Jörg Heydorn

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten!
Frau Ministerin, ich muss Sie korrigieren, denn der Antrag legt hier keine Grundlage. Die Grundlage für das, was kommt, steht im Gesetz.
Und ich sage an dieser Stelle ganz ehrlich, als uns der Antrag vorgelegt wurde, haben wir uns schon ein bisschen gefragt,
was damit beabsichtigt wird.
Die gesetzliche Grundlage ist geschaffen worden und zum 01.01.2008 ist das persönliche Budget umzusetzen, das besagt Paragraf 17 Absatz 2 SGB XI. Wir haben uns mit dem Antrag etwas näher beschäftigt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass man dem zustimmen sollte.
An dieser Stelle möchte ich einfach noch einmal darauf eingehen, welche fortschrittliche Sozialpolitik mit dem SGB IX durch Rot-Grün auf der Bundesebene umgesetzt worden ist. Also hier ist nur ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik vorgenommen worden, der, denke ich, in der Öffentlichkeit noch gar nicht so richtig wahrgenommen worden ist.
Der ist noch gar nicht so richtig wahrgenommen worden und der hat im Grunde für die betroffenen Menschen in erheblichem Umfang mit Verbesserungen zu tun.
Ich denke, man kann das an dieser Stelle tun, man muss das würdigen, man muss darauf aufmerksam machen.
Ab dem 01.01.2008 kommen auch in MecklenburgVorpommern Veränderungen in der Behindertenhilfe auf uns zu, die, denke ich, das System ziemlich umkrempeln werden. Und Herr Koplin hat gerade schon darauf hingewiesen, dass der Sozialausschuss eine Fahrt nach Rheinland-Pfalz gemacht hat, um in Rheinland-Pfalz auch mal über das Thema „Persönliches Budget“ zu reden. In Rheinland-Pfalz ist bekanntermaßen die SPD in Regierungsverantwortung. Die Sozialministerin heißt Malu Dreyer und die macht das ganz hervorragend. „Persönliches Budget“ läuft modellhaft in Rheinland-Pfalz seit 1998. Seit Mitte 2004 ist das persönliche Budget in Rheinland-Pfalz fl ächendeckend eingeführt worden. Anfang 2004 nahmen in Rheinland-Pfalz 771 Bezieher am persönlichen Budget teil. Davon waren 52,5 Prozent psychisch, 27,6 Prozent geistig und 17,9 Prozent körperlich behindert. Rheinland-Pfalz hat die fl ächendeckende Umsetzung bereits heute.
Es ist hier von dem Kollegen Koplin schon sehr gut dargelegt worden, worum es eigentlich geht bei dem persönlichen Budget. Das persönliche Budget verfolgt mehrere Ziele. Es geht auf der einen Seite darum, die Autonomie und Selbstbestimmung der Betroffenen zu verbessern. Der von Ihnen erwähnte Matthias Vernaldi, den habe ich mal persönlich in einem Vortrag erlebt, sagte, dass er selbst entscheiden möchte, wen er an seinen Körper heranlässt, dass es für ihn eine Vertrauensgeschichte ist und er beispielsweise auch selbst darüber entscheiden möchte, ob er morgens um halb vier sich auf den Weg macht irgendwo ins Grüne, um großen Brachvögeln zuzuhören. Ich denke, die Dinge werden dadurch
zum Ausdruck gebracht. Der nimmt heute schon an einem derartigen Modellprojekt teil. Das sind immer so Dinge, die hier auf breiter Basis kommen werden.
Aber Autonomie und Selbstbestimmung sind nur ein Bereich. Es geht bei der Einführung des persönlichen Budgets auch um eine höhere Effi zienz in der Leistungserbringung, dass man den Menschen die Verantwortung für das Geld gibt, die dann ihren Hilfebedarf selbst bestimmen und selbst realisieren können, selbst aushandeln können mit Leistungsanbietern. Deswegen sind nicht alle Leistungsanbieter begeistert bei dem Thema „Persönliches Budget“. Und man verbindet damit auch die Hoffnung von Kosteneinsparungen.
Das sind die Dinge, die der Gesetzgeber damit im Auge gehabt hat. Insgesamt, sage ich mal, dient der Antrag dazu, auf das Thema aufmerksam zu machen.
Er geht also immer in die richtige Richtung und ich bitte darum, dass wir ihm heute hier unsere Zustimmung erteilen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Lieber Herr Glawe, ich schätze Sie ja sonst sehr,
aber das, was Sie hier gerade ausgeführt haben, hat mit dem Thema Altenhilfeplanung nicht so wahnsinnig viel zu tun. Ich war auf kommunaler Ebene einmal für Altenhilfeplanung verantwortlich zu einer Zeit, als man damit noch, ich sage mal, durchschlagende Wirkung erzielen konnte, weil die Finanzierung daran gekoppelt war. Heute haben wir leider etwas andere Verhältnisse. Man könnte sagen: Plant mal ruhig! Im Grunde genommen macht sowieso jeder, was er will.
Wir haben mit Inkrafttreten des Pfl egeversicherungsgesetzes eine Situation, dass diejenigen, die Einrichtungen betreiben wollen, nicht mehr davon abhängig sind, ob sie in irgendeiner Altenhilfeplanung aufgenommen wurden, sondern sie müssen fachliche Voraussetzungen erfüllen und können dann einen Versorgungsvertrag abschließen. Das heißt, es kann sie keiner mehr daran hindern. Als Beispiel kann man sich hier Schwerin angucken. Hier schießen quasi die stationären Pfl egeeinrichtungen wie die Pilze aus der Erde, könnte man fast sagen. Im letzten Jahr sind zwei oder drei an das Netz gegangen. In diesem Jahr werden zwei oder drei neu gebaut, ohne dass die Kommune als Träger der Altenhilfe hier in irgendeiner Form Einfl uss darauf nehmen könnte. Das ist im Grunde genommen passé. Gleiches gilt auch für ambulante Pfl egedienste. Derjenige, der einen ambulanten Pfl egedienst eröffnen will, ist heute nicht mehr in der Situation, dass er sich beim Sozialträger deswegen melden muss, sondern er wendet sich an die Pfl egekasse, muss die qualitativen Voraussetzungen nachweisen, und damit ist im Grunde genommen dann die Sache auch geregelt. Wenn er die erfüllt, dann wird ein Versorgungsvertrag gemacht.
Also das ist die eine Seite der Medaille, dass man heute mit dem Bereich einfach im Wettbewerb ist, und die andere Seite der Medaille, Herr Glawe, ist, es geht hier, wenn ich Ihren Antrag richtig verstanden habe, um das Thema Forcierung der Ambulantisierung. Für den ambulanten Bereich ist das Land nicht verantwortlich, sondern der ambulante Bereich gehört planungsmäßig in die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger und ist damit der Landesebene entzogen.
(Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Aber, Herr Glawe, ich will Ihnen eine Möglichkeit aufzeigen – Sie haben gleich noch Gelegenheit, darauf einzugehen –, wo wir die Möglichkeit gehabt hätten, wirklich aktiv auf das Thema Ambulantisierung Einfl uss nehmen zu können.
Und zwar ist mir Folgendes passiert: Am Rande des Hauptstadtkongresses in Berlin habe ich mit jemandem gesprochen, der mir Folgendes erzählte. Er kam aus Niedersachsen und sagte, unsere Sozialamtsleiterin hier im Kreis ist jetzt dabei, das Thema Heimabwehr zu organisieren. Für jeden, der jetzt in eine stationäre Pfl e
geeinrichtung aufgenommen werden soll, werden Überprüfungen eingezogen, ob denn wirklich die stationäre Aufnahme in die Einrichtung notwendig ist. Das passiert in Niedersachsen. In Niedersachen gibt es auch ein Sozial hilfefi nanzierungsgesetz. Nur das sieht ein bisschen anders aus als das unsrige. Da gibt es auf der örtlichen Ebene ein Interesse daran, dass eine Aufnahme in stationären Einrichtungen nicht stattfi ndet.
