuwerden oder ein Thema.
Die T-Aktie lag kürzlich bei 11,85 Euro. Das ist kein Gerücht, das ist Fakt.
Der Konzern hat stattliche Schulden. Auch das ist kein Gerücht, das ist Fakt. Am Donnerstag voriger Woche wurde das Unternehmen von den Aktienhändlern mächtig abgestraft. Jeder andere außer Ron Sommer hätte vielleicht seinen Hut nehmen müssen.
Gerüchten zufolge, jetzt kommt das Gerücht, arbeitet man in den USA an einem revolutionären Kommunikationssystem auf Satellitenbasis. Meine Damen und Herren, worüber wir hier – Sendeanlagen – gestritten haben, ist vielleicht, ich hoffe das, in ein paar Jahren gegenstandslos. Ich würde mir das sehr wünschen. Und ich konnte nicht umhin, das Ihnen heute noch als Gerücht wenigstens, ich habe keine Bestätigung dazu, mitzuteilen.
Es stammt im Übrigen aus einer Zeitung,
die ich seit Jahrzehnten nicht mehr gelesen habe, aus der „Jungen Welt“ vom 24. Mai 2002, Kommentar von Dieter Schubert mit Bezug auf die Gerüchte und diese
Situation. Vielleicht brauchen wir in zwei Jahren über Sendemasten nicht mehr zu diskutieren. – Vielen Dank.
Herr Minister!
3. Der Landtag hat am 21.09.2001 gemäß seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2208 die Landesregierung aufgefordert, „mit der Universität Rostock einen Vertrag zur Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin“ mit der Maßgabe der Kostenneutralität abzuschließen. Der Landtag sollte bis zum 15.11.2001 bzw. nach Fristverlängerung bis zum 06.12.2001 über den Text des Vertrages unterrichtet werden. In Drucksache 3/2489 vom 10.12.2001 legte die Landesregierung die Gründe für ein Nichtzustandekommen eines von beiden Seiten akzeptierten Vertrages dar. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die o. g. Beschlussempfehlung nicht umgesetzt. Wie sieht der aktuelle Stand der Verhandlungen aus und wann ist mit einem Vertragsabschluss zu rechnen?
4. Die Universität Rostock hat bisher keine Unterschrift zu den von der Landesregierung vorgelegten Vertragsentwürfen geleistet. Welche Gründe werden hier von Seiten der Universität angeführt?
Gestatten Sie eine Zusatzfrage?
Herr Minister, wäre aus Ihrer Sicht, wenn die Universität selber von der Kostenneutralität oder annähernd erreichbaren Kostenneutralität ausgeht, eine Unterschrift der Universität vorstellbar?
Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Patientenbeispiel beginnen: 1994, eine Klinik in Berlin, Information an die Verwandten: Der 77-jährige Großvater ist mit einem Schlaganfall in die Akutklinik eingeliefert worden. Sprachstörungen, Bewegungsstörungen beider Seiten, Arme, Beine, geringe, aber sichtbare Tendenz zu einer Besserung, drei Wochen stationärer Aufenthalt, danach die Information an die Verwandten: Wo wünschen Sie denn, dass Ihr Angehöriger hinkommt? Nehmen Sie die Pflege zu Hause wahr oder soll er in ein Alten- und Pflegeheim? Berlin, Sozialsenator Ulf Fink.
Es ist kein regionales, kein lokales, kein mecklenburgvorpommersches Problem. Dieser ältere Herr ist danach auf Betreiben der Angehörigen in eine Rehabilitationseinrichtung gekommen. Er ist dann in die Lage versetzt worden, in seiner eigenen Wohnung sich wieder eigenständig bewegen, beköstigen, bekochen und sogar Einkäufe
machen zu können. Sie mögen aus diesem Beispiel, das heute acht Jahre zurückliegt, entnehmen, dass es sehr wohl auch in anderen Bereichen, nicht nur in unserem Bereich, hier in Mecklenburg-Vorpommern, Schwierigkeiten in der Umsetzung, in der korrekten Wahrnehmung und dem korrekten Anfassen der Probleme gegeben hat. Ich meine, wir sind im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern auf einem Weg, bei dem das Sozialministerium sehr wohl die Verantwortung wahrnimmt, moderierend und manchmal auch mit etwas Nachdruck den berechtigten Zielen,
nämlich Wiedergewinnung, Verbesserung oder Erhalt einer möglichst weitgehenden Selbständigkeit von Patienten oder Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit, Rechnung zu tragen.
Dazu hat es 1998 mit an der Krankenhausplanung Beteiligten, mit den Krankenkassen, dem Sozialministerium, mit den Spitzenverbänden und mit der Ärztekammer eine einvernehmlich beschlossene Konzeption für Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Natürlich ist die Umsetzung nicht reibungslos vor sich gegangen und Probleme, die dabei aufgetreten sind, möchte ich auch nicht kleinreden. Sicher ist, die frühzeitige Sondierung, wann und in welcher Einrichtung eine Rehabilitation älterer Bürger nach Akutkrankenhausaufenthalt in Frage kommt, ist wichtig. Ein Konsil, das in Schwerin, in Rostock, in Greifswald, in Stralsund, in Neubrandenburg, am Städtischen Klinikum Wismar möglich ist, soll das aus diesen Einrichtungen heraus in die geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen sichern. Offensichtlich ist noch nicht in allen Einrichtungen diese Möglichkeit ausgeschöpft und voll wirksam geworden. Das will ich nicht in Abrede stellen.
Die Umsetzung dieses Konzepts erfolgt sicher schleppender, als man es sich wünscht. Die Bearbeitung der Antragstellung durch Ärztinnen und Ärzte, die Antragsbearbeitung durch die Krankenkassen – überall kann es mal klemmen. Damit dürfen wir uns natürlich nicht abfinden und es ist – Sie haben Recht, Herr Glawe – auch Sache des Sozialministeriums, da den Finger in die Wunde zu legen und aktiv zu werden. Die Ministerin hat hier geschildert, in welcher Weise sie das tut, dass sie längst unterwegs ist und es dieser Anregung durch den Antrag nicht bedarf.
Was in der Öffentlichkeit wichtig ist: Die Akzeptanz für die Geriatrie ist noch auf einem Weg, der mich auch nicht zufrieden stellt. Ein weiterer Aspekt: Natürlich ist es ein Recht älterer Bürger, dass eine korrekte, der Diagnose entsprechende Betreuung erfolgt, sprich auch richtige Einweisung in eine Geriatrie- oder in eine Rehabilitationseinrichtung, die zum Ziel hat, die Krankheitsursache oder die auslösende Ursache zu behandeln. Und dabei ist – auch da gebe ich Ihnen Recht, allerdings in der anderen Richtung auch, Herr Glawe – das Alter nicht das entscheidende Kriterium. Es kann durchaus ein 70-Jähriger mit einer akuten neurologischen Auffälligkeit nach Schlaganfall, nach Hirntumoroperation die gleiche Chance für eine Rehabilitation in einer neurologischen Rehabilitation haben wie ein Jüngerer,
denn es gibt Untersuchungen, die belegen, dass die Rehabilitationsfähigkeit, wenn man sie fachspezifisch
betreibt, nicht vom Alter abhängt. Es wäre also falsch, nur das Alter als Maßstab zu nehmen, der gehört in eine geriatrische Rehabilitation, der älter als 65 Jahre ist,
a priori, auch wenn er in einer Fachrehabilitation bessere Chancen zur Wiederherstellung hätte.
