Egbert Liskow

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Guten Morgen! Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich stelle der Landesregierung folgende Fragen:
5. Welche Schritte, zum Beispiel Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht, plant die Landesregierung nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald bezüglich der Klage von EWN und ZLN gegen das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern, in dem dieses dazu verpflichtet wird, die beantragte Genehmigung zur erweiterten Zwischenlagerung von externen sonstigen radioaktiven Reststoffen/Abfällen am Standort Lubmin zu erteilen, einzuleiten und welche möglichen weiteren Folgen, zum Beispiel Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Kläger, können sich aus dem Urteil ergeben und wie gedenkt die Landesregierung darauf zu reagieren?
Darf ich eine Nachfrage stellen? interjection: (Zustimmung)
Wann erwarten Sie das schriftliche Urteil?
Die zweite Frage:
6. An welcher Stelle und in welcher Höhe hat die Landesregierung im Landeshaushalt Vorsorge getroffen für den Fall einer in ihrem Sinne negativen Entscheidung im Rechtsstreit mit der EWN und ZLN bezüglich eventuell entstehender Kosten für Gebühren, Anwälte und Schadensersatzanforderungen bei Rechtswirksamkeitswerdung der gerichtlichen Entscheidung und unter Annahme welchen Streitwertes?
Eine Nachfrage? (Zustimmung)
Herr Minister, seit wann wissen Sie denn, dass die EWN Sie beklagt, und seit wann wissen Sie die Höhe des Streitwertes?
Die Frage, seit wann Sie von der Klage wissen, haben Sie nicht beantwortet.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Borchert, es enttäuscht mich, ich hätte natürlich eine Zustimmung der SPD-Fraktion zu unseren Anträgen erwartet.
Auch ich möchte zu Beginn meiner Rede im Namen des Arbeitskreises Finanzen der CDU-Fraktion unserem Ausschusssekretariat, hier im Besonderen Frau Arnold, und dem Landesrechnungshof, Herrn Dr. Schweisfurth, Ihren Mitarbeitern, unseren und meinen ganz persönlichen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Wir haben uns im Arbeitskreis und im Ausschuss mit 247 Seiten Landesrechnungsbericht befasst, 247 Seiten, die Auskunft geben über die Arbeitsweise der Landesregierung und Einschätzungen der finanzpolitischen Situation des Landes beinhalten. Der interessierte Leser findet konstruktive Anregungen für Veränderungen, die auch bei unserer Meinungs- und Urteilsfindung hilfreich waren. Dafür vielen Dank!
Bevor ich ins Detail gehe, habe ich zwei Anregungen beziehungsweise Bitten an den Landesrechnungshof: Um die in den vergangenen 16 Jahren durch den Landesrechnungshof erstellten Jahres- und Sonderberichte, insbesondere die darin enthaltenen Prüfungen, Bewertungen und Ergebnisse zukünftig besser nutzbar zu machen, sollte über die Einführung von Querverweisen in zukünftigen Landesrechnungshofberichten nachgedacht werden. Dieses würde den Rückgriff auf frühere Feststellungen zu gleichen oder ähnlichen Themenfeldern wesentlich erleichtern.
Während diese Anregung bei entsprechender Bereitschaft relativ einfach umzusetzen sein dürfte, rechne ich bei meinem nächsten Vorschlag mit Vorbehalten. Der Landtag gibt jedes Jahr auf der Basis des Landesrechnungshofberichtes sein Votum zur Haushaltsführung der Landesregierung ab, greift Anregungen des Rechnungshofes auf und verabschiedet diesbezügliche Beschlüsse. So weit, so gut. Aber wie sieht es mit der Kontrolle der Umsetzung der Beschlüsse aus? Hier sehen wir Defizite. Natürlich sind wir uns bewusst, dass die letzte Landtagssitzung dieser Legislaturperiode nicht geeignet ist, diese Problematik nachhaltig zu diskutieren, aber die Organisation einer effektiven Beschlusskontrolle sollte in der nächsten Legislatur unbedingt thematisiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz einer fairen Zusammenarbeit im Finanzausschuss zum Thema Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofes waren manchmal harte Worte aufgrund differierender Ansichten in der Sache unumgänglich. Ausdruck dieser Meinungsverschiedenheiten sind unsere vor
liegenden Anträge. Wir stimmen im Punkt der Haushaltskonsolidierung nicht mit der Koalition überein. Unserer Ansicht nach reichen die Bemühungen der Landesregierung nicht aus.
Auch unser Landeshaushalt ist, um mit dem bekannten und inzwischen viel gescholtenen Wort zu sprechen, ein Sanierungsfall. Die Anstrengungen müssen intensiviert und die Ziele angepasst werden.
