Heike Polzin
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Jahren hatten wir zum Thema Bildung nicht immer Grund zur eitel Freude. Wir erinnern uns an Debatten, die hier sehr heftig waren. Wir erinnern uns an Situationen, in denen wir als Landtag auch als Feuerwehr fungieren mussten. Wir erinnern uns an Konflikte, die nicht immer in jedem Detail sehr sachgerecht ausgetragen wurden. Umso mehr freut es mich, am Ende dieser Legislatur mit einer gemeinsamen Ansage an das Land herauszukommen mit dieser gemeinsam von uns beschlossenen, auf den Weg gebrachten Kommission, die da heißt, wir brauchen für das Land nicht nur für das nächste und übernächste Jahr, sondern über die Jahre hinaus eine Gesamtvision, die Bildung heißt. Wir brauchen lebenslanges Lernen von der Kita von den
ersten Jahren bis hin zu 70-Jährigen, die wie selbstverständlich sich in dieser Welt neu zurechtfinden müssen und ergo auch Bildung brauchen.
Die damalige Debatte, als wir mit zwei verschiedenen Anträgen, die inhaltlich sehr eng beieinanderlagen, aber in der Durchführung doch unterschiedliche Ansätze hatten, ließ nicht unbedingt vermuten, dass uns dieses Stück Arbeit auch gelingt. Ich habe mir gestern das Protokoll noch einmal durchgelesen und vor allem die gegenseitigen Zwischenrufe, die bei Herrn Renz und mir vonstatten gingen, und hatte noch im Nachhinein sehr viel Spaß, wie wir uns gegenseitig vielleicht nicht unbedingt stark gemacht haben. Umso mehr freue ich mich, dass die Arbeit in der Ebene der Mitglieder des Bildungsausschusses fraktionsübergreifend sehr konstruktiv vonstatten ging. Wir haben um manche Details hart gerungen. Wir können bei dem einen oder anderen Detail auch sagen, eigentlich ist das schon fast an der Grenze dessen, was man noch zulassen kann, aber wir haben in der großen Zielbeschreibung der Aufgabe für unsere Expertenkommission im Grunde auch ergebnisoffen formuliert. Die Aufträge, die da heißen, ein Konzept zu entwickeln, gaben nicht vor, wie das Endergebnis aussehen sollte.
Und ich denke, das ist der eigentliche Ansatz hierbei, den wir uns gegenseitig auch in die Hand versprochen haben. Wir wollen einmal Politik ein Stück zurücknehmen. Wir werden uns dabei überhaupt nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir werden dabei sein, aber nicht die Dominierenden in diesem Prozess sein, und ich denke, wir werden auch am Ende, nachdem diese Kommission uns Ergebnisse, Handlungsoptionen vorgegeben hat, uns wiederum finden müssen und fragen: Schmecken uns die Ergebnisse denn? Wollen wir das auch umsetzen? Also da wird noch einmal richtig eine politische Phase einsetzen an der Stelle.
Jetzt aber, denke ich, ist Sacharbeit angesagt. Wir alle möchten gern, dass wir hier auch Kapazitäten in die Gruppe hineinbekommen, die Bedeutung über unser Bundesland hinaus in der Bildung haben, und ich denke, dass man das Ganze dann wirklich auf zielorientierter und ergebnisoffener Basis ziemlich zügig abarbeiten kann. Wir haben hierbei auch ein ehrgeiziges Zeitraster angestellt. Das soll noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dieses hier ist eine Arbeit, die nicht der Diskontinuität anheimfällt, sondern jetzt beginnt und in die nächste Legislatur hineinragt. Mit unserer technischen Lösung ist es durchaus möglich, dass sich bereits im Sommer diese Kommission findet, dass sie sich bildet, ihren eigenen Vorsitzenden wählt und dann quasi schon die ersten Dinge abarbeitet. Das ist unser Wille und was wir dazu als Fraktion noch beizusteuern haben, nämlich auch unsere Experten zu benennen, das soll unbedingt und zeitnah geschehen.
In diesem Sinne, glaube ich, haben wir gemeinsam ein besonderes Stück Arbeit tatsächlich auch geschafft. Ich sage das jetzt einfach mal so ein bisschen glücklich. Oft genug kann man sich nicht auf die Schulter klopfen, aber in diesem Fall muss ich mich ganz herzlich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen der beiden anderen Fraktionen, bei der CDU-Fraktion noch einmal insbesondere für die nette gastliche Aufnahme. Das Klima war konstrukt i v und gelöst. Das sollten wir öfter so haben.
Und, Frau Vorsitzende, ich würde auch gern zum Schluss meiner Rede einen Satz zurückgeben, den ich im Bildungsausschuss schon in etwa gesagt habe. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Arbeit im Ausschuss, für Ihren fairen Umgang mit uns. Ich glaube, Sie haben das Klima sehr positiv mitgeprägt. Wir haben im Bildungsausschuss, denke ich, zu einer Arbeitsweise gefunden, die uns alle nur voranbringen kann und uns persönlich ein Stück weiterentwickelt hat. – In dem Sinne herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt eine Zeit zu reden, danach gibt es eine Zeit zu entscheiden und eine Entscheidung auch einmal durchzustehen. Im Anschluss daran ist wieder eine Zeit, um gründlich nachzudenken, was man mittel- bis langfristig tun muss, um für dieses Land angemessen die regionalen Gegebenheiten orientiert am Föderalismus in der Bildung zu gestalten, damit wir vielleicht einmal ein Stück wegkommen von kurzschrittigen Entscheidungen, die schon allein durch Ressorts immer nur ein Stück des Ganzen in Auftrag geben. Wir wollen, obwohl ich hier deutlich sagen muss, dass wir als Koalitionsfraktion eine weitergehende Vision haben, diese Diskussion aufmachen für einen gesamtgesellschaftlichen Dialog.
Wir haben uns an verschiedenen Stellen hier im Parlament immer wieder klargemacht, dass der Wert von Bildung nicht nur am Haushalt festzumachen ist, sondern vor allem auch in gesellschaftlichen Debatten, in den Köpfen der Menschen, im Stellenwert für jeden Einzelnen, und wir haben insgesamt beklagt, dass es in Deutschland damit nicht zum Besten steht. In diesem Sinne macht auch mich die Entwicklung zu einem verschärften Bildungsföderalismus ein bisschen besorgt. Wir können, denke ich, als Land nur versuchen, uns in Anlehnung an internationale Prozesse und Erfolge gemessen an unseren Gegebenheiten zu einer Bildungsvision gesellschaftlich zu verständigen, die über bisherige Gesetzesinitiativen hinausgeht.
Ich denke, mein Kollege Herr Bluhm hat sehr klar und nachvollziehbar dargestellt, welches unsere Beweggründe für unseren Antrag waren. Ich möchte aber vorweg noch einmal eins sagen: Wir haben nicht einmal vor, diesen Antrag heute abzustimmen, und dann ist das so, sondern wir wollen Ihren Antrag...
Genau falsch verstanden, Herr Renz.
Genau das, was Sie selbst tun würden, unterstellen Sie auch uns.
Genau das ist es wieder, das können Sie überhaupt nicht sagen. Am besten ist, Sie überlegen vorher einmal.
Dann kommen wir schon ein Stück weiter an dieser Stelle.
Wir wollen also – das sage ich jetzt vorweg vielleicht auch, um ein bisschen Druck aus der Debatte zu nehmen – beide Anträge überweisen, und zwar nicht nur in den Bildungsausschuss, denn die Komplexität des Auftrages, sowohl in Ihrem Antrag als auch in unserem, sagt schon, hier müssen wir ressortübergreifend denken, sondern wir sind der Auffassung, dass mindestens der Sozialausschuss in Richtung Frühförderung mit beteiligt werden muss.
Wir sind der Auffassung, dass der Innenausschuss dringend mit beteiligt werden muss, schon im Hinblick auf das, was bei Verwaltungsentwicklung, Schulstandorten, Trägerschaft und so weiter passiert. In Klammern: Es steht auch eine Entscheidung zum Thema Kommunalisierung aus. Dieses ist eine so schwierige Entscheidung, die man sich nicht leicht machen darf. Und ich glaube, das wird überhaupt schon einen Unterpunkt in der Debatte ausmachen. Weiterhin ist signalisiert worden, wenn man von lebenslangem Lernen redet, dann muss man gerade auch in dem Bereich der Erwachsenenbildung in die ASPProgramme sehen. Das heißt auch, der Ausschuss für Arbeit, Bau und Landesentwicklung ist hier inhaltlich zu beteiligen.
