Erstens ist es eine Chance, wenn sie denn genutzt wird, diesen Gesamtbestand, der in Beeskow nun einmal zusammengekommen ist, zusammenzuhalten und gemeinsam zu bearbeiten, gemeinsam auch für Ausstellungen, für Diskussionen, für kritische Auseinandersetzungen zu nutzen.
Zweitens sehen wir in der Eingliederung des Depots als eigenständige Abteilung in das Dokumentationszentrum „Alltagskultur der DDR“ durchaus eine positive Möglichkeit für die aus unserer Sicht notwendige Bearbeitung, gerade auch deshalb, weil dieses Dokumentationszentrum unter Leitung von Andreas Ludwig Hartnäckigkeit, Kompetenz und Einfallsreichtum bewiesen hat und mit seiner praktischen Arbeit alle Vorwürfe von Ostalgie oder auch alle Befürchtungen von Denunziationen à la Spielmann ad absurdum geführt hat.
Drittens – und das ist für mich besonders wichtig, weil damit Mecklenburg-Vorpommern anfängt, sich aktiv mit diesem Kulturerbe, mit diesem Teil des Kulturerbes auseinander zu setzen – stimmen wir zu, weil sich inzwischen durch die Bemühungen des Bildungsministeriums die Chance ergeben hat, dass sich Wissenschaftler der Ernst-Moritz-Arndt-Universität und des Caspar-DavidFriedrich-Instituts mit ihren Stundenten zusammen um die wissenschaftliche Interpretation, Kritik und Würdigung der Werke kümmern werden und dass damit für uns ein ganz wichtiger Aspekt, die Auseinandersetzung Mecklenburg-Vorpommerns mit diesem Teil seines Kulturerbes, wirklich möglich geworden ist. Und da wir das als eine echte Chance betrachten, stimmen wir diesem Vertrag zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kultusminister hat alles gesagt, was zu diesem Gesetzentwurf zu sagen ist.
Die SPD-Fraktion wird dem zustimmen. Ich kann auch den Ausführungen der kulturpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion zustimmen.
Und ich freue mich auch, dass die PDS-Fraktion jetzt dem zustimmt. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten Sie ja die Befürchtung, die durch die von Ihnen genannte Abgeordnete in Ihren Reihen vorgetragen wurde, dass Kunstwerke außer Landes gebracht werden und ihnen dann Unheil widerfahren werde.
Und, Herr Dr. Bartels, man muss sich in der Tat mit diesen Schöpfungen auseinander setzen, aber ich glaube, man muss auch immer eine kritische Distanz zu ihnen haben. Viel von dem, was jetzt noch aufbewahrt wird,
wird der Geschichte anheim fallen und dem Vergessen. Aber es ist auch einiges dabei, das des Erhaltens wert ist, das sage ich ausdrücklich. Und ich sage auch, wir sollten überlegen, ob wir nicht die Gelegenheit nutzen sollten, Bestände aus diesem ehemaligen DDR-Nachlass, soweit sie künstlerischen Anforderungskriterien gerecht werden, in unser Land zurückzuholen. Und wenn ich mir alleine unseren Plenarsaal anschaue, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass in diesem Plenarsaal auch einige dieser Werke einen Platz finden könnten.
(Angelika Gramkow, PDS: Man hätte ja Karikaturen von uns selbst aufhängen können. – Heiterkeit bei Peter Ritter, PDS)
Meine Damen und Herren, der Landtag hat sich mit diesem Thema seit 1991 insgesamt fünfmal befasst. Ich weiß nicht, ob es noch einen anderen Gegenstand gab. Werfen wir einen Blick zurück zu dieser Sache.
Der erste Antrag vom 10.04.1991 kam aus den Reihen der CDU-Fraktion. Dieser Antrag lautete seinerzeit: Gründung einer Initiative zum Erhalt und zur Rückführung von Kunst und Kulturgut durch die Landesregierung. Und der Antrag hatte dann noch einen zweiten Teil: Förderung der vom SED-Regime unterdrückten Künstler. Ich sage mit dem heiteren Blick zurück: Typisch 1991 und typisch CDU! Beim angenommenen Antrag war der zweite Teil gestrichen.
Meine Damen und Herren, und jetzt möchte ich ein Wort an den Minister richten. Wir haben heute im Lande noch eine ganze Reihe von Kunstwerken im freien Raum oder auch im geschützten Raum stehen, die in der Zeit der DDR entstanden sind und meiner Meinung nach erhaltenswert sind. Mir persönlich ist ein 2,50 Meter mal 12 Meter langes Wandmosaik in Groß Stieten bekannt. Das Haus, das dahinter steht, wird jetzt abgerissen. Ich hoffe, das Mosaik kann gerettet werden. Und so gibt es eine ganze Reihe von großen Gemälden in der Dimension von 2,50 Meter mal 12 Meter. Das macht heute kein Künstler mehr. Ich möchte nicht, dass sie verloren gehen. Nun weiß ich, dass diejenigen, die jetzt Verantwortung für diese Werke haben, diese Unterhaltspflicht nicht länger tragen können. Deshalb, Herr Minister, sollten wir einmal überlegen, ob wir nicht eine Möglichkeit, eine Lösung finden können, wie wir diese Großgemälde und Plastiken, die noch ungeschützt vorhanden und erhaltenswert sind, als zu unserem Kulturerbe gehörend aufbewahren können.
Erstens. Vom Gesamtbestand der Werke der bildenden Kunst aus der DDR, soweit sich diese zur Wende in der Zuständigkeit der Parteien, Massenorganisationen beziehungsweise der Staatsorgane befanden, sind keine nennenswerten Werke hier in Mecklenburg-Vorpommern und aus Mecklenburg-Vorpommern verloren gegangen. Die
ses ist auch ein Verdienst der jeweils tätigen Landesregierung und der dafür zuständigen Kultusministerien.
Zweitens. Von 1990 an haben der Landtag und die jeweilige Landesregierung ihre Verantwortung gegenüber den erhaltenswerten Werken der bildenden Kunst aus der Zeit der DDR wahrgenommen.
Drittens. Man muss aber feststellen, dass die Wahrnehmung der Fürsorgepflicht für die Werke der Künstler leichter war als die Fürsorge für die Künstler, deren sozialer Status, deren soziale Sicherheit aus der DDR-Zeit keine unveränderte Fortsetzung im Bundesland MecklenburgVorpommern fanden. Unsere ehemalige Kollegin Lautenschläger hat uns daran immer wieder erinnert.
Viertens. Bilanzierend seit 1990 und eine neue Qualität von Kulturpolitik feststellend, sage ich: Seit 1990 haben die Künstler in unserem Lande nicht mehr jene Privilegien, die sie in der DDR genossen haben. Die Künstler sind von ihrem sozialen Status her heute Arbeitnehmern beziehungsweise freiberuflich Tätigen gleichgestellt. Dieses ist ein zu beachtender Gewinn für eine demokratisch verfasste Gesellschaft. Die Künstler selber schätzen diese Gleichbehandlung. Sie gibt ihnen Freiheit von staatlicher Bevormundung. Ihre Werke aus vergangener Zeit erfahren unseren Respekt und unsere Fürsorgepflicht. Der vorliegende Staatsvertrag wird dieser Aufgabe gerecht.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 3/1744 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1999 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, Drucksache 3/1757.
Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1999 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 3/1757 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 3/1757 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überwei
sungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Donnerstag, den 1. Februar 2001,