Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer wieder die alte Klaviatur, wird uns vorgehalten.
Offensichtlich nimmt ja Ihr Erinnerungsvermögen zu. Und ich werde Ihnen sagen: Was das mit der Klaviatur anbetrifft – steter Tropfen höhlt den Stein.
werden, Herr Schädel, diejenigen, die klinisch bei Ihnen zu beurteilen sind, die werden es sich natürlich nicht merken,
Wir haben ja eine alte Forderung in diesem Zusammenhang aufgegriffen. Jugendliche sind die, die bis 18 gezählt werden, dann kommen die Heranwachsenden von 18 bis 21. Und die 18- bis 21-Jährigen sollen als Heranwachsende nach dem Gesetz in der Regel nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden und nicht nach Jugendstrafrecht. Die Rechtsprechung hat diese Regel aber im Laufe der letzten 40 Jahre umgedreht und es werden heute fast überall – Mecklenburg-Vorpommern hat sich auch schon etwas geändert – immer noch überwiegend die Straftäter zwischen 18 und 21 nach Jugendstrafrecht behandelt.
(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Und was ist daran nun so schrecklich?)
Und es gibt jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofs, dass unserer Auffassung jetzt langsam Recht gibt, dass dieses Regelausnahmeverhältnis wieder umgedreht werden muss, so, wie es nach dem Gesetz ursprünglich vorgesehen war. Deshalb liegen wir, glaube ich, mit unserem Kampf gegen die – und deshalb immer wieder und das werden Sie noch oft hören von uns –,
mit unserem Kampf gegen die Liberalisierung, die in den 70er Jahren bei uns im Jugendstrafrecht eingekehrt ist, ganz richtig. Die ist, und das kann Ihnen jeder Fachmann heute sagen, mittlerweile als gescheitert anzusehen.
Und ich will Ihnen bei den ganzen Zahlenspielereien sagen, es ist mir ganz egal, ob das 33 oder 30 Prozent sind und ob wir im Moment etwas abnehmende Zahlen
haben. Richtig ist, dass 74 Prozent aller Jugendlichen heute bei Gericht behandelt werden nach dem Motto von Diversion. Diversion, das heißt, man muss mal was anderes ausprobieren, man muss mal was machen, man muss nicht gleich strafrechtlich stigmatisieren, sondern diverse Maßnahmen ergreifen, bis hin zum Krankenhaus, hier ein bisschen helfen oder andere kleine Aufgaben übernehmen oder schlicht eine Verwarnung, am besten ist noch gar nichts machen. Und wir haben bedauerlicherweise noch Zweit- und Dritttäter, bei denen im Sinne von Diversion praktisch gar nichts gemacht wird. Dann kommt der Jugendliche nach Hause, wird beschimpft vom Vater – vielleicht, vielleicht nicht mal – und dann sagt er: „Wieso? Die haben nichts mit mich gemacht.“ Ich kann Ihnen Protokolle dieser Art von der Kriminalpolizei in Rostock zeigen, ich kenne diese Protokolle: „Die haben ja nichts mit mich gemacht.“
Und dagegen wehren wir uns. Dagegen wehren wir uns und sagen, wir müssen die Maßnahmebündel verbessern. Eine alte Forderung von uns neben der Veränderung des Regelausnahmeverhältnisses betrifft zum Beispiel – und das fordern nicht nur wir, da gibt es auch andere, die diese Auffassung haben – die Strafbarkeitslücke. Sie können einem Jugendlichen bis zu vier Wochen Dauerarrest geben, dann kommt nichts und dann können Sie erst wieder anfangen beim halben Jahr Jugendstrafe. Das ist in der Literatur allgemein bekannt als die Strafbarkeitslücke im Jugendstrafrecht. Diese Strafbarkeitslücke ist jetzt hier bei uns neu angesprochen worden. Wir sagen, schön, wenn man schon nicht die Möglichkeit hat, zwischen vier Wochen Arrest und sechs Monaten Jugendstrafe etwas zu machen, dann kann man nach unserem Vorschlag mit dem so genannten Einstiegsarrest durchaus die Möglichkeit erwägen, dem Richter die Handhabe zu geben, jemanden zu einem halben Jahr oder auch etwas mehr Jugendstrafe zu verurteilen und zu sagen, den Vollzug setzen wir aber aus oder setzen es gleich aus auf Bewährung, aber er muss dann doch etwas kriegen, und dann kann daneben Arrest angeordnet werden, damit er einmal die Schwere dessen, was er getan hat, eher begreift und auch den Ernst der Lage begreift, was es heißt, dann möglicherweise tatsächlich zu sitzen. Das halten wir für eine sinnvolle Regelung.