Wir sind der Auffassung, mit einer gründlichen und fairen Beratung beider Anträge könnten wir zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen, die da heißt, alle drei Landtagsfraktionen verständigen sich darauf, in einem inhaltlichen Antrag, der sich gar nicht so sehr von den Inhalten in unseren beiden Anträgen unterscheidet, also wirklich in einem Programm...
Dann haben wir aber dolle Insiderkenntnisse. Dann müssen Sie einmal über Ihre Lücken im System nachdenken.
Im Übrigen, Sie haben vielleicht von Thüringen abgeschrieben,
aber das Thema PISA wurde liederlich entwickelt. Das hat natürlich auch seinen Hintergrund, also wollen wir mal nicht über Plagiate reden. Wir sind Frau und Manns genug,
das auf die Reihe zu bekommen. Dafür beschäftigen wir uns mit dem Thema doch schon ein bisschen zu lange.
Ich will noch einmal versuchen, Konsens hinzukommen. Ich glaube, es kann uns gelingen. In Phasen der Rede von Herrn Jäger habe ich wahrgenommen, dass wir uns gemeinsam auf einen Auftrag an die Kommission, sage ich jetzt einmal neutral, verständigen,
was hier mittelfristig für dieses Land an Bildungsvision zu entwickeln ist und in welchen Schritten man dort hinkommt. Ich bin aber auch sehr davon überzeugt, dass in den einzelnen Fachausschüssen dabei Schwerpunkte und Faktoren angesprochen werden, die man mit einem Landtagsantrag noch gar nicht umfassend sehen kann. Mit anderen Worten, wir wollen diese Überschriften, die hier zunächst stehen, untersetzen durch die Dinge, die für uns typisch sind und als besonders wichtig anstehen.
Sie wissen genau, im Schulbereich ist das vor allem das Thema Kommunalisierung, Selbstständigkeit von Schule. Es ist das Lehrerpersonalkonzept und wir wissen, dass auch im Kita-Bereich eine ganze Menge Entscheidungen vorzubereiten sind. Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, wer willens ist, an diesem Thema zu arbeiten. Dieser müsste hier einen Kompromiss zustande bekommen.
Nun kommen wir einmal zur Zusammensetzung und zur Beteiligung von Experten. Auch hier sehe ich überhaupt keinen Unterschied, denn eine Kommission,
wenn sie bei der Regierung in Auftrag gegeben wird, ist natürlich – das lesen Sie auch in unserer Begründung – vorrangig von Experten zu besetzen, auf gleicher Augenhöhe zu besetzen. Es geht nur darum, wem wir die Hauptlast in die Hand geben. Im Übrigen habe ich bei der Besetzung einer solchen Kommission mitnichten den Bildungsminister im Hinterkopf. Ich glaube, wir sind alle gut beraten, uns an dieser Stelle ein Stück zurückzunehmen. Wenn man gesellschaftlichen Disput will, dann sollte man sich wirklich darauf verständigen, dass das eine Person der allgemeinen Akzeptanz ist. Das sage ich jetzt einmal in Klammern. Ich hatte dabei zum Beispiel immer Herrn Scriba im Auge,
weil ich diesem zutraue, dass er unabhängig von wirklich festgenieteten Vorstellungen das moderieren könnte.
Insofern sehe ich da überhaupt keine Diskrepanz und eine Kommission, wie wir sie vorschlagen, verhindert das mitnichten.
Das Problem dabei ist, eine Kommission könnte sofort anfangen zu arbeiten. Ich weiß aber, wenn sich alle drei Parteien darauf verständigen, an den kommenden Landtag quasi eine gemeinsame Erklärung abzugeben, fällt auch eine Enquetekommission nicht der Diskontinuität anheim, wenn es so gewollt wird.
Das sind alles im Prinzip offene Punkte.
Weshalb wir Ihren Weg so nicht mitgehen wollen, sage ich auch ganz deutlich: Wir sehen überhaupt nicht den Anlass für eine solche wichtige Diskussion darin, dass mit einem Volksbegehren im Moment ein aktuelles Problem in der Debatte steht.
Das läuft völlig unabhängig davon. Das respektieren wir als Mittel der Beteiligung, aber ich glaube nicht, dass die Punkte, die man im Volksbegehren wirklich findet, uns insgesamt in der Debatte weiterhelfen. Diese müssen eingespeist werden.
Das Thema „Kleine Standorte – kurze Schulwege“ ist ein Thema, dem wir uns immer gestellt haben,
im Übrigen auch in der letzten Schulgesetzentwicklung. Auch da, Herr Renz, das nehmen Sie einfach mal zur Kenntnis! Sie müssen sich mit den Realitäten auseinander setzen, besonders im Bundesmaßstab.
Ich glaube, man muss einfach zur Kenntnis nehmen, der Anlass bei Ihnen war vermutlich ein anderer als bei uns.
Schön, wenn wir inhaltlich in etwa zum gleichen Ergebnis kommen. Dann haben wir tatsächlich etwas gekonnt.
Ansonsten denke ich, dass wir mit der Überweisung beider Anträge in die genannten Ausschüsse ein gutes Stück weiterkommen und uns sogar darüber verständigen könnten, wie und mit welchen Teilnehmern – nicht namentlich, sondern eher von der Thematik her – diese Kommission zusammengesetzt werden sollte. Und natürlich sollten wir auch als Parlament deutlich machen, dass wir selbstverständlich auf gleicher Augenhöhe teilnehmen werden. Wir wollen uns weder aus der Verantwortung stehlen noch wollen wir in irgendeiner Weise etwas anderes dominieren. Das ist auch keine Frage der Bildung einer Enquetekommission oder Kommission.
Ich hoffe, ein bisschen zur Versachlichung beigetragen zu haben.
Für den Fall, dass das nicht zutrifft, habe ich noch Redezeit.
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, dass ich meine übrige Redezeit von 30 Minuten doch noch einmal in Anspruch nehme.
Mir ist sehr daran gelegen, dass bei diesem Thema, über das ja in großen Teilen sehr sachlich debattiert wurde, das auch sehr konstruktiv angegriffen wurde, nun nicht der letzte Ton wieder mit Attacken, Unterstellungen endet, da meiner Meinung nach auch ein paar absolute Missgriffe in dieser Demokratie passiert sind. Deshalb würde ich gerne noch einmal darauf verweisen, wenn ich das richtig verstanden habe – ich bin ja neu in diesem System, erst 15 Jahre kenne ich das so ein bisschen –, dann war das nicht immer so, dass demokratische Mehrheiten sich durch Wahlen zusammenstellen und ihre Mehrheiten für Entscheidungen nutzen.
Wenn das so ist, dann ist das Demokratie, wie wir sie uns alle wünschen.
Wenn das plötzlich eine Diktatur der Mehrheiten sein soll, dann habe ich heute mehrfach einen Sprecher erlebt,
der das offensichtlich nicht so verinnerlicht hat, der immer dem anderen unterstellt, bei Mehrheiten diktatorisch zu sein, aber selbst den Baum im eigenen Auge nicht zur Kenntnis nimmt.
Wir haben – und das haben wir alle relativ frisch in Erinnerung, das haben wir miterlebt – Anfang der 90er Jahre eine Einstimmenmehrheit gehabt. Ich kann mich nicht
erinnern, dass die damalige Mehrheit großartig auf Experten,
Fachleute und Schulbetroffene gehört hat,
um das dreigliedrige Schulsystem aus Bayern hier auf unser System zu knallen. Da gab es überhaupt keine Diskussionen, das war selbstverständlich. Wenn wir jetzt Stück für Stück unsere Überzeugungen tragen, die heißen: Ja, wir erkennen das an, was Europa und vor allem unser Vorbild Finnland uns demonstrieren, dass das gemeinsame Lernen in einer gemeinsamen Schule der richtige Weg ist und nicht das Aussortieren nach der 4. Klasse. Wir haben an diesem Thema hier jahrelang gearbeitet. Jahrelang!
Die aktuelle Schuldiskussion hat uns im Grunde auch wieder auf dieses Thema geschoben.
Wir wollen nicht vergessen, wie die Schuldebatte hier ablief.
Alle Punkte, die im Verfahren aufgenommen wurden, sind uns von den Anzuhörenden nahe gelegt worden. Auch das habe ich immer als sehr demokratisch empfunden.
Wer war es denn, der uns aufforderte, die selbstständige Schule in das Gesetz aufzunehmen? Das waren die Wirtschaftsverbände, das war IHK, das waren die Eltern.
Nein, das stand nicht vorher drin, sondern das stand in der Änderung drin.