Und dazu noch ein Wort: Natürlich sind die finanziellen Bedingungen, die ausgehandelten 300 DM Pflegesatz, nicht das Ende der Möglichkeiten. Ich würde hier einmal zitieren, was eine Arbeitsgruppe von Rehabilitationsneurologen und geriatrisch tätigen Neurologen festgehalten hat und als wichtig und unverzichtbar herausstellen. Das Alter allein stellt keine Indikation für die Ablehnung einer neurologischen Rehabilitation dar. Das ist das, was ich eben ausführte. Die Behandlung von geriatrischen Patienten mit neurologischen Erkrankungen in geriatrischen Kliniken erfordert die neurologische Fachkompetenz mit Entscheidungsfunktionen bei der Behandlung dieser Patienten auch dort. Das hieße, neurologische Fachärzte, auch dort. Grundsätzlich: Die Rehabilitation von alten Patienten mit multiplen Fähigkeitsstörungen erfordert eine mehr als dreiwöchige Behandlungsdauer. Auch da befinden wir uns nicht weit auseinander oder gar nicht auseinander.
Ich stelle fest, dass offensichtlich die Umsetzung der Konzeption noch nicht auf dem Stand ist, den wir uns wünschen, dass die Einflussmöglichkeiten seitens des Sozialministeriums genutzt werden und dass Patienten indikationsspezifisch zu behandeln ein wichtiges Anliegen ist und bleibt, nicht nur wegen eines bestimmten Alters, dass die 300 DM, sprich 153 Euro – oder wie viel Euro? –,
nicht das letzte Wort sein dürfen, weil eben auch in der Geriatrie neurologisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen apparativ in gleicher Qualität vorgehalten werden müssen.
Ein letzter Aspekt: Es kann eigentlich nicht darum gehen, nur die Patienten, die in Akutkrankenhäusern landen, unter dem Aspekt zu sehen, anschließend eine Rehabilitation von verschiedenen Belastungen und Fähigkeitsstörungen vornehmen zu wollen, sondern es muss auch in der Richtung diskutiert werden, dass auch die niedergelassenen Ärzte, wenn eine Indikation besteht, mit der Möglichkeit einer Antragstellung einer Einweisung in eine Rehabilitationseinrichtung berechtigt werden.
In diesem Sinne befindet sich also vieles hier bei uns auf einem Weg. Die Ministerin hat dazu Stellung genommen. Mit dem bin ich, weil es ab und zu klemmt an der einen oder anderen Stelle, auch nicht immer voll zufrieden. Aber eines Antrags in der Richtung, doch endlich tätig zu werden, bedarf es nun wirklich nicht.
Und es ist kein lokales, spezifisches Problem. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und darf namens meiner Fraktion sagen, wir stimmen diesem Antrag nicht zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Prinzip, dass solidarische Finanzierung starke Schultern stärker belastet als schwächere, Gesunde für Kranke etwas tun, Junge für Alte, Besserverdienende für Einkommensschwache, scheint es ja Einvernehmen zu geben, wenn man dem glauben könnte. Diesem Prinzip ist der Risikostrukturausgleich, als er konzipiert wurde, nur bedingt gefolgt. Wir haben in den vergangenen Jahren seit 1994 registrieren müssen, dass er verbesserungsbedürftig war. Die Reform dieses Risikostrukturausgleichs ist deshalb ein weiterer richtiger und wichtiger Schritt.
Wenn ab 2007 die tatsächlichen Krankheitsrisiken ausgeglichen werden, dürften damit auch Beitragssatzverwerfungen, wie sie zurzeit in Ostdeutschland deutlich geworden sind, der Vergangenheit angehören. Eine begründete Hoffnung, meine ich, dass dieser solidarische Ausgleich als Notwendigkeit von allen verstanden, begriffen und akzeptiert wird, insbesondere in unserem Bundesland natürlich, wenn man sich das Auftreten bestimmter Erkrankungen vor Augen führt, dass Patienten bei uns wesentlich häufiger Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die zu chronischen Leiden führen und auch chronisch sind, und Diabetes haben, wenn man in Rechnung stellt die erhöhte Zahl von Bluthochdruckkrankheiten, aber auch ver
meidbare Krankheiten, nikotin- und alkoholbedingte Spätfolgen, die nun auch die Kassen belasten.
Und die Einnahmen sind in unserem Land niedriger, deutlich niedriger. Höheres Vorkommen auch an übergewichtigen Patienten, schlechtere Mundgesundheit als Startpunkt für alles, was sich später an Erkrankungen entwickeln kann, aber auch die schlechtere Situation in der Einwohner-Arzt-Relation in unserem Bundesland, die geringere Ausstattung oder Ausführung von Praxispersonal, die höhere Anzahl an Fällen pro Arzt und die Überlastung des medizinischen Personals in den Krankenhäusern sind Gründe, die bedacht werden müssen, wenn man sich für einen solidarischen Ausgleich der Finanzierung einsetzt. Die logische Konsequenz in der vorhandenen Situation ist, dass diese solidarische Finanzierung beibehalten werden muss unter Berücksichtigung der Morbidität.
Natürlich ist die Problematik der AOK unterschiedlich. Aber allgemein kann man sagen, dass bei einem Anteil von 44 Prozent der Versicherten in der AOK und von 54 Prozent der Risiko- oder Härtefälle in der AOK dieses Missverhältnis doch eines Ausgleichs bedarf
und es begründet, warum der Risikostrukturausgleich, auch die Modifizierung oder die Reform notwendig ist.
Ich halte eine Klage in dieser Situation für kontraproduktiv. Nun, der Teufel mag ein Haar in der Suppe finden, man mag in Bayern Erbsen zählen und weitere Dinge finden, die vielleicht noch einmal überprüft werden müssen. Und wenn ein Koch das Rezept in Frage stellt, kann man sagen, okay, man müsste noch einmal überlegen. Wenn dann aber am Ende der Zielstellung doch eindeutig formuliert wird, dass die finanzielle Autonomie der Länder den Vorrang gegenüber der Solidarität verdient, wenn das die Grundaussage der Klage ist, dann ist hier etwas falsch.
Und dann kann ich nur sagen, wenn Stoiber vor etwa einer Woche sagt: Es liegt im Interesse aller Deutschen, dass der Osten wieder nach vorne kommt. Wenn es nicht gelingt, den Abstand zwischen den alten und neuen Bundesländern zu verringern, wird Deutschland vom letzten Platz in Europa nicht wegkommen. Auch die Politik muss hierzu einen Beitrag leisten. Es ist Aufgabe der politischen Führung, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen,
damit es im Osten wieder Aufschwung,
neue Arbeitsplätze und Hoffnung gebe, da kann ich nur sagen, das ist eine Sprechblase, die ich hiermit als solche auch deklariere.
