Norbert Nieszery
Sitzungen
4/7
4/10
4/14
4/17
4/22
4/24
4/28
4/35
4/36
4/38
4/41
4/48
4/49
4/53
4/58
4/61
4/66
4/68
4/71
4/74
4/75
4/79
4/80
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sind zwar selten, aber es gibt sie doch, zustimmungsfähige Anträge seitens der Opposition.
Es ist so. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass dieser Antrag von uns durchaus begrüßt wird.
Wir haben ihn im Innenausschuss sehr konstruktiv und einvernehmlich beraten. Es ist ein guter Antrag, der hier vorgelegt wurde. Ich möchte, um das Problem zu verdeutlichen, einmal zitieren aus der Anhörung. Und zwar wurde dort festgestellt, dass das Unfallrisiko der 18- bis 20-jährigen Fahranfänger nach dem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2002 in Deutschland im Vergleich zu ähnlich motorisierten Ländern am höchsten ist. Im Jahr 2000 seien über 63 Prozent der Unfälle mit Personenschäden von Fahranfängern verursacht worden. In der Altersgruppe der 18- bis 20-jährigen Fahrer sei das fahrleistungsbezogene Unfallrisiko etwa fünfmal höher als im Gesamtdurchschnitt aller Altersgruppen. Und die Gruppe mache circa 20 Prozent aller Getöteten im Straßenverkehr aus. Das sind beeindruckende und erstaunliche Zahlen, die uns letztendlich auch dazu veranlasst haben, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, und zwar in einer etwas verbesserten Variante.
Das Problem bei den Fahranfängern liegt auch darin, dass die Risikobereitschaft der jungen Fahrer in den ersten Monaten nach Fahrerlaubniserwerb besonders hoch ist. Die Risikobereitschaft schwächt sich ab nach etwa neun Monaten. Das sind wissenschaftliche Erkenntnisse. Danach werden sie alle ein bisschen ruhiger. Und genau diesen Zeitraum fassen wir ab, wenn wir den Fahranfängern bereits ein Fahren mit 17 in Begleitung ermöglichen. Das heißt, diese risikovolle Zeit wird praktisch durch begleitetes Fahren ein wenig abgeschwächt, den Fahranfängern wird vorausschauendes Fahren beigebracht. Sie gewinnen Fahrpraxis und Fahrsicherheit und sind dann, wenn sie alleine fahren dürfen mit 18 Jahren, dazu wirklich in der Lage.
Ja, wir haben den Antrag der CDU an einigen Punkten verbessert. Wir fordern die Landesregierung auf, per Rechtsverordnung sofort dafür zu sorgen, dass es auch umgesetzt wird, dass es möglich wird, das Fahren mit 17. Wir fordern weiterhin geeignete Maßnahmen für die begleitenden Personen, also dass Schulungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zudem behält sich der Landtag vor, die Erfahrung mit dem begleiteten Fahren in einem Bericht bis zum 30. Juni hier vorgelegt zu bekommen, bis zum 30. Juni 2008.
Ich darf für meine Fraktion sagen, dass wir diesem Antrag zustimmen. Und wenn Herr Petters meint, wir müssen unseren Wirtschaftsminister überzeugen, gebe ich das gerne an die CDU zurück. Vielleicht sind Sie auch in der Lage, Ihren Landesvorsitzenden von der Wichtig- und Richtigkeit dieses Vorhabens zu überzeugen. Dann können wir an einem Strang ziehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wichtigste zu diesem Gesetz und zu den Neuerungen dieses Gesetzes ist bereits gesagt worden. Neben den lobenswerten Veränderungen im ethischen Bereich, was die Bestattung der Früh- und Totge
burten betrifft, möchte ich mich in meinen Ausführungen im Wesentlichen auf zwei Punkte beschränken:
Zum einen auf den Kritikpunkt, den Herr Glawe eben vorgetragen hat, dass wir die Trägerschaft für Friedhöfe erweitert haben. Wir haben mit dem Gesetz die Möglichkeit geschaffen, dass das Land Träger von Friedhöfen sein kann. Insbesondere gilt das für die Staatsforst, im Prinzip für die Anstalt des öffentlichen Rechts, was die Landesforstanstalt betrifft. Wir räumen damit ausdrücklich dem Land die Möglichkeit ein, Friedwälder zu betreiben. Es ist nicht so, wie es der Städte- und Gemeindetag sagt, dass wir Aufgaben von den Gemeinden auf das Land verlagern. Natürlich bleibt die Aufgabe, einen Friedhof zu tragen und auch zu verwalten, Uraufgabe der Gemeinden. Wir erweitern diese Aufgabe nur auf das Land in dem speziellen Bereich der Friedwälder. Ich denke, das ist auch in Ordnung so.
Das Zweite, worauf ich noch einmal eingehen möchte, ist die zweite Leichenschau. Wir haben uns auf den Kompromiss verständigt, den Herr Glawe hier vorgetragen hat. Allerdings möchte ich sagen, dass wir sehr wohl darauf Wert legen, dass die zweite Leichenschau in der Regel durch einen Rechtsmediziner zu erfolgen hat. Sie kann natürlich auch durch einen Amtsarzt erfolgen, allerdings sollte das aus unserer Sicht die Ausnahme darstellen.
Des Weiteren legen wir das Gesetz so aus, dass die für die Leichenschau anfallenden Honorare selbstverständlich dem Leistungserbringer zugutekommen, und zwar in vollem Umfang, damit sie nicht aufgeteilt werden zwischen der anordnenden Stelle und der ausführenden Stelle. So viel zu diesem Gesetz. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wesentlichste zu diesem dritten Deregulierungsgesetz, das uns hier vorliegt, haben meine Vorredner schon gesagt, die Inhalte sind benannt, auch die Kritikpunkte vom Kollegen Ringguth. Einen möchte ich aufgreifen oder vielleicht keinen Kritikpunkt, sondern eine konstruktive Anregung, dass wir zu Beginn der nächsten Legislatur, sofern wir alle noch da sind, eine Kommission einrichten, die sich wirklich partei- oder fraktionsübergreifend mit den wesentlichen Eckpunkten einer umfassenden Deregulierung beschäftigt, und zwar auch parlamentär. Das ist, glaube ich, eine sehr sinnvolle Anregung und dazu sind wir auf jeden Fall gesprächsbereit. Ich möchte hier nicht dezidiert zu einzelnen Inhalten Stellung nehmen. Wir haben bislang zu den Deregulierungsgesetzen im Sonderausschuss sehr konstruktive Beratungen geführt und auch sehr einvernehmliche Ergebnisse erzielt. Ich glaube, das wird auch bei diesem Gesetz so weitergehen. Insofern wird die SPD der Überweisung natürlich zustimmen. Die Kürze meiner Rede betrachte ich als Beitrag zur Deregulierung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Dr. Jäger, ich kann Sie versichern,
der Ministerpräsident wird an diesem Kompromiss mitwirken, und zwar konstruktiv und nicht als Stimmvieh, wie Sie das machen wollen, Herr Dr. Jäger.
Meine Damen und Herren, meine Vorredner haben schon gesagt, wir stimmen...
Ja, Sie agieren hier als Stimmvieh, das hat Herr Dr. Jäger
ganz ausdrücklich gesagt. Sie nehmen die Interessen dieses Landes in dieser Diskussion nicht wahr.
Sie hören auf das, was Ihnen vorgegeben wird,
und nichts anderes zählt für Sie. Genau das machen Sie, Herr Dr. Jäger, und nichts anderes.
Meine Damen und Herren, wir stehen, und das haben die Vorredner deutlich gemacht, vor der größten Verfassungsreform seit 1949.
Aber: Föderalismusreform an sich – und das sagen wir auch – ist gut. Allerdings nicht alles, was zurzeit als Föderalismusreform daherkommt, ist auch gut für Mecklenburg-Vorpommern.
Mecklenburg-Vorpommern hat von Anfang an in persona des Ministerpräsidenten seine Kritikpunkte vorgetragen – Kritik nicht um der Kritik willen, sondern Kritik im Interesse unseres Bundeslandes.