Ein Beispiel ist das Personalkonzept dieser Landesregierung. Es ist nun schon zwei Jahre alt und das dort gesetzte Ziel hat sich überlebt. Von der fehlenden Aufgaben- und Ablaufkritik im Vorfeld möchte ich hier gar nicht reden. Ich verweise an dieser Stelle nur auf ein Gutachten der Bertelsmann-Stiftung, das in Schleswig-Holstein, einem der Benchmarkländer, von einem zu hohen Personalbesatz von rund 5.500 Stellen ausgeht. Dieses Ergebnis hat noch keinen Eingang in die Planungen der Landesregierung gefunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Land braucht ein mittelfristig angelegtes, nachhaltiges und gesamtheitliches Konsolidierungsprogramm. Ein „Weiter so!“ darf es nicht geben. Die zukünftig sinkenden Einnahmen des Landes erfordern klare Prioritätensetzungen. Die zurzeit verbesserte Einnahmesituation darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Notwendigkeit der Konsolidierung nach wie vor besteht. Jeder verantwortungsvolle Politiker kann daher unserem dahin gehenden Änderungsantrag nur zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist aus unserer Sicht die Kritik des Landesrechnungshofes im Bereich des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung. Wir sind der Meinung, hier reicht eine bloße Kenntnisnahme des Berichtes nicht aus. Unser Antrag lautet, den Empfehlungen und Forderungen des Landesrechnungshofes beizutreten. Im Bereich der Arbeitsmarktförderung kommt es immer wieder zu Verwerfungen. Das zeigen sowohl die Große Anfrage und die Kleine Anfrage von Herrn Glawe als auch der vorliegende Bericht des Landesrechnungshofes. Beim Studium dieser Unterlagen kann man nur zu dem Ergebnis kommen, dass die Landesregierung eine zumindest fragwürdige Auffassung von Fördermittelvergaben an den Tag legt, die aus unserer Sicht in einigen Fällen den Eindruck von Steuergeldverschwendungen erweckt.
So wurde im Fall eines Bildungsträgers, Herr Riemann hat es vorhin schon kurz erwähnt, durch mangelnde Kontrolle des zuständigen Ministeriums ein Mietpreis für ein Schulungsgebäude genehmigt, der erheblich vom regelmäßig anzusetzenden Mietpreis abwich.
Wen wundert es da, dass derselbe Bildungsträger das Schulungsgebäude mit zweckwidrig verwendeten Mitteln auch noch sanieren konnte. Gemerkt hat es erst der Rechnungshof. Oder nehmen wir die Förderung des Arbeits- und Landwirtschaftsministeriums in Höhe von fast 800.000 Euro für ein innovatives Unternehmen, das so innovativ war, dass es nie den Betrieb aufnahm und nie
Arbeitsplätze geschaffen hat. Zurückfließen in die Landeskasse wird aus dem Förderflop mangels Masse kein einziger Euro.
Was mir ganz besonders am Herzen liegt und ebenfalls den Änderungsanträgen zu entnehmen ist, ist der Umgang mit dem Initiativfonds. Dieser – Herr Borchert hat es schon erwähnt – wurde seit 2002 jährlich mit rund 1,65 Millio nen Euro ausgestattet und die Mittelvergabe ist ohne Richtlinien möglich. So schön es auch für eine Landesregierung ist, ein flexibles Finanzierungsinstrument zu besitzen, so groß sind auch die Risiken des Ausuferns oder der Fehlverwendung der Finanzmittel. Und wie groß die Versuchung tatsächlich war, belegen folgende Zahlen: Bewilligt waren für 2002/2003 insgesamt 3,3 Millionen Euro, ausgegeben wurden aber 8,9 Millionen Euro, also 5,6 Millionen über dem Ansatz. Möglich wurde dies nur durch offensichtlich zu weitreichende Deckungsmöglichkeiten. Flexibilität im Haushalt ist wichtig, aber nicht so. In den Beratungen konnte man den Eindruck gewinnen, dass Arbeitsplatzbeschaffung im Hause Holter jeder so definierte, wie es gerade passte, auch wenn es sich manchmal nur um eine Baulandbevorratung handelte.
Deshalb bedarf es beim Initiativfonds einer klaren Richtlinie und zusätzlich muss die Überschreitung des Haushaltsansatzes auf 20 Prozent des Jahresansatzes begrenzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als CDUFraktion werden der Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2003 nicht zustimmen, ebenso wie wir der Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2002 nicht zugestimmt haben. Das dürfte eigentlich niemanden überraschen, da wir den Haushalt 2003 beklagt haben und das Landesverfassungsgericht unsere Ansicht mit dem Urteil vom 07.07.2005 bestätigt hat. Demnach hatte die Landesregierung einen in Teilen nichtigen Haushaltsplan für das Jahr 2003 in Bezug auf fehlende Kreditermächtigungen vorgelegt. Daraus resultiert aus unserer Sicht, dass die Landesregierung für die Haushaltsführung nicht entlastet werden kann. Hier wurden Gelder verausgabt, die bei sachlicher Beurteilung und Darstellung der Situation und Würdigung der rechtlichen Lage nicht hätten ausgegeben werden dürfen. Das im Nachhinein durch eine Entlastung zu billigen können Sie von uns nicht erwarten. Der Entlastung des Landesrechnungshofes hingegen werden wir aufgrund einer guten Arbeit selbstverständlich zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Vielen Dank, dass ich jetzt schon dran bin, sonst wäre vielleicht die Redezeit zu Ende gewesen.
Ich habe natürlich vieles zu sagen, was Herr Ankermann auch schon für die Hansestadt Wismar gesagt hat,
ich spreche nämlich auch als Bürgerschaftspräsident der Hansestadt Greifswald.
Auch, habe ich gesagt, auch als Bürgerschaftspräsident.
Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass auch die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald sich mit vier Gegenstimmen gegen diesen Gesetzentwurf entschieden hat. Mit vier Gegenstimmen und sonst vier Jastimmen, mit vier Neinstimmen und vier Jastimmen sind wir gegen dieses Gesetz, um es noch mal genau zu sagen.
