Hier haben wir tatsächlich ein ausgereiftes Instrumentarium für die Umsetzung dieses Entwurfes, dieses Gesetzes, das heute beschlossen werden wird, ausgearbeitet.
Fraglich war nun längere Zeit, wie die Landesmittel künftig auf die Kreise und kreisfreien Städte zu verteilen sind.
Es ist bekannt, mit dem Haushalt beschlossen, in diesem Jahr sind das 77,7 Millionen Euro. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollten diese Mittel allein auf der Basis der in den Landkreisen und kreisfreien Städten lebenden Kinder unter elf Jahren verteilt werden. Die kreisfreien Städte haben sich über diesen Verteilungsmaßstab nicht zustimmend geäußert. Ihre Kitas sind im Vergleich zu den Kitas im Lande besser ausgelastet. Ihre Befürchtungen waren, deshalb pro Kita-Platz weniger Zuweisungen vom Land zu erhalten.
Deshalb wurden hier Korrekturen vom Regierungsentwurf zum Parlamentsentwurf vorgenommen. Zukünftig werden die Zuweisungen des Landes je zur Hälfte nach den Kindern unter elf Jahren und der Inanspruchnahme in den Kindertageseinrichtungen verteilt werden. Damit gehen die beiden denkbaren Parameter für die Verteilung der Mittel des Landes beide je zur Hälfte in diese Verteilung ein. Die Landkreise werden in der Regel von dieser neuen Verteilung finanziell profitieren. So erhält der Landkreis Demmin jährlich rund 100.000 Euro für die Kindertagesbetreuung mehr als
zuvor. Die Hansestadt Rostock allerdings wird rund 430.000 Euro weniger als nach dem Regelkostenprinzip an Zuweisungen von Seiten des Landes im kommenden Jahr erhalten. Das macht nach den Berechnungen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle Rostock eine maximale Mehrbelastung von 4,50 Euro pro Kind und Monat aus.
Die Hansestadt wie die anderen kreisfreien Städte werden übrigens davon profitieren, dass das Wahlrecht der Eltern aufgehoben wurde und Kinder aus dem Umland Einrichtungen der Stadt nutzen. Diese Kinder bringen ihren Teil öffentlicher Förderung mit in die Stadt.
Etwa 500 Kinder aus dem Umland besuchen gegenwärtig Kindergärten in der Hansestadt Rostock, und in Greifswald sowie Neubrandenburg ist es ähnlich. Ein ganztags betreutes Kind bringt also den monatlichen Anteil von 105 Euro Landesmitteln mit.
Die kommunalen sowie auch die Gemeindeanteile gehen ja ebenfalls hier noch ein. Das heißt, ein Kindergartenkind erhält 225 Euro an Landes-, Kreis- und Gemeindemitteln, ein Krippenkind 441 Euro eben dieser Mittel, wenn es die Einrichtung in einer Stadt wahrnimmt. Damit kann die Auslastung der in der Stadt vorhandenen Kitas steigen. Es gibt positive Struktureffekte, die sich auch auf die Beiträge der Eltern auswirken werden.
(Harry Glawe, CDU: Sie spielen Oberzentren und ländliche Räume gegeneinander aus. Das ist Ihre Politik, die Sie da betreiben! Das kann doch wohl nicht wahr sein!)
(Eckhardt Rehberg, CDU: Also bestätigt sich doch, dass die ländlichen Flächen leergefegt werden und die Kitas zumachen können. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die letzten Tage haben eine sehr heftige Diskussion über die Kita-Finanzierung
vor allen Dingen in Städten und hier insbesondere in Rostock gebracht. Lassen Sie mich vorwegsagen: Dieses Gesetz mit seinen Regelungen …
(Eckhardt Rehberg, CDU: Die Fläche wird leergefegt. Das interessiert überhaupt nicht, ob es dann noch Kindergärten gibt. – Torsten Koplin, PDS: Das stimmt nicht.)
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben 42 Minuten Redezeit, die vereinbart wurde im Ältestenrat. Ich bitte, die Redezeit dafür zu nutzen, Ihre Argumente hier vorzutragen
Dieses Gesetz mit seinen Regelungen ist nicht der Grund für die Diskussion. Dieses Gesetz wird von interessierter Seite zum Anlass genommen, eine solche Diskussion vom Zaune zu brechen. Seit vor circa zwei Wochen der Abgeordnete Herr Glawe Zahlen zur Beitragsentwicklung der Elternbeiträge in Rostock in die Öffentlichkeit geworfen, man möchte sagen, geradezu in die Öffentlichkeit jongliert hat,
(Harry Glawe, CDU: Frau Ministerin, ich habe nur das gemacht, was schon jeder weiß, was in jeder Kita nachzulesen ist. – Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)
Mein Staatssekretär und ich, meine Mitarbeiter haben die veröffentlichten Zahlen mit den Vertretern der Stadt geprüft.
Wir konnten in der ersten Prüfung feststellen, dass die Stadt Rostock Kosten für die integrative Betreuung in Höhe von 3,1 Millionen Euro, die ja das Land erstattet, aber auch Investitionskosten in Höhe von 1 Million Euro als einmalige Jahresbelastung den Eltern in Rechnung gestellt hat. Ich habe das umgehend öffentlich gemacht und ich konnte gestern nach einer erneuten Besprechung feststellen, dass die Stadt genau diese Zahlen inzwischen korrigiert hat. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dennoch noch einmal gemeinsam mit dem Jugendamt der Hansestadt die Zahlen geprüft und genauestens unter die Lupe genommen.
Drei wesentliche Ergebnisse dieser Besprechung, die ich ebenfalls heute hier darlegen möchte, zeigen, welche Fehler auch nach Bereinigung der eben genannten Kriterien, integrative Förderung und Investition, also auch nach Bereinigung dieser Angaben bei der Berechnung der Investitionen und der Zuordnung der Kosten für die integrativ betreuten Kinder, in den Zahlen, wie ich sie eben nannte, gemacht wurden.
Die Hansestadt hat Trägerangaben über Kosten ohne Prüfung auf Notwendigkeit und Angemessenheit in ihre Betrachtungen übernommen.
Der Maßstab für die Kostenbetrachtung ist allen spätestens seit den OVG-Urteilen zu den Regelkosten bekannt.
(Harry Glawe, CDU: Integrative Plätze sind andere Plätze, werden anders verhandelt. – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)
Herr Glawe, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf wegen andauernder Störung des Redners gemäß Paragraph 98 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung.