(Harry Glawe, CDU: Das ist schon ein guter Vergleich, Frau Ministerin. – Angelika Gramkow, PDS: Richtig.)
Unsere Konsolidierungsanstrengungen im Personalhaushalt zeigen deutlich Wirkung. Das ist das Ergebnis von restriktiven Vorgaben für die Personalwirtschaft, die wir seit Jahren machen. Wiederbesetzungen sind grundsätzlich nur noch aus der Landesverwaltung selbst zulässig. Mit Beginn 2003 wurden gedeckelte Personalausgabenbudgets eingeführt. Die Budgets werden Jahr für Jahr abgesenkt. Die im Stellenplan bereits festgelegten Stellenstreichungen gelten weiterhin, ebenso das Lehrer-, das Polizeipersonalkonzept sowie das Forstkonzept. Diese Maßnahmen wirken bereits. Die Personalausgaben bewegen sich in diesem Jahr bisher im vorgesehenen reduzierten Rahmen. Hinzu kommt die Absenkung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes für Beamte. Ich gehe davon aus, dass ab 2005 das Urlaubsund das Weihnachtsgeld auch für Tarifmitarbeiter gekürzt werden. Schon jetzt lässt es sich mit großer Voraussicht voraussagen, dass wir 2006 auf eine Stellenzahl von unter 38.500 Stellen in der Landesverwaltung kommen werden, wie in unserer Koalitionsvereinbarung festgelegt.
Sie haben versucht, die Bürger mit Meldungen über angebliche Steigerungen der Ministergehälter zu verwirren und dadurch Zweifel an unserem Sparkurs zu wecken. Die Wahrheit ist, dass der Ministerpräsident und die Minister nach dem Ministergesetz bezahlt werden, welches 1991 verabschiedet wurde.
Sie unterliegen damit den ganz normalen Veränderungen des öffentlichen Dienstes. Für Ostminister ergibt sich von 2002 auf 2004 eine jahresdurchschnittliche Steigerung von 2,2 Prozent. Das liegt im Wesentlichen an der Ost-West-Anpassung. Die sonstigen Tarifsteigerungen werden zum Teil durch die Kürzung des Weihnachtsgeldes aufgezehrt. Minister mit Westbesoldung bekommen für die zwei Jahre von 2002 bis 2004 praktisch keine Steigerung. Das gilt auch für den Ministerpräsidenten, weil laut Bundesratsbeschluss die Besoldungsgruppen ab B 11 an den Besoldungserhöhungen nicht teilnehmen.
Das hätten Sie selbst erkennen können, weil die IstZahlen für 2002 in der Spalte direkt daneben stehen.
(Reinhard Dankert, SPD: Man muss es wollen, man muss es wollen. – Angelika Gramkow, PDS: Das muss man aber können. – Heinz Müller, SPD: Sie stellen sich dumm. – Volker Schlotmann, SPD: Man muss es wollen. Man muss es auch wollen. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Daraus war für jeden ersichtlich, dass die Soll-Zahlen für das Jahr 2003 an dieser Stelle nicht mehr aussagefähig sind. Es ist einfach nicht sauber, auf diese Weise zu argumentieren.
Diese Zusammenhänge sind Ihnen im Finanzausschuss bei früheren Gelegenheiten auch bereits eingehend erläutert worden. Deshalb kann ich nicht verstehen, dass Sie sich auf ein solches Niveau begeben.
Sie haben haushaltstechnisch bedingte Brüche in den Jahreszahlen für manipulative Zwecke ausgenutzt.
Wir reden heutzutage viel über die Politikverdrossenheit der Bürger. Wer bewusst Vorurteile schürt, wie Sie es hier getan haben, der trägt genau dazu bei.
Meine Damen und Herren, letzten Endes fällt es auf uns alle zurück, auf die da oben. Und die Neiddiskussion wird wieder angefacht.
Meine Damen und Herren, wir haben in die laufenden Ausgaben spürbar eingegriffen, auch in die freiwilligen und landesgesetzlichen Leistungen.
(Unruhe bei einzelnen Abgeord- neten der CDU – Harry Glawe, CDU: Ja, Sie sind ja für soziale Gerechtigkeit.)
