Protokoll der Sitzung vom 26.06.2002

Da reden wir mal über das Hochschulgesetz der CDU von 1994. Aber das will ich heute gar nicht tun.

Als zweiter Punkt steht in dieser Broschüre: „Flexibilisierung der Stellenpläne“ – nachzulesen in der Begründung des Regierungsentwurfs und offensichtlich von dort abgeschrieben.

Als dritter Punkt steht „Stärkung der Leitungsstrukturen der Hochschulen“ – im Regierungsentwurf auf jeden Fall enthalten, wenn mensch sich die Festlegungen zu den Kompetenzen der Hochschulleitungen ansieht. Dass nun allerdings in der Beschlussempfehlung einige Stärkungen auch für die Demokratie innerhalb der Hochschulen

ergänzt worden sind, erfreut die CDU offensichtlich überhaupt nicht, hängt aber mit demokratischen Grundpositionen der Koalitionsfraktionen zusammen, ich werde darauf noch mal inhaltlich zurückkommen.

Und der letzte Punkt, den ich hier zitieren will aus dieser schönen Hellseherei: „Leistungsabhängige Mittelvergabe auf der Grundlage innerer und äußerer Evaluation von Forschung und Lehre“ – auch das im bereits so verteufelten Regierungsentwurf enthalten und, darauf will ich hinweisen, obwohl Frau Schnoor eben das Gegenteil behauptet hat, es ist bereits im Ansatz Realität. Und ich will hier einmal daran erinnern, dass die CDU den Haushaltstitel im Kapitel 0770 dazu mit dem Titel „Formelgebundene Mittelvergabe“ während der letzten Haushaltsdebatte hier im Landtag gleich mal wieder streichen wollte und sie diese, ihre Forderung erst stillschweigend fallen ließ, als wir sie darauf hingewiesen hatten, dass dies ein Konzept beinhaltet, das die Hochschulen im Konsens mit der Regierung erarbeitet haben.

(Andreas Bluhm, PDS: So ist es.)

Dass Frau Schnoor das immer noch nicht verstanden hat, hat sie eben klassisch bewiesen.

Wenn ich hier ein Fazit ziehe, dann stellt die CDU selbst fest, dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen in der Hochschulpolitik genau das tun, was getan werden muss, dass also ein Regierungswechsel äußert schädlich sein muss. Welch kluge Einsicht!

Ja, meine Damen und Herren, und ich werde mir noch einen weiteren Hinweis auf die seltsamen Methoden der CDU nicht verkneifen. Frau Schnoor, und das hat sie ja eben wieder sehr deutlich gemacht, hat ja ein Lieblingsthema: der unfaire Umgang der Mehrheit mit der Minderheit, und dies angeblich besonders im Bildungsausschuss. Nun lasse ich mal meine Erinnerung an die vier Jahre Opposition, die ich im Bildungsausschuss und im Landtag erlebt habe, in meinem Hinterkopf und trage sie hier nicht vor.

(Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)

Aber die Klage erscheint mir allerdings doch einigermaßen unverständlich, wenn ich in dieser Broschüre lese, was unsere tapfere Opposition so alles bewegt hat. Da, wo selbst die CDU positive Entwicklungen der letzten vier Jahre nicht leugnen kann, beschreibt sie sich selbst natürlich als den Initiator des Ganzen.

(Dr. Manfred Rißmann, SPD: Ja.)

Lassen Sie mich an einem Beispiel darstellen, wie in solchen Fällen mit der Wahrheit umgegangen wird.

(Wolfgang Riemann, CDU: Dann müs- sen Sie auch sagen, welche Kämpfe Sie mit der SPD ausgefochten haben, wenn Sie bei der Wahrheit bleiben wollen.)

