Dieser Punkt des Gesetzentwurfes blieb auch mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses vom 21.06.1994 auf Drucksache 1/4607 unverändert. Die damalige Vorsitzende des Ausschusses und Berichterstatterin sowie heutige Finanzministerin Frau Keler konnte sich sicherlich genauso gut wie alle anderen Kollegen im Parlament nicht vorstellen, dass es eines Tages eine kreisfreie Stadt geben könnte, die freiwillig auf eine Bank verzichten
und eben nicht diesen sinnvolleren Weg beschreiten will. Und so ist es auch zu erklären, dass die Sparkassen nach dem Sparkassengesetz des Landes MecklenburgVorpommern als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute durch den Landesgesetzgeber so konstituiert wurden, dass die Kreise diese Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen dürfen. Auch um diesen Begriff der kommunalen Selbstverwaltung drehen sich heute die Auseinandersetzungen.
Unsere Antwort in dem vorliegenden Änderungsgesetz lautet wie folgt: Wenn ein Kreis tatsächlich auf diese Aufgabe verzichten will und trotz Wegfall der Gewährträgerhaftung ab 2005, die ja das Risiko auch für den Kreis verringert, auf seine Verantwortung und damit seine Gestaltungsmöglichkeiten für die Kreditwirtschaft in seinem Gebiet verzichten will, dann soll er dies dürfen. Ja, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir in dieser Beziehung die kommunale Selbstverwaltung, denn wir eröffnen den Kommunen einen Weg, die tatsächlich diese kommunale Selbstverwaltungsaufgabe nicht mehr ausführen wollen.
Aber wir sagen auch ganz klar, dass hieraus keine Verwaltung und keine Kommune einen Gewinn ziehen darf, dass es nach dem gegenwärtigen Gesetz, nach diesen Bedingungen, gesetzgeberischer Wille ist, den Bestand öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute auch für die Zukunft zu gewährleisten, um das Geld der Anlegerinnen und Anleger zu schützen.
Wir werden in den Diskussionen zum Dritten Änderungsgesetz und auch in der Folgezeit sicherlich die Fragen zu beantworten haben, wie sich das Sparkassenwesen und wie sich öffentlich-rechtliche Kreditinstitute in der Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern behaupten können, wie der gesetzgeberische Auftrag des Sparkassengesetzes durch ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut, beispielsweise das Konto für jedermann, unter der Überschrift genauso zu sichern, wie die Kreditgewährung für den einheimischen Mittelstand und die Versorgung mit Bankdienstleistungen in der Fläche auch in der Zukunft umgesetzt werden kann.
Und diese Botschaft ist klar. Wir halten an dem gesetzgeberischen Auftrag fest. Wir, der Gesetzgeber, werden nicht weichen und stehen zu unserer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Stralsund genauso wie in Nordvorpommern und im gesamten Mecklenburg-Vorpommern. Sparkassen werden nicht dem Gewinnmaximierungsinteresse der Anteilseigner deutscher Großbanken geopfert werden, sondern weiterhin mit dem Geld aus der Region für die Region die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft, des öffentlichen und des privaten Lebens auch dann noch sicherstellen, wenn die Privatbanken versagen. Auf dieser Grundlage entstand
übrigens das erste Sparkassengesetz, jedenfalls die gesetzgeberischen Grundlagen, als Notverordnung des Jahres 1932. Es wird auch in finanziellen Notzeiten des Jahres 2004 als überzeugendes und wirtschaftlich vernünftiges Konzept bestehen bleiben.