Wer hat uns überhaupt dazu gebracht, in dieses Gesetz all die Dinge, die Qualitätsentwicklung bedeuten, jetzt schon mit aufzunehmen, und zwar genau mit der Aufforderung: Wenn Ihr schon die Strukturen ändert, dann ändert die Inhalte mit!
Und zum Zweiten, auch daran erinnere ich noch, war ursprünglich vorgesehen, dass das Gesetz im Grunde seit dem letzten Schuljahr 2005 greift. Es war die CDU – und ich räume ein, nicht ganz zu Unrecht –, die gesagt hat, in diesem kurzen Zeitraum kann es den Planungsträgern überhaupt nicht gelingen, das umzusetzen.
Das haben wir aufgenommen und es um ein Jahr mit dem Ergebnis verschoben,
am Ende des letzten Schuljahres ein fertiges Gesetz im Komplex zu haben. Das hatte zugegebenermaßen nirgendwo hundert Prozent, aber das liegt in der Natur der Sache. Und wenn die einen Interessenvertreter dafür und die anderen dagegen sind, es bei einem anderen Punkt aber genau umgekehrt läuft, dann möchte ich einmal denjenigen finden, der daraus den kleinsten gemeinsamen Nenner bastelt. Wenn wir sagen, dass Planungssicherheit für uns vorgeht, damit die Schule ein Jahr Zeit hat, sich auf das neue Konzept mittels Weiterbildung, mittels Stundenzuweisung, mittels Schulkonzept vorzubereiten, wenn wir weiterhin sagen, Planungsträger, ihr habt ein Jahr Zeit, die Planung umzusetzen,
dann war das meines Erachtens ein faires Angebot. Ich bin im Moment wieder einmal erschrocken, wenn Sie drei Minuten vor der Angst kommen und sagen, mit dem Volksbegehren wird das aber ganz schwierig.
Falsch, falsch!
Ich möchte das jetzt einfach einmal auseinander halten, denn Ihre Enquetekommission und das Volksbegehren sind zwei völlig verschiedene Schuhe.
Sie selbst wissen doch auch, das Volksbegehren hat einen Gesetzestext zum Inhalt.
Wenn es die erforderlichen Unterschriften bringt, dann müssen wir uns spätestens nach neun Monaten – ich rechne einmal die drei Monate Prüfung mit rein – als Landtag, wie immer er dann auch zusammengesetzt ist,...
Da gucken wir ja alle ein bisschen in die Glaskugel. Ich würde sagen, Risiko ist auf allen Seiten vorhanden.
Ich bitte um Entschuldigung, es sollte nicht flapsig klingen.
Wir haben uns also mit diesem Thema in diesem Landtag unter diesen Voraussetzungen zu beschäftigen.
Wir haben aber immer noch zwei Möglichkeiten: Entweder wir setzen es fast eins zu eins um oder es gibt diesen Volksentscheid. Und so, meine sehr geehrten Damen
und Herren von der CDU, finde ich das im Moment relativ spannend. Sie selbst, das haben Ihnen sicherlich Ihre Fachleute auch noch einmal deutlich gesagt, bewegen sich im Moment auf dünnem Eis.
Wir sind jetzt die bösen Tanten, weil wir gegen die Inhalte des Volksbegehrens sind. Aber das müssen wir auch, denn wenn wir zu diesem Schulgesetz stehen, dann müssen wir gegen die Inhalte des Volksbegehrens sein.
Ist doch logisch!
Sonst würden wir ja sagen, wir haben Quatsch gemacht. Ich bin überzeugt von diesem Gesetz,
deswegen kann ich auch das Volksbegehren nicht unterschreiben. Es möge mir bitte niemand übel nehmen.
Sie haben natürlich einen Punkt, zu dem komme ich jetzt, und zwar das längere gemeinsame Lernen, von Anfang an nicht mitgetragen, jedenfalls nicht komplett.
Der eine sagt hü, der andere hott, das wissen wir noch. Sie haben das Thema...
Ich kann ja einmal Namen nennen, Herr Renz. Ich weiß nämlich, wer von Ihnen – unter anderem Sie – gesagt hat, mit dem längeren gemeinsamen Lernen bis Klasse 6 können Sie durchaus leben.
Und es gab auch Ihre Bildungskommission, die das sogar einmal im Internet veröffentlicht hat.
Auch unsere Schulstrukturen, die wir ja angeblich so komisch gemacht haben, die fand ich bei Ihnen genauso wieder.
Insofern erzählen Sie mir jetzt bitte keine Geschichten mehr, die hier sowieso keiner annimmt. Wenn wir so weit sind,...
Ich kann die CDU wirklich verstehen, wenn sie sagt, dass sie das mit der schulartunabhängigen Orientierungs
stufe auch am Gymnasium gut findet. Das dürfte sich zwar mit Ihren Überzeugungen decken, aber mit unseren selbstverständlich nicht, denn damit ist das längere gemeinsame Lernen erledigt.
Dann haben wir wieder nach Klasse 4 die Etiketten aufgeklebt, die wir bitte schön verhindern wollten.
Wenn mir jemand sagt, am Gymnasium sollen die Kinder erst einmal unsortiert lernen, dann frage ich mich wirklich: Oh Himmel, wie sieht das in der Praxis aus? Nach Klasse 6 bekommen die schwächeren dieser Kinder, die ja unsortiert in einer Klasse sitzen, gesagt: Du schaffst das hier nicht, du gehst nach unten.
Reformpädagogisch kann mir keiner erklären, warum das positiv sein soll.
Es ist völlig richtig, wir bekommen die Klassen nicht eins zu eins von der Grundschule in die Klasse 5.
Das hat unter anderem die Ursache, dass wir gesagt haben, für Grundschulen lassen wir kleine Systeme zu, und zwar wohnortnah.
Wenn wir aber das eine wollen, müssen wir nachher zur Kenntnis nehmen, ab Klasse 5 können die zehn Schüler einer kleinen Grundschule auf dem Dorf nicht weiterhin eine Klasse bilden, denn das wird auch eine CDU in Regierungsverantwortung nicht bezahlen wollen.
Und jetzt bin ich beim Punkt, gucken Sie doch einmal die anderen Geschichten an, und zwar die Sache mit den Schulwegen und die Sache mit den Regelgrößen in den Schulen.
Wissen Sie, wenn Sie das als CDU alles richtig finden, dann müssten Sie doch deutlich sagen: Wir als CDU setzen das Volksbegehren eins zu eins um, wenn wir in Regierungsverantwortung kommen.
Das habe ich aber noch nicht gehört. Wahrscheinlich gibt es doch ein Restrisiko, dass Sie das vielleicht drei Monate später auch umsetzen müssen.
Insofern sage ich, dass wir beim Thema Volksbegehren wirklich ein wenig ruhiger bleiben sollten. Das hat nämlich mit unserem Thema Enquetekommission nichts zu tun.
Es geht nicht nur um Schule, es geht nicht nur um das eine Gesetz, sondern es geht um einen viel größeren Entwurf.
Und noch einmal ein letztes Wort zu dem einzigen Kollegen, dem ich in dieser Debatte wirklich die Sachlichkeit abspreche.
Herr Kollege Renz, Sie haben es ja so an sich, zitierte Reden von anderen Kollegen zu wiederholen.
Ich sage Ihnen, zu jedem Zitat, das Sie mit meinem Namen genannt haben – und Sie haben mich, glaube ich, fünfmal persönlich erwähnt –
stehe ich. Ich stehe zu jedem Teil, den ich damals gesagt habe,
denn in einem gewissen Zusammenhang wie beim Schulgesetz war das damals meine Überzeugung und sie ist es heute noch. Das Thema Enquetekommission ist ein viel größerer Begriff, bei dem ich nochmals deutlich sage: Wir fürchten uns mitnichten vor der Diskussion mit Fachleuten und mit gesellschaftlichen Kräften.
Ich denke, man muss aber auch immer eines zur Kenntnis nehmen, denn konsensorientiert heißt immer, wir werden letztendlich wiederum mit irgendwelchen Mehrheiten entscheiden müssen.
Selbst in Finnland, wo wirklich der Weg relativ gemeinsam auf Parlamentsebene gegangen wurde, haben die Gymnasiallehrer in den 70er Jahren vehement gegen die gemeinsame Unterrichtung aus bekannten Interessengründen gestimmt.
Heute haben sie aber gesagt, diese Phase haben wir überwunden. Manche Dinge muss man nach vielem Reden einfach tun und durch Taten überzeugen.
