Herr Ausschussvorsitzender, ich hoffe, Sie haben keine Bedenken, da es ausschließlich um reine Rechtsfragen geht und hier keine Persönlichkeitsrechte tangiert sind,
(Götz Kreuzer, PDS: Ausschusssitzungen bleiben nicht öffentlich und demzufolge auch die Zitate. Und auch die Protokolle sind nicht öffentlich.)
(Götz Kreuzer, PDS: Ich bitte das zu berück- sichtigen. Gerade wir als Geschäftsordnungs- ausschuss dürfen nicht wissentlich und ohne Not dagegen verstoßen, Herr Dr. Born. – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS)
und zukünftig von allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses in dieser Form, wie Sie es eben gesagt haben, beachtet wird.
Dann werden wir in Zukunft nicht mehr wörtliche Zitate aus Ausschusssitzungen kurz nach Beendigung oder Fertigstellung des Protokolls in der Presse wiederfinden.
Der Kollege Dr. Schoenenburg hat in der damaligen Sitzung gleichgesetzt Enquetekommissionen und Untersuchungsausschüsse. Und dies widerspricht ganz exakt der ursprünglichen Beschlussfassung und auch der späteren Beschlussfassung des Rechtsausschusses. Das ist der erste Punkt.
Zweitens. Dem ist widersprochen worden durch die Abgeordneten von SPD, Kollege Gerloff war das, und CDU, damals der Kollege Bollinger.
Und drittens – und das ist der ganz entscheidende Unterschied –, wir rügen mit dem heutigen Verfahren die Verletzung von Minderheitenrechten. Damals stand aber unstreitig nach der Zählreihe, wonach Enquetekommissionen und Sonderausschüsse eine Zählreihe bilden – und da sind sich SPD und CDU völlig einig gewesen –, der Ausschussvorsitz der CDU zu. Völlig unstreitig!
Und dann haben wir gesagt, wenn es denn so sehr darauf ankommt, dann teilen wir den uns zustehenden Vorsitz, dieses Recht, mit der SPD. So großzügig sind wir mit der SPD verfahren, unserem damaligen Koalitionspartner.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Reinhard Dankert, SPD: Jetzt kommen Sie noch ins Schwärmen. – Gerd Böttger, PDS: Jaja.)
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Ich möchte Sie jetzt nicht zitieren. Ich habe das alles ganz anders in Erinnerung.)
Sie können das alles im Protokoll nachlesen, ich darf es leider nicht vorlesen. Ich kann es hier nur referieren.
Und deshalb hat damals diese Enquetekommission – Sie wissen alle, um welche es ging: „Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung und Versöhnung“ –, diese denkwürdige Enquetekommission zwei Vorsitzende gehabt, nicht nur einen, der von der CDU gestellt wurde, sondern zwei Vorsitzende, gleichberechtigt.
In diesem Zusammenhang ist die Frage gestellt worden, ob das geht. Und da hat der Rechtsausschuss völlig korrekt gesagt: Hier gibt es keine gesonderten Regelungen in unserer Landtagsgeschäftsordnung. Das könnt ihr so machen. Hier ist, wie gesagt, keine Minderheit in ihren Rechten beeinträchtigt worden. Das ist der fundamentale Unterschied. Wäre das anders gewesen,
Es ging gar nicht darum. Sie konnten keinen Vorsitzenden stellen, denn nach der Zählreihe war die CDU dran.
Wäre dies anders gewesen, dann hätten wir eine Grundsatzentscheidung treffen müssen. Und die hätte sich übrigens dann folglich in der Anlage zu unserer Geschäftsordnung wiedergefunden. Dass der Rechtsausschuss das selbst so gesehen hat, dass das keine Abweichung ist von seiner ursprünglichen Entscheidung,
(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU – Götz Kreuzer, PDS: Und insofern ist der Landtag frei in seiner Entscheidung.)
Also insofern bedaure ich sehr, dass der Kollege Dr. Schoenenburg heute keine Gelegenheit hat, das noch einmal nachzulesen. Aber ich denke, er wird das Protokoll lesen.
Wenn also die Enquetekommission eine besondere Art der Landtagsausschüsse ist, dann verbleibt es zunächst auch bei der Anwendung der Geschäftsordnung des Landtags, so dass eben auch Paragraph 8 Absatz 4 der Geschäftsordnung gilt. Danach erfolgt die Regelung des Vorsitzes der Ausschüsse durch Zugriff nach Maßgabe des Stärkeverhältnisses der Fraktionen. Das Zugriffsrecht für den Vorsitz der Enquetekommission stand der CDUFraktion zu, weil nach dieser Zählreihe Sonderausschüsse und Enquetekommissionen eine Zählreihe bilden und der erste Sonderausschuss seinerzeit der SPD-Fraktion zugefallen war. Sie werden sich hoffentlich alle erinnern, verehrte Kollegen, dass der Kollege Gerloff Vorsitzender dieses ersten Sonderausschusses war. Es ging damals um
Dadurch, dass der Einsetzungsbeschluss vorsah, dass die Geschäftsordnung durch die Enquetekommission selbst geändert werden konnte, hätte die von der CDUFraktion wegen des Zugriffs erfolgte Besetzung des Vorsitzes im Nachhinein abgeändert werden können, indem der Vorsitzende hätte abgewählt und ein neuer Vorsitzender unter Nichtbeachtung des Zugriffsrechts der CDUFraktion neu gewählt werden können. Die Gefährdung des Zugriffsrechts der CDU-Fraktion ist in dieser Konstellation, das werden Sie mir sicher zugestehen, evident. Dass es nicht bei einer Gefährdung des Zugriffsrechts geblieben ist, sondern dieses tatsächlich auch verletzt worden ist, da der Vorsitzende nicht durch den Zugriff der CDU
Fraktion bestimmt werden konnte, sondern gleich ein anderes Mitglied gewählt wurde, ist bekannt. Durch diese aufgezeigte Verletzung des Zugriffsrechts für die CDUFraktion ist diese zugleich auch in ihrem Recht auf politische Chancengleichheit verletzt. Schon deshalb sollte die Verfassungsklage der CDU mit dem Antrag zu 1.) Erfolg haben.