Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 46. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich unserer Kollegin Karin Strenz ganz herzlich zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich ebenso, eine Delegation von Abgeordneten des Sejmik der Woiwodschaft Pomorskie unter der Leitung des Vorsitzenden des Sejmik, Herrn Professor Brunon Synak, sowie der Vizevorsitzenden des Sejmik, Frau Danuta Kledzik, begrüßen zu können. Sie haben auf der Besuchertribüne Platz genommen.
Anlass des Besuches ist die für heute vorgesehene feierliche Unterzeichnung der „Partnerschaftserklärung zwischen dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern und dem Sejmik der Woiwodschaft Pomorskie“. Dadurch wird auf parlamentarischer Ebene die bereits seit dem Jahr 2001 auf der Exekutivebene bestehende enge Zusammenarbeit untermauert. Diese Zusammenarbeit zwischen beiden Parlamenten haben wir im Vorfeld der parlamentarischen Untersetzung durch unsere Partnerschaftserklärung bereits im Rahmen des Parlamentsforums Südliche Ostsee während unserer Konferenzen in Neubrandenburg, Danzig und Misdroy gemeinsam mit unseren Partnern aus Schleswig-Holstein und Westpommern erfolgreich praktiziert.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 4/1378 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Justizministers, hierzu die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Dr. Ulrich Born.
1. Welche konkreten Gesetzentwürfe hat die Landesregierung seit der 40. Landtagssitzung am 23.06.2004, in der der Justizminister erklärt hat: „... es gibt einen Kabinettsbeschluss. Sie kennen das ja auch vom Anfang des Jahres, wo gesagt worden ist, bis zum 30.06. werden wir die verschiedensten Arbeitsaufträge abarbeiten“, verabschiedet und wann werden die entsprechenden Gesetzentwürfe dem Landtag zugeleitet?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage richtet sich auf entsprechende Gesetzentwürfe zur Abarbeitung der Arbeitsaufträge des Kabinettsbeschlusses vom 3. Februar 2004. Dieser Kabinettsbeschluss enthält in der Tat zahlreiche wichtige Arbeitsaufträge. Was den Stand der Abarbeitung angeht, habe ich erst kürzlich dem Sonderausschuss ausführlich berichtet. Insoweit darf ich sicherlich auf das Protokoll verweisen. Da sind wir insgesamt, das sagen auch Ihre Kollegen im Sonderausschuss, auf einem guten Weg.
Von Gesetzentwürfen ist in diesem Kabinettsbeschluss nicht die Rede, bis auf eine Ausnahme, nämlich die Ausnahme, dass wir den Bauminister um einen Referentenentwurf gebeten haben. Diese von uns gewollte Liberalisierung des Baurechts steht vor der zweiten Ressortabstimmung. Das ist also der Stand dieses Gesetzentwurfes.
Im Übrigen möchte ich jetzt gern auch die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass vom Justizministerium der Entwurf eines ersten Deregulierungsgesetzes erarbeitet worden ist, der sich ebenfalls zurzeit in der Ressortabstimmung befindet und noch in diesem Jahr ins Parlament soll. Das Gleiche gilt für die Möglichkeit der optionalen Klageerhebung ohne Durchführung des Widerspruchsverfahrens, da ist ebenfalls dieser Stand. Zurzeit arbeiten wir außerdem an einem zweiten Deregulierungsgesetz, das voraussichtlich noch im Dezember in die Ressortabstimmung gehen soll. In diesen Deregulierungsgesetzen sind zahlreiche Einzelregelungen zusammengefasst, vor allem auch zur Testregion.
Natürlich gestatte ich eine Zusatzfrage, auch wenn wir im Auge behalten sollten, dass dies keine Aktuelle Stunde zur Deregulierung werden soll.
Herr Minister, vorausgesetzt, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass der 30.06.2004 leicht überschritten ist, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie die Auffassung teilen, dass noch nicht alle Arbeitsaufträge, die ursprünglich bis zum 30.06.2004 abgearbeitet sein sollten, abgearbeitet worden sind? Und können wir damit rechnen, dass zeitnah dieses Ziel nachträglich erreicht wird?