Lassen Sie uns das bitte in Ruhe tun! Wir haben alles für einen planmäßigen, ordentlichen und gesicherten Schulbeginn vorbereitet, damit Lehrer, Eltern und Schüler wissen, an welcher Schule geht es weiter. Wir sind sehr daran interessiert, dass diese Sicherheit nicht im parteipoliti
schen Sinne, sondern im Interesse der Schulen bleibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss einräumen, dass ich heute zu einem Thema spreche, das mich sehr emotional berührt, nicht nur heute, das war von Beginn an so, denn als Mutter einer Tochter kann man vielleicht noch entsprechend mehr nachempfinden, was die Eltern von Carolin zu diesem Zeitpunkt erlitten haben. Ich erinnere mich an das Bild von diesem Mädchen, das ich bis heute nicht aus dem Gedächtnis verloren habe. Auch ich habe mich wie viele gefragt: Was ist los mit diesem Rechtsstaat, in dem so etwas geschehen kann?
Auch ich bin der Auffassung, hier müssen rückhaltlos alle Fragen aufgeklärt werden. Und auch ich würde gern alles dafür tun, mehr Sicherheit zu schaffen. Wozu ich mich nie versteigen würde ist der Satz: Wenn dieser Untersuchungsausschuss stattfindet, können wir dafür sorgen, dass ein Fall Carolin nicht mehr stattfindet. Ich räume ein, dass dieser Satz mir wirklich Angst macht, weil er mich erinnert – er erinnert mich an die kurzen Antworten bestimmter Leute, die Straftaten, die Gefährdung von Menschen ganz einfach beantworten wollen. Ich darf dazu einmal zurückgehen: Es war für mich ein Schlüsselerlebnis, 1999 in meiner Nachbarstadt, eine Vergewaltigung eines jungen Mädchens, die Öffentlichkeit war empört, war entsetzt, hat sich eingemischt. In dem Zusammenhang gab es sofort eine Demonstration, eine angemeldete, und dann rannten sie im Kreis in Neukloster mit Plakaten „Todesstrafe für Sexualstraftäter“. Ich bin da gewesen, weil mir auch manchmal Antworten fehlen, aber was da suggeriert wird, ist so gefährlich! Wir bewegen uns hier auf einem dünnen Eis.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin Lehrerin, wie Sie alle wissen. Ich habe auch mit meinen Jugendlichen solche Themen durch, sehr emotionale Themen, bei denen man menschlich sehr berührt ist und sich ver
zweifelt die Frage stellt, man muss doch etwas tun. Meine Jungen in der 10. Klasse haben zu einem politischen Thema ihr Plakat samt und sonders mit genau den Parolen, von denen ich eben gesprochen habe, „Todesstrafe für Sexualstraftäter“, ausgestaltet. Damit muss ich umgehen. Wie rede ich mit diesen Jugendlichen? Wie mache ich ihnen klar, dass dieser Rechtsstaat andere Mittel hat, die aber so verkürzt nicht sein können, dass wir auf dem Boden des Grundgesetzes miteinander umgehen, damit unsere Jugendlichen gegen das, was hier schief läuft in dieser Gesellschaft, nicht solche kurzen Antworten haben?
Allein daraus würde ich ihnen gerne übermitteln, dass ich beim Thema Carolin persönlich hochgradig betroffen bin. Ich weiß heute noch nicht, wie man helfen kann, aber den Willen, das in unseren Kräften Mögliche zu tun, möchte ich an dieser Stelle deutlich machen. Und insofern war ich an allem, was bisher zur Aufklärung beigetragen hat, sehr interessiert, nicht nur als Politikerin, stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses, sondern einfach als Mitglied dieser Gesellschaft. In diesem Zusammenhang bin ich vielleicht ein bisschen übersensibel,
aber ich würde das gerne zur Warnung hier einmal sagen: Auf diesem dünnen Eis kann man sehr, sehr schnell mit bestimmten verkürzten Zusammenhängen sich genau in diese Sprache begeben, weil die Gefahr in der Öffentlichkeit besteht, wir sehnen uns nach einfachen Antworten und wir nehmen sie an. Wenn die aber dazu führen, dass wir manches in Frage stellen, was nur stattgefunden hat auf den Grundlagen der jetzt gültigen Gesetze, dann bieten wir als Demokraten eine Lücke, die wir uns nicht leisten können.
Wissen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, wir haben heute beim Tagesordnungspunkt 1 eine sehr würdige Debatte hier geführt und ich glaube, es gab fast keinen im Haus, der sich nicht gewünscht hat, hier auch ein Stück Reife hinzubekommen.
Ich würde wieder darum plädieren, weil das nicht in jeder Phase bei diesem Tagesordnungspunkt so war, dies einfach auch mal für andere Themen vorzunehmen. Und an dieser Stelle kann ich nur für unsere Fraktion sagen: Selbstverständlich, der Untersuchungsausschuss wird auch durch uns mit voller Kraft, mit allem Aufklärungswillen und mit der Aussage unterstützt, gegebenenfalls, falls das Not tut, Konsequenzen zu ziehen. Ich bin davon überzeugt, dass diese Konsequenzen in einer ganzen Fallbreite schon passieren müssen. Denken wir an Therapiearbeit insgesamt. Professor Orlob hat einen beeindruckenden Vortrag gehalten über wissenschaftliche Erkenntnisse gerade im Umgang mit Psychopaten. Ich bin auch davon überzeugt, wir werden am Ende des Untersuchungsauftrages zur Kenntnis bekommen, dass der Mord an Carolin nicht der Staatsanwaltschaft angelastet werden kann, auch nicht indirekt. Eine pauschale Kritik oder gar eine Vorverurteilung der Arbeit ist daher wirklich unangemessen. Und wir alle haben die Presseerklärung des Richterbundes gelesen. Offensichtlich empfinden insgesamt die Betroffenen eine solche Pauschalverurteilung jetzt schon. Durch uns ist die nicht ausgesprochen worden und ich
würde auch wieder mal an Sie appellieren, dass wir damit sehr behutsam umgehen. Es ist schon einiges Porzellan zerschlagen worden auf der Strecke.
Herr Dr. Born, ich habe Ihnen sehr gut zugehört und ich meine, relativ schlüssig war Ihr Vortrag, dass wir rückhaltlos Aufklärung wollen. Nur erschließt sich mir – und ich denke, das ging einigen hier so im Hause – nicht der Zusammenhang, auf der einen Seite Aufklärung zu wollen, Konsequenzen ziehen zu wollen, dieses Rechtssystem verbessern zu wollen, aber dazu unmittelbar und nur und ausschließlich diesen Ausschuss zu brauchen. Herr Ankermann, Sie haben in Ihrem Beitrag keinesfalls dazu beigetragen, dieses Manko zu beseitigen. Im Gegenteil, ich hatte wirklich das Gefühl, dass Sie selbst große Argumentationsmühe haben, das eine, das wir alle wollen, unmittelbar mit diesem Ausschuss in Zusammenhang zu bringen.
Und ich weiß, Herr Ankermann, dass das nicht nur unserer Fraktion so geht. Mir ist, denke ich, auch bekannt – und deshalb würde ich in diesem Zusammenhang nicht sagen, die Opposition, die CDU-Fraktion –, dass auch in Ihrer Fraktion dazu wirkliche Zweifel auftauchen. Und mein Appell kann eigentlich nur dahin gerichtet sein, wenn man denn Aufklärung will, dann sollte man auch jede Information nutzen und nicht suggerieren, irgendwelche unabhängigen Gutachter müssten erst vereidigt werden, damit sie hier die Wahrheit sagen, vorher käme ja noch das eine oder andere in Gang.
Genau das haben Sie uns eben erzählen wollen, Herr Ankermann. Dann habe ich wirklich große Schwierigkeiten, meine Emotionen im Griff zu behalten. Ich gebe mir dennoch Mühe. Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wenn Sie das eine wollen, dass Sie das andere versagen.
Die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses ist Gesetz. Das wissen wir alle. Das ist unser eigenes Gesetz zum PUA gewesen und es hat niemand von uns die Absicht gehabt, da in irgendeiner Weise Spielchen zu treiben. Ich denke, wir haben Sie sogar überrascht, dass wir nicht erst die Möglichkeit nutzen, aufgrund der Unbestimmtheit Ihres Antrages den Umweg über den Rechtsausschuss zu machen. Das hätten wir sehr wohl gekonnt. Wir wollen schnell aufklären. Aber erklären Sie mir bitte mal, gerade die Herren Born und Ankermann, mit welcher Begründung Sie nicht teilnehmen an diesen Informationen, die unabhängige Gutachter dabei bringen.
