Das muss durch Historiker aufgearbeitet werden. Ich meine, dieses Thema, Herr Rehberg, bietet sich nicht an
für eine persönliche Abrechnung. Und auf Ihren Respekt, ob ich den habe oder nicht habe, lege ich gar keinen Wert.
Wer wie Herr Rehberg – und ich hatte ja Gelegenheit, letzte Woche mit ihm gemeinsam zu diskutieren – nur eine These hat, dieses Land sei schlecht
dann, meine ich, fügen Sie dem Land einen riesigen Schaden zu, aber Sie dienen nicht der Tatsache, was wir uns als Koalition auf die Fahnen geschrieben haben, dass wir nämlich versöhnen wollen, dass wir aufarbeiten wollen,
was tatsächlich in der Vergangenheit war, damit diese Gesellschaft gemeinsam die Herausforderung anpacken kann.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Kommen Sie doch mal zur Wahrheit! – Dr. Margret Seemann, SPD: Herr Jäger kennt die Vergangenheit nicht.)
Und ich meine, wenn es darum geht, Verantwortung zu tragen, Verantwortung für Demokratie und Verantwortung auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob Beamter oder Angestellter eines Ministeriums, dann gehört dazu, dass man Personalangelegenheiten nicht in der Öffentlichkeit debattiert und auseinander nimmt. Ich bin ein strikter Gegner davon. Ich werde das auch nicht tun, so, wie ich es auch in der Vergangenheit nicht getan habe.
(Eckhardt Rehberg, CDU: Wer hat Pressekonferenzen abgehalten? – Dr. Armin Jäger, CDU: Aber Sie haben Pressekonferenz abgehalten.)
Und so, wie Herr Rehberg versucht, Tatsachen zu verdrehen und gegeneinander zu stellen, wird daraus immer noch keine Wahrheit. Wenn wir sagen...
Wenn ich sage, dass der Auskunftsbericht der BirthlerBehörde am 2. April 2001 im Ministerium eingegangen ist, ist das die Wahrheit. Wenn der Rechnungshof auf das Datum 28. März 2001 verweist, ist das auch die Wahrheit.
Ja. Dann müssen Sie sich das mal angucken! Da steht nämlich drauf, dass dieser Bericht am 28. März 2001 durch die Birthler-Behörde ausgefertigt wurde und mit Eingangsstempel 2. April 2001 im Ministerium eingegangen ist.
Wir haben in der Tat eine Einzelfallprüfung durchgeführt, eine Einzelfallprüfung, die wie üblich in der Landesverwaltung, Herr Helmrich, nach Abschluss des Arbeitsvertrages, nach Einstellung erfolgt. Es gibt keine Anfrage bei der Behörde vor Einstellung. Das will ich hier noch mal eindeutig sagen, weil auch der Landesrechnungshofbericht hier eine Aussage trifft, dass vor Einstellung diese Anfrage hätte erfolgen müssen. Sie wissen alle, dass die Auskunft circa ein Jahr dauert, bevor man überhaupt ein Ergebnis vorliegen hat.
Diese Tatsache ist nach meiner Auffassung hier zu beachten. Die Anfrage erfolgte nach Einstellung. Es wurde sofort nach Kenntnisnahme durch die Hausleitung die Einzelfallprüfung eingeleitet.
Dass die so lange gedauert hat, zu lange gedauert hat, das will ich gerne zugeben. Das habe ich schon zugegeben. Man muss bei solchen Themen sicherlich zu schnelleren Entscheidungen kommen. Das ist eine wesentliche Schlussfolgerung. Aber wir haben diese Einzelfallprüfung, das ist ja hier von allen Rednern eingefordert worden, sehr sorgfältig und sehr sensibel vorgenommen,
um also tatsächlich zu einer richtigen Entscheidung zu kommen. Dass es dann im Herbst kompliziert und turbulent war, das ist Ihnen hinreichend bekannt. Das ist eine Situation, dass nicht wirklich diese drei Tage die Sternstunde in meinem politischen Dasein sind. Das ist bekannt und da stehe ich auch zu.
Aber eins will ich hier deutlich zurückweisen. Ich habe nie, ich habe wirklich nie – und das kann ich hier mit reinstem Gewissen sagen, Herr Jäger und Herr Rehberg –, ich habe weder das Parlament noch die Öffentlichkeit belogen. Ich habe meine Version, denn ich habe meine Wahrnehmung der Dinge.
Nun warten Sie mal das Urteil ab und wir gucken es uns genau an! Selbst die Aussage von Dr. Wegrad vor dem Gericht belegt nicht Ihre Aussage, die Sie heute hier getroffen haben.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Eckhardt Rehberg, CDU: Das stimmt gar nicht, was Sie hier erzählen. Nein!)
So ist das. Und deswegen, verdrehen Sie nicht Tatsachen, unterstellen Sie nicht! Das ist eine falsche Herangehensweise.