Schauen wir uns die Situation bei uns in MecklenburgVorpommern einmal an. Unser Sozialhilfefi nanzierungsgesetz, das wir jetzt erst novelliert haben, führt nicht dazu, dass der Ambulantisierung, dem Vorrang der ambulanten Hilfe, Rechnung getragen wird. Das führt signifi kant nicht dazu. Ein Beispiel aus Schwerin ist jetzt auch durch die Zeitung gegangen, da gab es einen Träger, der eine ambulante Einrichtung für Wohngruppen von Menschen mit Demenz gebaut hatte. Der örtliche Sozialhilfeträger weigerte sich nachhaltig, das zu bezahlen. Das hat etwas mit unserem Sozialhilfefi nanzierungsgesetz zu tun, Herr Glawe. Und ich kann mich erinnern, dass gerade Ihre Fraktion es gewesen ist, die in der Diskussion um das Sozialhilfefi nanzierungsgesetz das Thema „Orientierung an den Ist-Kosten“ am meisten hochgehalten hat. Sie als die Kommunalpartei haben gesagt: Ist-Kosten sind für uns das Leitmaß aller Dinge. Und das führt dazu, dass das Thema Ambulantisierung und Ausdifferenzierung eben nicht in dem Maße passiert, wie es eigentlich passieren könnte und wie es offenbar in anderen Bundesländern auch möglich ist.
Und wenn wir uns unser Landespfl egegesetz einmal ansehen, Herr Glawe, gibt es heute in diesem Landespfl egegesetz schon die Möglichkeit, Modellvorhaben zu fi nanzieren, sowohl im investiven als auch im Betriebsbereich, aber bei laufendem Aufwand. Also wenn Sie die Einrichtungen kennen, dann können Sie die, die modellhaft etwas implementieren wollen, darauf hinweisen, dass unser Landespfl egegesetz heute diese Möglichkeiten schon bietet.
Also wenn Sie die Einrichtungen kennen, dann können Sie die, die modellhaft etwas implementieren wollen, darauf hinweisen, dass unser Landespfl egegesetz heute diese Möglichkeiten schon bietet.
Unser Landespfl egegesetz, Herr Glawe, ist damals in der Diskussion auch stark von Ihnen kritisiert worden. Es verpfl ichtet einzelne unterschiedliche Versorgungsbereiche zur Zusammenarbeit. Krankenhäuser beispielsweise und die Kranken- und Pfl egekassen sind auf der Grundlage unseres Landespfl egegesetzes verpfl ichtet zusammenzuarbeiten, müssen sich also abstimmen und koordinieren, um dem Interesse der Pfl egebedürftigen Rechnung zu tragen. Dieses Projekt ist überregional positiv zur Kenntnis genommen worden. Das ist auch in unterschiedlichen Fachzeitschriften publiziert worden, das können Sie sich mal ansehen, Herr Glawe. Das ist eine Geschichte, die gut und richtig war, an der Sie sich damals aber nicht beteiligt haben.
Ja. Das Gesetz haben Sie auch abgelehnt, Herr Glawe.
Das weiß ich aber noch ganz genau.
Wenn wir uns das Thema Koordination und Zusammenarbeit ansehen, Herr Glawe, dann gibt es schon an der einen oder anderen Stelle Pfl egekonferenzen,
die solche Dinge besprechen. Wir haben diese Pfl egekonferenzen auf der Landesebene – ich glaube, bei der letzten waren Sie auch zugegen –, wo solche Sachen erörtert werden und wo solche Absprachen getroffen werden. Solche Pfl egekonferenzen haben wir aber auch auf der örtlichen Ebene. Auch die Kreise und kreisfreien Städte sind durchaus dazu berechtigt und wenn sie klug sind, dann richten sie solche Pfl egekonferenzen ein. Zwingen können wir sie nicht.
Also noch einmal: Das Instrument der Altenhilfeplanung ist heute nicht mehr hinreichend, um die Dinge zu lösen, die Sie eigentlich wollen. Das, was Sie vorgetragen haben, ist sinnvoll und richtig, aber mit Altenhilfeplanung nicht mehr zu erreichen.
Ich würde Ihnen empfehlen, gucken Sie mal nach Nordrhein-Westfalen, da sind Sie jetzt an der Regierung,
aber da haben Sie auch nicht richtig viel zu tun, das hat die Vorgängerregierung initiiert. Da ist, ich glaube, in der letzten Legislatur eine Enquetekommisson zum Thema „Situation und Zukunft der Pfl ege“ initiiert worden.
Und die haben eine hervorragende Arbeit vorgelegt. Vielleicht wäre das auch mal …
Herr Glawe, vielleicht wäre das auch ein Hinweis für Aktivitäten in der nächsten Legislaturperiode, dass man sich auf der Landesebene einmal damit beschäftigt,
ob man eine Enquetekommission bilden will, die sich mit dem Thema Pfl ege beschäftigt. Da kann man auch den kommunalen Bereich mit einbeziehen. Das ist der erste Punkt, Herr Glawe.
Und das Thema Sozialhilfefi nanzierungsgesetz können wir auch noch einmal erörtern.
Ich sage Ihnen, wenn Sie Ambulantisierung wollen, dann müssen Sie nur eins machen,
dann müssen Sie im weitesten Umfang weg von den Ist-Kosten, dann sollen Sie mal sehen, was da passiert. Dann wäre es zum Beispiel auch nicht mehr zu befürchten, dass ein Träger wie hier in Schwerin, der diese ambulant betreute Wohngemeinschaft für demenziell veränderte Menschen geplant hat, solche Schwierigkeiten
hat, diese Einrichtung vom örtlichen Träger fi nanziert zu bekommen.
Das können Sie mit Altenhilfeplanung nicht lösen, Herr Glawe.
Und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen, weil der nichts bringt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, von der Sache her sind wir uns alle einig.
Rauchen ist eine sehr gefährliche Angelegenheit. Wenn man dem „Spiegel“ vom 26.06.2006 Glauben schenken darf, versterben jährlich 140.000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland an den Folgen des Rauchens. Rund 3.300 Nichtraucher lassen ihr Leben durch Passivrauchen. Aber trotzdem rauchen rund 30 Prozent der deutschen Bevölkerung. Ich frage einmal die 30 Prozent unter Ihnen: Warum rauchen Sie und geben mit Ihrem Rauchen eine derart schlechte Vorbildwirkung für Ihre Kinder, vielleicht auch schon für Ihre Enkelkinder ab? Ich denke, unser Bildungsminister hat zu diesem Thema einiges gesagt.
Ich möchte noch einmal aus dem „Spiegel“ zitieren: „Der Minister von der CSU stand am Rednerpult des Bundestages und war derart in Fahrt, dass er für seine lautstark vorgetragenen Argumente sogar mehrmals Applaus vom SPD-Mann Peter Struck erhielt. ,Wir müssen mit dem Irrglauben Schluss machen, dass der Staat in Bezug auf Prävention und Gesundheitsvorsorge der beste Problemlöser ist.‘, sagte Horst Seehofer. ,Mehr Bevormundung durch den Staat führt zu immer weniger Eigenverantwortung‘ und deshalb sei er gegen Rauchverbot des Bundes, schloss der Minister für Gesundheit seine Rede.“ Es war der 5. Februar 1998.
Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Ich glaube, dass das Thema Rauchen politisch sowie gesamtgesell
schaftlich inzwischen anders diskutiert wird. Rauchen wird durch die Gesellschaft zunehmend geächtet, Rauchen im öffentlichen Raum, Rauchen in Gaststätten und so weiter und so fort. Wenn man sich die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern ansieht, sind die in vielen Bereichen deutlich weiter. Aber auch in Deutschland nimmt die Koalition der Willigen, was das Thema Rauchen betrifft, immer mehr zu. Man ist jetzt dabei, Rauchverbote zu fördern in Gaststätten, in öffentlichen Gebäuden, in Krankenhäusern und auch in Schulen. Rauchfreie Schulen – zum Ziel besteht Konsens zwischen uns allen, nur es gibt unterschiedliche Ausrichtungen, wie der Weg dorthin aussehen sollte.
