ein Hausmeister an einer Hochschule aber nicht? Es wäre also eine Gerechtigkeitslücke, die dadurch entstehen würde,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Es geht bei Lehre und Forschung nicht um Hausmeister! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Herr Brodkorb und ich bitte Sie, hier etwas mehr Ruhe im Plenarsaal walten zu lassen.
Die SPD-Fraktion hat es daher unter drei Bedingungen grundsätzlich für opportun gehalten, darüber zu diskutieren, ob der Hochschulkorridor modifiziert werden kann.
Erstens. Bei Arbeitszeitverkürzungen, an denen auch die Hochschulen teilnehmen werden, wenn die entsprechenden Verhandlungen zu einem solchen Ergebnis führen, muss es soziale Staffelung geben.
Zweitens. Diese zusätzlichen Einsparungen dürfen allerdings nicht zur Kürzung von Angeboten in Lehre und Forschung führen.
Wir müssen Hochschulen finanzieren. Um das zu erreichen, sind differenzierte Lösungen nötig. Dabei sind sowohl die Regierung als auch die Gewerkschaften gefragt.
Die dritte Bedingung war für uns, dass die kw-Vermerke im Rahmen der bereits bestehenden kw-Vermerke vollzogen werden und keine zusätzlichen ausgebracht werden. Auch das wurde mit dem Kompromiss erreicht. Ich hoffe daher, dass wir auf der Basis dieser drei Prinzipien mit den Gewerkschaften zu Verhandlungen kommen, die zwar niemanden freuen werden –
ich denke, auch die Finanzministerin ist nicht glücklich darüber, Einschnitte begründen zu müssen, niemand ist darüber glücklich –, aber ich hoffe, dass wir zu einer Lösung finden, mit der alle leben können.
(Wolfgang Riemann, CDU: Und die Minister? Was ist mit den Ministern? Bei denen wird wohl nicht gespart?)
Ich möchte nun aber eine Äußerung oder einen Hinweis vom Rektor der Universität Greifswald in der Hochschulanhörung aufgreifen, der angemahnt hat, die Perspektiven über das Jahr 2006 hinaus zu richten
und die Frage zu stellen: Was kann das Land Mecklenburg-Vorpommern sich im Jahr 2015 noch leisten und was muss es sich leisten in den Hochschulbereichen? Ich möchte einen Schritt weitergehen und die Frage stellen: Wie sieht der Hochschulsektor im Jahr 2020 aus? Diese Zahl ist für mich deshalb interessant, weil es zwei Handlungsvoraussetzungen für uns gibt, die dann ein Basisdatum darstellen. Das erste Basisdatum ist die Demographie. Wir wissen heute, dass wir etwa im Jahr 2020 200.000 Einwohner weniger haben werden. Das wird in zahlreichen Politikfeldern zu erheblichen Konsequenzen führen, auch im Hochschulbereich.
Das zweite wesentliche Datum, von dem wir wissen, dass es besteht, ist die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs in dem Solidarpakt II. Da geht es sowohl um die Einnahmen über den Länderfinanzausgleich, die ab 2005 eine Neuregelung erfahren, als auch um das Abschmelzen der Solidarpaktmittel. Das beides sind Handlungsvoraussetzungen, die wir heute abschätzen können.
Dass es richtig ist, dass seriöse Haushaltspolitik auch in diesem Land darauf abzielen muss, langfristig eine Identität von Einnahmen und Ausgaben herbeizuführen, wird, denke ich, in diesem Haus niemand widersprechen. Wenn das eine strategisch richtige, langfristige Zielstellung ist, dann lässt sich aus dieser Gleichung auch ein Kriterium ableiten, wie viel wir uns leisten können. Da muss man sich nur die Frage stellen, wovon unsere Einnahmen abhängen, dann weiß man, was man sich leisten kann. Unsere Einnahmen hängen wesentlich ab vom Länderfinanzausgleich.
Auch die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs wird dafür sorgen, dass wir in unserer Einnahme- und Finanzkraft etwa bei 100 Prozent des Bundesdurchschnitts je Einwohner liegen. Das ist etwa die Maßzahl, auf die wir uns zu bewegen und mit der wir arbeiten. Wenn das die Einnahmezahl ist, über die wir verfügen,
dann kann man in der logischen Gleichung der Identität von Einnahmen und Ausgaben auch zurückschlussfolgern und sagen:
Auch bei den Ausgaben dürfen wir uns offenbar langfristig nicht mehr leisten als 100 Prozent des Bundesdurchschnitts, und zwar in allen Bereichen.
Wenn unsere Einnahmen 100 Prozent des Bundesdurchschnitts entsprechen und unsere Ausgaben auch, dann haben wir einen ausgeglichenen Haushalt.
(Unruhe bei Harry Glawe, CDU – Heinz Müller, SPD: Frau Präsidentin, was ist denn hier los? Wo sind wir denn hier?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, die Geschäftsordnung, die wir uns selbst gegeben haben, zu achten und hier während der Rede eines Abgeordneten nicht dazu beizutragen, dass das Ansehen dieses Hohen Hauses geschädigt wird.
Erstens. Im Durchschnitt müssen alle Politikbereiche ein Kostenmaß von 100 Prozent der bundesdurchschnittlichen Ausgaben erreichen.
Jedes Land braucht natürlich seine spezifischen Profilierungen. Das ist völlig klar. Aber so eine Abweichung braucht erstens eine gute Begründung und zweitens eine nachhaltige solide Gegenfinanzierung.
Drittens. Die Ausgaben in produktiven Bereichen, also in Bereichen wie Wirtschaftsförderung und Bildung, müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes übersteigen und am besten höher sein als die Ausgaben der finanzschwachen westdeutschen Flächenländer, weil es die Voraussetzung dafür ist, dass wir einen Angleichungsprozess organisieren können.
Wenn man diese drei Kriterien auf den Hochschulsektor Mecklenburg-Vorpommerns anwendet, stellt sich die Frage: Was ist bis zum Jahr 2020 noch finanzierbar? Es kommt etwa Folgendes heraus, ich beziehe mich erst einmal auf die Zahlen des Jahres 2001: Wir haben im Jahr 2001 je Einwohner – und das ist die entscheidende Maßgröße, je Einwohner – 166 Euro ausgegeben für Hochschulen.
Das ist im Bundesvergleich der 12. Platz. Wir erreichen damit 86,5 Prozent der bundesdurchschnittlichen Ausgaben und 92,2 Prozent der Ausgaben der Flächenländer. Wenn wir dieses differenzieren in die Bereiche Hochschulen ohne Medizin auf der einen Seite und Hochschulmedizin auf der anderen Seite, ergibt sich folgendes Bild: Wir geben aus für die Finanzierung der Hochschulen ohne Medizin 116 Euro je Einwohner und rutschen auf Platz 14
ab, während wir bei der Hochschulmedizin 49 Euro je Einwohner ausgeben und auf Platz 6 im Bundesdurchschnitt liegen. Wenn wir das wieder umrechnen auf diese Finanzierungszahl, erreichen wir bei den Hochschulen ohne Medizin im Bundesdurchschnitt nur 77,3 Prozent der Ausgaben
und 82,9 Prozent der Flächenländerausgaben. Wenn man die Ausgaben der Hochschulmedizin dagegenrechnet, dann kommen wir im Bundesdurchschnitt auf 116,7 Prozent