Dabei ist für uns die Kreisfreiheit ein sehr hohes Gut, welches uns auch verfassungsrechtlich garantiert ist. Für uns sind die Stadt-Umland-Beziehungen nicht geregelt
und für uns ist die kommunale Selbstverwaltung, die Bürgernähe nicht mehr ausreichend gewährleistet, wenn dieses Gesetz so durchkommt. Wir haben am 27.03. einen Bürgerschaftsbeschluss gefasst, der eindeutig sagt, dass wir gegen dieses Gesetz klagen werden, dass wir auch eine einstweilige Anordnung gegen dieses Gesetz mit den anderen kreisfreien Städten zusammen erringen wollen.
Ich möchte noch mal ganz kurz auf Herrn Müller eingehen, weil Herr Müller sagte, die kommunale Selbstverwaltung ist für Sie ein hohes Gut. Wenn Sie aber wissen, dass die kommunale Selbstverwaltung nur so gut ist, wie auch die Finanzausstattung, dann wissen Sie, dass diese kommunale Selbstverwaltung zurzeit kaum noch gewährleistet ist.
Jetzt hören Sie mal zu! Sie wissen ganz genau, wenn Sie Haushaltserlasse kriegen, und vielleicht haben Sie sie auch schon mal gelesen,
in diesen Haushaltserlassen ist meistens sehr dezidiert beschrieben, was die Kommunen zu machen haben,
dass sie entsprechende Steuern erhöhen sollen, dass sie Personal abbauen sollen,
dass sie die freiwilligen Leistungen reduzieren sollen und so weiter und so fort.
Und jetzt gibt es natürlich einen neuen Entwurf eines Erlasses – ich gehe mal davon aus, dass die SPD-Fraktion und die PDS-Fraktion keinen Anteil daran haben, sondern dass es erst mal direkt aus dem Innenministerium kommt –
vom März.
In diesem Entwurf, der an alle kreisfreien Städte, an alle Kreistage, an alle Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns gegangen ist,
steht eindeutig drin, dass wir keine freiwilligen Leistungen mehr machen dürfen, dass wir kommunales Vermögen verkaufen müssen,
dass wir im Grunde genommen nicht mehr handlungsfähig sind, und das sofort.
So steht es hier, wenn man es richtig liest, eindeutig drin.
Und wenn man diesen Erlass liest, dann brauchen wir, ich sage mal...
Es ist ein Entwurf, das habe ich ja gesagt,
aber dieser Entwurf ist schon zugeschickt worden an die entsprechenden Gremien
mit Bitte um Stellungnahme. Aber er ist ernst gemeint,
ansonsten brauchte man ihn ja nicht zu formulieren und an die entsprechenden Gebietskörperschaften rauszuschicken.
Herr Müller, Sie wissen ganz genau, wenn man erst mal so etwas rausschickt, dann muss man auch damit rechnen, dass die entsprechenden Oberbürgermeister, Landräte, aber auch die Kommunalparlamente verschreckt werden: Wo soll es denn eigentlich hingehen?!
Sie kennen ihn, glaube ich, noch nicht mal.
Ich denke, kommunale Selbstverwaltung ist an dieser Stelle nicht mehr gewährleistet, wenn wir diesen Entwurf so umsetzen, und ich hoffe auf Unterstützung der SPDFraktion, aber auch der PDS-Fraktion, dass dieser Entwurf des Haushaltserlasses so nicht umgesetzt wird. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut und meiner Meinung nach müssen wir alle dafür kämpfen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Müller, tolle Einbringung!
Späte Einsicht ist auch immer sehr gut. Die CDU-Fraktion hatte bereits in der Landtagssitzung am 11. Dezember 2003 einen Antrag zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Hotel- und Gaststättengewerbe eingebracht. Wir hatten die Drucksache 4/915, vielleicht erinnern Sie sich. Aber Sie sagten es schon ganz kurz, dieser Antrag wurde durch die Fraktionen der SPD und der Linkspartei.PDS abgelehnt.
Leider, sage ich immer noch, mit 19 Stimmen dagegen, 16 Stimmen dafür und 2 Enthaltungen.
Die PDS, Frau Gramkow, hatte zwar den Sinn und die Richtigkeit des Antrages erkannt,
aber, um den Koalitionsfrieden zu wahren, leider dagegengestimmt und diesen Antrag abgelehnt.
Eigentlich verantwortungslos,
trotz besseres Wissen falsch abzustimmen. Aber späte Einsicht, haben wir ja gerade gesagt...
Ja, die SPD, namentlich Frau Schildt,
lehnte den Antrag kategorisch ab und unterstellte uns – das können wir alles nachlesen im Protokoll – Populismus und Unfachlichkeit,
da die Umsatzsteuer keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung dieser Branche hätte.
Die Finanzierung wäre nicht durchgerechnet und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt würde es nicht geben, so die Worte.
Wie im Protokoll der Landtagssitzung vom 11. Dezember 2003 nachzulesen ist, habe ich in unserem Antrag mit Zahlen und Fakten dieses eindeutig damals unterlegt.
Ich werde an dieser Stelle nicht alles wiederholen, da sich die Fraktion der SPD jetzt auch endlich mit diesen Zahlen und Fakten auseinander gesetzt hat.