Auch die SPD-Fraktion hat sich mit dem Thema Rauchverbot beschäftigt, ist aber gegen Schnellschüsse. Wenn man sich die Rauchverbote an Schulen in anderen Bundesländern ansieht, dann sind sie höchstens zwei Jahre alt. Die Frage ist: Wirkt das denn? Es gibt unserer Erkenntnis nach keine signifikanten Erkenntnisse darüber, ob das wirklich was bringt, dass in anderen Bundesländern seit höchstens zwei Jahren Rauchverbote an den Schulen ausgesprochen worden sind. Belastbare Ergebnisse liegen nicht vor. Ich finde, solche belastbaren Ergebnisse sollte man abwarten.
Ich beispielsweise habe mit 13 Jahren angefangen zu rauchen. Das war im schulischen Kontext. Rauchmöglichkeiten auf Schulhöfen gab es damals nicht und die ganze Sache fand 300 Meter weiter im Park statt. Ich habe dann das Rauchen noch einige Jahre durchgehalten,
bevor ich irgendwann die Kurve kriegte und zum Nichtraucher wurde. Das Rauchverbot an unseren Schulen hat damals bestanden und auf uns keinen Einfluss gehabt.
Wir waren Gymnasialschüler zu der Zeit. Eine Geschichte, über die man hier überhaupt noch nicht diskutiert hat, ist, das Thema Rauchen an Schulen scheint eine soziale Dimension zu haben. Ich habe in einer Runde im Sozialausschuss nachgefragt, ob es Unterschiede zwischen Schularten gibt. Gibt es Schularten, wo weniger geraucht wird? Gibt es andere Schularten, wo viel geraucht wird? Und da wurde gesagt, ja, da gibt es Feststellungen. Besonders häufig geraucht wird an Hauptschulen. Hauptschulen und Sonderschulen sind die Schularten, wo Kinder am meisten zum Glimmstängel zu greifen scheinen. Auch dieser sozialen Dimension des Rauchens muss man sich zuwenden.
Bei dieser Faktenlage, die nicht so klar ist, wie Herr Schubert das hier vorträgt, möchte ich sagen: Herr Schubert, die Zahlen, die Sie nannten, die werden ja nicht infrage gestellt, denn die sind so, wie sie sind. Nur Sie bleiben den Beweis schuldig, dass man mit einem Rauchverbot diese Zahlen zurückdrängen könnte. Das ist durch nichts bewiesen.
Man kann nicht sagen, soundso viele Kinder in den Schulen rauchen, da sprechen wir ein Rauchverbot aus und dann wird das automatisch weniger. Den Beweis ist bis heute jeder schuldig geblieben.
Deswegen hat der Landtag mit Beschluss vom 21.04.2005 die Landesregierung beauftragt, einen Landesaktionsplan zur Suchtprävention zu erarbeiten.
Ja und Sie laufen völlig planlos durch die Gegend, Herr Riemann, und das schon seit Jahren,
immer nach dem alten Motto: „Ohne Ziel stimmt jede Richtung!“ Herr Riemann, ich empfehle Ihnen, laufen Sie weiter, die Richtung ist egal. Irgendwo werden Sie schon ankommen.
Und denken Sie daran: Rauchen gefährdet auch Ihre Gesundheit, denn Sie sehe ich auch immer einen Glimmstängel nach dem anderen in sich reinziehen!
Aber jetzt würde ich gerne zu unserem Landesaktionsplan zurückkommen.
Dieser Landesaktionsplan liegt, wie ich es gerade schon gesagt habe, seit dem 09.06.2006 vor, er muss nun umgesetzt werden. Dieser Landesaktionsplan kapriziert nicht nur auf das Rauchen, sondern er hat auch weitere Suchtmittel im Auge. Unsere Kinder nehmen ja nicht nur Zigaretten zu sich, es geht noch um andere Sachen. Drogen und Alkohol sind weitere Themen.
Der Landesaktionsplan setzt in erster Linie auf Information und Prävention. Ich habe schon die Frage, ob wir in der Vergangenheit in dem Bereich genug getan haben, denn Information und Prävention kosten Geld. Man kann nicht ein paar bunte Broschüren erstellen,
sie an den Schulen verteilen und dann davon ausgehen, dass das ausreicht, um hier wirksame Erfolge zu erzielen. Meines Erachtens muss daran gedacht werden, wenn man wirklich Erfolge erzielen will, dass hier ein massiver Einsatz erfolgt, der die notwendigen Erfolge bringen kann.
Aber vielleicht einmal als Ausblick, Herr Riemann: Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir sagen, wir setzen den Landesaktionsplan um. Sollte es sich herausstellen, dass mit der Umsetzung dieses Aktionsplanes nicht die notwendigen Erfolge erzielt werden können, und sollten aus anderen Bundesländern wirklich signifikante Ergebnisse vorliegen, dass das Thema „Rauchverbot an Schulen“ wirksame Erfolge mit sich bringt, dann ist die SPD-Fraktion gerne bereit, dieses Thema „Rauchen an Schulen“ aufzugreifen und auch weiter zu gehen
und zu sagen, dann kaprizieren wir uns nicht nur auf das Thema „Rauchen an Schulen“, sondern man muss sich den öffentlichen Raum wie auch das Schloss ansehen. Das sind Dinge, die muss man in einem Gesamtaspekt erfassen. Und die Bundesratsinitiative, an der sich Bremen jetzt beteiligt, die ist ja schon angesprochen worden. Diese Bundesratsinitiative kapriziert ja gerade nicht nur auf Schulen, sondern sie zielt auch auf Krankenhäuser, auf Kindergärten und so weiter und so fort. Ich finde es nicht okay, dass man sagt, wir picken uns mal die Schulen raus und alles andere, einschließlich des hiesigen Landtages, das läuft weiter wie bisher, sondern man muss eine Gesamtstrategie haben und sagen, da, wo Menschen vom Tabakrauch bedroht sein können, die das nicht wollen, muss damit Schluss gemacht werden.
Aber dafür, denke ich, braucht es noch etwas Zeit.
Man sollte bei dem Thema keine Schnellschüsse machen, wo man sich hinterher irgendwann hinstellen und sagen muss, wir haben aus der Hüfte geknallt, aber erreicht haben wir nichts.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für die Entschließung des Sozialausschusses. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Glawe, erst mal herzlichen Dank für das Lob für die Koalitionäre. Sie haben natürlich Recht, wir haben uns das nicht einfach gemacht. Wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung an einigen Stellen deutlich überarbeitet und eins, das sollten wir gleich vorweg herausgreifen, ist dabei rausgekommen: Der von Ihnen angesprochene Paradigmenwechsel hin zu einer Beweislastumkehr ist im Gesetz drin. Das ist eines der wesentlichen Elemente, diese Beweislastumkehr.
Das bedeutet nämlich, wenn ein behinderter Mensch geltend macht, glaubhaft geltend machen kann, dass er benachteiligt worden ist, sind die betroffenen Behörden in der Situation und müssen beweisen, dass dieser behinderte Mensch nicht benachteiligt worden ist. Das, finden wir, ist ein wesentlicher Fortschritt für behinderte Menschen hier bei uns im Lande Mecklenburg-Vorpommern.
Herr Glawe, ich hätte mir auch eine deutliche Regelung zugunsten der Wohlfahrtspflege in Paragraf 10 vorstellen können. Aber Sie wissen, es ist, wie es ist: Man muss den Konsens suchen. Ich denke, wir haben einen Konsens gefunden, der es ermöglicht, dass sich die Wohlfahrtspflege im Rahmen dieses Gesetzes auch entsprechend wiederfinden kann. Das heißt, sie ist dabei nicht untergegangen, wir haben es herausgearbeitet. Gerade in der Begründung ist noch mal deutlich geworden, dass die Wohlfahrtspflege einer der wesentlichen Vertreter von Menschen mit Behinderungen hier bei uns im Lande Mecklenburg-Vorpommern ist.
