Protokoll der Sitzung vom 10.09.2003

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

so, wie es in der Zielvereinbarung mit dem DGB und dem Landesbeamtenbund vorgesehen ist. Aber genau deshalb müssen wir heute auch diesen unbequemen Weg gehen. Für die PDS war wichtig, dass es eine soziale Staffelung gibt und dass es dazu im Vorfeld auch Beratungen sowohl mit dem DGB als auch mit dem Landesbeamtenbund gegeben hat.

(Beifall Karsten Neumann, PDS, und Gabriele Schulz, PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Und trotzdem glauben wir, dass es richtig ist. Das ist auch ein Zeichen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Unterstützung wir insbesondere für die schwierigen Entscheidungen zur Verwaltungsreform und Funktionalreform brauchen, und dass wir als PDS-Fraktion nach wie vor bei der Forderung bleiben, diese gesetzliche Regelung zu befristen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Und darüber werden wir reden.

Nach unserer Auffassung könnten die jetzt getroffenen Regelungen bis Ende 2005, meinetwegen auch bis 2006 gelten. Nach Ablauf der Frist könnten wir erneut darüber diskutieren, ob diese Maßnahmen im Bereich der Beamtinnen- und Beamtenbesoldung aufrechterhalten bleiben müssen oder ob sich weitere Möglichkeiten im Rahmen des Gesamthaushaltes zur Konsolidierung eröffnen. Darüber hinaus wäre auch zu prüfen, ob bestimmte Beamtinnen- und Beamtengruppen wie die Vollzugsbeamtinnen und -beamten oder auch generell der mittlere Dienst, wie es zum Beispiel Nordrhein-Westfalen macht, von den Kürzungen ganz oder teilweise ausgenommen werden können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Gabriele Schulz, PDS)

Denn Fakt ist, dass die Struktur der Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern, das haben uns Polizistinnen und Polizisten heute Morgen klar gemacht, nicht die Struktur der Polizei von anderen Ländern ist.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)

Ich sage nur, zweigeteilte Laufbahn.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

60 Prozent der Kolleginnen und Kollegen sind im mittleren Dienst

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

und demzufolge sind die Prozentsätze für diese Beamtinnen und Beamten natürlich auch sozial gestaffelt und haben eine andere Wirkung in Mecklenburg-Vorpommern als zum Beispiel in Schleswig-Holstein

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

und selbst in Sachsen und in Thüringen.

(Beifall Dr. Armin Jäger, CDU, und Gabriele Schulz, PDS)

Deshalb wäre es doch möglich, dieses jetzt 2005/2006 zu realisieren und genau über diese Frage neu nachzudenken, um hier ein klares politisches Signal in Richtung der Beschäftigten und der Gewerkschaften sowie auch des Landesbeamtenbundes zu setzen. Ich weiß nicht, warum das im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht gehen soll, denn selbst die bayerische Landesregierung hat es bis 2006 befristet und ich finde, das könnte auch in MecklenburgVorpommern möglich sein. Und deshalb werden wir in der Anhörung, die wir auch unterstützen, den Gewerkschaften und den betroffenen Verbänden diese Frage stellen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das.)

Ich will noch ein klares Wort sagen, Sie konnten es heute in einigen Zeitungen nachlesen, und zwar sage ich es auch, weil die Polizistinnen und Polizisten heute dafür demonstriert haben: Die Salamitaktik, heute eine Scheibe und morgen eine Scheibe, muss aufhören. Heute ist es die Kürzung des Weihnachtsgeldes und das Nichtgewähren des Urlaubsgeldes und morgen ist es eine Stunde Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich oder sind es die gleichen Maßnahmen, die wir eben gehört haben, für die Arbeiter und Angestellten. Und dann ist da auch noch eine heimlich geplante Kostenbeteiligung an der Heilfürsorge für die Polizei im Jahr 2005. Diese Kostenbeteiligung alleine an der Heilfürsorge würde noch einmal bedeuten, dass ein Polizeikommissar, 26 Jahre, mit Ostbesoldung, im Monat 29 Euro weniger hat und ein Polizeihauptkommissar, 44 Jahre, mit Ostbesoldung, das ist in der Altersstruktur ja das Gängige bei uns im Land, pro Monat 40 Euro weniger im Portemonnaie und damit eine Doppelbelastung in diesen Fragen.