Als wir im Ausschuss, noch unter Leitung meines Amtsvorgängers, über den Ablauf der Behandlung des gerade auch mit den Stimmen der CDU überwiesenen Entwurfes des LHG berieten,

(Wolfgang Riemann, CDU: Immer auf das Schlimme! – Zuruf von Heike Polzin, SPD)

unterbreitete der Vorsitzende einen Vorschlag zu thematisch gegliederten drei Anhörungen. Dr. Rißmann und ich schlugen dann vor, diese drei Anhörungen besser

nach den Mitglieder- und Interessengruppen zu gliedern. In einer sachlichen Diskussion verständigten wir uns im gesamten Ausschuss darauf,

(Wolfgang Riemann, CDU: Und welche Rolle spielte Frau Bretschneider?)

das gruppenorientierte Vorgehen vorzuziehen. Dann schlug Frau Schnoor in diesen Beratungen vor, zu den Anhörungen an die Hochschulen zu gehen, und Herr Bluhm ergänzte das mit dem Antrag, die Landesrektorenkonferenz um Vorschläge und Hilfe zu bitten. So weit, so gut und, wie ich finde, ein nachdrücklicher Ausweis für die sachorientierte Arbeit des Ausschusses! Es gäbe eigentlich keinen Grund, öffentlich darüber zu reden, denn die tatsächlich kollektiv erarbeitete Entscheidung hat sich in der Praxis bewährt. Allerdings gibt es da eine träge und mutlose Darstellung durch die Opposition – und Frau Schnoor hat es ja eben noch auf die Spitze getrieben –, in der es dann heißt: „Drei Anhörungen, die auf Initiative der CDU in den Hochschulen stattfanden,...“ Ende des Zitats.

(Siegfried Friese, SPD: Das ist ja ganz was Feines.)

Ich kann nicht sagen, dass das die Unwahrheit wäre. Ich kann aber auch nicht sagen, dass dies die Wahrheit oder auch nur die Halbwahrheit wäre. Ich muss vielmehr sagen, hier versucht die CDU mit einer Drittelwahrheit die Realität schönzureden. Die Realität aber beinhaltet die Verweigerung der Mitarbeit am neuen Landeshochschulgesetz und sie beinhaltet keine wirkliche Positionierung hinsichtlich der zukünftigen Hochschulpolitik. Und diese Realität kann auch nicht mit dem Gejammere über die angeblich fehlende Demokratie im Bildungsausschuss verschönert werden. Dies als Hinweis für die Medien, wie es denn wirklich ist.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin weit davon entfernt, heute dem Motto zu huldigen „Ende gut, alles gut!“. Nein, dieses Gesetz kommt mit erheblichen Geburtswehen auf die Welt. Der Entwurf ist viel zu spät fertig geworden, gemessen an unseren eigenen Zielstellungen und, das ist mir eigentlich wichtiger, auch gemessen an den Erfordernissen der Hochschulentwicklung. Ja, die Zahl der Änderungen zu den Änderungen im Ausschuss wie auch die Tatsache, dass wir die letzten Anträge erst im allerletzten Moment vorgelegt haben, dies alles ergibt wenig Grund zum Jubeln, auch wenn manches als Ausdruck intensivster Arbeit und Auseinandersetzung gewertet werden kann und muss. Und ich denke auch, dieses Gesetz ist nicht das allerbeste aller denkbaren Hochschulgesetze. Aber ich sage auch, dass wir nun das neue Hochschulgesetz doch noch verabschieden können, dass wir nicht noch mindestens ein weiteres Jahr vergehen lassen, welches wir dringend für die Ausarbeitung der mittelfristigen Entwicklungsplanungen brauchen, dass wir wichtige Schritte zu mehr Hochschulautonomie auf der Basis einer Finanzautonomie gehen – dies alles lässt mich sagen: Diese Koalition hat hier einen schwierigen, aber nicht zu leugnenden Erfolg vorzuweisen und legt ein sehr modernes Landeshochschulgesetz vor.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Kann nun sein, was nicht sein darf, oder auch nicht.

Ich hatte bereits darauf aufmerksam gemacht, dass Dr. Rißmann und ich schon in der Ersten Lesung namens

unserer Fraktionen auf aus unserer Sicht notwendige Änderungen hingewiesen haben. Auf einige dieser wesentlichen inhaltlichen Änderungen möchte ich im Folgenden kurz eingehen.

