Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 58. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Frau Ministerin Sigrid Keler ganz herzlich zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Zulassung des Mammographie-Screenings, auf Drucksache 4/1697.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu früher Stunde ein schwieriges Thema, Brustkrebs ist die häufigste Todesursache unter den Krebserkrankungen der Frau in Deutschland. Jährlich erkranken in der Bundesrepublik rund 47.000 Frauen an Brustkrebs, circa 17.600 Frauen sterben pro Jahr infolge dieser heimtückischen Krankheit. Das Vorkommen steigt mit dem Alter, denn 75 Prozent der Brustkrebserkrankungen treffen Frauen über 50 Jahre. Eine effiziente Brustkrebsführerkennung kann jedoch die rechtzeitige Behandlung erheblich fördern. Nach wie vor ist die Mammographie das wichtigste Vorsorgeinstrument zur Früherkennung von Brustkrebs.
Laut Bundestagsdrucksache 14/9122 werden in Deutschland pro Jahr circa vier Millionen Mammographien über die Krankenkassen abgerechnet. Dabei handelt es sich zum großen Teil um Untersuchungen im Rahmen eines nicht kontrollierten so genannten grauen Screenings. Trotz dieser hohen Untersuchungsrate konnte die Zahl der jährlichen Brustkrebstodesfälle in Deutschland nicht gesenkt werden. Der Bundestag zog daraus den Schluss, dass die Qualität dieser Screenings nicht ausreichend ist, weil die hohen europäischen Qualitätsstandards nicht eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund haben Bundesrat, Bundestag und die Gesundheitsministerkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, für die baldmöglichste Einführung eines flächendeckenden qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennungsprogramms in allen Bundesländern unter Beachtung europäischer Leitlinien in Deutschland zu sorgen. Dies hat die Bundesregierung getan und am 1. Januar 2004 trat die Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien in Kraft, wodurch das Mammographie-Screening, also die Röntgenreihenuntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung, für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren aufgenommen wurde.
Dieses Mammographie-Programm ergänzt das vorhandene für Frauen ab 20 Jahren. Durch das MammographieScreening ist es möglich, Krebserkrankungen in einem frühestmöglichen Stadium zu entdecken, denn bei geringer Tumorgröße ist eine besonders schonende Behand
lung mit entsprechender Heilungschance möglich. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahre 2005 die flächendeckende Implementierung des MammographieScreenings zu erreichen. Solche Untersuchungen müssen nach der Röntgenverordnung gesondert zugelassen werden, um sicherzustellen, dass auch der Strahlenschutz in angemessener Weise berücksichtigt wird. Zuständig dafür sind die obersten Landesgesundheitsbehörden, die insoweit die Röntgenverordnung im Auftrage des Bundes vollziehen.
Voraussetzung für die Einladung der Frauen zur Teilnahme an dem Mammographie-Screening ist die Schaffung einer zentralen Stelle, die den Frauen im Land die Einladungen zur Reihenuntersuchung zukommen lässt. Diese zentrale Stelle ist von den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene zusammen mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden einzurichten.
Die Zulassung von Röntgenreihenuntersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung erfordert strenge Maßstäbe der Qualitätssicherung für die gesamte Screening-Kette. Reduziert werden soll durch diese Qualitätssicherung vor allem auch die Zahl von Fehldiagnosen. Deshalb liegen den neuen Richtlinien die europäischen Empfehlungen – die EUREF-Leitlinien – zugrunde. Dazu gehören unter anderem eine voneinander unabhängige Doppelbefundung aller Aufnahmen und hohe Anforderungen an die Kompetenz der Ärzte und medizinisch-technischen Mitarbeiter sowie eine regelmäßige Qualitätskontrolle der Geräte. Die strenge Kontrolle erstreckt sich auf das gesamte Programm und die beteiligten Organisationseinheiten. Jeder zum Screening zugelassene Arzt muss beispielsweise die Befundung von mindestens 5.000 Mammographien pro Jahr nachweisen.
Das Mammographie-Screening muss von jedem Bundesland einzeln zugelassen werden. Da im Hinblick auf die mit der Röntgenaufnahme verbundene Strahlenbelastung gesunder Frauen ein Screening nur erfolgen darf, wenn dies erkennbar zur deutlichen Verbesserung der Früherkennung beitragen kann, hat sich die Strahlenschutzkommission im Auftrage des Bundesumweltministeriums mit dieser Problematik beschäftigt. Sie stellt fest, dass der Nutzen eines qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings das Risiko der Strahlenbelastung bei weitem überwiegt.