Das will ich jetzt nicht im Einzelnen darstellen. Diese Eingriffe reichen aber immer noch nicht aus, um angesichts zu geringer Steuereinnahmen einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen. Deshalb können auch die Finanzausgleichsleistungen an die Kommunen nicht von Eingriffen ausgenommen werden.
Seit 2002 bestimmt sich der kommunale Finanzausgleich nach Regeln, die sich in ihrem Wesensgehalt widersprechen: dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz und der Mindestgarantie. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist eigentlich das tragende Prinzip des kommunalen Finanzausgleichs. Er besagt im Kern, dass das Land und die Kommunen an den Veränderungen der Steuereinnahmen beider Ebenen gleichmäßig beteiligt werden. Steigen die Steuereinnahmen des Landes stärker als die der Gemeinden, wächst automatisch der Ausgleichsanspruch der Gemeinden gegen das Land, andersherum entsprechend.
Durch die Mindestgarantie soll der kommunale Finanzausgleich nicht unter ein Mindestvolumen absinken, die berühmten 1.278,2 Millionen Euro. Die Mindestgarantie sollte ursprünglich eine flankierende Hilfsfunktion bilden, die eventuelle nicht erwartete Ausschläge nach unten abfedern sollte. Tatsächlich haben aber die Verhältnisse diese Hilfsfunktion in ihr Gegenteil verkehrt. Die Mindestgarantie bildet inzwischen die entscheidende und faktisch allein bestimmende Bemessungsregel. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz hat nur noch theoretische Bedeutung ohne Wirkung auf die tatsächliche Höhe des kommunalen Finanzausgleiches. Gleichmäßigkeitsgrundsatz und Mindestgarantie stehen in einem offenkundigen Widerspruch zueinander. Allein in den Jahren 2002 und 2003 zahlen wir nach heutigem Kenntnisstand fast 250 Millionen Euro mehr in den kommunalen Finanzausgleich, als nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz rechnerisch angefallen wären. In den Jahren 2004 und 2005 würden ohne Änderungen noch einmal Aufstockungsbeträge von 65 und 60 Millionen Euro fällig. Diese Beträge können wir beim besten Willen nicht mehr verkraften. Deshalb müssen wir die Mindestgarantie absenken.
Es ist völlig klar, dass zur Erhaltung der Funktions- und Handlungsfähigkeit der Kommunen alle Potentiale zur Kostensenkung ausgeschöpft werden müssen.
Zu diesem Zweck sollen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden insbesondere Möglichkeiten zur Standardabsenkung und Aufgabenreduzierung geprüft werden. Und, meine Damen und Herren, ich kann nicht ausschließen, dass im Zuge des Vorziehens der dritten Stufe der Steuerreform und der Gemeindefinanzreform, je nachdem, wie die Transferleistungen dann gestaltet werden, auch der kommunale Finanzausgleich noch angepasst werden muss.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit noch einmal auf die Gesamtsituation von Land und Kommunen und deren finanzpolitische Perspektiven
lenken. Aus dem Fortschrittsbericht, den wir erstmals in diesem Jahr schreiben müssen, wird eine problematische Finanzierungsstruktur der Haushalte von Land und Kommunen erkennbar. Der Bericht wird Ihnen in den nächsten Wochen zugeleitet werden.
Mecklenburg-Vorpommern bekommt zurzeit rund 1,1 Milliarden Euro Sonderbedarfsergänzungszuweisungen vom Bund. Die Mittel dienen bis 2004 dem Ausgleich einigungsbedingter Sonderlasten, dem Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzschwäche und der Finanzierung der noch bestehenden Infrastrukturlücke. Ab 2005, also mit dem neuen Solidarpakt II, sollen daraus nur noch die unterproportionale Finanzkraft und die Investitionen zur Schließung der Infrastrukturlücke finanziert werden. So lautet die Vorgabe des Solidarpakts. Tatsächlich setzen wir 2004 alle allgemeinen Finanzzuweisungen für konsumtive Ausgaben und nicht für Infrastrukturinvestitionen ein. Damit werden alle Investitionen, die nicht durch Zuschüsse von Bund oder EU gedeckt sind, aus Krediten finanziert. Das ist aber nicht der Grundgedanke des Solidarpakts II.