Und das hat der Ministerpräsident von Anfang an getan. Herr Dr. Jäger, wenn Sie mit Ihren Kollegen aus der CDU mal sprechen würden, dann wüssten Sie das auch.
Ganz Deutschland lacht. Sie werden sehen, Herr Renz,
welche Diskussion wir noch führen werden zu der Föderalismusreform, was hier noch bewegt werden wird in dem anstehenden Verfahren.
Passen Sie mal genau auf!
Die Opposition, vor allem in Form der Bundeskanzlerin, hat unseren Ministerpräsidenten für sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat heftig kritisiert. Den seinerzeit tosenden Beifall auf Ihrem Parteitag in Gägelow, Herr Dr. Jäger, werte ich hier einmal als uneingeschränkte Zustimmung zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung.
Dabei scheint die Wahrung der Interessen unseres Landes für die Opposition nur nachrangig gewesen zu sein.
Die Grundgesetzänderungen, Herr Dr. Jäger, über die wir die ganze Zeit reden. Ich weiß nicht, welcher Veranstaltung Sie gerade beiwohnen.
Nach unserer Meinung hat der Ministerpräsident mit seinem Abstimmungsverhalten unmissverständlich klar und deutlich die Interessen unseres Landes vertreten. Dafür gebührt ihm unser aller Respekt.
Ich will hier einige Punkte ansprechen, auch wenn es meine Vorredner schon getan haben, aber es ist wichtig, diese Punkte immer wieder zu benennen:
Erstens. Sind Sie von der Opposition wirklich für die Beseitigung des bundeseinheitlichen Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrechts für Beamte? Sie mögen dafür sein, meine Damen und Herren von der Opposition, wir sind es mit Sicherheit nicht. Es kann doch wirklich
nicht sein, dass wir in einen Besoldungswettbewerb zwischen den Ländern eintreten.
Das, was jetzt als Diskussionsgrundlage auf dem Tisch liegt, wird die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen in den finanz- und strukturschwachen Ländern dauerhaft verringern, weil die guten Beamten mit besseren Gehältern abgeworben werden in die finanzstarken Bundesländer.
Zweitens. Sind Sie von der Opposition für die Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen im Strafvollzug?
Es ist doch absurd, in diesem sensiblen Bereich in einen Negativwettbewerb eintreten zu wollen, der auf Kosten der Qualität und der Sicherheit ausgetragen wird und nebenbei wesentliche Grundrechtseinschränkungen für die Gefangenen bedeutet.
Drittens. Sind Sie von der Opposition dafür, zunächst ein bundeseinheitliches Umweltgesetzbuch zu beschließen , um dann den Ländern die Möglichkeit der Abweichung einzuräumen?
Eine Zersplitterung beim Natur- und Gewässerschutz, eine Absenkung von Umweltstandards muss verhindert werden.
Ich bin strikt dagegen, einen Wettbewerb darum zu führen, wer die niedrigsten Umweltstandards in Deutschland hat.
Außerdem zeigt uns zum Beispiel die aktuelle Situation in den Hochwassergebieten, Herr Dr. Jäger, dass derartige Katastrophen eben nicht vor Ländergrenzen Halt machen.
Ein bundeseinheitlicher Hochwasserschutz ist zwingend notwendig
und nicht dessen Zersplitterung in Landesrechte.
Viertens....
Ja, hören Sie doch erst mal zu! Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden, Herr Caffier.
Sie von der Opposition...
Ja, macht doch nichts.
Hören Sie doch mal zu! Sie können davon doch noch was lernen, Herr Caffier.
Viertens. Sind Sie von der Opposition für den Wegfall der Bundeskompetenzen im gesamten Hochschulbereich? Wenn Sie dafür sind, dann nehmen Sie auch in Kauf, dass der Bildungsstandort Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig geschwächt wird, und zwar auf Dauer.
Sind Sie in der Opposition in den Zeiten der PISA-Studie dafür, dass der Bund auch noch seine letzten Zuständigkeiten im Bildungsbereich an die Länder abtritt?
Sie mögen dafür sein, wir sind es mit Sicherheit nicht.
Ich kann den Sinn wirklich nicht erkennen, warum der Bund nach dem neuen Artikel 104 b Grundgesetz
zukünftig seine Finanzhilfen mehr an die Länder geben darf.
Das Ganztagsschulprogramm – und darauf hat der Ministerpräsident schon hingewiesen – ist eine Erfolgsgeschichte.
Damit wurden notwendige, richtige und zukunftsweisende Weichen gestellt. So etwas soll in Zukunft nicht mehr möglich sein?! Das kann doch niemand ernsthaft wollen, meine Damen und Herren!
Unser Land kann nicht auf Bundeszuweisungen für wichtige Projekte, wie zum Beispiel den nun endlich auch von der CDU geforderten beitragsfreien Kindergartenplatz, verzichten.
Woher sollten wir als strukturschwaches Land denn das Geld nehmen? Von den Kommunen, Herr Dr. Jäger?
Ja, das haben Sie aber vorgeschlagen. Alles klar!
An dieser Stelle möchte ich nachdrücklich auf die Notwendigkeit von nationalen Bildungsstandards hinweisen.
Diese werden zwar von allen Bildungsexperten gefordert, aber bei der Föderalismusreform spielen sie offensichtlich auf Druck der starken Südländer leider keine Rolle.
Ich persönlich halte das für einen bildungspolitischen Skandal.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um nicht missv e rstanden zu werden, ich wehre mich nicht gegen eine Übertragung von neuen Zuständigkeiten auf die Länder.
Dies wird uns zukünftig mehr Verantwortung geben und ich traue uns hier auch einiges zu, Herr Dr. Jäger, auch Ihnen.
Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf die Länder ja, aber nur dort, wo es auch wirklich Sinn macht
und im Gegenzug mehr Zentralkompetenzen, da, wo es notwendig ist, Herr Dr. Jäger. Das müssen Sie auch bekennen.
Aber wir wollen doch nicht darum herumreden. Wenn alle Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder übergingen, die zurzeit im Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung stehen, wird es doch zu Folgendem kommen:
Wir werden uns zwangsläufig beispielsweise italienischen Verhältnissen nähern.
In Italien gibt es seit Generationen eine unsichtbare Grenze zwischen dem reichen Norden und dem strukturschwachen Süden.
Das Fundament dieses scheinbar unüberwindbaren Bollwerkes
besteht aus Arroganz, Selbstüberschätzung und vor allen Dingen aus Entsolidarisierung, Herr Dr. Jäger.
So etwas darf es in Deutschland niemals geben!
Deshalb darf bei einer Föderalismusreform die Angleichung der Lebensverhältnisse in der gesamten Republik niemals aus dem Auge verloren werden.
Ich denke, dass ich in meiner Aufzählung sehr deutlich gemacht habe, wofür wir sind, aber auch, wo unsere Vorbehalte liegen. Uneingeschränkte Zustimmung wird es von uns zur geplanten Grundgesetzänderung nicht geben. Es ist im Interesse des Landes, diese Punkte energisch und deutlich anzusprechen und Einfluss zu nehmen auf Änderungen am Gesetzentwurf. Es kann und darf nicht sein, dass am Ende der Föderalismusreform nicht mehr eine Bundesrepublik, sondern eine Klassenrepublik existiert.
Ja, meine Damen und Herren von der Opposition, statt in der Nibelungentreue der Bundeskanzlerin uneingeschränkt zu huldigen, würde ich mir von Ihnen lieber etwas mehr Konstruktivität wünschen.
Sie sind dagegen, ja, natürlich. Sie vertreten nicht die Interessen dieses Landes, Herr Dr. Jäger.
Aber wenn wir gerade bei der Bundeskanzlerin sind,
ich finde es schon bedenklich, wie die Bundeskanzlerin in Richtung unseres Ministerpräsidenten den drohenden Zeigefinger hebt nach dem Motto: Wenn Du nicht tust, was ich Dir sage, dann wirst Du schon sehen, was Du davon hast.