Aber, Herr Glawe, eins kann ich nicht nachvollziehen, wenn Sie sagen, das Gesetz ist an vielen Stellen unkonkret. Es ist an vielen Stellen sehr konkret. Ich finde es überhaupt ein sehr, sehr konkretes Gesetz, denn die Dinge sind klar geregelt. Also das hätten Sie etwas mehr präzisieren müssen, ansonsten kann man das so im Raum nicht stehen lassen.
Und was man an dieser Stelle unbedingt sagen muss: Dieses Behindertengleichstellungsgesetz stand am Anfang der Legislatur nicht auf der politischen Agenda. Das haben wir zusätzlich aufgenommen. Es ist ein zusätzlicher Kraftakt. Es ist ein Leistungsgesetz, das den Landeshaushalt per anno mit ungefähr 200.000 Euro belasten wird. Das ist etwas, das muss man, denke ich, positiv zur Kenntnis nehmen. Wir sind demzufolge sehr zufrieden, dass Sie das Gesetz heute in der Zweiten Lesung zum Beschluss im Landtag haben und sind zufrieden mit der von uns geleisteten Arbeit.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass in Mecklenburg-Vorpommern 250.000 Menschen mit anerkannten Behinderungen leben. Diese Menschen erleiden tägliche Benachteiligungen im Leben. Ich denke dabei an bauliche Barrieren. Denken Sie nur an Türbreiten, denken Sie an Schwellen, denken Sie an nicht abgesenkte Bordsteine. Ich denke dabei aber auch an Kommunikationsbarrieren, beispielsweise für gehörlose Menschen oder für erblindete Menschen. Das sind wichtige Dinge, die aufgegriffen werden. Das Gesetz gewährleistet, dass diese Barrieren abzubauen sind im Umgang mit Behörden, und zwar mit Landesbehörden und auch im Umgang mit kommunalen Behörden. Damit machen wir, was die Behindertenpolitik angeht, einen deutlichen Schritt nach vorne. Und ich möchte Sie bitten, dem Gesetzentwurf in der durch den Sozialausschuss überarbeiteten Beschlussfassung Ihre Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten!
Frau Ministerin Linke, Ihr doch sehr tendenziöser Redebeitrag von der Regierungsbank hat mich etwas überrascht. Sicherlich ist es so, dass die Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Ergebnis dazu geführt hat, dass Empfänger von Arbeitslosenhilfe sich einkommensmäßig verschlechtert haben können. Das muss man sagen. Wer das verschweigt, der ist wenig seriös! Aber gleichzeitig muss man darauf hinweisen, dass sich die vielen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, vormals nach dem Bundessozialhilfegesetz, bei der neuen Lösung verbessert haben. Sie haben sich verbessert. Die Leistungen nach dem SGB II sind zum einen höher und zum andern im Bereich der einmaligen Leistungen geben sie den Hilfeempfängern mehr Spielraum. Das ist das eine. Verbessert für alle haben sich der Zugang zu Qualifikationsmöglichkeiten und der Zugang zu Arbeit, also der Bereich der 1-Euro-Jobber.
Gerade die, die dieses Thema immer sehr heftig kritisieren, die hier zitierten Wohlfahrtsverbände, sind ja auf der anderen Seite die, die bei der Errichtung von 1-EuroJobs ganz vorne anstehen und sagen,
das, was wir tun, führt in erheblichem Umfang auch zu einer verbesserten Lebenszufriedenheit bei den betroffenen Leuten. So richtig konsistent ist das nicht, was da gemacht wird.
Ich sage es Ihnen, Frau Ministerin Dr. Linke, wenn Sie das eine ansprechen, dann hätte ich von Ihnen erwartet, dass Sie auch auf das andere eingehen.
Wir bekommen das in der heutigen Debatte ja mit, in der sozialpolitischen Auseinandersetzung des Jahres 2004 war die Einführung des SGB II das Thema. Es war auch völlig zu Recht das Thema, weil mit der Einführung des SGB II drei Millionen Menschen von dieser neuen Leistung betroffen sind. Drei Millionen Menschen! Über drei Millionen Menschen erhalten Leistungen nach dem SGB II. Es sind wesentlich mehr Menschen im SGB-II-Bezug als die, die Arbeitslosengeld nach dem SGB III erhalten. Es sind also viel mehr Menschen, die vorher Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz bekommen haben, das zum 01.01.2005 durch das SGB XII ersetzt worden ist.
Jetzt wollen wir uns noch einmal vergegenwärtigen, wie die Situation vorher gewesen ist und welche sozialrechtlichen Vorteile die Einführung des SGB II bringt beziehungsweise gebracht hat. Wir haben heute für alle Bezieher von SGB-II-Leistungen eine Krankenversicherungspflicht, eine Pflegeversicherungspflicht und eine Rentenversicherungspflicht. Das hat es vorher zumindest für den Großteil der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger nicht gegeben. Da waren viele nicht krankenversicherungspflichtig, sie hatten kein Krankenversicherungsverhältnis, sie waren nicht pflegeversicherungspflichtig und sie erwarben auch keine Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung.
Auch beim Kinder- und Jugendhilferecht hat sich etwas geändert. Im SGB VIII ist eine Vorschrift eingeführt worden, dass nicht nur Erwerbstätige vorrangig mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen sind, sondern auch Arbeitssuchende vorrangig einen Anspruch auf Kita-Plätze haben. In dem Zusammenhang muss man an die Verschiebebahnhöfe erinnern, die es vor dem In-KraftTreten des SGB II gegeben hat.
In der Rede von Frau Ministerin ist immer wieder das Thema „Belastung der Kommunen“ herausgearbeitet worden.
Wie war die Situation denn vorher? Die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe sind doch unter den Lasten der Sozialhilfe zusammengebrochen. Das, was mit der Hilfe zum Lebensunterhalt einmal für einen marginalen Personenkreis Anfang der 70er Jahre eingeführt worden ist, hat doch dazu geführt, dass letztendlich immer mehr Menschen dauerhaft auf diese Leistungen angewiesen waren und es für die örtlichen Sozialhilfeträger kaum noch zu finanzieren war. Das ist doch die Realität gewesen. Auch die Verschiebung von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit und der Sozialhilfeträger war eine Geschichte, die keiner sachlichen Orientierung folgte, sondern die letztendlich nur darauf ausgerichtet war, sich wechselseitig die Kosten in die Tasche zu jubeln. Das ist doch die Realität gewesen, die wir mit dem SGB II vom Tisch bekommen haben.
Auf den unterschiedlichen Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bin ich schon eingegangen. Dieser stand den Sozialhilfeempfängern, den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, vormals nicht zur Verfügung.
Ich möchte noch einmal auf die Zielstellung eingehen, die Hartz IV, also das SGB II, hat. Das kann man an der Überschrift des 1. Kapitels klar erkennen. Die Überschrift lautet: „Fördern und Fordern“. Es bedeutet letztendlich nichts anderes als „keine Leistung ohne Gegenleistung“. Und wenn man sich die gesellschaftspolitische Diskussion einmal ansieht, dann ist dieses Konzept „Fördern und Fordern“, also „keine Leistung ohne Gegenleistung“, auch das, was von den meisten Menschen in unserem Land befürwortet wird. Das ist wohl das, was man will.
Ja, die funktioniert in großen Teilen.
Vor allen Dingen, darauf würde ich gerne einmal eingehen, wenn man so tut, als wenn die Zustände vorher besser gewesen wären. Die Zustände, was das Fördern betrifft, waren vorher nicht besser.
