Protokoll der Sitzung vom 13.03.2002

Alle, die in Dantes „Göttlicher Komödie“ das Tor zur Unterwelt durchschreiten, müssen ihre Hoffnung fallen lassen. Wir geben, bezogen auf die Medien, unsere Hoffnung nicht auf. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Heinz Müller, SPD: Wir sind ja hier auch nicht in der Unterwelt.)

Danke schön, Herr Prachtl.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Bluhm von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Prachtl, Vorschläge, die man wirklich intensivst diskutieren sollte. Ich finde diese Zentralisation von medienpolitischen Fragen wirklich gut. Ähnliches haben wir ja gerade in der Debatte um die politische Bildung im Lande, was immer nicht so ganz einfach ist, egal unter welcher Grundsatzkonstellation. Also Vorschläge, die man in der medienpolitischen Debatte dieses Landes durchaus aufgreifen muss.

(Beifall Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Angelika Gramkow, PDS)

Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf mittlerweile den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der Vierte, zur Erinnerung, trat am 01.04.2000 in Kraft, also drei Rundfunkänderungsstaatsverträge in knapp 24 Monaten. Dieses zeigt die Dynamik im Medienrecht, insbesondere natürlich im Bereich auch der neuen Medien. Und glaubt man Branchenkennern, dann wird das Jahr 2002 ein entscheidendes Jahr des Umbruchs im Medienbereich, gemäß dem Motto: Es wird im Medienrecht wohl so richtig kein Stein auf dem anderen bleiben. Auch wenn – und das ist gut so – das duale System des deutschen Rundfunks bestehen bleibt, der öffentlichrechtliche hat genauso seine Daseinsberechtigung, seine richtige und wichtige, wie auch die Ergänzung durch private Medien.

Mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nun dieser Prozess eingeleitet. Er beginnt mit der Änderung der Mediengesetzgebung in wesentlichen Teilen, selbst wenn danach folgende Staatsverträge erst in den Jahren 2003, 2004 und 2005 wirksam werden sollen. Zugleich – und das möchte ich hier betonen – befindet sich natürlich die gesamte Branche unter einem enormen Druck, und zwar nicht nur wegen der um etwa 15 Prozent gesunkenen Werbeeinnahmen, was natürlich zu Konzentrationsprozessen bei Radio- und Fernsehveranstaltern führt. Die Auswirkungen reichen von der schon erwähnten Kirch-Krise bis natürlich hin zu der ganzen Frage von Produzenten-, Film- und Rechtshandelsbereichen. Hinzu kommt der beginnende Umstieg von analoger hin zu digitaler Übertragung von Programmen. Und der dritte Faktor, das ist die sich aus den Veräußerungen der Kabelnetze ergebende Situation – und in Deutschland sind insgesamt immerhin rund 60 Prozent aller Haushalte an die Kabelübertragung als dem wichtigsten Übertragungsweg angeschlossen, in Ostdeutschland und in MecklenburgVorpommern liegt dieses noch weitaus höher –, dass sich diese Nutzer auf amerikanische, besser auf internationale Verhältnisse einzustellen haben. Weltweit gelten nämlich Kabelnetze als Kunden für Bezahlfernsehen. Nur Deutschland ist im Moment noch in diesem Bereich eine so genannte Insel der Glückseligen. Aber mit den bevorstehenden Veräußerungen der Kabelnetze wird auch für Medienpolitik, wird für die Gestaltung von Medienrecht hier noch eine ganz Menge zu regeln sein.

Nun, mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden die Konzentrationsregelungen zum privaten Rundfunk verändert. Hier wird also, wie schon erwähnt,

der Zuschauermarktanteil von 30 Prozent auf 25 Prozent abgesenkt. Angesichts der Konzentrationstendenzen ist dieses auch sehr vernünftig. Deutlich begrüßen wir als PDS-Fraktion die Regelungen, dass ARD, ZDF und DeutschlandRadio alle Übertragungswege nutzen können, um ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Dafür sollen auch die nötigen Mittel bereitgestellt werden.

Völlig neu ist die Regelung im Zusammenhang mit dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der die Information der Landtage zur wirtschaftlichen und finanziellen Situation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorsieht. Die Jahresabschlüsse der Anstalten und – das will ich dann doch noch erwähnen – auch ihrer Tochterunternehmen werden also schon dieses Jahr nicht mehr nur durch die den Rundfunkanstalten eigenen Gremien kontrolliert werden, sondern nun eben auch durch den in diesem Jahr hierzulande neu zu wählenden Landtag.