Bei beschwerdefreien Frauen ohne besondere Risikokonstellation ist eine Mammographie nur gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien und nur nach Zulassung durch die oberste Landesbehörde zulässig. Die kurative Mammographie, die der Abklärung eines Verdachts auf Vorliegen einer Brustkrebserkrankung dient, ist übrigens seit langem Kassenleistung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, was in vielen europäischen Staaten und auch in den USA, in Kanada und in Australien bereits Standard ist, ganz zu schweigen von den Bundesländern, die das Screening schon eingeführt haben, sollte für Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich auch hier das Screening eingeführt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir das Gesundheitsland Nummer eins in Deutschland sein wollen. Wie allen Beteiligten bekannt ist, sind dabei noch einige bürokratische und qualitative Hürden zu nehmen. Deshalb sollte keine Zeit mehr verloren werden, um die Einführung einer Röntgenreihenuntersuchung für Brust
Nun habe ich gehört, das darf ich vor Abschluss meiner Rede sagen, dass von Seiten der Union ein Änderungsantrag kommen wird unter besonderer Berücksichtigung, mit dem noch einmal auf die europäischen Leitlinien eingegangen wird. Ich darf im Namen meiner Fraktion sagen, dass diesem Änderungsantrag auch bei uns zugestimmt wird.
Ich darf Sie alle also aus den vorgenannten Gründen bitten, vor allen Dingen auch im Namen der Frauen in unserem Land, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zu dem Antrag liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1722 vor. Im Ältestenrat wurde zu diesem Antrag eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Brustkrebs ist in Deutschland mit einem Anteil von 25 Prozent die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir jedes Jahr etwa 1.000 Neuerkrankungen und leider etwa 260 Sterbefälle. Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Damit kommt der Früherkennung eine ganz zentrale Bedeutung zu. Internationale europäische Studien belegen, dass durch ein Mammographie-Screening die Brustkrebssterblichkeit durch Früherkennung deutlich gesenkt werden kann. Bereits im Juni 2002 hat der Deutsche Bundestag parteiübergreifend die Einführung eines qualitätsgesicherten, bundesweiten Mammographie-Screenings für Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren gefordert.
Die Selbstverwaltungen von Ärzten und Krankenkassen haben diese Forderung aufgenommen und der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen hat mit Wirkung vom 1. Januar 2004 die rechtlichen, finanziellen Grundlagen für ein derartiges, bundesweites Screening geschaffen. Es gibt die Krebsfrüherkennungsrichtlinie und sie sieht vor, dass eben Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren alle zwei Jahre eine Einladung zu diesem Screening erhalten. Die Einladung wird über eine so genannte zentrale Stelle, die die erforderlichen Daten über die Einwohnermelderegister erhalten soll, erfolgen, so dass tatsächlich eine vollständige Erfassung der in Frage kommenden Frauen sichergestellt ist. Die Aufnahmen selbst werden dann unabhängig von zwei Ärzten befundet. Gibt es zwischen diesen Befunden Abweichungen, so werden diese in einer gemeinsamen Konferenz erörtert. Bei Verdacht auf eine bösartige Erkrankung wird die Frau innerhalb einer Woche erneut zu einer ärztlichen Untersuchung geladen. Die am Programm teilnehmenden Ärzte müssen
eine spezielle Fortbildung nachweisen und wie schon erwähnt mindestens 5.000 Mammographie-Befundungen pro Jahr erbringen. Die Gesamtsteuerung des Screenings erfolgt über eine zentrale Stelle in Köln. Deutschlandweit wird es fünf bis sechs Referenzzentren geben. Diese nehmen dann auch die Zertifizierung der Screening-Einheiten vor und sind für die Fortbildung und Qualitätssicherung zuständig.
Damit wurden umfangreiche Regelungen zur Qualitätssicherung getroffen. Die Selbstverwaltung hat die Grundlagen für zählbare Fortschritte bei der Präventionsarbeit, bei der Bekämpfung dieser bösartigen Krankheit gelegt. Wir als Land haben hier entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass diese Richtlinie ohne Abstriche umgesetzt werden kann. Dazu bedarf es folgender Schritte im Einzelnen:
Das Screening und jede einzelne Screening-Einheit sind nach der Röntgenverordnung zuzulassen. Die landesrechtliche Grundlage zur Einbeziehung nicht gesetzlich versicherter Frauen muss geschaffen werden, weil alles, was ich bisher dargelegt habe, sich auf GKV-versicherte Frauen bezieht. Ohne gesetzliche Änderungen können deshalb weder Melde- noch Datenschutz Rechnung getragen werden. Der Abgleich der Daten mit dem gemeinsamen Krebsregister muss ermöglicht werden. Auch dazu bedarf es rechtlicher Änderungen.
