ich habe ihn zitiert – ich einfach hoffe, dass Sie sich dem auch anschließen, dass Sie erkennen, dass in diesem Bereich Bedarf ist. Wir müssen Ausbildungsplätze schaffen in diesem Bereich für schwächere Schüler. Ich gehe sogar so weit – das ist ein bildungspolitischer Aspekt –, dass wir demnächst auch debattieren werden, ob eine dreieinhalbjährige Berufsausbildung, ich hoffe, dass ich mich jetzt nicht in Teufels Küche begebe, ob wir da nicht auch darüber nachdenken, dass in einem gewissen Beruf nach zwei Jahren, nach dem Bestehen einer Prüfung, ein Abschluss erteilt wird, dass wir schwächeren Jugendlichen das dann auch ersparen, weil die Notwendigkeit gar nicht da ist, sich vielleicht noch eineinhalb Jahre auf die Schulbank zu setzen.
Und genau das ist der Punkt, was wir wollen. Und, wie gesagt, ich hoffe einfach hier auf Zustimmung. Sollte die nicht kommen – ich habe es angedeutet, wir sind bereit und wir werden es auf den Weg bringen, eine Gesetzgebung auf diesem Gebiet –, dann kommen Sie mir bitte nicht in ein oder zwei Jahren und sagen, wenn Sie das auch abgelehnt haben, das war damals nicht so, das haben wir nicht gewollt. Ich habe es deutlich benannt. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über die Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/732. Wer diesem Antrag
(Harry Glawe, CDU: Jetzt kommt das schlechte Gewissen raus. – Eckhardt Rehberg, CDU: Das nennt man zu niederdeutsch borniert.)
Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/732 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und einer Stimme der PDS mit den Stimmen der Fraktion der SPD, bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der SPD und den Stimmen der PDS abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wie bereits gestern zu Beginn der Sitzung mitgeteilt, entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 23.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Novellierung der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres, Drucksache 4/726.
Antrag der Fraktion der CDU: Novellierung der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung) – Drucksache 4/726 –
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Generalthema „Schutz unserer Küste und der Sicherheit in der Ostsee“ ist ein Dauerthema, das uns auch heute wieder beschäftigt. Es geht uns um die Novellierung einer Bundesverordnung, genauer gesagt, der Seeanlagenverordnung, und da möchten wir die Unterstützung des Hohen Hauses gegenüber Bundesregierung und Bundesrat erbitten.
Meine Damen und Herren, vor gerade einmal eineinhalb Jahren wurde mit der Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der Anpassung an andere Rechtsvorschriften auch die Verordnung über die Anlagen seewärts der Begrenzung der deutschen Küstenmeere durch den Bundestag novelliert. Ziel der Novelle war es, den Geltungsbereich der bestehenden Verordnung der Genehmigungsbehörde und Art und Umfang einer Umweltverträglichkeit neu zu definieren sowie das Versagen einer Genehmigung, genauer gesagt, deren Voraussetzungen, zu regeln. Gleichzeitig sollten für die Errichtung von so genannten Offshoreanlagen besondere Eignungsräume und zusätzliche Sicherheitszonen zur Gewährleistung der Schiffssicherheit und der Anlagen ausgewiesen werden.
Meine Damen und Herren, ganz sicher war der jetzigen Bundesregierung schon damals bewusst, welche Probleme sich ergeben aus dem Gesetz über erneuerbare Energie im Zusammenhang mit dem Ausbau der Offshorewindtechnologie und was im Einzelnen dafür zu tun ist. Heute, das wissen wir inzwischen, liegen dem Bundesamt für Seeschifffahrt 29 Anträge vor, die zum Teil mehrere hundert einzelne Windenergieanlagen aufweisen. Bei einigen Projekten sind kleinere Pilotanlagen vorgesehen, um bisher nicht abschließend erforschte Auswirkungen solcher Anlagen zu erkennen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, ich will mich nur in einigen wenigen Sätzen mit der energiepolitischen Dimension befassen. Ich meine, dass wir eigentlich Windkraftanlagen ohnehin schon in einem Übermaß haben
und dass der Energiemix, der sich daraus ergibt, mit Sicherheit längst die Grenzen des volkswirtschaftlich Vertretbaren erreicht, wenn nicht überschritten hat.
Vergessen wir bitte nicht, meine Damen und Herren, dass wir die Grundlast der Stromversorgung mit den Windkraftanlagen, ob zu Lande oder zu Wasser, überhaupt nicht in den Griff bekommen.