Ich kann nur spekulieren, was die SPD zum Umdenken veranlasst hat.
Na, wir sind gespannt auf Ihre Worte nachher.
Die Regierungsverantwortung in Berlin war es sicher nicht, Sie waren schon 2003 an der Regierung beteiligt. Die Erkenntnis, dass die Opposition, sprich die CDU, Recht hatte, ist also eine späte Einsicht. Ich hoffe einmal, dass es so ist. Oder ist es nur die vor der Tür stehende Landtagswahl, dass die Kollegen der Koalition dieses für unser Land wichtige Thema erkannt haben?
Warum sonst ist das Thema ermäßigter Mehrwertsteuersatz jetzt nicht mehr populistisch und undurchdacht? Also die Frage müsste man stellen dürfen. Oder ist es nur die Reaktion auf eine Ankündigung von Wolfgang Riemann, der gesagt hat, er möchte dieses Thema wieder auf die Landtagssitzung bringen?
Oder warum zieht der Wirtschaftsminister gerade jetzt mit dieser Forderung eines geminderten Mehrwertsteuersatzes durch das Land?
Welche Beweggründe auch dahinterstecken, wir unterstützen den vorliegenden Antrag voll und ganz, denn er ist richtig
und ein solcher Auftrag hätte schon früher erfolgen müssen, nämlich am 11. Dezember 2003.
Wie Sie dem vorliegenden Änderungsantrag der CDUFraktion entnehmen können, ist es aus unserer Sicht aber noch nötig, diesen Antrag zu konkretisieren.
Die EU-Richtlinie eröffnet im Artikel 12 die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten ein oder zwei ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen, wobei die ermäßigten Sätze als Prozentsatz der Besteuerungsgrundlage festgesetzt werden und nicht niedriger als fünf Prozent sein dürfen. Innerhalb dieser Bandbreite fordert die CDU die Festlegung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für das Hotel- und Gaststättengewerbe auf sieben Prozent, und das aus folgendem Grund: Unser direkter Mitbewerber im touristischen Bereich ist Polen, wenn man das mal hier für uns ganz speziell sagen kann. Polen arbeitet auch am Wachstum seiner Tourismusbranche und erhebt nur einen Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Leistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Die Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Belastung können so ausgeschaltet werden.
Der Antrag ist also gut und richtig und wir hoffen, dass die Landesregierung unserem Antrag, also dem Antrag aller Fraktionen dieses Parlamentes bei der Bundesregierung entsprechend die Unterstützung gibt und wir kurzfristig diesen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Hotelund Gaststättengewerbe für Mecklenburg-Vorpommern bekommen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Schildt, können Sie mir sagen, welche Rahmenbedingungen sich seit dem 11.12.2003 gegenüber heute geändert haben, dass wir jetzt diesem Antrag von Ihnen aus der heutigen Sicht zustimmen sollen?
Und darf ich eine zweite Frage stellen?
Die zweite Frage: Warum wollen Sie keinen Prozentsatz in Ihrem Antrag formulieren?
Warum der Prozentsatz nicht.
Aber der gilt doch automatisch nicht. Na ja gut, vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sind natürlich schneller, als ich gedacht habe. Da habe ich ja Glück gehabt, dass ich rechtzeitig reingekommen bin.
Nein, das habe ich leider nicht gewusst, das ist Zufall gewesen. Aber es geht jetzt um den Antrag. Der Antrag liegt Ihnen allen vor. Wir wissen, Deutschland hat eine Fußballweltmeisterschaft.
Die Deutschen werden Weltmeister
oder sie haben es mindestens vor, denke ich mal.
Oder sie werden es versuchen.
Nein, das ist kein Wahlversprechen.
Uns geht es eigentlich um Folgendes: Wir wissen, dass nicht alle Bürger in die Stadien kommen können,
und viele Städte und Gemeinden planen, Großbildleinwände aufzubauen. Da es in Greifswald ähnliche Bemühungen gibt, auf dem Marktplatz für die gesamte Zeit eine Großbildleinwand aufzustellen, sind mir die Probleme bekannt. Ich bin auch durch meine Bürgerschaft beauftragt worden, mich rechtlich darum zu kümmern. Ich habe mich mit einem Richter in Verbindung gesetzt und der Richter hat mir dann schriftlich bestätigt, dass unsere Verordnung hier im Lande, die Freizeitrichtlinie, nicht ausreichend ist. Das kann ich auch gern noch einmal den Gremien zur Verfügung stellen. Zu der Kleinen Anfrage, die ich im Vorfeld gestellt hatte, hatte sich das entsprechende Ministerium dazu geäußert, dass diese Richtlinie ausreichend ist. Daraufhin hatte ich sozusagen den Richter beauftragt, der dann sagte, diese Freizeitrichtlinie sei nicht ausreichend. Jetzt wissen wir, dass die Bundesregierung, das Innenministerium, einen Arbeitsentwurf zur
Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlicher Sportfernsehdarbietung im Freien, erlassen möchte.
