... und daraus haben wir als erste Fraktion die richtigen Schlussfolgerungen gezogen und rechtzeitig gezogen,...
... während Sie zwei Jahre gewartet haben, bis Sie dann zu derselben Erkenntnis wie die CDU-Fraktion gekommen sind.
Ach, Herr Ritter, meine Argumentation ist nicht hilflos, denn als Sie noch mit dem Hubschrauber über diesem Land kreisten und auf Flüchtlinge schossen,
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts des jetzt gehörten Beitrages bin ich wahrhaftig erstaunt, dass es überhaupt zu diesem interfraktionellen Antrag gekommen ist.
Insofern, denke ich, muss denjenigen, die sich dafür eingesetzt haben, dass es zu diesem gemeinsamen Antrag kommt, sehr herzlich gedankt werden. Es entsteht der Eindruck durch den Beitrag von Herrn Riemann, dass ständig Ihre guten Vorschläge abgelehnt worden sind, die anderen hätten keine gehabt.
Ich muss dann aber noch mal zur Kenntnis geben für diejenigen, die heute zum ersten Mal an dieser Debatte teilnehmen, dass es immer ganz bestimmte Gründe gab mit einzelnen Forderungen, die Sie in Ihren Anträgen hatten, dass der Antrag nicht in Gänze angenommen worden ist,
denn die meisten, die die Diskussion verfolgt haben, wissen sehr genau, dass wir in fast allen Punkten inhaltlich übereingestimmt haben, und das nicht erst seit heute, sondern schon in den Jahren davor. Insofern ist es durchaus außerordentlich deplaziert, Herr Riemann, wenn Sie meinen, dass wir nun einen Paradigmenwechsel oder sonst etwas vorgenommen hätten. Das ist wohl eine absolute Fehleinschätzung.
Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass wir am heutigen Tage einen interfraktionellen Antrag der drei Fraktionen zur maritimen Sicherheit auf der Ostsee vorgelegt bekommen haben. Dieses scheint mir die angemessene parlamentarische Reaktion auf die Ereignisse der letzten Monate und demonstriert die Geschlossenheit des Parlamentes in dieser Frage. Ich kann Ihnen versichern, dass es keinen politischen und kaum fachlichen Dissens zwischen den Forderungen des Landtages und den Absichten und Aktivitäten der Landesregierung gibt. Und das wissen Sie sehr wohl.
Mit der Verabschiedung dieses Antrages, so hoffe ich, werden die politischen Scheingefechte zu diesem hochwichtigen Thema, die ihren traurigen Höhepunkt in den tief fliegenden Ölvögeln gefunden haben, beendet sein. Allerdings hat Herr Riemann ja schon andere Avancen gemacht. Ich hoffe, dass die nächsten Anträge, die wir dann behandeln, nur noch von sachlichen Diskussionen getragen sein werden.
Die Fraktionen und die Landesregierung können auf der Basis des heute vorliegenden Antrages handeln und nach außen hin geschlossen auftreten. Lassen Sie mich dieses als Wunsch auch aussprechen, dass wir unabhängig von anderen politischen Auffassungen in dieser Frage nach außen geschlossen auftreten. Das scheint mir in Anbetracht der bevorstehenden Debatten in den internationalen Gremien und auch in unserem Handeln gegenüber der Bundesregierung von großer Wichtigkeit zu sein, denn letztendlich geht es auch um Geld, was wir brauchen, um die vielen Maßnahmen zu finanzieren.
In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Umweltministerkonferenz Nord auf meine Initiative hin bereits morgen mit diesem Thema beschäftigen wird. Und ich werde es natürlich nicht versäumen, auf den hier heute vorliegenden Antrag des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen und ihn als politisches Gewicht in die Diskussion einzubringen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle dem Umweltausschuss, insbesondere seinem Vorsitzenden Herrn Dr. Klostermann, für seine Aktivitäten bei der politischen und fachlichen Begleitung dieses Themas zu danken.
Das von dem Ausschuss initiierte Gutachten und die Expertenanhörung im Umweltausschuss haben noch einmal die Problemlage deutlich gemacht. Diese Ergebnisse finden ihren Niederschlag im vorliegenden Dokument.
Ich wünsche den Parlamentariern, die im September an der Ostseeparlamentarierkonferenz in Greifswald teilnehmen werden, einen erfolgreichen Tagungsverlauf mit hoffentlich greifbaren Ergebnissen.
Mit dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf der Drucksache 3/1490 „Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 9. Ostseeparlamentarierkonferenz in Malmö...“ wird den Teilnehmern ein klarer politischer Auftrag erteilt. Ich zweifle nicht daran, dass dieser Antrag heute mit großer Mehrheit, vielleicht sogar einstimmig, verabschiedet wird. Die Fairness gebietet es meines Erachtens auch, an dieser Stelle der CDU-Fraktion – namentlich Herrn Thomas – Respekt zu zollen,
mit welcher Hartnäckigkeit Sie an diesem Thema drangeblieben sind. Auch der politische Druck seitens der Opposition hat dazu beigetragen, dass heute mit Fug und Recht festgestellt werden kann, dass erforderliche Schritte hin zu mehr Sicherheit auf der Ostsee eingeleitet sind, obwohl sowohl Parlament als auch Landesregierung noch nicht in allen Punkten mit dem Schrittmaß zufrieden sind.