Das eine ist völlig unabhängig vom anderen, das eine beeinträchtigt das andere nicht. Und, Herr Ankermann, auch daran muss ich mich wirklich noch mal festbeißen: Wenn Sie uns hier die Kosten aufrechnen wollen für einen Gutachter, ich will die Kosten für einen Untersuchungsausschuss hierbei überhaupt nicht bewerten,
aber das sind dann ungleich andere, wenn man zu einem Ergebnis kommen will, das wir auf einem anderen Wege gegeben sehen.
Wir merken also schon, alle drei Parteien unterscheiden sich überhaupt nicht in ihrem Anspruch und in ihrem Ziel, aber offensichtlich gibt es zwischen einigen Herren und dem Rest des Parlaments so ein gewissen Bauchgefühl, das da sagt: Heiligt jeder Zweck die Mittel? Ich denke Nein.
Und im Umgang mit dieser Thematik kann ich nur darum bitten,
dass wir gemeinsam an einer Aufklärung arbeiten
und möglichst schnell einen Abschlussbericht vorlegen.
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zum jetzt abgeschlossenen Tagesordnungspunkt verlief die Beratung zum Schulgesetz ja eher unspektakulär. Wir erinnern uns daran, dass die Erste Lesung im Grunde von dem Widerspruch getragen wurde, ob eine erneute Schulgesetzberatung überhaupt noch erforderlich ist. Dieser Dissens scheint bis heute nicht ganz ausgeräumt zu sein. Ich bin aber der Auffassung, dass man in jedem Fall, so auch die Auskünfte des Landesverfassungsgerichtes, auch keinen Fehler macht, wenn man zur Sicherheit doppelt näht. Das weiß ich auch noch aus meinen Zeiten, als die Zeit noch
reichte für Handarbeiten, da habe ich auch ganz gerne einmal eine doppelte Naht für strapazierte Stellen gemacht.
Und strapaziert ist das Thema Schulentwicklungsplanung ja immer in höchstem Maße.
Ich denke, wir haben uns im Ausschuss auch sehr sachlich und schnell darauf verständigt, dass eine erneute Anhörung zu Sachverhalten, die ja bereits umfänglich angehört wurden, nicht mehr erforderlich wäre. Insofern konnten wir auch sehr zügig die Beratungen im federführenden Ausschuss abschließen. Im Hinblick auf mögliche Klagen vor den Verwaltungsgerichten zu Beginn des nächsten Schuljahres, wenn es um Entscheidungen zu Schulstandorten geht, haben wir ein Stück mehr Sicherheit. Diese Sicherheit betrifft vor allem die Kinder, die Eltern und die Lehrer vor Ort. Wir haben ja schon erlebt, was passiert, wenn Gerichtsurteile andere Entscheidungen aufheben. Dieses Hin und Her für Kinder, morgen geht’s an diese Schule und übermorgen vielleicht schon wieder an eine andere, kann für einen Prozess, der im Rahmen der Schulentwicklungsplanung notwendig ist, nicht förderlich sein. In diesem Sinne sehe ich auch keinen Anlass, meine Rede heute über Gebühr auszudehnen, auch mit Rücksicht auf mein Alter,
und bedanke ich mich für die konstruktive Mitarbeit. Ich bitte darum, dass wir dem Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung in unveränderter Form zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Fiedler-Wilhelm, Sie haben vorhin gesagt, eigentlich hätte so ein Antrag nicht Not getan. Das finde ich eigentlich auch. Aber wenn er denn schon mal da ist, muss man natürlich auch sachlich damit umgehen, denn Sie werden sicherlich von uns erwarten, dass wir als Koalitionsfraktionen zu den Gesetzen stehen, die wir selbst auch kraft unserer Initiative im Schulgesetz verankert haben, nämlich die Mitwirkungsrechte für Schüler und Eltern stärken, an mehreren Paragraphen, aber vor allem auch in der Schulkonferenz.
Um daran noch einmal zu erinnern: Das war noch vor Ihrem Mitwirken im Landtag, Frau Fiedler-Wilhelm, und insofern werden wir natürlich keinen Salto rückwärts machen und sagen, dazu stehen wir jetzt nicht mehr. Nein, es ist im Gegenteil so, dass wir die Gesetze achten, die wir selbst gemacht haben, und auch erwarten, dass sie eingehalten werden. Dass es hier und da Probleme gibt, ist uns nicht unbekannt. Unter anderem hat der Landeselternrat auch auf der Anhörung zum Artikelgesetz, also Haushaltsbegleitgesetz 2004, vorgetragen, dass sie nicht rechtzeitig eingebunden wurden in die Schulentwicklungsplanungsverordnung, und insofern müssen wir mit unseren Sensoren zur Kenntnis nehmen, es gibt hier ein Problem.
Was ich allerdings nicht so hinnehmen möchte und was sich in der Formulierung Ihres Antrages widerspiegelt, ist die ziemlich grundsätzliche Negierung des Bildungsministeriums dieses Schulgesetzparagraphen, denn aus meiner Kenntnis – und ich glaube, da hat man auch einige Erfahrungen mittlerweile – hat das Ministerium im Grundsatz die beiden Gremien sehr zeitnah und auch sehr umfassend in die Mitwirkungsrechte eingebunden. Es gab immer eine große Bereitschaft, auch auf Plenartagungen des Landeselternrates, mit Sachverstand und Experten zur Seite zu stehen. Der Minister hat es vorhin gerade erwähnt. Wenn sieben Referenten aus der Abteilung beim Landeselternrat auflaufen, dann hat das absolut nichts mit Nichtachtung zu tun, sondern damit, dass die Arbeit des Landeselternrates sehr wohl gewürdigt wird. Und der Brief, Frau Fiedler-Wilhelm, ist mir seit heute bekannt mit der Auflistung der nicht rechtzeitig erfolgten Einbeziehungsvarianten beziehungsweise, dass teilweise auch gar nicht angehört wurde. Wir werden damit so umgehen, dass wir sagen, die ganze Geschichte war vermutlich semioptimal an manchen Stellen.
Man muss noch daran arbeiten und ich glaube, das können wir an der Stelle auch. Ich habe allerdings auch ein gewisses Verständnis dafür, dass Prozesse, die in einem engen zeitlichen Rahmen ablaufen und bei denen es sehr wichtig ist, dass die Betroffenen draußen rechtzeitig die Signale bekommen, was zu tun ist, welche Entscheidungen zu treffen sind, mitunter dazu führen, dass
die eine oder andere Frist zu kurz ist. Ich gebe Ihnen völlig Recht, wenn man die Ehrenamtlichkeit der Mitwirkenden betrachtet, ist das kein schöner Zustand, und insofern teilen wir die Intention, hieran verbessernd tätig zu werden. Und dennoch sei mir ein Wort gestattet, Sie haben vor allem in Ihrer Begründung darauf abgehoben: Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.
Es kann also nicht sein, dass wir zum Beispiel auch als Parlamentarier – und da habe ich die eine oder andere Erfahrung gemacht, die ich ebenso semioptimal finde – nicht rechtzeitig und dann zu Terminen, bei denen Abgeordnete sehr schlecht Zeit haben, kurzfristige Einladungen erhalten haben und es nicht mehr zu regeln war. Durch unser Nichterscheinen habe ich auch nicht unbedingt ein tolerantes Echo in Konsequenz darüber bekommen. Ich muss also in diesem Sinne umgekehrt darum bitten, dass man uns solche Termine rechtzeitig einräumt. Dieses gilt ganz genauso für Bitten an den Minister, der an der einen oder anderen Tagung teilnimmt. Und wenn dieser dann wirklich nur mal für eine Stunde Zeit hat, dann hat das sicherlich objektive Gründe. Also hier, denke ich, muss man ein gegenseitiges Verständnis entwickeln, und ich plädiere dafür, dass man das vertrauensvolle Verhältnis zueinander an beiden Enden noch einmal beleuchtet.
Als zeitweilige Ausschussvorsitzende des Bildungsausschusses kann ich eine weitere Erfahrung beisteuern, denn auch da stellte sich einmal durch den Protest des Landeselternrates heraus, dass sie zu einem Thema – das war damals „Erziehungsfunktion von Schule stärken“ – keine Einladung bekommen hätten. Ich habe das recherchiert, weil ich die Einladung selbst unterschrieben habe. Im Postausgangsbuch ist das auch alles nachgewiesen, aber es ist offensichtlich nirgendwo angekommen. Was soll man da tun? Wer ist da schuld? Man muss also, denke ich, mit dem einen oder anderen Thema auch mal ein bisschen tolerant umgehen. Ich kann verstehen, dass manchmal Post verloren geht. Ich kann auch verstehen, dass manchmal eine Frist überzogen wird. Arbeiten wir alle daran, denn wir wollen das Gleiche!