Ich bin davon ausgegangen, dass diese Richtlinie, wenn sie denn entsprechend verabschiedet wird, die entsprechenden Voraussetzungen schafft, um hier die rechtlichen Sicherheiten bereitzustellen, und habe diese Richtlinie weitergegeben. Dazu gibt es auch eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages. Darauf schreibt mir dann der Richter: „Der Entwurf wird nun die veränderte Sportstättenverordnung auf Videoüberwachung analog anwenden. Das ist erforderlich, weil die Sportstättenverordnung ansonsten für unser Problem einer Leinwand auf dem Marktplatz bedeutungslos wäre. Ich halte diesen Vorstoß des Bundes derzeit grundsätzlich für unterstützens- und wünschenswert, will aber nicht verhehlen, dass die hierdurch entstehende Rechtslage auch nicht ganz unproblematisch ist. So arbeitet der Verordnungsgeber mit Begriffen wie öffentliches Interesse und betont mehrfach, das Interesse der Sportinteressierten und der Nachbarn gründlich abzuwägen.“ Also er ist der Meinung, hier gibt es immer noch Regelungsbedarf.
Deswegen würde ich vorschlagen, weil das Interesse bei allen besteht, diese Videoveranstaltung auf den Märkten und öffentlichen Plätzen auch wirklich stattfinden zu lassen. Wir wissen, dass es Leute geben wird, die entsprechend dagegen arbeiten. Es gibt immer welche, deren Interesse nicht am Lärmschutz liegt.
Ich möchte vorschlagen, dass wir diesen Antrag, den wir gestellt haben, noch einmal in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen, um zu prüfen, ob die Verordnungen ausreichend sind und Handlungen vorzunehmen sind, die die Rechtssicherheit geben. Darum würde ich bitten und beantrage einfach, diesen Antrag in die Ausschüsse zu überweisen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Ich wollte heute bewusst keinen politischen Antrag stellen. Ich habe auch bewusst versucht, hier noch einmal eine Überweisung anzustreben, nicht weil ich der Meinung bin, wir müssen hier Polemik machen.
Mir geht es wirklich allein darum,
dass wir diese Veranstaltungen auf den Märkten und öffentlichen Plätzen auch gewährleisten können. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß, dass so eine Leinwand sehr viel Geld kostet. Das sind nicht nur 5.000 oder 10.000 Euro. Das geht in die Hunderttausende Euro
Ja, mindestens an die Hunderttausend oder darüber hinweg, wenn man für die gesamte Zeit so eine Leinwand aufstellen will.
In vielen Städten wird dieses über Sponsoring gemacht. Dass wir eine Rechtssicherheit brauchen auch für diese Leute, ist doch selbstverständlich.
Nur in diesem Zusammenhang habe ich einen Richter gebeten, der nachher höchstwahrscheinlich auch urteilen oder bewerten muss, ob er mal raufguckt auf diese Richtlinie. Und der hat uns gesagt, diese Landesverordnung reicht nicht.
Jetzt war ich glücklich und froh, dass es diese Bundesverordnung geben soll, die nichts mit Deregulierung oder Regulierung zu tun hat, sondern die ist befristet für einen Monat.
Genau so, für einen Monat und das ist auch richtig. Danach tritt sie wieder außer Kraft.
Jetzt sagt dieser Richter, dem ich auch diese noch einmal gegeben habe zum Prüfen nach der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages, auch hier gibt es noch Regelungsbedarf. Er schreibt: „Ich halte eine noch besse
re, an die Bedürfnisse der Kommunen in M-V angepasste Verordnung für die WM als empfehlenswert.“ Nur wegen dieses Satzes habe ich gesagt, lasst es uns noch einmal in die entsprechenden Fachausschüsse überweisen, um nachzudenken, können wir die Rechtssicherheit schaffen. Es geht nicht darum, hier Polemik zu machen, um bestimmte Sachen noch einmal in den Vordergrund zu stellen. Es geht einfach um die Sache. Es geht um die Fußballer, um dieses große Ereignis und das haben wir sehr selten.
Um mehr geht es nicht. Deswegen bitte ich einfach, auch wenn Sie heute hier dieser Überweisung nicht zustimmen können, vielleicht können sich noch einmal die entsprechenden Ministerien mit dieser Sache auseinander setzen, noch einmal prüfen. Ich bin gerne bereit, diese Ausführungen zur Verfügung zu stellen, Herr Minister, und dann können Sie das hausintern noch einmal prüfen, ob da etwas dran ist oder nicht. Mir geht es wirklich nur um die Sache. Mir geht es nicht darum, dass wir hier Schelte an die Landesregierung verteilen. – Vielen Dank.
Herr Minister, gibt es neue Gutachten, die durch Ihr Haus in Auftrag gegeben worden sind, und welche Kosten entstehen der Landesregierung dadurch,
entstehen dem Land?
Herr Minister,
welche Kosten entstehen dem Land durch diese Rechtsberatung?
Mit welchen Kosten planen Sie denn?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Professor Methling, Herr Friedrich, ich glaube, es ist erst einmal unredlich, wenn man mit Tschernobyl hier argumentiert.
Vielleicht kennen Sie den Unterschied zwischen überkritisch arbeitenden Reaktoren und unterkritisch arbeitenden Reaktoren. In Deutschland war noch nie ein überkritisch arbeitender Reaktor am Netz gewesen.
Und diese Schäden, die bei Tschernobyl entstanden sind, die werden mit deutschen Kernkraftwerken nie möglich gewesen. Das erst einmal vorneweg.
Wenn Sie sich mit den physikalischen Problemen nicht auskennen, dann würde ich mich da zurückhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen wollen mit dem vorliegenden Antrag erreichen, dass sich der Landtag entschieden für das Festhalten am Ausstieg aus der Atomenergie auf der Basis des jetzt geltenden Atomgesetzes ausspricht.