Vorher möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass es nicht wenige Bereiche gab, wo die Forderungen und Hinweise in den Anhörungen sehr diametral entgegengesetzt waren. So forderten die Studierenden das generelle Studiengebührverbot, während zum Beispiel die Unternehmerverbände – übrigens auch wieder in einer heutigen Presseerklärung – mindestens Studiengebühren für Langzeitstudierende eingeführt haben wollten. Hier haben wir den Kompromiss beibehalten, der im Regierungsentwurf enthalten war und der Gebühren für das erste Studium bis zum Hochschulabschluss verbietet. Andererseits kritisierten die Rektoren und die Hochschullehrerverbände die vorgesehene Präsenzpflicht auf das Heftigste, während die Studierenden dies mehrheitlich ausdrücklich begrüßten. An dieser Stelle haben wir uns dann zum Streichen des entsprechenden Absatzes entschlossen in der Überzeugung, dass sich etwaige Probleme im Zusammenspiel von Studierenden und Hochschullehrern klären lassen müssen.

Ich führe diese Beispiele an, weil ich davon ausgehe, dass sich für jeden unserer Änderungsanträge entsprechende Aussagen in den Anhörungen finden lassen und dass wir trotzdem an vielen Stellen unsere eigenen Entscheidungen zwischen unterschiedlichen Ansätzen treffen mussten.

Für die konstruktive streitbare und freundschaftliche Art und Weise der Zusammenarbeit in diesem schwierigen Prozess möchte ich mich vor allem bei Herrn Dr. Rißmann bedanken. Da habe ich eine sehr angenehme Erfahrung gemacht. Und dies gilt auch – das will ich ausdrücklich und gern feststellen – für die gute Zusammenarbeit mit der Hochschulabteilung des Ministeriums. Erwähnen muss ich in diesem Zusammenhang, dass Dr. Rißmann und ich in der Phase der Erarbeitung der Änderungen immer wieder auch Rat suchten bei Studierendenvertretern und Rektoren. Für die helfenden Hinweise, die wir auf diesem Wege erhielten, bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich. Und ich werte das als Ausdruck eines insgesamt guten Verhältnisses zwischen den Koalitionsfraktionen und den Hochschulen. Dass dies auch für die Anhörungen generell gilt, sagte ich schon in meinem Bericht als Ausschussvorsitzender.

Nach diesem Exkurs in einen Teil der Problematik der letzten Wochen möchte ich zu einigen wichtigen Schwerpunkten kommen. Da ergibt sich natürlich zuerst eine Aussage zu dem wesentlichsten Punkt aller Diskussionen: Wie weit gehen wir bei den Möglichkeiten tatsächlicher Hochschulautonomie? Wir haben ausgehend von den Ergebnissen der Anhörungen die Ausarbeitung der Hochschulplanung verändert, so dass sie nun ihren Ausgangspunkt bei den Entwicklungsplänen der einzelnen Hochschulen nimmt. Daraus sollen dann die Eckwerte der Hochschulentwicklung abgeleitet werden, weil es dort vor allem um den landespolitischen Rahmen gehen soll, weil eine Fixierung des Gesamtbudgets der Hochschulfinanzierung für mehrere Jahre erfolgt. Deshalb muss der Landtag mit seiner Etathoheit den entsprechenden Beschlüssen dann auch zustimmen. Dass nicht mal die Vereinigung der Unternehmerverbände, wie ihre heutige Pressemitteilung zeigt, das begreift, erstaunt mich dann schon.

Als dritter wesentlicher Schritt folgen die Zielvereinbarungen zwischen den einzelnen Hochschulen und dem Bildungsministerium. Vielleicht hat ja auch Frau Schnoor, die in der Ersten Lesung noch von einer Knebelung der Hochschulen durch die Zielvereinbarungen gesprochen hatte, aus den Anhörungen mitgenommen, dass die Hochschulen diese Zielvereinbarungen wollten und dass sie auch die Bestätigung durch den Landtag gefordert hatten.

Da in der heute vorliegenden Fassung des Gesetzes in den Zielvereinbarungen für mehrere Jahre die finanziellen Mittel aus dem Landeshaushalt festgeschrieben werden sollen, muss der Etatgeber auch mitwirken. Mit diesen Entscheidungen durch die Legislative gewinnen die Hochschulen finanzielle Selbständigkeit und Planungssicherheit, von denen aus sie tatsächliche perspektivische Planungen vornehmen können und müssen.