Wir plädieren natürlich dafür, dass dem Änderungsantrag zugestimmt wird, und damit können wir dann Ihrem Antrag auch zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders von der CDU-Fraktion, falls noch vorhanden! Ich bin mir durchaus bewusst, dass zum Thema Bildung heute alle Zahlen mindestens schon dreimal genannt wurden. Ich nehme das insofern für mich zur Kenntnis, als ich das nicht noch einmal wiederhole. Mir geht es im Grunde darum, auch als Finanzer die Bildungssicht in diesem Aspekt zu vertiefen, dass ich sagen möchte, wir Bildungspolitiker können mit diesem Haushalt, auch mit diesen Änderungsanträgen sehr wohl zufrieden sein. Unter den momentan gegebenen Rahmen
bedingungen war es das Optimale für die weitere Entwicklung unseres Bildungsbereiches.
Ich kann auch, das ist mir vorhin in der Debatte aufgefallen, nicht ganz nachvollziehen, inwieweit es ehrenrührig ist, wenn Koalitionsfraktionen und Opposition im gemeinsamen Ringen um den Haushalt es als Schande zu verbuchen haben, wenn lediglich 17 Millionen Euro umgeschichtet wurden. Ich meine, dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass uns die Regierung einen ausgewogenen Haushalt vorgelegt hat, der nicht völlig überraschend für alle, die am Parlament beteiligt sind, zustande kam. Ich verweise nur einfach darauf, dass die Regierung nicht verwaltungstechnisch irgendwelche Zahlen zusammenschreibt und wir uns hinterher darüber wundern, wie die eine oder andere zustande kommt. Das alles hat in der Regel einen Vorlauf, es hat Eckwerte. Es hat zur Grundlage den Koalitionsvertrag mit allen politischen Schwerpunkten, denen sich die Koalitionsfraktionen verschrieben haben, und ist im Grunde in Zahlen gegossene Politik, auf die wir uns seit Langem verständigt haben. Deshalb scheint es mir eigentlich überflüssig, immer wieder beim Punkt null anzufangen und erklären zu müssen, weshalb das eine oder andere so funktioniert. Nichtsdestotrotz haben sich meine Vorredner durchaus der Mühe unterzogen, in missionarischem Eifer zu versuchen, das eine oder andere zu erklären.
Ich weiß nicht, wie groß der Erfolg war, besonders in der Diskussion im Hinblick auf die Opposition, denn ich musste zur Kenntnis nehmen, dass all die Anträge – insbesondere die zum Haushaltsplan 07, die wir bereits zweimal im Parlament mit großem Engagement sachkundig, wenn auch teilweise mit unterschiedlichen Auffassungen beraten haben und die einer Beschlussfassung zugeführt wurden – jetzt noch einmal auf den Tisch kommen. Es ist so gut wie nichts Neues passiert mit Ihren Anträgen, die hier heute noch einmal liegen.
Ich will eine rühmliche Ausnahme nicht unerwähnt lassen: Zumindest haben Sie reagiert auf eine Beschlussfassung der Koalitionsfraktionen in dem Bereich, dass wir bei notwendigen Bewirtschaftungsmaßnahmen Hochschulautonomie an der Stelle sehr hoch achten und bei Hochschulen davon absehen, haushaltstechnische Katastrophen zu verursachen, um das einfach mal so zu sagen.
Wir waren uns alle darüber einig, dass man an dieser Stelle sehr behutsam mit dem Thema und mit dem Budget der Hochschulen umgehen muss. Wir waren uns nicht darüber einig, dass dieses ganze Verfahren auch auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen angewendet wird. Sowohl im Bildungsausschuss als auch im Finanzausschuss haben wir die Begründung unserer Fraktion kundgetan, dass wir im Bereich der Zuwendungsempfänger diesen Ansatz nicht erweitern wollen, weil das ein großes Fass für viele andere Zuwendungsempfänger in diesem Land aufmachen würde, die sicherlich genauso verlangen würden, von Bewirtschaftungsmaßnahmen – Bewirtschaftungsmaßnahmen, das ist heute nicht mein Wort, sorry – ausgenommen zu werden. Nun finde ich den Antrag hier wieder vor, der noch einmal die Beschlussfassung korrigiert, obwohl all diese Dinge ausgetauscht sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage mich wirklich – Sie haben sich noch einmal die Mühe gemacht, uns hier einen Packen Anträge hinzulegen, und viele von uns haben sich noch einmal die Mühe gemacht, es mit
dem zu vergleichen, was in den Ausschüssen gelaufen ist –, was hier passiert. Nicht viel Neues, kann ich an der Stelle nur sagen. Ich frage mich wirklich: Was möchten Sie denn eigentlich?
Ich erinnere daran, dass wir gerade in diesem Bereich auch im Finanzausschuss noch einmal sehr ernsthaft über die Anträge gesprochen haben. Wir konnten sogar fraktionsübergreifend CDU-Anträge zum Haushalt annehmen. Und mit welchem Ergebnis, meine sehr geehrten Damen und Herren? In der Schlussberatung kam die Ansage: Wir können leider keinem einzigen Haushalt zustimmen, nicht einmal dem 01er oder anderen Bereichen, über die wir uns verständigen können, weil ja der Doppelhaushalt an sich für uns die Krux ist.
Ich finde das nicht sehr glaubwürdig.
Wenn man das eine will, dann muss man das andere auch mögen. Jedenfalls muss ich Ihre Ernsthaftigkeit, mit uns in der Sache zu diskutieren, an dieser Stelle einmal stark in Frage stellen, wenn das das Ergebnis ist.
Ich möchte mir die Mühe sparen, noch einmal deutlich zu machen, was uns eigentlich im Bildungsbereich gelungen ist zu verstetigen. Jeder weiß, dass diese Kraftanstrengungen kaum noch zu leisten sind. Und aus Ihrer Sicht kamen ja auch die Vorwürfe, gerade als es um die Stellenausstattung im Berufsschulbereich ging, dass die Gegenfinanzierung sich ähnlicher Mittel bedient wie Ihre Vorschläge. Diesen Vorwurf kann ich natürlich nicht sehenden Auges völlig abstreiten. Es ist völlig klar, dass diese 12 Millionen nicht aus dem Haushalt 07 zu leisten waren. Das haben wir auch immer deutlich gemacht. Es gab im Übrigen schon im Vorfeld eine Einigung darauf, dass das Problem ein Problem des Gesamthaushaltes sein wird. Nur im Unterschied zu Ihren Anträgen aus dem 11er
geht es hier um zentral veranschlagte Personalkosten, die wir, denke ich, schon an der Stelle verantwortungsvoll absenken können. Das kann ich von Ihrem Antrag nicht behaupten. Mit Ihrem Antrag fordern Sie – für mich sehr populär, aber eigentlich populistisch –, dass wir die Förderung von Schülern zusätzlich noch einmal mit 8 Millionen Euro begünstigen, die Gegenfinanzierung finden Sie dann bei Versorgung, Unfallfürsorge und Ausgleichsbeiträgen. Also die Auskünfte aus dem Ministerium, dass dieses überhaupt nicht leistbar ist, schienen mir doch sehr seriös.
Und das trifft überhaupt für alle Ihre schönen Anträge zu, die wir ja gut zusammengefasst schon einmal bekommen haben.
Das hört sich alles ganz wunderbar an, was da gewollt wird, ist aber jenseits der Realitäten. Insofern kann sich so etwas leider nur eine Opposition leisten. Wir nicht! Wir müssten real gegenfinanzieren und das ist der kleine Unterschied.
Populismus geht teilweise sogar so weit wie im folgenden Beispiel. Jetzt greife ich mal in einen anderen Haushalt, weil mir das besonders im Bereich des Sozialministeriums aufgefallen ist. Da ist so ein schnuckeliger Antrag,
der zur Familienförderung was machen möchte. Die Beratung im Finanzausschuss hielt sich im Grunde gar nicht so sehr an der Tatsache auf, dass hier nichts getan werden sollte, das würde niemand in diesem Hause behaupten,
sondern es ging darum, welche Vorstellung die CDU hätte, um diese wunderschöne Überschrift auch einmal inhaltlich zu untersetzen.
Dann kamen wir durch Ihre Hinweise darauf, dass wir dazu einmal das Wahlprogramm der CDU abwarten sollten.
Ich denke, das können wir im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen nicht tun. Aber es gab auch so ein halbes Versprechen, sogar von Ihnen, Herr Glawe, dass wir uns doch ein bisschen gedulden sollten, denn bis zur abschließenden Beratung würde man die Untersetzung finden.