Herr Glawe, Sie haben die AOK-Situation in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern angesprochen. Da kann man auch Bayern nennen, die haben die gleichen Sätze,
AOK-Beiträge 14,9 Prozent, oder Berlin oder Hamburg. Natürlich gehört es zu einer solidarischen Finanzierung, dass man hier noch einmal alle Möglichkeiten prüft, auch die kasseninterne Ausgleichsregelung, wie sie bei allen Ersatzkassen üblich ist, für die AOK einzufordern.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass beim Risikostrukturausgleich für die nächsten Jahre die Morbiditätsbezogenheit berücksichtigt werden muss und dass an Einzelheiten natürlich gefeilt werden kann. Aber die grundsätzliche Infragestellung der Problematik, wie sie aus der Klage für jeden eigentlich deutlich wird, macht es mir einfach, am Schluss wirklich die Frage offen zu lassen. Ich fordere Herrn Stoiber nicht auf, die Klage zurückzunehmen, weil er dann ja zeigen würde, dass er Verständnis für diese solidarische Grundhaltung hat. Lassen wir ihn vor dem Verfassungsgericht zusammen mit Teufel und mit Koch die Suppe auslöffeln, die sie sich eingebrockt haben! – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man von der Opposition gelobt wird, ist es immer richtig, noch ein bisschen vorsichtig mit dem Lob umzugehen.
Aber ich würde mich in diesem Falle durchaus den Ausführungen von Herrn Glawe weitestgehend anschließen können.
Die Ihnen vorliegende Unterrichtung hatte eigentlich genau das Ziel, über diese Problematik hier vor diesem
Hause diskutieren und die vorhandenen gesetzlichen Regelungen mit eventuellen Aktivitäten oder Vorstellungen unserer Landesregierung präsentieren zu können.
Was das Erste angeht, ist mit der Unterrichtung wirklich ein handhabbares Instrument, eine handhabbare Informationsmöglichkeit gegeben, und ich würde mir eine breite Verteilung wünschen in einer etwas besser zugänglichen Form. Und ich freue mich deswegen besonders, dass die Ministerin darauf eingegangen ist und gesagt hat, dass eine entsprechende Broschüre, besser handhabbar, genau diesem Ansinnen Rechnung tragen würde und Rechnung tragen soll, die in Vorbereitung oder in Erarbeitung ist.
Die Umsetzung von Patientenrechten wie dem Recht auf gleichen Zugang zur Behandlung und Pflege, dem Recht auf Selbstbestimmung, dem Recht auf Achtung, Würde und Integrität, Recht auf Information in Mecklenburg-Vorpommern einzuschätzen und daraus Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung abzuleiten, dieser zweite Ansatz fehlt mir in der Unterrichtung etwas. Aber das ist ein Prozess, der sicher in den nächsten Monaten oder Jahren von Regierungsverantwortung sozial orientierter Politiker realisiert werden kann.
Die neuen Beratungsstellen, die etwa seit einem halben Jahr arbeiten, sind sicher noch nicht mit dem Ausmaß an Arbeit überlastet oder überfordert, aber sie sind ein richtiger Ansatz. Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Rostock, Schwerin oder in den vier Beratungsstellen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter e. V., die ich hier als besonders engagiert und wichtigen Faktor in diesem Sinne, patientenorientiert zu arbeiten, erwähnen möchte.
Ich habe einige Punkte, bei denen ich mir vorgestellt habe, dass vielleicht die Aktivitäten, die Möglichkeiten, die das Land selber hat, stärker hätten herauskommen können. Aber ich will auch uneingeschränkt sagen, selbst in den Fußnoten von 1 bis 21 findet jemand, der sich über Patientenrechte informieren möchte, eine solche Vielzahl an Informationsmöglichkeiten, die ihm nach dem Lesen der Inhaltsübersicht zu ausführlicheren gesetzlichen Regelungen oder Informationsmöglichkeiten bringen können.
Zwei Dinge habe ich am Schluss mit einer Kritik zu versehen.
Das Erste ist der Umgang mit Patientendaten. Es steht zu erwarten, dass in unserem Bundesland eine Reihe von Praxen von Niedergelassenen nicht an einen Nachfolger übergehen werden. Das heißt, wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Patientendateien, die in solchen Praxen, die nicht weitergeführt werden, vorhanden sind, sicher aufbewahrt und dem Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Wenn ein Mediziner die Niederlassung aufgibt und keinen Nachfolger hat, kann es passieren, dass ein Erbe, ein Laie, diese Patientenakten erbt. Wie geht er dann damit um?
Das ist ein Problem, was ich hier deutlich aussprechen möchte. Bei der Auflösung der Polikliniken sind die Unterlagen der Patienten alle im Gesundheitsamt gesammelt oder deponiert worden und haben den Zugang für den betroffenen Patienten sichergestellt.
Wir müssen heute überlegen, wie wir mit diesen Unterlagen umgehen. Das Einfachste ist natürlich ein geordneter Übergang an den Nachfolger. Dieser ist genauso zum sorgfältigen Umgang mit den Akten verpflichtet wie der Vorgänger oder er kann sämtliche Akten den Betroffenen, den Patienten übergeben, wenn er seine Praxis aufgibt. Das ist also etwas, wo ich noch einen Regelungsbedarf im Land sehe, im Umgang mit den Patientendaten, Datenschutz, Patientenrecht.
Ein weiterer Bereich, der natürlich in der Unterrichtung nicht angesprochen werden kann, ist der der Informationen an die Öffentlichkeit über bestimmte Dinge, die nun einmal Sorgen machen. Und dazu gehört, dass in der nächsten Zeit eine Reihe von niedergelassenen Ärzten ihre Praxen aufgeben werden, dass der Nachwuchs schwer dazu motiviert werden kann oder nicht sehr leicht motiviert werden kann, in die Fußstapfen zu treten, und mithin das Gesamtniveau der ambulanten Versorgung in Deutschland – nicht in Mecklenburg-Vorpommern allein, in Deutschland – sehr kritisch und sehr ernst gesehen werden muss.
Ich zitiere aus der „Ärzte Zeitung“ vom 1. März dieses Jahres: „In wenigen Jahren werden einige Facharztgruppen in der ambulanten Versorgung höhere Abgänge als Zugänge haben.“ Und sinngemäß weiter: Das wird 2004 bei den Augenärzten, ab 2006 bei den allgemeinpraktischen Ärzten so sein. Ab 2007 sind die HNO-Ärzte und im Jahre 2008 auch die Chirurgen, Hautärzte und Orthopäden tangiert. Das ist also ein Zeithorizont, den wir heute feststellen können und feststellen müssen und um den wir uns kümmern müssen. Und da ist es ein Problem, das gemeinsam zwischen dem Bereich, der für Öffentlichkeitsarbeit in unserem Land im Bereich Medizin, Gesundheitswesen zuständig ist, also das Ministerium oder wir, und den Medien behutsam und sachlich angefasst werden muss.
Und da habe ich es als sehr misslich oder nicht sehr hilfreich empfunden ein Interview von N 3, bei dem sicher andere Ambitionen, andere Absichten über eine korrekte Information vorgesehen waren, die dann letztlich aber in einer nicht zufrieden stellenden Gesamtinformation gelandet sind. Das ist ein Ansatz, ein Anspruch, den Patienten haben, korrekt, sachlich gut informiert zu werden, um nicht in eine Verunsicherungssituation hineingebracht zu werden. Das gehört nicht zum Bericht, ist aber ein Anliegen, das ich hier sehr deutlich aussprechen möchte. Und ich hätte mir schon gewünscht, dass ein solches Thema auch ein bisschen günstiger in der Zeit liegt, weil man damit dann mehr Betroffene, mehr Bürger im Lande erreicht.
Ich hoffe, dass das Sozialministerium unseres Landes mit der Broschüre rechtzeitig zu einem Zeitpunkt kommt, wo genau das, nämlich die Patienteninformation, die Patientenrechte zu stärken und damit eine Mitwirkung des Patienten am eigenen Gesundheitszustand vorwärts zu bringen, Inhalt ist. Rechtzeitig heißt möglichst bald und diesem Wunsch möchte ich am Schluss meiner Ausführungen Ausdruck verleihen.