Und offensichtlich meint sie das auch für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, Herr Dr. Jäger. Das kann ja wohl nicht sein!
Ich meine, das ist kein angemessener Stil des Umgangs einer Bundeskanzlerin mit einem Ministerpräsidenten,
dessen vordringliche Aufgabe es ist, die Interessen des Landes wahrzunehmen.
Frau Dr. Merkel mit dem Wahlkreisbüro in Stralsund ist ganz offensichtlich ein Paradebeispiel dafür, wie rasant das Sein das Bewusstsein bestimmt.
Bleiben Sie standhaft, Herr Ministerpräsident!
Die Unterstützung der SPD-Fraktion hier im Landtag ist Ihnen gewiss und die Menschen in unserem Land werden Ihnen Ihr Engagement danken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ministerin hat den Gesetzentwurf hier ausführlich in der Einbringungsrede begründet, da habe ich eigentlich keine Ergänzungen mehr zu machen. Das wird Gegenstand der Beratungen in den Ausschüssen und auch in der Anhörung sein. Ich möchte an dieser Stelle nur darauf aufmerksam machen, dass, wenn wir das Gesetz einmal offen haben, wir uns auch über Beratungsgegenstände verständigen sollten im Bereich der Anhörung, die jetzt hier nicht thematisiert wurden. Ich bin der Meinung, unter diesem Punkt ist vor allen Dingen einmal die Frage zu stellen, ob man beispielsweise Krematorien privatisieren kann, beziehungsweise ob man auch darüber nachdenkt, ob nicht das Land oder Landesgesellschaften selber Träger von Friedhöfen sein können. Ich meine das vor allen Dingen mit Blick auf den Landesforst, dass man unter Umständen auch dem Land ermöglicht, so etwas einzurichten wie Friedwälder. Letztendlich ist es auch eine Einnahmequelle, die man nicht außer Acht lassen darf. All das, denke ich, werden wir in konstruktiven Beratungen im Ausschuss erörtern. Ich empfehle meiner Fraktion, der Überweisung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Müller hat bereits die Fakten auf den Tisch gelegt und auch den Diskussionsstand referiert, die Ministerin hat ergänzt, so dass im Prinzip alle Fakten auf dem Tisch liegen. Ich möchte meine Rede eigentlich nur in ein Zitat kleiden, das ich hier einmal kurz vorstellen möchte: „Unser moderner Staat braucht eine innovative, leistungsfähige und effiziente Verwaltung.... Wir wollen den Abbau von Bürokratie und unnötiger Regulierung vorantreiben.“ Es „sind sämtliche Aufgaben und die Verwaltungsabläufe auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.... Deutschland braucht einen modernen öffentlichen Dienst, um für den Bürger effizient Verwaltungsdienstleistungen erbringen zu können.“ Dieses, meine Damen und Herren von der CDU, ist kein Appell von mir, sondern ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie sollten Ihrer Bundeskanzlerin kräftig den Rücken stärken
und dem vorliegenden Gesetz,
das den Geist des Koalitionsvertrages in hervorragender Weise erfüllt, zustimmen. Wir werden es jedenfalls tun. Ich fordere Sie auf, das auch zu tun. Ich glaube, es ist zum Vorteil für unser Land. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir nun den Pressespiegel aus dem Wirtschaftsministerium abgearbeitet haben,
können wir wieder zum Gesetzentwurf der CDU kommen.
Dieser Gesetzentwurf zur Straßenbauverwaltung, verehrter Kollege Born, kommt nach meinem Dafürhalten doch etwas sehr schmalbrüstig daher.
Vereinfacht gesagt sieht das Reförmchen etwa so aus: Wir gliedern die Straßenbauämter in das Landesamt für Straßenbau ein und alles wird gut.
Der Ansatz greift natürlich viel zu kurz. Wer so etwas als Reformgesetz verkauft, hat die komplexe Materie der
Straßenbauverwaltung offensichtlich nicht durchdrungen. Deshalb lassen Sie mich zunächst einige Grundlagen, Daten und Zusammenhänge erläutern.
Derzeit ist das Land zuständig für Bundesfern- und Landesstraßen. In der Zuständigkeit der Landkreise liegen die Kreisstraßen. Die Gemeinden sind für die Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten ab 80.000 Einwohner für die Bundesstraßen sowie ab 50.000 Einwohner für die Landesstraßen zuständig. In der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung des Landes liegen derzeit rund 5.800 Kilometer. Die Landkreise sind für circa 4.100 Kilometer und die Gemeinden für rund 17.200 Kilometer zuständig. Durch die angestrebte Vergrößerung der Kreise wird sich das Verhältnis zwischen Landes- und Kreisstraßen zugunsten der Kreisstraßen deutlich verändern. Von allen drei Ebenen werden Aufgaben des Straßenbaus, der Unterhaltung und des Betriebsdienstes erfüllt, so dass bei den einzelnen Aufgabenträgern Parallelverwaltungen bestehen.
Das Land unterhält für die Durchführung der Aufgaben des Straßenbaus, der Unterhaltung und des Betriebsdienstes neben 4 Straßenbauämtern 24 Straßenmeistereien mit insgesamt 635 Mitarbeitern.
Auf der Ebene der Kreise werden diese Aufgaben uneinheitlich wahrgenommen: durch eigene Erfüllung, durch Vergabe an private Dritte, Erfüllung durch das Land oder durch Mischformen. Die geteilte Aufgabenwahrnehmung von Land und Kreisen führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand und zu einer Bindung von erheblichen personellen Ressourcen. Deshalb ist es geboten, im Zuge der umfassenden Verwaltungsreform auch die Straßenbauverwaltung im Land zu optimieren und dabei die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Nach dem in der Koalition bisher gefundenen Kompromiss werden die Kreise künftig auch für die Aufgaben der baulichen Unterhaltung und des Betriebsdienstes für die Bundesfern- und Landesstraßen zuständig sein. Um- und Neubau sowie die Erhaltung von Straßen und die dazugehörigen Planungen bleiben bezüglich der Bundesfern- und Landesstraßen Aufgabe des Landes.
Die Landkreise nehmen ebenso wie die Straßenbauämter und -meistereien des Landes Aufgaben der Unterhaltung und des Betriebsdienstes wahr. Werden diese Aufgaben für die Bundesfern- und Landesstraßen auf die Kreise übertragen, können sie auf dieser Ebene mit den bereits vorhandenen Aufgaben für die Kreisstraßen zusammengeführt werden. Die zwischen Land und Kreisen bestehenden Parallelstrukturen können durch ein Zusammenführen der Ressourcen auf Kreisebene teilweise abgebaut werden. Das Zusammenführen und Bündeln der Aufgaben auf Kreisebene führt zu Synergieeffekten, denn die Erfüllung der Aufgaben aus einer Hand ermöglicht einen einheitlicheren und zielgerichteteren Ressourceneinsatz.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen jetzt, was in der Koalition derzeit sehr intensiv diskutiert wird. Im Prinzip sind wir bestrebt, so viele Aufgaben der Straßenbauverwaltung wie möglich an die Kreise abzugeben, ohne eine gut funktionierende Straßenbauverwaltung in ihrer Effektivität und Effizienz einzuschränken. Das heißt, wir überlegen momentan, die bisher im Gesetz vorgesehene Schnittstelle zugunsten der Kommunen zu korrigieren.
Denkbar wäre etwa, den Gesamtbereich der baulichen Unterhaltung unter Einbeziehung der Erneuerung an die Kommunen zu übertragen. Damit hätte man eine saubere Schnittstelle. Sie trennt den gesamten Bereich Planung, Neu-, Um- und Erweiterungsbau von dem Komplex der baulichen Unterhaltung und dem Betriebsdienst. Über die genaue Ausgestaltung werden sich Regierung und Koalition in den nächsten Tagen abschließend verständigen. Dann können wir über den Vorschlag intensiv diskutieren.
Erwägenswert am Vorschlag der CDU und auch konsequent gedacht ist aus meiner Sicht die Stärkung des Landesamtes.
