Außerdem sind Planungen beziehungsweise konkrete Vereinbarungen getroffen für Anlagen für die thermische Abfallbehandlung, für die Behandlung der heizwertreichen Fraktion. Mit dem Beginn der Errichtung der thermischen Verwertungsanlage in Ludwigslust im Oktober 2003, der MBA in Rosenow im Februar 2004, der am 30. März erteilten Genehmigung für den Standort Stralsund, dem vorliegenden Änderungsantrag für den Standort Rostock sowie dem fortgeschrittenen Genehmigungsverfahren an dem Standort Ihlenberg sind die Voraussetzungen geschaffen, die Entsorgungssicherheit für Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2005 zu gewährleisten.
Kann sich bis zum 1. Juni 2005 ein Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt keiner Vorbehandlungsanlage bedienen, weil beispielsweise durch zeitliche Verzögerung im Vergabeverfahren nicht fristgemäß eine Abfallbehandlung sichergestellt werden kann – Sie haben das Problem benannt –, wird die Fachaufsicht, also das zuständige Umweltministerium, zumindest zeitweise gezwungen sein, die Abfälle des betreffenden öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers einer Abfallbehandlungsanlage in Mecklenburg-Vorpommern zuzuweisen. Dieses ist allen bekannt. Ich habe dieses auch bei vielen Gelegenheiten deutlich gemacht und darüber sind sich auch alle im Klaren.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in ihren Vergabeverfahren Abnahmeerklärungen gefordert, die die Verwertung der heizwertreichen Fraktion, der so genannten hochkalorischen Fraktion, sicherstellt. Durch die Abfallwirtschaftsplan-Verbindlichkeitslandesverordnung sollte und konnte für die Verwertung der heizwertreichen Fraktion keine territoriale Einschränkung erfolgen, so dass diese nicht in Mecklenburg-Vorpommern andienungspflichtig ist. Das hätte andernfalls in diesem Falle gegen Bundesrecht verstoßen. Dennoch arbeiten wir intensiv darauf hin, die Wertschöpfung dieser Abfallfraktion im Land zu belassen. Für die Verwertung der heizwertreichen Fraktion in unserem Land können die thermischen Behandlungsanlagen in Ludwigslust und später in Rostock genutzt werden.
In Stavenhagen ist der Planungsstand zur Errichtung eines Heizkraftwerkes unter Nutzung der hochkalorischen Fraktion fortgeschritten. Mit einer Kapazität von circa 90.000 Tonnen pro Jahr heizwertreicher Fraktion ist mit dieser Anlage die Entsorgung beziehungsweise Verwertung der in der MBA Rosenow anfallenden Mengen an hochkalorischer Fraktion gesichert und für weitere Anlagen eine Verwertungsoption eröffnet. Am Standort Hagenow laufen gegenwärtig Gespräche mit einem Milchverarbeitungsbetrieb mit der Zielstellung, die Anlage durch ein mit heizwertreicher Fraktion betriebenes Kraftwerk in der Kapazität von 50.000 Tonnen zu ergänzen. Wie Sie wissen, braucht auch die Kartoffelveredlung in Hagenow
Auch für die Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle aus den Behandlungsverfahren ist der Auftragnehmer verantwortlich. Das heißt, er hat einen Nachweis im Vergabeverfahren zu erbringen. Aber Deponiekapazitäten nach dem Stand der Technik zur Aufnahme der Restabfälle zur Beseitigung aus den mechanisch-biologischen Vorbereitungsanlagen sind in Mecklenburg-Vorpommern genügend vorhanden.
Trotz guter Fortschritte beim Stand der Ausschreibungsverfahren und der Vergabe der Leistung ist die Frist bis zum 1. Juni 2005 für die weitere Umsetzung der Planungen durch die Auftragnehmer knapp bemessen, da noch Zeit für das Genehmigungsverfahren, den Bau der Anlagen und den Probebetrieb vorgesehen werden muss.
Bei den vergebenen Verfahren haben die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger sich bezüglich der gesetzlich vorgegebenen umweltgerechten Abfallbeseitigung ab 1. Juni 2005 gegenüber den Auftragnehmern abgesichert.
Für den Fall der nicht termingerechten Abfallvorbehandlung muss der Auftragnehmer eine Zwischenlösung anbieten, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist. Hierfür käme erforderlichenfalls eine zeitlich befristete Zwischenlagerung in Frage. In diesen so genannten Kurzzeitlagern, die aber auf jeden Fall einer abfallrechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, darf allerdings unvorbehandelter Hausmüll nur bis zu einem Jahr zwischengelagert werden. Im Anschluss an die Lagerung erfolgt dann die Vorbehandlung als erster Schritt im Sinne einer Beseitigung des Abfalls. So können gegebenenfalls fehlende Kapazitäten durch verzögerte Ausschreibungen mittels höherer Auslastung der dann existierenden Anlagen ausgeglichen werden. Notfalls kann die Mitbenutzung durch die zuständige Behörde angeordnet werden.