Für meine Fraktion steht fest, dass wir uns in jedem Fall an die geltende Rechtslage halten. Dieses können Sie in diesem Falle, meine sehr verehrten Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, leider nicht von sich behaupten.
Ansonsten hätten Sie den unter TOP 22 eingebrachten Antrag zum Zwischenlager Nord in Lubmin nicht gestellt.
Das werden wir dann machen.
Auch in dieser Sache sind Sie unglaubwürdig, denn es ist nicht möglich, einerseits die Einhaltung von Recht und
Gesetz zu fordern und andererseits Ihrem ideologischen Ansinnen zu folgen und zum Rechtsbruch aufzurufen.
Die CDU hat sich schon immer für einen ausgewogenen Energiemix ausgesprochen. Neben der Nutzung der Kernenergie zählen für uns die herkömmlichen Energieträger wie Öl, Gas, Kohle, aber auch die erneuerbaren Energieträger wie Biomasse, Solarenergie, Fotovoltaik, Windkraft, Wasserkraft und Geothermie. Dies alles trägt zu einem ausgewogenen Energiemix bei.
Gerade der Klimagipfel in Montreal macht deutlich, dass die internationale Gemeinschaft auf diesem Weg des Klimaschutzes noch weit vom Ziel entfernt ist. Heute lassen sich die Verpflichtungen, die Deutschland im Interesse des Klimaschutzes eingegangen ist, nur mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie realisieren.
Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass sich die Europäische Union in Kyoto verpflichtet hat, die Kohlendioxidemission bis zum Jahr 2013 um 8 Prozent bezogen auf das Jahr 1990 zu mindern. Deutschland ist auch dieses Mal wieder ein Vorreiter und hat sich verpflichtet, 20 Prozent einzusparen
oder sogar 21 Prozent. Bisher liegen wir bei 18,5 Prozent. Das ist ein großartiger Erfolg und nur dank der kohlendioxidneutralen Energiegewinnung durch Kernenergie möglich geworden.
Aus diesem Grund halte ich die von Ihnen geschürten Ängste hinsichtlich des Risikos eines atomaren Unfalls für unverantwortlich. Gerade die deutschen Kernkraftwerksanlagen gehören zu den sichersten der Welt.
Sollten wir hier...
Aber sie gehören zu den sichersten der Welt, habe ich gesagt.
Sollten wir hier unseren Technologie- und Know-howVorsprung aufgeben,
so wird dies zu einem Sicherheitsdefizit auf globaler Ebene führen. Vielleicht sollten Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren gerade von der Linkspartei und Herr Professor Methling, sich ein Beispiel an der Volksrepublik China nehmen. Sie haben es selber gerade erwähnt.
Er hat es auch gerade zitiert.
Dort sollen im Laufe der nächsten zehn Jahre 30 Kernkraftwerke errichtet werden, also nicht nur erneuerbare
Energie. Ich wiederhole: 30! Auch in unmittelbarer Nähe, in Finnland, ich glaube, da war auch gerade ein Ausschuss des Landtages gewesen,
in Polen, in Tschechien, in Frankreich und in weiteren europäischen Ländern, werden derzeit Kernkraftwerke gebaut oder befinden sich in der Planung.
Ob diese dem deutschen Sicherheits- und Technologiesstand entsprechen werden,
das wage ich zumindest bei einigen Neubauvorhaben zu bezweifeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Punkt 2 Ihres Antrages stellen Sie dar, dass die Nutzung von Potenzialen der Energieeinsparung und Effizienzsteigerung, die Stärkung und der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energietechnologien eine Alternative zur Kernenergie darstellen. Gerade das ist aber ein Irrglaube, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Weltbevölkerung hat sich während der letzten 40 Jahre von drei auf sechs Milliarden Menschen verdoppelt. Bis zum Jahr 2100 wird sie auf acht bis zwölf Milliarden Menschen anwachsen, wobei der größte Anstieg in den sich entwickelnden Ländern zu erwarten ist. Mögliche Energieeinsparungen in den Industrieländern werden von dem wachsenden Bedarf in den sich entwickelnden Teilen der Welt weit übertroffen werden. Verschiedene Szenarien sagen eine Verdoppelung, wenn nicht sogar eine Verdreifachung des primären Energiebedarfes voraus. Die Entwicklungs- und Schwellenländer werden alle Energiequellen nutzen, um ihre wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicherlich gibt es erhebliche Potenziale zur Energieeinsparung und zur effizienteren Nutzung von Energieträgern. Diese Potenziale werden in Deutschland allein durch die hohen Energiepreise schon ausgenutzt. Dennoch, und das sprechen Sie in Ihrem Antrag an, müssen Energietechnologien weiterentwickelt und erforscht werden.
Vor diesem Hintergrund hat sich meine Fraktion in Ergänzung zur Fusionsforschung am Wendelstein 7-X insbesondere für das Großforschungsvorhaben des Internationalen Thermonuklearreaktors, also ITER, in Greifswald/Lubmin ausgesprochen. Leider wurde diese Initiative von Ihnen nicht ausreichend unterstützt und jetzt wird dieser ITER in Frankreich gebaut.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, trotz Ihres Antrages und des geltenden Atomgesetzes wird Atomstrom auch in Zukunft eine wesentliche Rolle bei der Energieversorgung in Deutschland, in Europa und in der ganzen Welt spielen. Hiervor kann und darf man seine Augen nicht verschließen. Aus diesem Grunde werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Schwebs, können Sie mir sagen, wer dieses Gutachten erstellt hat, aus dem Sie hier zitiert haben?
