Ich kann hier unmissverständlich feststellen, dass die Exekutive unseres Bundeslandes das Thema Schiffssicherheit sehr ernst nimmt. Die Ausführungen des Umweltministers dazu waren sehr ausführlich. Im Grunde genommen war das eine Art Zwischenbericht, der hier fast monatlich abgefordert wird.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Beifall Beate Mahr, SPD, und Dr. Gerhard Bartels, PDS – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Als eine Initiative möchte ich nur den Willen zur Einführung eines Weitbereichradars zur Früherkennung von Gefahrensituationen im Bereich der Kadet-Rinne nennen.
Übrigens, eine generelle Lotsenpflicht für die gesamte Ostsee ist nicht nur unrentabel, sondern auch unnötig. Erforderlich – und das ist der Kern – sind gut ausgebildete, permanent trainierte Crews auf den Schiffen, aktuelles Karten- und anderes nautisches Material an Bord und ein vor Gefährdung sicherer und überprüfter technischer Zustand der Schiffe. Das ist wahre Prävention.
(Lutz Brauer, CDU: Man kann ja auch ein wenig beeinflussen. Lassen Sie uns doch im Ausschuss ein wenig darüber reden, Herr Klostermann!)
Und nun, meine Damen und Herren, zu dem auf Drucksache 3/1820 vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU.
(Wolfgang Riemann, CDU: Jetzt kommt er endlich zur Sache. – Lutz Brauer, CDU: Ja, ja, hat er gesagt, und zum Antrag. – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Herr Riemann hat von allem Ahnung. Er ist schließlich in der CDU.)
Nein, nein, Sie wissen genau, dass das alles in direktem Zusammenhang steht, Herr Riemann. So einfach können Sie hier wohl nicht denken.
Beim Lesen Ihres Antrages fällt als Erstes auf, dass die Überschrift nicht kongruent ist mit den Forderungen, die Sie in den drei Punkten erheben.
Sie möchten eine Sicherheitsgebühr für deutsche Häfen anlaufende Fähr- und Passagierschiffe erheben, damit ein Sondervermögen schaffen, um, wie Sie schreiben, den Bau geeigneter Schiffe – was für welche das auch immer sein mögen, denn sie sind im Antrag nicht definiert –
In der Überschrift jedoch focussieren Sie wie schon des Öfteren vergeblich auf das nationale Sicherheitskonzept. In der Begründung werden Sie etwas deutlicher und sprechen von so genannten Sicherheitsschiffen für Großschadensereignisse. So viel zu den Formalien.
Herr Abgeordneter Thomas, ich gewinne immer mehr den Eindruck, Sie sind der wahre Tausendsassa der CDU
(Wolfgang Riemann, CDU: Jetzt wird er unsachlich! Wenn er nicht mehr weiterweiß, dann wird er unsachlich, der Herr Kloster- mann. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Die von Ihnen mit Vehemenz beackerten und mit unvergleichlicher Schärfe indoktrinierten Themenbereiche prädestinieren Sie geradezu als „Universalminister“.
Es bleibt doch nur die Frage – ich erinnere an heute Vormittag –, warum das von der CDU nicht schon früher erkannt wurde.
Was Sie mit Ihrem vermeintlichen Sicherheitskonzept verlangen, zielt doch im Kern auf eine zusätzliche Hafenabgabe für Passagiere, Pkw und Lkw. Diese Forderung steht in keinem kausalen Zusammenhang, da weder die Passagiere noch die Fahrzeughalter von Pkw und Lkw die Verursacher von Unfällen oder Havarien sind.
(Reinhardt Thomas, CDU: Haben Sie die Verursacher der „Pallas“-Havarie bekommen? Das waren 30 Millionen!)
Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum die auf Fährschiffen beförderten Menschen mit ihren Fahrzeugen und die Transportunternehmen zur Kasse gebeten werden sollen.
Jedermann ist doch bekannt, dass Seeunfälle zu mehr als 75 Prozent auf menschliches Versagen zurückzuführen sind.
Versager sind aber nicht die Passagiere, sondern Reeder, Mannschaften oder Managementgesellschaften oder auch die Interessenten an Gefahrguttransporten.
Was Sie, meine Damen und Herren von der CDU, wollen, ist weder Anreiz noch Konsequenz, das im Umweltschutz akzeptierte Verursacherprinzip anzuwenden. Im Übrigen spielen hier auch Fragen der Versicherungen, Rückversicherungen und internationale Fonds mit hinein. Die Landesregierung orientiert offensichtlich nicht auf die Erhebung einer Fährschiffmautgebühr, die einen berechtigten Aufschrei bei Passagieren, Tourismusverbänden und den Kommunen hervorrufen würde, dessen bin ich mir sicher. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Ihre verehrte Abgeordnete Frau Skrzepski – sie ist leider nicht anwesend –
von diesem Vorschlag hellauf begeistert ist, könnte das doch Folgen ergeben, die zu einer Wettbewerbsverzerrung und zu wirtschaftlichen Nachteilen führen
(Wolfgang Riemann, CDU: Was machen Sie, wenn das Öl an Rügens Küste ist? Was machen Sie da? Welchen Schaden hat dann die Tourismuswirtschaft?)
durch ein Umsteigen auf andere Routen und Verkehrsträger. Damit könnte eine Reduktion der Fahrten einhergehen.
(Wolfgang Riemann, CDU: Eine Mark pro Person, Herr Klostermann! – Zurufe von Georg Nolte, CDU, und Reinhardt Thomas, CDU)
Der Bund und die deutschen Küstenländer haben den Sachverständigen- und so genannten Grobecker-Bericht erstellen lassen,
der sich in seinen Empfehlungen auf mehrere kleinere Schlepper anstelle des von Ihnen beantragten Superseerettungsschiffes bezieht. Die Fachexperten zogen die Schlussfolgerung, dass kleinere Schlepper im Havariefall eine höhere Flexibilität im Einsatz aufweisen.
(Reinhardt Thomas, CDU: Das ist so ein Unsinn, was Sie hier reden. Sie machen uns ja richtig lächerlich!)
Des Weiteren hat die Bundesregierung mit der Berufung der Arbeitsgruppe „Notschlepperkapazität“ eine diesbezügliche Initiative eingeleitet.
Die SPD sieht den Weg in der Umsetzung der Empfehlungen der Grobecker-Kommission einerseits und andererseits in einem vehementen Hinwirken auf die Inkraftsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien, Vorschriften und Rechtsakte, wie ich sie zu Beginn meiner Ausführungen dargelegt habe. Dieses schließt ebenso ein, dass diese Vorschriften in der Internationalen Maritimen Organisation global eingeführt werden und natürlich letztlich auch im Ostseeraum. Und erst wenn es über die IMO klar ist, könnte auch der bisherige Nichtmitgliedstaat Russland in die Pflicht genommen werden. Und das ist etwas, was man im Vorfeld, in der Prävention und in solchen Richtlinien, bereden muss, die natürlich auch kontrolliert werden müssen.