Und bedenken wir bitte eins, und das ist meine Überzeugung, wenn uns immer erzählt wird, mit diesem Gesetz über erneuerbare Energien würde dem Umweltschutz gedient. Ich sage Ihnen, das ist Etikettenschwindel.
Welcher Umwelt wird eigentlich damit gedient, meine Damen und Herren? Gedient wird in erster Linie handfesten privaten Erwerbsinteressen.
Da ist der, der das Land zur Verfügung stellt. Im Regelfall sind es Landwirte. Eine gute Fruchtfolge sei ihnen von Herzen gegönnt.
Es wird in erster Linie aber gedient denen, die diese Windkraftanlagen bauen und betreiben, dafür Fonds auflegen und halt dann immer wieder diese Empfehlungsbriefe ins Haus bringen mit den hohen Renditen,
die uns da in Aussicht gestellt werden. Dafür zahlen wir alle einen weit überhöhten subventionierten Preis, meine Damen und Herren.
Wir kommen gar nicht darum herum, den Begriff „erneuerbare Energien“ auch anders zu definieren als das, was wir bisher hier vorgelegt bekommen haben. Wir haben uns, und das ist der Schwerpunkt unseres Antrages, zu befassen mit dem Schutz unserer Küste und der Schifffahrt sowie dem Schutz der Meeresumwelt. Alles das, was uns immer wieder, und ich glaube mal, alle Wahlperioden, hier beschäftigt hat. Wir haben schon damals darauf hingewiesen, als es um die Novellierung der Gesetze vor einem Jahr ging, dass die bisherigen Regelungen keinen ausreichenden Schutz der Meeresumwelt und der Schifffahrt gewährleisten und dass wir da ganz erheblich nachbessern müssen. Und wir wissen auch, dass bei der Entscheidung über Genehmigungen nur in einem ganz geringen Umfang das berücksichtigt wird, was hier von ganz erheblicher Bedeutung ist, weil sich die Genehmigungsverfahren an der aktuellen materiellen Rechtslage orientieren. Ich meine, dass die Interessen, die wir hier zu vertreten haben im Land, touristische
Interessen unserer Küsten- und Inselgemeinden ebenso wie auch andere Belange, Belange der Rohstoff gewinnenden Industrie und der Fischerei, eine erhebliche Rolle spielen. Und leider, meine Damen und Herren, spielt beispielsweise das, was sonst im Gewerbebereich eine große Rolle spielt, keine Rolle, nämlich die Zuverlässigkeit des jeweiligen Unternehmers und ebenso die Frage nach seiner Liquidität. Wir wissen, dass die Ansiedlung von Offshorewindparks oft im Spannungsfeld von Nutzungsund Schutzinteressen steht.
Die so genannte Ausschließliche Wirtschaftszone, AWZ, also auswärts von zwölf Meilen, ist, das wissen wir alle, nicht unser Hoheitsgebiet. Aber wir sind verpflichtet als Küstenland, die Schutzinteressen, die wir hier unserer Bevölkerung, unserer Wirtschaft gegenüber zu vertreten haben, auch wahrzunehmen und zu verdeutlichen,
das heißt, Landschafts- und Naturschutz, Küsten- und Gewässerschutz auch in Bezug auf die AWZ zu berücksichtigen. Wir alle wissen, dass die Regelungen gerade in dieser AWZ umfangreich und diffizil sind. Wir haben uns deshalb in unserer Fraktion die Mühe gemacht, detaillierte Einzelvorschläge zu erarbeiten, von denen wir uns erhoffen, dass wir mit der Zustimmung des Hohen Hauses diese bei dem Bundesgesetzgeber zu Gehör bringen können. Wir wissen, dass im Rahmen der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und anderer Gesetze eine Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen vorgesehen ist. Wir meinen aber, dass das, was wir Ihnen hier vorschlagen, bisher noch eine Lücke ist und dass diese von uns erarbeiteten Detailvorschläge berücksichtigt werden sollten bei Bundesregierung und Bundesrat.
Meine Damen und Herren, wir stellen den Antrag, dass Sie diese unsere Vorschläge in die Ausschüsse überweisen mit der Federführung des Bauausschusses und unter Mitberatung des Wirtschafts-, des Innen- und des Umweltausschusses, um im Detail alle Aspekte unseres Antrages zu berücksichtigen. – Vielen Dank.