Kuckuck, nichts passierte! Der Antrag kam genauso rein wie beim ersten Mal und hat natürlich zu Recht eine Ablehnung erfahren, denn eine solche Überschrift mit 8 Millionen, deren Gegenfinanzierung äußerst fraglich ist, das war uns doch etwas zu verantwortungslos. Das muss ich an dieser Stelle einfach einmal deutlich sagen.
Ich würde an der Stelle gerne einmal etwas Persönliches sagen, vorrangig aus dem Finanzausschuss heraus. Ich habe die Atmosphäre im Finanzausschuss bei allen unterschiedlichen Auffassungen zum Thema immer als sehr angenehm und konstruktiv empfunden.
Ich denke, das kollegiale Miteinander ist einer Vorraussetzung geschuldet, und das ist eine, die ich mir eigentlich auch für einen größeren Raum wünschen würde, unter
anderem für das Parlament: Im Finanzausschuss unterstellt niemand dem anderen Unfähigkeit, Gleichgültigkeit, dass er schlecht gelesen habe, dass er dies oder das nicht verstanden habe. Wenn wir einander etwas unterstellen, dann heißt es immer, er hat eine andere Auffassung. Aber auch das kann man so oder so tun. Und so kann ich eigentlich nur darauf hoffen, dass das Klima des Finanzausschusses, trotz der vielen Arbeit, trotz der vielen Probleme, doch für einen größeren Bereich ansteckend sein wird, und zwar auch im politischen Raum. Man muss zur Kenntnis nehmen, was die Landesregierung und insbesondere das Finanzministerium hier an Zuarbeiten, Informationen, Auskünften und Hilfestellungen geleistet hat, abgesehen vom Regierungsentwurf, das ist einfach einmal sehr positiv zu benennen.
Es hat uns sehr gut weitergeholfen. – In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich räume ein, heute geht mein zweitschlimmster Alptraum in Erfüllung. Der heißt, dass nach den Mühen des Gesetzgebungsverfahrens, das wir alle mehr oder weniger eng miterlebt haben, das ganze Thema noch einmal aufgemacht werden muss. Ich räume ein, das habe ich mir mit Sicherheit nicht so gewünscht. Ich war der Auffassung, dass wir nach den gemeinsamen Anstrengungen und den umfassenden tagelangen Anhörungen von Betroffenen ein Paket schnüren, das zwar nicht inhaltlich zu 100 Prozent fraktionsübergreifend getragen wurde, aber in wesentlichen Teilen. Rund die Hälfte der Anträge sind von der CDU mitgetragen worden, gerade im Hinblick auf Selbstständigkeit von Schule und so weiter. Ich bin davon ausgegangen, weil wir – und das muss ich jetzt einfach auch einmal sagen – das Risiko dieses ungewöhnlichen Gesetzgebungsverfahrens während der Beratungen sehr wohl gesehen haben. Das hat sich unter anderem daran festgemacht, dass wir im Ausschuss immer wieder offen gehalten haben, dass es eventuell eine Dritte Lesung geben müsste, denn uns allen war klar, dass nach der Ersten Lesung und der ersten Anhörung die daraus entstehenden wesentlichen Änderungen schon eine Besonderheit darstellen. Wir wollten damit gesetzeskonform umgehen. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Beratung, wo wir auf gleicher Augenhöhe mit allen drei Fraktionen davon überzeugt waren, dass wir den rechtlich richtigen Weg gehen.
Das war bis zum Schluss der Beratungen am 22. Juni immer noch so, was mit dem 07.07., also der Urteilssprechung des Landesverfassungsgerichts, schon ein bisschen in die Verunsicherung gesteuert wurde, und zwar gerade in dem Punkt, was bei wesentlichen Änderungen eines parlamentarischen Verfahrens passieren muss.
Die erneute Grundsatzdebatte ist genau der Punkt, bei dem wir heute sagen müssen, wir sind zwar davon ausgegangen, dass das über die öffentlichen Anhörungen in Ordnung war, nichtsdestotrotz würde ich mich nicht hier hinstellen und sagen wollen: Und jetzt sind wir sicher. Ich bedanke mich zwar dafür, dass wir als Parlamentarier schon ein bisschen das Gefühl haben, dass weniger Spielräume vorhanden sind, als wir es eigentlich gewöhnt sind, aber ich meine auch, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Ich weiß nicht, ob es für uns so wesentlich ist, dass unsere persönlichen Befindlichkeiten hier eine Rolle spielen, oder ob für uns nicht wirklich eins Vorrang haben muss: die Sicherheit für den nächsten Schuljahresbeginn.
Ich räume ganz offen ein, ich habe nie die Gefahr gesehen, dass die CDU wegen des Schulgesetzes vor das Landesverfassungsgericht zieht. Es gab immer Absprachen, auf die ich vorhin verwies. Niemand in diesem Raum kann garantieren, dass das passieren wird zu Beginn des nächsten Schuljahres, was eigentlich immer passiert: Eltern und Schulträger klagen vor dem Verwaltungsgericht und fordern, dass ihre 5-, 6-Schüler-Klassen weiterhin vorgehalten werden.
Erinnern wir uns bitte, wie auch im Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtsurteil Verwaltungsgerichte urteilen. Sie haben im Grunde immer den Status quo aufrechterhalten und immer dafür gesorgt, dass im Hinblick auf eine ausstehende Urteilsfällung Dinge nicht in Gang gekommen sind. Ich sage an dieser Stelle, auch wenn das heute mein zweitschlimmster Alptraum ist:
Dass wir das ganze Verfahren noch einmal aufmachen müssen, ist mein allerschlimmster, dass wir diesen Weg nicht gehen im guten Vertrauen darauf, dass wir richtig gehandelt haben.
Und genau das passiert zum nächsten Schuljahresbeginn: Eltern melden ihre Schüler an einem Gymnasium Klasse 5 an,
weil sie der Auffassung sind, dass das Gesetz irgendwo seine Lücken hat. Klassen mit 5, 6 Schülern werden wiederum eingeklagt, Schulen in freier Trägerschaft versuchen wieder, andere Regelungen durchzuziehen,
weil das Schulgesetz in Frage gestellt wird. Mit anderen Worten: Wir könnten da draußen ein Chaos organisieren. Das ist für mich der größte Alptraum und den würde ich gerne verhindern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die Urteilssprechung des Landesverfassungsgerichtes zum Doppelhaushalt hat ein paar Auswirkungen, die wir uns in der Tat noch einmal als Parlament und an geeigneter Stelle – ich sehe da vor allem auch in Selbstbefassung den Rechtsausschuss mit all seinen zusätzlichen Funktionen – ansehen müssen. Wir müssen in der Tat gucken, was darf das Parlament. Wir müssen uns auch das ansehen, was wir vielleicht jahrelang gar nicht so sehr ernst genommen haben, aber das Urteil stößt uns darauf. Unsere Verfassung ist eine besondere. Es gibt nur zwei Bundesländer – also eins außer uns –, die schon in der Verfassung festgeschrieben haben, wie ein Gesetzesverfahren abzulaufen hat. Andere regeln das über ihre Geschäftsordnung und sind vor Gericht dann, denke ich, sattelfester als wir.
Dieses ist alles eigentlich lange bekannt. Aber die Diskussion, dass das einmalig in der Bundesrepublik ist, hat natürlich auch etwas damit zu tun. Wenn wir uns hier im Parlament einig sind, dass Rechtssicherheit, Sicherheit für Schüler, für Eltern, für Lehrer, für Träger vor Ort, oberste Priorität hat, kann ich Sie nur eindringlich bitten: Versuchen Sie, mit uns gemeinsam diesen formalen Akt zu vollziehen!
Wir haben es selbst in der Hand, wie schwer wir uns damit gegenseitig tun. Wir tun es nur deshalb, weil wir diese Rechtssicherheit wollen, denn ich, das sage ich ganz offen, habe an dieser Stelle keine Lust mehr, all die Inhalte, all die Konsequenzen des Schulgesetzes zu diskutieren. Uns kann es doch vielmehr nur darauf ankommen, dass wir das nächste Schuljahr vernünftig vorbereiten, das heißt, dass die Qualifikation der Lehrer erfolgt,
die schon auf gutem Weg ist, dass die Umsetzung der Förderstunden auf der richtigen Bahn ist, dass die finanziellen Voraussetzungen sitzen.
Das ist das, was mich im Moment bewegt, und das andere ist ein notwendiges, ein wirklich notwendiges Übel.