Ein Öko-Institut.
Herr Jarchow, Sie haben ja sehr ausführlich hier dokumentiert, wie Greifswald/Lubmin zum Atomklo wird,
und Sie haben mehrmals gesagt, dass wir sehr viel Atommüll aus allen Kraftwerken Deutschlands kriegen. Wissen Sie die Kapazität dieses Zwischenlagers?
Aber Sie haben doch gerade gesagt,...
Herr Jarchow, wann können Sie denn diese Antwort geben, weil Sie ja eben gerade dazu ausgeführt haben?
Herr Ritter, können Sie mir den Unterschied zwischen Pufferlagerung, Zwischenlagerung und Endlagerung erklären?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe leider nur drei Minuten, aber ich möchte doch zwei, drei Sachen noch mal ansprechen.
Ja, Frau Peters, wenn Sie reden, ist jede Sekunde zu viel.
Also ich möchte noch wenigstens auf zwei, drei Argumente eingehen, die hier gesagt worden sind. Es ist nicht redlich, wenn man aus einer Pufferlagerung als Definition auf einmal eine Zwischenlagerung macht. Das kann es einfach nicht sein!
Entweder wir sind hier begriffsecht, dann müssen wir uns auch danach verhalten.
Die zweite Sache, Frau Wien – sie ist leider nicht mehr da, ach doch, da sitzt sie –, wir haben seit 1990, trotzdem wir den Rückbau machen in Lubmin, keinen Touristen weniger hier im Land, sondern es werden immer mehr.
Es wird rückgebaut und wir lagern in einem Zwischenlager, das eine genaue Kapazitätsbegrenzung hat.
Wir haben einen Baukörper, den wir nicht verändern können. Also kann da nicht mehr Abfall eingelagert werden, als die Kapazität hergibt.
Und jetzt geht es um eine Pufferlagerung, um für die Leute, die draußen im EWN arbeiten, auch für die Zukunft Arbeitsplätze zu schaffen. Natürlich, Herr Dr. Bartels, können wir nicht alle Arbeitsplätze erhalten. Dafür gibt es ein Rückbaukonzept. Aber wir können es versuchen.
Ja bitte.
Ja.
Hervorragend, Herr Dr. Bartels, aber es geht hier, und deswegen bin ich ja noch mal dabei gewesen, es geht hier darum, für die Leute, die wirklich ingenieurtechnisch ausgebildet sind und sehr gut ausgebildet sind, auch für die Zukunft hervorragende Arbeitsbedingungen, und zwar von Lubmin aus zu schaffen.
Trotzdem müssen wir dafür sorgen, denn gerade Vorpommern ist eine Region, wo wir hoch qualifizierte Arbeitsplätze brauchen.
Von Greifswald aus wollen wir auf dem Weltmarkt den Rückbau organisieren.
Da brauchen wir wirklich jede erdenkliche Unterstützung und keine ideologischen Diskussionen,
wo wir eigentlich den Standort, wo wir die Fähigkeiten dieser Leute schlechtreden.
Doch, es wird zurzeit mit dieser Diskussion gemacht.
Für mich ist noch mal wichtig: Was passiert eigentlich, wenn wir mit dieser Diskussion nach außen gehen? Wird das Ausland unsere Leute überhaupt noch wollen,
wenn wir nicht in der Lage sind,
wenn wir unsere eigenen Leute nicht befähigen, von Greifswald aus diese Arbeit zu erledigen?
Ja, bitte.
Also für mich geht es heute hier um die Diskussion der Pufferlagerung
und um nichts anderes.
Ich möchte diese 20 Sekunden nutzen,
um die Leute vom Betriebsrat der EWN und vom Gesamtbetriebsrat der EWN hier zu begrüßen und ihnen noch mal danke zu sagen für ihre Arbeit, die sie draußen
in Lubmin leisten, und dass sie diesen Dank auch weiterreichen an die Belegschaft. – Vielen Dank.
Herr Dr. Bartels, können Sie mir sagen, wie die Greifswalder Linkspartei.PDS zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und zu der Einschränkung der Hochschulautonomie steht?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr ungewöhnlich, wenn der Landtag am Ende eines Haushaltsjahres den aktuellen Haushaltsgesetzentwurf berät. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, entsprechend dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2005, in dem der Doppelhaushalt 2004/2005 für nichtig erklärt wurde, muss die Landesregierung bis zum 20. Oktober einen verfassungskonformen Haushalt vorlegen.
Sehr geehrte Frau Keler, es ist eben kein formaler Fehler, wenn am Parlament vorbei das Haushaltsgesetz ohne Erste und Zweite Lesung verabschiedet wird. Es zeugt von mangelndem Demokratieverständnis, wenn die Öffentlichkeit vom politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen wird. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, die in der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf besonders durch die Finanzministerin Frau Keler aufge
brachte Debatte über die Sinnhaftigkeit des Verfassungsgerichtsurteils war wenig zielführend.
Statt sich in ellenlangen Kommentaren über eventuelle Auslegungsprobleme zu ergehen, hätte sich meine Fraktion eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Urteil und den daraus abzuleitenden Konsequenzen gewünscht.