Und ich denke, darüber müssen wir reden. Trotz Zielvereinbarung der Landesregierung mit den Gewerkschaften und mit dem Landesbeamtenbund ist es an der Zeit, darüber nachzudenken und mit der Scheibchenpolitik aufzuhören sowie über einen Solidarpakt aller Bediensteten für diese Fragen nachzudenken. Wir möchten dieses gerne anregen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS, einzelnen Abgeordneten der SPD und auf der Zuschauertribüne)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Bitte von der Tribüne keine Beifallsbekundungen!

Ich rufe jetzt als nächsten Redner für die Fraktion der SPD den Abgeordneten Herrn Borchert auf. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat mit seinem

Beschluss am 11. Juli 2003 Öffnungsklauseln in das Besoldungsrecht eingeführt. Somit dürfen die Länder selbst über die Höhe, Zahlungsweise und den Rechtscharakter von Sonderzahlungen bestimmen. Den Ländern wird also die Möglichkeit eingeräumt, in begrenzten Teilbereichen eigene gesetzliche Regelungen vorzunehmen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht das Land Mecklenburg-Vorpommern wie alle anderen Länder der Bundesrepublik davon Gebrauch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Sonderzahlungsgesetz werden insbesondere zwei Ziele verfolgt: Erstens Einsparungen für den Landeshaushalt erzielen und zweitens, einen Beitrag zu leisten für eine bessere Besoldungsgerechtigkeit und natürlich auch die Transparenz zu verbessern.

Meine Damen und Herren,...

Herr Borchert, bitte einen kleinen Moment.

Bitte Ruhe auf der Regierungsbank! Wer hier reden möchte, kann rausgehen.

Meine Damen und Herren, dass wir uns in einer angespannten Haushaltssituation befinden, haben wir ja in der Ersten Lesung zum Doppelhaushalt 2004/2005 gemeinsam festgestellt. Mit dem Sonderzahlungsgesetz wird ja noch in diesem Jahr, und zwar durch die Kürzung des Weihnachtsgeldes, eine Einsparung im Landeshaushalt in Höhe von 8,5 Millionen Euro möglich. Ab dem Jahre 2004 und folgende kommt dann die Streichung des Urlaubsgeldes hinzu, so dass ein Einsparbetrag von jährlich 11 Millionen Euro erbracht werden kann.

Meine Damen und Herren, das Einsparpotential nach dem Sonderzahlungsgesetz wird nach meinem Dafürhalten dringend benötigt, um die ja schon bekannten gravierenden Einnahmeausfälle, insbesondere Steuermindereinnahmen, zu kompensieren und somit überhaupt die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts für die Jahre 2004 und 2005 zu gewährleisten. Für die SPD-Fraktion bleibt es nach wie vor das Ziel, auf diesem Kurs auf betriebsbedingte Kündigungen nach Möglichkeit zu verzichten. Umso wichtiger ist es, alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, und dazu zählt auch der vorliegende Gesetzentwurf zu den Sonderzahlungen.

Die Besoldungsgerechtigkeit wird verbessert, weil Ostund Westbeamte gleichgestellt werden, indem die Sonderzahlung des Weihnachtsgeldes künftig auf der Basis von 100 Prozent des Monats Dezember 2002 auf Westniveau für alle Beamten berechnet und sozial gestaffelt wird. Das ist im Paragraphen 6 Abschnitt 2 nachzulesen.

Meine Damen und Herren, in der Anhörung, und zwar auch im Finanzausschuss, bin ich der Meinung, dass es noch eine Reihe von Fragen zu beraten gilt. Herr von Storch hat schon auf das eine und andere hingewiesen und Kollegin Gramkow ebenfalls. Für mich sind im Wesentlichen vier Fragen noch zu beraten:

Erstens geht es wirklich noch einmal um die Frage, welche konkreten Auswirkungen hat dieses Sonderzahlungsgesetz für die Beamten unseres Landes. Es gibt viele Zahlen und es ist viel schon dargestellt worden. Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus, dass in einer Anhörung aber auch im Finanzausschuss diese Frage noch einmal in den Mittelpunkt gerückt werden muss, um noch mal zu sehen,

wie sieht es im schlechtesten Fall aus beziehungsweise wie können die konkreten Einzelfälle noch mal dargestellt werden.