Darauf kommt es an. Heute ist allgemeine breite Auffassung – und das wird demnächst kommen und deshalb fordern wir es umso hartnäckiger –, das Fahrverbot, und ich glaube, da haben wir sogar hier bei der Regierung einige Sympathien,
nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Jugendlichen als eine eigenständige Maßnahme vorzusehen.
Und das Dritte ist die Meldepflicht. Die Meldepflicht soll als Weisung – es ist ja danach gefragt worden, wie das funktionieren soll –, die Meldepflicht soll als Weisung ausgestaltet werden. Und wer dieser Weisung zuwiderhandelt, der kann nach Paragraph 11 Absatz 3 Jugendgerichtsgesetz eventuell auch einen Wochenendarrest kriegen. Dann sieht er deutlich, wenn er eine Weisung kriegt, dann muss das auch ausgeführt werden. Und er ist dann
nicht mehr so frei und sieht, wenn ich mich also alle 8 Tage oder alle 14 Tage irgendwo melden muss – das muss nicht die Meldebehörde sein, das muss nicht die Polizei sein, da kann auch eine andere Behörde vorgesehen werden – und wenn er sich da nicht meldet, dann kann er auch nicht beliebig in der Gegend rumgurken. Er kann dann eventuell auch mal Schwierigkeiten haben, in den Urlaub zu fahren.
Diese Dinge, meinen wir, sind sinnvoll, um im Rahmen der, ich möchte sagen, zu lasch gehandhabten Möglichkeiten der Diversion zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen. Wir halten das für sinnvoll und möchten deshalb, dass der Landtag die Landesregierung bittet, beauftragt, überall da, wo solche Anträge sind, diese zu unterstützen und, wo nichts in der Richtung ist, selber im Bundesrat initiativ zu werden. – Vielen Dank.
Selbstverständlich habe ich gewartet, bis Sie geredet haben. Ich dachte, ich will mal hören, ob da was Kluges und Neues kommt. Das ist doch selbstverständlich.
Meine Damen und Herren, es ist ja schon gesagt worden, dass wir das Thema Sicherheit häufiger von Ihnen auf die Tagesordnung bekommen. Ich nehme das immer gerne zum Anlass, ganz deutlich zu sagen, dieser Justizminister nimmt die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung sehr ernst
Und wenn wir zusammen reden, Herr Doktor, wenn wir zusammen reden, dann sollten wir uns auch so weit ernst nehmen, dass wir die Dinge, die wir ja schon gemeinsam haben, dann auch ein wenig beachten. Also solche Formulierungen wie: „beim Fahrverbot, da hat es ja bei der Regierung in Ansätzen Zustimmung gegeben“, Herr Thomas, oder Sie, Herr Helmrich, „da gebe es Sympathie für“ – ja, sind Sie überhaupt nicht auf dem Laufenden?!
Das hat mit Sympathie nichts zu tun, sondern es geht darum, dass genau das auf den Weg gebracht ist. Und wenn Sie dann heute, lieber Herr Doktor, wenn Sie dann heute beantragen, dass wir eine Initiative starten sollen,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was zu diesem Antrag konkret zu sagen ist, hat Herr Krumbholz schon gesagt.