Ich bedanke mich auch für die Ausführlichkeit dieses Berichtes der Landesregierung, verweise ganz besonders noch mal auf die Fußnoten, die sehr gut geeignet sind, wenn man zu Einzelheiten nachfragen möchte als Patient oder – ab und zu kommt ja auch ein Patient mit Beschwerden in ein Abgeordnetenbüro – wenn man sich selber als Abgeordneter doch noch mal ein bisschen sachkundiger
zu bestimmten Themen äußern möchte. Und diese Hilfeleistung gibt diese Unterrichtung. Noch einmal vielen Dank an das Ministerium, an die Mitarbeiter und an Sie, Frau Bunge.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Formulierung des Auftrages an die Landesregierung sind wir davon ausgegangen, dass bis zum 15. November die Verhandlung zwischen der Universität und dem Bildungsministerium unter Einbeziehung des Finanzministeriums bis zu einer unterschriftsreifen Vertragsgestaltung gelangen kann. Was jetzt vorliegt, ist der Vertrag – vom Bildungsminister unterschrieben. Er trägt eine Unterschrift.
Welche Kompromisse, welche Akzepte hatte der Bildungsminister zu berücksichtigen?
Erstens. Das klare Votum des Wissenschaftsrates mit der Konsequenz, dass ein Studiengang, wenn er wieder eingerichtet wird, wenn Baumaßnahmen notwendig sind, keine Hochschulbaufördermittel erhalten würde.
Die zweite Konsequenz, dass das Image des Landes, das immer auch davon abhängt, wie der Wissenschaftsrat unsere Bemühungen hier im Lande einschätzt, bei weiteren Vorstellungen leiden würde, bei Wiedereinrichtung des Studienganges nicht mit diesem Entgegenkommen, mit diesem Engagement des Wissenschaftsrates unserer Hochschulpolitik gegenüber weiterhin zu rechnen sein würde.
Und ein dritter Aspekt: Die Gestaltung der Hochschullandschaft insgesamt, Schwerpunkte zu bilden und dort etwas draufzutun, damit das Land gute Zukunftschancen hat, erhebt schon die ernste Frage: Ist die Zahnmedizin als Studiengang zweimal im Lande in Rostock ein solcher wichtiger Aspekt für die Entwicklung der Hochschullandschaft?
Der vierte Aspekt, der berücksichtigt werden musste in den Verhandlungen, ist die strittige Frage der Kostenneutralität. Keine Mehrkosten für unser Bundesland.
Ein innovatives Konzept, das hier vorgelegt worden ist und das richtungweisend für praxisnahe Ausbildung von Studenten in der Bundesrepublik werden könnte, ist ein gewichtiges Argument, diesem auch Aufmerksamkeit und lange und zähe Verhandlungen zukommen zu lassen und zu widmen. Wenn man die Verhandlungen jetzt unter dem Aspekt sieht, dass der Bildungsminister sagt, bis zu diesem Punkt konnte ich gehen, das kann ich jetzt unterschreiben, dann ist mein dringender Appell an dieser Stelle auch: Einigen sich doch bitte beide Parteien über die Interpretation des ursprünglichen Vertragstextes.
Es darf nicht so sein, dass man mit diesem Thema Wiedereinrichtung des Studienganges andere liegengebliebene oder nicht in der Öffentlichkeit bisher diskutierte Dinge mit hineinnimmt. Ich spreche hier speziell über die Defizite, die in den Kliniken der Universität in Rostock entstanden sind,
und über deren Höhe hat sich Herr Minister Kauffold hier geäußert. Es gibt doch meiner Kenntnis nach längst mit dem neuen Verwaltungsdirektor der Universitätskliniken Gespräche, komplexe Lösungsansätze, wie und in welcher Zeitschiene diese entstandenen Defizite abgebaut werden sollen. Da muss nicht erst der Hebel Einrichtung des Studienganges Zahnmedizin, der eventuell nicht kostenneutral sein könnte,
mit herangezogen werden, um das Thema anzusprechen.
Ich weiß, dass es diese Gespräche gibt zwischen der Universität Rostock, speziell der Medizinischen Fakultät und dem Verwaltungsdirektor der Kliniken, und dem Ministerium. Mithin sind das für mich auch zwei Paar Schuhe.
Unabhängig davon, wenn Kosten eingespielt werden in der Medizinischen Fakultät oder durch die Studenten der Zahnmedizin durch Patientenbehandlung, dann gehört es auch für mich selbstverständlich dazu, dass dann seitens der Universität, seitens der Medizinischen Fakultät, seitens der Zahnklinik gesagt wird: Okay, soweit es vertretbar ist, muss auch aus dem, was an Einnahmen kommt, zu zwei Dritteln eine Schuldenabtragung, eine Abarbeitung der Defizite erfolgen. Ein Drittel bliebe normalerweise bei erwirtschafteten Mitteln bei dem, der sie erbringt.
Festzuschreiben, dass pro Jahr 1 Million Euro einbehalten wird, also nicht ausgereicht wird, in der Erwartung, dass genau diese Größenordnung mit dem Modellstudiengang eingespart werden könnte, das ist etwas, das ich hier schwer selber nachvollziehen kann, selber nachrechnen kann. Da muss ich mich dann schon darauf verlassen, dass hier fair zwischen beiden Vertragspartnern verhandelt wird.
Meine Damen und Herren! Für mich ist diese Verhandlung ein Stück Vorgriff auf das zu erwartende Landeshochschulgesetz mit dem Anspruch Autonomie, budgetierte Globalhaushalte, in den nächsten Jahren auch für die Universität vielleicht ab 2006 zu erwarten.
Aber es hat sich bei dieser Vorstellung bei mir so ein bisschen das Bild eingestellt von der Landesregierung auf dem Kutschbock mit der Peitsche in der Hand und mit den Zügeln fest in der Hand. Und irgendwo ein Stück oberhalb der Pferdchen hängen die beiden Beutel Hochschulautonomie und budgetierte Globalzuweisung. Wenn die Pferde sich auf die Hinterbeine stellen und recken, können sie diese Futterbeutel erreichen, können den Boden erreichen, das Ziel in der entsprechenden Vorgabe, die Richtung einhalten und dann rollt der Wagen. Es muss nicht ein stumpfkufiger Schlitten auf einem Sandberg sein, sondern ein rollender Wagen. Und ich bin der Ansicht, dass es sehr wohl kein Zirkus ist, der hier betrieben wird,
sondern ernsthaftes Bemühen um die Chancen unseres Landes und ernsthaftes Bemühen, die Interpretation des ursprünglichen Vertragstextes zu einer konsensualen Lösung zu bringen. In diesem Sinne stimmt meine Fraktion dem Ersuchen der CDU-Fraktion um diesen Bericht zu und ich denke, dass hier zwischen den beiden Vertragspartnern noch Gespräche möglich sein müssen
und erfolgen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute reden wir über Umweltmedizin. Vor 15, 16, 18 Jahren war das ein schwarzes Loch, vergleichbar mit der Situation der Arbeitsmedizin vor 30, 35 Jahren. Das Gebiet der Arbeitsmedizin hat sich in Deutschland erfreulicherweise zu einem sehr verlässlichen Partner für die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz entwickelt.