Zweitens dürfte es noch mal wichtig sein, auch noch einmal zu vergleichen, wie es andere Länder machen. Wir haben ja gehört, alle Länder werden bezüglich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld diesen Weg des Sonderzahlungsgesetzes gehen. Hier gibt es Spielräume. Ich glaube, es wäre noch einmal interessant zu sehen wie andere Länder da rangehen, die ja vor den gleichen Zwängen stehen, insbesondere natürlich auch die Frage: Wie hoch sind die prozentualen Anteile der Einsparung an den Personalausgaben in den Bundesländern? Das wäre solch eine Teilfrage.

Drittens und das ist in den Stellungnahmen der Verbände, der Gewerkschaften, auch des Richterbundes schon mehrfach zu lesen gewesen, dass immer behauptet wird, dieses Sonderzahlungsgesetz, also die Streichung des Urlaubsgeldes und die Kürzung des Weihnachtsgeldes hätten negative Auswirkungen, insbesondere was die Abwanderung und natürlich auch die Kaufkraft im Land betrifft. Ich glaube, das ist ein sehr ernst zu nehmendes Argument, mit dem wir uns auch noch einmal in entsprechender Sachdiskussion auseinander setzen müssen. Und ich glaube, es gilt hier noch einmal die Frage abzuwägen, was bringt uns dieses Sonderzahlungsgesetz und was steht dem möglicherweise entgegen.

Viertens möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, dass die vorgesehene Staffelung im Paragraphen 6 Abschnitt 2 mit 40, 42,5 und 45 Prozent aus meiner Sicht sicherlich noch einmal diskutiert werden müsste, inwieweit dieses wirklich schon die optimale Lösung für eine sozialverträgliche Regelung ist, ohne, das muss ich hier betonen, ohne dass das Ziel des Einsparvolumens der von mir benannten 11 Millionen Euro davon in irgendeiner Art und Weise praktisch gefährdet wäre, sondern es geht lediglich um die konkrete Ausgestaltung.

Ja, und solch eine Frage, warum im Paragraphen 1 Abschnitt 2 dieses Sonderzahlungsgesetzes nicht für Kirchen, Religionsgemeinschaften und so weiter gelten soll, ist sicherlich auch eine nicht ganz unwichtige Detailfrage. Ich möchte zum Schluss noch einmal deutlich sagen, dass die Anhörung am 23. September und die anschließende Beratung im Finanzausschuss am 25. September natürlich insgesamt auch eine sehr enge Terminfolge darstellt und uns alle, insbesondere das Ausschusssekretariat, vor entsprechende Anforderungen stellt. Ich halte es im Interesse des Landes für sehr wichtig, damit meine ich insbesondere den Landeshaushalt und die von mir angesprochenen Einsparungen im Jahre 2003, dass wir dann wie bereits vorgesehen im Oktober in der Zweiten Lesung das Sonderzahlungsgesetz beschließen können. – Ich bedanke mich und bitte um Überweisung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter Borchert.

Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/722 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen

Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der CDU, einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS und ansonsten Zustimmung ist der Überweisungsvorschlag angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Schiffsabfallentsorgungsgesetz), auf der Drucksache 4/723.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Schiffs- abfallentsorgungsgesetz – SchAbfEntG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/723 –

Das Wort zur Einbringung hat der Umweltminister des Landes Professor Dr. Methling. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Weltweit wird die Meeresumwelt erheblich durch illegale Verklappung von Abfällen und Ladungsrückständen auf See geschädigt. Um dieses künftig zu verhindern, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 27. November 2000 die Richtlinie 2000/59/EG über so genannte Hafenauffangreinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände – im Folgenden werde ich nur noch die Kurzbezeichnung „EG-Schiffsabfallrichtlinie“ wählen – erlassen. Im dritten Erwägungsgrund der EGSchiffsabfallrichtlinie wird die Besorgnis über die Verschmutzung der Meere und Küsten der Mitgliedstaaten durch Schiffsabfälle und Ladungsrückstände zum Ausdruck gebracht. Die Sorge gilt dabei vor allem der Durchführung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, das 1973 abgeschlossen und 1978 durch ein Protokoll geändert wurde, das so genannte MARPOL-Abkommen. Die obligatorischen Regelungen dieses Übereinkommens betreffen insbesondere den Schutz der Meere vor Öl und Schiffsmüll. Die Ostsee ist Sondergebiet im Sinne der entsprechenden Anlagen zu MARPOL.