Umfänglicher sind die Regelungen zur Änderung des Mediendienste-Staatsvertrages – der Ministerpräsident und auch Herr Prachtl haben darüber bereits gesprochen –, also die klareren Regelungen für das Herkunftslandprinzip, die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters, die klaren Regelungen für die Anbieterkennzeichnungen, insbesondere für Auftraggeber, Redakteure und Ähnliches.

Nun wird natürlich, und der Ministerpräsident hat es bereits angedeutet, an weiteren weit umfänglicheren staatsvertraglichen Regelungen gearbeitet. Dabei geht es unter anderem um einen völlig neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Und falls der noch 2002 kommt, wird er wohl wirklich ein Durchbruch sein, denn der Bund und die Länder haben ihr Kompetenzwirrwarr, was es auf medienrechtlichem Gebiet in diesem Bereich gibt, wohl offensichtlich doch aufgelöst und sich zu einer vernünftigen Arbeitsteilung durchgerungen. Der Jugendschutz wird in allen elektronischen Medien dann wohl doch die Sache der Länder sein, die Datensicherheit dann die des Bundes.

Zugleich wird bei dieser neuen Herangehensweise an das Jugendschutzrecht deutlich, wohin die Reise im Rundfunk- und Medienrecht jetzt wohl geht: weniger Regulierung, mehr Selbstkontrolle. Und die Ausgewogenheit soll dabei durch so genannte Zentralkommissionen erreicht werden, kurz ZeKo genannt – ZK wäre vielleicht auch für Ostdeutsche etwas kompliziert in der begrifflichen Interpretation,

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS)

also die sollen ZeKo heißen –, die dann mit Vertretern des Bundes, mit von den Ländern benannten Experten und Privatfunkkontrolleuren der Landesmedienanstalten besetzt sind. Diese Zentralkommissionen sollen dann auch verantwortlich sein für Senderlizensierung, Kabelbelegungen und die Digitalisierung der Übertragungswege. Verfassungsrechtlich ist das schon etwas kompliziert, denn die Einführung dieser ZeKos wegen der Beteiligung des Bundes und der Länder hat schon auch etwas damit zu tun, wie staatsfern denn Rundfunk künftig auszugestalten ist.

Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angenommen werden soll, ist, gemessen an dem, was kommt, eher klein. Hinzu kommt, dass natürlich deutsche Rundfunkgesetze nicht unabhängig von europäischem Recht entwickelt werden. Und die EU-Kommission und das Europäische Parlament

werden wohl bald ein Paket von fünf neuen Richtlinien vorrangig zur Telekommunikation verabschieden, in denen es aber dann auch um Technik- und Transportfragen für Rundfunkprogramme gehen wird. Dazu gehört unter anderem die Einführung des Standards der Multimediahomeplattform (MHP), mit dem dann die Verbindung von Digital-TV mit Internet und Zusatzdiensten möglich wird. Auch bei der Umsetzung der Transparenzrichtlinie, nach der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neben der Grundversorgung natürlich auch in Konkurrenz zu Privatfirmen stehen, wird es in der Folge notwendig sein, tatsächlich diese beiden Finanzierungsbereiche – einerseits gebührenfinanziert, andererseits durch Werbeeinnahmen – durch neues Medienrecht in Deutschland neu zu regeln. Und Ende 2002 soll die schon 1997 novellierte EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ von 1989 erneut überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Dann könnten außer dem bisherigen Schleichwerbeverbot, den Teleshopping-Vorgaben und der Free-TV-Pflicht für nationale Großereignisse auch Regeln für Web-TV sowie für die diskriminierungsfreie Weiterverbreitung von Digitalfernsehen einheitlich geschaffen werden.

Und wie kompliziert das ist und welche Bedeutung das, was sich hier jetzt so abstrakt anhört, für den täglichen Fernsehalltag hat, wird bei einer konkret kostenintensiveren Rechteverwertung deutlich. Denn die Besitzer von Rechten drängen darauf, dass die Sender ihre Ausstrahlungsgebiete zum Beispiel durch Verschlüsselung national eingrenzen oder aber höhere Preise verlangen. Zuletzt und gar nicht so lange her traf dieses das ZDF, denn aufgrund des Drucks des spanischen Pay-TV-Senders wurde die Fußball-WM-Auslosung 2002 im ZDF nicht live übertragen, obwohl man es hätte dürfen, vom Grundsatz. Aber da es das ZDF natürlich auch über Satellit ausstrahlt und damit dann die Frage aufgetaucht ist, was ist denn mit der Rechteverwertung durch den Pay-TV-Betreiber und bei Kirch, hat das ZDF, und das ist immerhin schon eine etwas doch wirklich zu beachtende Tatsache, auf die Live-Übertragung verzichtet.