Wenn ich mir einen Wunsch erlauben darf, so würde ich mir zumindest wünschen, dass die CDU-Fraktion der Landesregierung und den Fraktionen, die die Landesregierung tragen, wenigstens gleichen Respekt für ihre Arbeit entgegenbringen würden.
Ich möchte nunmehr die Gelegenheit nutzen, anhand des vorliegenden Antrages deutlich zu machen, inwieweit die Forderungen des Parlaments sich bereits in der Umsetzung befinden beziehungsweise an welchen Stellen die Landesregierung konsequent und kontinuierlich auf ihren politischen Handlungsfeldern bemüht ist, die maritime Sicherheit in der Ostsee zu erhöhen. Ich werde dabei nicht eingehen auf die Problematik des Weitbereichsradars und der Schlepperkapazität, weil es dazu ja noch extra einen Antrag gibt.
Die Notwendigkeit der schnellen Einführung des AISSystems ist unstrittig. In allen Gremien, bei allen politischen Parteien und seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sind erste konkrete
Maßnahmen eingeleitet worden. Ich darf dabei auf die Presseinformation vom 1. Juni 2001 verweisen, in der Herr Bundesminister Bodewig wesentliche Schlussfolgerungen seines Hauses aus den Havarien der letzten Wochen der Öffentlichkeit mitteilt. So wird er im nächsten Jahr Geld bereitstellen, um an Land ein Schiffsüberwachungssystem auf AIS-Basis aufzubauen. Diese Mittel sind entsprechend dem Vorschlag der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für den Standort Rostock eingeplant. Bereits jetzt werden AIS-Systeme erfolgreich von Fährschiffen in der Ostsee getestet.
Die Einführung der Lotsenannahmepflicht ist, wie Sie wissen, nur in internationalen Gremien möglich. Die Landesregierung unterstützt die Forderung des Parlaments und ist bereits jetzt aktiv, dies in den erforderlichen Gremien zur Sprache zu bringen. Diese Forderung ist gleichermaßen Bestandteil des Antrages Mecklenburg-Vorpommerns auf der UMK Nord. Dort heißt es: „Die Küstenländer wiederholen angesichts der jüngsten Schiffskollision zwischen der ,Baltic Carrier’ und der ,Tern’ am 29.03.2001 in der Kadet-Rinne ihre in der 37. UMK Nord an den Bund gerichtete Bitte, sich im Rahmen von HELCOM und bei der internationalen Schifffahrtsorganisation IMO für die Etablierung der Lotsenpflicht in bestimmten Bereichen der Ostsee, die für die Schiffssicherheit kritisch sind, einzusetzen.“
Auch was die Wegeführung in der Kadet-Rinne betrifft, sind erste Ergebnisse zu verzeichnen. Dänemark und Deutschland haben sich in bilateralen Verhandlungen auf einen Vorschlag zur Verbesserung der Wegeführung im Bereich der Kadet-Rinne im Sinne Ihres Antrages verständigt. Der Antrag zur Realisierung ist bei der IMO eingereicht. Eine Bestätigung wird im Frühjahr 2002 erwartet.
Die Problematik des Nothafenkonzeptes für die Ostsee hat EU-weit und darüber hinaus in der IMO Aufmerksamkeit erzielt. Es sind Voruntersuchungen vorgelegt worden, die einen umfassenden Katalog aller deutschen als Nothäfen in Betracht kommenden Seehäfen mit ihren Spezifika auflisten und Entscheidungskriterien zur Lösung des Interessenkonfliktes zwischen einer zentralen Einsatzleitung und den Partikularinteressen von Hafenbehörden darstellen. Ich darf an dieser Stelle nicht verschweigen, und das wissen auch die meisten von Ihnen, dass die Umsetzung eines Nothafenkonzeptes auch der Mitwirkung und der Zustimmung der betroffenen Häfen bedarf, denn das Einschleppen havarierter Schiffe, insbesondere wenn sie gefährliche Ladung führen, beinhaltet stets eine potentielle Gefährdung der Häfen durch wassergefährdende Stoffe und gegebenenfalls auch die Gefährdung von Menschen und Anlagen beispielsweise durch Gasaustritte. Deswegen ist das Konzept eines Nothafens außerordentlich reizvoll, aber es wird sehr schwer zu realisieren sein.