Natürlich bieten auch Landtagsbeschlüsse keine absolute Sicherheit. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass unvorhersehbare Entwicklungen alle Planungen zur Disposition stellen könnten. Und obwohl diese Koalition weiterhin davon ausgeht, dass wie in den vergangenen Jahren die Hochschulen von einer Absenkung der absoluten Zahlen nicht betroffen sein sollen, weil sie eine wichtige Rolle für das Land spielen können und müssen, müsste im Ernstfall natürlich auch darüber gesprochen werden. Mit den Festlegungen im neuen Absatz 5 des neuen Paragraphen 15 allerdings wird festgeschrieben, dass dies nur durch den Landtag, also durch eine öffentlich nachvollziehbare Debatte erfolgen darf.

Mit der in Deutschland bislang einzigartigen Streichung des so genannten Haushaltsvorbehalts im Hochschulgesetz beschreitet Mecklenburg-Vorpommern Neuland.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das ist wohl wahr.)

Die Hochschulen erhalten damit eine ihrem Status als rechtsfähige Körperschaft – Frau Gramkow hat darauf hingewiesen –, womit sie eine Sonderstellung unter den staatlichen Einrichtungen einnehmen, angemessene Eigenständigkeit, die auch durch die Tatsache gestärkt wird, dass wir die Bewirtschaftung der Stellen und Mittel nicht mehr als übertragene staatliche Aufgabe definieren, sondern sie zu dem Bereich der akademischen Selbstverwaltung rechnen.

Im Zusammenhang zu sehen sind diese Festlegungen mit denen zur Finanzierung im neuen Paragraphen 16. Hier sind die budgetierten Globalhaushalte ebenso festgeschrieben wie die Festlegungen, dass die Hochschulen die Einnahmen, die sie aus ihren wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten erzielen, zur Erfüllung ihrer Aufgaben in vollem Umfang verwenden können. Da die aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel in den Zielvereinbarungen fixiert sein werden, haben die Einnahmen der Hochschulen natürlich auf diese Landeszuschüsse keine Auswirkungen.

Natürlich wird es so sein, dass wir alle nach Verabschiedung des Gesetzes beginnen müssen, in konstruktiver gemeinsamer Debatte zu erarbeiten, wie Zielvereinbarungen, die nicht zu kleinteilig sein dürfen, aussehen sollen. Wir müssen lernen, Eckwerte zu formulieren, die den Hochschulen klare Orientierungen geben, ohne sie in ihrer flexiblen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen zu behindern.

Bis 2004 für die Fachhochschulen und bis 2006 für die Universitäten brauchen wir Klarheit, was das Schlagwort von den budgetierten Globalhaushalten in den kommenden Landeshaushalten konkret zu bedeuten hat.

So sehr wir uns und hoffentlich auch die Hochschulen über den heute zu gehenden Schritt freuen können, Zeit zum Zurücklehnen haben wir nicht. Um den heute begonnenen Weg fortzusetzen, brauchen wir sehr viel Energie, Bereitschaft zum Experimentieren und Entscheidungsfreude. Dass wir weitere Reduzierungen bei den Genehmigungsvorbehalten und Eingriffsmöglichkeiten für das Ministerium vorgenommen haben, erwähne ich ebenso nur kurz, wie die mehr oder weniger großen Autonomieschritte bei der Errichtung, Schließung oder Veränderung von Studiengängen, bei den Zahlenvorgaben für die Gremien beziehungsweise die Fachbereiche – der Minister hat dazu etwas gesagt –, bei den Zuständigkeiten für die Berufung von Professoren sowie an anderen Stellen.