Natürlich ist es besser, Herr Ritter. Den Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, zu Fördermaßnahmen, zu 1-Euro-Jobs und dergleichen hat es vorher nicht gegeben. Das hat es vorher nicht gegeben.
Moment, Herr Ritter, darum geht es doch gar nicht! Es geht doch im Grunde darum, dass das Gesetz in diesem Bereich ein verbessertes Angebot unterbreitet, und zwar ein Angebot, das es vorher nicht gegeben hat.
Das kann man nicht vom Tisch diskutieren. Das ist die Realität!
Es hat im Grunde, wenn man sich die sozialpolitische Diskussion in der Zeit einmal vergegenwärtigt, zwei Ansätze gegeben: Der eine war, wir bleiben bei dem traditionellen sozialpolitischen Ansatz, durch Transferleistungen die Sache weiter am Laufen zu halten. Diese Transferleistungen hätten aber durch Steuern oder sonstige Geschichten deutlich erhöht werden müssen. Das ist im Grunde genommen der Weg, den wahrscheinlich die PDS vorgeschlagen hat. Nur sie hat nie gesagt, wie die ganze Geschichte finanziert werden soll.
Der andere Ansatz ist im Grunde der Ansatz der Privatisierung des Armutsrisikos.
Jeder ist dafür selbst verantwortlich. Das SGB II bewegt sich also in der Mitte. Es dehnt die Finanzierung von Transferleistungen nicht aus und es individualisiert das Armutsrisiko nicht. Das ist eine Sache, bei der ich sage, das kann ich gut mittragen.
Ich möchte jetzt aber noch auf einen Bereich eingehen, der mir relativ vertraut ist, weil ich mich damit beschäftige. Ich habe gerade die Zielrichtung des SGB II beschrieben, die lautet: „Fördern und Fordern“. „Fördern und Fordern“ ist auf eine gesellschaftliche Integration ausgerichtet, die das Gesetz vorgibt. Wir haben schon mehrfach den Begriff der Unterkunftskosten zu hören bekommen. Das muss man sich einmal näher ansehen, denn Hilfeempfänger haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten, soweit diese angemessen sind. Was bei dem Thema Angemessenheitsdefinition passiert, das ist schon an der einen oder anderen Stelle näher zu betrachten.
Was sind angemessene Unterkunftskosten? Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, den die Arbeitsgemeinschaften oder auch die Optionskommunen heute für sich ausfüllen und definieren. Was dabei herauskommt, das halte ich teilweise für hochgradig bedenklich. Man kann nicht sagen, 5 Euro sind angemessene Unterkunftskosten, ohne sich gewisse Dinge anzusehen. Dabei muss man beispielsweise die Situation am lokalen Wohnungsmarkt betrachten. Gibt es für jeden, dem ich sage, 5 Euro sind angemessene Unterkunftskosten, überhaupt hinreichend Wohnungen am lokalen Wohnungsmarkt?
Die zweite wichtige Frage, die man zu stellen hat, ist: Führen derartige Festsetzungen von Unterkunftskosten nicht zur Konzentration von Menschen in bestimmten Quartieren? Ich bin aus Schwerin und wir haben solche Konzentrationswirkungen in Schwerin in den Stadtteilen Neu Zippendorf und Mueßer Holz. Die Frage ist Folgende: Wenn wir Unterkunftskosten definieren, segregieren wir nicht, wenn wir das zu niedrig tun, Menschen, die jetzt in anderen Quartieren und anderen Stadtteilen leben, systematisch in Bereiche hinein, wo das Armutsrisiko heute schon deutlich höher ist als an anderer Stelle? Das ist mit dem Gesetz nicht gewollt. Ich kann nur jeden, der hier im Landtag vertreten ist und Verantwortung hat, darauf hinweisen, dass er doch bitte auf der lokalen Ebene einmal guckt, wie das in der eigenen Kommune ist und wie das im eigenen Kreis ist. Werden die Unterkunftskosten, die definiert werden, wirklich so definiert, wie es sachgerecht ist? Betrachtet man dabei die tatsächlichen Verhältnisse am Wohnungsmarkt und verhindert dabei auch das Thema „Soziale Segregation“? Das ist für mich eine wichtige Geschichte.
Ansonsten ist zu dem vorliegenden Gesetzentwurf das Wesentliche gesagt worden. Die neuen Verteilungskriterien folgen in deutlichem Umfang mehr den tatsächlichen Belastungen bei den örtlichen Trägern. Das ist eine wichtige Geschichte. Es war von vornherein das Ziel des Gesetzes, am meisten da zu entlasten, wo die Belastungen am größten sind. Das greift das Gesetz auf. Ich kann Ihnen sagen, unsere Fraktion wird der Überweisung in die Ausschüsse die Zustimmung erteilen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Glawe, ich möchte eins klarstellen: Nach unserer Auffassung geht es bei diesem wichtigen Gesetz nicht um Fürsorge. Fürsorge ist nicht das Thema. Behinderte Menschen brauchen keine Fürsorge, behinderte Menschen brauchen gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Das ist das Thema, darum geht es und da wollen wir mit diesem Gesetz etwas leisten. Wir wollen in die Richtung gehen, damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserem Land voranschreitet, dass sie besser ist und besser wird.
Lassen Sie mich vorweg Folgendes sagen: Als ich heute Morgen meine Heimatzeitung aufschlug, las ich einen Beitrag darüber, dass die Initiative dieses Gesetzes unserer Sozialministerin zugeordnet wurde. Das möchte ich klarstellen. Es mag sein, dass das Ministerium seit langer Zeit einen Gesetzentwurf in der Schublade gehabt hat, aber die Initiative für diesen Gesetzentwurf ist ganz eindeutig von den Koalitionsfraktionen ausgegangen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unseren Landtagsbeschluss vom 20.04.2005, mit dem wir die Landesregierung beauftragt haben, hier einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Ich sage Ihnen ganz deutlich,
die SPD-Fraktion ist sehr froh darüber, dass wir diesen Gesetzentwurf heute auf dem Tisch haben und dass wir die Möglichkeit haben, dieses für uns wichtige Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden.
Ich weise ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass dieses Gesetz ein Leistungsgesetz ist, was nicht Bestandteil der Koalitionsvereinbarungen ist. Dieses Gesetz haben wir neben der Koalitionsvereinbarung heute auf den Weg gebracht und wir hoffen, dass es von allen Fraktionen mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit in den Ausschüssen beraten und weiterverfolgt wird, sodass wir noch vor der Sommerpause dieses Gesetz in der Zweiten Lesung hier im Landtag haben und dazu im Stande sind, das auf den Weg zu bringen.
Inhaltlich hat die Ministerin die wesentlichen Dinge genannt, da gibt es nichts hinzuzufügen. Es geht darum, Barrieren für Menschen mit Behinderung abzubauen. Sie hat uns darauf aufmerksam gemacht, wie vielschichtig diese Barrieren sind, dass es nicht nur darum geht, bauliche Belange ins Auge zu fassen, sondern dass es auch darum geht, technische Barrieren und Kommunikationsbarrieren abzubauen.
Und eins ist wichtig: Es geht hier nicht mehr um freiwillige Leistungen, sondern wenn wir dieses Gesetz verabschieden, haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch. Sie haben einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf diese Dinge, die wir im Gesetz geregelt haben. Das ist, finde ich, eine gute Sache. Deswegen lassen Sie uns heute das Gesetz in die Ausschüsse schicken, dann haben wir es bald wieder hier und können es verabschieden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zugegebenermaßen ist es ein bisschen schwierig, sich bei den Außentemperaturen über die Implementierung eines Hitzewarnsystems zu unterhalten. Aber bei diesem System geht es letztendlich um den Schutz der Bevölkerung und insbesondere um den Schutz von bestimmten Bevölkerungsgruppen, nämlich Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke et cetera, et cetera.
