Protokoll der Sitzung vom 28.01.2004

Ich will Ihnen meine Beobachtungen mitteilen. Aus den Reihen der auch im Landtag vertretenen Parteien wurden Vorschläge unterbreitet, die darauf hinausliefen, dass die einen gesagt haben, diese Größenordnung, eine 8.000er Zahl, ist zu groß. Solche Vorschläge gab es. Und andere haben gesagt, die ist uns zu klein. Auch das hat es gegeben. Aber wie gesagt, nicht von mir und auch nicht von Ihnen. Das kam von dritter Seite und insofern gab es eine Unsicherheit, die jetzt endgültig beseitigt sein wird in weniger Minuten, wenn das Gesetz hier beschlossen wird, aber auch vorher eigentlich hätte sie gar nicht aufzutreten brauchen.

Neben der Umsetzung der Beschlüsse der Enquetekommission gibt es eine zweite Säule bei dieser Kommunalverfassungsnovelle, die ich mit dem Leitgedanken der Deregulierung bezeichnen will, und deswegen war auch eine gewisse Arbeitsintensität erforderlich, um die Vorschriften auf den Weg zu bringen. Ich will das nur mit kurzen Stichworten ansprechen, Herr Friese hatte ja eingangs darauf schon hingewiesen:

Wir haben die Veräußerung von Grundstücken dereguliert.

Wir haben auch Deregulierungen vorgenommen bei der Freiwilligkeit für die Ausschreibung von Beigeordnetenposten.

Die Fusion von Zweckverbänden ist vereinfacht worden.

Es ist eine Erleichterung vorgenommen worden beim Stellen von Einwohneranträgen und von Bürgerbegehren in großen Städten, auch das war ein Wunsch der örtlichen Ebene.

Darüber hinaus haben wir eine Verbesserung der rechtlichen Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen und damit natürlich auch deren politisches Gewicht in den örtlichen Verwaltungen sowie zwischen Parlament oder zwischen örtlicher Vertretung und den Verwaltungen gestärkt.

Genauso intensiv, meine Damen und Herren, und auch konstruktiv, wie die Arbeit an der Kommunalverfassung gelaufen ist, müssen wir nun die anderen Baustellen der Verwaltungsreform angehen. Wenn die Fusion von Verwaltungsbehörden auf gemeindlicher Ebene richtig ist, dann kann die Fusion von Verwaltungsbehörden auf kreislicher und auf Landesebene nicht falsch sein. Und in diesem Sinne, meine Damen und Herren, wünsche ich der Weiterarbeit an dem Großprojekt Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern viel Erfolg.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucks a c h e 4/527. In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/986 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/986 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/986 einstimmig angenommen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, PDS und Rainer Prachtl, CDU)

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Der Innenausschuss empfiehlt in der Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/326 für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.20 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 12.19 Uhr __________

Wiederbeginn: 13.27 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordneten, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiersuchengesetz des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/969.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 4/969 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Backhaus. Bitte schön, Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommerns stammt vom

6. Januar 1993. Das heißt, wir haben es mit einem Gesetz zu tun, das mittlerweile elf Jahre erfolgreich umgesetzt worden ist. Wenn ich mir den Vergleich zur Kommunalverfassung gestatten darf,

(Minister Dr. Gottfried Timm: Na, dann vergleich das mal!)

dann ist die Kommunalverfassung fünfmal novelliert worden

(Beate Mahr, SPD: Das ist kein Vergleich. – Gabriele Schulz, PDS: Das ist ein ganz besonderes Gesetz.)

und das Tierkörperausführungsgesetz nun das erste Mal.

Ja, man kann nichts miteinander vergleichen, aber manche Vergleiche hinken und manche Vergleiche sind auch zutreffend. Frau Schulz, was ich damit sagen möchte, ist, dass sich dieses Gesetz unterm Strich bewährt hat. Zum Glück sind wir mit diesem Gesetz, toi, toi, toi, gut mit den Seuchenzügen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Insofern ist es schon ein sehr wichtiges Gesetz. Wenn man in einer schnelllebigen Zeit davon sprechen darf, dass man ein Gesetz hat, das elf Jahre nicht novelliert werden musste, dann kann man wohl sagen, dass sich dieses Gesetz bewährt hat. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass wir eine gute Rechtsgrundlage hatten, um Tierseuchen, die ja von Zeit zu Zeit immer wieder auftreten, effektiv bekämpfen zu können. Wenn ich alleine an die Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern denke, möchte ich an die Finanzer den Hinweis geben, dass die Schweinepest den Steuerzahler seinerzeit knapp 40 Millionen Euro gekostet hat, und zwar ohne dass wir den Mehrwert und die Verarbeitungsprodukte da mit einbezogen haben.