Denn auch nach unserem Modell, nach dem möglichen Modell, sieht es so aus: Je mehr Aufgaben man von den Straßenbauämtern an die Kommunen übertragen will, desto notwendiger erscheint natürlich auch eine zentrale Vollzugsbehörde. Und wenn wir es ernst meinen mit der Entlastung der Ministerien von Vollzugsaufgaben, dann müssen wir über die Zukunft des Landesamtes sehr intensiv nachdenken. Wie man in diesem Zusammenhang mit den Straßenbauämtern künftig umgehen muss, wird sicherlich auch dann noch eingehender erörtert. Ich freue mich daher auf die konstruktive Diskussion zu diesem Thema, der sich vor allem diejenigen nicht verschließen können, die immer wieder betonen, wie wichtig die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist.
Wir werden einer Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das neu zu errichtende Landesamt für Kultur und Denkmalpflege vereint zukünftig unter seinem Dach verschiedene Fachrichtungen, die bereits seit langem interdisziplinär und kollegial zusammenarbeiten. Insofern ist die Zusammenführung zu einem Landesamt nicht nur konsequent, sondern auch ausgesprochen sinnvoll. Deshalb war wohl auch das parlamentarische Verfahren, das den heutigen Beschluss ermöglicht, relativ streitfrei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die SPDFraktion darf ich feststellen, dass wir dem Gesetz zustimmen werden, dies besonders gern unter dem Gesichtspunkt, dass das neue Landesamt den ersten konkreten Umsetzungsschritt des Landesorganisationsgesetzes darstellt, das vor wenigen Monaten in diesem Hohen Haus beschlossen wurde und mit dazu beitragen wird, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eine moderne, effiziente und zukunftsfähige Landesverwaltung formieren können.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, abschließend noch eine persönliche Anmerkung zum neuen Amt, das mir aufgrund meiner beruflichen Herkunft sehr am Herzen liegt. Mit der Archäologie, der Bau- und Kunstdenkmalpflege, den Archiven und der Landesbibliothek verwaltet das neue Landesamt für Kultur und Denkmalpflege einen Großteil unserer Kulturgeschichte. Die Kulturgüter, die weit über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt sind, locken jedes Jahr unzählige Touristen nach Mecklenburg-Vorpommern und stellen einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor dar.
Diese einzigartigen Zeugnisse unserer Geschichte wirken nicht nur identitätsstiftend nach innen, sondern sind auch eine hervorragende Werbung für unser Land. Deshalb erwarte ich von der Landesregierung bei der Besetzung der Leitungsstelle, dass der neue Chef nicht nur besoldungstechnisch, sondern vor allem fachlich in der Lage ist, die Kulturgeschichte unseres Landes angemessen zu repräsentieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Ausflug von Herrn Dr. Jäger ins Beamtenrecht, das wir im Artikel mitberaten haben, würde ich jetzt ganz gern zum Gesetzestext zurückkehren, nämlich zum Landesdisziplinargesetz.
Das heute zur Verabschiedung anstehende Landesdisziplinargesetz ist eine grundlegende, systematische Neugestaltung des Disziplinarrechts in unserem Land. Es führt zur Abschaffung des bisher zweigeteilten Verfahrens, einerseits des Vorermittlungsverfahrens, andererseits des Hauptermittlungsverfahrens, aber auch wieder zur Überwindung des nichtförmlichen und des förmlichen Disziplinarverfahrens. Diese althergebrachte Verfahrensausgestaltung wird nun ersetzt durch ein einheitliches Verwaltungsverfahren, das sich eng an das Bundesdisziplinargesetz anlehnt. Deshalb haben wir in den zwar streitigen, aber – aus meiner Sicht, muss ich jedenfalls sagen – durchaus konstruktiven Ausschussberatungen zunächst einvernehmlich wie auch nachdrücklich von den Gewerkschaften gefordert, die verschiedenen Fristen dem Bundesrecht anzugleichen, die ja überzogen dargestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das grundlegend Neue an diesem Gesetz ist das ungeteilte behördliche Ermittlungsverfahren, das die Grundlage für die jeweilige Disziplinarverfügung darstellt. Dieses Ermittlungsverfahren wird von einem in die Hierarchie eingebundenen Beamten geführt, der insofern natürlich weisungsgebunden handelt. Allerdings bezieht sich diese Weisungsgebundenheit des Ermittlungsführers ausdrücklich nicht auf die Ausgewogenheit seiner Ermittlungen. Vielmehr ist im Paragraphen 23 klar geregelt, dass die belastenden und entlastenden Umstände zu ermitteln sind. Der Ermittlungsführer ist daher bei seinen Ermittlungen de facto unabhängig.
Es ist daher aus unserer Sicht nicht erforderlich, die Unabhängigkeit des Ermittlungsführers gesondert im Gesetz zu fixieren.
Hören Sie zu, Herr Dr. Born! Sie sind ja Jurist. Nach fast 60 Jahren bewährter Rechtsstaatlichkeit, denke ich, müssen nicht in jedem neuen Gesetz die Grundsätze dieses Rechtsstaats expressis verbis dokumentiert werden.
Wir dürfen wohl mittlerweile so selbstbewusst davon ausgehen, dass insbesondere die Diener des Rechtsstaates seine Grundprinzipien verinnerlicht haben und auch danach handeln.
Herr Dr. Born, jeder Beamte ist weisungsgebunden. Das wissen Sie doch besser als ich.
In diesem Zusammenhang sind auch die Erweiterungen der Disziplinarmaßnahmen durch den Dienstvorgesetzten zu sehen.
Durften bislang nur Verweis und Geldbuße verhängt werden, können nun auch die Kürzung der Bezüge, die Zurückstufung sowie die Kürzung des Ruhegehaltes im Rahmen einer behördlichen Disziplinarverfügung ausgesprochen werden.
Die von Herrn Dr. Jäger hier eben vorgetragenen diesbezüglich ausgemachten Einschränkungen der Beamtenrechte vermag ich aus mehreren Gründen nicht nachzuvollziehen:
Erstens kommt es jetzt behördlicherseits zügig zu einem abschließenden Verfahrensergebnis.
Zweitens muss der Disziplinarverfügung vor dem Erlass von der obersten Dienstbehörde zugestimmt werden.
Drittens kann eine erlassene Disziplinarverfügung durch eine Disziplinarklage vor Gericht angegriffen werden, die über den vollen Instanzenweg bis hin zum Bundesverwaltungsgericht führen kann.
Es ist doch offensichtlich, dass den Beamten alle Rechtsschutzmöglichkeiten offen stehen, sich gegen eine Disziplinarverfügung zu wehren.
Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz führt nicht nur zu einer weitgehenden Harmonisierung mit dem Bundesrecht, sondern es trägt erheblich zur Straffung und Beschleunigung der Disziplinarverfahren bei, und zwar, ohne die Rechte der Beamten zu beschneiden. Ganz im Gegenteil, wir stärken die Beamtenrechte durch eine Effizienzsteigerung des Gesamtverfahrens. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Landesdisziplinargesetz ein modernes und effektives Gesetz geschaffen haben, das sich in der Zukunft bestens bewähren wird. Deshalb bitte ich Sie namens meiner Fraktion um Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Bezieher von Arbeitslosengeld II sind künftig durch die Bundesagentur für Arbeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Agentur überweist den Kassen für jeden Arbeitslosengeld-II-Bezieher einen pauschalen Betrag von 125 Euro sowie 15 Euro für die Pflegeversicherung. Personen, die bis Ende 2004 die alten Leistungen Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bezogen haben, deren Antrag auf Arbeitslosengeld II aber abgelehnt wurde, sind seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr durch die Bundesagentur krankenversichert oder pflegeversichert. Dies trifft besonders Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Anders als bei Ehepaaren greift die Familienversicherung hier nicht, das heißt, die Betroffenen müssen sich selbst um einen Schutz im Krankheitsfall kümmern. Dies war ihnen möglich bis zum 31. März 2005. Nur wer diese Frist eingehalten hatte, konnte bei einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Voraussetzung dafür war allerdings, dass in den vergangenen fünf Jahren mindestens 24 Monate oder aber das komplette vergangene Jahr in eine gesetzliche Krankenkasse eingezahlt worden ist. Wer diese Aufforderung nicht erfüllt hat, hatte auch keine Möglichkeit mehr, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Wer sich die Beiträge für die freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht leisten konnte, bekam die Möglichkeit, einen Zuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Die Frist für die freiwillige gesetzliche Versicherung lief aber aus. Zuvor hatte bereits der Bundesvorsitzende des Virchow-Bundes, Herr Dr. Zollner, darauf hingewiesen, dass hier auch die Krankenkassen in der Pflicht stehen, die Betroffenen über die Konsequenzen zu informieren. Das scheint aber leider nicht in jedem Fall immer glücklich verlaufen zu sein.
