Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 45. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 45. und 46. Sitzung liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass nach Tagesordnungspunkt 18 der Tagesordnungspunkt 20 aufgerufen und dieser durch einen interfraktionellen Antrag auf Drucksache 4/1382 ersetzt wird. Des Weiteren ist im Ältestenrat vereinbart worden, sofern bis 18.30 Uhr noch zeitliche Reserven zur Verfügung stehen, heute so weit wie möglich die Tagesordnungspunkte 23 bis 19 vom Ende der Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag vorzuziehen. Der konkrete Zeitpunkt der Mittagspause am Donnerstag wird entsprechend dem Beratungsverlauf in der morgigen Sitzung von der Präsidentin mitgeteilt. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 45. und 46. Sitzung gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 4/1383 ein Antrag zum Thema „Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraph 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages der Aufsetzung auf die Tagesordnung zustimmen, also diese Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Ich sehe, das ist der Fall. Ich bitte Herrn Renz, die Begründung vorzutragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion bringt folgenden Dringlichkeitsantrag ein:
dem Landtag eine Novelle des Schulgesetzes vorzulegen, in der umfassend die Grundsätze und Auswirkungen der Schulentwicklungsplanung ab dem Schuljahr 2006/20 0 7 geregelt werden. Ziel der Gesetzesnovelle muss sein, langfristig Planungssicherheit für Schulträger, Eltern, Lehrer und Schüler zu schaffen.
„Die demographische Entwicklung und die Sicherung der Bildungs- und Erziehungsqualität machen grundsätz
liche Entscheidungen in der Schulentwicklungsplanung unumgänglich. Langfristig tragbare Schulstrukturen verlangen ein ganzheitliches Bildungskonzept.
Von der Landesregierung wurde über die Medien angekündigt, dass im November seitens der Koalitionsfraktionen eine Änderung des Schulgesetzes eingebracht wird, in dem die Parameter für die Schulentwicklungsplanung ab dem Schuljahr 2006/2007 rechtlich verbindlich festgelegt werden. Eine Straffung der Schulstandorte und die Umsetzung des Bildungskonzeptes der Landesregierung (,Zwölf Leitsätze zur Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern‘) erfordern eine ganzheitliche Betrachtung des Schulsystems. Die Entscheidungen über Schulstandorte werden weitreichende Auswirkungen u. a. auf die Fragen der Einzugsbereiche, der örtlich zuständigen Schule, dem Schullastenausgleich, des Schulsystems, der Schulträgerschaft und der Schülerbeförderung haben. In einem geordneten Gesetzgebungsverfahren müssen alle diese Aspekte – und darüber hinaus – eine ausreichende Würdigung erfahren. Allen Beteiligten muss langfristig sowohl inhaltlich als auch strukturell eine bildungspolitische Perspektive eröffnet werden, die zudem Bestand über mehrere Legislaturperioden hinaus hat.
Die ausschließliche Regelung der Parameter“ – wie vorgesehen – „für die Schulentwicklungsplanung wird diesem Anspruch nicht gerecht und verursacht mehr Unsicherheit und Probleme, aber keine planungssichere Perspektive für die Schule in Mecklenburg-Vorpommern.“
Es ist aus unserer Sicht dringend erforderlich, halbfertige Gesetzentwürfe zu stoppen. Wir brauchen – ich betone das noch einmal – ein reguläres Gesetzgebungsverfahren, das eine Verbandsanhörung im Vorfeld möglich macht. – Danke schön.
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass in der Tat in der Novembersitzung eine Gesetzesnovelle zur Schulentwicklungsplanung den Landtag erreichen wird. In diesem Zusammenhang werden wir uns in einem geordneten Gesetzgebungsverfahren bewegen und Anhörungen zu genannten Themen werden natürlich durchgeführt.
Ich darf Ihnen auch versichern, dass die Gesetzesnovelle keinesfalls nur darauf abhebt, Parameter zu ändern, sondern dass in der Tat schon im Vorfeld ein bisschen systematischer auf die Problematik geschaut wurde. Nichtsdestotrotz kann ich nicht versprechen, dass alle einzelnen Wünsche des CDU-Abgeordneten Renz erfüllt werden,
aber ihm bleibt ja beispielsweise auch noch die Möglichkeit, sich gerade im Bildungsausschuss konstruktiv einzubringen.
Zum Schluss noch ein Wort zur Dringlichkeit dieses Antrages. Es fällt unserer Fraktion wirklich sehr schwer, hier eine Dringlichkeit zu erkennen, denn die Bemühungen um eine Gesetzesnovelle sind seit langem bekannt, unter ande
rem auch schon vor Antragsschluss für einen ordentlichen Antrag. In diesem Sinne lehnt meine Fraktion – und ich darf da auch für die Koalition sprechen – diesen Dringlichkeitsantrag ab, so dass wir dann im November gleich zwei Anträge zum Thema auf der Tagesordnung haben können.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS und des fraktionslosen Abgeordneten Herr Dr. Bartels nicht zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der CDU hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zum Thema „Wachstumsstrategien für die Wissensgesellschaft“ beantragt.
