Meine Damen und Herren, ich bitte die Landesregierung um eine Stellungnahme und die Fraktionen um ihre Zustimmung zu diesem Antrag.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit 30 Minuten vereinbart. Kann ich davon ausgehen, dass das so gewollt ist? – Dann eröffne ich die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei diesem Antrag darauf beschränken, im Wesentlichen etwas zu Ziffer 1 zu sagen.
Frau Schnoor, zu Ziffer 2 nur so viel: Selbstverständlich wendet sich die Staatskanzlei bei Bürgerbegehren an die betroffene Behörde und fordert eine Stellungnahme ein. Das ist ja wohl klar. Zu Ziffer 3, meine Damen und Herren von der CDU: Vorsicht mit solchen Appellen! Die letzte Mahnung, an die ich mich sehr gut erinnere, mit einem Wahlkämpfer rücksichtsvoll umzugehen, bezog sich auf den damaligen Demminer Landrat.
(Beifall Dr. Gerhard Bartels, PDS – Reinhardt Thomas, CDU: Das ist wohl ein Witz! So, wie damit umgegangen worden ist im Innenministerium!)
Nun aber zu Ziffer 1 des Antrages. Damit wird die Landesregierung aufgefordert, über die Prüfung des Datenschutzbeauftragten in dem konkreten Fall eines Wittenburger Bürgers zu berichten. Die Landesregierung hat den Sachverhalt zwar bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schnoor ausführlich dargelegt, aber selbstverständlich komme ich dem Wunsch der CDU-Fraktion hier noch einmal gerne nach.
Eine wichtige Feststellung gleich zu Beginn: Der Landesdatenschutzbeauftragte hat den Vorgang anhand sämtlicher der Landesregierung vorliegender Unterlagen geprüft und keine Beanstandung festgestellt.
Der Vorgang ist damit für den Landesdatenschutzbeauftragten abgeschlossen. Damit ist eigentlich alles gesagt.
Um die Sache vielleicht aber wirklich endgültig ad acta zu legen, ohne dass noch weiter viel Papier von Ihnen
Herr Groß, das ist der Petent, hat sich seit November 2000 insgesamt siebenmal an den Ministerpräsidenten gewandt. Dabei hat er zwei Anliegen vorgetragen, die jeweils an das zuständige Fachressort weitergegeben worden sind. Beide Ressorts bemühten sich und bemühen sich weiterhin, Herrn Groß weiterzuhelfen. Der Vorgang „Einzeldenkmal Frauengefängnis Wittenburg“ ist in der Sache noch nicht abgeschlossen, wird weiter bearbeitet. Hingegen ist dem Anliegen von Frau Annett Groß, geborene Schnoor, hinsichtlich ihrer Einstellung als Lehrerin entsprochen worden.
Bei den beiden Schreiben, durch die die Angelegenheit hier auf die Tagesordnung kam, handelt es sich um eine E-Mail vom 05.01. und ein Fax vom 17.01. Die E-Mail hat Herr Groß zeitgleich zur Info an den Landtag gefaxt.
In dem Bemühen, die erwähnten Probleme schnell zu lösen, wurde am 18.01. Kontakt zum Mitglied des Petitionsausschusses Frau Dr. Seemann aufgenommen, die sich bereits im vergangenen Jahr mehrfach um eine Klärung bemüht hatte und die Angelegenheit auch durch Gespräche im Bildungsministerium kannte. Ziel war es, den Sachverhalt unter Einbeziehung aller bisher an dem Sachverhalt Beteiligten zu erörtern und einer Lösung zuzuführen.
Dass diese Herangehensweise der Landesregierung nicht nur sachgerecht war, sondern aus datenschutzrechtlicher Sicht auch korrekt, hat der Landesdatenschutzbeauftragte der Landesregierung inzwischen eindeutig bestätigt. Frau Schnoor, ich fände es deshalb angemessen, wenn Sie sich von der Überschrift Ihres Antrages distanzieren könnten. Vielleicht gelingt es sogar, im Ältestenrat ganz allgemein zu verabreden, dass förmlich gestellte Anträge der Fraktionen in Zukunft von solchen Formulierungen frei bleiben. Dies würde sicherlich zu einem besseren parlamentarischen Klima beitragen, was uns allen sehr gut tun würde. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ist es ein verspäteter Aprilscherz oder wie sollen wir in diesem Hohen Haus damit umgehen? Auch Frau Schnoors Einbringung hat mich in den Erkenntnissen nicht bedeutend weitergebracht. Ich würde eher sagen, sie hat dazu beigetragen, dass populistischer Wahlkampf hier in diesem Hohen Haus geführt wird.
Es bleibt also nur zu sagen, meine Damen und Herren von der CDU, Sie beschämen uns mit derartigen Anträgen
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Das müssen Sie gerade sagen mit Ihren stasibelasteten Leuten! Das müssen Sie gerade sagen! – Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)
Es will mir auch nicht so recht in den Kopf gehen, dass der Text dieses Antrages vielleicht sogar aus der Feder von Herrn Caffier geflossen ist, denn, verehrter Herr Kollege Caffier, ein Parlamentsantrag ist doch wohl kein Potpourri, kein Papier, in dem man Kraut und Rüben, Äpfel und Birnen sinnlos zusammenschmeißt.
Eins aber ist auf alle Fälle klar: Das Vorgehen der Antragsverfasser ist doch ziemlich billig und obendrein noch peinlich. Warum? Man bildet, wie im Antrag ersichtlich, eine möglichst tendenziöse Überschrift, die da lautet: „Verstöße der Staatskanzlei … gegen den Datenschutz“.
Und dann fügt man unter dieser Überschrift als Lämmerschwanz oder, man muss besser sagen, als Rattenschwanz
gleich noch eine deftige Bekräftigung und einen flammenden Appell, sozusagen einen CDU-Parteistandpunkt hinzu. Fertig ist die Soße!