(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der macht dahinten, was er will. Das ist ja unglaublich! – Glocke der Vizepräsidentin)
Und dann sprach Herr Renz das Thema der Rechtsverordnung an. Das Gesetz tritt zum 01.08. in Kraft. Es gibt Übergangsfristen und jeder örtliche Jugendhilfeträger weiß, dass er sich letztendlich damit Zeit lassen kann. Ich verstehe es nicht, Sie lesen doch sonst immer so intensiv Zeitung. Frau Gramkow hat sich zu dem Thema geäußert, die Ministerin hat sich zu dem Thema geäußert und darauf hingewiesen. Herr Renz kommt heute und käst das in dieser Breite hier aus. Das ist für mich nicht nachzuvollziehen.
Ja, Herrn Liskow. Der war auch eingeladen, der kam aber erst gar nicht. Den haben wir da nicht gesehen.
Und die spannende Frage ist: Wie wird sich die Hansestadt Greifswald perspektivisch zu dem Thema verhalten?
Wird die Hansestadt Greifswald auch weiterhin diese 3,6 Millionen Euro zusätzlich im System halten oder wird sie zur Entscheidung kommen, dass letztendlich damit die Eltern belastet werden? Im Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Greifswald hat man sich erklärt und möchte, dass die Eltern nicht belastet werden.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Aus unternehme- rischer Sicht ist das bestimmt anders. – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
Ja, ja, Schwerin leistet sich da auch noch etwas. Also, wenn es nach mir geht, ich bin ja auch stadtpolitisch aktiv, dann wird das hier auch so bleiben.
Sie müssen nicht alles übernehmen, was Ihnen Ihr Kollege Jäger sagt. Da müssen Sie schon mal gucken, wie es vor Ort aussieht.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Wo sind Sie denn? – Eckhardt Rehberg, CDU: Sie müssen sich dem Bürger stellen!)
Ich möchte jetzt noch gerne etwas zu dem Vereinbarungsverfahren sagen, denn dieses KiföG sieht ja ein bestimmtes Vereinbarungsverfahren vor. Wie kommt man also zu Leistungsverträgen? Da gibt es ein altbewährtes Verfahren, das ist so ein Verfahren gemäß der Paragraphen 78 b fortfolgende KJHG. Das wird von den örtlichen Jugendhilfeträgern seit vielen Jahren im Bereich der Hilfe zur Erziehung praktiziert, damit haben sie keine Mühe. Und zu sagen, Herr Renz, die sind alle völlig überfordert, die wissen nicht, wie es geht, das stimmt ganz einfach nicht. Auch in diesem Kreis weiß man, wie Vereinbarungen in diese Richtung zu schließen sind. Das weiß man einfach!
Und dieses Verfahren, das wird begrüßt. Es wird sowohl von den freien gemeinnützigen Trägern – da weiß ich das, da habe ich Gespräche geführt – als auch von den örtlichen Jugendhilfeträgern begrüßt.
Ich habe hier in Schwerin ein entsprechendes Gespräch gehabt. Dort sagte man Folgendes: Wir begrüßen dieses Vereinbarungsverfahren gemäß Paragraph 78 b fortfolgende KJHG, weil es zu mehr Transparenz führt. Derjenige, der etwas will, der muss die Fakten und Daten auf den Tisch legen und sagen: So sieht es aus, das will ich vereinbaren.
Ich möchte an dieser Stelle noch einen Hinweis loswerden. Es gibt zu dieser Vereinbarungsregelung eine Rahmenvereinbarung zwischen der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf der einen Seite und auf der anderen Seite den kommunalen Spitzenverbänden, wie solche Vereinbarungen gemäß des KJHG abzuschließen sind.
Und abschließend, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen nicht ersparen, Sie noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, um was es eigentlich bei unserem Kindertagesstättenförderungsgesetz in erster Linie geht. Wir haben