Wir alle werden uns noch gut an die Hitzewelle des Sommers 2003 erinnern. Diese Hitzewelle tötete in Europa rund 35.000 Menschen. Allein in Frankreich starben 15.000 Menschen an der Hitze. In Deutschland werden 7.000 Tote durch diese Hitzewelle geschätzt. Gesicherte Zahlen für Deutschland gibt es nur aus Baden-Württemberg. Hier geht man davon aus, dass 1.100 Menschen durch diese Hitze den Tod fanden, davon 250 bis 330 in Pflegeheimen. Solche Zahlen sind bei uns nicht dokumentiert, sind nicht erhoben worden. Aber Klimaforscher gehen davon aus, dass diese Hitzewelle keine Eintagsfliege war, sondern dass wir durch den Klimawandel perspektivisch damit zu rechnen haben, dass solche Wetterphänomene verstärkt auftreten und wir uns diesem Phänomen stellen müssen.
Deswegen hat der Deutsche Wetterdienst sein Warnsystem um ein Hitzewarnsystem erweitert. Das heißt, sie sind dazu im Stande, auf der Basis der errechneten gefühlten Temperatur ein Warnsystem anzubieten, das Warnungen ausbringt bis auf die Kreisebene. Das heißt, man kann also über den Deutschen Wetterdienst Wetterinformationen bis auf die Kreisebene herunter bekommen und die warnen auf dieser Größenordnung.
Der Deutsche Wetterdienst hat beispielsweise für den Sommer 2005 eine Hitzewarnung herausgegebenen für den Südwesten von Deutschland. Für den Südwesten von Deutschland wurde eine Hitzewarnung herausgegeben, für die sich aber keiner zuständig fühlte. Es gab keinen, der sagte, das ist unser Thema und wir werden jetzt Maßnahmen ergreifen, die unsere Bevölkerung auf die bevorstehende Hitze vorbereiten. Das haben einige Bundesländer aufgegriffen und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst ein Maßnahmekonzept erarbeitet, wie man auf der Grundlage solcher Hitzewarnungen strukturiert die Bevölkerung informiert und gegebenenfalls strukturiert Maßnahmen implementiert in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und dergleichen, um auf Hitze zu reagieren.
Wir möchten mit dem Antrag, dass wir uns auch in Mecklenburg-Vorpommern darauf einstellen, dass solche Wetterlagen kommen können, dass wir dann nicht unvorbereitet sind, sondern dass wir uns darauf vorbereiten und einen Handlungsplan haben, wie wir diese Warninformationen und ein strukturiertes Handeln in die Einrichtungen hineinbringen. Darauf zielt dieser Antrag ab und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Renz, Ihre Ausführungen waren zum größten Teil von sehr wenig, ich will mal sagen, von gar keiner Sachkenntnis getrübt...
Das ist meine Einschätzung. Ich muss Ihnen das von dieser Stelle mal sagen.
... und zum überwiegenden Teil, zum überwiegenden Teil ja auch sehr polemisch. Ich sehe die pflegebedürftige alte Oma oder den Opa im Pflegebett schon an der Internetseite hantieren.
Oder den demenziell veränderten alten Menschen, der sowieso schon Probleme mit seiner Flüssigkeitszufuhr hat, den sehe ich auch schon die Internetseite des Deutschen Wetterdienstes aufrufen.
Oder das zweijährige Kind, das sich dieses Informationsmediums bedient, das sieht man auch schon an dem Gerät herumwirtschaften. Das ist die Qualität des Vortrages, den Sie hier abgegeben haben, und damit will ich mich auch nicht weiter beschäftigen.
Ja, natürlich gibt es das. Aber dann stelle ich Ihnen die Frage, Herr Riemann: Warum steigt die Todesrate bei bestimmten Gruppen der Bevölkerung bei starker Hitze signifikant an? Da gibt es an vielen Stellen Zahlen. Warum werden immer wieder Fälle bekannt, wo diesen extremen Wetterlagen, die ja nicht dauernd vorherrschen, nicht in entsprechender Art und Weise durch eine strukturierte Herangehensweise Rechnung getragen wird? Das hat doch letztendlich damit gar nichts zu tun, dass Leute ansonsten nicht vernünftig ihre Arbeit machen.
Die Frage ist: Was passiert bei extremer Hitze? Was geht in einem Körper vor?
Herr Riemann, ich kann es Ihnen sagen: Der Körper nimmt mehr Wärme auf, als er abgibt. Die Zeichen sind verstärkte Kreislauftätigkeit, Hirnschwellung, Austrocknung der Haut und so weiter und so fort.
Gewisse Risikogruppen sind ja schon benannt worden, zum Beispiel alte Menschen. Aus Frankfurt beispielsweise gibt es Zahlen, dass im August 2005 die Todesrate bei der älteren Bevölkerung um 200 Personen höher lag als in einem sonstigen August. Die Todesrate lag zweieinhalb Mal höher bei den über 90-Jährigen, sie lag zweimal höher bei den 70- bis 80-Jährigen und sie lag immer noch 66 Prozent höher bei den 60- bis 70-Jährigen. Das sind Daten aus Frankfurt. Die Frage ist immer nur: Welche Leute sind besonders gefährdet? Das Alter haben wir angesprochen. Auch Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet,
Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Personen mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems, demenziell veränderte Personen, Diabeteserkrankte,
Personen mit eingeschränkter körperlicher Bewegungsfähigkeit und so weiter und so fort. Das kann man weiter fortsetzen.
Deswegen, Herr Renz, ist es ja so, dass im Bundesland Baden-Württemberg, wo die CDU eine gravierende Rolle einnimmt und wo die Bevölkerung scheinbar deutlich dümmer ist als in Berlin, die nicht aufs Radio hingewiesen werden, da ist die Regierung in der Situation und gibt ein Faltblatt heraus. Die warnen Menschen vor extremer Hitze.
Aber auch in anderen Bundesländern, wo die CDU maßgeblich mit in der Regierung sitzt,
scheinen die Leute weiter zurück zu sein als in Berlin
und werden auch nicht auf Radio und Fernsehen verwiesen. Also Hitzewarnsysteme gibt es in Hessen, es gibt sie in Baden-Württemberg, ich habe darauf hingewiesen,
in Sachsen-Anhalt gibt es so etwas und in Brandenburg gibt es so etwas auch. Ich würde gerne einmal, um deutlich zu machen, wie das funktioniert, auf das in Hessen implementierte Hitzewarnsystem eingehen.
Im Bundesland Hessen – allein die CDU an der Regierung – geht man ein bisschen anders an die Sache heran, da geht man etwas verantwortungsvoller an die Sache heran, Herr Renz, als Sie das hier zu tun gedenken.
Also, zweistufiges Hitzewarnsystem...
Sie können ja gleich noch mal nach vorne gehen, Herr Renz, und Ihre Weisheiten verbreiten.
Also, erste Stufe des Hitzewarnsystems in Hessen: Ab 32 Grad gefühlte Temperatur greift diese erste Stufe
und ab 38 Grad gefühlte Temperatur greift die zweite Stufe.
Kommt es zu entsprechenden Wetterlagen,
gibt der Deutsche Wetterdienst Warnungen an das Hessische Sozialministerium heraus. Das Hessische Sozialministerium leitet diese Warnungen weiter an den medizinischen Dienst der Krankenkassen, an die Heimaufsichtsbehörden.
In Hessen gibt es noch Regierungspräsidien, da gehen auch die Warnungen hin und an die dortigen Ämter für Versorgung und Soziales. Diese Stellen informieren die Pflegeheime und nach Möglichkeit auch die Pflegedienste.
Und mit Auslösung der Hitzewarnung...
Bei Ihnen kann ich nur sagen: Einfach aufhören!
Einfach aufhören, Herr Renz, einfach aufhören und die Bälle flach halten, weil alles andere geht bei Ihnen ins Leere.