Ich will noch einmal präzisieren. Sie haben gefragt nach Gesetzentwürfen und da existiert in der Tat das, was ich aufgezählt habe. Der Kabinettsbeschluss befasst sich mit vielen anderen Arbeitsaufträgen, die mit Gesetzentwürfen nichts zu tun haben. Da geht es zum Beispiel um die Umsetzung europarechtlicher, bundesrechtlicher Regelungen, da sind wir sehr weit. Die Finanzministerin wird Vorschläge machen, was die Fördermittelvergabe angeht, auch da sind wir sehr weit. Es gibt einen Beschluss der Staatssekretäre. Dann geht es darum, in der Testregion Erfahrungen zu sammeln, Vor- und Nachteile bei Antrags- und Genehmigungsfiktionen. Weiterhin geht es darum, dass wir für die Vergabe öffentlicher Aufträge Änderungsvorschläge machen und so weiter und so fort. LARIS – das sind alles Dinge, die nichts mit Gesetzentwürfen zu tun haben, sondern mit sonstigem Regierungshandeln. Und da, wie gesagt, habe ich dem Sonderausschuss zu dessen voller Zufriedenheit berichtet, dass wir sehr weit im Plan sind.
Herr Minister, ich gehe davon aus, dass Sie mir abnehmen, dass ich mit Freude zur Kenntnis nehme, dass Sie weiter an Ihren selbst gesteckten Zielen arbeiten, auch wenn die Zeit gleich überschritten ist.
Deshalb stelle ich die Frage, Frau Präsidentin, ob Sie einen Zeitpunkt nennen können, wann die Arbeitsaufträge, die Sie selbst vorgesehen haben, unabhängig von Gesetzentwürfen denn tatsächlich abgearbeitet sein werden.
Also ich bin jetzt nicht darauf vorbereitet, das, was ich im Sonderausschuss im Einzelnen vorgetragen habe, hier noch einmal ausführlich vorzutragen, sondern ich will nur sagen, dass wir jeden einzelnen Punkt, den wir beschlossen haben, zum Teil abgearbeitet haben, wenn das vorgesehen war nach dem Beschluss, oder wir so weit im Plan sind, dass wir gesagt haben, bis zu einem weiteren Zeitpunkt wollen wir das machen. Ich sehe im Moment bei keinem der zahlreichen Punkte – bei den über zehn, die wir beschlossen haben – einen Zeitverzug.
2. Auf welche konkreten Fakten begründet die Landesregierung ihre in der erwähnten Rede des Justizministers geäußerte Auffassung, dass sie bei den Deregulierungsversuchen mit dem ICE fahre, während die Opposition sie mit „Draisineversuchen“ behindere, und ist der ICE vielleicht auf der Strecke stecken geblieben?
Also das Faktum, um das es mir dabei geht, ist, dass nach meiner Überzeugung, wenn Sie sich die Draisine
ansehen, Deregulierung weniger mit heftigem Pumpen mit den Armen zu tun hat, sondern mit einer wirklich komplizierten Technik, nämlich der Gesetzestechnik. Das ist der einzige Vergleich, den ich dabei sehe.
Die Behinderung, Herr Riemann, sehe ich eigentlich nur darin – ich glaube, ich habe das damals auch deutlich gemacht –, wir haben in der Testregion wirklich gute Vorschläge gebracht, was man machen könnte, und Sie haben nun als gestandene Parlamentarier, die es besser wissen, versucht, den Eindruck zu erwecken, als ob das, was da vorgeschlagen worden ist, mit einem Federstrich Gesetz werden könne. Das halte ich für eine leichte Behinderung. Ich möchte aber noch auf einen anderen Punkt meiner damaligen Rede zurückkommen,
nämlich den, Sie einzuladen, mit uns gemeinsam diesen ICE zu fahren. Ich denke auch, Herr Dr. Born, dass die Zusammenarbeit an dem großen Ziel Deregulierung viel besser ist, als Ihre Frage jetzt vermuten lässt.