Nun haben die Ärzte festgestellt, dass immer mehr Patienten in die Praxis kommen, die nicht krankenversichert sind, und dagegen, denke ich, sollten wir etwas tun. Ich möchte nur einmal verweisen auf die Beschlusslage des letzten Ärztetages, des 108. Deutschen Ärztetages, wo ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Zahl der nicht Krankenversicherten in Deutschland in den letzten beiden Jahren von 188.000 auf über 300.000 angestiegen
ist. Das ist nicht alles nur die Schuld von Hartz IV, da spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Aber Hartz IV hat daran erheblichen Anteil. Im Rahmen von Hartz IV erhalten nämlich über 500.000 Menschen kein Arbeitslosengeld II, weil ihr Partner über ein zu hohes Einkommen verfügt. Bei vielen dieser Paare kann man aber erwarten – und ich gehe davon aus, dass es in den meisten Fällen so ist –, dass man sich gegenseitig in dieser Notsituation hilft. Aus diesem Grunde haben wir in unserem Antrag aufgenommen, eine Einkommens- und Vermögensgrenze festzulegen, ab der man sich selbst versichern muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Langzeitarbeitslosigkeit darf aus unserer Sicht allerdings nicht dazu führen, dass Menschen aus dem Netz der solidarischen Krankenversicherung herausfallen. Längerfristig hat zudem ein sich verschlechternder Gesundheitszustand einer Bevölkerungsgruppe auch Auswirkungen auf die Stabilität des gesamten Gesundheitssystems.
Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Worte an einige Kollegen der CDU, die leider nicht da sind. Herr Renz und Frau Lochner-Borst haben insbesondere Herrn Heydorn und mich angegriffen, wir würden in Bezug auf die Relativierung von Hartz IV hier lamentieren. Ich denke, Herr Heydorn und ich haben in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit Betroffenen durchgeführt und unsere Bürgerbüros stehen nach wie vor jedem offen, der Probleme mit der Umsetzung von Hartz IV hat. Gleichwohl betone ich aber auch im Namen von Herrn Heydorn, dass wir an der Grundrichtung von Hartz IV festhalten wollen.
Ich halte diesen Weg für richtig, allerdings entbindet es uns nicht davon, auch Ungerechtigkeiten zu bekämpfen. Und an die Kollegen von der CDU gerichtet möchte ich sagen, dass das ein sehr großer Unterschied ist zwischen einem bloßen Lamento und dem Ausmachen von offensichtlichen Ungerechtigkeiten, denen man konstruktiv im Sinne der Betroffenen begegnet.
Auch mit Wahlkampf, werte Damen und Herren von der CDU, hat das wenig zu tun,
denn diese Anregungen stammen eben aus den Sprechstunden, die wir vor Monaten durchgeführt haben. Und zu meinem großen Erstaunen kamen dort mehrere junge Frauen vor allem auch mit Kindern, die mir erklärten, dass sie nicht krankenversichert seien. Das wollte ich im ersten Moment eigentlich gar nicht glauben, aber es ist tatsächlich so. Ich bin diesem Vorgang nachgegangen und habe mit meiner Fraktion und auch mit der PDS gemeinsam diesen Antrag letztendlich auf den Weg gebracht, weil er absolut sinnvoll ist und eine Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen soll.
Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie abschließend um Zustimmung zu der Initiierung einer Bundesratsinitiative, die diesem Sachverhalt Abhilfe schafft. Wahrscheinlich und mir am liebsten wäre es über eine Neuregelung im SGB V,
was die Familienversicherung betrifft. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident!
Wissen Sie, Herr Timm, wenn in mein Büro junge Frauen kommen, die mir offenbaren, dass sie nicht krankenversichert sind, dann erkenne ich darin eine gewisse Notlage, eine prekäre Notlage.
Und wissen Sie, wenn ich eine Notlage erkenne als frei gewählter Abgeordneter, dann werde ich aktiv, egal ob die von meiner Partei gestellte Bundesregierung reagiert oder nicht. Ich werde aktiv und ich denke, das ist meine Pflicht.
Offensichtlich ist es in den Reihen der CDU so, dass man sich an die Gesetzestexte hält und die Bedürfnisse der Menschen völlig unberücksichtigt lässt. Ich bin Ihnen dankbar dafür, Herr Timm, dass Sie diese Maske haben fallen lassen, denn daraus kann man erkennen, wie es den sozial Schwachen nach der Bundestagswahl, wenn Sie vielleicht die Regierung führen werden, ergehen wird,
nämlich noch viel schlechter, als es jetzt der Fall ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt das mittlerweile vierte neue große Landesamt, das wir hier zu beraten haben per Gesetzesvorlage. Ich glaube, ich muss jetzt nicht mehr auf die Einzelheiten eingehen. Ich denke, die Einzelheiten wiederholen sich. Die Bedenken sind sicherlich fraktionsübergreifend an der einen oder anderen Stelle schon formuliert worden und gelten im Prinzip für die gesamte Veranstaltung der Gesetzgebung.
Ich möchte noch mal auf das Verfahren zurückkommen. Ich denke, dass es sehr wohl sinnvoll ist, dass die Fachausschüsse ausführlich zu den einzelnen Gesetzentwürfen beraten, sehr ausführlich auch ihre Bedenken vortragen, die wir im Sonderausschuss dann dementsprechend würdigen werden.
Und ich denke, das ist eine sinnvolle Einrichtung. Ich kann nur noch mal dafür plädieren, dass wir diese Anträge und diese Gesetzentwürfe wirklich federführend in den Sonderausschuss überweisen. Ich verbürge mich persönlich dafür, dass wir letztendlich die fachbezogenen Voten aus den Fachausschüssen angemessen würdigen werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Initiator des Antrages zum Mammographie-Screening, den wir in der letzten Landtagssitzung behandelt haben, freue ich mich natürlich besonders, dass das Ministerium gehandelt hat oder wir als Fraktion gehandelt haben,
letztendlich, um einen Gesetzentwurf auf die Reihe zu bekommen, denn ich glaube, es ist ausgesprochen wichtig, dass wir die Rahmenbedingungen so schnell wie möglich schaffen, damit den betroffenen Frauen auch geholfen werden kann. Insofern freue ich mich auch auf eine zügige und konstruktive Beratung im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu früher Stunde ein schwieriges Thema, Brustkrebs ist die häufigste Todesursache unter den Krebserkrankungen der Frau in Deutschland. Jährlich erkranken in der Bundesrepublik rund 47.000 Frauen an Brustkrebs, circa 17.600 Frauen sterben pro Jahr infolge dieser heimtückischen Krankheit. Das Vorkommen steigt mit dem Alter, denn 75 Prozent der Brustkrebserkrankungen treffen Frauen über 50 Jahre. Eine effiziente Brustkrebsführerkennung kann jedoch die rechtzeitige Behandlung erheblich fördern. Nach wie vor ist die Mammographie das wichtigste Vorsorgeinstrument zur Früherkennung von Brustkrebs.