Ich beantrage für die SPD-Fraktion die Überweisung in die Fachausschüsse gemäß Drucksache und kann Sie nur bitten, dass Sie diesen Weg mit uns kollegial gehen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Jäger, wenn Ihr Vorschlag, nur die wesentlichen Änderungen zum Bestandteil der Gesetzesnovelle zu machen, so fortgesetzt wird, ist dann nicht zu befürchten, dass aufgrund der Fülle der wesentlichen Veränderungen – in Klammern: ich habe mich mit dem Thema durchaus intensiv beschäftigt, aber selbst ich könnte aus dem Ärmel nicht sagen, ob es 31 oder 35 werden – bei diesem Gesetzesverfahren eine erneute Unsicherheit schon allein dadurch auftreten könnte, dass man sich bei „wesentlich“ und „unwesentlich“ nicht sicher sein kann, was trifft überhaupt zu?
Herr Dr. Jäger, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, dass der so genannte Ausfall einer Debatte, die Sie eben angemahnt haben, auch damit zusammenhängt, dass Sie als Opposition Ihr Recht nicht wahrgenommen haben, zur Sache zu sprechen, zum Inhalt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe ja nun erst einmal etwas schlechtere Karten, weil ich Ihnen jetzt keine weitere Rede vorlesen kann, denn ich habe mir im Prinzip vorgenommen, frei zu sprechen über das,
was wir hier im letzten halben Jahr wirklich in einem sehr offenen und auch kräftezehrenden Dialog zu einem Endpunkt bringen wollen in der heutigen Zweiten Lesung. Ich würde aber gern mit einem netten Zitat anfangen. Da haben wir die gleiche Idee gehabt, Frau Fiedler-Wilhelm. Das fasst noch einmal treffend zusammen, was der eine oder andere hier vielleicht so empfindet: „Dieses Änderungsgesetz, das heute zur Beschlussfassung ansteht, ist nicht mehr und nicht weniger als die politische Selbstverwirklichung von SPD und PDS,“
„nachdem sie vier Jahre an diesem Projekt herumgewerkelt hat. Es ist nach wie vor nicht ausgereift und lässt viele Fragen offen und hat nach den Ausschussberatungen viele neue Fragen aufgeworfen. Dieses Schulgesetz zeigt, dass diese Landesregierung, dass SPD und PDS immer noch nicht begriffen haben, dass es in der Zwischenzeit um grundsätzliche Fragen der Bildungspolitik geht...“
Dieser Auszug ist nicht etwa aktuell, sondern es ist ein Zitat aus einer Landtagsrede der 79. Sitzung am 24. April 2002, und zwar von Frau Schnoor. Damit hat sie bewertet, dass wir in völlig überhasteter Art die Regionale Schule hier eingeführt haben. Heute stelle ich fest, dass der Chor der
damaligen Gegner der Regionalen Schule, der ja auch von der IHK, den Wirtschaftsverbänden, dem einen oder anderen Lehrerverband unterstützt wurde, doch ein Umdenken nach den Jahren erfordert hat. Und man sagt uns heute geradeheraus, es war damals die richtige Entscheidung.
Was lehrt uns das?
Ich stelle zum Ersten fest, dass einige Gegner die alten Argumente wieder aus dem Aktenschrank geholt haben.
Das ist fast die gleiche Debatte, die Sie im Moment führen mit den gleichen Argumenten.
Es lehrt weiterhin, dass wir natürlich in so einem Bildungsprozess eins können, und das, finde ich, hat die Vorsitzende auch noch einmal deutlich gemacht: Bildung wird einer stetigen Veränderung deshalb unterliegen, weil sie das auch ganz einfach muss in dieser sich verändernden Welt, denn schon an den einzelnen Änderungen des Schulgesetzes wurde doch deutlich, dass all diese nötig waren im Sinne der Kinder. Und beteiligt waren alle drei Fraktionen dieses Hohen Hauses in jeweils unterschiedlicher Mehrheit. Ich unterstelle dann also in der Tat allen, die an Bildung interessiert sind, dass sie zumindest eine positive Intention in diesem Sinne haben. Dass das nicht immer dazu führt, dass man einer Meinung ist, ist auch üblich in dieser Demokratie. Ich meine, wir haben da einen sehr weiten Toleranzbegriff, bei dem es ganz einfach heißt: Ich verstehe, dass du dagegen sein musst, weil deine Interessen negativ berührt sind. Das ist bei jeder Entscheidung in unserer Gesellschaft so,
was ich dann in meinem Toleranzbereich nicht mehr auffassen kann, wenn man dieses Verständnis nicht auch umgekehrt erlebt. Und ich sage, es gibt für mich einen Punkt, an dem ich nicht mehr bereit bin, in einen konstruktiven Dialog zu gehen, wenn dann ganz offensichtlich alle Vertreter der Bildung der Koalitionsfraktionen als inkompetent hingestellt werden, weil sie eben nicht der Meinung dieser Interessenverbände sind. Dann, meine ich, muss Schluss sein.
Frau Fiedler-Wilhelm, Sie haben mir vorhin viel Platz eingeräumt, mir und meinem Verhältnis zum Landeselternrat, aber irgendwie haben Sie es nicht richtig auf den Punkt gebracht, denn ich meine, gerade dieser wichtige Verband – die Eltern sind ein so wichtiger Teil von Schule –
hat im Grunde eigentlich dafür gesorgt, dass dieses längere gemeinsame Lernen mit in den Gesetzentwurf kam, denn in unserer ersten Änderung ging es lediglich und ausschließlich um Parameter, die zur Vorbereitung der nächsten Schulentwicklungsplanung dienten.
Wir reden von einem Gesetzestext und auf den haben Sie sich immer wieder bezogen.
Und dann gab es eine Resolution des Landeselternrates, der GEW und des Landesschülerrates, die uns dezidiert aufforderten,
Inhalte, Qualität und wirkliche Entscheidungen in dieses Gesetz zu bringen. Ich glaube, an dieser Stelle wirft uns die CDU jetzt wieder vor, dass wir auf die Anzuhörenden gehört haben, denn solche Stapel Briefe aus den Kommunen forderten uns auf, inhaltliche Entscheidungen zu treffen, bevor wir Standortentscheidungen treffen. Mancher Standort ist nämlich durch die bloße Parametergeschichte schon nicht mehr vorhanden, wenn hinterher inhaltliche Entscheidungen kommen. Und das setzt auch unseren Zeitrahmen im Grunde fest: Entweder wir treffen gar keine Entscheidungen oder wir gründen eine Enquetekommission und gucken zu, wie in diesem Jahr allein 90 fünfte Klassen schon 22 Mindestschüler nicht erreicht haben.
Was haben wir dann gekonnt?
Also muss man Entscheidungen konsequent treffen und dazu stehen wir auch.
Ich freue mich sehr, dass sowohl die Vorsitzende als auch der Minister umfassend über die Inhalte unserer Gesetzesintention berichtet haben. Das gerät doch immer wieder zu kurz in der öffentlichen Wahrnehmung und spitzt sich auf drei Schlachtfelder zu. Diese Gesetzesänderung ist ein umfassendes Qualitätswerk zur Verbesserung von Schule
und hängt an ganz vielen Punkten und Rädchen, die sich zum größten Teil auch aus der Anhörung der Experten ergeben haben. Nicht umsonst hat sich unser Gesetzentwurf im Laufe des Verfahrens erheblich verändert. Da sind Expertenmeinungen aufgenommen worden, es ist reagiert worden. Ich verstehe also überhaupt nicht den Vorwurf, dass wir unseren Weg verfolgen, ohne nach links und rechts zu gucken. Dem ist nicht so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Mehrheiten ist das immer so eine Geschichte. Im Moment macht ja der TED ganz groß die Mode, um bestimmte Ergebnisse mit Ja oder Nein in ziemlich flachen Fragestellungen abzufragen. Und wenn man dann seine ganze Familie beauftragt, sechsmal hintereinander dort anzurufen,
dann kann man ein Ergebnis schon wunderbar beeinflussen.
Das ist, denke ich mal, nicht der Weg, den man gehen sollte, wenn man sich darauf verlassen will, was denn hier überhaupt gefragt ist.
Ich habe aus den sieben Jahren Bildungsausschuss eine Erkenntnis, die heißt: Lautstärke ist noch lange nicht gleichzusetzen mit Masse. Und die zweite, auch gleich daraus folgend, lautet: Erstaunlicherweise melden sich in der Regel – das gilt nicht nur im Schulbereich – immer nur diejenigen, die dagegen sind. Die dafür sind, schweigen in der Regel.