Gleichzeitig geht es darum, in der Praxis eine möglichst reibungslose und rasche Umsetzung des Screenings im Interesse der Frauen zu gewährleisten. Unter der Federführung der Kassenärztlichen Vereinigung arbeiten deshalb die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und meines Hauses eng zusammen. Dabei wurde über folgende Punkte Einvernehmen erzielt: In Mecklenburg-Vorpommern soll es vier Screening-Einheiten geben. Die Ausschreibungen für diese Screening-Einheiten sind bereits durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt. Nach Gesprächen mit den in Frage kommenden Radiologen und den Tumorzentren in den Regionen Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg sind Bewerbungen von Radiologen aus Rostock, von den HELIOS Kliniken Schwerin, dem Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg sowie von der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingegangen. Die zentrale Stelle, die die Einladung der Frauen dann vornehmen soll, wird in Mecklenburg-Vorpommern beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingerichtet. Dazu ist bereits eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kassen abgeschlossen worden.
Auch bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Screening sind wir in den letzten Monaten deutlich vorangekommen. So ist die Zulassung des Mammographie-Screenings nach der Röntgenverordnung weitestgehend abgeschlossen.
Für unser Land war von besonderer Bedeutung, auch die digitale Aufnahmetechnik zuzulassen. Hierzu gab es in der Vergangenheit eine Reihe von Gesprächen. Die digitale Aufnahmetechnik ist für uns gerade als Flächenland wegen der Datenfernübertragung von besonderer Bedeutung. Hier hat also auch der Druck der Länder durch den gemeinsamen Bundesausschuss den Weg für die Anwendung dieser modernen Technik frei gemacht. Wir haben als dünn besiedeltes Flächenland mitunter zwischen den kooperierenden Ärzten Entfernungen bis zu 100 Kilometer
zu überbrücken und insofern ist es wichtig, dass hier eine schnelle Übermittlung von Bildern und Untersuchungsergebnissen, eine Kommunikation zwischen den Ärzten, wenn wir so etwas Neuartiges einführen, von vornherein ermöglicht wird. Deshalb auch noch einmal dieser Hinweis auf die digitale Technik.
Die Zulassung des Mammographie-Screenings entsprechend der Röntgenverordnung wird in einer Allgemeinverfügung in den nächsten Wochen im „Amtsblatt“ veröffentlicht und die für den einzelnen Arzt zur Durchführung erforderlichen Genehmigungen nach Paragraph 3 der Röntgenverordnung sind vorbereitet und können erteilt werden, soweit von den Einzelnen die Voraussetzungen erbracht werden. Dazu gehören die Einhaltung der Vorgaben zur Qualitätssicherung sowie die geforderte Zusammenarbeit mit den Referenzzentren, und auch das im Interesse der Qualitätssicherung. In zwei Screeningbereichen haben wir in Greifswald und Neubrandenburg, auch Schwerin ist dabei, demnächst ausführliche Konzepte einzureichen.
Der allgemeine Vorbereitungsstand auf der Fachebene – und ich denke, das haben die Ausführungen, die ich eben vorgetragen habe, belegt – ist in unserem Land sehr weit. Auch heute Nachmittag sitzen wieder die Experten in meinem Hause zusammen, um weitere Schritte zu beraten. Bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die ja erforderlich sind,
sind wir relativ weit gekommen. Da das Screening alle Frauen – das sagte ich schon einmal, es soll nicht nur gesetzlich Versicherte betreffen – erreichen muss, sieht die Richtlinie die Nutzung der Einwohnermelderegister für das Einladungsprozedere vor und dazu bedarf es aus datenschutzrechtlichen Gründen der entsprechenden Grundlagen. Das erfordert Abstimmungen. Diese sind mit dem Innenministerium, aber auch mit dem Beauftragten für Datenschutz vorgenommen worden und es ist beabsichtigt, durch eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst hier die erforderliche Rechtsgrundlage einzuführen. Danach kann das Innenministerium die Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung vornehmen. Das Sozialministerium hat dazu den Gesetzentwurf erarbeitet, der in der Ressortabstimmung war. Diese ist also gerade beendet, so dass die erste Kabinettsbefassung bevorsteht. Daran wird sich die öffentliche Anhörung der Verbände und der beteiligten Institutionen anschließen.
Das Screening-Programm erfordert auch den Abgleich mit den Daten der Krebsregister. Eine entsprechende Änderung des Staatsvertrages zum gemeinsamen Krebsregister der neuen Länder und Berlin ist in Vorbereitung und bedarf dann der Ratifizierung durch die Länder. Mecklenburg-Vorpommern kann bei der Umsetzung der Mammographie-Richtlinie auf die sehr guten strukturellen Voraussetzungen im Land aufbauen. Wir haben mit den Brustkrebszentren in Greifwald, Rostock, Schwerin und Neubrandenburg schon heute leistungsfähige und von den Frauen im Lande anerkannte Einrichtungen für die umfassende Versorgung und Behandlung der erkrankten Frauen. Diese Erfahrungen, die hier in den Brustkrebszentren gesammelt wurden, können bei MammographieScreenings eingebracht werden. Es geht um die Erfahrun
gen, die eingebracht werden. Es geht aber auch um die Kenntnisse über ein gut laufendes System, an das praktisch angeknüpft werden kann.