Umweltmedizin stellt sich die Aufgabe: Erforschen, Erkennen, Behandeln, Vorbeugen von umweltbedingten gesundheitlichen Störungen oder auf den Menschen einwirkenden Belastungen. Daraus ergibt sich eigentlich schon, dass man es hier weniger mit ganz typischen Krankheiten zu tun hat, sondern mit einem Gemisch, mit einem Komplex an Einflussfaktoren und Reaktionen des menschlichen Organismus. In den letzten Jahren haben die Zunahme umweltbedingter Erkrankungen und immer wieder einmal Berichte in den Medien dazu geführt, dass dieses Thema doch ein breites Interesse gefunden hat. Und immerhin muss man wohl davon ausgehen, dass zwischen 25 und 30 Prozent der Bevölkerung in Deutschland in irgendeiner Weise mit umweltbedingten Belastungen zu tun haben.
Es gibt nun eine ganze Reihe von Hypothesen, wie was auf welche Weise zusammenwirkt und mit welchen Effekten, ob es jeden betrifft oder vielleicht nur genetisch Vorbelastete, oder nur Kinder, oder nur Frauen, oder nur Männer oder ältere Bürger. Ein wissenschaftlicher Konsens zu einer Vielzahl von Hypothesen ist bisher nicht erreicht worden. Die Diagnose zu objektivieren ist eine sehr schwierige Angelegenheit. Dann stehen sich plötzlich Schulmedizin – also das, was der Arzt in seinem Studium und in seiner Praxis gelernt hat – und Alternativmedizin – die sich anhört, was der Betroffene berichtet, vielleicht mit dem Anhören, Wahrnehmen und Ernstnehmen der Probleme schon einen ersten heilenden Effekt oder günstigen Effekt auf den Betroffenen ausübt – scheinbar unversöhnlich gegenüber.
Die Rolle der Mediziner vielleicht dabei einmal kurz erwähnt: Es ist sicher sehr unterschiedlich, der Kenntnisstand über diese Problematik bei den niedergelassenen Ärzten, unterschiedlich auch das Interesse in einzelnen Kliniken, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Auf der anderen Seite steht aber das Kausalitätsbedürfnis des Betroffenen. Also der kommt zum Arzt, weil er festgestellt hat, dass irgendetwas in seiner Umgebung neu ist und vielleicht Ursache einer Erkrankung sein könnte oder von Beschwerden, die er jetzt vorträgt. Der Arzt bemüht sich dann, ihn ernst zu nehmen, als Erstes nach Schädigungsfaktoren, nach anderen Ursachen für das Unwohlsein oder für die Belastung zu suchen. Er findet nichts Fassbares. Dann kommt eine Situation, die für den Patienten, für den Betroffenen, sehr problematisch werden kann: Ich finde nichts, es tut mir Leid. Vielleicht gehen Sie noch zu diesem oder jenem Kollegen. Eigentlich sind Sie organisch gesund. Und wenn der Patient die Tür von außen zumacht, hinter vorgehaltener Hand: Der spinnt. Das ist eine sehr problematische Situation, weil das Nicht-ernstgenommen-Werden und Nicht-in-Kalkül-Ziehen von Faktoren, die nicht zur typischen Schulmedizin gehören, sondern in der Umgebung, in der Arbeitswelt, im Freizeitbe
reich, im Verhalten insgesamt des Betroffenen liegen können, einfach außen vorgelassen wird.
Das Problem Arbeitsmedizin hat auch in der DDR eine Reihe von Ergebnissen und Einflussmöglichkeiten, die ich nur kurz erwähnen möchte, gehabt. Schon 1981 gab es Untersuchungen zur Zunahme der durch Asbest verursachten Erkrankungen, einen Asbestkatalog. Es gab arbeitsmedizinisch wichtige Ergebnisse, welche chemischen Verbindungen, welche Typen körperliche und neuropsychische Belastungen hervorrufen können, arbeitshygienische Komplexanalysen. Es gab gesundheitliche Gefährdungsanalysen aus der Arbeitswelt 1980, 1976, 1981, 1978, die sich mit Schadstoffen – auch in der Atmosphäre in Richtung Krebserzeugung – beschäftigt haben. Es gibt eine sehr umfangreiche Studie, die die Ergebnisse von Untersuchungen in der ehemaligen DDR zwischen 1949 und 1989 beinhaltet, die von Klemm 1996 veröffentlicht worden ist. Das ist eine sehr interessante Zusammenstellung, die ich nur empfehlen kann, auch bei der Suche nach möglichen Ansätzen bei uns.
Zwei Dinge lassen Sie mich in dem Zusammenhang noch erwähnen. Auch zwei der Kinderkliniken in unserem Land, die Greifswalder und die Stralsunder, haben speziell Kinderbelastungen untersucht, auch zu DDR-Zeiten schon. Und jemand, der heute in einer leitenden Stellung in einem unserer Landesämter tätig ist, hatte die schädlichen Einwirkungen der Umwelt im Bitterfelder Raum untersucht. Das Ergebnis war zu DDR-Zeiten topsecret. Wir haben es nach der Wende genutzt für das bestehende Untersuchungsmanagement für Hunderte von Kindern, die aus Tschernobyl sich drei bis vier Wochen in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten konnten, um sie zu untersuchen, in der Ausgangssituation und nach vier Wochen des Aufenthaltes bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Erholungseffekt in unserem Bundesland hat bei diesen Kindern, kontrolliert durch die Kollegen aus der Region um Tschernobyl, neun Monate – am Blutbild nachweisbar – Bestand gehabt. Das ist ein erfreuliches Ergebnis seinerzeit gewesen.
Nun lassen Sie mich etwas sagen zu der Frage: Wie geht man an diese Belastungen oder eventuellen Schadstoffanalysenfeststellungen heran? Für gewöhnlich das monokausale Beurteilen, das monokausale Denkmodell: Man nimmt einen Stoff, kontrolliert die Wirkung im Tierexperiment, verdünnt solange, bis kein Effekt mehr nachweisbar ist, man sucht nach dem NOEL – Non Observed Effect Level. Ein Tausendstel dieses Levels wird dann zugrunde gelegt, um die akzeptable tägliche Zufuhr, die gestattet ist, zu definieren. Auf die Weise gelingt es leider nur – und das ist Folge der monokausalen Denkweise –, für einzelne Substanzen eine genügende Sicherheit zu schaffen im Umgang mit ihnen. Man schafft es nicht, die addierende oder vielleicht sogar potenzierende Wirkung von Kombinationen ins Auge zu fassen. Man schafft es auf die Weise nicht, Organschäden, die vorhanden sein können, auf eine Einzelsubstanz oder auf mehrere Substanzen beziehen zu können. Man schafft es nicht, Immunsystemschäden, Schäden am Erbgut, Krebsrisiko oder embryonale Störungen zu erfassen, die durch Kombination von Schadstoffen ausgelöst werden können.
Das einfachste Beispiel, was jedem aus der Schule, wenn er das erste Mal mit Pinsel und Farbe hantiert, geläufig ist, ist, wenn man zufällig mit dem blauen Pinsel in einen gelben Farbtopf langt, dass man dann plötzlich eine grüne Farbe vor sich hat – zwei aneinander ge
gensätzlich beeinflussende Farben, die dann eine dritte ergeben. Es erscheint logisch, dass diese Bedingungen auch bei minimalen Substanzmengen biologische Störungen, Störungen biologischer Systeme auslösen, hervorrufen können. Die kombinierten Möglichkeiten sind also im Grunde unendlich, wissenschaftliche Aussagen noch nicht oder nur lückenhaft vorhanden. Und, meine Damen und Herren, die Anpassungsvorgänge des Menschen sind nicht unerschöpflich. Sicher ist es richtig, dass, wenn man bei der Ernährung die zwei Millionen Jahre Mensch zurückverfolgt, eine erstaunliche, eine enorme Anpassung seitens des menschlichen Organismus erfolgt ist.
