(Zurufe von Lorenz Caffier, CDU, und Harry Glawe, CDU – Torsten Koplin, PDS: Hören Sie doch mal zu!)
Die Kommunen haben aber durchaus das Recht, andere Lösungen für sich in Anspruch zu nehmen und diese in kommunalen Satzungen festzulegen, dass zum Beispiel in Spitzenzeiten der Betreuungsschlüssel anders sein wird als in Zeiten weniger intensiver Betreuung.
(Zuruf von Lorenz Caffier, CDU – Harry Glawe, CDU: Bei „Wünsch dir was“ sind wir hier nicht, wir sind der Gesetzgeber.)
Kreise und kreisfreie Städte können zudem künftig soziale und sozialräumliche Gegebenheiten bei der Kita-Betreuung berücksichtigen. Sie erhalten hier den Spielraum,
(Angelika Gramkow, PDS: Das ist doch kommunale Selbstverwaltung. – Lorenz Caffier, CDU: Wer ist denn der Gesetzgeber, die Kommunen oder das Land?)
Diese Verantwortung haben die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten bisher in Mecklenburg-Vorpommern allerdings nicht wahrnehmen müssen.
Mit der Regelkostenfinanzierung wurden in einem komplizierten Verfahren, in welches mehr als 100.000 Daten jährlich eingeflossen sind, letztlich die Daten, die Kosten für mehr als 1.000 Kindertageseinrichtungen des Landes, erfasst,
ganz unabhängig davon, wie die konkrete Lage war, ganz gleich, wie groß die Anstrengungen um eine wirtschaftliche Mittelverwendung oder aber auch um ein inhaltliches Konzept waren. Die Mittel der öffentlichen Einrichtungen waren die gleichen. Hinzu kam das Problem der fehlenden Kalkulierbarkeit für die Zukunft. Mit welchen Steigerungen sich die allgemeinen Regelkosten als Mischsatz entwickelten, war für niemanden prognostizierbar. Schließlich wurde auf Durchschnittskosten aller Kitas des Landes abgestellt. Insgesamt war das ein System der falschen Anreize und wurde deshalb immer wieder, wie ja allen bekannt ist, im wahrsten Sinne des Wortes verbal und auch vor Gericht beklagt.
(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD – Harry Glawe, CDU: Das Gesetz ist nie beklagt worden, Frau Ministerin, sondern Ihre Verordnung ist beklagt worden zu den Regelkosten, und nichts anderes! Das Gesetz ist nie beklagt worden.)
Ich begrüße es, dass dieses System jetzt hinter uns bleibt. Wir werden es durch ein System ersetzen, in dem zugunsten der einzelnen Verhandlungspartner vor Ort eine Reihe von Kontrollmechanismen eingebaut ist.
Niemand kann seine Interessen einseitig dem anderen aufdrücken. Gegen die propagierte Explosion der Kosten und damit auch der Elternbeiträge gibt es in diesem System, das Ihnen jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, wirkungsvolle Mechanismen.
(Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist schon alt, ihr Glas Wasser. – Lorenz Caffier, CDU: Jetzt schiebt sie es aufs Wasser. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Wer verhandelt in diesem System mit wem und worüber? Wo stehen die Barrieren, die als Grenze für die Kosten und für die Beiträge gelten? Die Jugendämter haben mit den Kita-Trägern Leistungsverträge abzuschließen. Dabei haben sie die Forderungen und die von den Kita-Trägern vorgelegten Kostenbegründungen kritisch zu überprüfen. Die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind hier beim Abschluss der Leistungsverträge eben vordergründig anzuwenden. Das ist eine Kontrollinstanz allererster Güte.
Das Gesetz wird zum 01.08.2004 in Kraft treten und schon von diesem Zeitpunkt an sind Leistungsverträge möglich. Aber, das war auch die Vorstellung in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag, für die Zeit vom 01.08. bis zum Ende des Jahres besteht durchaus die Möglichkeit, in Anlehnung an den Paragraphen 16 des Gesetzes gegebene Möglichkeiten des Anschlusses von Leistungsverträgen eigener Art zu wählen. Wenn diese Leistungsverträge für eine Übergangszeit auf der Basis der bisherigen Regelkosten abgeschlossen werden, wird das in der Praxis dazu führen, dass dann rechtzeitig, nämlich bis zum Ende des Jahres, alle Vorkehrungen für den Abschluss ganzjähriger Leistungsverträge für das Jahr 2005 möglich sind.
(Harry Glawe, CDU: Ja, und dann geht es ja wieder los. Dann verhandeln wir nächstes Jahr wieder neu. Ist ja lustig! Ich denke, Sie wollten das entbürokratisieren!)
Ich habe gesagt, dass es Regel- und Kontrollmechanismen gibt in diesem neuen Gesetz. Welche sind das? Die erste Barriere gegen eine uferlose Steigerung von KitaBeiträgen ist die kritische Prüfung der eingereichten Kosten durch die Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise auf Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit.
Die zweite Barriere ist die Verpflichtung der Jugendämter, die Leistungsverträge im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden abzuschließen.
Die Gemeinden haben ein vitales Interesse daran, dass es nicht zu einer uferlosen Steigerung der Kosten kommt, denn – und das ist die Barriere drei – Gemeinde und Eltern haben die Kosten an der Kita-Betreuung, die nicht vom Land und von den Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten getragen werden, je zur Hälfte zu tragen.
(Harry Glawe, CDU: Das ist doch keine Barriere! Das ist eine Öffnung zu Lasten von Kommunen und zu Lasten von Eltern! – Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig, was der Kollege Glawe hier sagt.)
Das heißt, dass Eltern höchstens 50 Prozent dieser verbleibenden Kosten zu tragen haben. Sie sind in einem Boot mit der betroffenen Gemeinde und die Gemeinde darf sich nicht zu ihren Lasten von Kosten befreien.
(Lorenz Caffier, CDU: Und wo ist das Land? Das Land macht U-Boot. – Harry Glawe, CDU: Als toter Fisch. – Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU)
Die vierte Barriere, die hier praktisch als Schlüssel eingebaut ist, ist die Möglichkeit der Anrufung einer Schiedsstelle. Kommt ein Leistungsvertrag nicht zustande, so steht als Streitschlichtungsgremium diese zur Verfügung. Die Schiedsstelle ist beim Sozialministerium angesiedelt. Sie ist paritätisch durch die Vertreter von Kindertageseinrichtungen, Spitzenverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten besetzt.
Hier haben wir tatsächlich ein ausgereiftes Instrumentarium für die Umsetzung dieses Entwurfes, dieses Gesetzes, das heute beschlossen werden wird, ausgearbeitet.