Ich möchte für die Beratung dieses Gesetzes eine Empfehlung mit auf den Weg geben. Der Landtag hat am 21.06.1994 mit dem Gesetzentwurf auch eine Entschließung verabschiedet, deren Umsetzung wir prüfen und vielleicht auch diese Entschließung noch einmal fassen sollten. Es wurde nämlich folgender Text angenommen, ich zitiere: „Den Gewährträgern der Sparkassen wird empfohlen, aus dem ihnen nach § 27 Abs. 5 des Sparkassengesetzes zugeführten Bilanzgewinn der Sparkassen, die Tätigkeit von unabhängigen Schuldnerberatungsstellen zu unterstützen.“
Ich bitte die Finanzministerin schon jetzt, über die Umsetzung dieser Entschließung auch im Ausschuss zu berichten, und fordere die Schuldnerberatungsstellen auf, mit dieser und vielleicht unserer neuen Erschließung, das kommunale und soziale Engagement der Sparkassen und ihrer Träger auch in Zukunft einzufordern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es uns nämlich auch um den Erhalt der Sparkassen für diesen und andere soziale, kulturelle und sportliche Zwecke in Mecklenburg-Vorpommern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorsitzende der Stralsunder CDU-Fraktion bezeichnete den Beschluss des Dezembers als das gefundene Elixier der Bewohner eines kleinen gallischen Dorfes, das sich gegen das übermächtige Rom zur Wehr setzt, und der Oberbürgermeister stellte erschüttert fest, dass offensichtlich in Schwerin die PDS regiere. Zu beiden Punkten möchte ich hier nur feststellen: Egal, wer in Schwerin regiert, solange es die Vernunft und solange es das Recht
und die Demokratie sind, ist mir persönlich nicht bange. Und als Stralsunder fühle ich mich nicht wie in dem berühmten gallischen Dorf, sondern teile eher die Berühmtheit der Stadt Schilda, und schon gar nicht den Stolz einer Weltkulturerbe- und Hansestadt. Die Bürgerinnen und Bürger Stralsunds haben jedoch gezeigt, dass sie mehr Hansestädter als Gallier sind, und der Landtag wird zeigen, dass das Recht und die Vernunft stärker als Eigennutz sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Innenausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss. Ich würde mich freuen, wenn wir nach den Beratungen in den Ausschüssen einstimmig über alle Fraktionen hinweg erklären: Sparkassen haben eine Zukunft und diese werden wir sichern!
Sicherlich wird in diesem Gesetzentwurf noch das eine und andere Detail zu beraten sein, aber ich denke, die Antragsteller sind in vielen Punkten hier offen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und vielen Dank für die vielfältige
und parteiübergreifende Unterstützung im Interesse Stralsunds und aller Sparkassen im Land. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Fast 200 Jahre alt ist die Sparkasse Stralsund und nun soll sie verkauft und aufgelöst werden, das heißt, wenn es nach Stralsunds Bürgermeister Lastovka geht.
denn ich weiß, dass sie für die Stralsunder Bürgerinnen und Bürger mehr ist als nur ein Geldhaus. Immer wieder höre ich, wenn ich mich mit Stralsunder Bürgern unterhalte: Das kann man doch nicht machen, unsere Sparkasse einfach zu verkaufen. Nach 1948 haben wir dort unsere ersten Spargroschen hingetragen und haben uns all die Jahre dort gut aufgehoben gefühlt. Und nun soll das alles zu Ende sein?
Meine Damen und Herren, es geht aber nicht nur um Tradition, obwohl man auch deren Bedeutung nicht unterschätzen darf. Es geht in der Frage des Verkaufs der Sparkasse Stralsund um die Versorgung einer eher schwachen Wirtschaftsregion mit Finanzdienstleistungen und es geht um die Frage, ob die Leute, die 1948 ihre Spargroschen in die Sparkasse getragen haben, künftig noch ein Konto haben können. Dabei darf man getrost davon ausgehen, dass die deutschen Privatbanken Stralsund nicht plötzlich als aussichtsreichen Finanzplatz entdeckt haben. Den Kern trifft eher eine Aussage der Deutschen Bank, nach der sie bei einem Wegfall der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute mit einem zusätzlichen Gewinn von 3 Milliarden Euro rechnen könne, und zwar nach Steuern, versteht sich.