Wenn sich die ersten Jäger und Sammler etwa 60 bis 80 Prozent pflanzlich ernährt haben und wenn sie dann mal das eine oder andere Tier erlegt oder gefangen haben,
vielleicht 20, 30 bis 40 Prozent tierische Ernährung Grundlage vor 2 Millionen Jahre gewesen sein dürfte, dann hat sich das vor etwa 6.000 Jahren entschieden dadurch verändert, dass Getreideanbau erfolgte und fast 90 Prozent aus pflanzlicher Ernährung sichergestellt worden ist. Allein das stellt eine erhebliche Anforderung an die Anpassungsfähigkeit der menschlichen Verdauungssysteme dar.
In den letzten 200 Jahren sind dann Einflussfaktoren hinzugekommen, mit denaturierten Nahrungsquellen, über Zusätze mit Geschmackskorrektoren, mit Farbsubstanzen, mit Emulgatoren, mit allen möglichen Dingen. Und wir brauchen uns heute eigentlich nicht zu wundern, warum wir bei einer ganzen Reihe von Erkrankungen von Zivilisationskrankheiten reden. Und eines der Beispiele, worüber wir uns nicht zu wundern brauchen, ist die Volkskrankheit Diabetes. Wir haben heute etwa die 20fache Zuckerzufuhr in unserer Ernährung im Vergleich zu den Zeiten, als es noch keine synthetische Herstellung beziehungsweise Herstellung aus der Zuckerrübe gab. Oder wir haben heute das 2,5fache an Energiezufuhr und Fettzufuhr, das 5fache an tierischen Nahrungsmitteln. Wenn man in dem Zusammenhang dann auch noch die Bewegungsarmut der Kinder berücksichtigt, kann einem Angst und Bange werden, was sich denn in der Perspektive noch entwickeln kann durch Ernährung, durch Zivilisation, durch umweltbedingte Belastungen und Erkrankungen.
Nun, welche Aufgaben, welches Ansinnen hat ein solcher Antrag? Wir möchten gerne damit zunächst einmal eine Art Bestandsaufnahme, eine Analyse vorgelegt haben, wie die Situation zurzeit mit der Umweltmedizin im Lande ist. Daraus kann sich ergeben, Belastungssituationen in der Lebens- und Arbeitswelt genauer zu analysieren. Es reicht nach unserer Ansicht nicht, wenn wir damit werben, dass wir eine umwelt- und gesundheitsorientierte Landschaft anzubieten haben. Man braucht zusätzlich zur Badewasserqualität weitere Faktoren, über die man informiert sein muss. Und man braucht nach dieser IstAnalyse Wege und Möglichkeiten, politische Entscheidungen zu treffen, die in der Richtung nur liegen können, dass wir nicht nur verbal als Gesundheitsland werben, sondern meinetwegen mit einen Atlas, auf dem genau verzeichnet ist, wo welche Belastungen in unserer Landschaft vorliegen, wo welche besonderen gesundheitlichen Vorzüge liegen. Das kann für die Landwirtschaft, das kann
für den Tourismus, das kann für den älteren Bürger, das kann im Grunde für jeden ein Riesenvorteil sein, wenn wir uns diesem Thema ganz gezielt zuwenden. Ich denke, ich habe mit dem, was ich vorgetragen habe, genügend Argumente geliefert, um die Zweifel von Herrn Albrecht oder der CDU-Fraktion ein bisschen beiseite zu schieben und darum zu werben, dass wir gemeinsam nach solchen Aspekten suchen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion sieht ebenfalls in dem Ersuchen um einen Bericht die Möglichkeit für die Landesregierung, für das Bildungsministerium, konkret zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Speziell die sehr teuren Universitätsklinika, die sehr teure gesundheitliche Versorgung berührt jeden, so dass auch ein Informationsgehalt, der allgemein zugänglich ist, hier im Landtag wichtig ist zu diskutieren. Dass sich inzwi
schen eine ganze Menge bewegt hat – ich kann Herrn Bartels da nur zustimmen –, sieht man sowohl in Greifswald als auch in Rostock, wobei ich in Rostock eigentlich im Augenblick die größeren Sorgen habe, und zwar weil zunächst für die Voraussetzung eines Zusammenwirkens für die Patientenversorgung zwischen dem kommunalen Krankenhaus und dem Universitätsklinikum einige Ungereimtheiten und einige Steine aus dem Weg geräumt werden mussten, damit Synergieeffekte, komplexe Lösungen in Rostock angegangen werden können und der Bau von Ergänzungseinrichtungen, zusätzlichen Einrichtungen auch im kommunalen Bereich durch das Sozialministerium in Gang gebracht werden kann. Auch da hat sich eine ganze Menge bewegt.
Fahren Sie in die Südstadt und gucken Sie sich an, welche Voraussetzungen dort existieren. Bedenken oder Probleme hätte ich heute, wenn ich in einer alten Klinik – und alt heißt, in den 60er Jahren gebaut – in Rostock Patientenbesuche mache, wenn ich dort selber als Patient hinkommen müsste. Dort ist eine ganze Menge zu rekonstruieren und im Bau zu berücksichtigen. Wenn in diesem Zusammenhang die Zahnmedizin, der zahnmedizinische Studiengang, die Zahnklinik erwähnt wird, unterstreiche ich das voll. Denn die Überlegungen, die in Rostock angestellt worden sind, um günstigere Varianten auch unter Inanspruchnahme von anderen Vorstellungen für eine zentrale Abteilung zwischen den Kliniken realisieren zu können, beziehen genau diese Überlegungen nach Wirtschaftlichkeit mit ein. Unter diesem Aspekt, das möchte ich anfügen, ist es richtig und wichtig, auch zu dem Problem Zahnklinik und Zahnmedizinerausbildung in Rostock hier noch einmal zu diskutieren.
Wir unterstützen das Ersuchen um einen Bericht. Wir haben zu verschiedenen Themen, die hier angerissen worden sind, auch noch einige Nachfragen, aber, wie das so ist, man hat natürlich die Informationen darüber leichter zugänglich im direkten Kontakt, im direkten Gespräch. Ich halte es für wichtig, dass die Vorstellungen des Ministeriums zur Rechtsform hier noch einmal ganz konkret und rechtsklar formuliert werden im Ergebnis des Berichtsersuchens, und ich halte es auch für richtig und wichtig, dass über die genauen Bauvorhaben für die nächsten Jahre hier noch einmal eine Darstellung erfolgt, erfreulicherweise ja etwas schneller in Greifswald, etwa drei Jahre im Vergleich zu dem ursprünglichen Ansatz. Das ist, glaube ich, aller Mühe wert gewesen, die in den vergangenen Monaten seit 1999 da hinein investiert worden ist. Meine Fraktion stimmt dem Berichtsersuchen zu. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein weites Feld, sich mit der Hochschulpolitik zu befassen. Und das hat zur Folge, dass hier völlig unterschiedliche Beiträge gehalten werden können, die alle durch die Bank sehr interessant sind, eigene Aspekte, eigene Sichtweisen repräsentieren und die auch mir die Gelegenheit geben, zu einigen Dingen noch etwas zu sagen.
