Ich eröffne die Abstimmung zur Nachwahl eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen der Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa zehn Minuten für die Auszählung der Stimmen.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 60 Stimmen abgegeben. Davon waren 60 Stimmen gültig. Es stimmten 51 Abgeordnete mit Ja, 7 Abgeordnete mit Nein, 2 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, lag demnach bei 40 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Peter Söhnchen die nach Artikel 52 Absatz 3 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Abgabetermin für den Bericht der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 3/2736.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Abgabetermin für den Bericht der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 3/2736 –
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 3/2736. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist damit einstimmig angenommen worden.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Donnerstag, den 14. März 2002, um 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.