Wir kommen also wieder zur Sache: Mit Auslösung der Hitzewarnsysteme wird in den Heimen die Verpflichtung ausgelöst, einen Katalog von Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die bestehen beispielsweise in der Überprüfung der Raumtemperatur – diese sollte 26 Grad nicht überschreiten –,
Einleitung von Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur, wenn das notwendig ist, Sicherstellung ausreichender Getränke, Flüssigkeit und Salzzufuhr ist ein Punkt,
Erstellung eines Trinkplans, da, wo es nötig ist, Überprüfung von Körperbedeckung
und Bekleidung,
Überprüfung des Zustandes der Heimbewohner auf Austrocknungserscheinungen, wiederholtes Aufsuchen von Pflegebedürftigen und Hilflosen.
Bei Feststellen
unklarer Gesundheitszustände
ist sofort der Hausarzt einzuschalten.
Das sind die Dinge,...
Herr Renz, diese Frage können Sie genauso wenig beantworten wie ich. Aber darum geht es auch gar nicht. Ob das getan wird oder nicht, das ist gar nicht der Punkt dabei. Ich möchte nur mit diesem Antrag sicherstellen, dass es getan wird, dass es überprüfbar getan wird und dass es nachvollziehbar getan wird.
Herr Renz, das ist doch gar nicht das Thema. Es geht doch um das Thema, was können wir tun, um die etwas diffuse Situation in dem Bereich zu verbessern. Da steht doch nicht die Frage im Vordergrund: Kommen Maßnahmen durch die Landesregierung, kommen Maßnahmen durch die CDU oder kommen Maßnahmen durch die SPD? Es geht doch einzig und allein darum, dass man die Situation bei solchen Wetterlagen für bestimmte besonders bedrohte Bevölkerungsgruppen deutlich verbessert...
Das habe ich gerade schon angesprochen.
... und nach einer strukturierten Herangehensweise, die dokumentiert wird und die durch die Heimaufsichten letztendlich von Fall zu Fall auch zu überprüfen ist, diesem Thema Rechnung zu tragen.
Jetzt kommen wir mal zur zweiten Stufe.
Jetzt, Herr Renz, kommen wir mal zur zweiten Stufe dieses Warnsystems. Diese zweite Stufe setzt ab 38 Grad Celsius gefühlte Temperatur an oder wenn die Stufe 1 länger als zwei Tage anhält. Die Warnungen, die in der ersten Stufe schon herausgegeben werden, werden erweitert. Das heißt also, nun werden auch Gesundheitsämter informiert, Ärzte und Krankenhäuser werden in Kenntnis gesetzt und man wendet sich mit entsprechenden Informationen auch an die Bevölkerung über Medien, Herausgabe von Faltblättern et cetera, et cetera. Weitere Aktivitäten sind denkbar.
Die Hausärzte von Heimbewohnern werden informiert, gegebenenfalls wird die Umsiedlung von Heimbewohnern in kühlere Räume veranlasst, die Verstärkung der medizinischen Versorgung wird ins Auge gefasst und die Gesundheitsämter werden verständigt, wenn Auffälligkeiten bei mehreren Heimbewohnern auf Überhitzung hindeuten. Das ist das hessische System. Ich sage nicht, dass man das in Mecklenburg-Vorpommern genauso machen muss, aber zumindest ist es ein Orientierungsrahmen, den man aufgreifen kann und der deutlich macht, wie man in den anderen Bundesländern diesem Thema gerecht wird, um besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen bei großer Hitze Schutz und Fürsorge zukommen zu lassen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich für die SPD-Fraktion kurz fassen. Wir haben dieses Thema bei uns im Sozialausschuss gehabt. Es gibt eine Kleine Anfrage des Abgeordnetenkollegen Herrn Glawe zu dem Thema. Sicher kann man konstatieren, dass da Fehler gemacht worden sind. Die Fehler halten sich nach unserem Dafürhalten in eingeschränkten Grenzen. Die Fehler sind korrigiert worden, es sind neue Bescheide erteilt worden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden im Nachhinein nicht belastet, das heißt also, an sie ergehen keine Rückforderungsbescheide.
Insofern ist es also für uns erledigt. Ich finde, so etwas muss man akzeptieren. Ich habe auch schon ein paar Berufsjahre hinter mir wie wahrscheinlich viele andere auch, und jeder wird in seinem Leben die Erfahrung gemacht haben, dass Dinge im Grunde nicht immer so laufen, wie sie laufen sollten.
Deswegen sollte man das hier nicht weiter ausweiten, sondern zum Ende kommen. Wir werden also diesem Antrag keine Zustimmung erteilen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will es vorwegstellen: Für mich ist dieser Gesetzentwurf, den wir heute beraten, eine suboptimale Lösung. Ich möchte gern aus der Anhörung im Sozialausschuss zitieren, und zwar aus der Stellungnahme, die einer der Anzuhörenden dort abgegeben hat: „Auf Basis unserer Erfahrung, insbesondere in der Begleitregion des Modellprojektes Kommunale Psychiatrie, bestehen grundsätzliche Zweifel, ob die seitens der Landesregierung mit der Zusammenführung der Entscheidungsund Kostenverantwortung in der überörtlichen Sozialhilfe benannten Zielsetzungen mit den anstehenden Veränderungen des Gesetzes besser erreicht werden können als in der bisherigen Fassung.“
Diese Stellungnahme bringt das Dilemma zum Ausdruck. Wir wissen nicht, ob die grundsätzlichen Zielintentionen mit dem, was wir tun, mit dem neuen Gesetzentwurf besser erreicht werden können. Ich will noch einmal darauf zurückkommen, was für grundsätzliche Ziele mit dem In-Kraft-Treten des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes zum 01.01.2002 verfolgt werden sollten. Es ging um einen effektiveren Mitteleinsatz durch eine bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Strukturen. Das war eins der kardinalen Ziele. Und das zweite kardinale Ziel war eine bessere Beachtung des Grundsatzes „Ambulant vor stationär“.
Wenn man sich die Diskussion heute im Hause anhört, dann geht es im Grunde bei der Fortschreibung dieses Gesetzes in erster Linie um andere Diskussionsinhalte. Das spiegelt auch die Diskussion im Sozialausschuss wider. In der Anhörung redete man in erster Linie über Geld, über Verteilerschlüssel, wie dieses Geld verteilt werden soll, über das Thema „Feuerwehrtopf“, das heißt, wie ein Defizitausgleich stattfindet, wie mit den Altfällen umgegangen werden soll, die auch Geld kosten, wie eine betriebswirtschaftliche Begleitung finanziert werden soll. Aber auf die originäre Zielintention ging bis auf diesen Anzuhörenden meines Wissens kaum jemand ein und das ist das Desaster. Um die Frage beantworten zu können,
wie wir das eigentlich gestellte Ziel weiterverfolgen können, muss man über Instrumente reden. Und um Instrumente entwickeln zu können, braucht man Daten. Wenn man sich die Datenbasis ansieht, die uns vorliegt, dann können wir explizit die Frage nicht im Detail beantworten. Hat es mehr Ambulantisierung gegeben oder hat es Ambulantisierung nicht in dem Ausmaß gegeben? Wir können die Fragen nicht beantworten. Warum kommt bei dem einen Träger ein Defizit heraus? Warum behält der Andere Geld in der Kasse über? Diese Fragen sind sehr schwierig und die im ersten Finanzierungszeitraum erhobenen Daten reichen nicht aus, um stichhaltige Antworten geben zu können,
so dass, meine Damen und Herren, das Ziel nur sein kann, in Bälde bessere betriebswirtschaftliche Daten zu erhalten und auf der Grundlage dieser letztendlich auch über Instrumente zu reden, die geeignet sind, die Zielintention des Gesetzes, die nicht aufgegeben wurde, zu erreichen. Nach wie vor ist das Ziel auch dieses Gesetzes, stationäre und ambulante Strukturen besser zu verzahnen, Mittel effektiver einzusetzen und dem Grundsatz „Ambulant vor stationär“ Rechnung zu tragen. Das ist nach wie vor das Ziel.