Lassen Sie mich aber damit beginnen, dass ich Frau Schnoor beim Wort nehme, die von Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit in der Diskussion im parlamentarischen Raum gesprochen hat. Es sind ernsthafte und gründliche Diskussionen vorangegangen, es werden noch eine ganze Reihe folgen, Frau Schnoor. Und wenn ich Sie da beim Wort nehmen darf, dass das auch in fairer Weise passiert, selbstverständlich haben wir dann noch eine ganze Menge zu tun und auch einige Gemeinsamkeiten.
Allerdings – in Richtung Herrn Bartels –, ich freue mich darüber, dass Herr Bartels sich nicht vereinnahmen las
sen hat, sondern ein schwieriger Partner, ein nicht unter den Tisch zu diskutierender Partner
und ein sachbezogener Partner bei den Gesprächen bisher war. Und ich denke, auf diesem Wege werden wir auch gemeinsam fortfahren, wenn wir über die Einzelheiten, die vielleicht noch am Landeshochschulgesetz verändert werden können und verändert werden sollten, miteinander zu reden haben.
Meine Damen und Herren! Frau Schnoor hat noch einen Begriff geprägt, den ich gerne aufnehme, nämlich „den schwarzen Peter zuschieben“. Ich würde es eher anders formulieren: Verantwortung übertragen auf die Hochschulen, auch die entsprechenden Mittel übertragen auf die Hochschulen, um über diese Möglichkeit
eine Motivation aufgrund übertragener Verantwortung nicht nur beim Hochschulpersonal, sondern auch bei den Studenten zu erzeugen.
Voraussetzung dafür sind klare Regeln als Basis für ein Vertrauen innerhalb dieses großen Bereiches, damit die Chancen für die Zukunft unseres Bundeslandes tatsächlich wahrgenommen werden, die auch ich im Wesentlichen in den Hochschulen, in daraus sich entwickelnden Möglichkeiten, in den Potenzen, die das Land hier hat, für Mecklenburg-Vorpommern sehe.
Nach langen, intensiven und zum Teil schwierigen Gesprächen steht letztlich aus meiner Sicht doch ein positives Ergebnis – ein Gesetzentwurf für ein Landeshochschulgesetz, das sich heute sehen lassen kann.
Und, Frau Schnoor, ich habe in diversen Hochschulgesetzen anderer Bundesländer nachgelesen und diese gravierenden Unterschiede oder Nachteile oder Misstrauensbeweise nirgendwo gefunden, die Sie in diese Gesetzesvorlage hineininterpretieren.
Ziel, letztlich Ergebnis ist ein Landeshochschulgesetz, das unsere Hochschulen fit machen soll, fit machen wird für ihre wichtigen Aufgaben, nämlich die Autonomie, die budgetierte Globalhaushalte beinhaltet, die Internationalität, die Wettbewerbsfähigkeit für unsere Hochschulen, und zwar nicht, wie einige vielleicht interpretieren, innerhalb des Landes oder nur innerhalb der Bundesrepublik, sondern Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Maßstab, Stärkung der Hochschulautonomie auch mit neuen Steuerungsinstrumenten, Reduzierung von Genehmigungsvorbehalten. Und, meine Damen und Herren, Genehmigungsvorbehalte gibt es meiner Kenntnis nach nur noch in fünf Bereichen.
Es gibt sie noch bezüglich der Grundordnung, bezüglich der Gebührensatzung, bezüglich des Körperschaftsvermögens, bezüglich der Prüfungsordnungen nicht staatlicher Hochschulen und zur Leitung der Klinika – also eine wesentliche Rücknahme der Genehmigungsvorbehalte,
eine deutliche Verbesserung der Situation für die Hochschulen. Die Regelungsdichte ist verringert worden. Es gibt noch knapp unter 30 Regelungsbedarfe.
Es ist gut und richtig, dass auch im Landeshochschulgesetz, wie in einigen anderen Hochschulgesetzen auch, bei aller Hochschulautonomie gesetzlich die Studiengebührenfreiheit unmissverständlich klar ausgewiesen und festgehalten ist. Es ist gelungen, dass Eckwerte der Hochschulentwicklung, auch Kriterien für die leistungsbezogene Mittelvergabe und das Volumen der für Hochschulen insgesamt in Aussicht genommenen jährlichen Globalzuweisungen aufgenommen werden.
Und, meine Damen und Herren, ich habe mir die diversen Hochschulgesetze der Bundesrepublik angesehen. Man kann in Bayern, in Sachsen, in Nordrhein-Westfalen, überall den Passus finden „nach Maßgabe des Haushaltes“ oder „entsprechend der zugewiesenen Mittel“. Und, Herr Bartels, wir werden nicht darum herumkommen, Haushaltsvorbehalte zu akzeptieren, wenngleich ich mir auch insgesamt einen Rahmen wünschen würde, der hier die Verlässlichkeit in der finanziellen Richtung auch in dieser Sicht deutlich macht. Es ist auch festgehalten worden, dass aus Einnahmen, die den Hochschulen zufallen, mindestens 30 Prozent – das betrifft Vermietung/Verpachtung von Grundstücken – bei den Hochschulen verbleiben.
Ich könnte an dieser Stelle eine Reihe von Inhalten dieses Hochschulgesetzes zitieren und ins Verhältnis setzen zu den Formulierungen, die in anderen Bundesländern vorliegen. Ich nehme nur zwei, drei Beispiele, um das nicht endlos werden zu lassen:
In Nordrhein-Westfalen wird im Paragraphen 5 zur staatlichen Finanzierung und zum Globalhaushalt festgehalten, die „staatliche Finanzierung... orientiert sich an den bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erbrachten Leistungen insbesondere in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ und an der Gleichstellung, ein Aspekt, der auch in unserem Gesetz bezüglich der Gleichstellung bei den Zielvereinbarungen als unverzichtbarer Bestandteil auftaucht und worüber ich eigentlich an dieser Stelle keine Worte mehr zu verlieren brauche, denn dieses Prinzip ist Prinzip der Landesregierung, seitdem die Gleichstellungsbeauftragte dieses Thema immer wieder angesprochen hat.
Im Hessischen Hochschulgesetz findet sich im Paragraphen 89: „Leistungen und die Entwicklung der Hochschulen“ werden „im Rahmen der vom Landtag bewilligten Mittel“ mit Geld versehen. „Ertragsüberschüsse verbleiben der Hochschule uneingeschränkt...“ Das ist etwas, zu dem wir uns noch nicht verständigt haben.
In Sachsen gibt es einen Passus, den ich für bedenkenswert halte, auch für unsere Regelungen: Mittel werden auf die Hochschulen sowie innerhalb der Hochschulen nach Maßgabe der erbrachten Leistungen und der zu
erwartenden Leistungen verteilt, ein Aspekt, den wir vielleicht diskutieren sollten, wenn wir noch einmal über die Mittelzuweisung an die Hochschulen diskutieren.
Lassen Sie mich hier noch zwei, drei Dinge anführen: Keiner wird ernsthaft leugnen können, dass es seit dem Beginn der Diskussion über dieses Landeshochschulgesetz erhebliche Veränderungen im Vergleich zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf gegeben hat. Das ist Ausdruck dafür, dass es nicht irgendein Politikbereich ist, über den wir mal so in kurzen Zeiträumen hinweggehen und ein neues Gesetz verabschieden können. Hochschulen sind Ort des Wissensfortschrittes, der Wissensvermittlung, Motor für wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen und Partner von Unternehmen, Organisationen, Verbänden wichtiger Teilbereich unserer Zukunftschancen. Die Hochschulen müssen noch stärker zu Zukunftswerkstätten werden und nach meiner Überzeugung ist das in Arbeit befindliche Landeshochschulgesetz eine der Antworten auf die drängenden Fragen, wie das erreicht und realisiert werden kann.