Erstens. Geordnetes Gesetzgebungsverfahren heißt bei der CDU, dass die Landesregierung solche Gesetzentwürfe einbringt und nicht, dass dies hintenherum den Fraktionen zugeschoben wird und vorab Anhörungen stattfinden. Das zum Ersten.
Zweitens. Der ordentliche Geschäftsgang wäre dann, dass man vorab als Landtag Stellungnahmen auch der Betroffenen, insbesondere der kommunalen Landesverbände, mit einbeziehen kann. Aber wir haben auf dieser Landtagssitzung durchaus noch den Umgang zwischen Landesregierung und Parlament zu debattieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wachstumsstrategien in der Wissensgesellschaft, neben Kapital und Arbeit ist zunehmend der Faktor Bildung/Wissen Produktivitätsfaktor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Kollege Renz wird sich mehr mit dem letztgenannten Faktor befassen.
Wie sieht es eigentlich aus? Wie ist es um Deutschland bestellt? Zwei Zitate vom 16. August 2002: „Ziel des Masterplanes ist es, die Zahl der Arbeitslosen in drei Jahren um zwei Millionen zu reduzieren.“, Peter Hartz. Zweites Zitat am gleichen Tag, Gerhard Schröder: „Wir müssen aus dem großen Wurf eine neue Wirklichkeit in Deutschland machen.“
Die Realitäten der Wirklichkeit zwei Jahre danach: An jedem Tag seit Verkündung des Hartz-Papieres vor 731 Tagen sind durchschnittlich über 460 neue Arbeitslose hinzugekommen und rund 1.550 sozialversicherungspflichtige Jobs verloren gegangen. Das Ziel der HartzKommission, die Arbeitslosigkeit in 36 Monaten um zwei Millionen zu senken, würde bedeuten, dass pro Tag kein einziger Arbeitsplatz mehr wegfallen dürfte, aber täglich 6.415 neue Jobs entstehen müssten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass all das, was in den letzten Wochen und Monaten von der Bundesregierung angepackt wurde, nicht dazu führen wird, dass wir Wachstum und Beschäftigung erreichen werden.
Wie steht Deutschland international da? Das reale Wachstum der deutschen Wirtschaft lag in den letzten zehn Jahren bei insgesamt 13,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum hatten die 14 anderen EU-Staaten ein reales Wachstum in Höhe von 27 Prozent aufzuweisen, das doppelte des deutschen Wachstums, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich glaube, wir brauchen eine Politik, die Antwort gibt auf die Frage, in welchen Feldern wir in Deutschland künftig Geld verdienen und wie wir zu mehr Wachstum mit Beschäftigung kommen können. Dabei muss Bildung oberste Priorität haben. Wir müssen auch aufpassen – und das ist in den letzten Jahrzehnten nach meiner Auffassung sehr sträflich vernachlässigt worden –, wie wir mit den Eliten in diesem Land umgehen. „Elite“ war in den letzten Jahren vielfach ein Wort, was verächtlich oder mit Verachtung genannt wurde. Ich glaube, wir brauchen wieder Eliten. Wir müssen uns aber darüber hinaus darüber unterhalten, dass die zu enge Anbindung der sozialen Sicherungssysteme an die Arbeitskosten, das Übermaß an Bürokratie und Regulierung, unflexible Vorschriften des Arbeitsrechts und ein kompliziertes Steuerrecht nicht dazu führen werden, dass wir Wachstum und Beschäftigung erreichen werden.
Wie sieht es zum Beispiel mit Beschäftigung bei den Langzeitarbeitslosen aus? Wie sieht es mit Beschäftigung bei Älteren aus? Zum Beispiel hat die Hälfte aller deutschen Betriebe im Jahr 2002 keine Arbeitnehmer mehr über 50 Jahre. Kann es richtig sein, dass gut 50 Prozent der Arbeitslosen länger als zwölf Monate ohne Beschäftigung sind? In Deutschland finden 18 Prozent der Arbeitslosen innerhalb von sechs Monaten eine neue Beschäftigung. Meine Damen und Herren, in Dänemark kehren 60 Prozent innerhalb eines Jahres in den Arbeitsmarkt zurück!
Ja, Herr Schlotmann, Frau Gramkow, es geht auch um Arbeitskosten, es geht auch um Kündigungsschutz und es muss auch um den Niedriglohnbereich gehen.