Zur Einhaltung des Termins bei der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung besteht im Rahmen der Entsorgungspartnerschaft Mecklenburg-Vorpommern ein enger Kontakt zwischen dem Umweltministerium, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der Entsorgungswirtschaft. In verschiedenen Fällen habe ich mich persönlich eingeschaltet, um im Interesse unseres Landes eine effektive, kostengünstige und nachhaltige Entsorgungsstruktur zu etablieren. Ich verweise aber in diesem Zusammenhang darauf, dass die Verantwortung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern liegt. Und sie legen großen Wert darauf, dass man ihre Kompetenzen nicht in Frage stellt.
Leider gibt es aber noch weiße Flecken in der Entsorgungslandschaft Mecklenburg-Vorpommern. Die Landkreise Güstrow, Nordvorpommern und Bad Doberan sind aufgrund der Insolvenz der Umweltschutz Nord Kompost Systeme GmbH und Co. – kurz gesagt, U-Nord – gezwungen, ihre Ausschreibungen zu wiederholen. Die Hansestadt Greifswald und der Landkreis Ostvorpommern haben gerade ihre gemeinsame Ausschreibung aufgehoben, um auf getrenntem Wege ein wirtschaftliches Angebot einzuholen beziehungsweise durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag zu vereinbaren. Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, sogar erst im Herbst 2004 ihre Leistungen auszuschreiben. Ich habe die Stadt wiederholt auf die Konsequenzen hingewiesen. Aber ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen, auch der Siedlungsab
fall von Schwerin wird in Mecklenburg-Vorpommern vorbehandelt und gelagert. Es gibt keine anderen Absichten und es wird auch nichts anderes zugelassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, gerne gehe ich, wie im CDU-Antrag gewünscht, näher auf die wirtschaftliche Situation der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft IAG ein. Im Umweltausschuss dieses Hauses berichte ich regelmäßig über dieses Thema, zuletzt war dies am 1. Oktober des vergangenen Jahres der Fall.
Ich darf das Ergebnis des heutigen Berichtes vorwegnehmen: Die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der IAG verläuft zufrieden stellend und stabil. Die Ertragsund Vermögenslage ist bei aller gebotenen Vorsicht durchaus als gut zu bezeichnen. Die meisten von Ihnen werden wissen, dass dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. Die Ausgründung der privaten Betreibergesellschaft DMG, die neben der IAG als zweite Gesellschaft am Standort agierte, hat sich als Fehler erwiesen. Die Entscheidung der ersten Landesregierung war ein Musterbeispiel dafür, wie eine Privatisierung nicht erfolgen sollte. Sie hat die Landesgesellschaft IAG letztendlich viel Geld gekostet. Im Jahre 2002 ist dieser Fehler endgültig korrigiert und die DMG mit der IAG verschmolzen worden. Da die IAG zuvor die Geschäftsanteile der DMG erwerben musste, war im Jahresabschluss des Jahres 2002 ein bilanzieller Verschmelzungsverlust von knapp 3 Millionen Euro auszuweisen. Darüber habe ich im Umweltausschuss auch berichtet. Aufgrund dieses einmaligen Sondereinflusses hat die IAG im Jahr 2002 einen Verlust von 400.000 Euro erwirtschaftet.
Von dieser Maßnahme abgesehen, hat sich die IAG bis zum heutigen Tage auf dem, wie wir wissen, hart umkämpften Abfallmarkt mit durchweg positiven Geschäftszahlen behaupten können. Im Jahr 2003 ist bei Umsatzerlösen von 29 Millionen Euro nach Rückstellungen und Steuern ein Jahresüberschuss von 2,8 Millionen Euro erwirtschaftet worden. Den Rückstellungen für die Kultivierung, Rekultivierung und Nachsorge der Deponie sind 10,4 Millionen Euro zugeführt worden. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen technischen Rückstellungsgutachten und ist in voller Höhe aus den Umsatzerlösen verdient. Die Liquidität des Unternehmens hat sich damit im Jahre 2003 um 13,2 Millionen Euro auf insgesamt 160 Millionen Euro erhöht. Die noch verbleibende Rückstellungsverpflichtung der IAG für die Rekultivierung und die Nachsorge der Deponie liegt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2003 in etwa der gleichen Höhe.