Gute Fachkräfte, Wissenschaftler im Beruf und im Wissenschaftsbereich sollen unsere Universitäten verlassen. Meine Damen und Herren, das ist bereits der Fall. Und ein Lob an dieser Stelle an unsere Universitäten, an unsere Fachhochschulen: Verschiedene Betriebe stehen schon vor Abschluss der studentischen Ausbildung an Universitäten, an den Fachhochschulen an den Pforten oder haben bereits über Praktika Vorvereinbarungen mit den Absolventen getroffen. Und, Frau Schnoor, wenn die Bedingungen so schlecht wären, könnte das in diese Richtung nicht laufen.
Wir wissen, dass unsere Studienbedingungen noch nicht überall attraktiv sind, aber wenn wir den Informationen aus den Medien glauben können, dass sich die Studenten hier wohl fühlen, aufgrund der guten Relation zwischen Lehrenden und Studierenden Vorteile, gerade in Mecklenburg-Vorpommern studieren zu wollen, für sich in Anspruch nehmen, dann ist das eigentlich ein Grund zu sagen: So schlecht, wie Sie die Hochschulen oder den Umgang mit ihnen – seitens der Abgeordneten des Landtages, würde ich mal ausnehmen – seitens des Ministeriums darstellen, so schlecht scheinen diese Bedingungen, diese Beziehungen denn ja doch nicht zu sein.
Mir wird aber im Grunde doch eines deutlich: Es gibt wenige Gesetze, die unserem jetzt vorliegenden Entwurf und dem hoffentlich noch besser werdenden bei der Verabschiedung gleichkommen. Eine Reihe von Vorteilen, die wir in den anderen Gesetzen gefunden haben, haben Eingang in unsere Regelungen gefunden.
Und ich möchte eigentlich schließen mit dem grundsätzlichen Eindruck, den ich bei all dem Bemühen aus den Zeilen, aus den Punkten, aus den Inhalten entnehmen kann: Motivation durch Verantwortung als ein wichtiger Punkt, klare Regeln als Basis für Vertrauen, die man festlegen muss in einer gesetzlichen Weise, und Chancen für die Zukunft unseres Bundeslandes sind möglich, sind zum wesentlichen Teil schon repräsentiert in diesem Entwurf. Und es gibt nichts, was man nicht noch ein Stückchen besser machen kann. Das ist sicher richtig.
Herr Dr. Bartels, Frau Schnoor, ich freue mich auf die engagierten Auseinandersetzungen und bitte um faire
Argumentation, die ich manchmal vermisse. Und lassen Sie mich ein Letztes sagen: Wenn hier von dem sehr umstrittenen Begriff einer „lebenslangen Fehlbesetzung“ einmal die Rede war – ein Glück, dass bei Politikern durch Wahlen lebenslange Fehlbesetzungen vermieden werden können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin eigentlich, denke ich, in diesem Landtag für sachliche, ruhige und konkrete Ausführungen bekannt und angetreten. Ich muss aber zwei Vorbemerkungen machen, die diesem Anspruch vielleicht nicht ganz genügen:
Zunächst einmal zum Landeshochschulgesetz, zu dem sich Frau Schnoor hier sehr ausführlich geäußert hat. Alle Informationen, alle Äußerungen, die wir vor Übernahme der neuen Verantwortung, in neuer Konstellation erhielten, waren: Mit diesem doch wohl auch von Ihnen auf den Weg gebrachten Landeshochschulgesetz sind wir nicht mehr einverstanden. Macht ein neues!
Der zweite Aspekt zum Problem Studiengang Zahnmedizin: Meine Damen und Herren von der CDU, von der SPD! Die PDS hat sich konsequent gegen die Schließung des Studienganges Zahnmedizin ausgesprochen. Meine Argumente, sachlich vorgetragen in den Ausschüssen und in der Fraktion, haben damals keine Mehrheit gefunden. Der Studiengang ist 1997, auch mit Ihrer Hilfe, Frau Schnoor, geschlossen worden.
Deswegen habe ich in diesen beiden Punkten – um die Ecke nach vorne rennen und sich an die Spitze der Bewegung stellen – für das C, das eigentlich für Glaubwürdigkeit und christlich steht,
nur einen Begriff, den ich hier nicht ganz in der sonstigen Kontinuität meiner Art sehe: Das ist vergleichbar mit einem Chamäleon, Frau Schnoor, und dafür habe ich kein Verständnis.
Die Argumente, die Sie hier alle angeführt haben, mit wenigen Ausnahmen, sind alle 1997 auch schon angeführt worden. Die Patientennähe kleiner Studiengänge von der Zahnärztekammer, von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
Professor Wagner, die Orientierung auf Europa mit kleinen Studiengängen, die inzwischen vollzogen ist. Das ist neu, Herr Rehberg, dass andere Länder kleine Studiengänge eingeführt haben, in Basel, in der Schweiz, in den Niederlanden. Die Orientierung, sich nicht vom Wissenschaftsrat die Entscheidung vorgeben zu lassen, von Düsseldorf, von Marburg, von Dresden, von Homburg und Berlin, die sich nicht nach diesem Rat gerichtet haben und die Studiengänge aufrechterhalten haben, spricht ein Übriges. Schließen und später wieder Einführen des Studienganges …
Ich möchte gerne Frau Schnoor die Gelegenheit geben für eine Frage. Wenn Sie eine Frage haben, bitte schön.
Frau Schnoor, darauf komme ich noch zu sprechen. Vielen Dank, dass Sie mich daran erinnern, dass ich auch einen Zeitfonds habe, den ich ausschöpfen muss. Selbstverständlich geht es um den Antrag vom Mai 1999
und selbstverständlich geht es um Glaubwürdigkeit. Und da habe ich ein anderes Verständnis als das, was Sie hier geboten haben.
Meine Damen und Herren, Patientennähe, kleine Studiengänge – zwei neue Aspekte vielleicht dazu:
Man ist davon ausgegangen im Wissenschaftsrat, dass man mit Betonung der vorbeugenden Wirkung in der Zahnmedizin möglicherweise nicht in dem Maße weiter Zahnärzte würde gebrauchen, weil die Menschen dann
gesündere Zähne haben würden. Aber die Menschen werden älter und die entsprechenden Erkrankungen tauchen später auf. Es war ein Trugschluss zu glauben, dass man mit reduzierten Zahlen an Zahnärzten den zahnärztlichen gesundheitlichen Stand halten kann.
Zweiter Aspekt dazu: Die 40 für das Land benötigten Zahnärzte insgesamt als Kalkulationsgröße, ich glaube, das sollte man doch an der Entwicklung in den Nachbarländern einmal ablesen, diese Orientierung scheint nicht mehr zu stimmen. Und die Entscheidung des Wissenschaftsrates seinerzeit mit dieser Empfehlung – es sind inzwischen mehrere Jahre vergangen und man kann davon ausgehen, dass auch der zahnmedizinische Sachverstand, der inzwischen im Wissenschaftsrat vertreten ist, dort Einfluss nehmen wird auf Konzeptionen und Einschätzungen.