Protokoll der Sitzung vom 18.02.2004

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 29. Sitzung des Landtages. Die Fraktionen der SPD und PDS haben gemäß Paragraph 72 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung die heutige Dringlichkeitssitzung beantragt. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 29. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 29. Sitzung gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt: Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes, hierzu Wahlnominierung der Landesregierung, Drucksache 4/1011.

Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes

Wahlnominierung der Landesregierung: Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes – Drucksache 4/1011 –

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen eine geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gemäß Artikel 68 Absatz 2 unserer Verfassung werden der Präsident und der Vizepräsident des Landesrechnungshofes mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages für die Dauer von neun Jahren gewählt. Auf Drucksache 4/1011 liegt Ihnen die entsprechende Wahlnominierung der Landesregierung vor.

Wir kommen zur Wahl.

Interfraktionell ist vereinbart worden, die Wahl des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes in einem Wahlgang, jedoch mit zwei getrennten Stimmzetteln durchzuführen. Die für die geheime Abstimmung gültigen weißen und grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt der Stimmzettel in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn ein Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne die Abstimmung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir mit der Wahl beginnen können, muss ich Ihnen noch einen Hinweis geben, denn hier hat es ein Versehen gegeben. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Wahl natürlich für zwölf Jahre erfolgt.

(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU: Bundesrecht bricht Landesrecht und jetzt auch noch die Verfassung.)

Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten jetzt aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 9.30 Uhr __________

Wiederbeginn: 9.38 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt.

Für die Wahl des Präsidenten des Landesrechnungshofes wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren 6 7 Stimmen gültig. Es stimmten 65 Abgeordnete mit Ja, 1 Abgeordneter mit Nein, 1 Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl des Präsidenten des Landesrechnungshofes gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefordert wird, lag demnach bei 45 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Dr. Tilmann Schweisfurth die nach Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

(Beifall bei SPD, CDU und PDS)

Für die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren 67 Stimmen gültig. Es stimmten 62 Abgeordnete mit Ja, 5 mit Nein, keiner enthielt sich der Stimme. Die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefordert wird, lag auch hier bei 45 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Dr. Stefan Rudolph die nach Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

Ich gratuliere im Namen des Hohen Hauses beiden Gewählten.

(Beifall bei SPD, CDU und PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Tagesordnung der 29. Sitzung. Ich berufe die 30. Sitzung des Landtages in fünf Minuten ein. Die Sitzung ist geschlossen.