Herr Dr. Schoenenburg, Sie haben nicht das Recht, andere Abgeordnete in diesem Hause so zu diffamieren, und Sie sind auch nicht der Mann, der Bayern und der CDU Unterricht in Rechtsstaatlichkeit geben kann und darf.
(Heiterkeit bei Dr. Arnold Schoenenburg, PDS – Annegrit Koburger, PDS: Oh doch, das sollten wir heftigst.)
Niemand schließt auf Verdacht weg. In diesem Falle unser Vorschlag: Der Anstaltsleiter beantragt, das Gericht entscheidet nach Prognose von Gutachtern. Im Übrigen ist die Südschiene im Bereich Sicherheit und Wirtschaft sehr erfolgreich. Das unterscheidet sie von der Nordschiene unter Rot-Rot zum Beispiel. Für uns ist die Würde der Opfer unantastbar
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na, das ist interessant. Sie haben aber ein seltsames Grundgesetzverständnis. Im Grundgesetz heißt es, die Würde des Menschen ist unantastbar.)
Nein, die Würde der Opfer hat für uns Vorrang und das ist der Gedanke. Die Würde der Opfer muss Vorrang haben
Wir haben natürlich den Gesetzentwurf aus BadenWürttemberg aufgegriffen, weil wir der Meinung sind, bei diesem wichtigen Thema kann es nicht so bleiben, wie es ist. Das ist doch das Problem.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ja, sehen Sie, Sie malen das schon wieder an die Wand! Genau das ist Ihr Problem.)
dann ist das Ihre Sache. Wir nehmen das nicht in Kauf und dieses Gesetz ist die Antwort auf einen rot-grünen Gesetzgeber, der eben alle Initiativen dazu von der Union bisher in einer unglaublichen Art und Weise abgebügelt hat. Die Ansätze haben wir ja hier auch gesehen und, Herr Friese, zu Ihren Statements ist wirklich nichts zu sagen. Wir drängen seit Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern auf den verbesserten Schutz vor Sexualstraftätern genauso wie auf die Stärkung der inneren Sicherheit. Was wir uns hier von Ihnen anhören müssen, das ist wirklich schon jenseits von Eden. Sie verweigern die Maßnahmen in der Verbrechensbekämpfung trotz wachsender Bedrohung der Bevölkerung durch Schwerstkriminalität
und, wir hörten das heute wieder, Sie verweisen immer nur auf die gesellschaftlichen Ursachen, darauf, dass die Gesetzeslage ausreichend sei und die Menschenrechte der Täter nicht weiter eingeschränkt werden dürfen. Auch nach den Sexualmorden...
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Sie können doch gar kein Anwachsen nachweisen. Das Gegenteil ist doch der Fall.)
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Der hat einen kriminellen Ministerpräsidenten. Das ist doch sein Problem.)
Und ich darf daran erinnern, dass wir nach den furchtbaren Sexualmorden in Belgien gehandelt haben. Aber seit dem Regierungswechsel 1998 blocken Sie alle weiteren Initiativen ab. Sie haben Zeit für neue Gesetze für gleichgeschlechtliche Partnerschaften,
Und wenn wir hier im Lande zurückschauen, selbst die unglaublichen Vorgänge in Ueckermünde – und da wurde doch nun der laxe Umgang mit gefährlichen Straftätern nachgewiesen –
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Also in Sachsen haut jede Woche mindestens einer aus diesen Einrichtungen ab.)
haben nicht zu einer Veränderung Ihrer Grundeinstellung geführt und das ist das Problem. Das war doch eine
himmelschreiende Freigängerpraxis, die wir in Neuruppin und in Ueckermünde erlebt haben unter SPD- und PDSMinistern. Trotz vorheriger Ausbrüche, ich darf daran erinnern, erhielten nicht therapierbare Gewaltverbrecher wieder Ausgang.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ach, olle Kamellen! Olle Kamellen werden nicht besser, wenn sie neu aufgewärmt werden.)
Statt einer grundsätzlichen Reform des Maßregelvollzuges für mehr Sicherheit begnügten Sie sich mit einigen Sicherheitskorrekturen. Das war doch auch eine Vorstufe unseres Antrages, wir haben doch diese Initiativen nicht umsonst hier gestartet. Hier geht es auch um die, die aus dem Justizvollzug entlassen werden müssen und die gefährlich sind. Um diese Gruppe geht es. Die Initiativen der Union im Bundesrat – Sie deuteten sie an – zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung wurden abgelehnt.
Vier Initiativen im Jahre 2000 und in diesem Jahr wurden von Ihnen abgelehnt, der letzte Antrag übrigens am 13. Juli dieses Jahres, trotz wiederholter schwerer Gewaltverbrechen.
Zwischenzeitlich hatte – und das war der einzig richtige Weg – Baden-Württemberg am 20. Februar als erstes Bundesland ein Gesetz eingeführt, das auf polizeirechtlicher Grundlage eine Unterbringung von Strafgefangenen nach der Freiheitsstrafe ermöglicht, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung für andere ausgeht, und ich glaube, es war gut so. Mit diesem Straftäterunterbringungsgesetz wurde für Baden-Württemberg die Gesetzeslücke geschlossen, die Sie eben bis heute nicht schließen wollen. Und auch dort gab es ja seine Zeit, gab es ja auch einige Überlegungen, bevor das kam. Der Fall der 12jährigen Elena Vanja, die am 30. November 2000 in ihrem Kinderzimmer von einem 35-Jährigen erstochen wurde, und der Fall der 6jährigen Alexandra, die am 5. Oktober 2000 in Filderstadt entführt und ermordet wurde, offenbarten eben gerade diese Sicherheitslücken. Das waren vor allem die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung und die verbesserte DNA-Analyse. Beide Straftäter waren bereits früher mit scheinbar harmlosen Delikten aufgefallen beziehungsweise trotz ihrer Gefährlichkeit wieder entlassen worden.
Fakt ist – das hat mein Kollege noch mal deutlich gesagt –, dass die jetzigen Grundlagen zur Anordnung der Sicherungsverwahrung eben nicht ausreichen, um all die gefährlichen Täter zu erfassen. Für Straftäter, die erst während der Haftzeit erhöhte Aggressivität, Gewaltbereitschaft und sexuelle Abartigkeiten offenbaren sowie Therapien ablehnen, kann die Sicherungsverwahrung nachträglich nicht angeordnet werden. Selbst wenn diese offen im Strafvollzug die nächsten Straftaten ankündigen, wenn sie entlassen werden, müssen sie nach derzeitiger Rechtslage entlassen werden. Die Anstaltsleiter wissen, was sie dort entlassen, und sie müssen es nach Rechtslage tun in der Gewissheit, dort laufen tickende Zeitbomben umher. Wenn Sie das, meine Damen und Herren, akzep
tieren, dann ist das Ihr Problem. Wir jedenfalls können das nicht so akzeptieren. Es stimmt, das betrifft eine sehr kleine Fallgruppe. Man schätzt – es gibt kaum Schätzungen –, es sind maximal 150 Personen insgesamt in Deutschland.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber Sie haben doch gerade über all die geredet, die neue Straftaten ankündigen.)