Wir haben hier also mit dem Krebsregister die Möglichkeit, wirklich übergreifend ein neues Aufgabengebiet zu lösen. Vor allen Dingen haben wir durch die Erfahrungen in den Krebszentren eine große Akzeptanz bei unseren Ärzten. Ich denke und hoffe sehr, dass die Frauen dann auch dieses Screening-Angebot annehmen und für ihre Gesundheit etwas Gutes erreichen.
Es geht jetzt darum, diese Vorteile wirken zu lassen, umzusetzen und rund 240.000 Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren in dieses neue Vorhaben einzubeziehen. Ich hoffe sehr, dass wir gemeinsam mit der Selbstverwaltung schnell die praktischen Vorbereitungsschritte abschließen und dann wie vorgesehen im Jahr 2006 mit dem Mammographie-Screening flächendeckend im Land beginnen können. Die vorliegenden Anträge sehe ich in diesem Sinne als eine sehr gute Unterstützung an und spreche mich für deren Annahme aus. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute Morgen schon zweimal gehört, ich sage es noch mal: Brustkrebs ist die häufigste Erkrankung bei Frauen zwischen 35 und 55 Jahren. Man kann auch sagen, jede zehnte Frau erkrankt in ihrem Leben an dieser Krankheit. Pro Jahr sterben weltweit 400.000 Frauen, in Europa 70.000, in Deutschland 19.000 und, wie wir eben gehört haben, in unserem Bundesland 260. In Deutschland stirbt also jedes Jahr eine Kleinstadt von Frauen an Brustkrebs, in unserem Bundesland ist es in jedem Jahr eine kleine Gemeinde. Warum nenne ich Ihnen diese Zahlen? Weil hinter der Zulassung des Mammographie-Screenings viel mehr steht als die flächendeckende Implementierung bis Ende 2005 und Paragraph 25 Absatz 1 Satz 2 der „Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen“.
Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland steht sehr schlecht da in der Bekämpfung von Brustkrebs. Betrachtet man die Relation von Brustkrebsneuerkrankungen zur Brustkrebssterblichkeit pro Jahr in Deutschland, muss man feststellen, dass nur noch Länder wie Afghanistan, Türkei oder Mongolei hinter uns liegen, ein Zustand, den sich eine hoch zivilisierte Gesellschaft, wie wir es sein wollen, sicher nicht leisten kann und darf. Während die Relation in den USA 20,04 Prozent beträgt, liegt sie in Deutschland bei 32,31. Und genau darum geht es dann auch bei der Einführung des Mammographie-Screenings. Es geht um die Senkung der Sterblichkeitsrate für an Brustkrebs erkrankte Frauen. Es geht hier nicht, wie von vielen leider immer noch fälschlicherweise angenommen wird, um eine Vorsorgeuntersuchung, sondern um eine qualitativ hochwertige Früherkennung und eine daraus folgende bestmögliche Behandlung.
Die ersten Überlebensstudien entstanden bereits 1971 in den USA. Seither wurden dort und in einigen europäischen Ländern zahlreiche Studien zu dieser Thematik
durchgeführt. Dabei fand man über die Jahre heraus, dass eine Senkung der Mortalitätsrate von 25 bis 30 Prozent durch Screening-Untersuchungen möglich ist.
In Deutschland haben wir uns nun – der Bundestag im Jahr 2002, 1971 die erste Studie – endlich dazu durchgerungen, eine flächendeckende Untersuchung für die Hauptrisikogruppe von Frauen zwischen 50 und 69 Jahren einzuführen. Andere Länder sind schon wieder weiter als wir, denn auch für die Frauen in der vierten Lebensdekade, also von 40 bis 49, konnten Studien inzwischen aufzeigen, dass durch Früherkennung ein Benefit zu erreichen ist. Eine schwedische Studie zeigt, dass die Nutzung des Screenings für Frauen unter 50 sogar höher ist. Für Frauen unter 40 ist das Mammographie-Screening keine Lösung. Sowohl aus Machbarkeitsgründen als auch kosten-/nutzentechnisch betrachtet ist in dieser Altersgruppe eine Mammographie nur bei Hochrisikofrauen und zur Abklärung von Befunden sinnvoll. Um hier bessere Zahlen zu erreichen, müsste wieder wesentlich mehr in der Ursachenforschung getan werden. Das ist aber ein anderes Thema.