Laut Bundestagsdrucksache 14/9122 werden in Deutschland pro Jahr circa vier Millionen Mammographien über die Krankenkassen abgerechnet. Dabei handelt es sich zum großen Teil um Untersuchungen im Rahmen eines nicht kontrollierten so genannten grauen Screenings. Trotz dieser hohen Untersuchungsrate konnte die Zahl der jährlichen Brustkrebstodesfälle in Deutschland nicht gesenkt werden. Der Bundestag zog daraus den Schluss, dass die Qualität dieser Screenings nicht ausreichend ist, weil die hohen europäischen Qualitätsstandards nicht eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund haben Bundesrat, Bundestag und die Gesundheitsministerkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, für die baldmöglichste Einführung eines flächendeckenden qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennungsprogramms in allen Bundesländern unter Beachtung europäischer Leitlinien in Deutschland zu sorgen. Dies hat die Bundesregierung getan und am 1. Januar 2004 trat die Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien in Kraft, wodurch das Mammographie-Screening, also die Röntgenreihenuntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung, für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren aufgenommen wurde.
Dieses Mammographie-Programm ergänzt das vorhandene für Frauen ab 20 Jahren. Durch das MammographieScreening ist es möglich, Krebserkrankungen in einem frühestmöglichen Stadium zu entdecken, denn bei geringer Tumorgröße ist eine besonders schonende Behand
lung mit entsprechender Heilungschance möglich. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahre 2005 die flächendeckende Implementierung des MammographieScreenings zu erreichen. Solche Untersuchungen müssen nach der Röntgenverordnung gesondert zugelassen werden, um sicherzustellen, dass auch der Strahlenschutz in angemessener Weise berücksichtigt wird. Zuständig dafür sind die obersten Landesgesundheitsbehörden, die insoweit die Röntgenverordnung im Auftrage des Bundes vollziehen.
Voraussetzung für die Einladung der Frauen zur Teilnahme an dem Mammographie-Screening ist die Schaffung einer zentralen Stelle, die den Frauen im Land die Einladungen zur Reihenuntersuchung zukommen lässt. Diese zentrale Stelle ist von den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene zusammen mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden einzurichten.
Die Zulassung von Röntgenreihenuntersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung erfordert strenge Maßstäbe der Qualitätssicherung für die gesamte Screening-Kette. Reduziert werden soll durch diese Qualitätssicherung vor allem auch die Zahl von Fehldiagnosen. Deshalb liegen den neuen Richtlinien die europäischen Empfehlungen – die EUREF-Leitlinien – zugrunde. Dazu gehören unter anderem eine voneinander unabhängige Doppelbefundung aller Aufnahmen und hohe Anforderungen an die Kompetenz der Ärzte und medizinisch-technischen Mitarbeiter sowie eine regelmäßige Qualitätskontrolle der Geräte. Die strenge Kontrolle erstreckt sich auf das gesamte Programm und die beteiligten Organisationseinheiten. Jeder zum Screening zugelassene Arzt muss beispielsweise die Befundung von mindestens 5.000 Mammographien pro Jahr nachweisen.
Das Mammographie-Screening muss von jedem Bundesland einzeln zugelassen werden. Da im Hinblick auf die mit der Röntgenaufnahme verbundene Strahlenbelastung gesunder Frauen ein Screening nur erfolgen darf, wenn dies erkennbar zur deutlichen Verbesserung der Früherkennung beitragen kann, hat sich die Strahlenschutzkommission im Auftrage des Bundesumweltministeriums mit dieser Problematik beschäftigt. Sie stellt fest, dass der Nutzen eines qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings das Risiko der Strahlenbelastung bei weitem überwiegt.
Bei beschwerdefreien Frauen ohne besondere Risikokonstellation ist eine Mammographie nur gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien und nur nach Zulassung durch die oberste Landesbehörde zulässig. Die kurative Mammographie, die der Abklärung eines Verdachts auf Vorliegen einer Brustkrebserkrankung dient, ist übrigens seit langem Kassenleistung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, was in vielen europäischen Staaten und auch in den USA, in Kanada und in Australien bereits Standard ist, ganz zu schweigen von den Bundesländern, die das Screening schon eingeführt haben, sollte für Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich auch hier das Screening eingeführt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir das Gesundheitsland Nummer eins in Deutschland sein wollen. Wie allen Beteiligten bekannt ist, sind dabei noch einige bürokratische und qualitative Hürden zu nehmen. Deshalb sollte keine Zeit mehr verloren werden, um die Einführung einer Röntgenreihenuntersuchung für Brust
krebsfrüherkennung in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen.
Nun habe ich gehört, das darf ich vor Abschluss meiner Rede sagen, dass von Seiten der Union ein Änderungsantrag kommen wird unter besonderer Berücksichtigung, mit dem noch einmal auf die europäischen Leitlinien eingegangen wird. Ich darf im Namen meiner Fraktion sagen, dass diesem Änderungsantrag auch bei uns zugestimmt wird.
Ich darf Sie alle also aus den vorgenannten Gründen bitten, vor allen Dingen auch im Namen der Frauen in unserem Land, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider kann ich heute nicht mit Petronius dienen, obwohl ich ihn sehr schätze.
Bevor ich meine Rede beginne, lassen Sie mich eine Grundsatzbemerkung machen. Niemand in der SPD und auch nicht in der PDS, meine ich, denkt daran, an der jetzigen Ämterstruktur, die das Land seit zwei Monaten prägt, irgendetwas zu drehen.
Das ist aber so. Das können Sie mir ruhig glauben.
Das Gesetz, meine Damen und Herren, mit dem wir uns heute beschäftigen und das wir heute auch beschließen werden, legt lediglich die Grundlagen zur notwendigen Neuorganisation der Landesverwaltung fest. Ziel dieser Neuorganisation ist es – und ich denke, das ist parteiübergreifender Konsens –, Effizienzreserven zu erschließen, die unser Land vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage sicherlich dringend braucht.
Ich möchte hier noch einmal hervorheben, dass die Beratung im Sonderausschuss sehr konstruktiv gewesen ist. Da möchte ich mich wirklich auch bei den Kollegen der Opposition bedanken. Wir haben sehr konstruktive Beratungen geführt und wir haben das Gesetz in wesentlichen Punkten verbessert. Dazu möchte ich sagen, dass wir uns letztendlich auch dazu verständigt haben, dass wir geeignete Aufgaben direkt in die kommunale Ebene geben. Das ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die ich ausdrücklich unterstütze und die mit diesem Gesetz vom Rahmen her festgeschrieben ist. Streitpunkt war – und darauf ist Herr Ringguth ausführlich eingegangen – der Paragraph 8, in dem die Verordnungsermächtigung für die Errichtung, Auflösung und Verlegung von Landesbehörden festgelegt wird. Wir halten diese Verordnungsermächtigung für notwendig, um zu einer zügigen Umsetzung der von allen gewollten Vorhaben zur Verschlankung und zur Effektivierung der Verwaltung beitragen zu können. Allerdings, so scheint es jetzt, ist genau diese Verordnungsermächtigung der Grund für die Opposition, dem Gesetz nicht zuzustimmen, was ich außerordentlich bedauere.
Herr Ringguth, ich sage Ihnen, wenn Sie jetzt Innenminister wären und hätten diesen Gesetzentwurf vorgelegt,
ich hätte diesem Gesetzentwurf zugestimmt und vor allen Dingen auch der Verordnungsermächtigung.
Dafür will ich Ihnen zwei Gründe nennen, Herr Ringguth: Zum einen, Herr Ringguth, halte ich Sie auch jenseits aller politischen Differenzen, die wir haben, für einen aufrechten Demokraten.
Deshalb wäre ich mir sicher, dass Sie das besondere Privileg einer vom Parlament erteilten Verordnungsermächtigung verantwortungsvoll ausfüllen würden. Das genau wird unser Innenminister auch tun. Wenn er es nicht tut, werden wir ihn ermahnen.