Damit sind die Rückstellungen praktisch in voller Höhe durch die Finanzmittel gedeckt. Mit anderen Worten, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Liquidität reicht nach derzeitiger Bilanzlage aus, um die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie aus eigener Kraft zu finanzieren. Damit kann die IAG bei weiterem planmäßigen Verlauf das gesetzte Ziel erreichen und auch nach InKraft-Treten des Vorbehandlungsgebotes Mitte kommenden Jahres die künftigen Aufwendungen für die Stilllegung und Nachsorge der verfüllten Deponieabschnitte erwirtschafteten, und zwar aus eigener Kraft ohne – ich betone, ohne – staatliche Förderung, wie das immer wieder an die Wand gemalt wird. Dafür gibt es überhaupt keine Grundlage, eine solche Vermutung abzuleiten. Die Jahresabschlüsse der IAG sind vom Abschlussprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und werden in Kürze im Amtsblatt des Landes Mecklen
burg-Vorpommern veröffentlicht. Der Altteil der Deponie von rund 55 Hektar wird planmäßig im Jahre 2005 stillgelegt. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag für die Entwicklung dieses Standortes zur Reduzierung der Belastung geleistet.
In die Rekultivierung und Nachsorge dieser Fläche ist bis heute ein Betrag von 20 Millionen Euro investiert worden. Die neuen Deponieflächen innerhalb der Ringstraße der Deponie sind genehmigt und werden nach anfallender Menge abschnittsweise verfüllt. In diesem Jahr werden weitere Investitionen in die Sicherheit und den Umweltschutz des Standortes hineingegeben. Es werden solche Investitionen ausgelöst und sie werden zur Erweiterung der Gasverwertung durch die Errichtung einer dritten Stufe des Blockheizkraftwerkes und zur Reduzierung der Luftemissionen der Sickerwasserbecken in einem Gesamtvolumen von rund 6 Millionen Euro genutzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Für die ab Mitte kommenden Jahres vorgeschriebene Vorbehandlung von Siedlungsabfällen hat die IAG bekanntermaßen gemeinsam mit der Firma Rethmann die Tochtergesellschaft RABA Ihlenberg GmbH gegründet. Es soll eine mechanisch-biologische Behandlungsanlage am Standort Ihlenberg errichtet und betrieben werden. Das Genehmigungsverfahren läuft, mit der Erteilung der Genehmigung kann im Juni dieses Jahres gerechnet werden. Die RABA hat die Ausschreibungen des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar gewonnen, die Ausschreibung der Landeshauptstadt Schwerin steht noch bevor.
Aufgrund der Insolvenz der Firma Umweltschutz Nord werden die Mengen der Kreise Bad Doberan, Güstrow und Nordvorpommern neu ausgeschrieben, hier liegen die Akquisitionschancen für die IAG und für die RABA. Die endgültige Entscheidung treffen die Aufsichtsgremien der IAG voraussichtlich noch vor der Sommerpause. Die Anlage wird nicht zum Juni 2005 in Betrieb genommen werden können, aber es sollen und können Abfälle, die noch nicht vorbehandelt sind, auf der Deponie zwischengelagert werden. Die IAG und die RABA prüfen weiterhin den strategischen Erwerb von Beteiligungen an thermischen Verwertungsanlagen im Lande, um sich kostengünstig Verwertungsmöglichkeiten für die hochkalorische Reststofffraktion der MBA zu sichern.
Als Umweltminister unterstütze ich eine MBA am Ihlenberg. Sie reduziert übrigens die Belastung und erhöht sie nicht, wie die Bürgerinitiativen das darstellen. Sie muss sich aber auch aufgrund der in den Ausschreibungen gewonnenen Mengen und nach Prüfung durch die Aufsichtsgremien rechnen.
Ganz deutlich darf ich sagen: Risiken für den Landeshaushalt sind nicht erkennbar. Die IAG erwirtschaftet aus den Deponieumsätzen die für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie notwendigen Finanzmittel. Mit der Stilllegung des Altteils und der Vollendung im Jahr 2005 ist die IAG ein weites Stück vorangekommen. Es sind darüber hinaus Mittel vorhanden, um die weitere Sicherheit und den Umweltschutz des Standortes voranzubringen.
Geschäftsführung und Mitarbeiter der IAG sind, meine ich zumindest, auf einem guten Wege und verdienen die Unterstützung und vielleicht, wenn man sich überwinden kann, auch ein wenig Dank aller Fraktionen dieses Hauses, und zwar gerade angesichts der Fehlentscheidungen in der Vergangenheit.