Auch die anschließende Beratung in den Fachausschüssen war seitens der Koalitionsfraktionen nicht von Einsicht in die erneut notwendige und ernsthafte Befassung mit dem Haushalt und dem Haushaltsbegleitgesetz geprägt.
So wurde im Sozialausschuss die von der CDU-Fraktion beantragte Anhörung abgelehnt. Dem Bildungsausschuss sind wir nur zuvorgekommen als Finanzausschuss,
und das, obwohl der weitere Umgang mit dem Wiederin-Kraft-Treten der achten Novelle des Schulgesetzes und des Erziehungsgeldes erhebliche Konsequenzen für alle Betroffen mit sich bringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sollte doch zum demokratischen Grundverständnis aller Abgeordneten gehören, die Interessenvertreter der Betroffenen zu hören und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen zu suchen.
Die Ablehnung ist umso unverständlicher, da doch jedem Abgeordneten bekannt sein dürfte, dass eine im federführenden Ausschuss beantragte Anhörung über das Minderheitenvotum durchgesetzt werden kann. So ist es dann auch im Finanzausschuss passiert, Herr Borchert.
Die Probleme, auf die während der Anhörung hingewiesen wurde, sollten nun in den Fachausschüssen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gesondert beraten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in den Beratungen des Finanzausschusses konnten nicht alle aufgeworfenen Fragen zu unserer Zufriedenheit beantwortet werden. So bestehen unsererseits weiterhin erhebliche Bedenken bezüglich des Umgangs mit der vom Landesverfassungsgericht gerügten Überschreitung der Regelkreditobergrenze im Haushalt 2003.
Die Aufteilung, Herr Borchert, der nachträglichen Kreditermächtigung auf die Haushaltsjahre 2005/2006 erscheint uns nicht sachgerecht, um den Intentionen des Landesverfassungsgerichtes zu entsprechen. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass wir uns hier alle einheitlich positioniert haben, ist es nach meiner Auffassung nicht so gewesen.
Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser Problematik erfolgte aus Sicht der CDU-Fraktion nicht.
Auch wäre es erforderlich gewesen, alle geänderten Haushaltspositionen, auch wenn sie untereinander deckungsfähig sind, aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit in den Haushaltsentwurf 2005 einzubringen. Und dieses ist nicht nur von uns angemahnt worden, ich glaube, auch der fraktionslose Kollege Herr Dr. Bartels hat es mehrmals betont.
Wenn wir also heute beraten, erwarten wir insbesondere von Ihnen, Frau Keler, keine erneute rückblickende Betrachtung, sondern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den angesprochenen noch strittigen Problemkreisen. Was jedoch in jedem Fall bleibt, ist die Auffassung der CDU-Fraktion, dass die landespolitischen Schwerpunkte auch in dem Haushaltsentwurf falsch gesetzt wurden. An dieser Stelle möchte ich nur auf die noch einzubringenden CDU-Anträge zum kommunalen Finanzausgleich, zum Landeserziehungsgeld und zur Hochschulautonomie verweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion setzt sich für eine verantwortungsvolle und verfassungskonforme Finanzpolitik ein, die die Existenz des Landes sichert und die Zukunftsfähigkeit des Landes gestaltet. Der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf 2005 entspricht diesen Anforderungen nicht und kann deshalb von der CDU-Fraktion nur abgelehnt werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer nicht hören will, muss fühlen! Oder anders gesagt, hätten Sie rechtzeitig auf die CDU-Fraktion gehört,
müssten wir uns heute nicht erneut mit dem Haushalt 2005 beschäftigten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierung, Sie hätten damit sich und uns viel Zeit und Mühe, aber was noch viel wichtiger ist, dem Steuerzahler die Kosten für die Erstellung eines neues Haushaltes 2005 erspart.
Man kann auch nicht, sehr geehrte Frau Keler, zuerst das öffentliche und parlamentarische Kontrollrecht mit aller Macht aushebeln und sich anschließend in der Öffentlichkeit darüber beschweren, dass das Landesverfassungsgericht diesen Verstoß in aller Form rügt. Im Übrigen steht es auch einer Landesregierung nicht gut zu Gesicht, wenn sie zulässt, dass ein Urteil des Landesverfassungsgerichts, also des Gremiums, das berufen wurde, um die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsakten zu überprüfen, in derartiger Weise diskreditiert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, genauso unredlich ist es, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, die Opposition wäre klammheimlich zum Verfassungsgericht geschlichen
und hätte mit ihrer Klage die Landesregierung ohne Vorwarnung vor vollendete Tatsachen gestellt. Richtig ist,
dass wir schon bei der Aufstellung des Zweiten Nachtragshaushaltes mehrfach und in verschiedenen Gremien bemängelt haben, dass die Überschreitung der Nettokreditaufnahme nicht ausreichend begründet ist.
Es reicht eben nicht, nur eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festzustellen, nein, es muss eindeutig gezeigt werden, wie die zusätzlichen Gelder aus Krediten zur Behebung dieses Ungleichgewichts eingesetzt werden. Das Landesverfassungsgericht geht sogar noch weiter. Es verlangt beim gleichzeitigen Vorliegen eines strukturellen Defizits im Landeshaushalt die Vorlage von Maßnahmen zu dessen Beseitigung.