Bislang ist das deutsche Bankensystem geprägt durch den Wettbewerb seiner drei Säulen. Dieser Wettbewerb zwischen den privaten Großbanken, den Genossenschaftsbanken und den Sparkassen führt dazu, dass Bankleistungen in Deutschland für jedermann und überall sehr günstig sind. Den Privatbanken missfällt dieser Wettbewerb offenbar zunehmend. Sie wollen vor allem die öffentlich-rechtlichen Sparkassen daraus eliminieren. Commerzbank-Chef Klaus-Peter Müller spricht darum unverblümt vom 3-Säulen-Heiligtum und Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, ergänzt: „Wir wollen die Sparkassengesetze knacken.“
Wer den Wettbewerb unter den drei Säulen abschaffen und die so genannten verkrusteten Strukturen aufbrechen will, muss sich die Welt einmal ohne Sparkassen vorstellen. In England wurde dieser Wettbewerb abgeschafft. Bis dahin gab es in England regional tätige, genossenschaftlich organisierte Banken, die inzwischen fast alle zu Toch
terunternehmen der privaten Großbanken geworden sind. Dies hatte zur Folge, dass sich die Bankleistungen erheblich verteuerten und alle ertragsschwachen Geschäftsfelder über Bord geworfen worden sind. Fünf bis zehn Prozent der englischen Bevölkerung bekommen aufgrund zu geringer Einkünfte kein Bankkonto und Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 4 Millionen Euro bekommen kaum noch Kredite. Ländliche Gebiete wurden vollständig von Bankleistungen abgeschnitten.
Diese Aufzählung zeigt aber, dass man genau diese Kundschaft in Mecklenburg-Vorpommern antrifft, jedenfalls häufiger als zum Beispiel in Hamburg oder in Hessen. Die Struktur unseres Landes ist nun einmal durch ländliche Gebiete, unterdurchschnittliche Einkommensverhältnisse und einen Mittelstand mit erhöhtem Kreditausfallbedarf geprägt. Ich will damit sagen, dass man sich gerade in Mecklenburg-Vorpommern besonders sorgfältig mit der Frage auseinander setzen muss, ob es wirklich Vorteile bringt, ausschließlich auf private Großbanken zu setzen. Ich sehe diese Vorteile nicht, sondern vor allem Nachteile. Ich halte aus diesen Gründen Sparkassen in unserem Land für unverzichtbar.
Dazu noch ein Banker-Spruch von Ulrich de Maizière, Vorstandsmitglied der Commerzbank: „Mittelstand beginnt für uns bei einem Jahresumsatz von mindestens 2,5 Millionen Euro.“ Und zwei Zahlen: In den neuen Bundesländern haben 70 Prozent der Betriebe einen Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro, in MecklenburgVorpommern sind es mehr als 80 Prozent.
Die maßgeblichen Kräfte in Stralsund spielen derzeit mit dem Feuer. Die privaten Großbanken haben Stralsund als Einfallstor entdeckt, um das Sparkassenlager von dort aus aufzurollen. Gelingt es den Großbanken nach einem Präzedenzfall Stralsund, andere Sparkassen ebenfalls aus dem Verbund herauszulösen, ist zu befürchten, dass das gesamte Sparkassensystem in sich zusammenfällt. Am Ende bliebe – wie in England – nur eine Säule übrig. Die Institutsgruppen, die eine regionale Geschäftsphilosophie verfolgen, wären verschwunden und übrig bliebe allein die Gruppe, die ausschließlich der Gewinnmaximierung unterliegt. Diese Gruppe wird nicht nur aus deutschen Großbanken bestehen. Die Folge wäre, dass Entscheidungen über Kredite für unsere mittelständischen Betriebe nicht mehr in der Region, sondern entweder in Frankfurt am Main oder gar in den USA beziehungsweise in Asien getroffen würden, und dafür soll Stralsund Geld bekommen. Die Zeche hätten dann aber nicht nur die Stralsunder zu zahlen, sondern alle Bürger und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern und in anderen strukturschwachen Regionen Deutschlands.
