Ja, es ist auch üblich bei uns, dass, wenn ich in der Abstimmung bin, Geschäftsordnungsanträge nicht zugelassen werden.
Aber damit wir unsere dritte Legislatur auch gut beenden und keiner irgendwie getroffen ist, gebe ich Ihnen das Wort, und wir stellen die Abstimmung noch mal zurück. Bitte sehr, Herr Helmrich, Sie haben das Wort.
Ich wollte zur Geschäftsordnung sprechen, zu dem Paragraphen, den Sie gerade alle gelesen haben. Da steht drin, dass Sie die Frage so stellen sollen, dass sie mit Ja und Nein beantwortet werden kann. Und Sie stellen die Frage: Wie stimmt ihr über den Antrag der CDU ab?
Und im nächsten Absatz darf jeder den Antrag stellen, und das tue ich jetzt hier, diese Frage, die unterteilbar ist, zu unterteilen in die acht Punkte und über jeden Punkt einzeln abstimmen zu lassen.
Und wenn Sie das ablehnen, so steht es in der Geschäftsordnung, entscheidet darüber der Antragsteller. Und der Antragsteller ist die CDU-Fraktion und nicht der Ausschuss.
Und dieses Verfahren möchte ich hier stehen haben – mehr nicht! Nicht im Gespräch im Ältestenrat, das steht nicht bei uns im Protokoll, und vom Ältestenrat kriegen wir keine Protokolle.
Ich möchte hier dieses Verfahren Punkt für Punkt. Sie entscheiden und sagen, die Frage lautet: Antrag der CDUFraktion, der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der CDU abzulehnen. Dann meldet sich Helmrich und stellt den Antrag: die unterteilbare Frage – wollt ihr dem zustimmen, in acht Punkte zu unterteilen?
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber Sie müs- sen doch nicht fünfmal kommentieren, was Sie beantragt haben. Das haben wir doch verstanden.)
Ja, gut. Nur, ich wollte es eben so auch im Protokoll stehen haben. Und nun müssen Sie fragen, ob Widerspruch dagegen besteht.
In der Geschäftsordnung ist für die Beschlussempfehlung genau festgelegt, was zu tun ist. Und es ist so, dass nach unserer Geschäftsordnung jetzt nicht der Antrag Gegenstand der Frage des Präsidenten ist, sondern die Beschlussempfehlung.
Darüber stimmen wir jetzt ab, das ist der Gegenstand, der formalisierte Gegenstand: Ablehnung des Antrages und nicht Ablehnung jedes einzelnen Punktes des Antrages, sondern ganz pauschal. Und das kann man natürlich nicht teilen. So ist der Fakt.
Ich habe den Widerspruch vernommen und ich bitte Sie entsprechend der Geschäftsordnung, dem Antragsteller jetzt
die Gelegenheit zu geben, darüber zu entscheiden, wie abgestimmt werden soll. So steht es in der Geschäftsordnung.
(Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Steht nicht in der Geschäftsordnung.)
Die CDU-Fraktion bittet darum, über ihren Antrag jetzt entscheiden zu dürfen, wie in welchen Punkten entschieden werden soll.
um die Sachlage auch noch mal klar zu benennen für die, die nicht zum Parlament gehören, denn es wird ja auch nach außen übertragen.
Wir haben eine neue Geschäftsordnung und wir haben in der Tat im Parlament hier eine unterschiedliche Auffassung zwischen den Fraktionen,
wie bei diesem Punkt mit der Geschäftsordnung umgegangen wird. In der Vergangenheit ist es immer eindeutig gewesen, dass der Beschlussvorschlag des Ausschusses zur Abstimmung gestellt worden ist.
Meine Auffassung ist, dass auch die neue Geschäftso rdnung dieses nicht verändert hat. Und wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt in diesem Parlament, auch zu Geschäftsordnungsfragen, heißt es im Paragraphen 108 A b satz 1: „Über während einer Sitzung auftauchende Zweifel über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet der Präsident.“
Also, die Entscheidung muss und darf ich treffen. Es kann natürlich weiterhin unterschiedliche Auffassungen im Parlament geben und da haben wir auch ein Verfahren, wie wir dann hinterher zu einer Klärung kommen. Aber ich entscheide jetzt und wir machen jetzt eine Abstimmung.
Und meine Entscheidung ist, dass über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, so, wie sie uns vorliegt, abgestimmt wird.
Herr Präsident, nachdem Sie das so entschieden haben, beantragt die CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung.