Protokoll der Sitzung vom 25.06.2002

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006, Drucksache 3/2819, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 3/2969.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den OddsetSportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2819 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 3/2969 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 auf Drucksache 3/2819. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2734, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 3/2997. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/3014 vor.

Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Sportfördergesetz – SportFG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2734 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 3/2997 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/3014 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Abgeordnete Frau Dr. Seemann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist heute ein guter Tag insgesamt, dieses Sportfördergesetz zu verabschieden, wenn wir an die Ergebnisse, die unsere deutsche Mannschaft heute erbracht hat, denken.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Wir sind im Finale. Und das zeigt doch, dass wir aus meiner Sicht eine echte Chance haben, die Weltmeisterschaft zu gewinnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich denke, wir legen mit dem Sportfördergesetz eine wesentliche Grundlage, um auch kontinuierlich in unserem Bundesland den Sport weiter zu fördern.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auf Landtagsdrucksache 3/2734 am 13.03. dieses Jahres beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat in seiner 83. Sitzung am 10. April 2002 den Gesetzentwurf beraten und beschlossen, zu dem Gesetzentwurf schriftliche Stellungnahmen von Sachverständigen einzuholen. Hierzu wurden der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern, der Städte- und Gemeindetag MecklenburgVorpommern und der Landkreistag Mecklenburg-Vor

pommern angeschrieben. Hinsichtlich der Ergebnisse dieser Anhörung bleibt festzuhalten, dass der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern nur geringfügige Änderungsvorschläge, so zum Beispiel zum Paragraphen 7 des Gesetzentwurfes machte. Im Übrigen haben der Landessportbund und der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern dem Gesetzentwurf grundsätzlich zugestimmt.

Ich denke, es wurden auch gute Vorarbeiten und Zuarbeiten im Vorfeld geleistet, so dass dieser Gesetzentwurf auch relativ komplikationslos die Ausschussberatungen passieren konnte. Der Sozialausschuss hat in seiner 86. Sitzung am 22. Mai 2002 die schriftlichen Stellungnahmen und den Gesetzentwurf abschließend beraten. Er hat ferner in seiner 86. Sitzung am 22. Mai 2002 die Beschlussempfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen und dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der mitberatenden Stellungnahmen mit gleichem Quorum zugestimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ich brauche in diesem Hohen Hause wohl niemandem die Bedeutung des Sports vor Augen zu führen. Es ist wohl bekannt, dass er wichtige soziale und pädagogische Funktionen erfüllt, Bewegungsmöglichkeiten fördert, zur Gesundheitserhaltung beiträgt sowie die Lebensqualität verbessert. Vergangenen Samstag war ich zur Eröffnung der Kinder- und Jugendsportspiele im Landkreis Ludwigslust. Dort wurde deutlich, wie engagiert junge Sportler und deren Betreuer sind. Gerade für junge Menschen stellt der Sport eine sinnvolle Freizeitgestaltung dar, trägt dazu bei, Persönlichkeit und Selbstwertgefühl zu entwickeln und Vorurteile gegenüber anderen abzubauen.

Das Sportfördergesetz setzt das in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern formulierte Ziel in neuer Verbindlichkeit um und stellt die Förderung von Sportangeboten sowie die Verbesserung der Sportinfrastruktur auf eine parlamentarische Grundlage. Gestatten Sie mir als Ausschussvorsitzende auch anzumerken, dass ich mich insbesondere freue, dass mit dem Sportfördergesetz Sportanlagen zukünftig so geplant werden sollen, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen zur sportlichen Betätigung genutzt werden können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Schritt, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Darüber hinaus wird die Stellung der etwa 21.000 ehrenamtlichen Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter sowie ehrenamtlichen Sportfunktionäre gefestigt. Diese bilden eine unverzichtbare Grundlage für den Sport. Mit dem Sportfördergesetz soll dazu beigetragen werden, die Zusammenarbeit von Schulen, Internaten und Leistungszentren im Verbund zu unterstützen. Das ist besonders wichtig für die Förderung des Leistungssports.