Lassen Sie mich aber noch auf den Bereich der Hochschuldemokratie eingehen. Ich habe bei vielen Gelegenheiten über das Spannungsfeld gesprochen, das sich in diesem Bereich gerade auch durch die Autonomie ergibt. Einerseits erzwingen die Verantwortung und die gewachsene Eigenständigkeit durch die Autonomie kurze Entscheidungswege, also brauchen wir eine relativ starke Hochschulleitung. Gleichzeitig können die Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Hochschulautonomie auf Dauer nur dann zum Wohle der Hochschulen genutzt werden, wenn möglichst viele ihrer Mitglieder in die Entscheidungen einbezogen werden. Deshalb hat die PDS es immer als ganz wesentlich angesehen, dass wir ein starkes Konzil an den Hochschulen haben, in dem die Hochschulgruppen die Chance haben, ihre Sicht auf die notwendigen Entscheidungen einzubringen. Die in der Beschlussempfehlung vorliegende Fassung des Gesetzes etabliert daher ein drittelparitätisches Konzil, das zu allen wichtigen Entscheidungen Stellung nehmen soll – sei es der Wirtschaftsplan, der Hochschulentwicklungsplan oder sei es das Recht der Gruppen, eigene Vorschläge zu den meisten Wahlen im Konzil einzubringen. Wir erhoffen uns davon unter anderem auch, dass mehr Studierende als bisher die Möglichkeit nutzen, sich und ihre Sicht zum Wohle der Hochschule einzubringen.

Lassen Sie mich noch ein kurzes Wort zu den Fragen der Umgestaltung der Hochschulklinika sagen. Ich vertrat lange Zeit die Meinung, dass wir die notwendige Änderung der Rechtsform für die Krankenversorgung am besten durch ein entsprechendes Errichtungsgesetz realisieren sollten. Gerade aus Greifswald, in den letzten Wochen aber auch zunehmend aus Rostock wurde ich mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass wir keine Zeit verlieren dürfen und ein Gesetzgebungsprozess zu lange dauern würde. Durch die turbulente und sehr intensive Greifswalder Diskussion um die von Teilen der damaligen Hochschulleitung angestrebte Privatisierung des Klinikums war klar geworden, dass es einer Rechtsformänderung bedarf, damit ein effizienterer Umgang mit den vorhandenen Mitteln der Krankenversorgung gesichert werden kann. Gerade im Zusammenhang mit der von der Regierung beschlossenen Finanzierung des Neubaus des Klinikums wollen die Greifswalder bereits zum 01.01.2003 diese Veränderung vornehmen.

Da wir wissen, dass der vorliegende Entwurf der Regierungsverordnung, der gestern im Kabinett verabschiedet wurde, in enger Kooperation der beiden Universitäten und

der Regierung entstanden ist und weitgehender Konsens besteht, hat die PDS schließlich diesem Weg der Verordnung zugestimmt. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass die Anhänger einer Privatisierung des Klinikums in Greifswald immer mal wieder einen neuen Diskussionsanlauf versuchen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der noch in dieser Legislatur zu erlassenen Regierungsverordnung werden Fakten geschaffen, die besonders in Greifswald trotz noch vorhandener Fragen bei den Beschäftigten die Angst vor der vielleicht doch noch möglichen Privatisierung beseitigt.

(Beifall Dr. Manfred Rißmann, SPD)

Auch deshalb halte ich den vorliegenden Kompromiss für vernünftig und sinnvoll.

In diesem kurzen Streifzug durch die vielfältigen Änderungen im Gesetzentwurf möchte ich zum Abschluss noch einen mir wesentlichen Bereich ansprechen. Ich habe bereits in der Ersten Lesung gesagt, dass akademisches Lehren und Lernen keine etwas höhere Berufsausbildung ist und auch nicht so behandelt werden darf. Aus dieser Sicht ist mir die Änderung im Paragraphen 3, in dem wir den Gedanken der umfassenden akademischen Bildung aufgenommen haben, und vor allem der neue Absatz 1 des Paragraphen 28 ganz besonders wichtig. Ich zitiere: „Lehre und Studium sollen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die in einem beruflichen Tätigkeitsfeld zur selbständigen Wahrung, Mehrung, Anwendung und Weitergabe von Wissen und wissenschaftlichen oder künstlerischen Methoden sowie zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen. Durch Lehre und Studium soll auch die Fähigkeit zu lebensbegleitender eigenverantwortlicher Weiterbildung entwickelt und gefördert werden.“ Mit dieser Formulierung ist aus meiner Sicht der Maßstab gesetzt, an dem sich in Zukunft die Politik in ihrem Umgang mit den Hochschulen messen lassen muss. Der Maßstab gilt natürlich ebenso für den Umgang der Hochschulgruppen miteinander wie für die Nutzung der Autonomie durch die Hochschulen zum Nutzen der Wissenschaft und zum Nutzen für Mecklenburg-Vorpommern. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Dr. Bartels.