Diese Zielverfolgung muss meines Erachtens auch in der folgenden Weiterverfolgung dieses Gesetzes Priorität haben
und da kann ich nur alle auffordern, in dieser Richtung weiterzuarbeiten.
Abschließend erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Zielverfolgung möglich sein wird bei einer Orientierung auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten. Ich kann nicht sagen, wir erstatten annähernd immer auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten, und auf der anderen Seite wollen wir starke Anreize für die Ambulantisierung schaffen. Das halte ich für schwierig. Gleichwohl trage ich diesen Gesetzentwurf mit, weil meines Wissens keine besseren Erkenntnisse vorliegen, die heute die Möglichkeit eröffnen würden, verantwortlich zu anderen Entscheidungen zu kommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Unterstützung.
Ich habe folgende Frage: Ist Ihnen bekannt, wie ein Haushaltsplanentwurf aufgestellt wird und wer dafür zuständig ist?
Wer ist denn dafür zuständig?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute hier zwei Novellierungsentwürfe zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz zu beraten, und zwar einen, den wir nicht brauchen. Das ist der Entwurf von der CDU.
Herr Glawe ist natürlich bei der Verbreitung von Falschmeldungen kontinuierlich, sehr kontinuierlich.
Bei dem, was er einmal falsch in die Landschaft gesetzt hat, bleibt er auch.
Herr Glawe, tun Sie mir einen Gefallen und schauen Sie endlich mal ins Gesetz! Im Gesetz steht, dass die Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes auf der Basis der Ist-Zahlen von 2004 erfolgen muss. Das steht so im Gesetz. Das heißt, wenn ich die Zahlen fortschreiben will, brauche ich die Ist-Zahlen für 2004, und die sind bekannterweise im Juni zur Verfügung gestellt worden.
Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, Herr Glawe:
Wenn Ihr Entwurf so zum Tragen gekommen wäre, wäre auch nicht viel anderes dabei herausgekommen. Das Thema Altfälle hatten wir geklärt. Das Thema „Überweisungen an die Kreise“ hatten wir untergesetzlich geklärt.
Da ist nichts angebrannt. Da ist kein Schaden entstanden.
Nur, Herr Glawe, nachdem jetzt auf der Grundlage der Ist-Zahlen die Sache verhandelt worden ist, ist eins passiert: Es ist eine deutliche Verbesserung eingetreten.
Wenn man das Ergebnis mit den kommunalen Landesverbänden bespricht, sagen die: Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden. Wir sind auf der einen Seite damit zufrieden, was
beim Thema Mittelentwicklung passiert ist, und wir sind auf der anderen Seite auch zufrieden mit den Kriterien, die für das Thema Mittelverteilung entwickelt worden sind.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir in der Vergangenheit immer das Problem gehabt haben, dass wir auf der einen Seite örtliche Sozialhilfeträger gehabt haben, die mit den Mitteln ein deutliches Plus erzielt haben, und dass wir auf der anderen Seite örtliche Sozialhilfeträger gehabt haben, die mit den Mitteln nicht ausgekommen sind,
und zwar ein deutliches Minus gemacht haben. Und da muss man sich natürlich die Frage stellen: Woran liegt das und wie kann man das gegebenenfalls verbessern?
Mit dem jetzt durch die Regierung vorgelegten Gesetzentwurf wird bei der Verteilung der Mittel ein Stück weit mehr an den tatsächlichen Aufwendungen orientiert,
ohne dass man den eingeschlagenen Weg der Ambulantisierung dabei verlassen will. Im Großen und Ganzen kann man sagen: Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz hat sich bewährt. Es hat sich bewährt, wenn man sich daran erinnert, wie es in der Vergangenheit gewesen ist. Da hat es örtliche Träger der Sozialhilfe gegeben, es hat überörtliche Träger der Sozialhilfe gegeben im Land Mecklenburg-Vorpommern – in anderen Ländern ist das ein bisschen anders organisiert – und es hat dazwischen immer Verschiebebahnhöfe gegeben. Es gab auf der einen Seite die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger. Die waren für alles zuständig, wenn nicht explizit die Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger geregelt war. Bei jedem örtlichen Sozialhilfeträger bestand das Interesse, Zuständigkeiten in die Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers zu verklappen. Das ging nicht unbedingt nach sachlichen Kriterien, sondern da ging es in der Regel um Geld. Dem sind wir mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz konsequent entgegengetreten. Wir haben die Zuständigkeit in eine Hand gegeben. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe machen das jetzt und meines Erachtens machen sie das vernünftig.
Aber wir hatten Regelungsbedarf. Einen Regelungsbedarf habe ich genannt. Das ist das Thema „Verteilung der Finanzmittel“. Der zweite Regelungsbedarf ist im Grunde die erwähnte Entfristung der Altfallregelung und der dritte Regelungsbedarf ist für uns, dass wir in der Perspektive als SPD-Fraktion darauf achten werden, dass das Thema Ambulantisierung weiter vorangebracht wird. Es gibt heute keine Daten und auch die betriebswirtschaftliche Begleitung von KUBUS hat keine Daten geliefert,
inwieweit das Thema Ambulantisierung wirklich messbar erfolgreich gewesen ist. Meines Erachtens muss man in dem nächsten Finanzierungszeitraum die betriebswirtschaftliche Untersuchung mehr auf diesen Aspekt ausrichten.
Meines Erachtens gibt es im ambulanten Angebot der örtlichen Sozialhilfeträger erhebliche Unterschiede. Es
muss im Rahmen von Benchmark-Vergleichen möglich sein, dahinterzukommen, warum ein örtlicher Sozialhilfeträger mit den Mitteln auskommt und bei dem anderen das Geld nicht reicht, welche Angebote bei den erfolgreichen Trägern vorhanden sind, die im Ergebnis in diese Richtung führen. Das wird für uns als SPD-Fraktion ein wesentliches Kriterium sein im Hinblick auf die Fortentwicklung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes.
Und, Herr Glawe, ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern – da sind wir im Beirat ganz dicht bei dieser Auffassung –, dass das einer der Schwerpunkte sein muss.
Sie werden in diesem Beirat auch nicht mehr gesehen, höre ich gerade.
Ich meine, ich bin regelmäßig da.
Ich würde mich freuen, wenn Sie auch einmal in Erscheinung treten.
Dann wären Sie auch sachlich und fachlich ein Stück weiter auf Ballhöhe.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich möchte Sie bitten, dem Überweisungsverlangen zuzustimmen, damit wir die Dinge in den Ausschüssen weiter beraten können. – Vielen Dank.
Herr Dr. Backhaus, ist Ihnen bekannt, dass für die Kindertagesstättenförderung auf der Grundlage des SGB VIII die örtlichen Jugendhilfeträger zuständig sind, dass die Verhandlungen über die KitaPreise auf der kommunalen Ebene geführt werden und dass der Gesetzgeber im Gesetz die Möglichkeit eingeräumt hat, dass die kommunale Ebene genauso wie das Land die Möglichkeit gehabt hätte, die Eltern zusätzlich von Beiträgen zu entlasten? Sind Ihnen diese Sachverhalte bekannt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich will meine Rede beginnen, indem ich noch einmal kurz auf das KiföG eingehe.
Das ist hier durch entsprechende Zwischenrufe von Seiten der CDU wieder heftig kritisiert worden, was die Entwicklung der Elternbeiträge betrifft, und vor allen Dingen die Verantwortung des Landes ist dabei wieder thematisiert worden. Wir können, denke ich, gemeinsam zur Kenntnis nehmen, dass die Leistungen des Landes für alle gleich sind. Die Leistungen des Landes sind für alle Kinder gleich.
Und da muss man sich schon die Frage stellen, wie es kommt, dass sich beispielsweise die Elternbeiträge in einer Krippe auf 288 Euro belaufen
und in der anderen Einrichtung auf 130 Euro.
Dafür jetzt das Land verantwortlich zu machen ist ein bisschen schwierig.