Zweitens würden Sie meine Zustimmung auch erhalten,
weil eine Verordnungsermächtigung, wie ich vorhin schon sagte, dem gemeinsamen Interesse entgegenkommt, zügig die Verwaltung unseres Landes umzustrukturieren. Ihre Ablehnung des Gesetzes, meine Damen und Herren von der CDU, suggeriert jedoch, dass die Landesregierung dazu neigt oder neigen könnte, die Verord
nungsermächtigung, wie Sie sagen, nach Gutsherrenart zu missbrauchen.
Das wird mit Sicherheit nicht geschehen.
Persönlich halte ich ein solches Vorgehen, wie Sie es hier machen,
für, um es mal gelinde zu sagen, einen bedenklichen politischen Stil. Ich möchte abschließend daher an Sie appellieren, meine Damen und Herren, Ihre Entscheidung der Ablehnung noch einmal zu überdenken,
denn unter den derzeitigen Rahmenbedingungen, die unser Land prägen, halte ich es für ausgesprochen notwendig, dass die großen Parteien in unserem Land, die Verantwortung tragenden Parteien, in wirklich wichtigen Fragen der Landespolitik an einem Strang ziehen, so, wie wir es heute Morgen beim KAG auch gemacht haben. Die Fraktion der SPD wird diesem sinnvollen und notwendigen Gesetz zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Ministers und dem juristischen Kurzseminar durch Herrn Jäger ist im Prinzip das Wesentliche gesagt. Ich darf seitens der SPD-Fraktion sagen, dass wir der Überweisung natürlich zustimmen. Gleichwohl sind uns auch Bedenken zugetragen worden, seitens der Gewerkschaften im Hinblick auf Fristbindungen und so weiter, die wir ausführlich im Beratungsverfahren in den Ausschüssen beraten werden.
Das werden wir auch tun. Und ich hoffe, dass wir mit der Opposition dort eine einvernehmliche Regelung herbeiführen können. Ich bin da sehr zuversichtlich. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu früher Stunde muss ich Sie mit einem sehr ernsten und schwierigen Thema behelligen. Beim Schreiben der Rede fiel mir eine alte lateinische Weisheit ein, die noch heute zahlreiche Kirchturm- und Sonnenuhren in Italien ziert. Sie lautet: Omnia vulnerat ultima necat.
Ja, Herr Riemann, ich übersetze das auch für Sie.
Dieses heißt übersetzt in etwas freier Form: Jede einzelne Stunde schmerzt, die letzte tötet. Um den medizinischen Umgang mit eben den letzten Stunden geht es mir heute.
Das Begleiten von unheilbar kranken Menschen in den Tod, die Linderung von Schmerzen, deren Ursache nicht mehr beseitigt werden kann, und die seelische Unterstützung der Angehörigen des Sterbenden stellen eine wichtige und vielleicht die schwierigste Aufgabe eines jeden Arztes dar. Das Bild des Arztes, der nachts mit seinem Pferdewagen zum Haus eines sterbenden Patienten eilt, um ihm beim Kerzenschein eine schmerzlindernde Morphiumspritze zu geben, prägt noch heue die Idealvorstellung vieler in Bezug auf den Arztberuf und auf die Sterbebegleitung. Für die moderne Form dieser Behandlung benutzt man heute den Begriff „Palliativmedizin“. Und bei dem Ihnen heute vorliegenden Antrag geht es um die Absicherung und Weiterentwicklung palliativmedizinischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern.
„Pallium“, Herr Riemann, kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Mantel“. Das Verb „palliare“ bedeutet im übertragenden Sinne „lindern“ beziehungsweise „stützen“. Nach der Definition der WHO ist eine palliativmedizinische Therapie die umfassende und aktive Behandlung von Patienten, deren Erkrankung einer kurativen Therapie nicht mehr zugänglich ist und für die das Behandlungsziel die bestmögliche Lebensqualität für sie selbst und ihre Angehörigen ist. Palliativmedizinische Maßnahmen ermöglichen unheilbar kranken Menschen ein Sterben in Würde, in einer vertrauten Umgebung und ohne Schmerzen. Die Versorgung der Patienten muss sowohl im stationären als auch besonders in einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern im ambulanten Sektor gewährleistet sein. Die Palliativmedizin be
schränkt sich nicht nur auf die letzte Lebensphase des Patienten, sie schließt auch die psychosoziale Begleitung der Familie vor und nach dem Tod des Angehörigen mit ein.
Diese umfassende Betreuung der Patienten und deren Angehörigen erfordert ein multidisziplinäres Team, zu dem neben Pflegepersonal und Ärzten auch Sozialarbeiter, Psychologen, Seelsorger und Krankengymnasten gehören können. Eines der eindrücklichsten Beispiele dafür bildet die pädiatrische Palliativmedizin beziehungsweise Hospizarbeit, durch deren Hilfe selbst dauerbeatmete Kinder heute nicht mehr ihre letzten Lebenstage im Krankenhaus verbringen müssen, sondern in den Kreis der Familie zurückkehren können. Ich habe Berichte von betroffenen Eltern im Arbeitskreis dazu gehört, die mich tief berührt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Patientenbetreuung durch Palliativ-Care-Teams beginnt bereits während des Krankenhausaufenthaltes und setzt sich nach der Entlassung auch am Wochenende und nachts ambulant fort. So lassen sich Krankenhauseinweisungen allein aufgrund unzureichender Schmerztherapie oder palliativmedizinischer Probleme weitgehend vermeiden. Insbesondere nach der Einführung des Fallpauschalensystems wird die ambulante Versorgung auch von unheilbaren Patienten mehr noch als bisher gefordert.
Enttäuschend ist allerdings die mangelnde Unterstützung, die diese Art der Behandlung nach wie vor durch die Krankenkassen erfährt. In der Folge sind viele Hospizund Palliativeinrichtungen chronisch unterfinanziert und arbeiten am Rande des finanziellen Zusammenbruchs. Die stationäre Palliativmedizin ist zudem durch ihre mögliche Einbeziehung in das Fallpauschalensystem bedroht. Nach Aussage des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Hocke, lassen sich palliativmedizinische Leistungen nicht angemessen durch Fallpauschalen abbilden, was zu weiteren Finanzierungsengpässen führen könnte. Besorgniserregend ist zudem, dass Fallpauschalen in diesem Bereich der Medizin einen Zwang setzen könnten, die Behandlungszeiträume zu kurz zu halten.
Die Krankenkassen sollten die Einführung des Fallpauschalensystems im Palliativ- und Hospizsektor eigentlich verhindern. Leider haben sie das im Rahmen der Anhörung im Bundestag versäumt. Allerdings hat der Bundesgesetzgeber gesetzliche Grundlagen geschaffen, auch palliativmedizinische und Hospizdienste im Rahmen der integrierten Versorgungsmodelle anzubieten und angemessen zu finanzieren. Die Krankenkassen sind nun gefordert, auf regionaler Ebene zusammen mit den Anbietern die vom Gesetzgeber zum Wohle der Patienten geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen und entsprechende Modelle zu erarbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen hauptamtliche ambulante Palliativdienste, die bisher leider in Deutschland kaum existieren. Von den Krankenkassen wurden bisher in größerem Umfang und über einen längeren Zeitraum nur die Arbeit der Brückenschwestern in Baden-Württemberg und der Homepairärzte in Berlin gefördert. Von 1996 bis 2001 liefen Modellprojekte des Bundesgesundheitsministeriums in Vorpommern und Südniedersachsen. Das Einzugsgebiet des Modellprojektes in Mecklenburg-Vorpommern umfasste die drei Landkreise Ostvorpommern, Nordvorpommern und die Insel Rügen sowie die kreisfreien Hansestädte Stralsund, Greifswald und die Stadt Demmin.
Das Palliativ-Care-Team, bestehend aus einem Brücken
arzt und einer Brückenschwester, betreute in der Region sowohl stationäre als auch ambulante Patienten in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten, um Lücken im Übergangsbereich zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu schließen. Entfernungen von 100 Kilometern bis zum Klinikum nach Greifswald sind für Krebspatienten mit einer fortgeschrittenen Erkrankung einfach nicht mehr zumutbar und können von den Betroffenen auch teilweise überhaupt nicht mehr geleistet werden. Deshalb sind gerade in einem Flächenland wie dem unseren kompetente Palliativmediziner zur häuslichen Betreuung der Patienten so wichtig.
