Und das ist natürlich der wesentliche Unterschied. Das ist der wesentliche Unterschied. Und ich sage Ihnen, ich lege größten Wert darauf, dass dieser Unterschied auch öffentlich nicht verwischt wird, damit wir uns auch gleich klar sind.
(Dr. Klaus-Michael Körner, SPD: Wir wollen ein Polizeigesetz und er will einen Polizeistaat. – Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Ich sage, Herr Jäger, wir haben natürlich das Problem, dass wir hier durch das Landesverfassungsgericht zwei Entscheidungen haben, durch die das ursprüngliche Gesetz, was unter Ihrer Federführung maßgeblich erarbeitet worden ist,
Ich sage mal, weil Herr Körner feststellte, er kann es nicht nachvollziehen, wie damals die Diskussion war: Natürlich gab es damals die so genannte große Koalition und die hat sich darauf geeinigt. Wir hatten damals eine Anhörung im Innenausschuss.
Alle Experten, die damals geladen waren, haben erklärt, an mindestens zwei Stellen sehen wir das Gesetz zumin
dest für verfassungsrechtlich bedenklich an. Wir als damalige Opposition haben das auch gesagt. Nun gehören ich und wir nicht zu denen, die sich hinterher freuen, wenn sie irgendwann mal Recht gekriegt oder nicht Recht gekriegt haben,
aber wir fühlen uns in unserer damaligen Auffassung bestärkt. Ich sage Ihnen mal, was der damalige Innenminister Herr Dr. Jäger gesagt hat: Das hat unsere Verfassung nicht verdient, dass sie als Vorwand eines Nichtwollens oder eines Nichtmögens gebraucht wird.
Also da merken Sie mal, was Herr Dr. Jäger sozusagen für eine Haltung zu dieser Verfassung hat und zu kritischen Bemerkungen, die andere Meinungen sind als seine. Herr Dr. Jäger, ich hätte heute mindestens erwartet in Ihrer Rede, dass Sie sich einmal bei den damaligen Experten – nicht bei uns als damalige Opposition – entschuldigen
und sagen, es tut mir Leid, ich habe gefehlt. Jeder Mensch ist fehlbar, man weiß nie, was ein Verfassungsgericht entscheidet.
Aber Sie haben mit Ihrem Gesetz gegen die Verfassung verstoßen und nicht wir. Und das halten Sie uns bitte heute nicht vor.
Wenn es nach Ihnen ginge, würden Sie nach wie vor ganz gerne die Ausgestaltungsmöglichkeiten, die das Verfassungsgericht ja zugelassen hat …
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, da haben Sie mich absolut richtig verstanden. Da haben Sie mich richtig verstanden, ja.)
Ach wissen Sie, Herr Thomas, ich kenne Ihre allgemeine Haltung zur inneren Sicherheit. Bei Ihnen ist ja eh jeder ein potentieller Krimineller.
Mit Ihnen braucht man darüber gar nicht zu reden. Ich glaube, mit Ihnen wird man auch keinen Kompromiss hinkriegen in dieser Frage. Da sind Sie zu festgefahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben also nicht bei null angefangen, sondern wir haben auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzes erstens die zwei
Punkte geheilt, die das Verfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen hat. Und dann war in der Tat die schwierige Frage – Sie haben Recht: Wie bekommt man eine Lösung hin, die nicht bei der allgemeinen Verkehrskontrolle stehen bleibt?
Ich glaube, der Innenminister, der damals ja an diesem Gesetz mitgearbeitet hat, hätte sich durchaus eine Jedermannskontrolle vorstellen können.
Das nehme ich Ihnen auch gar nicht übel, weil er muss ja nicht alle 14 Tage seine Meinung wechseln. Und jetzt bestand die Frage: Wie kriegen wir diesen Kompromiss hin? Der Kompromiss besteht darin, dass wir diese Sichtkontrolle gemacht haben. Und, Herr Dr. Jäger, mit dieser Sichtkontrolle sind Sie nicht zufrieden. Ich bin zufrieden, weil ich sage, es kann nur kontrolliert werden, wenn ein Verdacht oder ein Ereignis vorliegt, wenn sozusagen auch innerhalb der Polizei eine bestimmte Lage vorliegt.
Ich möchte doch, dass man die Bürgerinnen und Bürger kontrolliert, wo es einen ganz bestimmten Verdacht gibt und wo auch in den polizeilichen Befehlsstrukturen gesagt wird,
jetzt wird sozusagen mal kontrolliert. Ich möchte – und das ist natürlich Ihre Theorie, die kann man vertreten, aber es ist nicht meine, dass Sie sagen, ich kontrolliere sie erst einmal alle und irgendetwas wird schon dabei herauskommen, und wer nichts hat, na ja gut, dann ist es eben so gewesen –, dass die Bürgerinnen und Bürger von der Polizei nur dann kontrolliert werden, wenn die Polizei ein ganz konkretes Ereignis oder einen Verdacht hat.
Und das ist eine ganz unterschiedliche Konzeption. Das haben wir mit diesem Paragraphen, wie ich meine, geregelt und wir werden mal sehen, wie die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten damit umgehen. Ich glaube, das wird ganz gut funktionieren.
Gestatten Sie mir noch eine doch grundsätzliche Bemerkung zur polizeilichen Arbeit. Ich sage, Sicherheit gegenüber Kriminalität ist für uns ein legitimes Grundbedürfnis. Der Schutz gegen kriminelle Gewalt ist ein hohes Gut. Und an der Stelle sage ich ganz deutlich an alle: Das Gewaltmonopol des Staates steht dabei nicht zur Disposition. Es gibt zum Gewaltmonopol des Staates keine vernünftige Alternative.
ihr wollt das nicht. Und da hilft auch sozusagen ein Hinweis auf den Demmlerplatz nicht mehr. Wir sind heute im Jahre zehn oder elf der neuen Zeit.