Herr Ritter, gucken Sie in den Haushalt rein, dann finden Sie die Antwort. Das ist schon längst beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon überrascht, was Herr Riemann aus einem Nichtanpassungsgesetz der Amtsgehälter der Landesregierung alles so macht und welche großpolitischen Wellen er hier zu schlagen versucht. Es ist schon ein Ding. Ich war im Prinzip nicht darauf eingestellt, aber bei Herrn Riemann ist man ja vor Überraschungen auch nie gefeit,
denn normalerweise war hier heute in der Ersten Lesung praktisch nur die Überweisung an den Finanzausschuss vorgesehen und darum geht es ja letztendlich hier auch.
Noch mal zum Thema, Herr Riemann: Als Erstes gehe ich davon aus, dass unsere Landesregierung diese Nichtanpassung ihrer Amtsgehälter entsprechend der Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsklausel so und so auch vorgenommen hätten. Erstens.
Zweitens bin ich sehr überrascht, dass Sie meinen, man könnte dieses Nichtanpassungsgesetz der Amtsgehälter gleich mit dem Sonderzahlungsgesetz gemeinsam abfrühstücken. Das kann so nicht funktionieren. Das sind zwei unterschiedliche Gesetze, die in zwei unterschiedlichen Verfahren natürlich behandelt werden.
Das müssten Sie zumindest auch als Vorsitzender des Finanzausschusses wissen, Herr Riemann, dass das nicht so funktioniert.
Zum Thema selbst: Diese bundesweite Öffnungsklausel, die übrigens auch von allen Bundesländern genutzt wird, also von ihren jeweiligen Landesregierungen, wird dazu führen, dass nicht wie vorgesehen 2,4 Prozent in 0,3 beziehungsweise insgesamt 2 Prozent in 2004 erhöht wird, sondern, das Wort besagt es schon, eine Nichtanpassung, die sich auch erstreckt auf die Versorgungsbezüge der früheren Mitglieder der Landesregierung: Parlamentarische Staatssekretäre, Minister, Staatssekretäre des Bundes und andere vergleichbare Beamte des Landes MecklenburgVorpommern in den Besoldungsgruppen B 9 und B 10. Wenn man sich mal die Einsparungen ansieht, dann könnte jemand auch sagen, gemessen am Gesamtetat Personalausgaben von 2 Milliarden Euro im Land sind natürlich 129.000 Euro vergleichsweise ein geringer Betrag. Nichtsdestotrotz, glaube ich, ist es ein ganz wichtiger Schritt, ein vollkommen richtiger, und es ist auch das richtige Signal zur richtigen Zeit. Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung dieses Gesetzentwurfes. – Danke.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/785 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, Drucksache 4/801.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Ausführungsgesetzes zum Kinderund Jugendhilfegesetz (KitaG) (Erste Lesung) – Drucksache 4/801 –
Da die CDU-Fraktion den Antrag zurückzieht, bitte ich jetzt Herrn Renz um die Einbringung des Gesetzentwurfes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte, die Sache zu entschuldigen, aber ich musste auf ein gewisses Örtchen.
(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und PDS – Zurufe von Heike Polzin, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD)
Als ich mich dorthin begeben habe, waren noch zwei Redebeiträge à fünf Minuten auf der Tagesordnung, aber anscheinend haben die SPD/PDS-Koalitionäre das Thema ganz schnell abgehakt. Obwohl ich Sport treibe, stelle ich fest, dass das Treppensteigen in dieser Geschwindigkeit doch recht anstrengend ist.
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Dr. Margret Seemann, SPD: Auf gleicher Ebene gibt es auch so ein Örtchen!)
Gesetz auf der Tagesordnung. Wir müssen in diesem Zusammenhang sicherlich die Situation betrachten, dass von Regierungsseite seit monatelangen beziehungsweise, man kann schon fast sagen, seit jahrelangen Ankündigungen vor allem durch die PDS-Fraktion auf diesem Sektor nichts passiert ist. Es ist also so, dass ein Gesetzentwurf im Rahmen der öffentlichen Anhörung keine Zustimmung gefunden hat.
Ich hätte ja nun nicht gedacht, dass Sie darauf auch schon reagieren. Man kann nämlich auch sagen, Ihr Gesetzentwurf ist glatt durchgefallen. Das hört sich eigentlich dann treffender an.
dass es in diesem Zusammenhang eine Sache gebracht hat, und das ist, dass die Erzieherinnen, die Eltern und die Träger der Kindereinrichtungen verunsichert worden sind durch die Verfahrensweise, die hier an den Tag gelegt wird. Und ich muss Ihnen da auch ganz ehrlich sagen, das erinnert mich an eine Zeit – 1998/1999 –, da war ich zwar nicht in diesem Parlament, aber ich war in dem Sinne Betroffener vor Ort, als nämlich auch durch die PDS-Fraktion eine Kampagne, ein Hin und Her, ein Rein und ein Raus aus den Kartoffeln