Ähnlich ist die Situation bei den Kommunen. Die Verwaltungsausgaben des Landes und der Kommunen sind zu hoch im Vergleich mit den finanzschwachen westdeutschen Ländern. Das ist auf Dauer ein Standortnachteil. Ohne tief greifende strukturelle Änderungen kommen wir an dieses Problem nicht heran. Wir haben unter anderem eben eine zu kleinteilige öffentliche Verwaltung. Deshalb brauchen wir die Verwaltungsreform. Nur auf diese Weise können wir das Ziel der Landesregierung erreichen, die Nettokreditaufnahme noch in diesem Jahrzehnt auf null zu reduzieren. Sie liegt im Jahr 2004 mit 763 Millionen Euro zwar noch innerhalb der verfassungsgemäßen Obergrenze, ist finanzpolitisch aber deutlich zu hoch. Deshalb haben wir für die folgenden Jahre einen schrittweisen Abbau bis auf 375 Millionen Euro im Jahr 2007 geplant.
Zurück zu den Reformbeschlüssen des Bundeskabinetts vom 13. August. Dabei geht es um drei strategische Linien:
2. Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe mit der doppelten Zielsetzung, zum einen die Beseitigung von Diskrepanzen zwischen zwei verschiedenen Transfersystemen für einen vergleichbaren Personenkreis – dies dient der Auflösung von bisheriger Ungleichbehandlung – und zum anderen die Entlastung der Kommunen
3. Fortentwicklung der Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftssteuer mit dem Ziel einer Verstetigung der kommunalen Steuerbasis
Das Landeskabinett hat über das Reformpaket des Bundes noch nicht beraten, deshalb kann ich heute nur erste Aussagen unter Vorbehalt treffen. Der Grundansatz der Reformstrategie ist richtig. Über wichtige Einzelheiten müssen wir noch intensiv verhandeln, weil das Paket sonst für Land und Kommunen nicht akzeptable Nachteile mit sich brächte. Es geht um folgende Punkte:
Erstens. Die Finanzierung für das Vorziehen der Steuerreform ist noch nicht befriedigend. Zwar hat der Bund flankierende Vorschläge zum Abbau von Steuersubventionen und zur Schließung von Steuerschlupflöchern gemacht, die Vorschläge reichen aber noch nicht aus. Wir
müssen gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern nach Möglichkeiten suchen, die Haushaltssituation zu verbessern. Dabei denke ich auch an Veränderungen bei Leistungsgesetzen des Bundes, die sich besonders dynamisch entwickelt haben, wie zum Beispiel das Wohngeld, die Zusatzversorgung und die Betreuungskosten.
Zweitens. Die Kompensation dafür, dass der Bund die Sozialhilfe für Erwerbsfähige übernimmt, ist regional nicht ausgewogen. Der Bund will sich Umsatzsteuerpunkte von den Ländern übertragen lassen. Da unsere Kommunen bisher unterproportional von der Sozialhilfe für Erwerbsfähige betroffen waren, ist die Entlastung geringer als die Belastung des Landes durch den Entzug der Umsatzsteuerpunkte.
Außerdem muss sich das Land bei dieser Regelung das Geld von Kommunen wiederholen. Hier müssen wir zu besseren Lösungen kommen. Alle neuen Länder sind in einer vergleichbaren Situation. Deshalb habe ich auf Arbeitsebene Verhandlungen eingeleitet, um unsere Haltung zu koordinieren.
Drittens. Die Einbeziehung der Freiberufler in die neue Gemeindewirtschaftsteuer ist ein richtiger Schritt.
Er erweitert die personelle Basis für diese wichtige kommunale Steuerquelle und beseitigt Ungleichbehandlungen. Warum soll ein Rechtsanwalt keine Gewerbesteuer zahlen,
der Handelsvertreter aber doch? Beide betreiben ein Büro mit Angestellten und nutzen die gemeindliche Infrastruktur. Im Übrigen können beide die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer wieder abziehen, so dass keine unzumutbare Belastung eintreten würde.
Für unbefriedigend halte ich aber die Beseitigung aller ertragsunabhängigen Elemente. Hier gefällt mir das Modell der kommunalen Spitzenverbände besser, weil es zur Verstetigung der Steuereinnahmen für die Kommunen beiträgt.