Also diese ganze „Rechtekiste“, diese ganze Frage Diskriminierungsgebot oder -verbot für die Weiterleitung solcher Rundfunkangebote und solcher Großereignisse hat schon etwas damit zu tun, wie in drei, vier Jahren dann tatsächlich Fernseh- und Rundfunklandschaft in Deutschland, in Europa aussieht. Von daher werden also hier riesige Bewegungen im medienrechtlichen Bereich vor uns stehen. Das hat alles noch nicht so richtig was mit dem vorliegenden Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu tun. Dem stimmt meine Fraktion so in seinen Regelungen zu und sie wird dann auch dem Zustimmungsgesetz in den Ausschussberatungen natürlich seine Zustimmung nicht verweigern. Aber diese grundsätzlichen, längerfristigen, großen rundfunkpolitischen Debatten, die sollten wir vielleicht mal bei einer geeigneten Gelegenheit, vielleicht auch mit den Vertretern der Medien, außerhalb einer Parlamentsdebatte über eine Veranstaltung wie zum Beispiel „Wohin geht die Medienpolitik in Europa?“ gemeinsam führen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Monegel von der Fraktion der SPD.

(Reinhard Dankert, SPD: Das kann ja wohl nicht sein, höchstens Herr Friese!)

Dann gebe ich jetzt das Wort dem Abgeordneten Herrn Friese von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Bluhm – er ist ja gar nicht da,

(Zurufe von einzelnen Abgeordneten der PDS: Doch!)

dann sage ich auch nichts zu ihm.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: So schnell geht er nicht verschütt!)

Meine Damen und Herren, gesetzliche Regelungen im Bereich der Medien haben diesen Landtag – das wurde bereits gesagt – wie auch die Landtage anderer Länder sowie den Bundestag in den vergangenen Jahren so häufig beschäftigt wie nie zuvor. Gründe dafür sind die rasant zunehmende Rolle, die die modernen Kommunikationsmedien in unserem Leben spielen. Gründe dafür liegen aber auch in der schlichten Tatsache, dass mit Medien heute viel Geld verdient werden kann. Gründe dafür sind aber auch, dass mit der Verfügungsgewalt über diese Medien Einfluss auf das Denken und Handeln von Menschen ausgeübt werden kann.

Der Staat muss, wenn er seine Ordnungsfunktion in diesem Geflecht von Interessen wahrnehmen will, auch gesetzgeberisch reagieren. Weil die technische Entwicklung der Medien – ein Schlagwort ist hier das der Digitalisierung – so schnell vorankommt, sind gesetzliche Regelungen auch in immer kürzeren Zeitabständen zu verzeichnen. Für uns gilt dabei folgender Grundsatz: Gesetze, wenn notwendig, ja, aber auch Gewährung von Freiräumen für technische Neuerungen und strukturelle Innovationen in den Medien. Wir müssen nicht auf jede neue Erscheinung mit Erlassen oder gar Gesetzen reagieren, sondern sollten Raum für Innovationen geben. Die Schwierigkeit ist dann immer halt nur, den Zeitpunkt zu bestimmen, wann regulierend eingegriffen werden sollte.

Über den Gegenstand, über den wir zu reden haben, wurde schon einiges gesagt. Ich möchte auf zwei Schwerpunkte aufmerksam machen, zum einen auf die Rolle der Modernisierung der Konzentrationsregelung für den privaten Rundfunk. Die gegenwärtige Entwicklung in der Medienlandschaft – ich denke da aber speziell an ein Unternehmen aus dem Münchener Raum – und die daraus resultierenden Möglichkeiten einer grundlegenden Neuordnung der Medienlandschaft verdeutlichen, wie wichtig die Erhaltung von Meinungsvielfalt und die Vermeidung von zu vieler Meinungsmacht in einer Hand sind.

Und wenn Sie nach Italien schauen, wo der Medienbesitzer Berlusconi es dank seines Besitzes von drei Fernsehanstalten geschafft hat, auch die politische Macht an sich zu bringen, wird die Notwendigkeit der Begrenzung dieser Macht in den Händen weniger deutlich. Im Rundfunkstaatsvertrag wird deshalb weiterhin eine vorherrschende Meinungsmacht vermutet, wenn in einem Unternehmen zurechenbare Programme im Durchschnitt eines Jahres einen Zuschaueranteil von 30 Prozent erreichen.