Die Forderung nach einem gleichartigen Entsorgungssystem für alle Schiffsabfälle mit gleicher Gebührenstruktur in allen deutschen Häfen von Nord- und Ostsee ist sicher ein Vorhaben, das sich kurzfristig kaum umsetzen lässt. Hier spielen Eigeninteressen und der Wettbewerb der Häfen untereinander eine entscheidende Rolle. Das gilt auch für unser Land. Gleichwohl darf Wettbewerb nicht zu Lasten der sicheren Entsorgung von Schiffsabfällen gehen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig die Entsorgung von Schiffsabfällen mit jährlich einer halben Million D-Mark unterstützt.
Ich bin auch ein Befürworter des so genannten „nospecial-fee“-Systems. Nach diesem System sind die Entsorgungsleistungen weitgehend in den Hafengebühren enthalten, unabhängig davon, ob diese Leistungen wirklich in Anspruch genommen werden. Damit besteht auch kein finanzieller Vorteil mehr, wenn widerrechtlich Ölreste auf See abgelassen werden. Voraussichtlich wird ein „nospecial-fee“-System EU-weit ab 2002 eingeführt. Ich wäre sehr froh, wenn dieses tatsächlich gelänge und damit hoffentlich die vielen kleineren Ölverschmutzungen, von denen hin und wieder berichtet wird, in der Ostsee nicht mehr auftreten, dass sie der Vergangenheit angehören.
Zu den Ziffern 2.5 und 2.6 Ihres Antrages, diese betreffen Fragen der Ausbildung von Fachpersonal. Dazu darf ich Ihnen namens meines Kollegen Professor Kauffold mitteilen, dass die Landesregierung Überlegungen unterstützt, die Kompetenzen der Hochschulen im internationalen, regionalen und nationalen See- und Umweltrecht an einer Stelle zu konzentrieren. Dafür haben sich bereits angeboten und bieten sich auch inhaltlich sehr gut an die Juristische Fakultät der Universität Rostock und das dort bestehende Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht in Warnemünde, auch wegen der Nähe zur Fachhochschule Wismar mit der Außenstelle in Warnemünde.
Die Ausbildung von Schiffsoffizieren erfolgt sowohl am Standort Warnemünde als auch auf Rügen. Beide erfüllen die Ausbildungsanforderungen des maritimen Wirtschaftszweiges. Wegen der gestiegenen internationalen Anforderungen an die Ausbildung auch und gerade zur Erhöhung des Sicherheitsstandards in der Seefahrt werden alle Bildungsgänge, die auf der Grundlage des „Internationalen Übereinkommens über die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten“ in Warnemünde durchgeführt werden, noch im Jahr 2001 durch die internationale Klassifizierungsgesellschaft „Germanischer Lloyd“ nach ISO 9001-2000 zertifiziert.
Hinsichtlich der Ziffer 2.11 Ihres Antrages muss ich feststellen, dass eine Grundgesetzänderung bereits am Widerstand der Nichtküstenländer eindeutig scheitern würde. Insofern halte ich dieses Verfahren, das darüber hinaus sehr langwierig sein würde, für wenig Erfolg versprechend und kann es nicht empfehlen. Der zweite vorgeschlagene Weg eines Staatsvertrages wird auf der Grundlage der Vorschläge und Machbarkeitsuntersuchungen auch durch die Projektgruppenarbeit des Bundes im Rahmen der maritimen Notfallvorsorge favorisiert und ist bereits in der Phase der Ausarbeitung eines Entwurfs solcher Staatsverträge.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass unsere Forderungen zur Errichtung eines Havariekommandos sich nunmehr beim Bund in der Umsetzung befinden. Minister Bodewig hat bekannt gegeben, dass dieses Havariekommando unter der Leitung eines Bundesbeamten eine einheitliche Einsatzleitung für alle in Frage kommenden Einsatzkräfte des Bundes und der Länder sichern wird. Kernstück wird ein 24 Stunden in Bereitschaft stehendes maritimes Lagezentrum sein. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu für das Haushaltsjahr 2002 fünf zusätzliche Planstellen angemeldet und die erforderlichen Stellenausschreibungen sollen noch in diesem Jahr erfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, ich kann an dieser Stelle nach vielfältigen und zum Teil hitzigen Debatten in diesem Hohen Hause fest
stellen, dass der gemeinsame politische Druck auf die Entscheidungsträger zu bemerkenswerten Erfolgen und auch zu einem Umdenken geführt hat. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten sehr herzlich bedanken und Sie aufrufen, in Ihrer Aktivität auf diesem wichtigen Feld für die ökologische, aber auch für die ökonomische Sicherheit, zum Beispiel was den Tourismus betrifft, in unserem Küstenlande nicht nachzulassen. Ich würde mir wünschen, dass wir, wenn wir künftig Debatten führen, vielleicht so wie heute – zumindest mit der Suche nach einem Konsens – die Debatten führen, damit wir auch gemeinsam mit unseren Forderungen nach außen auftreten können, denn nur so werden wir vorankommen. Die Ergebnisse, die ich Ihnen hier ausgewiesen habe, sind Ergebnisse dieses Handelns. Wir brauchen aber weitere. – Herzlichen Dank.