Wenden wir uns nun der Frage zu, ob eine Kommune eine Sparkasse überhaupt verkaufen kann, also der Frage nach dem Eigentum. Diese Frage, wem die einzelnen Vermögensgegenstände gehören, ist leicht zu beantworten, eindeutig der Sparkasse, denn sie ist als Anstalt des öffentlichen Rechts Eigentümerin ihres Vermögens. Spannender ist die Frage, wem die Sparkasse selbst gehört. Dem kommunalen Träger gehört die Sparkasse jedenfalls nicht und die Kommune hält keine Aktien oder sonstigen Geschäftsanteile an einer Sparkasse, aus denen sich das Eigentum herleiten ließe. So etwas gibt es bei Anstalten
des öffentlichen Rechts nicht. Die Rechte und Pflichten einer Kommune ergeben sich ausschließlich aus dem Sparkassengesetz. Das Sparkassengesetz aber sagt an keiner Stelle, dass die Kommune Eigentümerin der Sparkasse ist. Auch die üblichen Eigentümerrechte, wie etwa die Möglichkeit, sein Eigentum zu veräußern, sind im Sparkassengesetz nicht geregelt und damit nicht vorhanden.
Aber wem gehört die Sparkasse? Die Antwort ist wiederum leicht, aber überraschend. Es gibt keinen Eigentümer, die Sparkasse gehört sich selbst. Sie ist ein eigenständiges Rechtssubjekt, das bestimmte Aufgaben, nämlich den im Sparkassengesetz beschriebenen öffentlichen Auftrag, zu erfüllen hat. Diese Eigentumsverhältnisse sind nicht ungewöhnlich und zum Beispiel beim ZDF ist das ähnlich. Das ZDF ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die von den Bundesländern gegründet wurde. Aber die Länder könnten das ZDF nicht verkaufen. Übrigens verhält es sich bei Stiftungen genauso, denn es gibt keine Eigentümer der Stiftung. Eine Stiftung ist nicht veräußerbar.
Insoweit ist unser Sparkassengesetz klar und eindeutig und bedarf keiner Überarbeitung. Kommunale Träger dürfen ihre Sparkasse nicht verkaufen, weil sie nicht Eigentümer sind. Unser Sparkassengesetz spricht folgerichtig nicht vom Eigentum der Kommune, sondern von der Trägerschaft. Eine Veräußerung der Sparkasse oder ihrer wesentlichen Vermögenswerte durch den Träger ist im Sparkassengesetz nicht vorgesehen. Die Bürgerschaft Stralsund setzt in ihrem Beschluss vom 11. Dezember 2003 entgegen dieser Rechtslage voraus, dass eine Veräußerung zulässig ist. Darum war dieser Beschluss durch die Kommunalaufsicht aufzuheben.
Nun sind findige Juristen auf die Idee gekommen, diese Rechtslage zu umgehen. Die Sparkasse soll selbst ihre sämtlichen Vermögenswerte, vor allem die Kundenbeziehungen, an eine andere Bank veräußern. Die Sparkasse wäre dann eine leere Hülle ohne aktives Bankgeschäft, ohne Gebäude, ohne Aktiva und Passiva. Diese leere Hülle soll dann aufgelöst und der Erlös an die Kommune ausgeschüttet werden. Darin sehe ich eine eindeutige Umgehung des Verbotes, eine Sparkasse zu veräußern.
