Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 41. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Ich möchte Ihnen an diesem Punkte noch mitteilen, dass es mit den technischen Bedingungen der Klimaanlage etwas kompliziert ist. Wie Sie gestern sicherlich gemerkt haben, nimmt dann gegen Abend die Temperatur dieses Raumes noch weiter zu. Das wird zwar auch heute so sein, aber ich denke, dass wir die Sitzung trotzdem ordnungsgemäß vollziehen können.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 8: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf der Drucksache 4/1256 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers, hierzu die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Egbert Liskow.
1. In der Antwort der Landesregierung (Druck- sache 4/1197) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Riemann zur Personalpolitik im Sozialministerium wird festgestellt, dass es keinen Einstellungsstopp mehr gibt. Wann ist der Einstellungsstopp aufgehoben worden?
Herr Liskow, der mit dem 3. Bewirtschaftungserlass 2002 vom 26. März 2002 verfügte Einstellungsstopp des Finanzministeriums wurde mit dem In-Kraft-Treten der Regelungen des Innenministeriums hinsichtlich des Verfahrens der Personalkoordinierungsstelle durch einen Beschluss der Staatssekretärsrunde vom 3. September 2003 aufgehoben. Der Personalkoordinierungsstelle ist die Aufgabe übertragen worden, bei der Etablierung eines internen Arbeitsmarktes Unterstützung zu leisten. Kann der Bedarf landesverwaltungsintern nicht gedeckt werden, ist vor einer externen Besetzung der Stelle grundsätzlich die Zustimmung der PKS, der Personalkoordinierungsstelle, einzuholen.
Die Bereiche Hochschuldienst, Schuldienst, soweit vom Lehrerpersonalkonzept erfasst, Forstdienst, soweit vom Forstkonzept erfasst, Justizdienst, Polizeivollzugsdienst und Steuerverwaltung sind aufgrund der spezifischen und fachlichen Anforderungen von der zwingenden Beteiligung der Personalkoordinierungsstelle bei externen Ausschreibungen ausgenommen.
Wie rechtfertigt die Landesregierung die Aufhebung des Einstellungsstopps bei dem gleichzeitig vorhandenen Personalüberhang?
(Heiterkeit und Unruhe und bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Jörg Vierkant, CDU: Das gibt’s ja nicht!)
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, es ist hier kein Dialog. Es gibt für Abgeordnete die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, die sich mit den Ursprungsfragestellungen befassen. Das ist in diesem Falle zulässig und ich bitte Sie zu antworten.
Dann will ich darauf hinweisen, dass in der Frage 2 die Antwort auf Ihre jetzige Frage enthalten ist.
2. Wie viele Einstellungen in den Landesdienst wurden seit Aufhebung des Einstellungsstopps vorgenommen?
Seit dem 3. September 2003 wurden in der Landesverwaltung 94 externe Einstellungen vorgenommen, wovon 49 Mitarbeiter unbefristet eingestellt wurden. In diesen Angaben sind der Schulund der Hochschuldienst nicht enthalten, da diese Zahlen in der Kürze der Zeit nicht verifiziert werden konnten. Die Einstellungen gliedern sich wie folgt: 14 Einstellungen, in dem der Zuständigkeit der Personalkoordinierungsstelle unterliegenden Bereich, davon 5 befristet, wurden aufgrund von fachspezifischen Besonderheiten zur externen Besetzung freigegeben. 26 Stellen, 23 Polizeivollzugsbeamte anderer Bundesländer und des Bundes wurden in die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern versetzt. Des Weiteren wurden 2 befristete Einstellungen und 1 unbefristete Einstellung vorgenommen, 52 Stellen im Justizdienst, davon 37 befristet, 2 Stellen in der Steuerverwaltung, hiervon 1 befristet. Von diesen Zahlen nicht erfasst ist die Einstellung und Übernahme von Anwärtern und Auszubildenden in der Landesverwaltung zur Nachwuchsgewinnung und Sicherung.
Solange wir bei diesem Verfahren bleiben, das heißt, solange landesverwaltungsintern erst einmal die frei werdenden Stellen besetzt werden können, werden wir an diesem Verfahren auch nichts ändern.
Ich rufe nunmehr auf den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers, hierzu die Frage 3 des Abgeordneten Dr. Born. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
3. Der Presse war zu entnehmen, dass der Wirtschaftsminister der im Kabinett beschlossenen Meldung von FFH-Gebieten nicht zustimmte. Aus welchen Gründen hat der Wirtschaftsminister die seitens des Kabinetts beschlossene FFHGebietsmeldung abgelehnt?
Herr Dr. Born, ich habe hier die Geschäftsordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Februar 1995, in der geänderten Fassung vom 30. September 1997, unterzeichnet von Ministerpräsident Dr. Berndt Seite. Und da steht im Paragraphen 10 Absatz 3 der Satz: „Die Kabinettssitzungen sind vertraulich.“ Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich aufgrund der Geschäftsordnung der Landesregierung nicht befugt bin,
über den Inhalt der Kabinettssitzung und meine Entscheidung in der Kabinettssitzung Auskunft zu geben.
Herr Minister, ist entsprechend den Pressemeldungen aus Ihrer Sicht zu befürchten, dass es durch die Ausweitung weiterer FFH-Gebiete zu Verzögerungen bei den Investitionsvorhaben kommen kann?
Herr Dr. Born, Ihre Frage bezog sich auf die Ablehnungsgründe des Wirtschaftsministers, die vermeintlichen und in der Presse berichteten Ablehnungsgründe des Wirtschaftsministers in der Kabinettssitzung und bei der Kabinettsentscheidung.
Herr Minister, ich beziehe mich erneut auf die entsprechende Pressemeldung, in der Befürchtungen des Wirtschaftsministers wiedergegeben werden, dass es durch die Ausweitung von FFH-Gebieten zu Schwierigkeiten kommen kann. Ist aus Ihrer Sicht zu befürchten, dass es durch die Ausweitung von FFHGebieten und ähnlichen Kategorien wie IBA-Gebieten zu Verzögerungen bei Großprojekten kommen kann?
Herr Dr. Born, alle von mir vorgetragenen Argumente in der Kabinettssitzung unterliegen der Vertraulichkeit.