Ich darf zum Schluss Folgendes feststellen: Im Gegensatz zu Ihrer Darstellung, Herr Kokert, ist alles auf gutem Wege. Es sind noch einige Entscheidungen zu treffen, aber dafür sind die Kommunen zuständig. Das Land nimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten Einfluss. Und seien Sie versichert, der Abfall aus Mecklenburg-Vorpommern wird in diesem Lande entsorgt, weil er Arbeitsplätze bringt, weil er Steuern bringt und weil er auch dem Umweltschutz in diesem Lande nützt. Andere Darstellungen sind keinesfalls gerechtfertigt. Ich kenne sie zumindest nicht aus den Reihen der Abfallwirtschaftsbetriebe dieses Landes und auch nicht aus den Kommunen.
Und was die Gebühren betrifft, darüber haben wir in diesem Hause schon oft gesprochen. Selbstverständlich erfordert die Abfallvorbehandlung höhere Kosten. Ich will aber in Erinnerung bringen, dass in Ludwigslust in der vergangenen Woche festgestellt wurde, dass es keine Gebührenerhöhung gibt und auch andere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sagen, dass die Gebührenwelle noch zu beurteilen ist. Es hat Vor- und Nachteile. Auf jeden Fall ist eines klar: Die Nichtvorbehandlung von Abfällen ist eine größere Belastung für die Gesellschaft und letztendlich auch für die Bürger.
Deswegen ist diese Vorbehandlung, die vorgeschrieben wurde, geltendes Recht, dem wir uns nicht entziehen können. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Vincent Kokert, CDU: Dann sind wir uns ja einig.)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borchert von der SPD-Fraktion. Kein Redebeitrag, zurückgezogen, dann Frau Schwebs von der PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag gibt es eigentlich nur wenig zu sagen. Irgendwie erinnert er mich an die Rudi-Carell-Show aus vergangenen Zeiten.
Gestern noch im Ausschuss und heute schon auf der Showbühne des Landtages. So kommt es mir mit dem Prozedere zu diesem Antrag vor.
Erst im Oktober des letzten Jahres berichtete das Umweltministerium zu der genau gleichen Problematik im Umweltausschuss, auf Antrag der CDU übrigens. Wir hatten eine ausgiebige Debatte dazu und der Minister hat die Fragen der Opposition ausführlich beantwortet, jedenfalls solange die Opposition noch Fragen hatte. Entweder haben die Kollegen der CDU in ihrer Fraktion kein Recht, über Informationen zu berichten, die sie in den Ausschüssen erhalten, oder es wird hier versucht, das Parlament unnötig zu beschäftigen.
Das wäre auch nicht das erste Mal, dass hier so etwas initiiert wird, Herr Kokert, denn in dieses Spielchen passt natürlich die Tatsache,
(Gabriele Schulz, PDS: Sieh da, die Bilder gleichen sich. – Heinz Müller, SPD: The same procedere as last year!)
Herr Kokert, was alles passiert ist, das hat der Minister Ihnen gerade erzählt. Wahrscheinlich haben Sie auch hier nicht zugehört. Sie und die ganze CDU tun nach außen hin geradeso, als ob sich auf diesem Gebiet nichts bewegen würde.
Die realen Fortschritte in Ludwigslust, in Rostock, in Stavenhagen, bei der OVVD, der Minister hat alle die Standorte hier aufgezählt, werden ebenso wenig zur Kenntnis genommen wie die Entscheidungsprozesse der Landkreise vor Ort. Ein Beispiel ist der Landkreis Bad Doberan, wo ich im Kreistag bin. Der zuständige Ausschuss und der Kreisausschuss haben schon vor Monaten über die Insolvenz des Investors und die Folgen für die Kreise Bad Doberan, Güstrow und Nordvorpommern debattiert und sie haben beschlossen, eine Neuausschreibung vorzunehmen. Und seltsamerweise besteht bei den verantwortlichen Kommunalpolitikern der betroffenen Kreise fraktionsübergreifend die Auffassung, dass, wenn diese Ausschreibung bis April realisiert wird, die Entsorgungssicherheit im Landkreis zukünftig gewährleistet ist, auch die Gebühren stabil bleiben werden, und zwar trotz der Zwischenlagerung, die von den kommunalen Vertretern kalkuliert und akzeptiert wird. Hier hilft es auch nicht, wenn Sie Ungemach an die Wand malen, denn die Kommunen und die Landkreise stehen in der Verantwortung für die Entsorgungssicherheit. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich sehr optimistisch, dass ab dem 1. Juni des kommenden Jahres die Entsorgungssicherheit landesweit kein Problem sein wird.
Zum letzten Punkt Ihres Antrages, zur IAG, obwohl der Minister sehr ausführlich darüber berichtet hat und auch die Berichte öffentlich einzusehen sind. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Es gibt Dinge, die sollte man besser in geschlossenen Sitzungen behandeln, jedenfalls so lange bis aus den ungebrüteten Eiern halbwegs gesunde Küken geschlüpft sind, und sie nicht vorher schon krankreden.