er hat die Auflösung einer Sparkasse als allerletztes Mittel vorgesehen. Jeder Art der Vereinigung mit anderen Sparkassen ist der Vorrang einzuräumen, um den Erhalt der Sparkassenleistungen in der Region zu sichern. Die Auflösung sollte aber ganz bestimmt kein Mittel sein, um Sparkassen veräußern zu können. Diesen Willen hat der Gesetzgeber auch von Anfang an eindeutig in der Begründung zum Auflösungsparagraphen, Paragraph 29 Sparkassengesetz, zum Ausdruck gebracht. Das haben wir schon gehört. Leider wurde dieser Wille nicht genauso eindeutig im Gesetzestext verankert und aus diesem Grunde ist die heutige Änderung geboten. Der Gesetzgeber stellt seinen Willen nun auch im Gesetzestext unbezweifelbar fest. Diese Änderung ist auch erforderlich. Ich gehe zwar davon aus, dass auch ein Richter in einem Verfahren bei nicht eindeutigem Gesetzestext nach dem Willen des Gesetzgebers geforscht hätte und dann auf die damalige Gesetzesbegründung gestoßen wäre, nur, meine Damen und Herren, zu diesem Zeitpunkt wäre das Kind schon in den Brunnen gefallen. Das, was eine Sparkasse ausmacht, wäre bereits verkauft und die Sparkasse
wäre nur noch eine leere Hülle. Der Richter würde zwar die Rechtswidrigkeit der Veräußerung feststellen, aber faktisch wäre diese Veräußerung unumkehrbar. Um einer solchen Entwicklung Einhalt zu gebieten, war zusätzlich das Veräußerungsgebot in Paragraph 29 Absatz 2 erforderlich.
Zudem musste ein neuer Paragraph 28 Absatz 5 eingefügt werden, weil aus verfassungsrechtlichen Gründen die Auflösung einer Sparkasse nicht generell untersagt werden darf, auch das haben wir schon gehört, denn schließlich kann keine Kommune gezwungen werden, eine Sparkasse zu betreiben. Die Möglichkeit zur Auflösung wird der Kommune jetzt in Paragraph 28 Absätze 2 und 5 eingeräumt.
Darüber hinaus wurde ein Vorverfahren im Rahmen einer Zwangsfusion nach Paragraph 28 Absatz 4 gestrichen. Bisher musste die Sparkassenaufsichtsbehörde im Rahmen einer Zwangsfusion dem Träger einer Sparkasse zunächst eine Empfehlung für eine freiwillige Fusion aussprechen und circa ein halbes Jahr warten, bevor sie zur Einleitung eines Zwangsfusionsverfahrens mit nochmaligem Anhörungsverfahren kommen konnte. Ich gebe zu, das ist nicht praktikabel. Ein Zeitraum von mindestens einem dreiviertel Jahr ist speziell für Sparkassen, die sich in einer Schieflage befinden, zu lang und erst recht überflüssig, wenn überhaupt keine Absicht besteht, freiwillig zu fusionieren.
An die Hansestadt Stralsund kann ich nur appellieren, nicht auf einen kurzfristigen Gewinn zu zielen, sondern auch zu bedenken, wie die ärmeren und älteren Bürger der Stadt, die mittelständischen Unternehmen, vor allem die Bau-, Hotel- und Gastronomiebranche und die Handwerker, zukünftig ohne Sparkassen auskommen sollen. Ein Blick nach England hilft.
Zu den Äußerungen des Oberbürgermeisters sage ich nur, dass ich es als Anmaßung empfinde, eine Sparkasse mit fast 200-jähriger Tradition gegen die Interessen der eigenen Bürger wegen kurzfristiger Vorteile zu verkaufen. Die Bevölkerung Stralsunds spürt die zu erwartenden Nachteile, das beweist das aktuelle Bürgerbegehren. Aber auch die Sparkassen müssen sich bewegen und ihre Leistungsfähigkeit muss erhöht werden. Nur starke Sparkassen sind ein Garant für eine positive wirtschaftliche Entwicklung in der Region und nur starke Sparkassen sind unentbehrlich und somit gegen alle Übernahme- und Veräußerungsabsichten gefeit. Wenn es den kommunalen Trägern gelingt, ihre Sparkassen besser aufzustellen, werden sie auch zukünftig für unser Land unverzichtbar sein.