(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Margret Seemann, SPD: Wo stehen die denn? – Dr. Ulrich Born, CDU: Es ist alles viel schlimmer, als er es sagt.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das war eben ja wirklich eine Rede aus dem Gemischtwarenladen, wo man überall mal ein Pünktchen heraussuchen, aber keinen Sinn und keinen Zusammenhang feststellen konnte.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Beifall Heinz Müller, SPD – Dr. Ulrich Born, CDU: Das liegt aber an Ihnen, nicht an Herrn Glawe. Das ist aber Ihr Problem.)
(Dr. Armin Jäger, CDU: Freie Rede! – Eckhardt Rehberg, CDU: Paragraph 66 Absatz 4 Satz 5 Geschäftsordnung! – Dr. Ulrich Born, CDU: Frei reden!)
der Risikostrukturausgleich erinnere ihn eher an Sozialismus als an soziale Marktwirtschaft, in der tiefsten Kohl-Ära, meine Damen und Herren. Zur Erinnerung: Die CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition, die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesländer hatten sich 1992 in Lahnstein auf die Einführung eines kassenübergreifenden Risikostrukturausgleichs verständigt.
(Reinhard Dankert, SPD: Aber Herr Glawe hat doch gesagt, das war Herr Seehofer. Wieso war das dann schon 1992? Das ist ja ein Ding.)
(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie sollen frei sprechen! – Eckhardt Rehberg, CDU: Herr Kollege Dankert, Sie müssen mal die neue Geschäftsordnung durchlesen. – Reinhard Dankert, SPD: Ich weiß.)
Über den kassenartenübergreifenden Strukturausgleich sollen finanzielle Folgen unterschiedlicher historisch gewachsener Versichertenstrukturen aufgefangen werden.
(Eckhardt Rehberg, CDU: Vielleicht solltet ihr eure neue Geschäftsordnung der Fraktion mal zu lesen geben.)
Deshalb wurde er im Vorfeld des neuen Kassenwahlrechts ab dem 01.01.1994 eingeführt, damals noch getrennt nach neuen und alten Bundesländern. Wie Regine Hildebrandt diesen so treffend bewertete, stützte damals der Blinde den Lahmen. Dies wurde...
Ich bitte, die Gespräche zwischen den Bänken zu lassen. Da ist wirklich nicht zuzuhören, man kann überhaupt nicht verstehen, was die Rednerin sagt.
Herr Glawe, ich habe eben darum gebeten, dass Sie die Gespräche lassen. Gehen Sie doch raus, wenn Sie miteinander reden wollen!
(Dr. Armin Jäger, CDU: Können Sie das dem Herrn Ministerpräsidenten auch sagen?! – Wolfgang Riemann, CDU: Dann müssen Sie den Ministerpräsidenten auch rausschicken.)
Herr Jäger, ich erteile Ihnen einen Verweis. Sie wissen genau, wie unsere Verabredungen hier sind. Wenn ich Ihnen einen Hinweis gebe, dann bitte ich das auch zu machen. Und Sie müssen mich dann nicht mehr korrigieren. Ich habe Ihnen einen Verweis erteilt.
Dies wurde durch die Einführung des bundesweiten RSA mit dem Gesetz zur Rechtsangleichung in der GKV vom 22.12.1999 geändert. Um die Kassen in den alten Bundesländern materiell nicht zu überfordern, wird der Ausgleich ab 2001 in sieben Stufen bis zum Jahr 2007 eingeführt. Erst dann werden die Krankheitsrisiken zwischen Ost und West bundesweit vollständig ausgeglichen.
Meine Damen und Herren von der CDU, übrigens hatte schon Ihr Parteikollege Seehofer – darauf sind wir ja eben schon eingegangen – im Jahr 1997 die angespannte
Finanzsituation der ostdeutschen Krankenkassen erkannt und wollte Beitragserhöhungen unbedingt verhindern.
Es folgte in jedem Fall das Finanzstärkungsgesetz mit einem West-Ost-Transfer von 1,2 Milliarden DM. Das gilt auch heute noch. Die Transfers betrugen im Jahr 2000 circa 2,2 Milliarden Euro – Frau Gramkow wies darauf hin – und im Jahre 2002 2,6 Milliarden.
Meine Damen und Herren von der CDU, die Sozialmauer fällt im Gesundheitsbereich also endgültig erst 18 Jahre nach dem Mauerfall. Hat die Verfassungsklage Ihrer Parteifreunde allerdings Erfolg, wird diese Sozialmauer wieder aufgebaut.
Die Verfassungsklage der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen richtet sich insbesondere – und da hören Sie jetzt mal zu von Seiten der CDUFraktion! – gegen die länderübergreifenden Wirkungen des RSA durch zwingendes Bundesgesetz,
gegen die Ausgestaltung des RSA, die gezielt Transfers von den Krankenkassen des alten Bundesgebietes zu denen des Beitrittsgebietes hervorruft, und gegen die angebliche Verletzung der Normen der Finanzverfassung, insbesondere der Finanzautonomie der Länder.