(Harry Glawe, CDU: Nur gedeckelt. – Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wohl wichtigste Regelung ist die Finanzierungsregelung. Erstmals wird die Größenordnung öffentlicher Förderung gesetzlich festgeschrieben. Das wird von den Sportorganisationen sehr begrüßt, wie ich in den letzten Wochen feststellen konnte. Die Sportorganisationen des Landes sind in die

Lage versetzt, auf dieser Basis für die Zukunft verbindlich zu planen.

Hinsichtlich der Beratungsergebnisse im Ausschuss ist darauf zu verweisen, dass im Zusammenhang mit Paragraph 5 des Gesetzentwurfes die Trägerschaft von Sportgymnasien und im Zusammenhang mit Paragraph 10 des Gesetzentwurfes die Finanzierung der Sportförderung diskutiert wurde. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Landtagsdrucksache 3/2997.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass der Sozialausschuss während der dritten Wahlperiode das Thema Sport immer sehr sachlich, konstruktiv und fair behandelt hat und dass wir auch deshalb, glaube ich, ein gutes Stück im Sportbereich vorangekommen sind. Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle als Vorsitzende des Ausschusses bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Sozialausschusses ganz herzlich bedanken. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Dr. Seemann.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Sozialministerin Frau Dr. Bunge.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, der heutige Tag ist für den Sport im Land ein guter Tag. Dem Sport im Land, dem unermüdlichen Wirken unzähliger Ehrenamtlicher, dem hauptamtlichen Gerüst in den Kreis- und Fachverbänden, den Trainings- und Übungsstunden, den Wettkämpfen und Sportfesten der Aktiven, ob Jung, ob Alt, wird eine verlässliche Basis geschaffen.

Sicher, man kann sich für den Sport viel, viel mehr Unterstützung durch die öffentliche Hand wünschen. Der Landessportbund ist dafür immer ein nicht versiegender Ideenspender. Oder nehmen wir den Änderungsantrag der CDU. Gefordert wird eine Dynamisierung des fixierten Festbetrages. Ich sage Ihnen, meine Herren...

(Steffie Schnoor, CDU: Und meine Damen?)

Frau Schnoor, ich sehe Sie jetzt.

... und Dame, indirekt hat der vereinbarte Festbetrag eine Dynamisierungsregelung. Schlägt man nämlich die Fördermittel auf die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes um und verfolgt deren demographische Abnahme, so stehen bei gleichem Festbetrag pro Einwohner dem Landessport jährlich rund 70.000 DM beziehungsweise 35.000 Euro mehr, bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl, zur Verfügung.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie haben das Gesetz doch gar nicht eingebracht. Es ist doch aber ungewöhnlich, dass Sie dazu sprechen.)

Ich denke aber, mit diesem Gesetz kann sich Mecklenburg-Vorpommern im Reigen der Bundesländer sehen lassen für den Sport. Gerade in Zeiten von Haushaltskonsolidierungen ein solches Gesetz zu schaffen heißt, Prioritäten zu setzen. Darüber bin ich froh, wissen wir doch alle um die multifunktionale Wirkung des Sports. Als sinnvolle Freizeitgestaltung, als Stressbewältiger und Gesundheitsbeförderer, als Kommunikationsvermittler, Freu

denspender ist Sport bei Jung und Alt bekannt und geschätzt.

Dieses Gesetz mit seinen Grundsätzen der Sportförderung verschafft dem Sport in jeder Region des Landes das ihm gebührende Gewicht, auch wenn nicht jedes Problem damit gelöst ist. Diese Breite der Sportförderung braucht das Land auch, wenn wir unser Engagement im Leistungs- und Spitzensport selbst ernst nehmen.

(Harry Glawe, CDU: Ja, dann müssen Sie was tun, Frau Ministerin! Dann müssen Sie was tun!)

Ja, wir brauchen auch noch mehr an Entscheidungen im Sport. Wenn ich an die Sportgymnasien denke, sollten wir eine Novellierung des Schulgesetzes bald angehen.