Nun soll durch eine Modifizierung der Konzentrationsregelung im privaten Rundfunk jedoch die Möglichkeit eröffnet werden, die Stellung eines Unternehmens auf

medienrelevanten Märkten ab einer Untergrenze von 25 Prozent Zuschaueranteil einzubeziehen, bisher 30 Prozent.

Ich halte die Regelung, gleichzeitig einen Bonus bei Aufnahme von Regionalfenstern von 2 Prozent und einen weiteren Bonus von 3 Prozent zu gewähren, wenn darüber hinaus Sendezeiten für Dritte in zuschauerstärksten Programmen eingeräumt werden, für sinnvoll. Diese Neuerung wird dazu beitragen, dass Meinungsvielfalt gefördert wird wie auch regionale Berichterstattung in den großen privaten Fernsehanstalten. Ich begrüße es außerordentlich, dass durch diese Bonusregelung die Privatsender weiter zur Verbreitung von Regionalprogrammen angehalten werden. Vorgesehen war dieses bereits auf rechtlicher Grundlage, nur haben sich daran eben die großen privaten Sender nicht genügend gehalten.

Eine weitere Neuerung wird durch die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages eingeführt. Die Information der Landtage zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten soll durch die Einführung einer Berichtspflicht verbessert werden. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das DeutschlandRadio sollen danach künftig, mindestens alle zwei Jahre den Landesparlamenten einen schriftlichen Bericht zur Information über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage vorlegen.

Meine Damen und Herren, ungeachtet dieser Neuerungen bleiben etwaige landesrechtliche Berichtspflichten der Landesrundfunkanstalten gegenüber den jeweiligen Landesparlamenten unberührt. Auch bleibt es jedem Landesparlament unbenommen, zu den Anhörungen Dritte, zum Beispiel den Landesrechnungshof hinzuzuziehen. Hierdurch soll die Transparenz erhöht und unter anderem die Nachvollziehbarkeit des durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemeldeten Finanzbedarfs ermöglicht werden. So weit, so gut oder nicht.

Meine Damen und Herren, ich sage ganz ehrlich, ich habe mit dieser Berichtspflicht der Rundfunkanstalten vor den Landesparlamenten Probleme. Zu fragen ist doch: Was passiert, wenn die Parlamente mit den Auskünften der Rundfunkanstalten nicht zufrieden sind? Wie weit reicht das Auskunftsbegehren der Landtage? Und kann ein Parlament einen vorgelegten Bericht zurückweisen? Der jetzige Gesetzestext zu dieser Neuerung klingt harmlos. Im Hinblick auf die Staatsferne des Rundfunks ist er es aber meiner Meinung nach nicht. Nach den Rundfunkstaatsverträgen der Länder, die öffentlich-rechtlichen Sender betreffend, werden diese allein durch die so genannten gesellschaftlich relevanten Gruppen kontrolliert, nicht durch die Staatskanzleien und auch nicht durch die Landesparlamente.

Und, Herr Bluhm, am Schluss Ihrer Ausführungen haben Sie es begrüßt, dass die Anstalten nur noch durch den Landtag – und Sie benutzten die Formulierung, wenn ich es richtig verstanden habe – kontrolliert werden sollen. Davon steht im Gesetz noch nichts drin. Aber alleine der Ausdruck zeigt doch, in welche Richtung das Denken angeschoben ist. Jetzt sollen die Anstalten den Parlamenten Rechenschaft über ihre wirtschaftliche Tätigkeit und finanzielle Situation geben. Wir wissen alle, wie über Finanzierungsfragen und deren Beantwortung Einfluss ausgeübt werden kann. Ich frage mit großem Ernst: Ist diese Regelung im Sinne der Wahrung der Unabhängig

keit der öffentlich-rechtlichen Sender von der politischen Macht sinnvoll?

Auch hierüber, meine Damen und Herren, wird im Innenausschuss zu reden sein. Ich bin in dieser Frage noch nicht einig mit mir selber. Ich denke, dass die Beratung im Innenausschuss dazu beitragen wird. Die SPDFraktion stimmt der Überweisung des Antrages in den Ausschuss zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2726 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2733.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2. Gleichstel- lungsänderungsgesetz – 2. GlÄndG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/2733 –

Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Staszak von der Fraktion der SPD.