Die Landesregierung möchte auch jetzt an diesem Gesetz keine gravierenden Änderungen vornehmen, sondern es geht um die Anpassung an Bundesrecht und vor allen Dingen an europäisches Recht. Von besonderer Bedeutung ist dabei insbesondere der Vormarsch des Europarechtes. Bislang wirkte die Gemeinschaft vor allen Dingen bei Richtlinien der Europäischen Union mit, die zu ihrer Wirksamkeit innerstaatlicher Rechtssetzung noch umgesetzt werden mussten, so dass wir damit auch die Möglichkeit hatten, so zu verfahren. Die Europäische Gemeinschaft geht jetzt zunehmend dazu über, Verordnungen zu erlassen, das heißt, Gesetze zu erlassen, die dann natürlich auch für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind, damit auch für Mecklenburg-Vorpommern, und insbesondere darum geht es bei diesem Gesetz. Das hat natürlich innerhalb der Europäischen Union und des immer größer werdenden und zusammenwachsenden Europas den Vorteil, dass ein einheitliches Schutzniveau geschaffen wird. Das wird natürlich besonders spannend für die nächste Phase, die auf uns zukommt mit dem 1. Mai, und zwar mit dem Beitritt unserer mittel- und osteuropäischen Staaten. Das hat auch gleichzeitig den Nachteil, dass der Spielraum innerhalb der Nationen geringer und damit die nationale Gesetzgebung immer kleiner wird. Das heißt, wir sind abhängig von der Europäischen Gesetzgebung und die ist auch verbindlich in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen.

Der Bundesgesetzgeber hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und hat das Bundestierseuchengesetz vor einiger Zeit erweitert. Danach haben die Landesbehörden

nicht nur das Bundestierseuchengesetz, sondern auch unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des Tierseuchenrechtes durchzuführen. An dieser Rechtslage wird sich in der Zukunft doch einiges ändern, das heißt, diese Rechtslage muss auch in Mecklenburg-Vorpommern angepasst werden. Der guten Ordnung halber schließt dies natürlich die Aktualisierung im Ausführungsgesetz ein und damit an dieses Gesetz an.

Ich bitte um Zustimmung beziehungsweise Beratung, damit wir dieses Gesetz auch in Mecklenburg-Vorpommern schnell in die Tat umsetzen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/969 zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das ist gut.)

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung …

(Angelika Gramkow, PDS: Er kommt.)

Herr Abgeordneter, Sie dürfen noch Luft holen.

Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/971.

Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 4/971 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Neumann von der Fraktion der PDS.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Geduld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landesgesetzgeber der ersten Legislaturperiode dieses Landtages hat einen Gesetzentwurf der damaligen Landesregierung vom 07.04.1994 auf Drucksache 1/4315 bestätigt, der schon damals den Paragraphen 29 Sparkassengesetz über die Auflösung einer Sparkasse wie folgt begründete, ich zitiere: „Der Auflösung von Sparkassen kommt keine praktische Bedeutung zu, weil stets die Vereinigung nach § 28 als sinnvollerer Weg vorzuziehen ist. Gleichwohl muß das Gesetz diesen Fall regeln. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Sparkassenrecht der anderen Bundesländer.“

Dieser Punkt des Gesetzentwurfes blieb auch mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses vom 21.06.1994 auf Drucksache 1/4607 unverändert. Die damalige Vorsitzende des Ausschusses und Berichterstatterin sowie heutige Finanzministerin Frau Keler konnte sich sicherlich genauso gut wie alle anderen Kollegen im Parlament nicht vorstellen, dass es eines Tages eine kreisfreie Stadt geben könnte, die freiwillig auf eine Bank verzichten