Eine unserer Hauptforderungen ist es, dass wenigstens bei jedem Tumorzentrum eine Palliativstation eingerichtet wird, damit Synergieeffekte zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung zugunsten der Patienten und zur Entlastung der Kostenträger ausgeschöpft werden können. Das Modellprojekt „Krebsschmerzinitiative Mecklenburg-Vorpommern“ in Greifswald hat gezeigt, dass die Tätigkeit von Palliativ-Care-Teams zur verbesserten Betreuung der betroffenen Patienten führt, das Behandlungsangebot erweitert und gleichzeitig die Behandlungskosten reduziert. Durch zeitgerechte und qualifizierte medizinische Maßnahmen werden auch Krebspatienten im fortgeschrittenen Stadium zu Hause optimal betreut und müssen nicht wiederholt wegen ihrer Schmerzen oder anderer Symptome ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz & Palliativmedizin Mecklenburg-Vorpommern e.V., Dr. Wolf Diemer, der auch heute hier anwesend ist, zieht in einem Artikel zu diesem Modellprojekt das folgende Fazit: „Auf diesem Wege kann die verzahnte ambulantstationäre Palliativmedizin zum Paradigma eines modernen Gesundheitswesens werden, das sowohl die Lebensqualität der Patienten verbessert als auch zur Kosteneinsparung beiträgt.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sowohl unter ethischen als auch ökonomischen Gesichtspunkten ist eine Weichenstellung in diese Richtung unverzichtbar. Obwohl das Tabuthema „Sterben und Tod“ weder von den Krankenkassen noch von uns Politikern gern aufgegriffen wird, beschäftigen sich neben vielen engagierten Ärzten, Pflegern, Schwestern und Ehrenamtlichen mittlerweile auch mehr und mehr Institutionen mit der Ethik der Sterbebegleitung, so zum Beispiel der Nationale Ethikrat und die Enquetekommission des Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin“. Ich bitte Sie, sich ebenfalls dieses Themas anzunehmen, denn, Herr Riemann, „Omnia vulnerat ultima necat“ gilt auch heute noch für uns alle. Ich bitte um Zustimmung für diesen Antrag und wünsche Ihnen ein langes Leben bei guter Gesundheit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Standortentscheidung für das Landesförderzentrum für Hörgeschädigte wurde hier am 13. November 2003 durch unseren Bildungsminister verkündet.
Als relativ junger Abgeordneter, der ich jetzt gerade erst zwei Jahre im Landtag bin, möchte ich hier einmal etwas Grundsätzliches loswerden. In den Redebeiträgen wurde dargestellt, dass dieser Entscheidungsprozess sich über mehrere Jahre erstreckt hat. Und wenn man jetzt einmal zurückblickt, muss man feststellen, dass unser neuer Bildungsminister diese Entscheidung nach nur einem Jahr Dienstzeit getroffen hat. Ich finde, das ist eine beachtliche, mutige Leistung, die hier zu Buche steht. Dass diese Entscheidung nicht überall mit Jubel aufgenommen wird, ist auch vollkommen klar. Mein verdienter Genosse Müller hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass wir heute unter den Zuschauern sehr viele Leute aus dem Landkreis Ludwigslust haben, und ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir hier eine Grundsatzentscheidung getroffen haben, die in erster Linie zum Wohle der Betroffenen so ausgefallen ist, wie sie ausgefallen ist, denn unsere Aufgabe ist es, gerade diesen Leuten eine Perspektive und eine Sicherheit zu geben.
Jetzt zu dem Antrag von Herrn Renz. Herr Renz, wir freuen uns, dass die Opposition mit ihrem Antrag letztendlich die Entscheidungen des Bildungsministeriums nachdrücklich unterstützt. Obgleich der Antrag eigentlich nicht nötig gewesen wäre, er schadet auch nicht. Allerdings ist in der Begründung eine Nuance enthalten, die mir nicht so gefällt. Es wird dort suggeriert, dass die Wertigkeit und die Nachhaltigkeit eines Ministerwortes doch nicht so ganz sicher ist für Sie. Das halte ich für gefährlich. Ich möchte hier an dieser Stelle bemerken, dass die vor diesem Hause verkündete Entscheidung eines Ministers in einer sozialdemokratisch geführten Regierung einen Wert an sich darstellt, Herr Renz, und er gilt.
Als Bestätigung eines umsichtigen und zukunftsweisenden Regierungshandelns durch die Opposition wird die SPD-Fraktion
dem hier vorliegenden Antrag in großer Mehrheit zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt in dem vorliegenden Antrag mit Disease-Management. Das hört sich kompliziert an, ist es aber im Grunde genommen gar nicht. Ich werde Ihnen einmal kurz ein paar Daten dazu bereitstellen.
Disease-Management ist übersetzt Krankheitsmanagement. Das sind strukturierte Behandlungsprogramme auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin. Bis zum Jahresbeginn haben sich knapp 400.000 Patienten allein bei der AOK eingeschrieben für das Behandlungsprogramm für Zuckerkranke – Alterszucker, Diabetes mellitus II. 32.000 Ärzte nehmen bundesweit an diesem Programm teil, sind Verhandlungspartner und Vertragspartner der Krankenkassen. Disease-Management-Programme gibt es für Alterszucker, für Brustkrebspatientinnen – leider noch nicht in allen Bundesländern –, Diabetes I und koronare Herzerkrankungen. Geplant sind weitere solche strukturierten Behandlungsprogramme für Asthma und chronische Erkrankungen der Atemwege.
Strukturierte Behandlungsprogramme für die oben genannten Krankheiten sind nicht etwa Einheitsbehandlungen im negativen Sinne, sondern sichern einen hochwertigen Behandlungsstandard für alle Patienten. Ein gut eingestellter Diabetiker beispielsweise muss nicht seine Therapie ändern, auch das ist ja immer ein Vorurteil gegen diese Programme, sondern er erhält vielmehr das zusätzliche Angebot, an weiteren Programmen, an Schulungen und weiteren Untersuchungen teilzunehmen.
Auch die immer wieder ins Feld geführte Kritik an dem zu hohen Verwaltungsaufwand ist vor kurzer Zeit durch die Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung weitgehend behoben worden. Die Konfliktlinien zu diesen Disease-Management-Programmen, die ja auch in der Presse kürzlich erst dargestellt worden sind, sind nicht mehr der Verwaltungsaufwand oder das Märchen von der Einheitsbehandlung. Vielmehr geht es hier um Vergütungs- und Abrechnungssystematik. Bislang spielte der Faktor Krankheit im Risikostrukturausgleich keine Rolle. Für die Ermittlung der Normkosten werden lediglich die Parameter Alter, Geschlecht, Erwerbsminderung und so weiter zugrunde gelegt. Das heißt, dass bei der Mittelzuweisung der konkrete Gesundheitszustand keine Rolle spielt. Demzufolge waren spezielle Angebote für chronisch Kranke für die entsprechenden Kassen mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden.
Seit 2003 gilt für die DMPs eine besondere Finanzierungsform innerhalb des Risikostrukturausgleichs. Für einen an diesem Programm teilnehmenden Patienten, beispielsweise im Bereich Diabetes mellitus II, also Alterszucker, erhält die Kasse eine jährliche Abschlagszahlung von 5.200 Euro statt bisher 3.000 Euro. Durch die Absenkung der Normausgaben für nicht eingeschriebene Patienten wird das zusätzliche Geld aus dem System heraus erwirtschaftet – es werden also keine neuen Töpfe aufgemacht – und demzufolge für eine qualitätssichernde Behandlung eingesetzt.
Dies ist verständlicherweise vor allem nicht im Sinne der Kassen, die vorwiegend junge und gesunde Menschen versichern. Allerdings ist der Wettbewerb unter den Krankenkassen nicht so zu definieren, dass man sich ausschließlich um die guten Risiken müht. Wichtiger ist bei